http://log.netbib.de/archives/2010/05/21/das-ende-von-vascoda-wie-wir-es-kennen-und-nicht-liebten
Siehe auch hier:
?s=vascoda
Der kurze schwedische Erfahrungsbericht, wonach das Mandat des Blekinge Institute of Technology (BTH) zu keinem signifikanten Anstieg der OA-Publikationen geführt hat, bestätigt mich in meiner Skepsis gegenüber den von Harnad und seiner Anhängerschar (Sale et al.) durchgeführten Untersuchungen, die andere Resultate erbrachten. Dass diese gefälscht sind, möchte ich nicht behaupten, aber eine solide empirische Grundlage für weitreichende Aussagen “Nur Mandate können IRs füllen” sieht anders aus.
http://www.sciecom.org/ojs/index.php/sciecominfo/article/viewFile/3623/3172
Gratulation an Detlef Schmalenberg für den Preis in der Kategorie “Lokales”! Die Preisverleihung findet am 8.9.2010 in Bremen statt.
Quelle: http://www.bdzv.de/preistraeger_preisverleihung.html
Schmalenberg erhält den Preis für den am 31.12.2009 im Kölner Stadt-Anzeiger erschienenen Artikel “Das Milliarden-Puzzle”.
http://yuccatree.de/2010/05/ard-und-zdf-mussen-aus-dem-netz-loschen-wofur-wir-mal-bezahlt-haben
Zitat:
Die BBC hat schon vor Jahren damit angefangen, ihre Archive nach und nach zu öffnen und für das Web aufzubereiten. Genau diesen Weg müssten ARD und ZDF eigentlich auch gehen. Sie häufen Berge von wertvoller Information an, die wir alle bezahlt haben und folglich auch uns gehören. Wer irgendwie „in dieses Internet senden“ will, um die Inhalte dann gleich wieder zu löschen, hat das Internet nicht verstanden. Man muss sich das mal klar machen: Wir werden in Zukunft alle für – ob wir wollen oder nicht und unabhängig vom Empfangsgerät – gezwungenermaßen bezahlen für etwas, das man dann gleich wieder unserer Nutzung entzieht.
Faz online vom 21.5.2010 berichtet über ein demnächst erscheinendes Buch im Blessing Verlag. Titel: Das Amt und die Vergangenheit.
M. Sattar von der FAZ schreibt:
“Das Erbe der Herren von der Wilhelmstraße
Institutionen haben ihr eigenes Gedächtnis: Am Werderschen Markt bereitet man sich auf ein Buch über die Vergangenheit des „Amtes“ vor….Ein Mythos bröckelt
Fischer, dem seinerzeit in nie da gewesener Form pensionierte und aktive Diplomaten wegen der von ihm verfügten Änderung der Nachrufpraxis öffentlich Vorwürfe machten, er habe mit den Traditionen gebrochen und verdienten Diplomaten auf unhistorische Weise ein ehrendes Andenken verweigert, ging in die Offensive und bestellte eine international und überparteilich besetzte unabhängige Kommission. Nicht einmal das AA-Referat „Politisches Archiv und Historischer Dienst“ durfte das Großprojekt administrativ betreuen, was einige als Misstrauensbeweis, andere als Ausdruck von Unabhängigkeit betrachten. Vier von ursprünglich fünf Historikern treten nun als Autoren des Werkes auf: der Marburger Historiker Eckart Conze, der Jenaer Professor Norbert Frei, der Amerikaner Peter Hayes und der Israeli Moshe Zimmermann. Der Bonner Historiker Klaus Hildebrand, ein ausgewiesener Fachmann für die Außenpolitik des Nationalsozialismus und eher konservativer Prägung, musste 2008 seine Mitarbeit krankheitsbedingt einstellen.”
Mein Kommentar hierzu:
Erfahrungen mit dem Politischen Archiv
Online unter http://www.politikkritik.info/Gestapo_Fuerst_Adolf.pdf einsehbare Denunziationsunterlagen in denen Fürst Adolf zu Schaumburg Lippe von einem Herrn von Behr bei der Gestapa in Berlin denunziert wurde, bewogen mich dazu, das PA um Auskunft zu bitten. Der damalige Bearbeiter des PA des AA schrieb mir am 25.4.2004: “Wenn Sie mir eine persönliche Einschätzung gestatten wollen, so halte ich es für unmöglich, dass sich zu dem von Ihnen angenommenen Mordkomplott gegen Ihren Onkel hier Dokumente werden finden lassen. Der Vorgang an sich und eine Beteiligung des Auswärtigen Amtes im besonderen wäre doch zu sensationell, um der Forschung, die seit annähernd 50 Jahren die Akten aus der NS-Zeit intensiv bearbeitet, und besonders auch der internationalen Historikerkommission, die in jahrzehntelanger Arbeit die o.g. Edition erstellt hat, entgangen zu sein.” Dieser Kommentar war überflüssig. Ein Hinweis auf die Identität des Denunzianten wäre nützlicher gewesen. Darum bat ich. Bei Herrn von Behr handelte es sich, wie ich erst 2009 ohne Mithilfe des AA herausfinden konnte, um Kurt von Behr. 2004 verschwieg das AA die Identität des Schwerverbrechers Kurt von Behr. Ich habe einen Schluss aus meinen Erfahrungen gezogen: “Misstraut staatlichen Stellen die mit Schlagwörtern wie Transparenz und Aufarbeitung Eigenwerbung betreiben”.
http://archiv.twoday.net/stories/6269945
Vierprinzen
Der übliche Kleingeist. S. 37ff. Übertragung kommunaler Ratssitzungen. Besonders absurd S. 41: Verbot eines Wortprotokolls bei Sitzungen. Wer sich durch derlei eingeschüchtert fühlt , ist als gewählter Volksvertreter fehl am Platz! S. 42 Geheimnistuerei der Verwaltung wird gerechtfertigt, kein Auskunftsrecht eines Gemeineratmitglieds! S. 51 Verweigerung von Auskünften an die Presse. S. 54 Luftbilder als personenbezogene Daten – Schwachsinn. S. 103 ff. Geodaten und Persönlichkeitsrecht.
http://twitter.com/Heydt_Museum
510 Followers gucken auf Twitter in die Röhre, weil die Wuppertaler Stadtverwaltung dem Heydt-Museum das Twittern verboten hat.
@LeFuest Könnte Risiken berge, evtl. Folgekosten haben usw. / Wir sind ein städtisches Institut!
Da uns die dienstliche Nutzung von Twitter nicht mehr erlaubt ist, müssen wir uns leider verabschieden. Herzlichen Dank an unsere Follower!
“Wir sind ein städtisches Institut” ist offenbar zu übersetzen: Wir sind kleinlichen und engstirnigen Bürokraten ausgeliefert, die keinen Sinn für zeitgemäße Öffentlichkeitsarbeit haben. Auch eine Website könnte Folgekosten haben, Risiken bergen und zwar mehr als ein Twitter-Account. Trennt Wuppertal vom Internet! Eine Schwebebahn muss als Verbindung zur Welt ausreichen! Im Netz ist ohnehin nur unglaublicher Schmuddelkram wie StreetView zu finden.
Update: Ein anderer Blogger kommentiert http://tinyurl.com/36hl7zw
Und noch was http://www.text-gold.de/internes/twitterverbot-fuer-museum
Update 21.5.:
Das Museum teilt in Twitter mit:
“WICHTIG: Bei der Meldung, Twitter nicht mehr nutzen zu dürfen, handelte es sich um ein MISSVERSTÄNDNIS unsererseits!!!”
Update 6. Juni: http://archiv.twoday.net/stories/6368534
Das Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung (AWI) plant am Standort Bremerhaven den Aufbau eines wissenschaftshistorischen Archivs. Hierfür suchen wir zum nächst möglichen Zeitpunkt
eine Diplom-Archivarin / einen Diplom-Archivaren
Das AWI verfügt über umfangreiche Archiv-Materialien wie Akten, Handschriften, Urkunden, Karten, Fotos, die gesichtet, geordnet und erschlossen werden müssen. Ziel ist der Aufbau und Betrieb eines wissenschaftshistorischen Archivs mit dem Schwerpunkt Polar- und Meeresforschung.
Ihr zukünftiges Aufgabengebiet umfasst derzeit insbesondere:
• Aufbau und Betrieb eines wissenschaftshistorischen Archivs
• Einführung einer Software zur Archivverwaltung
• Sichten, Ordnen und Erschließen von Archivgut
• Bereitstellung von Archivalien für die Nutzung und Betreuung von Archivbenutzerinnen/ benutzern
• Erteilung von mündlichen, schriftlichen und telefonischen Auskünften
• Aufbau einer Archiv-Webseite
• Kooperation und Vernetzung mit verwandten Archiven
Voraussetzungen/Qualifikationen:
• Laufbahnbefähigung für den gehobenen Archivdienst bzw. eine vergleichbare abgeschlossene archivarische Fachhochschulausbildung oder gleichwertige Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen.
• Möglichst mehrjährige Berufserfahrung, Erfahrungen im Archivaufbau sind von Vorteil.
• Gute EDV-Kenntnisse zur Erschließung und Digitalisierung von Archivgut sowie gute Kenntnisse der üblichen Archiv-Software.
• Gute Englischkenntnisse und Kenntnisse in mindestens einer weiteren Fremdsprache.
• Kommunikationskompetenz und ein offenes und serviceorientiertes Auftreten gegenüber Benutzerinnen/Benutzern werden ebenso vorausgesetzt wie die Fähigkeit zum selbständigen, zielorientierten Handeln.
• Erwartet wird weiterhin die Bereitschaft, sich schnell und sicher in wissenschaftshistorische Zusammenhänge, insbesondere bezogen auf die Polar- und Meeresforschung, einzuarbeiten.
• Gute Kenntnisse in Naturwissenschaft und Technik sind erwünscht, aber nicht Voraussetzung.
Die Stelle ist zunächst auf 2 Jahre befristet mit der Option auf Entfristung. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Das AWI hat sich das Ziel gesetzt, den Frauenanteil im Wissenschaftsbetrieb zu erhöhen und fordert deshalb Diplom-Archivarinnen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Bei gleichwertiger Qualifikation wird die Besetzung der Stelle mit einer Frau angestrebt.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Bitte beachten Sie den Hinweis auf unserer Homepage unter Stellenangebote/Jobs.
Über verschiedene Maßnahmen wird gezielt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. In Bremerhaven bietet das AWI eigene Krippenplätze an. Aufgrund unserer familienbewussten Personalpolitik wurde uns das Zertifikat zum Audit „Beruf und Familie” verliehen.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sowie zwei Referenzen werden unter Angabe der Kennziffer 31/G/B-tt bis zum 12. Juni 2010 auf dem Postwege erbeten an: Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung, Personalabteilung, Postfach 12 01 61, 27515 Bremerhaven – http://www.awi.de
Via INETBIB.
http://www.taz.de/1/zukunft/wirtschaft/artikel/1/deutsche-bahn-darf-abreissen
“Es gab wohl noch nie eine Entscheidung in Sachen Urheberrecht mit einer solchen Tragweite”, sagte der Anwalt der Bahn, Winfried Bullinger.
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=5947160/oyxqtt/index.html
Update: http://www.urheberrecht.org/news/3956 nennt das Aktenzeichen Az. 17 O 42/10. In der Rechtsprechungsdatenbank BW ist der Text noch nicht, aber auf der Gerichtswebsite
http://www.landgericht-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1254450/index.html?ROOT=1169294
http://infobib.de/blog/2010/05/11/bibliothekarische-fachkommunikation-2010
Ergänzend gibt es eine Tabelle zu deutschsprachigen bibliothekarischen Fachzeitschriften
https://spreadsheets.google.com/ccc?key=0Aro_DAmC_PbndFItMmpFUjVYUnljTk5FZHYzQW5yOWc&hl=en
Der Bonner Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch hat eine Änderung der Sondernutzungssatzung unterzeichnet, nach der Kamerafahrten für “Google-Street-View” durch Bonn ab sofort genehmigungs- und gebührenpflichtig sind. Unter http://www.bonn.de weist die Stadt außerdem auf das Widerspruchsrecht der Bürger hin.
http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1274194269880.shtml
Ich denke nicht, dass das rechtmäßig ist, denn die Rechtslage ist seit langem zugunsten der Firmen geklärt, die Straßenzüge vom Auto aus fotografieren:
http://archiv.twoday.net/stories/5221753
Zu Ratingen:
http://archiv.twoday.net/stories/6097914
Siehe hier:
?s=streetview
Bonn-Foto: Hans Weingartz http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/de/deed.de
Habe mich in diesen internet Auftritt nicht hineingearbeitet aber er ist sicherlich für Adelshistoriker der Gegenwart von Interesse.
Alexander vom Hofe, Madrid
http://vascoda.wordpress.com/2010/05/19/gesis-setzt-auf-open-access-mit-sowiport
SOLIS: “enthält über 400.000 Literaturnachweise zu Soziologie, Politikwissenschaft, den Methoden der Sozialwissenschaften, angrenzenden sowie interdisziplinären Gebieten der Sozialwissenschaften. Jährlich kommen zwischen 16.000 und 18.000 neue Nachweise hinzu. Die Veröffentlichungen sind mit dem Thesaurus Sozialwissenschaften erschlossen und mit Abstracts versehen.”
Der übliche Murks: Mit Chrome funktioniert die Detail-Anzeige von SOLIS-Treffern nicht (mit FF schon).
Was RA Kreutzer da abgesondert hat, halte ich für höchst fragwürdig:(weil übervorsichtig)
http://www.allianzinitiative.de/fileadmin/leitfaden.pdf
Ich halte meine eigenen Ausführungen zu den unbekannten Nutzungsarten für hilfreicher:
Es ist absoluter Schwachsinn, § 137 l auch bei Zeitschriftenartikeln anzuwenden. “Wurde weder rechtzeitig Widerspruch eingelegt noch die Rechte vor dem 1.1.2008 auf die Institution übertragen, sollte man zur Sicherheit m. E. generell davon ausgehen, dass die Übertragungsfiktion des § 137l UrhG – auch bei Zeitschriftenbeiträgen – eingreift. Das Gegenteil sollte nur angenommen werden, wenn der Altvertrag vorliegt und sich hieraus etwas anderes ergibt oder es zumindest klare – möglichst auch beweisbare – Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem Verlag nicht „alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt“ wurden.”
Angesichts von § 38 UrhG trägt der Verlag die Beweislast, dass überhaupt ein schriftlicher* Vertrag besteht. Wenigstens in den Geisteswissenschaften kann davon ausgegangen werden, dass früher keine schriftlichen* Verträge abgeschlossen wurden, also die Befristung auf ein Jahr nach § 38 UrhG gilt.
Update: Nach der Breitseite von Müller gegen mich in INETBIB hat sich Steinhauer meiner Ansicht angeschlossen:
http://www.bibliotheksrecht.de/2010/05/19/leitfaden-137l-urhg-8624966
*) 20.5.: Gemeint waren Verträge in Schriftform. Korrektur vom 20.5. [Nachtrag BCK 21.5.]
Siehe auch Kommentar.
http://commonsblog.wordpress.com/2010/05/19/commonsblog-jetzt-gemeinfrei
Aller guten Dinge sind drei. Ich habe dieses Blog 2007 mit einer CC Lizenz eröffnet, welche attribuiert (also auf Benennung der Autorenschaft Wert legt) und das Copyleft-Prinzip anwendet, zugleich aber eine kommerzielle Nutzung untersagt.
Dann fragte ich mich: Was habe ich davon, wenn Andere mit diesen Sachen hier kein Geld verdienen dürfen? Nichts! Was haben die Anderen davon? Ärger! Was hat die Allgemeinheit davon? Wieder nichts!
Also habe ich mich vor etwa einem Jahr für eine andere CC Lizenz entschieden. Eine, die nur noch attribuiert und das Copyleft-Prinzip anwendet, aber den Nutzer_innen freistellt, was sie darüber hinaus mit den Inhalten machen. Ist doch klasse, dachte ich, wenn jemand mit dem Reden oder Schreiben über Commons auch seinen Lebensunterhalt verdienen kann – das tue ich schließlich auch irgendwie. Wenn dann noch ein paar Ideen aus dem Commonsblog dabei sind, umso besser!
Und heute erlebt der Commonsblog seinen dritten Lizenzwechsel. Denn ich fand via Keimform einen Beitrag von Hanno Böck, der sich intensiver mit den Komplexitäten der -freien- Lizensierung auseinandersetzt. Das für mich entscheidende Argument lautet:
„People should be „free“ to use stuff – not to understand the bunch of complexities from licenses.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Die Idee des Commonsblogs ist, dazu beizutragen, dass soviel wie möglich über Commons/Gemeingüter/Allmende nachgedacht, diskutiert und gestritten wird – damit wir uns letztlich der ungeheuren Relevanz der Gemeingüter für das, was wir zum Leben brauchen, wieder bewußt werden. Das geht am besten, wenn alle mit den Inhalten dieses Blogs machen können was sie wollen! Davon bin ich überzeugt.
Natürlich freue ich mich, wenn die Autorenschaft Erwähnung findet, sofern die Commonsbloginhalte von Anderen genutzt werden. Immer gelingt das nicht (auch mir nicht, irgendwann vermischen sich die Ideen der Anderen mit den eigenen und werden zum untrennbaren Ganzen), aber oft geschieht das ohnehin. Und zwar unabhängig davon, wie ich lizensiere. Gehört zum guten Ton, sozusagen.
Seit heute stehen also alle Inhalte des Commonsblogs wirklich zur freien Verfügung (mit Ausnahme derer, die eindeutig nicht mir zuzuordnen sind, auf die ich also nur verweise und verlinke.)
Ein paar Vorteile dieser Praxis hat Hanno Böck in seinem Beitrag zusammengefasst. Hier meine Interpretation:
Du bist mit allen kompatibel.
Du kannst jedem die Lizenz im Handumdrehen erklären.(„Du hast die Erlaubnis, mit den Inhalten alles zu tun, was Du willst.“ )
Dein Projekt kann in allen möglichen Wissens-Kontexten verwendet werden.
Du machst Anwälte arbeitslos. (Das hat der CC – Gründer Lawrence Lessig schon suggeriert
Das „gemeinfrei“ im Titel steht in Anführungszeichnen, weil streng genommen in Europa die Gemeinfreiheit gar nicht möglich ist. Der Gesetzgeber zwingt uns gewissermaßen zur Unterwerfung unter das Urheberrecht. (Siehe Berner Überheinkunft) Wir haben es automatisch, für jede Kritzelei, jeden hingeworfenen Satz, jeden Blogeintrag, jedes Foto, jedes Werk. Der Gesetzgeber hat „Gemeinfreiheit als Ausgangsposition“ nicht vorgesehen. In anderen Kulturkreisen ist genau das aber noch der Fall (deshalb werden sog. Freie Lizenzen gerade in Ländern des Südens kritisiert.)
Man kann nun zweierlei tun, um diesem Zwang zu entgehen:
1. Einfach die Dinge, die man produziert ohne den eigenen Namen veröffentlichen oder
2. explizit alle Rechte abtreten. Was ich hiermit tue. … bis in vielen, vielen Jahrzehnten, die Inhalte des Commonsblogs auch juristisch gesehen gemeinfrei werden.
http://bibliothekarisch.de/blog/2010/05/19/im-maerchen-zentrum-ist-die-hoelle-los
Einspruch! Universitätsbibliotheken werden mit öffentlichen Mitteln finanziert und haben daher auch externen Nutzern kostenlos Möglichkeiten des wissenschaftlichen Arbeitens zu eröffnen.
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2010/05/cci-update-elena-kagans-thesis.html
Princeton’s letters and forms reflect a common mistake in libraries and archives. Often they will talk about “copyright,” when in reality they are trying to exert contractual rights that arise from being the copyright owner. If you ask someone to take something down, it is probably a good idea to make it crystal clear whether you are doing this as the copyright owner or as the owner of a physical object that has licensed its use to you.
http://www.eff.org/issues/foia
The Electronic Frontier Foundation (EFF) has added thousands of never-before-seen records to its online collection of documents obtained through the Freedom of Information Act (FOIA). The treasure trove of government records, now up to date and posted on our website in its entirety, is the result of almost 200 FOIA requests and over a dozen lawsuits.
The document collection now includes for the first time:
+ documents detailing the Federal Communications Commission’s claimed authority to conduct warrantless searches of private residences;
+ tens of thousands of pages of records describing the FBI’s misuse of its authority to issue National Security Letters;
+ a summary of complaints to the of Homeland Security’s Traveler Redress Inquiry Program (TRIP);
+ a description of the Department of Homeland Security’s role in the Comprehensive National Cybersecurity Initiative;
+ a set of government contracts with Google and other technology firms for the digitization of government files;
[see e.g. NARA contract
http://www.eff.org/files/filenode/digitization/20080117_nara_digit.pdf ]
+ documents related to the FBI’s capacity to conduct surveillance on Skype, the internet telephony protocol; and
+ copies of the National Science Foundation’s grant awards for wireless microelectromechanical sensor technology, so-called “smart dust.”
All of these documents, along with the rest of EFF’s FOIA repository, can be accessed directly or searched using EFF’s FOIA document search tool.
Tagungsbericht:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=3118