Digitalisierung gemeinfreier Werke: Adrian Pohl gegen Copyfraud
http://infobib.de/blog/2010/04/28/empfehlungen-zur-bereitstellung-gemeinfreier-inhalte
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Die Daguerrotypie des Obristen Gerhardt Wilhelm von Reutern, 1845 http://lagis.online.uni-marburg.de/de/subjects/gsrec/mode/rec/id/108-004/current/1/page/1/sn/bd?q=grimm enthält zwar in der Vergrößerung kein Wasserzeichen (ist also problemlos nachnutzbar), ist aber mit dem eindeutig rechtswidrigen Vermerk versehen: “© Eberhard Mayer-Wegelin, Frühe Photographie in Frankfurt am Main 1839-1870, 1982, Nr. 8.- Original: Historisches Museum Frankfurt X 27867. – Alle Rechte vorbehalten” Man kann über … „Copyfraud in LAGIS“ weiterlesen
http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/dms/nutzungsbedingungen Wer Berliner Digitalisate nicht-kommerziell nutzen möchte, kann sich auf die CC-Lizenz berufen, wer sie kommerziell nutzen möchte, ignoriert einfach den Copyfraud.
Für digitale Sammlungen von Archiven, Bibliotheken, Museen usw. und virtuelle Ausstellungen sind die folgenden Grundregeln gedacht, die ich zur Diskussion stelle. 1. NICHT AN DER AUFLÖSUNG SPAREN! Jede Bildseite muss in hoher Auflösung vorliegen, denn nur diese garantiert die wissenschaftliche Nutzbarkeit. 2. PERMANENT-LINKS! Jede einzelne Bildseite muss mit einem deutlich angebrachten KURZEN dauerhaften Link [Permalink] … „7 Grundregeln für digitale Projekte“ weiterlesen
Mit dem RIHA Journal ist dieser Tage eine neue kunsthistorische Open Access-Zeitschrift an den Start gegangen, zu finden unter http://www.riha-journal.org . Die Zeitschrift wird von den Direktoren der 27 Mitgliedsinstitute von RIHA, der International Association of Research Institutes in the History of Art, gemeinsam herausgegeben und am Zentralinstitut für Kunstgeschichte (ZI) in München betreut. Mit … „Neue Kunsthistorische Open-Access-Zeitschrift“ weiterlesen
http://version1.europeana.eu/web/europeana-project/publications Die Charter stellt heraus, dass auch digitalisierte Werke der Public Domain (wird in der deutschen Fassung mit Gemeingut übersetzt, was eher unüblich ist) Public Domain bleiben. “Die Digitalisierung von gemeinfreien Inhalten schafft keine neuen Rechte über diese Inhalte: Alle Werke, die in analoger Form als Gemeingut vorliegen, sind auch nach ihrer Digitalisierung weiterhin Gemeingut.” … „The Europeana Public Domain Charter“ weiterlesen