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Übliche Verwechslung

In einem Artikel über das Olympia-Attentat 1972 lesen wir:

Die Filmemacherin Sarah Morris erlebte Ähnliches. Telepolis erzählt sie vom Dreh im Bayerischen Staatsarchiv. Eigentlich wollte sie nur den Überwachungsfilm des polizeilichen Videotrupps von den Trauerfeierlichkeiten. Ein entgeisterter Bibliothekar stammelte nur noch “Das gibt´s doch gar nicht.” Denn die Filme waren verschwunden. Stattdessen lagen Bänder einer Demo in der Box. Am nächsten Tag habe Georg Sieber gesagt: “Sie glauben doch wohl nicht, dass dies ein Zufall war, oder?”

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/27/27904/1.html

Bundesverfassungsgericht müllt Internet zu

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080418_2bvr052508.html

Immer wieder konnte ich feststellen, dass das Bundesverfassungsgericht wichtige eigene Entscheidungen, die in Fachzeitschriften veröffentlicht wurden, NICHT im Volltext verfügbar macht. Obiger Link führt auf eine Entscheidung, deren Bereitstellung im Internet absolut nutzlos ist, da keinerlei Gründe angegeben werden. Vielleicht kann mir mal jemand erklären, was das soll?

textfeld.ac.at

Die (österreichischen) studentischen und Abschlussarbeiten auf
http://www.textfeld.ac.at (Hinweis bei infobib)
stehen unter einer (reichlich selbstgestrickten) freien Lizenz “Open – Content Access and Preservation Licence
Lizenz für – offenen – Informationszugang und die Erhaltung von Inhalten” zur Verfügung.

Besonders kurios ist, dass die Lizenz Zugriffsbeschränkungen verbietet, das von Textfeld erstellte PDF aber gegen die Entnahme von Inhalten geschützt ist.

“Die Nutzung des Werkes darf nicht durch Massnahmen erschwert werden. Dies betrifft insbesondere beschränkten Zugang in Form von Passwortabfragen oder anderen Schutzmechanismen.”

Wenn ich die Lizenz richtig verstehe, darf das einzelne Werk unter Quellenangabe (mit Namen des Urhebers) auch kommerziell genutzt und bearbeitet werden. Das heisst: Es kann in einen Hochschulschriftenserver auch ohne PDF-Beschränkungen hochgeladen werden. Warum Österreicher (siehe etwa ELib) juristisch dilettantisch anmutende Lizenzen entwerfen müssen, statt die allgemein eingeführten CC-Lizenzen zu nutzen, leuchtet nicht ein.

Insgesamt stehen derzeit 514 Arbeiten zur Verfügung. Es gibt 4 (deutschsprachige) Arbeiten, die außerhalb Deutschlands entstanden sind. 85 Arbeiten stammen aus der Geschichtswissenschaft.

Grundsätzlich ist das eine richtige und sinnvolle Open-Access-Initiative. Zwar können studentische Abschlussarbeiten auch in vielen deutschen Hochschulschriftenservern hochgeladen werden, aber meistens wird eine befürwortende Stellungnahme des Hochschullehrers verlangt (seltener eine Empfehlung irgendeines Hochschullehrers). Seminararbeiten sind bei http://textfeld.at möglich, nicht aber in Hochschulschriftenservern. Schulische Texte sind in http://textfeld.at nicht möglich.

Durch eine Kooperation mit einer Bibliothek mit Schriftenserver sollte sichergestellt werden, dass die Langzeiterhaltung der textfeld-Arbeiten auch über die Existenz des Vereins und der Website, die ja nur eine befristete Förderung erfährt, sichergestellt ist. Leider ist Österreich ja in Sachen Open-Access-Schriftenserver ein Entwicklungsland (Länder der Dritten Welt sind da weiter …)

Es ist davon ausgehen, dass keiner, der auf Textfeld seine Arbeit hochlädt, den Lizenztext versteht. Hier sollte in den FAQ eine deutliche Unterrichtung der Autoren erfolgen, dass die Lizenz in etwa einem CC-BY gleichkommt, also jeder nach Belieben die Arbeit spiegeln und bearbeiten kann.

Zum Vergleich die führenden kommerziellen deutschen Anbieter:

http://www.diplom.de hat 10.272 Abschluss-Arbeiten (sie kosten als PDF zwischen ca. 20 und 100 Euro)

http://GRIN.com, http://Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 hat nach eigenen Angaben über 18.000 Bücher auf den Markt gebracht. Google Scholar und Google Books wird zunehmend von diesen “Büchern” zugemüllt.

Der VDM-Verlag vertreibt solche Abschlussarbeiten (über 5000 Titel in der DNB) als traditionelle Druckwerke, was in INETBIB vor einiger Zeit Unmut bei den Hochschulbibliotheken auslöste.

Zum Thema Prüfungsarbeiten in Archivalia:
?s=pr%C3%BCfungsar

Meine Thesen zum Thema

(1) Deutsche Hochschulen können und sollten durch Satzung festlegen, dass von jeder eingereichten und akzeptierten Abschlussarbeit ein elektronisches Exemplar auf dem Hochschulschriftenserver öffentlich einsehbar deponiert werden muss.

(2) Die Langzeitarchivierung dieser Arbeiten ist sicherzustellen.

(3) Die Verwendung einer freien Lizenz kann durch Satzung wohl nicht vorgeschrieben werden, doch sollten die Hochschulen dies den Kandidaten nahelegen.

(4) Negative “Müll”-Effekte (zu schlechte Arbeiten) werden durch positive Emergenz-Effekte ausgeglichen.

Dies löst das archivische Problem der Prüfungsarbeiten, wie ich es 1989 beschrieben habe:

http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=4165

Zuletzt haben sich die Kollegen Lengger (lesenswert!) und Freitäger (weniger lesenswert!) im Dokumentationsziele-Sammelband mit dem Thema aus archivischer Sicht auseinandergesetzt:

http://www.uni-saarland.de/mediadb/organisation/Verwaltung/Referate/Ref2/archiv/reden-73.pdf
[ http://www.uni-saarland.de/fileadmin/user_upload/Info/Universitaet/geschichte/archiv/reden-73.pdf ]

Wird die elektronische Langzeitverfügbarkeit als Veröffentlichung sichergestellt, entlastet dies die Überlieferungsbildung der Universitätsarchive.

Warum das alles? Solche Arbeiten enthalten wichtiges Wissen, dessen Nichtnutzung (durch Nichtveröffentlichung) volkswirtschaftlich schädlich ist.

Eine klare Grenze, welche Arbeiten wissenschaftlich veröffentlichungswürdig sind, kann nicht angegeben werden. Dass traditionell nur Dissertationen von einer Veröffentlichungspflicht erfasst wurden, ist kein Grund, die anderen Abschlussarbeiten a priori als minderwertig anzusehen. Ein elektronisches Pflichtexemplar für Dissertationen ist im deutschsprachigen Raum in Basel realisiert.

Solange die Pflichteinstellung auf Hochschulschriftenservern nicht realisiert ist, bleiben studentische Initiativen wie Textfeld wichtig, sofern diese eine dauerhafte Erhaltung des Zugangs durch Kooperationen mit Schriftenservern oder freie Lizenzen sicherstellen.

Märchengeschichten von der Königin von Saba

Ein Hamburger Archäologe will den Palast der Königin von Saba in Nordäthiopien gefunden haben. Nachdem ich im Radio seine Ausführungen über jahrtausendealte mündliche Tradition (angeblich gebe es in Deutschland ein Beispiel, dass 3500 Jahre überbrückt werden konnten) hören musste, war mir klar, dass es sich um ein Windei handeln dürfte. Die äthiopische Traditionsbildung über die “Queen of Sheba”, die natürlich seinen Gewährsleuten bekannt sein musste, wird hier in methodisch denkbar naiver Weise als uralte orale Tradition mißverstanden.

Zu Recht skeptisch ist die WELT:

http://www.welt.de/wissenschaft/article1978663/Ein_Knigspalast_zwischen_Mythos_und_Sensation.html

Skeptisch gegenüber dem “Sensationsfund” ist auch SPIEGEL Online.

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,552288,00.html

Überzeugend hat Wolfgang Seidenspinner gezeigt, dass die in der Archäologie beliebte Annahme sehr langer oraler Tradition abwegig ist: Sagen als Gedächtnis des Volkes? Archäologisches Denkmal, ätiolo­gische Sage, kommunikatives Erinnern. In: Brigitte Bönisch-Bred­nich, Rolf W. Brednich und Helge Gerndt (Hg.). Erinnern und Ver­gessen. Vorträge des 27. Deutschen Volkskundekongresses Göttingen 1989 (= Beiträge zur Volkskunde in Niedersachsen 5). Göttingen: Volker Schmerse 1991. S. 525-534.

Archiv Geiger

“Julia Geiger, …. Enkelin des Künstlers ….. freut sich insbesondere für das von ihr konzipierte und geleitete Geiger-Archiv, das später auch das Schaffen von Rupprechts Vater Willi Geiger betreuen soll. „Durch die Retrospektive sind viele Arbeiten restauriert und Drucke gerahmt worden. Man achtet jetzt mehr auf sichere Aufbewahrung. ….
Und Julia Geiger weiß auch, ganz Enkelin von Rupprecht, was sie will. Nach dem Berliner Projekt geht‘s ans Archivieren der Zeichnungen; natürlich stehen weiterhin Kataloge und Ausstellungen an – und ein großes Ziel: Das Archiv, sprich das Atelier in Solln, soll einmal öffentlich gemacht und zu einer Forschungsstätte werden. „Auf diese Perspektive muss ich hinarbeiten.”

Quelle:
http://www.merkur-online.de/kultur_leben/kultur/art8934,902314

zu Rupprecht Geiger: http://de.wikipedia.org/wiki/Rupprecht_Geiger

Bruno-Manser-Archiv

“Mit einer Gruppe von Penan lebte Bruno Manser (1954 – 2000?) von 1984 bis 1990 in Borneo und berichtete darüber in seinen «Tagebüchern aus dem Regenwald». Von seiner letz­ten Reise nach Sarawak kehrte Manser nicht mehr zurück und wurde 2005 offiziell für verschollen erklärt. Der Bruno-Manser-Fonds hat während der letzten drei Jahre 10 000 Fotografien aus dem Nachlass konserviert und digitalisiert. 1000 davon sind über die Website des Fonds öffentlich zugänglich: http://www.bmf.ch
Quelle:
http://www.woz.ch/artikel/2008/nr19/leben/16292.html

Fata Morgana von Salem

Der angebliche arabische Kaufinteressent für Schloss Salem ist womöglich eine Zeitungsente. Und: Das Ringen zwischen Haus Baden und dem Land um die Schätzung des Anwesens kommt nicht voran, da den Experten des Landes der Zutritt verweigert wird. Mehr unter:

http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/besondere-bestaende/verkauf.php

Wird das Salemer Münster zur Moschee?

Fischers Schwäbisches Wörterbuch perdu

Man kennt es vor allem von Gallica und Google, dass Digitalisate wieder verschwinden. Fischers Schwäbisches Wörterbuch ist samt der Projekt-Ankündigung ieder offline bzw. nur in München einsehbar.

http://archiv.twoday.net/stories/3634748

Nur die ersten beiden Bände liegen bei bei Google Books (mit US-Proxy) vor:

http://de.wikisource.org/wiki/W%C3%B6rterb%C3%BCcher#Schw.C3.A4bisch

Wie Digitalisierung der Forschung hilft

http://digitalscholarship.wordpress.com/2008/05/05/how-many-texts-have-been-digitized

Es geht um den Anteil der Primär- und Sekundärliteratur einer 2002 veröffentlichten Dissertation zur US-Literaturgeschichte, der inzwischen digitalisiert vorliegt.

To find out, I searched for each of the 296 items in my original bibliography in both free and subscription-based online collections such as Google Books, Open Content Alliance/Internet Archive, JSTOR, Project Muse, Early American Fiction, Making of America, Net Library, and Questia (which requires an individual subscription). I found that 83% of my primary source materials and 37% of my secondary source materials are now available online as full-text.

Der Beitrag enthält auch aufschlußreiche Beobachtungen zu Google Book Search.

As Patrick Leary, Jo Guldi, and others have argued, massive digitization projects promise not only to make the research process more efficient, but also to open up new approaches to research. For example, you can discover important works that would otherwise be invisible to you, trace the use of a phrase across works, and analyze significant patterns in a corpus of texts.

Harvard-Juristen einstimmig für Open-Access-Mandat

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2008/05/harvard-law-school-joins-harvard-fas-in.html

Dergleichen wird man in Deutschland oder Europa wohl nicht erleben. Nach wie vor sehen Juristen “Open Access” mit großer Reserve (möglicherweise weil juristische Fachzeitschriften ihren Autoren Honorare zahlen).

Abgesang in der Wiesbadener Causa Lüderitz

“Der “Fall Lüderitz” im Stadtarchiv “entlarvt” für den stellvertretenden Vorsitzenden der Linken Liste im Rathaus, Jürgen Becker, “die ganze Scheinheiligkeit” einer Optionskommune. Es handelt sich um den inzwischen entlassenen Ein-Euro-Jobber Wilfried Lüderitz, der, so Becker, “obwohl er für eine Arbeitsstelle qualifiziert war, nicht dem ersten Arbeitsmarkt zugeführt wurde.”
Quelle:
http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3272013

Archivalia zuletzt: http://archiv.twoday.net/stories/4875450

Archive in der Literatur: Gedächtnis und Archiv

Die Berliner Literaturkritik stellt eine Leseprobe des neuen Roman von Mario Calabresi vor:
” …. Ich habe zwei Erinnerungen an die damalige Zeit: an den 14. Mai, einen Sonntag, und diese Erinnerung ist unscharf. Sie besteht aus einem starken, schönen Gefühl, und es ist das einzig Fassbare, Reale, das ich von meinem Vater habe. Und ich erinnere mich an einen Mittwochmorgen, den 17. Mai, an dem er getötet wurde. Diese Erinnerung ist klar, detailliert und genau.
Als Kind packte ich sie weg, tat sie gleichsam in eine Schachtel, um sie auf diese Weise die Zeit meines Heranwachsens überdauern zu lassen. In meinen Gedanken schuf ich einen besonderen Raum dafür, um sie unversehrt bewahren zu können. Ich behielt sie lange ganz für mich allein und holte sie nur nachts heraus, im Dunkeln vor dem Einschlafen, mit großer Behutsamkeit, um sie nicht zu beschädigen. Später erzählte ich meiner Mutter davon, aber da war ich schon auf dem Gymnasium, und erst während der Prozesse sprach ich offen über die Erinnerung an den Tag, an dem mein Vater starb. Bis ich bemerkte, dass sie durch das wiederholte Erzählen zerfiel wie ein Film, den man zu oft angesehen hat: Das Bild verschleißt, die Einzelbilder gehen verloren. Also schuf ich Abhilfe und tat sie ins Archiv zurück, bestrebt, sie dadurch zu retten. Aber es war wohl zu spät dafür, und heute hat sie einen Teil jener überwältigenden Kraft verloren, die sie über zwanzig Jahre lang für mich besaß. Die andere dagegen hält stand. Sie erinnert mich daran, dass ich sein Sohn bin…..”

CALABRESI, MARIO: Der blaue Cinquecento. Geschichte meiner Familie im Schatten des Terrorismus. Übersetzt aus dem Italienischen von Michaela Wunderle. SchirmerGraf Verlag, München 2008. 224 S.
Quelle:
http://www.berlinerliteraturkritik.de/index.cfm?id=18003

Hausbuch nun doch verkauft – Niederlage für den Kulturgutschutz

Ein Kernstück aus den Sammlungen des kunstbesessenen Truchsessen Max Willibald, das Mittelalterliche Hausbuch, über Jahrhunderte vom Fideikommiss der Familie geschützt, wird nun doch herausgebrochen und landet in einer Privatsammlung. Auch wenn versichert wird, es stehe für die Forschung und für Ausstellungen zur Verfügung, ist das eine Niederlage für den fideikommissrechtlichen Kulturgutschutz, den Denkmalschutz und den Schutz eines einzigartigen historischen Ensembles.

Die Stuttgarter Zeitung findet sich mit dem Verkauf ab:

Im Ergebnis hat dies am Verkauf an den Bankhaus-Erben August von Finck nichts geändert. Doch nun, da das Genehmigungsverfahren hochoffiziell durchlaufen ist, verliert der Verkauf den Ruch des Unanständigen. Die Gefahr ist gebannt, dass sich die Spur des Buches auf dem Weg durch private Tresore verlieren könnte. Das Hausbuch unterliegt weiter dem nationalen Kulturgüterschutz. Ein Weiterverkauf im Inland muss gemeldet, eine Veräußerung ins Ausland genehmigt werden. Immerhin handelt es sich um Privateigentum, wenn auch mit öffentlich-rechtlicher Nutzungsbeschränkung.

Ein öffentliches Museum, das hat Kunstminister Peter Frankenberg gestern versichert, hätte das Buch aus konservatorischen Gründen ohnehin nicht in einer Dauerausstellung präsentieren können. Der Forschung aber bleibt es erhalten, ebenso für gelegentliche Präsentationen. Insofern ist es akzeptabel, dass die Landesregierung darauf verzichtete, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Sie kann nicht allen klammen Adelshäusern aus der Patsche helfen. Und bleibt das Hausbuch auch nicht im Ländle, dann doch im Land.

Bei genauerem Hinsehen verstärkt sich der Eindruck einer Niederlage für den Kulturgutschutz, denn rechtsverbindliche Zusicherungen gibt es nicht:

Mit dem jetzt genehmigten Verkauf des Hausbuchs entfällt die Schutzwirkung des OLG-Beschlusses. Zwar hat Frankenbergs Ministerium versucht, das Aufsichtsrecht des Tübinger Regierungspräsidium auf den neuen Eigentümer zu übertragen, scheiterte damit aber ebenso wie mit dem Versuch, dem Land Baden-Württemberg ein Vorkaufsrecht zu erhalten.

Gleichwohl gelang es, dem Käufer einige Zugeständnisse abzuringen, deren Verbindlichkeit aber offenbar auf der Ebene einer Verständigung unter Ehrenmännern anzusiedeln ist. Der Käufer “will das Hausbuch für bedeutende Landesausstellungen in Baden-Württemberg und auch für bedeutende Forschungsvorhaben zur Verfügung stellen”, heißt es in der Pressemitteilung des Kunstministeriums. Dessen Chef Peter Frankenberg legte am Dienstag Wert auf die Feststellung: “Vergleichbare Zusagen gab es vonseiten des bisherigen Eigentümers nicht.”

Einen Kauf des Buches durch das Land hatte Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) abgelehnt. Er erklärte am Dienstag darauf, dass die Sanierung des Landesetats Vorrang habe. Außerdem wolle er keinen Präzedenzfall schaffen, der andere Adelsfamilien einlade, in ihren Kunstkammern nach Objekten zu suchen, die dem Land zum Kauf angeboten werden könnten. Diese Befürchtung hegt Oettinger nicht ganz zu Unrecht. Im Land gibt es 160 OLG-Beschlüsse zur Auflösung der alten Fideikommisse. Vier davon erstrecken sich auf die Familie Waldburg-Wolfegg. Sie beziehen sich auf die Schlösser, das Archiv, die Bibliothek und auf das Hausbuch. (StZ)

Ergänzend:

Eine weitere Bedingung für die Genehmigung war, dass die Handschriften konservatorisch sicher aufbewahrt werden. «Das hat der Käufer ausdrücklich zugesichert», sagte Staatssekretär Richard Drautz (FDP) vom Wirtschaftsministerium, das auch für den Denkmalschutz zuständig ist. Ob das Land auch künftig ein Vorkaufsrecht hat, ist strittig. Zwar habe die Regierung darauf gedrungen, doch sei es bei den Gesprächen «nicht durchsetzungsfähig» gewesen, sagte Frankenberg. (all-in.de)

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte den fideikommisrechtlichen Schutz bei Bibliothek und Archiv des Hauses Thurn und Taxis als starkes Recht ausgelegt. Die feige Haltung der baden-württembergischen Landesregierung, die es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hätte ankommen lassen müssen, schwächt den Fideikommiss-Schutz, der einzigartige Kulturgut-Ensemble schützt und zusammenhält nicht nur in Baden-Württemberg.

Wenn die bisherige Aufsicht wegfällt und nicht einmal ein Vorkaufsrecht bestehen bleibt, kann der nunmehrige Eigentümer, den man leichthin als Ehrenmann zu betrachten geneigt ist, nach einer Schamfrist mit dem Buch anstellen, was er möchte. Er unterliegt keiner denkmalschutzrechtlichen Erhaltungsverpflichtung, er kann es im Inland in sein Grab mitnehmen oder an einen Käufer veräußern, der dann keineswegs an irgendwelche Zusagen gebunden ist.

Es ist auch eine Lüge, dass eine Dauerausstellung für ein Museum nicht möglich gewesen wäre. Mit entsprechendem Aufwand hätte man sehr wohl eine mehr oder minder ständige Präsentation, die das Buch in seiner Substanz schützt, realisieren können.

Wenn bedeutendes Kulturgut in adeliger Hand dem Land angeboten wird, dann muss es dieses erwerben, damit es der Öffentlichkeit erhalten bleibt oder zugänglich wird. Dies hat man ganz selbstverständlich bei den Ankäufen vom Haus Fürstenberg (Handschriften, Inkunabeln und Druckschriften zum kleinen Teil, Musikalien, Nibelungenhandschrift) realisiert – es gibt die “Präzedenzfälle” also bereits.

Einmal mehr erweist sich Ministerpräsident Oettinger als kulturloser Banause. Eine einzigartige Chance wurde vertan, mit der Hilfe der Kulturstiftung der Länder hätte man das Hausbuch erwerben können – und müssen.

Übersicht der bisherigen Meldungen:
http://archiv.twoday.net/stories/4775647

Siehe auch:
http://www.boersenblatt.net/188745

Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums

Londons neuer Bürgermeister illegitimes Königskind ?

Der Schwarzwälder Bote stellt dieser Paradebeispiel des investigativen Journalismuses dar:
” ….. Rufen wir also an bei einem, der es wissen sollte: Paul Sauer, ehemals Stadtarchivar in Stuttgart und einer der besten Kenner der württembergischen Geschichte. Wie war das noch mit Paul Friedrich Karl August, dem Sohn des dicken Friedrich? Ja, der war ein Abenteurer mit mancherlei Liebschaften, sagt der Professor.
1806 ließ er sich in Cannstatt nieder, verließ aber heimlich Württemberg, um zuerst für die Preußen, dann für die Russen zu kämpfen, ehe er nach Paris umsiedelte. Auch den Namen der Schauspielerin hat Sauer schon gehört. Näheres weiß er nicht, fügt aber hinzu: »Das wäre ein interessantes geschichtliches Detail.« Er rät zur Recherche beim Landesarchiv – dort hat ein Historiker über den wilden Prinzen geforscht.
Doch auch diese Quelle hilft nicht weiter. Stattdessen der Tipp: »Versuchen Sie’s mal beim Hauptstaatsarchiv. « Nur diesen Anruf noch, denkt sich der Journalist und stöhnt. In der Leitung meldet sich Regina Keyler. »Ja«, sagt sie nach kurzem Zuhören, »ich kenne die Geschichte.«
Wieso das? »Mr. Johnson war im Sommer bei uns und hat sich persönlich die Quellen zeigen lassen.« Eigentlich darf die Historikerin, im Hauptstaatsarchiv für »nichtstaatliches Archivgut « verantwortlich, ja gar nicht darüber reden. »Man hat mich um Verschwiegenheit gebeten.« Aber da die Anfrage nun von außen kommt – wohlan. …..
Ahnenforschung boomt – nicht nur in Deutschland und den USA, sondern auch auf der britischen Insel. »Who do you think you are?« heißt eine beliebte Sendung von BBC 1, in der berühmte Persönlichkeiten mit ihrer Familiengeschichte konfrontiert werden.
Dass Johnson dafür wie geschaffen ist, liegt auf der Hand. Also charterte der Sender ein Produktionsteam samt Historikern und flog mit dem 43-Jährigen im vergangenen Sommer für drei Tage nach Stuttgart. »Wir haben ihm das Findbuch gezeigt, verschiedene Briefe und andere Quellen«, sagt Keyler. Das Team hat auch in Ludwigsburg gedreht. Und was beweist das?
Die Fachleute vom Hauptstaatsarchiv haben die Ahnenforschung der Johnson- Familie nicht nachgeprüft. Keyler fiel nur auf: »Die Gäste aus England kamen zur Überzeugung, dass es die direkte Verbindung zu König Friedrich gibt.« ….”

Quelle:
http://www.sw-online.de/wm?catId=9271050&artId=12818175&offset=3

Vier Handschriften des Staatsarchivs Aargau online

http://www.e-codices.ch/bibliotheken/saa/saa_de.htm

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/0428
Königsfelder Kopialbuch I
Abschriften von Privilegien, Ordnungen, Jahrzeitstiftungen und Urkunden betreffend den Klosterbesitz von Königsfelden. Unter Königin Agnes von Ungarn (ca. 1281-1364) angelegt.
um 1335
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4530
Kapiteloffiziumsbuch von Hermetschwil
Nekrolog in der Zeit des Doppelklosters Muri, zwischen 1120 und 1140 angelegt. Enthält unter anderem den Nekrolog von Hermetschwil, Jahrzeitstiftungen und Zinsen, ein Martyrologium (Usuardus Sangermanensis) sowie eine Benediktsregel.
12. Jahrhundert
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, AA/4947
Acta Murensia
Bericht zur Frühgeschichte der Benediktinerabtei Muri, verfasst um 1160. Nur erhalten in einer Kopie aus dem ausgehenden 14. Jahrhundert. Enthält ein umfassendes Güterurbar sowie eine genealogische Darstellung der Frühhabsburger.
Ende des 14. Jahrhunderts
Online seit: 14.04.2008

Aarau, Staatsarchiv Aargau, V/4-1985/0001
Wappenbuch des Hans Ulrich Fisch
Abriss der Habsburgergeschichte in Reimform mit Federzeichnungen der Wappen des habsburgischen Geschlechts inklusive Wappen der Ehepartner; oft als Allianzwappen dargestellt.
1622
Online seit: 14.04.2008

Google Books in Melvyl via API

In
http://archiv.twoday.net/stories/4867933
ging es um die Pläne der University of California, die von Google digitalisierten Bücher im eigenen OPAC zu katalogiseren. Von Googles Partnerbibliotheken praktizieren das bislang UMich, Harvard und die NYPL.

Nun liest man in MELVYL, dem Katalog der UC-Bibliotheken:

http://melvyl.cdlib.org

“Google Books Beta! You can now find links to books digitized by the University of California and other Google Books partners in the Melvyl Catalog. Depending on the copyright status of the book, Google will return a full text view, a limited preview, a snippet, or a record view.”

Der Wert der via API importierten Google-Links ist außerordentlich begrenzt.

Eine Suche nach urkundenbuch erbrachte bis zu ihrem Abbruch keinerlei Volltexte, wohl aber einige fehlerhafte Links, die auf andere Werke verweisen. Meistens handelt es sich um Werke, bei denen bei Google auch nur ein Katalogisat zur Verfügung steht (also noch nicht einmal Schnipsel oder Volltextsuche im Buch). Bei Reprints werden natürlich nicht die Originalausgaben verlinkt, die in Google einsehbar sind, da die Reprints andere Kennzifffern haben.

Bei mehrbändigen Werken ist der Link kaum brauchbar, da auf einen beliebigen Band verlinkt wird.

Eine Filtermöglichkeit für die Google-Books gibt es nicht. Bei bestimmten Darstellungen (z.B. nach Reihe) werden die Google-Links nicht dargestellt.