Das Gespräch mit Klaus Farin, dem Gründer des Archivs der Jugendkulturen in Berlin, ist (noch) auf der Homepage der “jungen Welt” frei einsehbar:
http://www.jungewelt.de/2011/09-03/057.php?sstr=farin%7Carchiv
junge Welt, 03.09.2011, S. 1 (Beilage)
Das Gespräch mit Klaus Farin, dem Gründer des Archivs der Jugendkulturen in Berlin, ist (noch) auf der Homepage der “jungen Welt” frei einsehbar:
http://www.jungewelt.de/2011/09-03/057.php?sstr=farin%7Carchiv
junge Welt, 03.09.2011, S. 1 (Beilage)
“Was mal modisch am Fuß getragen wurde, hat seinen Platz im Sockenarchiv der Firma Falke in Schmallenberg. Ging es früher vor allem darum, die Füße warm zu halten, steht heute das Aussehen im Vordergrund.”
Link zum Video der WDR-Lokalzeit Südwestfalen v. 19.10.2011
Als ich mich 1991 mit dem als “Speyrer Chronik” bekannten Geschichtswerk befasste, musste ich mich auch mit den Speyerer Kanzleihänden und ihrem Verhältnis zu den Händen im Codex unicus im GLAK auseinandersetzen:
http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/fileadmin/protokolle/P309V.pdf
Eine gründliche Sichtung der archivalisch kaum erschlossenen reichen spätmittelalterlichen Speyerer Überlieferung konnte ich nicht leisten und musste mich auf einige Stichproben beschränken. Der Urheber der Chronik, den man wohl mit der Hand A der einzigen Handschrift identifizieren darf, war aber wohl kein Speyerer Stadtschreiber. Immerhin fand ich die Hand des Stadtschreibers Marcus Mommenson und wohl auch die des Stadtschreibers Eberhard Selbach im Karlsruher Codex.
Dem Internet sei Dank: Inzwischen kann man sehr viel bequemer Materialien zur Kanzleigeschichte der Stadt Speyer im 15. Jahrhundert zusammenstellen als vor über 20 Jahren. Die jetzt erfolgte Digitalisierung der Speyerer Urkunden ist ein riesiger Schritt voran – Joachim Kempers Engagement verdient größtes Lob.
Für Archivalia_EN auf Tumblr wählte ich als Abbildung aus dem Speyerer Digitalisate-Bestand ein Notariatssignet des Johannes Selbach 1442, der auch als Stadtschreiber tätig war.
http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/DE-StaASpeyer/1Uchron/106/charter?q=selbach
1442 November 26
Der Notar Johannes Selbach beurkundet die Aussagen einiger alter Speyerer Bürger über die Instandhaltung des Wages zum “Lußheimer far”.
In http://monasterium.net gibt es noch zwei weitere Kurzregesten, die ihn erwähnen:
1440 Februar 1
Vollmacht des Rates der Stadt Speyer für die Altermeister Conrad Eyerer und Jost Fryspecher und für den Schreiber Johannes Selbach zu einem von Herman Loißke, Freigraf zu Lichtenfels, in Mainz festgesetzen Tag wegen der Forderungen von Herman Weise von Furbach und von Gunthram Schencke von Sweynsberg.
Das Regest ist nicht ganz präzise. In der Urkunde ist von “unserem” Schreiber die Rede, Selbach war damals also auch Rats- bzw. Stadtschreiber.
1442 Dezember 10
Notar Johannes Selbach von Gießen transsumiert vier Urkunden von 1368 November 2, 1361 April 22, 1361 März 17 und 1379 Dezember 4.
Abgesehen von den Lebensdaten ist die Angabe des Münchner Clm 10473 von großer Bedeutung. Diese legistische Handschrift schrieb Selbach, der sich als Protonotar der Stadt Speyer und clericus conjugatus des Erzbistums Trier bezeichnet, im Oktober 1446 während seines (juristischen) Studiums in Padua.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0240_b183_jpg.htm
Für die Stadt Mainz legte der Offenschreiber und Notar Johannes Selbach von Gießen 1442 eine Privilegiensammlung an: Chroniken der deutschen Städte 18, 1882, Verfassungsgeschichte S. 137 (damals im Münchner Reichsarchiv).
https://www.archive.org/stream/diechronikenderm02bayeuoft#page/136/mode/2up
Selbach war nicht nur für die Stadt, sondern auch für die in Speyer ansässigen geistlichen Institutionen als Notar und Schreiber tätig. Wie so häufig lässt uns Busch/Glasschröders ergiebige “Chorregel” (I, 1923, S. 189 Anm. 1) nicht im Stich: Als Notar des Speyerer Domkapitels erscheint er vom 24. Mai 1427 bis 1460.
Wenig kompetent gab das Stadtarchiv Speyer der Bearbeiterin eines 1972 erschienenen Stuttgarter Handschriftenkatalogs Auskunft: Selbach, der als Notar in Speyer in der Pergamentmakulatur zu 1432 belegt ist, sei in 4 (!) Urkunden 1439-1447 nachweisbar.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0071_b007_jpg.htm
Auch in HB X 18 finden sich Reste eines Notariatsinstruments von Selbach (Speyer 1431):
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0071_b079_jpg.htm
1430 war er im Kontext des Trierer Schismas tätig:
http://books.google.de/books?id=G9fWAAAAMAAJ&q=%22johannes+selbach%22+gie%C3%9Fen
1432 Dezember 7 ist Johannes Selbach von Gießen als Notar in Bretten tätig (Neipperger Archiv):
http://books.google.de/books?id=SzlmAAAAMAAJ&q=%22johannes+selbach%22+gie%C3%9Fen
[Dagmar Kraus: Archiv der Grafen von Neipperg. Urkundenregesten 1280-1881. Stuttgart 1997, S. 27f. Nr. 27 zusammen mit dem kaiserlichen Schreiber = Notar Jacob Hartberg von Alzey, den Schuler, Notare 1987 Nr. 495a als öffentlichen Notar in Speyer zu 1429 hat – Findbuch WR ohne ihn zu nennen: http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-32708 – und seine Notarsdatenbank – siehe unten – zu 1436.]
1438 Januar 23 urkundet Selbach in Speyer für das Kloster Maulbronn. Die Urkunde mit seinem Signet liegt digitalisiert einsehbar beim LA BW vor:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1291351
Beim Bischofseinritt 1439 las Selbach als Stadtschreiber zwei Urkunden vor (Remling, Bischöfe II, S. 66):
http://books.google.de/books?id=sUNBAAAAcAAJr&pg=PA66
Beim Bischofseinritt 1461 sollte der Stadtschreiber Mommenson die Urkunden verlesen, Selbach war 1461 Notar auf der Seite des Domkapitels:
http://books.google.de/books?id=Pes-AAAAcAAJ&pg=PA522
1446: Stadtschreiber Johannes Selbach als Bevollmächtigter der Stadt
http://books.google.de/books?id=iLFBAAAAcAAJ&pg=PA443
Der Speyerer Bürger Johann Selbach der 1447 in den Regesta Imperii belegt ist, ist wohl ebenfalls der Notar:
http://regesten.regesta-imperii.de/index.php?uri=1447-07-08_1_0_13_17_0_69_69
Im Repertorium Germanicum notariorum publicorum (RGN)
von Peter Johannes Schuler
http://www.hgw-online.net/menschzeichen/dbnotare
findet sich zu Selbach der Eintrag:
Ref.-Nr. SE1085556997
Name Selbach, Johannes von
Herkunft Gießen
PS 1) öff. Not. 4) 1454-1455 Gerichtsnot. des Propstes des St. Germanstiftes in Speyer
NI 1455 …. (Arch. Municip. Wissembourg/Els U 7 – RI Ludwig d. B. H. 4 Nr. 19); 1455 Jan. 2, Speyer (2 NIe; GLA 38/3406; Rückert Gottesaue Nr. 77, 78); 1480 Aug. 4, Marburg (GLA 46/1228 – Rückert Gottesaue Nr. 105)
Wieso Johannes VON Selbach?
Die letzte Urkunde wird auch für den Notar Eberhard Selbach angeführt. Die Schnipsel der Rückert’schen Regesten unter
http://books.google.de/books?ei=0WqfTtGGBcT24QSxlKTDB
sprechen eher dafür, dass Eberhard 1480 tätig war, Johannes aber 1454. Dass er 1480 noch gelebt hat, wenn er bereits 1427 als Notar tätig war, erscheint kaum denkbar. Er dürfte in den ersten Jahren des 15. Jahrhunderts geboren sein. Letzter Beleg derzeit: 1461.
[Nachtrag: Ein Blick in Peter Rückert: Gottesaue. Die Urkunden der benediktinerabtei 1110-1550, Stuttgart 2000 bestätigt, dass Schuler fehlerhaft gearbeitet hat. S. 133 Nr. 105 vom 5. August 1480 (ausgestellt in Marburg) bezieht sich nur auf den Notar Eberhard Selbach. S. 113f. Nr. 77 bezeugt Johannes Selbach von Gießen, Gerichtsnotar des Propstes von St. German zu Speyer (und Archidiakons), der am 2. Januar 1455 ein Notariatsinstrument fertigte und am 18. Dezember 1454, am 19. Dezember 1454 und am 2. Januar 1455 Zeugenbefragungen durchführte. Ein weiteres Notariatsinstrument vom gleichen Datum ebd. S. 114f. Nr. 78 erwähnt weitere Zeugenbefragungen an den angegebenen Daten.]
Nichts spricht im Augenblick dagegen, im Stadtschreiber und Notar Eberhard Selbach, der 1453 in Heidelberg sich immatrikulierte
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/matrikel1386/0353
den Sohn Johanns zu sehen.
1479 bezog ein Lucas Selbach de Spira die Universität Heidelberg:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/matrikel1386/0440
War es der Sohn von Eberhard? Und ist er womöglich mit dem von Krämer, Scriptores genannten Lukas Selbach identisch, der zwischen 1497 und 1502 in Basel (Schweiz) als Stadtschreiber nachweisbar ist? [Schuler, Notare 1987 Nr. 1236 wies bereits auf ihn hin.]
Deutlich wird jedenfalls einmal mehr die Bedeutung der clerici conjugati und die Rolle der akademischen Bildung für das städtische Kanzleipersonal.
Soweit eine hastige Skizze, die natürlich der Ergänzung durch vertiefte Recherchen bedürfte. Aber als kleines “Angebinde” für das Stadtarchiv Speyer anlässlich der Veröffentlichung der Urkundendigitalisate mag der Beitrag vielleicht willkommen sein.
Nachtrag: In meinen Aufzeichnungen aus dem Stadtarchiv Speyer fand sich zu Johannes Selbach nichts; einige Belege habe ich zu Eberhard Selbach. In 1 B 5 Bl. 181r ist Lucas Selbach als notarius 1488 bezeugt. Der Syndicus Erhard Christoph Baur, der 1747 Verzeichnisse der Kanzleiverwandten bis 1689 zusammenstellte (1 A 72) hat nur Eberhard Selbach zu 1470, 1480.
[Baur 1756, S. 150
http://books.google.de/books?id=tBk6AAAAcAAJ&pg=PA150 Johann fehlt ebenfalls. Bei Pfeiffer 1912, S. 13 ist handschriftlich zu 1447 Johann nachgetragen
https://www.slideshare.net/StadtASpeyer/albert-pfeiffer-das-archiv-der-stadt-speier-1912-10088242 ]
Weiterer Nachtrag März 2012: 1447 Nov. 16
http://www.mom-ca.uni-koeln.de/mom/DE-StaASpeyer/1Uchron/127/charter
Der Notar Marcus Momenson fertigt die Abschrift eines Ratsurteils
Anwesend: der Speyerer Stadtschreiber Johann Selbach (nicht im Regest)
Nachtrag: Am 30. Oktober 2012 erhielt ich folgende Mitteilung per Mail:
“An einer Stelle erwähnen Sie, dass Selbach z.T. auch “v. Selbach” genannt wird, und in der Tat belegt sein Notariatssignet seine Zugehörigkeit zur nassauischen Ganerbenfamilie der Selbach, die auch in einigen Zweigen einen offenen oder auch geschlossenen Flug als Helmschmuck verwendete:
http://www.picfront.org/d/8MPq
Über Gießener Zweige der von Selbach liegen mir derzeit allerdings leider keine Informationen vor.
Viele Grüße aus Gießen,
Martin Spies
—
Dr. Martin Spies
Institut für Anglistik
Justus-Liebig-Universität Gießen”
Leander Wattig nimmt Anstoß an den Aussagen des Börsen-Vereins-Vorstehers Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, der sich gegen ein neues Urheberrecht ausgesprochen hat.
„Die Gesellschaft braucht kein neues Urheberrecht – sie braucht Regeln für die Freiheit im Netz”.
Ich lese heraus: Liebe Kunden, Eure Welt und Eure Bedürfnisse sind mir egal, wenn Euer Tun und Nutzen der neuen Möglichkeiten meine Interessen tangiert, dann werde ich das in meinem Sinne “regeln”. Suggeriert wird auch einmal mehr, es gäbe keine Regeln – Stichwort Internet “als rechtsfreier Raum”, in dem die “Internetgemeinde” wie ein Haufen Banditen haust.
Entweder Prof. Honnefelder vertritt hier singuläre Standpunkte, dann wäre er stark zu hinterfragen, oder er vertritt die Konsens-Meinung seiner Stakeholder, dann wäre diese stark zu hinterfragen. Wenn Letzteres zutrifft, sollten sich die Unternehmen mal fragen, ob das wirklich der Weg in eine erfolgreiche Zukunft ist …
Schon heute stellen wir fest, dass die Branche ein Problem hat, gute Leute zu finden. Ich wundere mich nicht, wenn “branchenfremde” (um einen der vielen witzigen Buchbranchen-Termini zu nutzen) Leute Statements wie das von Honnefelder lesen, bei denen eine ganze Denkwelt mitschwingt, und dann zu dem Schluss kommen: “geht sterben”.
“CoForum wurde im Januar 2001 gegründet. Ich hatte vor einigen Tagen WikiWiki kennengelernt und war ganz begeistert von der Idee eines anarchischen Schreibrechts für alle…”
Thomas Kalka
http://www.coforum.de/?93
Meiner Meinung nach spielen Wikis wie das CoForum eine wichtige Rolle in der Verbreitung und Anwendung des Wiki-Konzeptes, hier in seiner anarchistischen Interpretation. Es ist ein sehr frühes Wiki im deutschsprachigen Raum und zeigt den Versuch, die Idee eines Wikis möglichst frei von Hierarchien umzusetzen.
Im CoForum findet sich viel zu Themen wie Open Access, Freies Radio u.s.w.
Internet Archive: archivierte Webseite vom 28.09.2001:
http://web.archive.org/web/20010928224710/http://coforum.de
“KLEKs ist ein Projekt mit dem Ziel, Elemente unserer Kulturlandschaft in einer geografischen Datenbank zu erfassen, die insbesondere kulturhistorisch oder naturgeschichtlich interessant oder landschaftlich markant sind. Wir sammeln Informationen, Texte und Fotos zu Gebäuden, Starkbäumen, alten Verkehrswegen, historischen Stätten und vielem mehr. Alle Daten werden objektorientiert eingearbeitet und mit den Namen der Autoren versehen. Bestehende Datensätze können verändert und ergänzt werden. So ist es z. B. möglich, dass ein Heimatforscher ein neues Landschaftselement auf der digitalen Landkarte einzeichnet, ein Museumsmitarbeiter eine Beschreibung dessen Geschichte ergänzt und ein Landschaftsplanungsbüro ein Foto hinzu fügt, das bei Felderfassungen aufgenommen wurde sowie eine Bewertung des Elements nach planerischen Kriterien vornimmt.”
aus der Rubrik “FAQ”
Florian Friedrich / Uwe Rautenberg: Kultur-Landschaft-Digital:
http://www.friedrich-kulturlandschaft.de/images/2010Dez_KLD_StandbeinSpielbein.pdf
—-
Update: http://archiv.twoday.net/stories/876868590
Ist das nicht ein schönes Symbolbild für einen kritischen Geist, der die Narungsmittelproduktion thematisieren will? Obiges Bild von “Brücke-Osteuropa” ist gemeinfrei, darf also ohne Namens- und Lizenznennung verwertet werden – eine Ausnahme auf Wikimedia Commons, wo die Bilder in der Regel unter einer freien Creative Commons Lizenz stehen.
(c) Leibnizkeks CC-BY-SA
Bei diesem Bild muss lediglich der Fotograf und die Lizenz genannt werden. Ich finde es auch sehr gelungen.
Aber der streitbare Liedermacher Konstantin Wecker musste mit seinem Internetangebot
http://hinter-den-schlagzeilen.de
unbedingt auf eine Rezeptseite hereinfallen.
Vielleicht war es sogar das berüchtigte Marions Kochbuch. Dann wäre Wecker das prominenteste Opfer dieser Abmahn-Falle. Vor dem AG Düsseldorf musste er sich mit einem Fotografen streiten. Ein Vergleichsvorschlag von 550 Euro steht im Raum:
Wieso boykottiert der Liedermacher freie Inhalte? Auch mit der Google Bildersuche hätte er einige freie Schnitzelbilder gefunden:
Sein Blog/Webmagazin steht nicht unter einer freien Lizenz. Wer Gegenöffentlichkeit erzeugen will, sollte freie Inhalte anbieten. Diese können sehr leicht weitergegeben und weitergenutzt werden.
wird betreut von Dr. Hans-Jürgen Vogtherr:
“Seit seiner Gründung im Jahre 1975 hat das Landwirtschaftsmuseum Lüneburger Heide in Hösseringen sein Augenmerk auch auf die Sicherung von Archivalien zur ländlichen Geschichte gerichtet. Anlaß waren Angebote zur Übernahme von Hofarchiven. Das Landwirtschaftsmuseum bemüht sich in einem solchen Fall zunächst immer darum, die jeweiligen Hofinhaber davon zu überzeugen, daß die Archive auf den Höfen bleiben sollten, weil sie Teil ihrer Geschichte sind. Wenn dies gelingt, dann nimmt das Landwirtschaftsmuseum davon im Einverständnis mit dem Hofinhaber Kopien und archiviert diese. Insofern unterscheidet es sich von der Praxis anderer Archive, die nur Originale verwahren. Wenn sich jedoch abzeichnet, daß die Archivalien auf dem einzelnen Hof gefährdet sind, z.B. wenn das Interesse daran fehlt oder die Schrift für den Ungeübten nicht mehr lesbar ist, dann übernimmt das Landwirtschaftsmuseum den Bestand, wenn er ihm angeboten wird. Seine jetzigen Bestände gehen inzwischen weit über die Hofarchive hinaus. Zentrales Einzugsgebiet des Archivs ist, entsprechend dem Arbeitsbereich des Landwirtschaftsmuseums, die Lüneburger Heide und ihre nähere Umgebung.”
http://www.museumsdorf-hoesseringen.de/Download/Findbuch/Bestaendeuebersicht.pdf
Findbücher stehen als pdf-Dateien bereit:
Für die Archive nicht nur als Anwender ein Problem…:
http://www.enterpriseefficiency.com/author.asp?section_id=1077&doc_id=233421
http://www.michaelgeist.ca/content/view/6069/125
“The Supreme Court of Canada today issued its much anticipated ruling in Crookes v. Newton, a case that focused on the issue of liability for linking to allegedly defamatory content. The court provided a huge win for the Internet as it clearly understood the significance of linking to freedom of expression and the way the Internet functions by ruling that there is no liability for a mere hyperlink. The key quote from the majority, written by Justice Abella:
I would conclude that a hyperlink, by itself, should never be seen as “publication” of the content to which it refers.
This is an enormous win for the Internet since it rightly recognizes that links are just digital references that should not be viewed as republication of the underlying content. ”
“Fördert die mächtige Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) den Ideenklau und die Selbstbedienung?” fragt die FAZ online
Weiter: Transparenz ist für sie ein Fremdwort. Dieses Monopol ist bedenklich.
Philadelphia Rare Books bietet die Handschrift einer Übersetzung (1753) von Kerssenbrochs lateinischer Wiedertäufer-Geschichte an.
Warhafte und kurtze Lehr und Lebens-Beschreibung der Wiedertauffer Wie dass dieselbe[n] durch ihre schein-heilige gegen alle Geist- undt Weltliche reichten ja wieder die natur selbst strebender Lebens-Regul in der Westphälischen Haubt- und Hansestadt Münster Wie auch in einige benachbarte Städte undt Länder eingeschlichen seyn und rechtmässig bestrafet worden welches weithläuftig in Lateinischer Sprache beschrieben durch den Ehrwüdigen Herrn Hermannum Kersenbrock, Art. lib. Mag. und der Schul-Rector ad S. Paul. In teutsch Ubersetzet als das zweIte JubelJahr der wIedertäuffer ausrottung gefeIret
Bemerkenswert ist die Provenienz:
Ex–Crozer Theological Library; then to Colgate Rochester Crozer Divinity School; deaccessioned.
http://www.prbm.com/interest/germanbks-a-e.php
#fnzhss
Eine umfangreiche Dokumentation des Nationalmuseums:
“Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen, der sich mit Vorgängen beim Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) befasst, hat gestern – wie angekündigt – seinen ersten Beweisbeschluss gefasst.
Auf Grundlage des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen haben die Abgeordneten beschlossen, Akteneinsicht zu nehmen. Einzelne Ressorts der Landesregierung, weitere Behörden sowie der BLB NRW sollen dazu jetzt entsprechende Akten übersenden.
Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss Bau- und Liegenschaftsbetrieb hat sich am 29. September 2011 konstituiert. Er soll sich unter anderem mit dem Neubau des Landesarchivs in Duisburg, mit dem Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk, mit dem Bauvorhaben Fachhochschule Köln sowie mit weiteren erkennbar werdenden Sachverhalten, beispielsweise dem Erwerb des Vodafone-Hochhauses, beschäftigen. Vorsitzender des Ausschusses ist Peter Biesenbach (CDU), stellvertretender Vorsitzender ist Markus Töns (SPD).
Hintergrund:
Im Gesetz über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen des Landtags Nordrhein-Westfalen heißt es in § 14 Abs. 1 (Aktenvorlage, Aussagegenehmigung, Zutrittsrecht): Die Landesregierung und alle Behörden des Landes sowie die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, sind verpflichtet, dem Untersuchungsausschuss jederzeit Zutritt zu den von ihnen verwalteten öffentlichen Einrichtungen zu gestatten, die erforderlichen Aussagegenehmigungen zu erteilen und die Akten vorzulegen.”
Quelle: Landtag NRW, Pressemitteilung v. 19.10.2011
Pink, red and yellow flower printed cocktail dress, from Sketch Book of 1960 & 1961, London College of Fashion Victor Stiebel Archive.
“The Visual Arts Data Service (VADS) is pleased to announce the launch of the Victor Stiebel Archive from the London College of Fashion, which has now been fully digitised and made available online.
Victor Stiebel (1907-1976) was a British fashion designer and his clients included members of the aristocracy and the royal family, including Princess Margaret, and he also had an international reputation and dressed stars such as Katherine Hepburn and Vivien Leigh.
The Archive at London College of Fashion includes three sketchbooks from his couture house in the early 1960s. The sketch books show models wearing his designs, ranging from stylish cocktail dresses to smart suits and blouses, and the books would serve as an overview of a collection and and be shown to clients to encourage them to place orders. The three sketch books cover Stiebel’s final years before ill health forced him to retire in 1963.
South African born Stiebel originally moved to England to study architecture in Cambridge where he designed the décor and costumes for the Footlights Review. He went on to train with the court dressmaker Reville & Rossiter and in the early 1930s opened his own business in Mayfair in London. After a period in the army during the Second World War and then working for Jacqmar as Director of Couture, he opened his own business again in Cavendish Square.
These new images add to the vast collection of material that has already been opened up online from the unique and extensive archives of the London College of Fashion. This includes images of sewing patterns; shoes from the Cordwainers College; promotional photographs of wool fashions from the Woolmark Company; promotional photographs of cosmetics from Gala and other cosmetics companies; as well as photographs which chronicle the history of the College from its origins as two early needle trade schools up until the 1970’s. In total this includes almost 8000 images which have been made available online for free use in non-commercial learning, teaching, and research.
To view the London College of Fashion Victor Stiebel Archive, see:
http://www.vads.ac.uk/collections/LCFVS
To view all the VADS collections, see:
http://www.vads.ac.uk/collections“
VADS Blog, 10.10.11
“… Fazit: Der Autor stellt einen Aspekt der Quellengattung Brief vor, der bisher wenig Beachtung gefunden hat, und zeigt eine große Anzahl von Beispielen dazu. Was allerdings kaum geleistet wird, ist eine Kontextualisierung der Quellenaspekte, zumal aktuelle Forschungsergebnisse zur Postgeschichte nicht eingeflossen sind. Die vom Autor angedachte Analyse von Postvermerken und Postverträgen unter Einbeziehung der Hinweise aus den Brieftexten selbst, die etwas über die Beförderung aussagen könnten, hätte durchaus einen Ansatz geboten, von dem neue Erkenntnisse zu erwarten gewesen wären. Präzise werden im Textteil Präsentationsformen und Bedeutung der Postvermerke geschildert. Dennoch arbeitet Helbig auch hier nur ansatzweise übergreifende Muster heraus. Was also bleibt, ist unter dem Strich eine umfangreiche Präsentation von Briefvermerken, deren Systematik und Auswahl sich dem Leser leider nur bedingt erschließt. Für ein wissenschaftliches Buch bietet diese Abhandlung wenig Substanz. Trotzdem gibt der Band Anregungen dazu, wie Postvermerke zu lesen sind und welche Informationen sie enthalten.”
Quelle: Oswald Bauer: Rezension zu: Helbig, Joachim: Postvermerke auf Briefen 15.-18. Jahrhundert. Neue Ansichten zur Postgeschichte der frühen Neuzeit und der Stadt Nürnberg. München 2010, in: H-Soz-u-Kult, 11.10.2011, < http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2011-4-022 >.
Baryshnikov warming up in Russia.
“Like most New Yorkers, Mikhail Baryshnikov had a bit of a storage problem. But unlike most New Yorkers, he had options that didn’t include orange storage lockers.
So when the dancer and his wife were getting ready to move, Baryshnikov donated 35 boxes filled with videos, photos, letters and documents — his archive — to the New York Public Library.
While most artists donate or sell their archives near the end of their careers, the 63-year-old is still working as a dancer, actor and founder of the Baryshnikov Arts Center in Manhattan. But space issues brought this collection to the library a little earlier than usual.
“People have so much more stuff than they used to,” said Jan Schmidt, the curator of the Jerome Robbins Dance Division for the New York Public Library. “Fifty years ago if someone had a couple of films, that was a lot. Today people have hundreds, if not thousands of videos of their work.”
Baryshnikov’s archives include nearly 700 videos, in which he can be seen practicing as a young boy, doing exercises at the Vaganova School in the 1960s, and after defecting from the Soviet Union in 1974, working with great choreographers like George Balanchine, Jerome Robbins and Martha Graham.
“I was just stunned to see so many incredible things,” Schmidt said of the videos. “There’s a lovely piece where Baryshnikov is doing a piece for Martha Graham and then he just comes and kneels in front of her and it’s just really moving.”
Schmidt says that despite his reputation as a great dancer, Baryshnikov still displayed a commitment to achieving the choreographer’s vision.
“He really has a genuine interest in what the choreographer wants him to do and you can really see the choreographer and him working off each other to really create something that comes from within,” Schmidt said.
Cataloguing, preserving and digitizing all this information is a complex and lengthy process that Schmidt estimates will take at least three years. At that point, it should be searchable by dancer, choreographer, year or performance.
“I’m looking forward to the point where they’ll be completely processed and available to the public because this will be an amazing record of his artistry,” Schmidt said.”
WNYC, 7.10.11
1854 hatte Franz Pfeiffer eine kurze Liste bekannt gegeben:
https://www.archive.org/stream/anzeigerfurkunde01germ#page/n207/mode/2up
1930 versteigerte sie das Antiquariat Joseph Baer:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/baer1930_10_06
Viele Stücke wurde von der Frankfurter Stadt- und Universitätsbibliothek erworben, z.B. http://www.handschriftencensus.de/4744
Siehe auch
http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/wertheim.htm
http://bibliotheca-laureshamensis-digital.de/view/ubffm_msbarth179
Frankfurt am Main, Stadt- und Universitätsbibliothek, Ms. Barth. 179
Lorsch, wohl nach 843 bis 876
Der “Lorscher Rotulus” ist der einzige liturgische Rotulus, der aus karolingischer Zeit aus der Region nördlich der Alpen erhalten ist. Mit seinen ca. 530 Heiligenanrufungen gehört er außerdem zu den längsten karolingischen Litaneien.
Beim Zeitzeugenprojekt “Gedächtnis der Nation” müssen alle Rechte abgegeben werden:
https://plus.google.com/u/0/113531191251644176468/posts/jZoXaLEMLgz
Ein tatsächlich bürgerschaftliches Oral-History-Projekt würde dagegen aus meiner Perspektive auf freie, also CC-Lizenzen setzen!
Norbert Frei hat die Masche des Projekts, Oral-History-Häppchen für die unsäglichen Fernsehdokumentationen Knopps zu gewinnen, kritisiert: “Hier wird Erinnerung eigentlich geformt und nicht abgefragt, nicht konserviert.”
Folgendes steht auf der Tagesordnung: Verfahrensregeln, Beweisanträge, Sitzungstermine und Verschiedenes. Was ist daran eigentlich so brisant, dass der Ausschuss nicht öffentlich tagt?
This study proposal is based on the finding that a sustainable digital archive infrastructure is needed in Flanders in order to ensure a structural approach to the problem of digital archiving. This project is also based on the fact that there is an important role for players from the world of arts, cultural and scientific heritage and education in the development of this infrastructure. Our aim in this research project is to look into the practical aspects of creating a sustainable archive of diverse (complex) digital and multimedia objects within a decentralised Flemish digital archive infrastructure.
“Seit dem 1. April 2010 ist das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes (PA AA) Gegenstand eines Projekts zur Evaluierung der Arbeitsabläufe, Benutzung und der Informationssysteme. Das Projekt des Fachbereiches Informationswissenschaften (Dr. Karin Schwarz) wird vom Auswärtigen Amt finanziell gefördert. Das Auswärtige Amt will die Transparenz und Zugänglichkeit von Archivgut effektiv und effizient gestalten. „Wir werden uns daher mit fast allen Bereichen archivischer Aufgaben befassen“ so Dr. Karin Schwarz „Die Nachvollziehbarkeit der Bewertung, die Effizienz der Erschließung und – als Ziel jeglicher archivischer Tätigkeit – die zufriedenstellende Benutzung sind unser Anliegen.“
Das Politische Archiv des Auswärtigen Amtes ist eines der bedeutendsten Archive in Deutschland. Hier werden die Dokumente zur deutschen Außenpolitik seit 1867 verwahrt, darunter auch die Einigungsverträge der beiden deutschen Staaten von 1990. Jährlich benutzen ca. 700 Interessenten das Archiv, 1/3 davon kommen aus dem Ausland, vorwiegend aus Frankreich, Österreich, Schweiz und den USA.
Innerhalb dieses Projektes wird aktuell eine Online-Umfrage unter den Benutzern des Politischen Archivs durchgeführt. Alle Benutzer aus den Jahren 2010 und 2011 sind angeschrieben und gebeten worden, an der Umfrage teilzunehmen. Zusätzlich liegen die Fragebögen im Lesesaal des Archivs aus.
Es werden Fragen zu ihren bisherigen Besuchen und Erfahrungen im Politischen Archiv gestellt. Gleichzeitig haben sie auch die Möglichkeit, Verbesserungsvorschläge und Kritik zu äußern. Die Umfrage trägt dazu bei, die Benutzung im Politischen Archiv zu verbessern.
Die ausgewerteten Ergebnisse der Benutzerumfrage und der Evaluierung werden 2012 innerhalb des Projektberichts veröffentlicht.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Projektleitung:
Dr. Karin Schwarz
Fachbereich Informationswissenschaften, Studiengang Archiv
FH Potsdam
schwarz@fh-potsdam.de“
Quelle: FH Potsdam, Newas v. 17.10.2011
Die Ururenkelin von Lily Steche, die Liszt hoch schätzte, hat die beiden Bände an das Weimarer Archiv übergeben. Steche leitete ab 1840 in ihrer Leipziger Wohnung Sonntagsmatineen, zu deren Gästen neben Liszt, Richard Wagner, Johannes Brahms und Robert und Clara Schumann.
Quelle: MDR-Text, S. 134, 17.10.11
Auf der Mailingliste von http://open-access.net teilte M. Schultze (UB Stuttgart) folgende Links mit:
Wir denken, dass dieses Gutachten – auch über den konkreten
Projektkontext unseres Projekts hinaus – von grundsätzlichem Interesse für Einrichtungen und Organisationen ist, die sich mit Themen wie Nutzeranalysen, Speicherung von Nutzungsdaten oder sonstigen Fragestellungen von datenschutzrechtlichem Belang auseinandersetzen
(müssen).
Das Gutachten ist abrufbar unter:
http://www.dini.de/fileadmin/oa-statistik/projektergebnisse/ZENDAS_Gutachten_2011.pdf
Anlässlich der kürzlich ausgerichteten Open-Access-Tage in Regensburg
hat auf dem Open-Access-Statistik-Workshop am 6. Oktober ein
ZENDAS-Mitarbeiter das Gutachten sehr anschaulich vorgestellt. Die
Folien des Vortrags sind ebenfalls abrufbar:
http://www.dini.de/fileadmin/oa-statistik/projektergebnisse/Stemmer_Datenschutzrechtliche_Bewertung_des_Projekts_OA-Statistik.pdf
Einmal mehr zeigt sich, dass der bestehende Datenschutz ein Klotz am Bein des Internets ist. Wer Repositoriendaten auswertet, ist an Individuellem überhaupt nicht interessiert, muss aber einen überzogenen bürokratischen Aufwand betreiben.
Die laufende Verarbeitung personenbezogener Informationen gehört zu den Grundmerkmalen der digitalen Kommunikation. Damit verträgt sich das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt des geltenden Datenschutzrechts (§ 4 BDSG) nicht. Wenn ein Verbot der Datenverarbeitung zugleich ein Verbot der Kommunikation bedeutet, bedroht dies die Grundfreiheiten, die durch Art. 5 I GG geschützt sind. Das pauschale Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gehört – im nicht-öffentlichen („privaten“) Bereich – als Grundprinzip abgeschafft und auf die besonders sensiblen Informationen bzw. Sphären verlagert und beschränkt.
Jochen Scheider im NJW-Editorial
http://www.beck.de/cms/main?toc=NJW.50
RA Stadler stimmt zu:
Im Netz werden fortwährend personenbezogene Daten verarbeitet, zumal Datenschützer bereits jede IP-Adresse als personenbezogen betrachten. Das bedeutet letztlich, dass die Internetkommunikation nach dem System des deutschen und europäischen Rechts grundsätzlich zunächst verboten ist und nur durch punktuelle gesetzliche Gestattungstatbestände erlaubt wird. Diese Gestattungstatbestände – insbesondere §§ 28, 29 BDSG – stammen nun allerdings aus einer Zeit, als vom Internet noch keine Rede war, sondern Daten auf Großrechnern in Rechenzentren verarbeitet wurden.
Das Grundkonzept unseres Datenschutzrechts ist somit nicht internetkompatibel.
http://www.internet-law.de/2011/10/muss-unser-datenschutzrecht-runderneuert-werden.html
Meine eigene Position zum Datenschutz geht in die gleiche Richtung: Der Datenschutz muss sich den Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen und nicht umgekehrt. Sowohl bei der deutschen Debatte über Google StreetView als auch bei der deutschen Diskussion über Facebook-Fanseiten zeigt sich das geltende Datenschutzrecht als völlig veraltet. Wir brauchen ein Datenschutzrecht, das die richtige Balance findet zwischen dem Schutz von informationeller Selbstbestimmung und der Privatsphäre und dem internetöffentlichen sozialen Diskurs, der von den Kommunikationsgrundrechten geschützt wird.
http://www.dhi-paris.fr/de/home/podcast/digital-humanities-am-dhip-3.html
http://vzaar.com/videos/849298
Die Videoaufzeichnung (19 Minuten) meines Beitrags wurde ausnahmsweise freundlicherweise unter CC-BY-SA lizenziert! Vielen Dank!
Es gibt auch eine Fassung zum Anhören. Die Textfassung (Stichworte) findet sich:
http://archiv.twoday.net/stories/29751181
Update: Liegt nun auch im freien OGG-Format vor
http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Das_wissenschaftliche_Potenzial_von_Wissenschaftsblogs.ogv