Darf man ein Wiki einfach aufgeben und den Spammern überlassen?
Wieso nicht? Gemäß § 58 Abs. 1 Rundfunkstaatsvertrag (PDF)gilt: “Werbung muss als solche klar erkennbar und vom übrigen Inhalt der Angebote eindeutig getrennt sein.” Allerdings ist ein Verstoß gegen diese Vorschrift leider nicht bußgeldbewehrt. Das Wiki zur Endinger Geschichte ist offenbar seit 2008/09 vom Endinger Geschichtsverein (ein nach dem Rundfunkstaatsvertrag erforderliches Impressum existiert nicht) aufgegeben … „Darf man ein Wiki einfach aufgeben und den Spammern überlassen?“ weiterlesen