Urteil im Zeitungszeugen Prozess
Goebbelsche Pamphlete dürfen als Faksimile an Kiosken und in Bäckereien verkauft werden. Sehr erfreulich. FAZ
Goebbelsche Pamphlete dürfen als Faksimile an Kiosken und in Bäckereien verkauft werden. Sehr erfreulich. FAZ
Update zu: ?s=zeitungszeugen Via http://www.urheberrecht.org/news/3573/url http://www.sueddeutsche.de/752382/017/2795502/Vorschnelles-Verbot.html In München zweifelte die 21. Zivilkammer die Argumentation des Freistaats an, der sich auf das Urheberrecht beruft. Vor Gericht geht es unter anderem um Faksimiles der NSDAP-Zeitung Völkischer Beobachter vom Frühjahr 1933. Der Freistaat behauptet, dass er die Urheberrechte des damaligen Herausgebers – Adolf Hitler – und die des … „Zeitungszeugen-Prozess: Bayern droht Niederlage“ weiterlesen