UB Würzburg scannt die 500 meistausgeliehenen Bücher aufgrund § 52b UrhG
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/895062 Das wird den Verlegern gar nicht gefallen. § 52b UrhG lautet: “Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu … „UB Würzburg scannt die 500 meistausgeliehenen Bücher aufgrund § 52b UrhG“ weiterlesen