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Gegen die Rassenideologie anno 1795/96

“Quinctius Heymeran von Flaming”, erschienen 1795/96 in vier schweren Bänden, ist einer unter vielen Romanen, die der deutsche Erfolgsautor August Heinrich Julius Lafontaine zwischen 1789 und 1822 publizierte. Lafontaine, dessen 250. Geburtstag auf den morgigen Sonntag fällt, wurde von den Zeitgenossen durch alle sozialen Schichten so gern gelesen wie von vielen Kollegen geschmäht, was naturgemäß seinen Ruf unter den Nachgeborenen prägte. So war der 1831 in sanfter Umnachtung Gestorbene schon bald vergessen, bis Arno Schmidt nachdrücklich auf ihn hinwies – mit einem Funkessay, der diesen Roman im Titel trägt.

Tilmann Speckelsen lobt in der F.A.Z., 04.10.2008, Nr. 232 / Seite Z5 die Neuausgabe

August Lafontaine: “Quinctius Heymeran von Flaming”. Roman. Mit einem Nachwort von Dirk Sangmeister. Verlag Zweitausendeins, Frankfurt a. Main 2008. 2 Bde., zus. 1452 S., geb., 59,90 [Euro].

S.a. http://www.perlentaucher.de/buch/30458.html

Wer mit einem zeitgenössischen Nachdruck von 1798/99 vorlieb nehmen will, kann die Ausgrabung als PDF bei Google Book Search herunterladen.

Bd. 1:
http://books.google.de/books?id=3FUHAAAAQAAJ

Bd. 2
http://books.google.de/books?id=BVYHAAAAQAAJ

Bd. 3
http://books.google.de/books?id=L1YHAAAAQAAJ

Bd. 4
http://books.google.de/books?id=U1YHAAAAQAAJ

Leider ist ein Rückschritt bei mehrbändigen Werken zu verzeichnen. Die Metadaten des Einzelwerks enthalten anders als früher keine Hinweise mehr auf die anderen Ausgaben.

Rezension der Ausgabe 1795 Bd. 1
ALZ Jena

Präkolumbische Kunst in Paris beschlagnahmt

“Zwei Stunden vor ihrem Beginn wurde die als Ereignis des Pariser Saisonbeginns angekündigte Auktion mit präkolumbischer Kunst bei Binoche-Renaud-Giquello im Drouot-Montaigne (F.A.Z. vom 6. September) um knapp zwei Drittel ihres Inhalts reduziert. Auf Antrag der mexikanischen Botschaft beschlagnahmte die französische Polizei 93 Lose präkolumbischer Kunst aus Mexiko. […] Der Sprecher der mexikanischen Botschaft in Paris verweist auf ein mexikanisches Gesetz aus dem Jahr 1827, dem zufolge jedes Objekt präkolumbischer Kunst als illegal aus dem Land ausgeführt gilt.”

F.A.Z., 04.10.2008, Nr. 232 / Seite 41

Archiv und Kunst: Ausstellung "La Petite Histoire" in Wien

” …. Was für uns Ottonormalverbraucher der Dachboden ist, heißt in öffentlichen Institutionen “Archiv”: Und eben um dieses geht es dem Kunstraum Niederösterreich in seiner Ausstellung “La Petite Histoire”, die zwischen 3. Oktober und 29. November 2008 im Palais Niederösterreich in Wien zu sehen ist. Beleuchtet wird der “fanatische Zwang” des Menschen, “Dokumente und Bilder aufzubewahren und sie nach Gesetzmäßigkeiten zu arrangieren”, schreibt der Kurator der Schau, Gyonata Bonvicini, im niederösterreichischen Kunstmagazin Morgen ….”
Die Ausstellung zeigt Arbeiten von Jennifer Bornstein, Pablo Bronstein, Ann Böttcher, Eva Chytilek, Anne Collier, Jeremy Deller, Rainer Ganahl, Liam Gillick, Janice Kerbel, Erwin Kneihsl, Allen Ruppersberg, Florian Schmidt, Gernot Wieland, mahony, Katerina Šedá


….. KURIER Online: Frau Chytilek, was machen Sie da?
Eva Chytilek: Ich stapele Schachteln aufeinander.
Warum das denn?
Na, für die Ausstellung, über die Sie schreiben. Da ist mein Archiv drin.
Scheint ein kleines Archiv zu sein, wenn es in ein paar Schuhschachtel passt.
Oh, das sind noch nicht alle Schachteln, das werden schon noch mehr. Der Turm ist ein Meter achtzig hoch, wenn er fertig ist.
Und dann?
Hier an der Seite von einigen Schachteln gibt es Gucklöcher, durch die Sie in das Innere sehen können. Warten Sie, ich schalte das Licht ein. …..
Quelle:
http://www.kurier.at/kultur/209532.php

Homepage der Ausstellung:
http://www.kunstraum.net/ausstellungen/aktuell?set_language=de


Das Werk “Ordner” (2007) der interviewten Künstlerin Eva Chytilek ist quasi ein Appetizer für alle Archivierenden, die Ausstellung zu besuchen.
http://www.evachytilek.com

Kreuznacher gehen für ihr Stadtarchiv stiften

Brigitte Tietze (AZ) interviewt Rolf Ebbeke. Präsident Rotary-Club Bad Kreuznach Nahetal: ”
Sind in Bad Kreuznach ganz konkrete Stiftungen im Werden?
Und dann ist ja schon länger eine Bürgerstiftung für das “Haus der Geschichte” im Gespräch, für das Stadtarchiv.
Wie weit ist die Stiftungs-Idee für das “Haus der Geschichte” gediehen?
Ebbeke: Man kann sagen, das Anfangs-Startkapital steht zur Verfügung. Das Archiv ist eine so segensreiche Einrichtung für die Stadt und zurzeit so eng untergebracht. Das muss unbedingt auf eine breitere Basis gestellt werden. Schließlich verstauben noch viele wichtige und interessante Archivalien auf privaten Dachböden oder fast vergessen im Keller. Da muss etwas geschehen, um sie zu bewahren. ….”

Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3460579

Streit um Standort fürs Kölner Stadtarchiv

Sandra Kiepels berichtet im Kölner Stadtanzeiger (Link): ” …. Das „Aktionsbündnis Stadtbaukultur“ hat die Entscheidung der Stadtspitze heftig kritisiert, auf eine Rückkehr des Stadtarchivs in das Gereonsviertel aus Kostengründen zu verzichten. Ein neues Gutachten müsse her, um die genauen Kosten zu berechnen.
Innenstadt – „Wir sollten uns fragen: Was ist uns das Archiv wert? Das kann nicht nur eine Frage des Geldes sein“, sagte Hanns Schaefer, Vorsitzender des Aktionsbündnisses am Donnerstag. „Selbst wenn es teurer wird, das Archiv zurück zum Gereonskloster zu bringen, muss man sich doch fragen, ob eine solche Investition nicht gerechtfertigt ist, um das Archiv für Jahrhunderte sachgerecht zu platzieren.“ …..
Die Bedeutung des Archivs für die Stadt Köln dürfe nicht unterschätzt werden. Die Archive seien „unsagbar reichhaltig“. Die Bürgerschaft wisse gar nicht, „was wir hier für einen Schatz haben“, so Schaefer. ….”

Kommentar in der Kölnischen Rundschau: Link

Powerpoint-Profis mit Kurzzeitgedächtnis

Unter diesem Titel stellt Kaspar Renner den Masterstudiengang “Public History” der Universität Berlin durchaus kritisch vor. Er soll moderne Geschichtsvermittler:
“….. Gerade die Kernkompetenzen der Recherche und Quellenkritik aber sind nicht vorgesehen im Curriculum der “Public History”; stattdessen soll etwa eine andere Schlüsselqualifikation vermittelt werden, die “computergestützte Erforschung und Vermittlung von Geschichte”; dahinter verbergen sich Selbstverständlichkeiten wie die Präsentation von Arbeitsergebnissen mit “Powerpoint” und “Photoshop”. Es steht also zu befürchten, dass sich die neuen Öffentlichkeitshistoriker zwar souverän auf der Oberfläche des “protected mode” bewegen werden, ihnen der historische Quellcode aber verschlüsselt bleibt. ….”
Quelle:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/449664

Höchst heimliches Gemach

“….. Das geheime Zimmer verbarg sich im ersten Stock, gleich neben der Amtsstube des Bürgermeisters. Hier bewahrte Höchst seine Schätze auf: wichtige Dokumente, vertrauliche Briefe – und natürlich die Stadtkasse. Im großen Saal im Erdgeschoss boten Händler ihre Waren feil, gleich nebenan befand sich die städtische Waage. Ende des 16. Jahrhunderts war das Rathaus im Allmeygang das Zentrum des städtischen Lebens. Bis heute birgt es so manche Geheimnisse. …..
Außerdem konnten die Forscher nachweisen, wo sich das «heimlich Gemach» – die Schatzkammer der Stadt Höchst – befand. An zwei Fenstergewänden im ersten Stock haben sie Einstemmlöcher gefunden – ein Indiz dafür, dass die beiden Fenster früher vergittert waren. Die Wände sind an dieser Stelle besonders dick und die Decke überwölbt. Dies lege die Vermutung nahe, dass dort «möglicherweise das Archiv des Rathauses mit wertvollen, schützenswerten Inhalten gelegen hat», heißt es in der bauhistorischen Analyse. Weil die Schätze, die dort lagerten, ein gewisses Gewicht hatten, ist die Decke des darunterliegenden Raumes verstärkt. ….
Unmittelbar neben dem «heimlich Gemach» befindet sich ein großer Raum, dessen Decke mit Stuck verziert ist – vermutlich die Amtsstube des Bürgermeisters. «Dieser hatte dann von seiner Stube aus direkten Zugang zu den geschützten Archiven», folgern die Bauforscher.»Wenn wir erst einmal anfangen zu entkernen, werden sich noch weitere Rätsel lösen», ist Architekt Jörg Maier überzeugt, der das Projekt Altes Rathaus betreut. ….”

Quelle:
http://www.fnp.de/fnp/region/lokales/rmn01.c.5202433.de.htm

Rare Book Joke

A collector of rare books ran into an acquaintance who told him he had just thrown away an old bible that he found in a dusty, old box. He happened to mention that Guten-somebody- or-other had printed it.
“Not Gutenberg?” gasped the collector.
“Yes, that was it!”
“You idiot! You’ve thrown away one of the first books ever printed. A copy recently sold at an auction for half a million dollars!”
“Oh, I don’t think this book would have been worth anything close to that much,” replied the man. “It was scribbled all over in the margins by some guy named Martin Luther.”

http://www.bookpatrol.net/2008/10/rare-book-joke.html

Downloads des Staatsarchivs Zürich

http://www.staatsarchiv.zh.ch/download.php#quellen

“Das Staatsarchiv des Kantons Zürich bietet auf seiner Homepage zahlreiche Bücher zur Zürcher Geschichte zum Download an. Dabei handelt es sich vor allem um Urkundenregesten aus dem Archiv des Kantons Zürich, daneben noch einige andere Werke. Dazu die Zürcher Bibliographie, eine Archivbibliographie mit Schrifttum zum Archivwesen, derzeit reichend bis 2005. Für Familienforschung interessant ist die Liste der Passerteilungen in Zürich 1848-1870 (nach Australien und Amerika), jede Menge weitere Infos sind auf der Seite downloadbar. Spannend auch die Nachträge zur Friedrich III. Regesta Imperii Arbeit von Christian Sieber.”
http://arcana.twoday.net/stories/5233431

Architektur und Geschichte der staatlichen Archivzweckbauten in Deutschland 1871-1945

Die im Mai 2008 bei Dr. phil. bei Prof. Dr. Lutz Heusinger (Philipps-Universität Marburg) vorgelegte Dissertation Katja Leiskaus gilt es hier anzuzeigen. Leiskau hatte 1999 bereits eine Arbeit über den Neubau des Marburger Staatsarchivs vorgelegt. Seit Oktober 2001 ist sie als Angestellte am Bildarchiv Foto Marburg tätig.
Der 199 Seiten starke Textband ist als pdf-Dokument verfügbar:
http://archiv.ub.uni-marburg.de/diss/z2008/0481/pdf/disskl1.pdf .
Unabhängig von einer inhaltlichen Bewertung ist diesem Werk ein baldiger Druck zu wünschen.

Matthäus Marschall von Pappenheim: Geschichte der Freiherren von Hohengeroldseck

http://books.google.de/books?id=Fx8TAAAAYAAJ&pg=PA179

Autor des Buchs ist der badische Rat Johann Jakob Reinhard (Google fälschlich: Martin Gerbert). Das autographe Konzept der “Pragmatischen Geschichte” liegt im GLAK 74/558.

Zum Kontext siehe
http://archiv.twoday.net/stories/104752

Quelle: https://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/territor/geroldseck/pappenheim.htm

5 Jahre SalzburgNewMediaLab

Die Computerwelt (Link) berichtet: “Die digitale Inhaltsmenge in Zeitungs- und Medienarchiven, Dokumentations- oder Kunstarchiven oder auch in großen Unternehmen wächst in einer Geschwindigkeit an, die eine effiziente Benutzung meist zum Stolperstein werden lässt. Das Salzburg NewMediaLab hat sich zum Ziel gesetzt, mit wissensbasierenden Technologien das Verknüpfen, Suchen und Finden von multimedialen Inhalten für diese Unternehmen zu verbessern.
Das Kompetenzzentrum für Neue Medien wurde im Oktober 2003 von der Landesforschungsgesellschaft Salzburg Research aufgebaut und wird seither von ihr betrieben. Siegfried Reich, Geschäftsführer der Salzburg Research, streicht den Stellenwert des Zentrums hervor. “Das NewMediaLab ist zum innovativen Player am Medienstandort Salzburg geworden. Es setzt am Bedarf der Unternehmen an und forscht an der Verwendung semantischer Web-Tools – Stichwort Web 3.0 – um einen Mehrwert für Medienmacher, Archivare aber auch für Konsumenten zu schaffen.”
Georg Güntner ist Leiter des Salzburg NewMediaLab und blickt im Rahmen der heutigen 5-Jahres-Feier auf die Geschichte des Kompetenzzentrums zurück. “Rund 15 Wirtschaftspartner und sieben Forschungseinrichtungen haben in den fünf Jahren mit uns gearbeitet. Medienunternehmen wie der ORF und die Salzburger Nachrichten, oder Softwareunternehmen wie Informix oder die Software AG zählten dazu.” Rund vier Mio. Euro wurden von Wirtschaftspartnern, Land Salzburg und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit investiert.
Für die unmittelbare Zukunft sind einige neue Projekte im Bereiche “Digitale Archive” geplant. “Wir starten jetzt ein spannendes Projekt mit dem österreichischen Kulturdokumentationszentrum ‚basis wien’. Das Dokumentationszentrum ist ein Archiv und besitzt eine umfangreiche Datenbank über zeitgenössische Kunst”, kündigt Güntner an. Es handelt sich um die Entwicklung eines Open Source Frameworks, mit dem die Inhalte intelligent verknüpft werden können. Dadurch soll den Benutzern das Auffinden und Zugreifen auf Informationen deutlich erleichtert werden.”

Zwei Anmerkungen:
1) Interessant wäre Erfahrungsbericht der beteiligten Kulturinstitute und der Benutzenden der entsprechenden Anwendungen.
2) Archivare und Web 3.0? In Deutschland sind wir noch nicht einmal im 2.0 angekommen. Ist Österreich fortschrittlicher?

"Sklave des Computers"

Aus einem Kommentar der Allgemeinen Zeitung Namibia (Link): ” …..Mit einem Mal wird einem bewusst wieviel Informationen auf dem technischen Ordner, dem digitalen Archiv, dem Hochleistungsschreibgerät, der Suchmaschine und Kommunikationsgerät gespeichert sind, wie viel man diesem Kasten anvertraut hat. Nichts ist mehr wie zuvor wenn der Computer gestohlen wurde. …..”

European Research Library Quarterly available in Open Access

As the Association of European Research Libraries (LIBER) is a staunch supporter of open access publishing (see, e.g., the initiatives within the Access Division at http://www.libereurope.eu/node/141 ), the LIBER Executive Board has decided that LIBER Quarterly should become an entirely open access publication, freely available online to the worldwide research library community, with paid printing-on-demand services to be offered upon completion of each volume (expected in January 2009 for the 2008 volume).

In celebration of the implementation of open access, we have prepared a jam-packed second issue of 2008, comprising papers from a variety of LIBER working group conferences: collection security, architecture, map librarianship and the think tank on the book as an artifact. The issue can be accessed at http://liber.library.uu.nl

Abandoning the Public Domain

Richard K. Johnson: Free our libraries!
http://www.blc.org/news/BLC_summit_white_paper_9-29-08.pdf

Excerpts:

The problem of commercial control is illustrated by the plight of public domain works.
These works belong to the public. They are, by intention, not copyright protected and
may be used by anyone for any purpose without asking permission. The public domain is
a rich resource and an essential foundation for the Internet public library. It includes
centuries of great literature and is a chronicle of civilization and learning.
Before the Internet, there was little argument over what people could do with public
domain works. They could do anything. But technology makes it possible to impose new
technical and contractual protections that can be applied willy-nilly to in-copyright and
public domain works alike. The lawyers and economists call this the “enclosure” of the
public domain and it looms large as the future of the Internet public library plays out.
FREE OUR LIBRARIES Page 2 of 4
For example, companies that are scanning library collections have required users to gain
online access to books solely via proprietary search engines. They also have prohibited
users from employing third-party computing tools such as screen readers for the visually
impaired or scholarly text analysis tools. In effect, they are securing and enforcing a
monopoly on the digital texts of works that are in the public domain. Of course, other
businesses might also scan a library’s collections, but this is a substantial undertaking
and, as a practical matter, isn’t apt to happen anytime soon.
[…]

The Internet has given us a glimpse of what universal online access to library collections
could mean to people from all walks of life—how it could advance education, strengthen
economies, and improve lives. But if copyright exemptions and other public interests get
pushed aside, that breathtaking potential will never be realized.
No matter how hard they try, libraries and businesses may never find a suitable middle
ground where shareholders and the public interest are both winners in the commercial
digitization of library collections. We may awaken one day to find our digital heritage
has become private property instead of a public good.
To prevent that risk, we need new funding strategies, coordinated library action, and
forward-looking principles to guide us. It’s time to sort out the right roles and
responsibilities for companies, libraries, governments, and private funders and to get
about the work of building an Internet public library that puts the public first.

See also:
http://blog.bpl.org/brls/?p=141

Niederländisches Nationalarchiv wird sich an Flickrs Commons beteiligen

http://digitalearchivaris.blogspot.com/2008/10/nationaal-archief-in-zee-met-flickr.html

http://www.flickr.com/commons/usage

Warten wir mal ab, ob es eine ähnliche Mogelpackung wird, wie beim Eastman House:

http://forums.archivists.org/read/messages?id=16429#16429
http://archiv.twoday.net/stories/5075571

Deutsche Studenten im Ersten Weltkrieg

Bericht über eine Paderborner Tagung:

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=2276

Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Möglichkeit, die Magisterarbeit von Johanna Zigan über die RWTH im Ersten Weltkrieg als PDF kostenfrei einzusehen:

http://www.archiv.rwth-aachen.de/Online%20Praesentation%201_WK/Magisterarbeit%20verbessert%20web.pdf

Der Ring der Herzogin

Graf, Klaus
Der Ring der Herzogin: Überlegungen zur “Historischen Sage” am Beispiel der Schwäbisch Gmünder Ringsage, in: Babenberger und Staufer (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst; 9), Göppingen 1987, S. 84-134

Mein 30. Freidok-Upload!

pdf-Format:
Dokument 1.pdf (28.991 KB)

Behandelt wird die seit dem Ende des 16. Jahrhunderts in schriftlichen Quellen greifbare Ringsage der Stadt Schwäbisch Gmünd, die Ursprungsüberlieferung der St. Johanniskirche, derzufolge die Kirche einem Gelübde zufolge an der Stelle erbaut worden sein soll, an der Herzogin Agnes, Gemahlin des ersten Stauferherzogs Friedrich I., ihren Ehering wiedergefunden habe. Eine Parallele besitzt diese Staufer-Tradition in der Klosterneuburger Schleierlegende, in der es um den Verlust des Brautschleiers der gleichen Agnes geht. Herausgearbeitet werden die unterschiedlichen Bedeutungen der Überlieferung. Thematisiert werden auch methodische Grundfragen bei der Erforschung sogenannter “historischer Sagen”. Gliederung: 1. Die vier ältesten Fassungen; 2. Gelehrte Erörterung; 3. Die Johanniskirche als Erzähl-Mal; 4. Das Wunderbare; 5. Staufer-Überlieferung: Agnes und Friedrich; 6. Staufer-Romantik im 19. Jahrhundert; 7. Zur Frage nach der »ursprünglichen Fassung«; 8. Zur Frage nach dem »historischen Kern«; 9. Die Erbauung der Johanniskirche: Offene Fragen; 10. Zur Kritik des Begriffs »Historische Sage«; 11. Träger und Funktion; 12. Herkommen und Exemplum, Ätiologie und Beglaubigung; 13. Für eine interdisziplinäre Erzählforschung.

PDF mit leicht korrigierter OCR. Die Darstellung knüpft an einen Aufsatz von 1982 an: Die Gmünder Ringsage. Entstehung und Entwicklung einer Staufer-Überlieferung, in: einhorn-Jahrbuch 1982, S. 129-150. Nachträgliche Quellenfunde zur Ringsage im 19. Jahrhundert finden sich in dem Aufsatz: Das Salvatorbrünnlein (1995): http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5585. Die methodischen Überlegungen fanden Eingang in den Beitrag: Thesen zur Verabschiedung des Begriffs der ‘historischen Sage’ (1988), http:/http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5273 .

Zu weiteren Sagen-Aufsätzen von mir:
http://archiv.twoday.net/stories/4990762

Zwei Versionen der Gmünder Ringsage auf Wikisource:
http://de.wikisource.org/wiki/Zwei_Versionen_der_Gmünder_Ringsage
Weitere:
http://de.wikisource.org/wiki/Schwäbisch_Gmünd#Ringsage

Darstellung der Ringsage 1714

Die Berlinische Galerie und das Urheberrecht (2)

Nach den telefonischen Angriffen auf meinen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/5227710 habe ich mich nochmals mit der Rechtslage befasst, falls es sich lediglich um Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, handeln sollte.

Nach dem OLG Hamburg
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamburg_-_Wagner-Familienfotos
gilt:

“Der Begriff “Dokumente der Zeitgeschichte” im Sinne des § 72 Abs. 3 UrhG (1985) läßt eine weite Auslegung zu, er kann an das Merkmal des “(außergewöhnlichen) dokumentarischen Wertes” (§ 55 Abs. 2 UrhG) sowie an “Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte” (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) anknüpfen. Deckungsgleich sind die Bezugsbegriffe nicht, denn § 72 Abs. 3 UrhG (1985) setzt keine Bedeutung von historischem Rang voraus. Dokumente der Zeitgeschichte können, müssen aber nicht Bildnisse im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG sein, denkbar sind z. B. auch Fotos seltener Naturereignisse. Der Bereich der Zeitgeschichte umfaßt nicht nur das politische, sondern auch das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Leben des Volkes, d. h. alles, was in der Öffentlichkeit – auch regional – beachtet wird.
Der Charakter eines Lichtbildes als “Dokument der Zeitgeschichte” muß nicht von vornherein feststehen, sondern wird sich vielfach erst aus späterer Sicht (ex post Betrachtung) ergeben, sei es, daß die abgebildete Person inzwischen eine berühmte Person der Zeitgeschichte geworden ist, sei es, daß der abgebildete Gegenstand nach Jahren kulturhistorisches Interesse erweckt und seine Abbildung zu einem zeitgeschichtlichen Dokument geworden ist. Einmaligkeit, Originalität und Sinnfälligkeit des Bildgegenstandes in bezug auf zeitgeschichtliche Ereignisse können geeignete Indizien sein. Die Tatsache, daß ein Lichtbild nach Jahrzehnten noch von so großem Interesse ist, daß es vervielfältigt, verbreitet und / oder gesendet wird, zeigt bereits seinen zeitgeschichtlich-dokumentarischen Charakter.”

Demnach wird man nicht ernsthaft bezweifeln können (aber wer weiss, was ein deutscher Rechtsanwalt als Halbgott in Robe nicht alles kann …), dass es bei den zur Rede stehenden eindrucksvollen Ruinenbildern, die das Nachkriegsberlin dokumentieren, um Dokumente der Zeitgeschichte handelt.

Diese sind wie alle (posthum veröffentlichten) fotografischen Dokumente der Zeitgeschichte aus der Zeit vor 1966 bis 31.12.2015 geschützt (Katzenberger in Schricker, 3. Aufl. 2006 UrhR § 137f Rz. 2a i.V. mit §§ 135/135a Rz. 9b).

Normalmenschen werden die komplizierten Berechnungen des OLG Hamburg a.a.O. ebensowenig verstehen wie den Vierfarbensatz oder die Fermatsche Vermutung. Pikant ist, dass sich das OLG Hamburg um ein ganzes Jahr verhauen hat (Rz. 9b aaO), das einen Schutz bis Jahresende 2016 annimmt. Aber die Urheberrechtskommentare folgen dem OLG Hamburg bei seinen – meines Erachtens recht verqueren – Berechnungen anhand der Übergangsgesetzgebung, dem “Sumpf” der §§ 129 ff. UrhG.

(Unveröffentlichte) einfache Lichtbilder aus der Zeit vor 1966, die keine Dokumente der Zeitgeschichte sind, waren nur bis zum 31.12.1990 geschützt.

§ 26 KUG in der Fassung von 1940 lautete: “Der Schutz des Urheberrechts an einem Werke der Photographie endigt mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Erscheinen des Werkes. Jedoch endigt der Schutz mit dem Ablaufe von fünfundzwanzig Jahren seit dem Tode des Urhebers, wenn bis zu dessen Tode das Werk noch nicht erschienen war.”

Dies galt bis 1965.

1972 fügte man die Übergangsvorschrift § 135a UrhG hinzu, der an die Stelle des Todes des Urhebers den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes stellte.

Ein noch lebender, 1930 geborener Urheber hätte sich für ein bis jetzt bzw. seinem Tod unveröffentlichtes einfaches Lichtbild z.B. von 1950 einen Schutz von 25 Jahren pma sichern können. Das 1966 in Kraft getretene UrhG sah aber nur eine Schutzfrist 25 Jahre nach Herstellung vor. Gemäß § 135a UrhG wurden diese 25 Jahre aufgrund der Verkürzung der ursprünglichen Schutzfrist ab dem 1.1.1966 gerechnet, was zu dem 31.12.1990 führt.

Das OLG Hamburg setzte sich kaltschnäuzig über den Willen des Gesetzgebers hinweg, der in § 135a Satz 2 bestimmt hatte: “Der Schutz erlischt jedoch spätestens mit Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften”.

Merke: Wenn ein Oberlandesgericht Recht erfindet in einem schwierigen Bereich und die Kommentatoren, die ja zum geschlossenen Insider-Circle der Urheberrechtler gehören, mitziehen, kommt es auf den Willen des Gesetzgebers nicht an.

Wieland Wagner starb im Oktober 1966. Seine unveröffentlichten Fotos wären also 25 Jahre nach seinem Tod, also bis zum 31.12.1991 geschützt gewesen. Das ist der Ablauf der Schutzdauer nach den bisherigen Vorschriften. Die neuen Vorschriften sahen 1965 eine unwesentliche kürzere Frist vor (bis 31.12.1990).

Das OLG Hamburg aber packt noch ein Vierteljahrhundert großzügig drauf und kommt auf einen Schutz bis Ende 2016 (recte: 2015).

Dazu bedarf es eines zweiten Taschenspielertricks. Obwohl § 137a Abs. 1 UrhG ausdrücklich von Lichtbildwerken spricht, meinen die Urheberrechtler, dieser Paragraph sei analog auf Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, anzuwenden. (Solche Lichtbilder gabs als Rechts-Kategorie nur von 1985 bis 1995.)

Damit profitieren diese aber von der Heraufsetzung der Schutzfrist für Lichtbilder 1995 auf 50 Jahre, so das OLG Hamburg: “Die 50jährige Frist beginnt aber vorliegend nicht mit der Herstellung der Fotos, sondern in Anwendung von § 135a Satz 1 UrhG (1972) für alle Fotos mit dem 1. 1. 1966.” 50 Jahre ab dem 1.1.1966 reichen bis zum 31.12.2015, nicht 2016, wie das OLG rechnete.

Wieland Wagner sollte nach dem Willen des KUG-Gesetzgebers für seine Fotos Schutz bis 1991 genießen. Die Übergangsregelung des UrhG-Gesetzgebers von 1972 sicherte ihm zunächst einen Schutz bis 1990 zu. Die vom OLG wie das Kaninchen aus dem Hut gezauberte Schutzfrist von 2016 entspricht ersichtlich nicht dem Willen des jeweiligen Gesetzgebers.

Ein bis zum 31.12.1940 gestorbener Urheber kommt nicht mehr in den Genuss der Übergangsregelung, da die ihm für zu Lebzeiten unveröffentlichte Fotos zugestandene Schutzfrist von 25 Jahren pma am Tag vor dem Inkrafttreten des UrhG, also am 31.12.1965, endet.

Dass an dieser Rechnerei etwas nicht stimmt, wird schlagartig deutlich, wenn man danach fragt, wie ein 1941 im Krieg gefallener Soldat, der ein künstlerisches Lichtbildwerk schuf, von diesen Urheberrechts-Kumpanen, den Richtern des OLG Hamburg und den sauberen Herren Kommentatoren, bewertet wird. Anders als andere Länder wie Frankreich oder Russland gewährt die BRD ihren “Kriegshelden” keinen urheberrechtlichen Ehrensold.

70 Jahre nach seinem Tod ist Sense, also am 31.12.2011.

Sein im gleichen Jahr verstorbener Kamerad im Schützengraben, der aber bloß ein einfaches Lichtbild schuf, das aber natürlich als Weltkrieg-II-Dokumentarfoto ohne weiteres als Dokument der Zeitgeschichte gelten kann, bekommt fünf Jahre mehr.

Die 1941 bis 1944 verstorbenen Urheber von (posthum veröffentlichten) zeitgeschichtlichen Lichtbildern “überholen” also die Urheber schöpferischer Lichtbildwerke. Für die Erben eines 1946 verstorbenen Urhebers ist es wieder vernünftig, auf die übliche Siebzigjahresfrist zu setzen.

Wenn der Gesetzgeber einen Abstand zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken hinsichtlich der Schutzfristen normiert, ist es mit dem Gleichheitssatz von Art. 3 GG nicht vereinbar, dass er durch disziplinlos ineinander verschachtelte Übergangsfristen es zulässt, dass Lichtbild-Fotografen eine längere Schutzfrist genießen als die schöpferischen Lichtbildner.

Denn bisher stand eines felsenfest: Ein Foto ist entweder ein Lichtbildwerk oder ein Lichtbild. Bei eindeutig schöpferischen Bildern, auch wenn diese immer auch Dokumente der Zeitgeschichte sein dürften, wenn sie nach so langer Zeit noch nachgefragt werden, scheidet eine Subsummierung unter die einfachen Lichtbilder aus.

Möglicherweise ist die absurde Konsequenz, dass Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, von 2012 bis 2015 noch geschützt sind, während die womöglich von den gleichen Urhebern erstellten schöpferischen Lichtbildwerke gemeinfrei sind, den Urheberrechts-Kumpanen gar nicht aufgefallen. Und wenn doch, wird es ihnen an Rabulistik, diese Gerechtigkeitslücke als ganz natürlich
darzustellen, gewiss nicht mangeln.

Was ergibt sich daraus für unseren Berlin-Fotografen? Wir müssen, auch wenn uns das nicht gefällt, die fragwürdigen Rechenkunststücke der Urheberrechts-Kumpane zugrundelegen, die “herrschende Meinung”, denn wer die Richter des OLH Hamburg für inkompetent hält, kriegt in der Wikipedia von einem besserwisserischen Volljuristen eins übergebraten. Und wenn dieser feine Herr Sandberg noch so ehrfurchtsvoll Amt und Würden dieses hier kommentierenden RA niederschreibt (“Rechtsanwalt Dr. Ulrich Hildebrandt, Lehrbeauftragter an der Universität Düsseldorf, Fachlehrgangsleiter Gewerblicher Rechtsschutz bei Heyne, aus der Spezialkanzlei Lubberger Lehment”), ändert dies nichts an der Tatsache, dass dieser saubere Herr RA schlicht und einfach die herrschende juristische Meinung zum bis 2015 reichenden Schutz (posthum veröffentlichter) dokumentarischer Lichtbilder ignoriert.

Wenn man meiner Ansicht folgt, dass es sich um Lichtbildwerke handelt, sind sie 70 Jahre pma geschützt. Diese Ansicht steht im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH und den europarechtlichen Vorgaben zum Schutz von Fotografien.

Wenn man meiner Ansicht nicht folgt, dann ergibt sich eindeutig die Zuordnung zu den Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind. Die Bilder sind vor 1966 entstanden und posthum veröffentlicht worden (allem nach erstmals durch einestages, wenngleich nicht mit vorheriger Zustimmung des Rechteinhabers) bzw. noch unveröffentlicht. Daraus folgt nach der oben genannten Entscheidung des OLG Hamburg und der ihr folgenden Kommentarliteratur, dass sie bis zum 31.12.2015 geschützt sind. Die Veröffentlichung im Internet und öffentliche Ausstellung ohne Zustimmung des Rechteinhabers ist eine Urheberrechtsverletzung (auch wenn der Rechteinhaber nachträglich die Zustimmung erteilt).

Archivmonat Oktober

In Amerika ist alles größer !? Quasi einen “Tag der Archive” in XXXL begehen unsere KollegInnen jenseits des großen Teichs. Der Monat Oktober ist der amerikanische Archivmonat – s. http://www.archivists.org/archivesmonth/index.asp.
Ein interessantes Web 2.0-Projekt stellt Archiv-Novize aus Wisconsin vor. Die Weblog-Variante der deutschen Archivführer s.
http://www.thenovicearchivist.com .

s. a.: http://archiv.twoday.net/stories/4113496

Archiv Schreibender ArbeiterInnen

Der rheinische Merkur (Link) stellt dieses Literaturarchiv vor:
” … Tausende Hobbyschriftsteller brachten in „Zirkeln Schreibender Arbeiter“ auf Wunsch der Kulturpolitiker Staatstragendes zu Papier. Was mit den Werken der Werktätigen geschehen soll, ist ungewiss. ….
Das Stadtteilzentrum in Berlin-Hohenschönhausen, in dem sich das Archiv befindet, wird gerade großzügig umgebaut. …..
Mit diesen Zirkeln, deren es in der DDR im Jahr 1989 etwa 300 gab, beschäftigt sich auch die Sammlung, für die sich Jürgen Kögel so emsig einsetzt. „Archiv Schreibender ArbeiterInnen“ heißt sie und enthält veröffentlichte und unveröffentlichte Manuskripte, Protokolle, Briefwechsel, Sekundärliteratur und Literaturzeitschriften. Sie wird von einem Verein namens „SchreibArt“ getragen, dem Kögel vorsteht. Der Verein organisiert außerdem ein Lesepodium für Hobbyautoren, das einmal im Monat in einem Stadtteilzentrum im Prenzlauer Berg stattfindet. Vor allem aber kämpft der Verein für den Erhalt des Archivs – und das seit 1997. …..”

Homepage: http://www.schreibartev.de

Karnevalsarchiv im Aachener Grenzland

Die Aachener Zeitung (Link)stellt das Karnevalsarchiv vor: ” ….. Beheimatet im Schatten der Pfarrkirche St. Balbina ist eine sehr sehenswerte Ausstellung und das «Karnevals-Archiv und -Dokumentationszentrum des Aachener Grenzlandes» (Kadag).
An der Mitgliederwerbung müsse man intensiv arbeiten, «da wir ja insbesondere das Kadag in unserem Haus angesiedelt haben, das für alle Vereine ein umfangreiches Archiv über ihre Vereinstätigkeiten angelegt hat.
Ich bin der Meinung, dass unsere Vereine kein preiswerteres Archiv haben können». [Reiner Spiertz, Vorsitzender des Fördervereins] ….
Die Zahlen des Karnevals-Archiv und -Dokumentationszentrums sind schon beeindruckend: 23.000 Exponate sind im Computersystem archiviert, darunter sind rund 10.000 Zeitungsartikel, 1500 Festschriften, Jubiläumshefte, rund 3000 Orden verschiedenster Art und rund 500 Plakate, Prinzen- und Gardekostüme. ….”

Archiv und Literatur: Uwe Tellkamp: Der Turm. Geschichte aus einem versunkenen Land. Roman., Frankfurt a. M. 2008

Aus der Besprechung (Link): ” ….. Der Roman wiederum, der fast 20 Jahre nach dem Ende der DDR von diesem Verfall erzählt, macht sich zu einem Archiv, das “1000 Dinge” als Erinnerung an ein “untergegangenes Land” bereitstellt. Dieser Anspruch führt zu einer tendenziellen Überfrachtung des Zeitbildes …..”