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Drei Reichsgrundgesetze im Internet

http://westfaelische-geschichte.de

“Drei der so genannten “Reichsgrundgesetze” spielten eine herausragende Rolle im konfessionellen und verfassungsrechtlichen Gefüge des Alten Reichs: der Augsburger Reichsabschied (“Augsburger Religionsfrieden”) von 1555 sowie der Osnabrücker Friedensvertrag (“Instrumentum Pacis Osnabrugensis”, IPO) und der Münstersche Friedensvertrag (“Instrumentum Pacis Monasteriensis”, IPM). Letztere beendeten 1648 den Dreißigjährigen Krieg und fixierten als “ewiges Grundgesetz” die politischen Veränderungen des Krieges bis zum Ende des Reichs – sie zählen zu den zentralen Dokumenten der deutschen und europäischen Geschichte.

Im Rahmen einer Kooperation mit Arno Buschmann und dem Nomos-Verlag wurden die drei Quellentexte in Volltext vom Internet-Portal in den Quellenpool eingearbeitet und somit erstmals im Internet zugänglich gemacht”, heisst es ziemlich aufgeblasen.

Geschichtslehrer werden dies möglicherweise nutzbringend finden, wissenschaftliche Benutzer sollten aber nach wie vor z.B. die lateinische Fassung des IPO konsultieren und keine Übersetzung.

Im übrigen wird man in der vom Rechtwörterbuch faksimilierten Reichsabschiede-Sammlung fündig:
http://lehre.hki.uni-koeln.de/drw-cgi/kleioc?_kleioprot=0010KlDRW&_1=datenqv&execterm=rabsch.&doexec=Anzeige&dig=j&cat2use=digsiglen

Der Berg kreißte: Portal Westfälische Geschichte

Nach jahrelangem Vorlauf wurde nun eröffnet:

http://www.westfaelische-geschichte.de

Wieder einmal zeigt sich: Je mehr Mittel zur Verfügung stehen, umso bescheidener ist das Ergebnis.

Das Angebot (eine Luftnummer), weitgehend eine Baustelle, ist absolut unübersichtlich. Wenn mans bookmarken will, gibt es keinen Title-Tag. Dämliche Icons erklären sich nicht von selbst.

Der Linkkatalog listet die üblichen Verdächtigen auf, bundesweite Angebote, die man ohnehin schon kennt. Unter Digitale Ressourcen – Quellen gibt es genau einen Treffer. Das sagt schon alles.

Unter “Dokumentation” findet man digitalisierte Quellen vor, wobei aber der hierarchische Einstieg, der vorspiegelt, Quellen seien erst ab dem Dreißigjährigen Krieg vorhanden, in die Irre führt. Bei in der Vorlage mehrseitigen Dokumenten (E-Texte) wird der Seitenwechsel nicht angegeben, man kann sie also nicht zitieren. Immerhin wurde die Reihe der “Westfälischen Quellen im Bild” digitalisiert (PDF-Dateien).

Insgesamt: eher armselig.