Leibniz und die historischen Quellen

Konf: Leibniz als Sammler und Herausgeber historischer Quellen

Veranstalter: Herzog August Bibliothek

Leitung: Nora Gädeke (Hannover, Wolfenbüttel
Datum, Ort: 08.10.2007-10.10.2007, Bibelsaal in der Bibliotheca Augusta

2007 ist das Jahr eines kleinen Leibniz-Jubiläums: 1707 erschien der erste Band der Scriptores rerum Brunsvicensium – dem bis 1711 noch zwei weitere folgen sollten. Diese umfangreiche Quellensammlung, zentriert auf die Geschichte des niedersächsischen Raumes und seiner Fürsten im Mittelalter, aber weit ausgreifend auf das Reich und Italien, ist in einigen Teilen bis heute unersetzt. Sie entstand als Grundlage und Nebenprodukt der Tätigkeit, die den Universalgelehrten über Jahrzehnte am hannoverschen Hofe festhielt: seiner Arbeit an einer (schließlich unvollendet hinterlassenen) welfischen Hausgeschichte. Um dem verschärften Druck des kurfürstlichen Dienstherrn zu begegnen, präsentierte er nach 20 Jahren wenigstens schon einmal einen Teil des Quellenapparats in Gestalt der Scriptores.

Diese Veröffentlichung war aber keinesfalls nur eine Verlegenheitslösung. Leibniz hat sich seit Beginn seiner historiographischen Tätigkeit zum Fürsprecher kritischer Quellenarbeit im Dienste der fides historica gemacht. Auch jenseits seines dienstlichen Auftrags trat er als Quellenherausgeber auf. Mit dem Codex juris gentium diplomaticus (1693/1700), dem Specimen historiae arcanae (1696) und den Accessiones historicae (1698) wurde nur ein kleiner Teil des von ihm gesammelten Materials veröffentlicht, und doch: unter den zu seinen Lebzeiten erschienenen Publikationen stehen die Editionen an erster Stelle. Während Leibniz’ eigene Werke größtenteils in den Schubladen verblieben, war er mit den Editionen in der Öffentlichkeit präsent, fanden sie (als Materialsammlungen wie aufgrund der einleitenden methodischen Erörterungen) große Resonanz. Heute wissen wir, dass sie alles andere als vorbildlich sind und den selbstgesetzten Standards keinesfalls genügen konnten. Kam schon zu Leibniz’ Lebzeiten derartige Kritik nur vereinzelt zum Ausdruck, so wurde sie im weiteren Verlauf der Zeit immer unwesentlicher angesichts der Langzeitwirkung dieser Werke; bereits ein Blick auf die Wolfenbütteler Ausleihbücher des 18. Jahrhunderts gibt Eindruck davon.

Neben der Fernwirkung gab es eine unmittelbare Rezeption; gespiegelt nicht nur in Rezensionen der europäischen Journale, sondern auch und vor allem in Leibniz’ Korrespondenz, die zudem ein zentrales Leibnizthema aufscheinen lässt: ein weit gespanntes Netzwerk aus Korrespondenten und anderen Helfern, das bei der Quellenbeschaffung zum Einsatz kam. Freilich: so umständlich bis dramatisch sich der Weg einzelner Quellentexte aus dem Dunkel der Archive und Bibliotheken darstellen kann: die umfangreichsten Materialien fand Leibniz auf welfischem Territorium – in Wolfenbüttel.

Das haben Studien zu den Scriptores und dem Codex ergeben; Untersuchungen, die immer noch Seltenheitswert haben. Dass das Thema “Leibniz als Historiker” Stiefkind der Leibnizforschung sei, ist schon fast ein Gemeinplatz, auch wenn grundlegende Veröffentlichungen und Übersetzungen und die kontinuierliche Erweiterung der Materialbasis durch das Voranschreiten der historisch-kritischen Leibnizedition inzwischen eine Wende eingeleitet haben. Das gilt erst recht für die Editionen: hier ist noch vieles zu klären und zu entdecken – bei einem Thema, das für Leibniz’ unmittelbare Wirkungsgeschichte, sein Bild als “öffentliche Person”, alles andere als nebensächlich ist, und das die erst im Gang befindliche Neubewertung des späteren 17. Jahrhunderts im Rahmen der Historiographiegeschichte ebenso betrifft wie die Vorgeschichte der großen Quelleneditionen des 19. Jahrhunderts.

Die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, die bereits zum großen Leibniz-Jubiläum 1996 ein Arbeitsgespräch über Leibniz und Niedersachsen veranstaltet hat, das Leibniz als Historiker in den Mittelpunkt stellte, bietet nun, elf Jahre später, die Möglichkeit zu einer Fortsetzung mit neuem Hauptakzent. Das zweitägige Arbeitsgespräch wendet sich – über die Leibnizforschung hinaus – vor allem an Mediaevisten, Neuzeit-Historiker und Wissenschaftshistoriker. Thematische Schwerpunkte werden sein Quellenbegriff, Quellensammlung und -einsatz, Wirkungsgeschichte.

Montag, 08. Oktober 2007

Anreise

18.00 Uhr Empfang im Silbersaal des Anna-Vorwerk-Hauses, Schloßplatz 4

Dienstag, 09. Oktober 2007

09.00 Uhr Nora Gädeke (Hannover): Einführung

09.15 Uhr Stephan Waldhoff (Potsdam): Zu Leibniz‘ Umgang mit Sach- und Bildquellen

10.15 Uhr Klaus Graf (Aachen/Freiburg): Ladislaus Sunthaim und die Welfenquellen bei Leibniz

11.15 Uhr Kaffeepause

11.30 Uhr Hartmut Rudolph (Potsdam): Die kirchengeschichtlichen Quellen in Leibniz‘ ökumenischer Argumentation

12.30 Uhr Mittagspause

14.00 Uhr Friedrich Beiderbeck (Potsdam): Gelehrten-Netzwerke und Kommunikation in Europa. Leibniz‘ Kontakte zur République des lettres am Beispiel seiner Quellensuche zur Mantissa Codicis juris gentium

15.00 Uhr Malte-Ludolf Babin (Hannover): Leibniz‘ Kontakte in die Niederlande

16.00 Uhr Kaffepause

16.15 Uhr Sven Erdner (Hannover): Leibniz und Muratori auf der Suche nach den welfischen Vorfahren

Mittwoch, 10. Oktober 2007

09.00 Uhr Margherita Palumbo (Rom): Die römische Kurie und Leibniz‘ Editionen

10.00 Uhr Thomas Wallnig (Wien): Johann Georg Eckhart als Verwerter von Leibniz‘ Kollektaneen

11.00 Uhr Kaffeepause

11.15 Uhr Martina Hartmann (Heidelberg): „… die Arbeit seines Lebens … dem Gedächtnisse entschwunden…“
Der MGH-Präsident Georg Heinrich Pertz als Editor von Leibniz‘ Annales Imperii Occidentis Brunsvicenses

12.15 Uhr Volkhard Huth (Bensheim): Leibniz’ Umgang mit Memorialquellen aus der Sicht der heutigen Memorialforschung

13.15 Uhr Ende der Tagung

anschließend Möglichkeit zur Teilnahme an einer Führung durch die musealen Räume der Bibliothek

Kontakt: Dr. Volker Bauer

Herzog August Bibliothek Postfach 1364 38299 Wolfenbüttel
bauer@hab.de

URL zur Zitation
dieses Beitrages: http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/termine/id=7755

Erschienen: Archivbauten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein 1899-2009

Ein Kompendium für den Bau neuer Archive. Mit seinem Planmaterial sowie den Angaben zum Raumprogramm und zum klimatischen Konzept der einzelnen Bauten stellt das Werk ein unverzichtbares Ideenreservoir für alle Fachleute aus Archivwesen und Architektur dar, die den Bau oder Umbau eines Archivs planen. Abgerundet wird der Band durch zwei Beiträge zu den besonderen bauphysikalischen Herausforderungen bei Archivbauten.

Archivbauten in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein 1899–2009
Zusammengestellt und hg. von Anton Gössi, unter Mitarbeit von Gregor Egloff und Max Huber
2007, 252 Seiten, 162 s/w-Abbildungen, Format 21 x 28,5 cm, Broschur
ISBN 978-3-03919-047-8, Fr. 68.00, Euro 42.80

Wasserzeichen-Sammlung

http://www.gravell.org

The Thomas L. Gravell Watermark Archive

incorporating

The University of Delaware Library’s
Thomas L. Gravell Watermark Collection

and

The unpublished Watermarks and Records
from the C-M Briquet Archive (Ms Briquet xxx)
at the Bibliothèque de Genève

***

Leider ist die Links-Sektion ungepflegt. Hier die wichtigsten Wasserzeichen-Online-Archive:

Piccard online
http://www.landesarchiv-bw.de/piccard

Wasserzeichen des Mittelalters
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/wz/wzma.php

WIES − Watermarks in Incunabula printed in España
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/wies

Watermarks in Incunabula printed in the Low Countries (WILC)
http://watermark.kb.nl

Watermark database Dutsch Institute for Art History, Florence
http://www.wm-portal.net/niki/index.php

Zum von Gravell verlinkten Projekt in Genua erfährt man unter
http://www.vl-ghw.uni-muenchen.de/kodikologie_en.html
Näheres:
“Nach freundlicher Auskunft der Kollegin Anna Giulia Cavagna mußte das Projekt wegen fehlender Finanzierung eingestellt werden und auch die Webseiten können nicht mehr zur Verfügung gehalten werden, da es an der Universität Genua anscheinend keinen kostenfreien Webspace für die dortigen Forscher gibt. Sehr bedauerlich.”

Siehe auch:
http://www.bernstein.oeaw.ac.at

DDR-Stasi-Akten in Finnland

http://www.eurotopics.org/de/presseschau/archiv/archiv_results/archiv_article/ARTICLE19669

Geheimdienstakten und Namenslisten sorgen in Schweden und Finnland für eine Debatte über Landsleute, die als Zuträger für die Staatssicherheit der DDR gearbeitet hatten. Björn Sundell fordert, die Liste mit finnischen Informanten der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. “Bei uns geht es in diesem Punkt zu wie in einer Diktatur. Forscher haben kaum Zugang zu den Archiven, und jedes Jahr werden nur einige wenige Anträge nach langer Prüfung bewilligt. Wir Bürger haben nicht einmal die Chance herauszufinden, was über uns in den Geheimakten steht. Es gibt kein persönliches Kontrollrecht in Finnland. Hier scheinen die Sicherheit des Staats oder das manische Streben der Geheimdienste nach einem Schutz der eigenen Position vor allen anderen Idealen zu kommen, sogar wenn es um historisches Material aus der Zeit des Kalten Krieges geht.”

Early Modern Thought Online

http://www.esemp.de/emto/index.htm

Ein Nachweisinstrument für alte Drucke, auch deutschsprachig, insofern eine Ergänzung zu Dana Suttons Neolatin-Bibliographie.

Da wird das Rad aber trotzdem neu erfunden.

Angeblich werden bislang folgende Sammlungen ausgewertet:

Animal Base
CAMENA – Lateinische Texte der Frühen Neuzeit
Digitale Drucke [Bielefeld]
Early English Books Online (EEBO)
Gallica – Bibliothèque nationale de France
Göttinger Digitalisierungszentrum
Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
Johannes a Lasco Biblothek Emden
MIAMI (Universitäts- und Landesbibliothek Münster)

Es sind aber auch Drucke aus Tours (Bibl. hum.) und anderer Sammlungen zu finden.

2000 Drucke sind ein Tropfen auf den heissen Stein. Wieder einmal der völlig falsche Ansatz: Über Verbundkataloge leicht ermittelbare große Sammlungen erfassen statt das Streugut weltweit.

Wichtig wäre z.B. eine lückenlose Datenbank der Drucke der Lutherhalle.

Was es soll, einfach kommentarlos in der Liste Digitaler Bibliotheken
http://pauk.ffzg.hr
zu verlinken, erschließt sich mir nicht.

Ansonsten bemerkt man unschwer, dass meine Liste im Netbib-Wiki ausgewertet wurde.

In der Datenbank führte ich einige Suchen durch:
Autor: Erasmus 163 Treffer
Autor: Luther null
Autor: Reuchlin null
Volltext: ist 747 (wird auch innerhalb des Worts gefunden)
Volltext: augsburg 8

Naja. Ein deutlicher Mehrwert zu bisherigen Nachweisinstrumenten insbes. Sutton ist nicht zu erkennen.

Zeitschrift Archiv und Wirtschaft 2/2007

Heft 2/2007 der Zeitschrift Archiv und Wirtschaft enthält folgende Beiträge:

Aufsätze:
Harry Niemann: Eröffnung der VdW-Arbeitstagung am 7. Mai 2007 in München
Peter von Siemens: Begrüßung im Namen der Siemens AG und der Familie Siemens
Robert Kretzschmar: Grußwort des VdA – Verband deutscher deutscher Archivarinnen und Archivare
Eyvind Naess: Greetings of the ICA Section for Business and Labor Archives to the Business Archives meeting in Munich in may 2007
Eugen Buß: Geschichte und Tradition – die Eckpfeiler der Unternehmensreputation
Harry Niemann: 50 Jahre VdW – Geschichte und Standortbestimmung

Berichte:
Rainer Laabs: Jahrestagung der Vereinigung deutscher Wirtschaftsarchivare 2007 in München

Rezensionen:
Ulrich S. Soénius: Zukunft im Sinn – Vergangenheit in den Akten. 100 Jahre Rheinisch-Westfälisches Wirtschaftsarchiv zu Köln (Wilfried Reininghaus)
Friedrich Beck u. a. (Hrsg.): Archive und Gedächtnis. Festschrift für Botho Brachmann (Dirk Ullmann)
Stefan Brüggerhoff, Michael Farrenkopf u. Wilhelm Geerlings (Hrsg.): Montan- und Industriegeschichte. Festschrift für Rainer Slotta zum 60. Geburtstag (Klaus Wisotzky)
Harold James: Familienunternehmen in Europa. Haniel, Wendel und Falck (aus dem Englischen übersetzt von Thorsten Schmidt) (Horst A. Wessel)
Christof Biggeleben: Das „Bollwerk des Bürgertums“. Die Berliner Kaufmannschaft 1870–1920 (Martin Krauß)
Imke Thamm: Der Anspruch auf das Glück des Tüchtigen. Beruf, Organisation und Selbstverständnis der Bankangestellten in der Weimarer Republik (Thomas Weihe)
Klaus Katz u. a. (Hrsg.): Am Puls der Zeit. 50 Jahre WDR, 3 Bde. (Kurt Schilde)
Claudia Becker-Döring: Die Außenbeziehungen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl von 1952–1960: Die Anfänge einer europäischen Außenpolitik? Die Beziehungen der Hohen Behörde zu Drittstaaten unter besonderer Berücksichtigung Großbritanniens (Manfred Rasch)

Nachruf Dr. Lutz Hatzfeld (Horst A. Wessel)
Personalnachrichten/Verschiedenes

http://www.wirtschaftsarchive.de
Archiv und Wirtschaft, 40. Jg., 2007, H. 2
Jahresabonnement: 26 €
Einzelheft: 8 €

Ein neuer Slogan für Archive oder: Sind Archive sexy ?

Märkische Allgemeine, 16.08.2007, zur Beteiligung des brandeburgischen Landeshauptarchivs an der Schlössenrnacht:
“Das Landeshauptarchiv (Hartmut Dorgerloh, Direktor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten: “klingt nicht sexy, ist es aber“) öffnet erstmals während der Schlössernacht seine Türen in der Orangerie und lädt zu Kurzvorträgen, ….”

Project Gutenberg und Page Images

https://www.google.de/search?q=site:gutenberg.org+page-images+&num=100&hl=de&start=100&sa=N

Es werden regelmäßig Scan-Sets von im Projekt http://Gutenberg.org (nicht zu verwechseln mit dem kommerziellen Gutenberg-DE) zugänglich gemacht. Allerdings gibt es keine Möglichkeit, die betreffenden Bücher gezielt aufzufinden.

Video über Archivare (wichtiger als Historiker)

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/10960924/5735271

MAZvideo-Reporter Daniel Maile traf Professorin Susanne Freund und Karin Schwarz vom Fachbereich Informationswissenschaften der Fachhochschule Potsdam, um sie über die faszinierende Welt der Archivare zu befragen. Stimmt das Klischee nie hervorgeholter Aktenberge, die von verstaubten Sachverwaltern griesgrämig durch abgedunkelte Abstelllager geschoben werden? Was ist ein Archiv überhaupt? Was unterscheidet es von profanen Museumssammlungen? Und warum sind Archivare viel wichtiger als Historiker?

Explicit: “Archivarsein ist spannend!”

Das Video muss man gesehen haben!

Via:
http://hobohm.edublogs.org/2007/08/15/archivar-sein-ist-spannend-nicht-nur-beim-finden-von-schiesbefehlen-sondern-auch-als-podcast

Bibliotheksrecht

http://bibliotheksrecht.de.tk

Materialien und Fälle zum Bibliotheksrecht
Zusammengestellt von Dirk Steinert

Die “Fälle” (bayerisches Ausbildungsmaterial) Interessant auch für Archivare.

Dürfen aus urheberrechtlicher Sicht Kopien aus Fiches von 1848-Flugschriften gemacht werden? Steiner antwortet: “Schutzfrist abgelaufen, woran auch die Verfichung nichts ändert.” Na, wenn das die BSB wüsste, die ja nun für die Digitalisate ein Schutzrecht beansprucht, obwohl das Verfichen und das Digitalisieren sich hinsichtlich der geistigen Leistung absolut nicht unterscheiden.

Interessant auch der Auskunftshaftungsfall. Abgewandelt auf das Archivwesen: Ein Archivar teilt mit, bestimmte Unterlagen seien einsehbar, der Besucher reist an und es stellt sich heraus, dass es sich um Kriegsverluste handelt. Analog zur Lösung von Steinert wäre der Ersatz der Reisekosten durch den Dienstherrn des Archivars gegeben.

Gerhard Roth und dessen Archiv

Auszug aus dem Falter v. 15.08.2007:
Neben Ihren Büchern existiert als zweites, gewissermaßen offeneres Werk Ihr privates Archiv, das am Franz-Nabl-Institut der Universität Graz wissenschaftlich aufbereitet wird. Was halten Sie davon, diese Materialien in digitalisierter Form zu veröffentlichen, zum Beispiel auf einer Web-Seite?
Ich habe ein Liebesverhältnis zu meinem Material, zu den Notizen, zu den Fotografien. Das Material, das sich im Nabl-Institut befindet, umfasst alles, was ich nicht mehr zur Arbeit brauche. Ich habe aber nicht nur mit Hilfe von Notizbüchern oder Fotografien geschrieben, sondern vieles auch aus dem Kopf: гDer Untersuchungsrichter“ zum Beispiel, ebenso die ganze experimentelle Prosa, lange Passagen von “Landläufiger Tod“ und jetzt “Das Alphabet der Zeit“. Mit der Veröffentlichung von Material gehe ich sehr vorsichtig um, vor allem solange der “Orkus“-Zyklus noch nicht abgeschlossen ist.

Archive und Kunst: Till F. E. Haupt

s. http://www.ez-online.de/lokal/kultur/schaufenster/Artikel1199947.cfm
Der Hamburger Künstler Till F. E. Haupt ist neuer Esslinger Bahnwärter-Stipendiat. Dort will er u. a. sein „´Real-Life- Archiv für Lebenskunstwerke, subversive Selbstbestimmung, alternative Lebensformen, Widerstand und Autonomie´…. um die Bereiche Schicksal und Schicksalsbewältigung [erweitern].

Meinung: Wie man Daten monopolisiert

http://de.wikisource.org/wiki/Landgericht_Mannheim_-_Freiburger_Anthologie

Die Causa (die BGH-Urteile vom Mai sind bei Wikisource verlinkt) wurde meines Erachtens im Ergebnis von den Gerichten falsch entschieden.

Es wurde über den Schutz des Datenbankwerks, für den eine unerträglich niedrige Hürde angesetzt wurde, der Schutz für wissenschaftliche Erkentnisse, der ja nicht bestehen soll (Dreier/Schulze, UrhR ²2006 § 2 Rz. 41), über die Hintertür eingeführt. Denn das geistige Konzept, aus einer größeren Zahl von Gedichtesammlungen 14 und dann Gedichte statistisch auszuwählen, ist vielleicht nur in einer Disziplin, in der hochgeistiges Geschwurbel immer schon Hochkonjunktur hatte, innovativ oder originell.

De facto bedeutet das: Fakten und simple wissenschaftliche Verfahren werden monopolisiert und qua Schutz des Datenbankwerkes 70 Jahre nach dem Tod dessen Schöpfers der Verfügungsmacht eines Professors und seiner Erben unterworfen (nicht etwa der der Universität, die ihm das Geld zur Verfügung gestellt hat.)

Nicht auseinandergesetzt hat sich das Gericht mit der Frage, ob nicht mehrere Wege zu dem angestrebten Ziel, zu einem gegebenen n (ca. 1000) die “wichtigsten” deutschen Gedichte aus einer bestimmten Epoche nachzuweisen, führen könnten. Die 14 Gedichtesammlungen (ohne Zweifel würden sich alle Fachleute in etwa auf diesen Kanon einigen, sollten sie nach den wichtigsten Gedichte-Anthologien mit umfassendem Anspruch gefragt werden) wurden ja ergänzt von der Auswertung einer umfangreichen Auswertung von Gedichtesammlungen (Dühmert 1969). Diese Vorgehen mag zwar in der Literaturwissenschaft neu gewesen sein, aber es drängt sich jedem auf, der auf das vorgegebene Problem einen quantifizierenden Ansatz verfolgt.

Das “Sich-zurücknehmen”, indem man die Statistik entscheiden lässt, vom LG Karlsruhe als schöpferisch gewertet, ist eine elementare Eigenschaft jeden quantifizierenden Ansatzes und als rein handwerklich zu qualifizieren.

Und natürlich hat sich der feine Professor Knoop nicht selber die Hände schmutzig gemacht. Nachdem er seinen trivialen Algorithmus, der in anderen wissenschaftlichen Disziplinen auf Kindergartenniveau verortet werden würde, “erfunden” hatte, haben fleißige Hilfskräfte die Arbeit gemacht, also gezählt und – aber darauf kam es nicht an in dem Rechtsstreit – die maßgeblichen Ausgaben ermittelt.

Das Ganze war eine grandiose Steuergeldverschwendung. Zweieinhalb Jahre lang und 34.900 Euro teuer. Macht bei den 1100 wichtigsten Gedichten pro Gedicht 32 Euro pro Verstext.

Vermutlich hat es viele Monate gedauert, bis sich in des Professoren Hirn der geniale Gedanke festsetzte, dass man ja nach Häufigkeit vorgehen könnte.

Dann aber hätte es eigentlich flott gehen können. Wir machen eine Tabelle, bei der wir die Gedichtanfangsregister und die Inhaltsverzeichnisse der 14 Anthologien sowie die Vorarbeit von Dühmert auswerten.

Autor – Gedichttitel – Gedichtanfang – Quelle.

Etwa 20.000 Daten sind auszuwerten.

Unterschiedliche Titel müssen anhand des Gedichtanfangs und des Autors zusammengeführt werden.

Nichts, was nicht eine Handvoll Hilfskräfte in ein oder zwei Wochen hinbekäme.

Aber die Mitarbeiter wollen ja auch leben, und daher dauert es zweieinhalb Jahre und kostet 34.900 Euro.

Wenn Directmedia die 1000 wichtigsten Gedichte aus der gleichen Epoche präsentieren will, wieso sollte die Firma auch nur einige hundert Euro in eine vergleichbare Auswertung investieren, wenn jedem, der seine statistischen fünf Sinne beieinander hat, klar ist,
*dass Häufigkeit in Anthologien das einfachste messbare Kriterium ist, um die Bedeutung eines Gedichts festzustellen
* die Auswahl der 14 wichtigsten Anthologien sachgerecht ist und sich durch Heranziehung weniger wichtiger Anthologien keine genaueren Ergebnisse erreichen lassen?

Es war nur vernünftig und angemessen, die Liste der Klassikwortschatzes lediglich manuell zu bearbeiten und so zu verbessern/verändern.

Übernommen wurde ja nicht die genaue Rangfolge, sondern eine bestimmte Liste, in die allein etwa die Hälfte der Texte durch einen simplen Gegen-Check in der Dühmert-Sammlung hineinkam.

Dass der Bundesgerichtshof einem so trivialen Auswahlverfahren einen Urheberrechtsschutz zugesprochen hat ist so, als hätte er einem fünfzeiligen BASIC-Programm den Schutz als Computer-Software gewährt.

Man muss den Unsinn des LG Karlsruhe sich auf der Zunge zergehen lassen:

“Der Ansatz, nach einer Auswahl von 15 maßgeblichen Sammlungen (14 Anthologien und die Monographie von Dühmert) die Auswahl auf Grund rein statistischer Kriterien, nämlich der Anzahl der Nennungen, zu treffen, ist keineswegs selbstverständlich und geht über das bloß Handwerklich-Mechanische hinaus. Das Besondere liegt dabei darin, dass sich der Ersteller der Sammlung nach der Auswahl der 15 Ausgangswerke im eigenen literaturwissenschaftlichen Urteil sozusagen „zurücknimmt“ und die Anzahl der Nennungen in diesen Ausgangswerken entscheiden lässt. Dies gilt unabhängig davon, nach welchen – hier nicht im Einzelnen erläuterten – Kriterien die Ausgangswerke ihrerseits ausgewählt wurden. Es sind zahllose andere Kriterien der Auswahl von Gedichten aus den Ausgangswerken denkbar – Rezeptionsgeschichte, „Bedeutung“ des Gedichts u.v.m. -, die zu einer völlig abweichenden Sammlung führen würden. Die Entscheidung für das statistische Kriterium zur Auswahl aus den 15 Ausgangswerken begründet somit eine zumindest für die auch hier schutzfähige „kleine Münze“ (vgl. Schricker/Loewenheim, § 4 Rdnr. 8) ausreichende Individualität der Gedichtswahl. ”

Dieses Gerichts hat aber auch nicht das geringste von wissenschaftlichem Arbeiten verstanden. Wenn man “Bedeutung” als anderes Kriterium angibt, wenn es darum geht, die “wichtigsten Gedichte” auszuwählen, begeht man einen Zirkelschluss.

Geschützt wird ein einfacher Algorithmus, der bei Computerprogrammen als allgemeine Rechenregel aus guten Gründen urheberrechtsfrei ist (Dreier aaO § 69a Rz. 22).

Von einer “schmarotzerischen Ausbeutung” eines fremden Arbeitsergebnisses, wie man den Sachverhalt in der – aufgrund der Universitätsforschung und des fehlenden Vertriebs der Freiburger Anthologie – nicht anwendbaren Terminologie des gewerblichen Rechtsschutzes nach dem UWG nennen könnte, kann nicht die geringste Rede sein.

Diese Urteile sind ein herber Rückschlag für die Freiheit von Forschung und Lehre. Sie setzen die Schutzuntergrenze bei Datenbankwerken inakzeptabel niedrig an und verwischen damit jeden Unterschied zum Datenbankschutz nach den §§ 87a UrhG. Datensammlungen, die aus wissenschaftlichen Gründen frei sein müssten, auch wenn sie mit Mühe und immensem (wenngleich im vorliegenden Fall eklatant übertriebenen) Aufwand erzielt wurden, werden der Wissenschaft und freien Projekten entzogen. Triviale und einfache Auswahlprinzipien insbesondere bei der literarischen Korpusbildung müssen der Allgemeinheit unbeschränkt zur Verfügung stehen.

Noch verheerender ist die ganze Angelegenheit, wenn man sich vor Augen hält, dass Wissenschaftler “Open Access” in Bezug auf Forschungsdaten unterstützen sollten. Es genügt für die Naturwissenschaften ein Hinweis auf:

http://wwmm.ch.cam.ac.uk/blogs/murrayrust

Die Ehrenkäsigkeit, mit der ein sonst nicht besonders exzellenter Literaturwissenschaftler und seine Universität einen kommerziellen Verlag, der doch gewisse Verdienste um die Allgemeinbildung hat (und auch um freie Inhalte, siehe zuletzt http://zeno.org!) bis vor den Bundesgerichtshof zerrt, kennt man sonst nur von den schlimmsten “Global Playern”. Die eigenen Forschungsergebnisse “gehören” einem nicht, wie ein Haus oder ein Grundstück einem gehört. Sie sind, auch wenn hart erarbeitet, nur möglich geworden, weil unzählige Gelehrte seit Anbeginn der Zeit begonnen haben, Erkenntnisse zusammenzutragen. Das meint das bekannte Bild von den Zwergen auf den Schultern von Riesen. Eine Kultur des Austauschs und des wissenschaftlichen Fortschritts wird durch solche degoutanten Aktionen epmpfindlich getroffen.

Kulturgüter sind Positionsgüter

http://www.zmag.org/content/showarticle.cfm?ItemID=13433

Antiques and coveted paintings are not normal goods. They are, in the language of economics, positional goods. Fred Hirsch, in his 1976 book The Social Limits to Growth, divided the economy into two parts, namely, material and positional. The material part produces goods like food items, clothes, cars, television sets, washing machines, shoes, umbrellas and so on, whose production and supply are regulated by market forces, keeping in view the changing volume of demand. As neo-classical economists say, the law of diminishing marginal utility applies in their context. In other words, as a consumer starts acquiring the units of such goods, the amount of utility derived from each successive unit falls and he stops his acquisition at the point where the amount of utility forgone indicated by the price paid is equal to the amount of utility derived.

This law does not apply to the items termed as positional goods because their supply is, in the language of economists, very, very inelastic. It can never be increased enough to match the volume of demand. Their supply can never be enough to satisfy the demand of everyone wanting them. To give certain examples, lively beaches, hill resorts pf scenic beauty, the painting like Mona Lisa, Mahatma Gandhi’s letters, folio volumes of Shakespeare’s works, coins of the Mauryan times, swords of the conquerors of the days of yore, and so on cannot be increased at all.

Rembrandts sind – anders als Konsumgüter, die nachproduziert werden können – nicht vermehrbar.

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