The Europeana Public Domain Charter
http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications Die Charter stellt heraus, dass auch digitalisierte Werke der Public Domain (wird in der deutschen Fassung mit Gemeingut übersetzt, was eher unüblich ist) Public Domain bleiben. “Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.” … „The Europeana Public Domain Charter“ weiterlesen