Steinhauer zum Frankfurter Leseplatz-Fehlurteil § 52b UrhG
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113 Volltext: PDF Boersenverein.de
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113 Volltext: PDF Boersenverein.de
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202 “Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden.” Ich habe … „§ 52b UrhG: OLG Frankfurt gibt Ulmer-Verlag Recht“ weiterlesen
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/07/31/anmerkung-darmstadt-urteil-6623748
http://www.bibliotheksverband.de/presse/2009/PM%20ULB%20Darmstadt_erste_Verhandlung.pdf Am 13. Mai 2009 wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf Einstweilige Verfügung des Verlags Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt in der Sache Urheberrechtsverletzung stattfinden. Gegenstand ist die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Die ULB Darmstadt bietet ihren … „Gerichtstermin für Verfahren zum § 52b UrhG steht fest“ weiterlesen
http://www.boersenblatt.net/331207 Ob es sich um Paragraf 52b, die Causa Darmstadt oder die Themen des Dritten Korbs der Urheberrechtsreform handelt, ob es um die Kulturflatrate geht oder das Großprojekt der Europeana, der Europäischen Digitalen Bibliothek – immer steht im Hintergrund der Gedanke: Man muss nur allen Bürgern den Zugang zu möglichst viel Information eröffnen, dann wird … „Gähn – die übliche Ulmer-Hetze“ weiterlesen
Entscheidung über den Umfang der einer Universitätsbibliothek zustehenden Möglichkeiten bei der Digitalisierung verlegter Werke. LG Frankfurt 13.05.2009, AZ 2-06 O 172/09, Volltext: http://is.gd/TDJK (pdf) Nachtrag: Presseinformation des Landgerichts Nr.3/09: Digitalisierung vom 08.06.2009 (pdf) (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung kann im Wege der Berufung vorgegangen werden.) Urteil: Der Antragsgegnerin zu 1. wird … „Die Entscheidung des LG Frankfurts in Sachen Ulmer vs. ULB Darmstadt (Elektronische Leseplätze) liegt vor“ weiterlesen
Der BGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob http://www.justiz.de zulässigerweise für die Bekanntmachung einer Versteigerung bestimmt werden durfte.
“Die Landesbibliothek als Copyshop” http://www.boersenblatt.net/314659 Ulmer meint, mit dem Vorgehen der UB Darmstadt sei das Lehrbuch in Deutschland tot. In § 52b UrhG sind aktuelle Lehrbücher und Lehrbücher, die parallel elektronisch angeboten werden, nicht ausgenommen. So Harald Müller in INETBIB: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38682.html Auch ich habe Ulmer in INETBIB erklärt, dass ich keinen Rechtsverstoß sehe: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg38697.html Zu … „Verleger Ulmer hetzt weiter gegen Bibliotheken“ weiterlesen
http://wissenschaftsurheberrecht.blog.de/2009/03/02/erneut-aufregung-subito-kopienversand-5679069 Beitrag von Dr. Harald Müller, MPI Heidelberg In einer presserechtlichen Gegendarstellung hat SUBITO in Bibliotheksdienst 2009 Heft 2 S. 182 klargestellt, wie der Absatz 2.8.2 im Nachtrag 1 zum Subito-Vertrag zu verstehen sei. Danach handele es sich um eine reine Gebührenregelung, die nur festlegen soll, daß ab der elften Kopienlieferung aus einer Zeitschrift eine … „SUBITO-Vertrag übergeht Autoren“ weiterlesen
http://infobib.de/blog/2009/02/27/borsenverein-geht-gegen-elektronische-lehrbuchsammlung-vor Update: http://bibliothekarisch.de/blog/2009/02/27/e-books-in-wuerzburg-fuehren-zum-streit Unglaublich dilettantisch die UB Würzburg. Verkündet mutig, sie biete stark nachgefragte Literatur an und unterschreibt dann kleinlaut eine Unterlassungserklärung, die es den Studies verbietet, Privatkopien zum wissenschaftlichen Gebrauch anzufertigen, was eindeutig legal ist. Zum Thema: ?s=52b
‘Wenn andere von einem Traumurlaub an einem Palmenstrand träumen, so ist mein Traumurlaub ein mindestens dreiwöchiger Besuch im Hauptstaatsarchiv Stuttgart.’ Lisbeth Zahawi, Österreich-stämmige Australierin mit Balinger Wurzeln Quelle: Südwest Presse (Link)
Karl-Nikolaus Pfeifer Peifer: Wissenschaftsmarkt und Urheberrecht: Schranken, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht, in: GRUR 2009, S. 22-28 befasst sich mit der Herausforderung der traditionellen Geschäftsmodelle der Wissenschaftskommunikation durch “Open Access”. Ergebnisse: 1. Das Urheberrecht steht an einer kritischen Schwelle. Seine Innovationskraft fußt auf der Annahme seiner ökonomischen Anreizwirkung, deren Balance gefährdet ist, wenn die Verlegerfunktionen sich im Onlinezeitalter … „Wissenschaftsmarkt und Urheberrecht: Schranken, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht“ weiterlesen
http://blog.kooptech.de/2009/01/agenda-fuer-das-urheberrecht-2009 Der im Dezember seitens des “Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien” veröffentlichte Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 gibt einen Einblick darüber, was auf der Agenda der Medienpolitik in Bezug auf das Urheberrecht steht. So will die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen … „Agenda für das Urheberrecht 2009“ weiterlesen