Literaturkonferenz schlägt Regelung zu verwaisten Werken vor

http://www.literaturkonferenz.de/home.html § 13d – neu – Verwaiste Werke – (1) Hat eine sorgfältige Suche ergeben, dass bei geschützten Werken der Rechteinhaber nicht feststellbar ist, so gilt die Verwertungsgesellschaft, die Rechte an Werken dieser Art wahrnimmt, als berechtigt, Nutzungsrechte für die elektronische Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung einzuräumen. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. … „Literaturkonferenz schlägt Regelung zu verwaisten Werken vor“ weiterlesen

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