Kuhlen über § 52b UrhG (elektronische Leseplätze)
Weiter digitalisieren und weiter kopieren – das 52b-Dilemma http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Besprechung-Steinbeck-52b-271010.pdf
Weiter digitalisieren und weiter kopieren – das 52b-Dilemma http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Besprechung-Steinbeck-52b-271010.pdf
http://idw-online.de/de/news390431 In dem bisherigen einstweiligen Verfügungsverfahren haben die zuständigen Gerichte, das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt, in zwei Instanzen das beklagte Recht der Bibliotheken ausdrücklich bestätigt, das Recht der Nutzer jedoch eingeschränkt. Bibliotheken dürfen unabhängig von den Verlagen Werke aus ihrem Printbestand digitalisieren und in ihren Räumen das so geschaffene digitale Exemplar zur Nutzung anbieten. … „§ 52b UrhG: TU Darmstadt erzwingt Fortsetzung des Musterprozesses“ weiterlesen