Nutzung von Ebooks in Unibibliotheken

http://www.boersenblatt.net/259864
http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/26156+WhitePaper.pdf?SGWID=0-0-45-611598-0

Die Springer-Studie, verfügbar als Hochglanz-Zusammenfassung, blendet natürlich die Probleme von Ebooks in Bibliotheken aus.

Wissenschaftlich relevante Ebooks sollten ständig zur Verfügung stehen, ein (PDF-)Download auch auf kleinere Geräte sollte möglich sein.

Damit aber ersetzt die “Entleihung” von Ebooks in Bibliotheken den Kauf, und das wollen die Verlage natürlich nicht. Also müssen Ebooks künstlich nutzerunfreundlich gemacht werden:

* durch DRM, das eine Nutzung nur befristet zulässt (Ciando, Onleihe)
* durch Blockierung anderer Benutzer während der Benutzung (bei der Onleihe sogar ohne vorzeitige Rückgabemöglichkeit)
* keine Downloadmöglichkeit (NetLibrary)

Obwohl nach wie vor überwiegend der Steuerzahler die Universitätsbibliotheken finanziert, darf er Ebooks allenfalls via Nationallizenz nutzen. Unibibliotheken scheren sich einen feuchten Kehrricht um die Bedürfnisse der Nicht-Uniangehörigen, die sie ja auch als Kunden haben.

Handakte WebLAWg schreibt Unsinn

Auch wenn groß angelegte Werbekampagnen den Download kriminalisieren: Viele hundert Filme sind im Web völlig legal erhältlich – sofern das Copyright abgelaufen ist. Das Zauberwort heißt Public Domain.

Die Zahl der Filme, die rechtefrei im Netz zur Verfügung stehen, wird mittlerweile auf rund 600 geschätzt. Darunter befinden sich alte “Tarzan“-Abenteuer, Frühwerke des Komikerduos Stan Laurel & Oliver Hardy sowie köstlicher Horror-Trash à la “The Brain That Wouldn’t Die” oder “Carnival of Souls“.

http://log.handakte.de/12834/filme-ganz-legal-herunterladen-2

RA Langenhan betreibt ein Informationsangebot, das auf die allerödeste Weise neutral ist: Unbeirrt wird jeweils der erste Absatz der Quelle “zitiert” (oder: geklaut, sofern der Absatz Gestaltungshöhe hat), auch wenn dies zu mitunter amüsanten Fehlzuordnungen hinsichtlich der schreibenden Person führt: http://archiv.twoday.net/stories/4837005

Meinung oder eigene Stellungnahmen gibts nicht. Obigen Unsinn von TV Spielfilm macht sich der RA aus dem Rheinhessischen zu eigen, aber urheberrechtliche Fachkenntnisse hat ja der Wald- und Wiesenanwalt ohnehin selten. Diese sind mitunter eher bei Nicht-Juristen wie mir anzutreffen …

Es mag sein, dass die z.B. beim Internetarchiv angebotenen US-Filme in Österreich oder anderen EU-Staaten gemeinfrei (Public Domain) sind, da laut Schutzdauerrichtlinie der Schutzfristenvergleich gegenüber nicht EU-Staaten anzuwenden ist. In Deutschland sind diese Filme von US-Staatsangehörigen, die in den USA Public Domain sind, aber auf jeden Fall noch urheberrechtlich geschützt, da die Urheber noch keine 70 Jahre tot sind.

“Nach dem Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten
Staaten von Amerika vom 15. Januar 1892 besteht für das Werk eines amerikanischen
Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland Urheberrechtsschutz
nach inländischem Recht unabhängig davon, ob dieses Werk in den Vereinigten
Staaten als dem Ursprungsland noch urheberrechtlich geschützt ist (BGHZ
70,268, 270 – Buster Keaton Filme; BGH GRUR 1978 302, 303 f. – Wolfsblut).
Den Angehörigen der Vereinigten Staaten wird nach dem Abkommen vom
15.01.1892, das in seinem Fortbestand durch die beiden Weltkriege unberührt
geblieben ist (Deutsches Gesetz vom 18. Mai 1922, RGBl. II 129 und Proklamation
des Präsidenten der USA vom 25.05.1992; Notenwechsel vom 06.02.1950 und
20.06.1950, Text: GRUR 1950, 414) Urheberrechtsschutz nach inländischem
Recht gewährt, und zwar für alle Werke, die für Inländer nach Inlandsrecht geschützt
wären (Allfeld, Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, 2.
Auflage Anm. 1 zu Art. 1 des Übereinkommens).” So das OLG Frankfurt am Main in einem Urteil .
Eine Privatkopie nach § 53 UrhG mag zwar erlaubt sein, da keine “offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage” vorliegt (in den USA sind die Filme ja PD), aber alles, was in Richtung Verbreitungsakt geht, ist in Deutschland keinesfalls legal, sondern illegal und strafbar. Es versteht sich von selbst, dass die Bezeichnung von Filmen als “Public Domain” ohne den Zusatz, dass diese Filme in Deutschland urheberrechtlich geschützt sind, grob irreführend und womöglich rechtswidrig ist. RA Langenhan, der ohne eigene Prüfung seiner Quelle nachschreibt, kann also womöglich zur Rechenschaft gezogen werden.

Kurtrier am Ende des Alten Reichs

Peter Brommer, Kurtrier am Ende des Alten Reichs. Edition und Kommentierung der kurtrierischen Amtsbeschreibungen von (1772) 1783 bis ca. 1790 (= Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte Bd. 124/1-2), Mainz: Selbstverlag der Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte 2008. 1472 S.

Inhaltsverzeichnis als PDF

Nach der positiven Resonanz auf seine Edition des kurtrierischen Feuerbuchs von 1563 (2003) hat sich der Koblenzer Archivar Peter Brommer entschlossen, auch die im Landeshauptarchiv Koblenz vorhandenen kurtrierischen Amtsbeschreibungen herauszugeben. In einem Generalrundschreiben forderte der Erzbischof 1783 die Ämter auf, ausführliche Beschreibungen mit Angaben über Grenzen, innere Verfassung, Gerichtsbarkeiten, fremde Enklaven und Verträge mit Auswärtigen einzureichen, ein Auftrag, den die Ämter äußerst saumselig erfüllten. Als letztes sandte 1792 das Amt Camberg den Bericht ein. Diese Berichte stellen eine großartige landeskundliche Quelle dar, die nunmehr bequem benutzbar ist. Brommer kommentiert die Berichte ausführlich, wobei er für jeden Ort demographische Angaben aus den Archivalien erhoben hat. Das ehemalige Territorium Kurtrier hat somit ein neues Standardwerk erhalten, auf dessen Heranziehung niemand wird verzichten können, der sich forschend mit orts- und landesgeschichtlichen Fragen im Gebiet des nördlichen heutigen Bundeslandes Rheinland-Pfalz befasst.

90 Euro für die beiden Bände ist zwar nicht überteuert, aber für etliche Heimatforscher einfach nicht erschwinglich.

Neben ihrem eher nüchternen statistisch-juristischen Hauptinhalt enthalten die Berichte ab und zu auch spannende Details. Hierzu einige Beispiele:

S. 31 Archäologische Funde in Güls

S. 125 Der “Stumpfe Turm” bei Baldenau wird als “überbleibsel uralter heidnischer architecturen” angesehen. Eine Heidenstadt genannt Sommerburg soll zur Zeit der Hunnen geschleift worden sein.

S. 189 Traditionen zur Kleeburg im Oberamt Boppard.

S. 474 Als Beispiel für die Angaben zur Charaktersistik der Einwohner sei zitiert: “Der Mayener ist gesund und starken leibes, leichtgläubig, eigennützig, hängt den mantel nach dem winde, ist zu aller arbeit geschickt, aber nicht emsig, ist nicht häuslich, vielmehr dem weine sehr ergeben und sehr hitzig”.

S. 683 “Der zu Dahlen, pfarr Meud, befindliche einzige protestant in hiesigem amt nahmens Cristian Meyer, von Maxein in dem Hachenburgischen gebürtig, hat sich vor 23 jahren nach Dahlen verheurathet, lasset seine kinder alle katholisch erziehen, haltet dieselbe zum schuhl- und kirchengang strenger an als einer der übrigen pfarrgenossenen, gehet selbst fleisig in die pfarrkirche, ja auch in jene andachten, wo blos das hochwürdige gut verwahret wird, singet und bethet alles ohne ausnahm mit seinen nachbaren, bleibt gleichwohlen immer protestant und haltet alljährlich 1 oder höchstens 2 mal das nachtmahl mit den reformirten zu Maxein”. (Eine Gestalt wie aus Hebels Kalendergeschichten, finde ich.)

S. 701 Eine wiederkehrende Neckerei des oberen gegen das untere Kirchspiel Salz (Amt Montabaur) führte immer wieder dazu, dass “sich ortschaft gegen ortschaft, jung und alt in der haaren lagen”.

S. 883 Oberamt Münstermaifeld: “Ausser dießen finde in der gerichtsrepositur nichst weithers und sonder bedeutendes ausser der vormahlig hieselbst ausgeübten criminaljurisdiction vermittels im vorigen seculo in jahren 1620 bis 1640 instituirten theils accusations-, theils inquisitionesprocess gegen vorgebliche hechsen und zauberer, so in superstitionen und pactis bestandten haben solle. Die damahlige procedur gefallet mir aber nicht und erachte besser zu sein, daß diese acta verbrennet, alß zum ferneren vorschein kommen sollten.”

S. 885f. Überlieferungen zur Maifelder Genoveva und zur Belagerung der Burg Turant.

S. 1121 “Pfahlgraben” (römischer Limes) im Amt Wehrheim.

Mängel weisen die Register auf (erfreulicherweise ist auch ein sehr ausführlicher Sachindex beigegeben). Unter Genovefa, Heilige wird nur die S. 480 ausgeworfen. Niemand kommt auf die Idee, zwei weitere Vorkommen S. 573 und 885 unter “Pfalzgrafschaft” zu suchen. Es fehlt allerdings die Erwähnung S. 553. Dass die Willibrordskinder im Namensindex zu finden sind, während Nikolauskinder und Peterlinge im Sachindex stehen, ist ebensowenig erfreulich. Es wäre auch sinnvoll gewesen, die jeweiligen Hauptstellen und insbesondere die Zusammenstellung der demographischen Daten im Register hervorzuheben.

Verzichten muss der Leser leider auf die Ortsbeschreibung des Amts Montabaur, die “jeden Rahmen gesprengt hätte” (S. 13). Jeden gedruckten Rahmen wohlgemerkt, ein Digitalisat mit E-Text könnte auch diese Ausarbeitung ohne weiteres zugänglich machen, wie überhaupt – ceterum censeo – zu wünschen ist, dass die Brommerschen Editionen möglichst bald auch als E-Texte online “Open Access” im Internet vorliegen mögen.

Am Anfang war… DAS FORMULAR

mz-web

Formulare werden in erster Linie mit Bürokratie gleichgesetzt. Auch die Comic-Figuren Asterix und Obelix könnten ein Lied davon singen.

Nachdem sie bei der Eroberung Roms von Verwaltungsbeamten auf der Suche nach dem Passierschein A 38 durch das «Haus, das Verrückte macht» gescheucht wurden. Das Frankfurter Museum für Kommunikation würdigt dagegen Formulare in einer neuen Ausstellung als «kulturelle Errungenschaft». «Am Anfang war … das Formular» heißt die Schau, die von Donnerstag an bis zum 16. November zu sehen ist.

Der Titel soll daran erinnern, dass aus Sicht der Ausstellungsmacher die Schriftsprache nie ohne Formulare entstanden wäre. Darin seien schon bei Tauschgeschäften die Stückzahlen von Produkten festgehalten worden, sagt Kurator Benedikt Burkard. «Ein Formular ist ein Gerüst für Mitteilungen, die aus feststehenden und veränderbaren Informationen bestehen», erläutert er. Bereits 5000 Jahre alte Tontäfelchen, die bei Ausgrabungen im Nahen Osten gefunden wurden, sind demnach als Formulare zu bezeichnen. Eines davon ist in Frankfurt zu sehen.

Nichts Nennenswertes auf der Museumshomepage dazu, ich vermute, es gibt keinen Katalog dazu. In Archivalien finden sich unendlich viele Formulare, um so wichtiger wäre etwas Nachlesbares dazu.

Einbindung des Google-Books-Viewers

http://infobib.de/blog/2008/09/23/googles-lasst-bucher-einbinden

http://melvyl-test.cdlib.org:8164/googlebooks.html
http://catalog.lib.utexas.edu/record=b1742456

http://www.readwriteweb.com/archives/google_books_embeddable_previews.php

So ganz funktioniert das noch nicht … Weder bei Infobib noch UTA sehe ich etwas. Und hier gehts auch nicht.

Post aus dem Land der unbegrenzten Möglichkeiten

Sehr geehrte Kollegin, Sehr geehrter Kollege,

University Press of the South möchte Sie ermutigen, Ihre wissenschaftlich erstellten Manuskripte zu veröffentlichen! Wir ermöglichen Ihnen, Ihr Manuskript, sei es in Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch oder einer anderen Sprache, zu publizieren. Ihre Arbeit wird von unseren renommierten Herausgebern bewertet und gegebenenfalls überarbeitet um eine reibungslose Veröffentlichung zu gewährleisten.
Autoren, die mit unserer Hilfe erfolgreich publiziert haben, erreichten aufgrund der Veröffentlichung Ihrer Arbeit, Festanstellungen und Beförderungen an renommierten Universitäten in Amerika, Europa, Australien und Afrika. Sie absolvierten eine hervorragende Professur und wurden für den endowed chair ausgezeichnet.
Nach Bearbeitung Ihres Manuskripts finden Sie Ihr Buch nach nur sechs Monaten im Handel. Denn wir kooperieren mit den größten Buchhändlern und Großhändlern weltweit und garantieren somit, dass Ihr Buch gefunden und gelesen wird.
Wir möchten Sie außerdem auf Ihrem Weg begleiten und stärken, Romane, spannende Analysen und Novellen sowie Gedichte zu vervielfältigen. Unsere Autoren, der bisher erschienenen poetischen und fiktiven Serien, werden gerne bereit sein, Ihre kreativen Werke zu zensieren. Wir freuen uns auf jede Form exprimierter Schrift.
Kontaktieren Sie mich oder meine Leitende Redakteurin, Ms. Lourdes Rios.
Gerne telefonisch unter: 001-504-866-2791
Oder per Fax unter: 001-504-866-2750
Email: unprsouth@aol.com

Wir freuen uns Ihr nächstes Buch zu veröffentlichen. Es wird direkt im Land der unbegrenzten Möglichkeiten gedruckt! Sie haben die besten Voraussetzungen!

Hochachtungsvoll,

Dr. Alain Saint-Saens
Direktor
University Press of the South
5500 Prytania Street, 421 Suite
LA 70115 New Orleans
USA

http://www.unprsouth.com
Presses Universitaires du Nouveau Monde
http://www.punmonde.com

Heinemanns Kataloge der Helmstedter HAB-HSS sind online

Heinemann, Otto von: Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel ; Abt. 1 Helmstedter Handschriften ; 1. Wolfenbüttel: Zwissler, 1884 (drucke/15-4f-10-1b-1)
http://diglib.hab.de/drucke/15-4f-10-1b-1/start.htm

Heinemann, Otto von: Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel ; Abt. 1 Helmstedter Handschriften ; 2. Wolfenbüttel: Zwissler, 1886 (drucke/15-4f-10-1b-2)
http://diglib.hab.de/drucke/15-4f-10-1b-2/start.htm

Heinemann, Otto von: Die Handschriften der Herzoglichen Bibliothek zu Wolfenbüttel ; Abt. 1 Helmstedter Handschriften ; 3. Wolfenbüttel: Zwissler, 1888 (drucke/15-4f-10-1b-3)
http://diglib.hab.de/drucke/15-4f-10-1b-3/start.htm

Weitere digitalisierte Wolfenbütteler Handschriftenkataloge:

http://www.hab.de/bibliothek/kataloge/msskat-digital.htm

Gewalt in Kinderheimen – liegt die Lösung im Archiv ?

“Hannovers Landesbischöfin Margot Käßmann hat eine gründliche Aufklärung jener Misshandlungen verlangt, die sich in den fünfziger und sechziger Jahren in kirchlichen Kinderheimen zugetragen haben. …..
Über das 1981 geschlossene Landeserziehungsheim Göttingen seien keine Beschwerden bekannt. Man habe aber Akten beim Hauptstaatsarchiv angefordert. ….”

Quelle: Oberhessische Presse (Link)

Ausstellung „Megastructure reloaded“ in der "Staatlichen Münze", Berlin

Die Ausstellung zeigt urbane Träume der Sechziger – und ihre Folgen. Der Tagesspiegel bespricht:
” …. Auch Archigram, jenes Londoner Architektenkollektiv, das futuristisch-heitere plug-in-cities plante, schaute sich damals im Beaubourg um, wo mit dem Centre Pompidou die Moderne Einzug hielt. Ihren Besuch dokumentiert ebenfalls ein Film, in dem auch der junge Dennis Crompton auftritt. Vom heutigen Archivar des legendären Kollektivs stammt übrigens die Ausstellungsarchitektur der Berliner „Megastructure“-Schau: Ein blaugestrichener Steg, den eine tunnelartige Plastikhülle überwölbt, führt den Besucher zu den einzelnen Stationen hin. Die wollen doch nur spielen, sagt dieser lustige Weg. Doch aus Spiel wurde für viele später Ernst. ….”
Quelle:
http://www.tagesspiegel.de/kultur/Ausstellung-Staatliche-Muenze;art772,2619600

Verlag kommt von verlegen

Über den VDM Verlag Dr. Müller AG & Co. KG wurde ja hier schon mehrfach berichtet. Heute habe ich folgenden Brief an das Unternehmen geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

kein Wunder, dass die Bearbeitung von Kleinbestellungen in Ihrem Betrieb unwirtschaftlich ist, bei dem Aufwand, den sie wegen einer Bestellung betreiben, die zum ganz normalen Tagesgeschäft gehört und von 99,9% der deutschen Verlage ohne weiteres ausgeführt wird.

Sie dagegen wimmeln die Bestellung ab, verlangen Vorauskasse, und schließen Abbestellungen und Rückgabe kategorisch aus.

Wir sind viele Jahre Mitglied im Börsenverein und empfinden Ihr Vorgehen als unverschämt. Wir weisen auch darauf hin, dass offene Rechnung in der Buchbranche vor allem bei Kleinbestellungen seit Jahrhunderten Usus ist. Das Wort „verlegen“ bedeutet übrigens im Mittelhochdeutschen „etwas auf seine Rechnung nehmen“, und daher kommt auch der Begriff Verlag, den Sie so unbekümmert verwenden.

Wenn die Bücher ihrer Book-on-Demand-Druckerei (die Bezeichnung Verlag zu verwenden ist bei diesem Geschäftsgebaren unangebracht) nicht bei unserem Barsortiment Umbreit gelistet sind, wie es hier der Fall ist, müssen wir wohl oder übel bei Ihnen direkt bestellen.

Da wir mit Unternehmen wie dem Ihren so wenig Geschäftskontakt wie möglich pflegen möchten, bestelle ich das Buch bei Amazon und verzichte gerne auf den Buchhandelsrabatt. Dorthin kann ich das Buch dann wenigstens gefahrlos zurückschicken, wenn der Kunde enttäuscht ist. Dieser Verdacht ist nicht unbegründet: Eine pädagogische Arbeit von 71 Seiten unbekannter Qualität für stolze 42 Euro dürfte wohl nur zum Bestseller werden, wenn die Lottozahlen des nächsten Jahres darin abgedruckt sind.

Friedrich Spee. Priester, Mahner und Poet (1591-1635)

Friedrich Spee. Priester, Mahner und Poet (1591-1635). Eine
Ausstellung der Diözesan- und Dombibliothek Köln in
Zusammenarbeit mit der Friedrich-Spee-Ges. Düsseldorf 11.
Juni bis 9. Oktober 2008 / Konzeption und Gestaltung der
Ausstellung: Werner Wessel. Weitere Autoren dieses
Begleitheftes [sic!]: Heinz Finger … – Köln:
Erzbischöfliche Diözesan- und Dombibliothek 2008 (Libelli
Rhenani Bd. 26). – 494 S. : Ill. – ISBN 978-3-939160-16-8
Preis: 22,00 €, mit Versand € 24,50

In meinem Bücherschrank stehen drei Ausstellungskataloge
über Friedrich Spee: der Stadtbibliothek Trier 1985, des
Düsseldorfer Heine-Instituts 1991 und der ULB Düsseldorf
2000. Das Begleitbuch der Kölner Ausstellung kann das Rad
verständlicherweise nicht neu erfinden, für
wissenschaftliche Zwecke muss man sich hinsichtlich der
Exponatbeschreibungen an die Kataloge von 1985 und 1991
halten, die Einzelnachweise enthalten, auf die man hier im
Katalogteil leider vollständig verzichtet hat.

Ob es unbedingt nötig war, ein neues dickes Buch über Spee,
das noch dazu sehr hagiographisch angelegt ist, zu drucken,
sei dahingestellt, zumal nicht alle Aufsätze von
herausragender Qualität sind. Nützlicher hätte ich es
gefunden, wenn das ersparte Geld in eine
Online-Präsentation gesteckt worden wäre, die ausführlicher
als die bisher vorliegenden kargen Internetangebote die
Spee-Forschung mit Volltexten zu dokumentieren und vor
allem die Hauptwerke als Digitalisate zu präsentieren
hätte. Überfällig wären Digitalisate der Cautio (lateinisch
und deutsch), auch wenn die Übersetzung von Ritter
vergleichsweise wohlfeil bei dtv zu haben ist:

http://www.sehepunkte.de/perform/review.php?id=257

Einsehbar ist an ganzen Werken nur die Ausgabe der
Trutznachtigall von Alfons Weinrich 1908, aber auch nur,
wenn man mit einem US-Proxy umzugehen versteht:

Link

http://tinyurl.com/48exvo

(Ob man diese komplett auch in Deutschland zugänglich
machen dürfte, weiss ich nicht, da mir die Lebensdaten von
Weinrich unbekannt sind. Eine Anfrage bei der
Stadtbibliothek Trier blieb unbeantwortet, während das HAEK
freundlicherweise umgehend mitteilte, Weinrich, der sein
Buch in Köln schrieb, sei offenbar kein Kölner Kleriker
gewesen.)

Erwähnt sei noch, dass der Kölner Ausstellungs-Begleitband
zahlreiche Schwarzweißabbildungen in mäßiger Qualität
enthält.

Kommentiertes Inhaltsverzeichnis

Geleitwort
Vorwort

I. Einzeluntersuchungen

FRIEDRICH SPEES HERKUNFT UND NAME. Die Familie Spee, die
Linie Spee von Langenfeld und die Spee in Kaiserswerth /
Von Heinz Finger S. 13-28

Einzige korrekte Namensform ist “Friedrich Spee”, meint
Finger.

FRIEDRICH SPEE UND DER JESUITENORDEN / Von Ursula Kern S.
29-42

FRIEDRICH SPEE – GLAUBENSZEUGE IN TROSTLOSER ZEIT / Von
Gunther Franz S. 43-43-54

Der Vortrag skizziert Leben, Werk und Aktualität Spees.

HEXENVERFOLGUNGEN UND GEGNER DES HEXENWAHNS IM RHEINLAND /
Von Harald Horst S. 55-110
1. Grundlagen der Hexenverfolgungen in Westeuropa
2. Hexenverfolgungen im Kurfürstentum und in der Stadt Köln

3. Gegner des Hexenwahns
Literaturverzeichnis (Quellen, Sekundärliteratur)

Eine brave Kompilation anhand der neueren gedruckten
Literatur, die man vielleicht als Überblick nützlich finden
mag. Kenntnis aller relevanten Literatur erreicht Horst
selbst in seinem Untersuchungsgebiet nicht, denn z.B. zum
Vest Recklinghausen liegt seit 2002 ein Abschnitt bei
Ralf-Peter Fuchs (Hexenverfolgung an Ruhr und Lippe) vor.
Über Spee und seine Cautio handelt Horst (ohne neue
Akzente): S. 95-101.

“AD MAGISTRATUS GERMANIAE HOC TEMPORE NECESSARIUS”
Christliche Obrigkeit, Staat und Menschenrechte bei
Friedrich Spee / Von Gunther Franz S. 111-130

Wiederabdruck aus: Fiat iustitia, 2006, 533-548. Franz geht
auch auf die Cautio ein und zieht das Werk des Jesuiten
Adam Contzen vergleichend heran.

SPEE UND LEIBNIZ. Ein kurzer Überblick / Von Konrad Groß S.
131-140

MISSVERSTANDENE SINNBILDER? / Von Ralf Stefan S. 141-162

“Feststellungen und Beobachtungen anhand eines Vergleichs
von Kupferstichen aus der Pia Desideria des Jesuiten
Hermann Hugo, der Titelzeichnung des Straßburger
Manuskripts der Trutz-Nachtigall von Friedrich Spee und des
Titelkupferstichs der in Köln gedruckten Erstausgabe der
Trutz-Nachtigall”

GEISTLICHE GESÄNGE FRIEDRICH SPEES ALS KIRCHENLIED UND IM
ZYKLUS TRUTZNACHTIGALL / Von Thomas Wichert-Schulze-Gahmen
S. 163-170

DIE POETIKEN VON MARTIN OPITZ UND FRIEDRICH SPEE. Versuch
einer Gegenüberstellung / Von Georg Kühnen S. 171-175

DIE SPRACHE FRIEDRICH SPEES / Von Christoph Hutter S.
176-184

FRIEDRICH SPEE ALS FRAUENSEELSORGER / Von Claudia Hompesch
S. 185-228

Hompesch findet, Spee sei für die Frauen seiner Zeit ein
“Glücksfall” gewesen (S. 225). Sie spricht auch die Frage
an, ob er tatsächlich “Hexenbeichtvater” war und ist
zurecht skeptisch. Wenn Anmerkung 1 eines
wissenschaftlichen Aufsatzes “Quelle: Wikipedia.
Stichworte: Frühe Neuzeit, 17. Jahrhundert” lautet, ist man
gewarnt.

SPEE ALS PÄDAGOGE / Von Oliver Pütz S. 229-257

Spee war Lehrer, Katechet und Erzieher. Pütz versucht
methodische Vorstellungen Spees aus den Übungen des
Tugendbuchs abzuleiten.

FRIEDRICH SPEE UND DIE ROMANTIKER. Ein Beitrag zur
Rezeption von Spees Lyrik in der Jahren 1800-1830 / Von
Konrad Groß S. 258-276

II. Erzbistum, Kurfürstentum und Reichsstadt Köln zu
Lebzeiten Friedrich Spees / Von Heinz Finger S. 277-340
Vorbemerkungen
Einleitung: Erzdiözese, Kurstaat und Stadt Köln und ihr
Verhältnis zueinander, besonders in formaler Hinsicht
1. Die Erzdiözese Köln
2. Das Kurfürstentum Köln
3. Die Stadt Köln
4. Die anderen im Erzbistum Köln gelegenen
Herrschaftsgebiete
5. Das Kurfürstentum Köln und seine Nachbarn in der
internationalen Politik
6. Die Stadt Köln und der Niederrhein in der ersten Hälfte
des Dreißigjährigen Krieges
7. Kurköln und die Kurfürstentümer Mainz und Trier
8. Der Beginn des Kölner Friedenskongresses 1635
9. Die beiden evangelischen Konfessionen im Gebiet des
Erzbistums Köln
Zusammenfassung: Spees Betroffenheit durch
Religionspolitik, gesellschaftlich-kulturellen Wandel,
internationale Politik und Krieg im Rheinland

Eine Überblicksdarstellung zur rheinischen Geschichte, die
dem Sammelband einiges Gewicht verleiht.

III. Katalogteil / Von Werner Wessel S. 341-441
A) FRIEDRICH SPEE – STATIONEN SEINES LEBENS
B) HEILIGENVEREHRUNG BEI FRIEDRICH SPEE
C) DAS GÜLDENE TUGENDBUCH
D) ENGEL IN SPEE-LIEDERN
E) DIE TRUTZNACHTIGALL
F) DER TITELKUPFERSTICH ZUR TRUTZNACHTIGALL
G) SPEE ALS MORALTHEOLOGE
H) DIE CAUTIO CRIMINALIS
I) RECHTLICHE GRUNDLAGEN DER HEXENVERFOLGUNG
J) WEITERE SCHRIFTEN ZU HEXENVERFOLGUNG UND FOLTER
K) NACHWIRKUNGEN
L) DER JESUIT FRIEDRICH SPEE
M) DAS DENKMAL FÜR SPEE IN KAISERSWERTH

129 Katalognummern.

IV. “Wohlan, so lass uns weiter gehen.” Sind Friedrich
Spees Lieder und Meditationen heute noch aktuell? / Von
Hans Müskens S. 443-490
1. Von Schlössern und Riegeln
2. An der Krippe
3. O Traurigkeit, o Herzeleid
4. Trawrgesang von der Noth Christi am Oelberg in dem
Garten
5. Gespräch des gekreuzigten Christus
6. Ist das der Leib, Herr Jesu Christ, der tot im Grab
gelegen ist?
7. Im Schutz des Engels leben

Anhang 1: Joseph Hartzheim in der Bibliotheca Coloniensis
(1747) über Friedrich Spee / Übersetzung von Tina B.
Orth-Müller S. 491f.

Anhang 2: Gedicht von Johannes Baptist Diel S.J. auf P.
Friedrich von Spee S.J. S. 493f.

Wissenschaftsfeindliches Urheberrecht

Der Versuch der Verlage durch urheberrechtliche Verknappung den freien Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen zu unterminieren, wird auf Dauer nicht gelingen. Wissenschaftler setzen bereits auf Selbsthilfe und beginnen das Publikations- und Verteilungsgeschäft nach Open-Access-Prinzipien selbst zu organisieren. Die Öffentlichkeit muss stärker über die Knebelung der Wissenschaft durch das derzeitige wissenschaftsfeindliche Urheberrecht informiert werden.

Sagt Rainer Kuhlen in einem Kurzinterview:

http://www.checkpoint-elearning.de/article/5872.html

Zu Kuhlen siehe hier:
?s=kuhlen

Docupedia Zeitgeschichte

http://213.133.97.208/docupedia/blog

Im Juli 2008 wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft das Projekt Docupedia-Zeitgeschichte bewilligt. Im Zuge des auf zwei Jahre angelegten Vorhabens des Zentrums für Zeithistorische Forschung Potsdam in Zusammenarbeit mit dem Institut für Geschichtswissenschaften und dem Computer- und Medienservice der Humboldt-Universität zu Berlin soll ein fachwissenschaftlich organisiertes, dynamisch wachsendes Repositorium von enzyklopädisch angelegten Texten für die Zeitgeschichtsschreibung aufgebaut werden. Es soll erprobt werden, inwieweit mit der weitverbreiteten Software MediaWiki die thematische Vernetzung der Forschung gefördert und zugleich ein attraktiver Bereitstellungsort für Open Access-Publikationen wissenschaftlicher Autoren/innen aufgebaut werden kann.

[…]

Redaktionell betreut wird das Projekt im Rahmen der Fachinformationsdienste H-Soz-u-Kult, und Clio-online am Institut für Geschichtswissenschaften der Humboldt-Universität sowie Zeitgeschichte-online am Zentrum für Zeithistorische Forschung.

[…]

Alle Artikel der Docupedia-Zeitgeschichte werden im Open Access unter einer freien Lizenz zur Weiterverwendung zur Verfügung stehen. Die Veröffentlichung der ersten Einträge ist für den Herbst 2009 vorgesehen. Weitere Hinweise zum Fortschritt des Projekts werden über die genannten Fachinformationsdienste oder im Blog unter http://www.docupedia.de veröffentlicht werden.

Na da sind wir nächstes Jahr aber gespannt. Nach dem Millionengrab Clio-Online kanns ja nur besser werden.

Aufbau von europäischem Filmportal

Der 3sat-Teletext meldet heute folgendes :
“Der Startschuss für den Aufbau eines europäischen Filmportals im Internet soll bei einem Treffen in Frankfurt vom 21.bis 23.September fallen. 20 Organisationen, darunter 15 Filmarchive und Filmmuseen, wollen online über Ländergrenzen hinweg einen zentralen Zugang zum europäischen Filmerbe schaffen.
Wie das Deutsche Filminstitut (DIF) in Frankfurt weiter berichtete, soll das Projekt bis 2011 abgeschlossen sein. Dann könnten im Netz neben Filmen und Ausschnitten über 700.000 Fotos, Plakate, Text- und Tondokumente zur Verfügung stehen.”

Quelle:
http://www.3sat.de/vtx3sat.php?url=/500/510_0001.htm&prnt=1

Link:
http://www.europeanfilmgateway.eu

Archivzitat: Grundwasser – Archiv ?

“Um das Konzert des Lebens zu verstehen, muss sich die wissenschaftliche Denkweise ändern – so Bioinformatikerin Ursula Kummer in der Titelgeschichte des soeben erschienenen Forschungsmagazins “Ruperto Carola 2/2008” der Universität Heidelberg. ….
Wie man im Grundwasser die Vergangenheit und die Zukunft sehen kann, beschreibt Werner Aeschbach-Hertig in der “Ruperto Carola”. Grundwasser ist eine wichtige, aber nur beschränkt erneuerbare Ressource. Die intensive Landwirtschaft in der dicht besiedelten nordchinesischen Tiefebene beruht wesentlich auf der Nutzung des Grundwassers zur Bewässerung. Dieses Jahrtausende alte Wasser wird kaum erneuert. Deshalb sinkt der Wasserspiegel teilweise dramatisch ab. Das alte Grundwasser ist aber nicht nur eine begehrte Ressource – es ist auch ein interessantes Archiv vergangener Umweltbedingungen. Im Wasser enthaltene Edelgase und Isotope verraten, wann das Wasser im Boden versickerte und welches Klima damals herrschte…..”

Quelle:
http://www.uni-protokolle.de/nachrichten/id/163509

Volltexte früherer Ausgaben:
http://www.uni-heidelberg.de/presse/publikat.html

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