Einsicht in Personenstands-Dokumente: Rechtsbruch durch Kommunalarchive?
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2011/01 Personenstandsurkunden im Stadtarchiv Kiel können nach der geltenden Benutzungsordnung vom 26.11.2009 nur bei den mehr als 110 Jahre alten Geburtsurkunden frei eingesehen werden. Ohne Einschränkungen werden Heiratsbücher nur vorgelegt, wenn sie älter als 115 (statt 80) Jahre sind, Sterberegister nur, wenn sie älter als 75 (statt 30) Jahre alt sind. Bei den 10 Jahre … „Einsicht in Personenstands-Dokumente: Rechtsbruch durch Kommunalarchive?“ weiterlesen