Büdinger Archiv zugesperrt

In der Frankfurter Rundschau vom 23. März 2006 erschien ein Beitrag, der sich auf
http://archiv.twoday.net/stories/692500
bezieht und mir erst jetzt bekannt wurde.

Fürstenhaus wirft Schätze auf den Markt ;
Finanziell klamme Büdinger Schlossherren verkaufen wertvolle Handschriften an Privatsammler / Gericht droht mit Verlagerung des Archivs

VON ANITA STRECKER (BÜDINGEN)

Zu. Verrammelt. Unzugänglich. Vor dem Tor des Büdinger Schlosses hilft auch kein “Sesam, öffne dich!” mehr. 1,1 Kilometer an historischen Dokumenten – unschätzbare Kostbarkeiten für Historiker und Heimatforscher – liegen seit fast vier Jahren verschlossen im alten Brauhaus des Schlosses, weitere 500 Meter lagern im Bandhaus aus dem 16. Jahrhundert, das vom Alter gezeichnet im Herzen Büdingens steht. Das Gedächtnis von 60 Ortschaften zwischen Büdingen und Gelnhausen, Wächtersbach, Birstein und Meerholz ist weggesperrt. 2002 hat der überschuldete Schlossherr Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Generalbevollmächtigter seines ältesten Sohnes und eigentlichen Fürsten, Casimir-Alexander, den letzten hauptamtlichen Hüter des “Fürstlich und Gräflich Ysenburgischen Gesamtarchivs” aus Geldnot in den vorzeitigen Ruhestand geschickt – und das Archiv kurzerhand zugesperrt.

“Ein Skandal”, sagt der Regionalhistoriker Christian Vogel aus Niddatal. Denn was ist, dürfte rein rechtlich nicht sein. Das Gesamtarchiv ist Eigentum einer 1930 gegründeten Stiftung, die als Rechtsnachfolgerin des abgeschafften Fideikommiss aus Feudalzeit Kulturgüter in Adelshand als “unveräußerlich” bewahrt und festlegt, dass das Archiv für die Öffentlichkeit zugänglich bleibt.

Dass das Recht in Büdingen seit Jahren mit Füßen getreten wird, sieht nicht nur Vogel so. “Die Ysenburger Stiftung ist unser Sorgenkind”, sagt Gerhard Knauf, Vorsitzender Richter des Senats Fideikommisse in Kassel, der zum Oberlandesgericht Frankfurt gehört. Als staatliche Aufsicht wacht das Gericht über die Stiftungen der hessischen Adelsfamilien, auf dass historisch wichtige Kulturgüter erhalten bleiben. “Wir haben unsere Probleme damit, dass das Archiv so lange zu ist.” Seit Monaten stünden der Senat, das Ministerium für Kunst und Kultur und Wolfgang Ernst zu Ysenburg-Büdingen deswegen in Gesprächen. “Ich hoffe, dass sich das Problem alsbald gut regeln lässt.” Wie, lässt Knauf offen: “Ich will die Verhandlungen nicht gefährden.”

Historiker Vogel treibt noch eine andere Sorge um: Was geschlossen ist, kann nicht kontrolliert werden, und niemand weiß, welche Schätze das Archiv tatsächlich birgt. Oder: noch birgt. Es ist zwar bekannt, dass alle offiziellen Unterlagen aus Büdingen, Wächtersbach und Meerholz dort lagern. “Aber es gibt keine vollständigen Inventarlisten”, beklagt auch Klaus-Dieter Rack vom Staatsarchiv in Darmstadt. Und kaum Findbücher, die bei der Spurensuche helfen könnten. “Das Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut”, schlägt der Historiker Klaus Graf vom Aachener Hochschularchiv seit Monaten schon via Internet Alarm. Tatsächlich sind erste spektakuläre Verkäufe publik geworden. Ob die Raritäten jedoch aus dem Archiv stammten oder – ganz legal – aus der Schlossbibliothek, die frei verfügbares Eigentum der Fürstenfamilie ist, darüber streiten sich die Experten.

Leider hat wurde per Gerichtsbeschluss festgestellt, dass die veräußerte Fragmentensammlung Bibliotheksgut darstellt, obwohl sie zuletzt eindeutig als Archivgut galt.

Schillerndstes Streitobjekt ist die reich bebilderte Passionsgeschichte des Franziskanertheologen Johannes von Zazenhausen von 1464, die das Hamburger Auktionshaus Jörn Günter zum unbekanntem Preis von Wolfgang Ernst in Büdingen erstand und für 635 000 Euro an einen privaten Sammler verkaufte. Das Traktat soll einst als Geschenk in das fürstliche Gesamtarchiv gelangt sein. Laut Graf hätte es somit “zweifellos” unter dem Schutz des Bundes-Kulturgutschutzgesetzes gestanden und nicht einfach verkauft werden dürfen. Jetzt ruht die einzige mit Buchmalerei versehene Handschrift im Tresor eines Privatsammlers.

“Zweifellos” hatte ich nicht behauptet. Die Beschreibung des Stücks hat es als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet und dieses steht zweifelsohne unter dem besagten Schutz.

Sorge um Liederhandschrift

Die Historikersorgen sich auch darum, dass Teile der kostbaren Schönrainer Liederhandschrift aus der Zeit um 1330 alsbald in Privathänden landen könnten. Laut Urteil der Fideikommiss-Gerichtes stammen auch diese Liedüberlieferungen aus dem frei verkäuflichen Bibliotheksbestand. Doch die Blätter sind so rar, sagt Konrad Wiedemann, Leiter der Handschriftenabteilung der Landesbibliothek Kassel, dass sie aus wissenschaftlicher Sicht kostbarer sind als eine Gutenbergbibel, die für zehn Millionen Euro gehandelt wird. “Von der Gutenbergbibel sind 48 Exemplare bekannt. Einige Blätter der Liederhandschrift gibt es nur ein einziges Mal. Es wäre ein herber Verlust, wenn die Wissenschaft keinen Zugriff mehr darauf hätte.” Noch ist die Handschrift auf dem Markt und Wiedemann hofft, dass am Ende eine öffentliche Sammlung zum Zug kommt.

Ob die Fürstenfamilie weitere bedeutsame Stücke verkauft hat oder Archivbestände in die Bibliothek verschoben wurden und nun frei verkäuflich sind, bleibt Spekulation. Heimatforscher Vogel sieht deshalb “schleunigst” das Land in der Pflicht, ähnlich wie beim Verkauf des Erbacher Schlosses einzugreifen, um “einzigartiges Kulturgut” zu retten. Doch das Land weist jede Zuständigkeit zurück. Die Archivbestände seien Eigentum der Familien-Stiftung, sagt Ulrich Adolphs, Sprecher des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst. Die Aufsicht liege allein beim Fideikommiss-Gericht.

“Ob heimlich Dinge aus dem Archiv verkauft wurden, spielt im Streit bisher keine Rolle”, sagt Richter Knauf. “Uns geht es darum, dass das Archiv wieder zugänglich gemacht wird.” Das Angebot des Hessischen Staatsarchivs in Darmstadt, das Archiv in Obhut zu nehmen, lehnte der Schlossherr ab. Ebenso den Vorschlag des Wetteraukreises, das Archiv der überschuldeten Familie als Kreisarchiv zu übernehmen. Dennoch wird er sich mit dem Gericht einigen müssen: “Wir werden aufsichtsrechtlich alles Erforderliche tun, um die Archivbestände zu sichern”, sagt Knauf. Notfalls werde die Verlagerung der Sammlung angeordnet, was bisher aus Rücksicht auf die leere Kasse der Fürstenfamilie unterblieb. “Die Stiftung müsste die Kosten des Umzugs tragen.”

Bandhaus steht zum Verkauf

Ein Umzug, zumindest der Archivteile aus dem Bandhaus, könnte jedoch schneller kommen, als den Ysenburgern lieb sein kann. Die FR-Information, dass der Fürst das alte Herrenhaus samt Bandhaus im Internet für 950 000 Euro feilbieten lässt, hat Richter Knauf alarmiert. “Das ist ein Anlass, sofort einzuschreiten. Notfalls werden wir die Sammlung sicherstellen.”

Sicher sind die Dokumente im Bandhaus bisher nicht, sagt Historiker Vogel. “Da könnte jeder einsteigen.” Ob das Haus bei Regen dicht hält, bezweifelt er gleichfalls. Auch der Darmstädter Archivleiter Friedrich Battenberg wies das Land bereits vor anderthalb Jahren auf die unbefriedigende Lagerung der Büdinger Schätze hin. Das Ministerium wiegelt ab: “Das Brauhaus sieht von außen zwar baufällig aus, drinnen liegen die Archivbestände aber sicher in einem Betonbunker”, referiert Ministeriumssprecher Adolphs das Ergebnis eines Ortstermins von Vertretern des Landes sowie des Fideikommiss-Senats. “Die Leute haben sich das Brauhaus angesehen und danach im Schloss Tee getrunken”, spottet Vogel. “Das Bandhaus hat niemand angeschaut.”

Für den Historiker ist es “mehr als mysteriös”, weshalb das Gericht bei den Büdingern so lange still hält. Und das Ministerium regelrecht abtaucht: “Die Fürstenfamilie muss einen sehr guten Stand im Land haben.” Wolfgang Ernst zu Ysenburg und Büdingen, Schwiegersohn des Ex-Schatzmeisters der Hessen-CDU, Prinz Casimir zu Sayn-Wittgenstein, schweigt. Kein Kommentar, heißt es auf FR-Anfrage. Einer, der Näheres weiß – nicht zuletzt, weil er als einziger neben dem Fürsten die Archiv-Schlüssel besitzt – mag gleichfalls nichts sagen: Peter Decker, der letzte Archivar. Nach seiner Entlassung habe er sich noch ins Zeug gelegt, den “Sesam Archiv” zu öffnen, sagen Leute, die ihn kennen, inzwischen habe er sich aber offenbar mit dem Fürsten arrangiert. Decker: “Ich bin dem Fürstenhaus gegenüber loyal.”

Ein gut recherchierter Artikel, der Klartext spricht! Einmal mehr zahlen Wissenschaftler die Zeche, wenn der Staat beim skandalösen Treiben der Büdinger wegguckt. Das Fideikommissgericht hat die Pflicht, auch die Zugänglichkeit des Archivs sicherzustellen. Nicht von ungefähr sind die Vorschriften des Fideikommissrechts der einzige im deutschen Recht gewährte Rechtsanspruch auf Einsichtnahme in Privatarchive. Denkmalschutzgesetze mögen zwar den Erhalt garantieren, aber können nicht den Zugang für die Forschung regeln. Wenn ein namhafter Funktionär des Archivwesens wie Norbert Reimann durch die Lande zieht mit Artikeln, jegliche Eingriffe in die Rechte privater Archiveigentümer seien Nazi-Erbe, ist das nur ein weiteres Zeugnis der unseligen Kumpanei zwischen Staat und Eigentümern zulasten der Wissenschaft.

Privilegienbuch der Stadt Komotau von 1602 bei Ebay zum Verkauf

Unter
Link

wird im Moment noch bei Ebay ein Privilegienbuch der Stadt Komotau von einem Leipziger Auktionator zum Verkauf angeboten; Auktionsschluss ist der 9.12., 22:01:47 MEZ (Artikelnummer: 6584284508).

Wie sich aus beigefügten Digitalfotografien ergibt, wurde das Privilegienbuch 1602 vom damaligen Stadtschreiber Johann Sandel angelegt, müsste demnach also in amtlichem Auftrag angefertigt worden und dementsprechend als Archivgut der Stadt Komotau aufzufassen sein. Über den Inhalt, d.h. die in das Buch aufgenommenen Abschriften von Urkunden, orientiert die Beschreibung des Verkäufers bei Ebay. Angaben, weshalb das Privilegienbuch nicht als Archivgut der Stadt Komotau einzustufen sei, konnte ich der Artikelbeschreibung nicht entnehmen.

Ich habe per E-Mail das Kreisarchiv Komotau (als jetzt zuständiges Archiv für die Stadt Komotau) sowie das Bezirksarchiv Leitmeritz (als vorgesetzte Dienststelle) über die Auktion verständigt; bisher ist mir keine Reaktion von dort bekannt geworden. An Ebay habe ich gestern abend ebenfalls geschrieben, bisher habe ich noch keine Antwort erhalten.

Mir ist nicht bekannt, ob das – zum 01.01.2005 novellierte – tschechische Archivgesetz die Veräußerung von öffentlichem Archivgut untersagt, wie dies etwa das Sächsische Archivgesetz (in § 8 Abs. 4) tut.

Die Auktion endet wie gesagt bereits am Freitag abend.

Archivalien derer von Fechenbach werden verscherbelt

1969 erwarb der Freistaat Bayern das Adelsarchiv der 1907 erloschenen Freiherren von Fechenbach zu Laudenbach (Lkr. Miltenberg). Hatto Kallfelz erstellte den ersten Band eines gedruckten Findbuchs und veröffentlichte Weiteres zur Familie. Siehe
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiherren_von_Fechenbach

Bei Hartung & Hartung (Auktion 112) kommt ein Teil der Adelsbibliothek von Fechenbach im November zur Versteigerung. Siehe
http://log.netbib.de/archives/2005/10/25/frankische-adelsbibliothek-von-fechenbach-wird-verscherbelt

“Catalogus Bibliothecae Principalis Georgio-Carolinae.
Verzeichniß der seinen hochfürstl. Gnaden Georg Karl privat
eigenthümlichen Druck- und Handschriften, Landkarten,
Risse, Kupferstiche und Gepräge, nach wissensch. Ordnung
verf. v. Adam M. Köl, gnädigst ernanntem
Privat-Bibliothekar. Würzburg 1795. Handschrift auf Papier.
3 Bde. Ca. 35 : 22 cm. 457 SS., 65 w. Bll.; 358 SS., 20 w.
Bll.; 272 SS., 36 w. Bll. Hldr. d. Zt. mit Rverg. u. 2
farb. Rsch.
Schätzpreis: (300,- €)
Sorgfältig geführter Katalog der Bibliothek des
Würzburger Bischofs, später auf Schloß Laudenbach. Bis ca.
1900 als Supplement fragmentarisch fortgeführt. – Die
schönen Einbände mit Gebrauchsspuren.
Teile der Bibliothek werden in dieser Versteigerung
angeboten.”

http://www.hartung-hartung.com

Das liest man bei Nr. 83 der Auktion 112 (8./10. Nov. 2005)
bei Hartung & Hartung.

Es ist unerträglich, dass wieder einmal eine wertvolle
Adelsbibliothek ohne hinreichende Dokumentation in alle
Winde zerstreut wird, während man sonst schon mal dem
Hufnagel im niedersächsischen Waldboden die Fürsorge
staatlicher Eingriffsverwaltung angedeihen lässt (siehe das
Urteil des OVG Lüneburg vom 7.2.1994, NJW 1994, S. 2636). Die
Bibliothek, von der das genannte dreibändige
Verzeichnis womöglich unzugänglich in Privatbesitz
landet, sehe ich als schützenswerte, als Ensemble zu
erhaltende Geschichtsquelle und Kulturdenkmal an.

Aus archivischer Sicht kann kein Zweifel daran besten, dass die im folgenden erwähnten Huldigungsschriften zum “dienstlichen” Nachlass des letzten Würzburger Fürstbischofs gehören und als Archivalien anzusehen sind, die eben aufgrund ihrer dekorativen Ausstattung in der Bibliothek gelandet sind.

Teilweise werden sie gar nicht aufgrund ihres inhaltlichen Werts, sondern aufgrund der hübschen Umschläge im Katalog aufgelistet.

Auszüge aus dem Katalog:

14 Erklärung der Stammtafel des Hochfreyherrlichen Geschlechts von Fechenbach. Zusammengetragen von S. Deutsche Handschrift auf Papier. 1797. 210:180 mm. 93, 3 w. Bll. Mit 2 Federzeichnungen (Titel u. Grabstein mit Wappen). Braun Ldr. d. Zt. m. reicher Rverg.
Schätzpreis: (200,- €)
Nach einer schönen Titelzeichnung und einer kurzen Erklärung folgen die Lebensdaten der Mitglieder, schließend mit “No. 171. Sophia von Fechenbach eine Tochter Ludwig Christian von Fechenbach Nro. 162.” Meistens sind ergänzende Zusätze aus der Folgezeit bis ca. 1840 angebracht, wie Geburts- u. Sterbedaten, Ehen, Kinder, Heiraten etc. – Einband beschabt u. etwas fleckig, Vordergelenk unten defekt, wurmstichig.

1132 Würzburg. – Dankgedicht für Georg Karl Fürstbischof von Würzburg, von den Gemeinden Poppenkauer und Rothhaußen. Druck auf Seide. 1796. Fol. 1 w., 3 Bll. Rosa Seide d. Zt. mit Deckelverg.
Schätzpreis: (160,- €)
Das le. Bl. enthält ein Verzeichnis der Einwohner beider Gemeinden.

21 Goldpapier. 10 Huldigungsschriften für Bischof Georg Karl v. Fechenbach, Bischof v. Würzburg. Deutsche Handschriften auf Papier. 1795-1800.

1826 Papier. – Goldpapierumschläge zu 6 Huldigungsschriften für Fürstbischof Georg Karl v. Fechenbach u. a. Würzburg 1795 – 1802. Fol. (33:21 bis 39:25 cm). Brosch. d. Zt.
Schätzpreis: (360,- €)
Eine Schrift ist zweimal, eine andere dreimal vorhanden. Dabei eine Schrift der Israelitischen Kultusgemeine in Heydingsfeld, 4 SS.

76 Glückwunsch zum Namensfeste von Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg ca. 1800). 360:214 mm. 6 Bll. jede Seite von aquarellierter Blumenbordüre in Gold u. Farben eingefaßt. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (120,- €)
Ausgestellt von Josepha Bernardin und Jörg Karl Bernard “Sohn des verlebten Bayerischen Hofsprachmeisters”.

77 Würzburg. – v. Fechenbach. – Glückwunschverse des Ludwig Veit Dietrich Pfau, Cantor im Stift Haug, für Bischof Franz Ludwig v. Erthal. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg) 1779. 350:210 mm. 7, 1 w. Bll., jede Seite reich mit ornam. u. figürl. Zierwerk ausgemalt. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
Besonders aufwändig ausgestattete Huldigungsschrift. Vorzüglich erhalten.

78 Gratulationsgedicht des Metzgermeisters Söhnlein Lorenz Wahling für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 4 Bll. mit blgr. Wappenmalerei in Farben.

79 Würzburg. – v. Fechenbach. – Huldigung der Maria Theresia Plandin für Karl Georg v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 350:205 mm. 6 Bll., am Anfang das in Samt und bemalter Seide u. Goldstickerei applizierte Wappen des Fürstbischofs. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (120,- €)
Ungewöhnlich das 13,5 cm hohe, applizierte Wappen.

80 Huldigung eines Walling für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg zu seiner Wahl. Deutsche Handschrift auf Papier. (Würzburg 1795). 344:214 mm. 4 Bll. mit blgr. Wappenmalerei in Farben.

81 Huldigungsschriften für die Bischöfe Georg Karl Frh. v. Fechenbach (3) u. Karl Theodor Frh. v. Dalberg (2). Dt. u. lat. Handschriften auf Papier. 1796 u. o. J. 8° u. 4°. Seidenbd. u. Buntpapierumschl. d. Zt.

82 Judenschaft von Veitshöchheim. Huldigungschrift für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof von Würzburg. Deutsche Handschrift auf Pergament. (Würzburg 1795).

84 Gravel, Joh. P. v. Zwei Huldigungsschriften für den Würzburger Bischof. Deutsche Handschrift auf Papier. (1796). 345:21 mm. 3 Bll. mit Wappen, 1 Vign. u. aquarell. Schlußstück. Goldbrokatumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (200,- €)
Als Umschlag wurde ein ganzer Bogen mit Rändern eines Goldbrokatpapiers verwendet (nicht bei Hämmerle), mit Sign. “Augsp. bey (Munck unleserlich) 22 C.P.S.C.M.”, zierliche Ornamente mit kl. Blüten und Blättern, Golddruck auf blaugrauem Papier.

85 Lobgesang und Segen des Rabi Löw, Landrabiner zu Würzburg anläßlich e. Audienz. Hebräische u. deutsche Handschrift auf Papier. Würzburg 1783. 323:206 mm. 3 SS. Goldpapierumschl. d. Zt.
Schätzpreis: (200,- €)
Sorgfältig geschrieben. – Beiliegt: Israelitische Gemeinde in Heydingsfeld. Huldigung für Georg Karl v. Fechenbach, Fürstbischof v. Würzburg. (Würzburg 1795). Fol. 2 Bll. Rosa Seide d. Zt. m. Goldpapierspiegel.

1823 Huldigungsschriften, meist für Georg Karl Frh. v. Fechenbach, Bischof v. Würzburg. 22 Hefte. 1789 – 1806. 4° (21) u. 8° (1). 4 Seidenbde. d. Zt., 11 Goldpapiere, 2 Glanzpapiere.
Schätzpreis: (180,- €)
Einige mit gestoch. Exlibris “G. C. v. Fechenbach”. Ein Goldpapierumschlag fleckig, sonst alle gut bis vorzüglich erhalten

1497 Einbände. – Seidenbände zu 7 Huldigungsschriften (5 verschiedene) für Georg Karl v. Fechenbach, Bischof von Würzburg. 1795-1800. Fol.
Schätzpreis: (240,- €)
3 weinrot, 3 rosa, 1 weiß; 5 mit schönen bunten Kattunpapier-Vorsätzen. Ein Rücken etwas schadhaft, teils mit ganz leichten Lichträndern.
Beiliegen: Eine Huldigungsschrift für Adam Friedrich Bischof v. Würzburg, 1767; in rotem Samtbd. d.Zt. mit Spiegel aus grün gemustertem Bronzefirnispapier; eine weitere in blauem Umschl. d.Zt. Fol.

1814 PAPIER. – Brokatpapier. 1 Bogen Goldbrokatpapier auf orangefarbenem Grund. Ca. 1780. Blattgr. 325:400 mm.
Schätzpreis: (200,- €)
Reicher Akanthus, beiderseits halb unten in ein Füllhorn endend; als Mittelstück ein großer Früchtekorb, von zwei Schlangen flankiert, ferner Fruchtgehänge; beide Halbseiten gegenseitig korrespondierend (Haemmerle Nr. 578, anonym). – Als Umschlag verwendet, jedoch kaum beschnitten u. sehr frisch. – Inhalt: Ode qua reverend. ac cel. domino dom. Georgio Carolo… episcopo eccles. Wirceburg. ex antiqu. et illustr. lib. bar. de Fechenbach prosapia. (Würzbg.), Nittribit, ca. 1795. 4 Bll.

27 Jäger, Frz. Anton. Briefe über die hohe Rhöne Frankens in geogr., topogr., physisch und histor. Hinsicht. I. Th. (von 3). Deutsche Handschrift auf Papier. Um 1800. 210 : 175 mm. 10 Bll., 395 SS., 3 gefalt. Tuschaquarelle v. Verf. Rot Ldr. d. Zt. m. reicher Rverg., verg. Deckel- u. Stehkantenfileten, Goldschnitt.
Schätzpreis: (300,- €)
Vorlage für Tl. 1 der 1803 in Arnstadt u. Rudolstadt (in 3 Tln.) im Druck erschienenen “Briefe über die hohe Rhön in geograph.-phys. u. histor. Hinsicht”, als geschichtliches Werk “für ihre Zeit durchaus nicht ohne Werth” (ADB XIII, 646; auch ausführl. zum fränkischen Historiker J.). Sehr sorgfältig geschrieben, dem Bischof von Würzburg G. C. v. Fechenbach gewidmet u. mit dessen Exlibris. Die Falttaf. zeigen eine Karte des Rhöngebirges, die Steinwand und den Marktflecken Hilders mit der Ruine des Auersberger Schlosses. – Vorzüglich erhalten, in einem sehr schönen, wohlerhaltenen Einband.

2222 Bestelmeier, G(g.) H(ier.). Magazin von verschiedenen Kunst- und andern nützlichen Sachen, zur lehrreichen und angenehmen Unterhaltung der Jugend, als auch für Liebhaber der Künste und Wissenschaften, welche Stücke meist vorräthig zu finden… Neue verb. Aufl. Nbg., beim Hrsg., ca. 1820. Qu.-4°. Tit., 32 SS., 80 (st. 84) Kupfertaf. mit ca. 1350 Abb. Grün Pp. d. Zt. mit mont. gest. illustr. Vorderdeckelschild.
Schätzpreis: (2.400,- €)
Vgl. GV XIV, 77, 188 (N. A. 1823 mit 1350 Abb.) u. Rammensee S. 155 (Anh. Spielzeugkataloge; erste ? Ausg. 1798 mit 64 SS.). – Seltener umfangreicher und besonders reich illustrierter Lagerkatalog der Nürnberger Firma Bestelmeier. […] – Beiliegt: 1. Bestelmeier, G. H. Ausgefülltes Rechnungsformular in Lithogr. Nbg. 1843. 4°. – 2. Verzeichniss von neuen Spielsachen von G. H. Bestelmeier in Nürnberg. Dt. Hs. auf Papier. Um 1840. 4°. 2 Bll., davon 3 SS. beschrieben. – 3. Preisliste, vorgedruckt (die Sparte der Preise leer, zum Selbstausfüllen) von 119 Spielen der Firma Bestelmeier ? O. O. ca. 1825. 1 Bl. 55×22 cm. Mehrf. gefaltet. – 4. Mumm, Peter Arnold. Frachtbrief, ausgefülltes Formular, zollamtl. gelaufen, Ffm. 1843, 22:28 cm, 2fach gef., betr. Lieferg. von 2 Körben ausländischen Wein à 50 Bout.(eillen)… an Baron v. Fechenbach-Laudenbach, Königl. Bair. Kämmerer, Aschaffenburg.

4514 GEDENKBLATT. – Franz II. Dt. Kaiser. “Deutschlands Fürsten-Tempel”. Gedenkblatt zur Wahl u. Krönung zum Kaiser v. Österreich (Franz. I.) am 14. Juli 1792. Kupferst. in Punktiermanier, in Braun, auf gekreidetem Papier. 1792. Gr.-Fol.
Schätzpreis: (200,- €)
In der Mitte der Fürstentempel mit dem Porträt Franz II. auf e. Sockel, flankiert v. Friedrich Wilhelm II. Kg. v. Preussen u. Georg II. Kg. v. England sowie den 6 Kurfürsten (Porträtmedaillons an den Tempelsäulen). An den Seiten, vor großen Laubbäumen zwei Obelisken mit den Porträts u. Namen der 1. bis 3. Wahlbotschafter der Kurfürsten: Fechenbach, Walderdorf, Oettingen-Baldern, Oberndorff, Schönberg, Sacken, Beulwitz etc. Im Vordergrund allegor. Figuren, rechts eine am Boden liegende Sanduhr. Über allem schwebt das Auge Gottes. Schönes Blatt. – Außerhalb der Darstellung stellenw. angestaubt, unt. leicht wasserfleckig, kl. Schabstellen. Im Bildteil vereinzelt minimaler Bildverlust durch kl. Kratzer bzw. Silberfischfraß. Kl. Randeinriß unten.

4615 84 Porträts, darunter viele Mainzer Gelehrte, Theologen, berühmte Bürger der Stadt. 84 Kupferst. (dabei einige Schabkunstbll.). 17. Jhdt. bis ca. 1810. 8° bis Fol. […] Beiliegt: 1. “Pinacotheca Moguntina”. Hs. Verzeichnis (18 Bll.) Ende 18. Jhdts. e. Portr.-Sammlung (aber nicht dieser) mit teils detaillierter Beschreibung der Portr. sowie 2 spätere Verz. v. versch. Händen.

2085 Nibelungen Noth, Der. Bearb. v. G. Pfizer. Stgt. u. Tüb., Cotta, 1843. 4°. 4 Bll. inkl. Holzst.-Tit., 428 SS., 1 (st. 2) Bl., mit viel. (9 ganzs.) Holzst. nach E. Neureuther u. J. Schnorr v. Carolsfeld. Rot Hmaroquin mit Rücken- u. Stehkantenverg., Deckelfil., reicher Deckelblindpräg., eingelegtem umkränztem Widmungsfeld auf d. Vorderdeckel, weiß Rsch., Goldschn.
Schätzpreis: (100,- €)
Rümann 1449. – Wie meist ohne das bei Rümann angegebene Anzeigenbl. am Schluß. Etwas braunfl., Tit. stärker, vereinzelte Wasserfl. Alle Holzschn. mit einem rosa Seidenpapier versehen. In einen aufwendigen Widmungseinbd. gebunden: in der Mitte des Vorderdeckels ein blaues Oval, v. einem auf Pappe aufgelegten Laub- u. Blütenkranz aus Papier umgeben, mit folgender Inschrift: “Seinem Wohltäter / Herrn Fr. Frhn. v. Fechenbach / Herr der Herrschaften Sommerau / aus Dankbarkeit gewidmet / von / Wilh. Diezfelbinger”.

6 Notitia de Seditione Rusticorum Anno MDXXV. Lat. u. deutsche Handschrift auf Papier. Ca. 1730. 1 Bl., 159 num. SS., 29 Bll. 200 : 160 mm. Ldr. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
S.1: Ex Tomo XIX. Annalium Ecclesiasticorum Abrahami B Zovij. S.7: Die Zwölf Articul der Bawerschaft Jn der Uffruhr Anno 1525. Palmarum. Es folgen ausführliche Nachrichten über den Bauernkrieg in Unterfranken und Hessen (Amorbach, Erbach, Miltenberg, Aschaffenburg etc.). – Aus Besitz der Frh. v. Fechenbach mit deren eingeklebtem Wappen im Vorderdeckel. Einband stärker berieben, Kapitale defekt.

50 Regensburg. – – Von der Statt Regenspurg. Deutsche Handschrift auf Papier. Anfang des 17. Jhdts. 215 : 168 mm. Pp. d. Zt.
Schätzpreis: (300,- €)
Sehr sorgfältig und gut leserlich geschriebene Chronik. Nach kurzer Erwähnung der Frühzeit, Bau der steinernen Bücke etc., beginnt eine detailliertere Schilderung der Ereignisse mit Beginn des 16. Jhdts. Breiten Raum nimmt die Religion ein. Mit 1609 schließt die Handschrift. – Auf dem ersten und dem letzten Bl. der eh. Namenszug eines “Bar von Hahn”, der vielleicht der Schreiber ist. Bei Beginn des Textes alter Besitzvermerk “J.P.C.A. B(aron) de Fechenbach”. Rücken fehlt.

57 Stammbuch. – v. Eyb. – Stammbuch der Marie Josephe Elisabethe von Eyb. Handschrift auf Pergament (18 Bll.) und Papier (18 Bll.). 1694-1700. Ca. 13:19 cm. Mit 36 Wappenmalereien. Ldr. d. Zt. m. Rverg.
Schätzpreis: (2.000,- €)
Das Stammbuch enthält fast ausschließlich Einträge von Angehörigen des Adels: Berlepsch (2), Bernhausen, Castell, Eckartsberg, Eyb (3), Falkenstein, Frankenstein, Freyberg, Fürstenberg, Fugger, Gumppenberg, Haxthausen, Leonrodt, Muggenthal, Prasberg (4), Sandizell, Seinsheim, Stauffenberg, Stein (3), Stüben u.a. Die Malereien, vor allem diejenigen auf Pergament, stammen von einem höchst qualifizierten Wappenmaler. Dazwischen ist ein Blatt von 1802 (Stöcker) eingefügt.
Vorzüglich erhalten. Einband leicht berieben. Ein weisses Bl. am Anfang trägt in Schrift aus dem Anfang des 19. Jahrh. den Namen “Baron de Fechenbach”.

493 Werth, Johann von. Biographisches. Deutsche Handschrift auf Papier. O. O. Ca. 1850. 208:175 mm. 82 SS. Rot Pp. d. Zt. mit goldgepr. Fil. u. Eckfleurons, goldgepr. Tit., Goldschn.
Schätzpreis: (80,- €)
Sorgfältige, gleichmäßige Handschrift über das Leben des Generals, am Schluß von anderer Hand eine Widmung “… Seinem Freunde Carl Freiherr von Fechenbach Lieutenant bei Herzog von Leuchtenberg Chevaux-legers No. 6…”.

Spitalarchivale im Handel

O. A
Verordnung in deren vereinbarten beiden Spitälern ad St. Catharinam et ad S. Elisabetham.
32,5 x 21 cm. 56 n.n.S. Mod. Hprgt. Deckel mit altem Kleisterpapierbezug.

Deutsche Handschrift auf Papier. Nürnberg – Bamberg ? um 1850. Schriftspiegel ca. 280 : 170 mm.Mit schwarzbrauner Tinte in flüssiger Kursive geschrieben. Enthält auf den ersten 15 Blatt die oben genennte Verordnung durch Friedrich Carl, Bischof von Bamberg und Würzburg vom 29. Januar 1739. Daran, ebenfalls in Abschriften: Brief von A. Schellenberger an den Bischof von Bamberg; ” Copia ….Salve Regina betreffend….; Auszüge aus Pfarrbüchern, u.a. Mit einem Exlibris von Freyherrlich von Schrottenberg. Tadellos erhalten.

[Schlagworte: Bamberg; Franken, Handschriften]
Katalog Orts und Landeskunde beim Anbieter Antiquariat Peter Hassold via http://www.zvab.com

PS: Zur Versteigerung der Adelsbibliothek von Schrottenberg (Bamberg) 2001 bei Reiss siehe
http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2001-September/001812.html
[http://web.archive.org/web/20070503152545/http://www.dhm.de/pipermail/demuseum/2001-September/001812.html]

Im ZVAB derzeit auffindaber Exemplare aus dieser Bibliothek:
*Fränkisches Archiv 1790-1791 (ZS)
Exlibris und Stempel der Bibliothek der Frhrn. von Schrottenberg
*Schneidawind, F.A: Versuch einer statistischen Beschreibung des Kaiserlichen Hochstifts Bamberg, Bamberg, Lachmüller,1797
Exlibris Schrottenberg
*Oettinger, J: Warhaffte Historische Beschreibung Der Fürstlichen Hochzeit, und deß Hochansehnlichen Beylagers, So.. Johann Friderich Hertzog zu Würtemberg und Teck.. Mit.. Barbara Sophia Marggrävin zu Brandenburg, in Preussen.. Celebriert und gehalten hat. Stgt., ohne Verlag 1610
Aus der Bibliothek von Schrottenberg
*NEUMANN, Johann Balthasar (1687-1753): Beschreibung Der brennenden Feuer-Bühn, Welche zu höchsten Ehren Der Durchleuchtigsten Fürstin und Frau, Frau Elisabeth, Gebohrnen Erb-Printzessin zu Hungarn und Böheimb, Ertz-Hertzogin zu Oesterreich, Gubernatorin deren Oesterreichischen Niederlanden, Bey Dero erwünschten glücklichsten Ankunfft in der Hochfürstlichen Residenz-Stadt Würtzburg, Auf Gnädigsten Befehl Dess … Hrn. Christoph Frantz, Bischoffen zu Würtzburg und Hertzogen zu Francken, Ist auffgerichtet […], Würzburg 1725
Kl. Exlibris der Freyherrlich von Schrottenberg Bibliothek in Bamberg auf dem Kopfsteg links des Titelblatts des vorgebunden dritten Titels.
*Wehrl, Johann Gottlieb: Grundriß einer Geographie des Fürstenthums Bamberg im fränkischen Kreiße, Frankfurt/Leipzig 1795
Im Vorderdeckel eingeklebtes Exlibris mit Wappendarstellung “Freyherrlich von Schrottenberg Bibliothek”.
*WILHELMINE VON BAYREUTH: Memoires de Frederique Sophie Wilhelmine, Margrave de Bareith, Braunschweig 1810
Exemplar aus der Freiherrlichen Bibliothek von Schrottenberg
*VON DENEN PALATIIS REGIIS, KAYSERL. PFALTZEN, ODER RESIDENZEN, Köln (rechte: Leipzig) 1766
Mit kleinem Bibliotheksschild der fränkischen Freiherrenfamilie v. Schrottenberg.
*WEBER,G.M.v: Grundsätze des Bambergischen Landrechts, Bamberg/Würzburg 1814
Frisches Exemplar mit handschriftlichem Besitzvermerk und Stempel der fränkischen Adelsfamilie v. Schrottenberg.

11.3.2022 Reste der Bibliothek im Hotel Schloss Reichmannsdorf
https://www.reise-wahnsinn.de/barock-und-bier-lindner-hotel-schloss-reichmannsdorf/

Gartenbibliothek geschützt

Nachtrag zu http://archiv.twoday.net/stories/931296

Aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21.9.2005

Bücher müssen bleiben
Geschäft geplatzt: Bibliothek der Welfen unter Schutz

Von Achim Balkhoff
Es ist amtlich: Die Königliche Gartenbibliothek Herrenhausen darf nicht ins Ausland verkauft werden. Dies teilte das zuständige hessische Kulturministerium gestern dem Auktionator Clemens Reiss in Königstein mit. Die Sammlung aus 1500 Bänden und 200 Zeichnungen ist jetzt auf der Liste der national wertvollen Kulturgüter eingetragen. Der anonyme „britische Eigentümer“ der Bibliothek soll laut Reiss darauf mit Empörung reagiert haben. Reiss selbst zweifelte gestern den Sinn der für den 25. Oktober anberaumten Auktion an. Er setzt jetzt viel mehr auf eine gütliche Einigung mit der Landesbibliothek. Noch in dieser Woche soll es Gespräche mit Reiss geben, betonte das niedersächsische Kulturministerium gestern.
Die zuletzt hektischen Vorgänge zur Rettung der Bibliothek hätten den Besitzer zunächst befremdet, sagte Reiss, die Nachricht von der Unverkäuflichkeit ins Ausland habe ihn gar fassungslos gestimmt. Kein Wunder – denn sowohl für den Besitzer als auch für den Auktionator ist offenbar ein gutes Geschäft geplatzt. Niemals lasse sich allein auf dem deutschen Markt der angestrebte Erlös von sieben Millionen Euro erzielen, ließ der Eigentümer Reiss ausrichten. Im übrigen zweifele der „britische Staatsbürger“ die Rechtmäßigkeit des Beschlusses an, schließlich befinde sich die Sammlung derzeit im britischen Besitz, nicht in deutschem. Die Möglichkeit, dass dem Beschluss deshalb ein Rechtsstreit folgen könnte, stuft Reiss allerdings als gering ein.
Er bekräftigte in diesem Zusammenhang, dass die Gerüchte, wonach der Eigentümer Ernst August Prinz von Hannover selbst sei, blanker Unsinn sei. Der Welfe verfügt über einen britischen Pass. Auch ein Mittelsmann des Welfenchefs käme nicht in Betracht.
Der Auktionator setzt nun auf eine Gesamtlösung mit den niedersächsischen Behörden. „Das habe ich im übrigen immer schon gewollt, nur hat sich niemand vorher in Hannover dafür interessiert.“ Die Auslieferung der Kataloge sei bisher nicht erfolgt. Ob er die fertigen Auktionskataloge nun innerhalb Deutschlands verschicke, mache er von den Gesprächen mit den niedersächsischen Behörden abhängig. „Nach diesem ganzen Wirbel bin ich gespannt, was man mir anbieten will.“

Historisches Wirtschaftsarchiv wird zerstückelt

Warum die Zerschlagung einer einzigartigen historischen Quelle für die Gartenkultur kein Fall für den Denkmalschutz ist, soll mir bitte mal jemand erklären.

http://log.netbib.de/archives/2005/08/28/wieder-etwas-zum-kotzen-verscherbelung-der-welfischen-gartenbibliothek-bei-reiss

Die im Eigentum der Welfen befindlichen und bei Reiss im Oktober zur Versteigerung kommenden Unterlagen – gemeint sind die 51 Manuskripte – zum königlich hannoverschen Garten in Herrenhausen stellen klar einen Teil des historischen Hausarchivs dar und müssten gegen die Verstreuung geschützt werden. Auch wenn es sich um welfisches Privateigentum handelt und nicht um staatliches Archivgut (ohne dass ich Einblick in die Rechtsverhältnisse hinsichtlich der welfischen Archive hätte), so sind die Handschriften
unersetzliche Quellen zur Geschichte Hannovers und des Welfenhauses, die von einem öffentlichen Archiv dokumentiert werden müssten.

Gleiches gilt natürlich für die bis dato unerforschte Arbeitsbibliothek des Gartens, die handschriftliche annotierte Exemplare enthält.

Beispiele aus dem Auktionskatalog, der bereits online ist:

Nr. 46
“Wendland, H. L. – Briefe. – Umfangreiche Sammlung von Briefen an Heinrich Ludolph Wendland als Garteninspektor in Herrenhausen, meist in handschriftlicher Kopie. 2 Bde. Ca. 1840-60. 4to (Blattgr. meist ca. 330:205 mm). Von mehreren Händen mit braunen u. schwarzen Tinten in Kanzleikursiven geschrieben. Lose in Umschlägen d. Zt. u. zwischen Pappdeckel mit Schließbändern gelegt; berieben, Bezug eines Deckels defekt u. mit Siegelresten.
Kanzleikopien von vielen hundert Briefen, jeweils in Papierumschlägen zu Themenbereichen zusammengefaßt: Ananas, Bibliothek u. Herbarium, Fischerei, Gewächshäuser, Küchengärtnerei, Medizin u. Arzt, Orangerie, Reisen, Tagelohn, Uniform etc. Die Briefe ergeben so ein umfassendes Bild des gewaltigen Aufwandes, den die Unterhaltung und Pflege der königlichen Gärten in der Mitte des 19. Jahrhunderts erforderte. – Teilw. mit leichten Lagerspuren, überwiegend jedoch gut erhalten.”

Nr. 16
Kassenbücher. – “Parc, Orangerie et Jardin des Plantes de Herrenhausen” (Deckeltitel). Französische und deutsche Handschrift auf Papier. Herrenhausen 1813-28. Fol. (Blattgr. 316:198 mm). Von mehreren Händen geführt. 67 Bll. (davon 4 leer). Pp. d. Zt. mit hs. Deckelsch.; berieben u. etwas fleckig.
Kassenbuch des Parks, der Orangerie und des Gartens von Herrenhausen, verzeichnet die Verkäufe von Obst, Gemüse, Pflanzen, Holz etc. unter Angabe ihrer Empfänger (Postmeister Corsica in Osnabrück, Regierungsrat Kriegfer in Schwerin, Graf Stolberg in Söder, Hofmarschall von Wangenheim etc.). “Le présent registre contenant y compris celui-ci a été coté et paraphé par nous Inspecteur de l’arrondissement de Hanovre pour servir à l’enregistrement des plantes, fruits et légumes vendu au parc, à l’Orangerie et au Jardin des plantes de Herrenhausen pendant les epercices” (Eintrag auf Bl. 1 recto, datiert 1. Juli 1813 und unterzeichnet mit “Lacombe”). – Teilw. leicht stockfl., 1 leeres Bl. gelockert, wohl 1 weiteres entfernt.

Nr. 31
Pomologie. “Abbildung und Beschreibung der Aepfel, (Birne, Pfirschen [!]), welche in der Königl. Obstbaum-Plantage zu Herrnhausen gezogen werden” (Deckeltitel). Sammlung von 170 Gouachen auf graugestrichenem Papier. 3 Bde. Um 1800-1825. Gr.-fol. (Blattgr. 480:340 mm, Darstellung 242:185 mm). Lose in Pp.-Mappen d. Zt. mit Deckelschildern u. Schließbändern; gering bestoßen.
Einzigartige Sammlung von überaus qualitätvollen Arbeiten, sowohl in ihrer künstlerischen Ausführung als auch in der wissenschaftlichen Genauigkeit auf höchstem Niveau. Jedes Blatt zeigt eine ganze Frucht in ihrer natürlichen Größe, einige Darstellungen mit zwei Früchten, vereinzelt auch mit Laub. Durch den geschickten Einsatz von Licht und Schatten erreicht der Künstler eine frappierende dreidimensionale Wirkung, die die Natürlichkeit der Darstellungen noch erhöht. Jede der Gouachen ist auf einen Doppelbogen von feinem Büttenpapier aufgelegt und von einem Rahmen aus farbigen und goldenen Leisten eingefaßt.
Enthält je Band Äpfel (87 Bll.), Birnen (71 Bll.) sowie Pfirsiche und Aprikosen (12 Bll.). Wohl alle Früchte waren ursprünglich unterhalb der Darstellung bezeichnet, diese Namen wurden jedoch (vermutlich vom Künstler selbst) übermalt; die “Nahmen derer nach der Natur gemahlten Baum-Früchte” finden sich auf beiliegenden handschriftlichen Inhaltsverzeichnissen, die vermutlich von H. L. Wendland angefertigt wurden. Dargestellt wird eine Fülle von seltenen und vielfach heute kaum noch bekannten Sorten, darunter Ananasapfel, Borstapfel, Breitling, Pigeon, Pipping, Russischer Eisapfel, Seidenhemdchen, Stettiner, Zimtapfel; Ambrette, Bergamotte, Muskatellerbirne, Rosmarinbirne, Sackpfeife, Zuckerbirne; Apricos d’Orange, Bellegarde, Chevreuse, Nußpfirsich u.v.m.
In einem beiliegenden Brief an “Herrn Plantagenmeister” (Wendland), datiert Hannover, 14. Okt. (18)33 wird eine hier nicht vorliegende “Abbildung der Pflaumen” angekündigt. Der Brief ist mit “Fr. Molters” unterzeichnet, ob es sich hierbei auch um Schöpfer der hier vorliegenden Blätter handelt, muß unentschieden bleiben. Das hs. Inhaltsverzeichnis stimmt nicht vollständig mit dem Tafelbestand überein; es sind 27 nicht beschriebene Gouachen mit Äpfeln, Birnen u. Pfirsichen vorhanden, während einige dort genannte Tafeln mit Pflaumen u. Kirschen nicht enthalten sind. – Wenige unbedeutende Alters- und Lagerspuren, insgesamt jedoch hervorragend erhalten.

Nr. 50
Wendland, J. C. & H. L. (Botanische Notizen zu den Pflanzen in den Herrenhäuser Gärten). Handschrift auf Papier. 9 Bde. (Herrenhausen) 1. Hälfte 19. Jh. Kl.-4to. Von zwei Händen mit braunen u. schwarzen Tinten in sauberen Kursiven geschrieben. Zus. ca. 1500 Bll. Lose in Hldr.-Mappen (3 zusätzl. in Pp.-Schuber) d. Zt.; berieben, Rücken teilw. defekt.
Äußerst umfangreiches, von den beiden Herrenhäuser Garteninspektoren Johann Christoph und Heinrich Ludolph Wendland über mehrere Jahre geführtes Verzeichnis. Enthält zu jeder aufgeführten Spezies meist je ein Blatt mit knappen botanischen Notizen und Literaturhinweisen. – Vereinzelt gering stockfl. oder angestaubt. Insgesamt sehr gut erhalten.

Nr. 1
Accessions-Journal über die für die Königliche Gartenbibliothek in Herrenhausen… angeschafften Bücher. Deutsche Handschrift auf Papier. 1857-1913. Fol. Von verschiedenen Händen geführt. 62 beschriebene Bll., zahlr. weitere leer. Hldr. d. Zt. mit hs. Deckelsch. “Bibliothek”; berieben.
Verzeichnet die bei verschiedenen Verlagen angekauften Bücher mit Preisen, in den früheren Jahren auch die Buchbinderkosten. – 19 Bll. lose, diese teilw. mit Randläsuren.

Man könnte diese Auflistung lange fortsetzen. Wenn solches Archivgut in Deutschland durch Einzelverkauf auseinandergerissen werden darf, müssen sich die Archivare fragen lassen, ob sie ihre Prioritäten nicht falsch setzen.

Provenienzforschung

Der folgende Band enthält auch einen archivwissenschaftlichen Beitrag:

Provenienzforschung und ihre Probleme. Wolfenbütteler Notizen zur Buchgeschichte 29 (2004) Heft 1/2. Inhalt: A. Schlechter, T. Stäcker, Auf den Spuren der Bücher – Provenienzforschung und ihre Probleme. Einleitung – J.M.M. Hermans, Ex origine lux: Besitz- und Benutzerangaben als Schlüssel zum Verständnis von Handschrift und Frühdruck – J. Leonhardt, Gedruckte humanistische Kolleghefte als Quelle für Buch- und Bildungsgeschichte – P. Needham, The Late Use of Incunables and the Paths of Book Survival – C. Coppens, Provenances: Files & profiles
S. Knackmuß, Ein preußischer helluo librorum des 17. Jahrhunderts und seine animadversiunculae: eine bibliotheksgeschichtliche Entdeckung in den Sammlungen des Berlinischen Gymnasiums zum Grauen Kloster – B. Wagner, Von Adam bis Zwykopf. Die Inkunabelsammlung der Bayerischen Staatsbibliothek und ihre Provenienzen – J. Weber, Thesaurus der Provenienzbegriffe. Konzeption und Anwendung – J. Moetsch, Das Provenienzprinzip im Archiv – J. Bendt, Provenienzen und Profile. Aspekte bestands- und exemplarspezifischer Erschließung im Deutschen Literaturarchiv. –
A. Schlechter, Jüngere pfalzgräfliche Bestände aus den Neuburger, Düsseldorfer und Mannheimer Hofbibliotheken in Heidelberg.

Schloss Dyck und sein Kulturgut

http://www.netecho.info/schlagzeilen/rubrik.asp?a=%7B4F68469E-8A25-47F2-A2D3-79C04B1F2107%7D

Die RWTH Aachen, die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, die Stiftung Schloss und Park Benrath sowie die Stiftung Schloss Dyck gründeten jetzt das Internationale Institut für Gartenkunst und Landschaftskultur.

Zu Schloss Dyck
http://www.stiftung-schloss-dyck.de
http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Dyck

Erfreulicherweise können im Rahmen des Eintritts (6 Euro Tagesticket) die historischen Räume wieder besichtigt werden.

In einem Raum im Erdgeschoss wird auf den Aufbau einer gartenkundlichen Bibliothek hingewiesen, aber in den Schränken stehen offenbar hastig zusammengekaufte Flohmarktbücher.

Wir erinnern uns:

http://dtm.bbaw.de/HSA/HandschriftenlisteD.html

Dyck, Schloßbibliothek
o Die ›Fürstliche Bibliothek Schloß Dyck‹, Stammsitz des Hauses Salm-Reifferscheidt-Dyck wurde in zwei Teilen 1992 und 1993 bei Venator & Hanstein versteigert. Die Auktion fand wegen der darin enthaltenen Sammlung des bedeutenden Botanikers Fürst Joseph zu Salm-Reifferscheidt-Dyck international starke Beachtung.
+ Vgl. dazu die Versteigerungskataloge von Venator & Hanstein:
+ 66. Bibliothek Schloß Dyck. Versteigerung am 14. & 15. September 1992. 2546 Katalognummern.
+ 67. Der fürstlichen Schloßbibliothek II. Teil. Versteigerung vom 24. bis 27. März 1993. 4577 Katalognummern.
o Über den Verbleib der im HSA beschriebenen Stücke ist zur Zeit nichts bekannt.

Dyck, Schloßbibliothek, o. Sign. [a]

Dyck, Schloßbibliothek, o. Sign. [b]

Dyck, Schloßbibliothek, Varia und Curiosa 40

http://www.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Schlichtweg als “Katastrophe” bezeichnete mir gegenüber ein engagierter Bibliothekar die 1992/93 bei Venator & Hanstein in Köln erfolgte Versteigerung der gräflichen Bibliothek Salm-Reifferscheid in Schloß Dyck bei Düsseldorf. Die rund 16000 Bände umfassende Schloßbibliothek war, wie es in einem Ausstellungskatalog vom Oktober 1994 heißt, “gleichzeitig Haus-, Hof- und Staatsbibliothek und zugleich eine der letzten großen privaten Universalbibliotheken”. Besonderen Rang erhielt sie nicht zuletzt durch den berühmten Botaniker des Hauses, Fürst Joseph (1773-1861). Den wissenschaftlichen Wert der Büchersammlung illustriert auch das Faktum, daß eine Monographie zur Adelserziehung am Ende des Ancien R�gime (H. Wunderlich 1984) in den Beständen von Schloß Dyck eine ergiebige Materialgrundlage vorgefunden hatte.

Der Kulturdezernent des Kreises Neuss hatte die Erwerbung der gesamten Schloßbibliothek für den Betrag von 900000 DM mit den Erben bereits eingefädelt, doch lehnten die Kreispolitiker dieses überaus günstige Angebot rundweg ab. Ganze zwei Tage blieben dem Land und der Universitätsbibliothek Düsseldorf, anderweitig Geldmittel aufzutreiben. Dies gelang angesichts der Kürze der Zeit nicht. Das Resultat der Auktion: die Universitätsbibliothek konnte kein einziges Stück erwerben; der Kreis Neuss steigerte gegen das Land und die Gemeinde Jüchen gegen ihren eigenen Kreis. Ein Zeitungskommentar am 24. September 1992: “Schilda, das Nest, wo ehrsame Bürger dumme Streiche machen, ist überall, diesmal im Kreise Neuss. Und wenn die Verständigungsschwierigkeiten rheinischer Institutionen nicht zum Heulen wären, dann könnten wir nur lachen über das, was ein handfester Skandal ist. (…) Die 900000 Mark wären durchaus zusammenzutragen gewesen, hätten die regionalen Ämter nur nicht jedes sein eigenes Süppchen kochen wollen.”

Saarländisches Denkmalschutzgesetz

Wie üblich findet man im Netz vor allem veraltete Fassungen. Die aktuelle Norm findet sich unter

http://www.sadaba.de/GSLT_SDSchG_05.html

Michael Sander macht im Archivar 2005, S. 110 darauf aufmerksam, dass das Landesarchiv für national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtliche bedeutsame (private) Archive die zuständige Landesdenkmalbehörde ist. Dies gilt nicht für die öffentlichen Archive nach dem Saarländischen Archivgesetz.

§ 2
(7) 1Baudenkmäler und unbewegliche Bodendenkmäler sowie Bodendenkmäler nach Absatz 4 Nr.2 sind unmittelbar durch dieses Gesetz geschützt.
2Bewegliche Kulturdenkmäler werden durch Verwaltungsakt unter Schutz gestellt, wenn sie

1.

zum Kulturbereich des Landes besondere Beziehungen aufweisen,
2.

national wertvolles Kulturgut darstellen,
3.

national wertvolle oder landes- oder ortsgeschichtlich bedeutsame Archive darstellen oder wesentliche Teile derselben sind oder
4.

auf Grund internationaler Empfehlungen zu schützen sind

und nicht im Eigentum eines Museums in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft stehen.

Dass nunmehr die wertvollen Privatarchive als Ganzes oder in ihren besonders wertvollen Teilen unter Schutz gestellt werden können (der Entwurf hatte nur die Zimelien vorgesehen), ist ein eindeutiger Fortschritt. Man würde sich auch bei den grossen Flächenstaaten eine solche Norm wünschen!

Nach wie vor darf jeder münsterländische Landjunker sein Archiv auf dem Schlosshof verbrennen, denn weder das Denkmalschutzgesetz noch das Archivgesetz sieht irgendeine gesetzliche Schutzmöglichkeit für privates Archivgut vor. Da das Archivgut auch nicht ausser Landes verbracht wird, liefe auch eine eventuelle Eintragung ins Verzeichnis national wertvoller Archive leer.

Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut

Dass Archiv und Bibliothek des Fürstenhauses zu Ysenburg und Büdingen im Schloss Büdingen, lange Jahre betreut von dem inzwischen pensionierten Archivar Dr. Klaus Peter Decker, zu den kulturellen Schätzen in hessischem Adelsbesitz gehören, wird niemand bestreiten können.

Dramatische finanzielle Probleme des Fürstenhauses sind seit Jahren in der Region bekannt. Besorgnis muss erregen, dass sich die Lage derzeit anscheinend zuspitzt. Unter den Insolvenzmeldungen der FAZ vom 19.4.2005 war: “Forstbetrieb Fürst zu Ysenburg und Büdingen GbR, Büdingen.” Das Fürstenhaus ist der zweitgrößte private Waldbesitzer Hessens (siehe auch FR 20.1.2005).

Ohne grosses Aufsehen hat das Fürstenhaus in den letzten Jahren wertvolles Kulturgut in den privaten Handel gegeben.

Am 26./27.11.2004 wurde vom Auktionshaus Schloss Ahlden ein kostbares Album aus dem Besitz von Alfred Fürst zu Ysenburg/Schloss Büdingen einer deutschen Bibliothek zugeschlagen:
http://www.schloss-ahlden.de/auktion/pdf/NachberichtAuktion.pdf

2004 wurden Münzen versteigert:
http://log.netbib.de/index.php?s=ysenburgische
17 Münzen erwarb das Offenbacher Haus der Geschichte (FR 20.8.2004)

Wie der derzeitige Stand hinsichtlich des 2003 für 300.000 Euro geplanten Ankaufs der für die Altgermanistik wichtigen “Schönrainer Liederhandschrift” (um 1330), die der Fürst an Jörn Günther (Hamburg) verkauft hatte, durch die Kasseler Bibliothek ist, geht aus Internetquellen nicht hervor. Siehe
http://voeb.uibk.ac.at/vm/vm56_34_presseschau.pdf (FR 24.6.2003)
http://www.uni-kassel.de/bib/eulensaal/2003/schoenrainer.html
http://www.uni-marburg.de/hosting/mr/mr14/mr2482.html (“Büdinger Fragmente” ohne Kennzeichnung der verkauften Stücke, die Frieder Schanze, ‘Schönrainer Handschrift’ (‘Büdinger Fragmente’), in ²VL 11 (2004) Sp. 1384-1388 aufführt)
http://docsrv1.digizeitschriften.de/digitools/loader.php?ID=203693
(Crecelius, ZfdA 10, 1856)
Siehe auch
http://www.uni-marburg.de/hosting/census/hssb.html#Buedingen

Die 2003 von Jörn Günther angebotene illuminierte Passionsgeschichte des Johannes von Zazenhausen von 1464
http://www.aedph-old.uni-bayreuth.de/2003/0013.html
stammt tatsächlich aus Büdingen, wie aus der digitalisierten Archivbeschreibung
http://dtm.bbaw.de/HSA/Buedingen_700321040000.html
hervorgeht (dort “Verbleib unbekannt”). Sie wird als Teil des Gesamtarchivs bezeichnet, das unter dem Schutz des Kulturgutschutzgesetz des Bundes steht:
http://www.zoll.de/e0_downloads/a1_vorschriften/a0_gesamtliste_gesetze/schutz_des_kulturgutes_teil_b.pdf

Auf der Seite des Handschriftenarchivs erfährt man, dass nicht weniger als 155 Beschreibungen (von 1905) aus dem Büdinger deutschsprachigen Handschriftenbestand existieren (davon sind 5 über http://www.manuscripta-mediaevalia.de als Registereinträge recherchierbar). An gedruckter Literatur verzeichnet der “Kristeller” nur den alten Aufsatz von Crecelius über die Schönrainer Fragmente (s.o.). Büdinger Bruchstücke der Erlösung wurden ebenfalls in einem alten Aufsatz publiziert:
http://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PPN=GDZPPN001671723

Es ist nicht bekannt, ob weitere Stücke verkauft wurden. Ein solcher klandestiner Ausverkauf mag zwar legal sein, ist aber kulturpolitisch alles andere als wünschenswert.

Update

Zu den Büdinger Archivhandschriften siehe nun auch
http://dtm.bbaw.de/HSA/buedingena.html

Eine alltägliche Verlustgeschichte

http://www.hauswedell-nolte.de/cat384/3841200/3841200S.htm

Das Auktionshaus Hauswedell & Nolte lässt sich zum Schillerjahr nichts Besonderes einfallen, nur Business as usual: Ein kleines, literatur- und kulturgeschichtlich aufschlußreiches Schriftgut-Ensemble wird in alle Winde zerstreut. Es geht um einige Schriftstücke der Provenienz Gleichen-Rußwurm (Schloß Greifenstein ob Bonnland, später Baden-Baden).

839 Schiller. – Emilie von Gleichen-Rußwurm (Tochter von Friedrich Schiller, 1804-1872). Eigenh. Manuskript >>Notizen Schiller betreffend<>Kochbuch von der geliebten Schwieger-Mutter bekommen<>Erinnerung an die Rheinreise 1821.<>FvB<>Adlerkönig<<), beiliegend 4 maschinengeschr. Briefe von Marie Romain Rolland (Witwe von Romain Rolland) sowie Visitenkarten von Prinzessin Nazlie Halim von Ägypten, Prinz und Prinzessin Karl Biron von Curland, Prinzessin Marie von Baden, Gerhart Hauptmann, Pierre Benoit u. v. a.
Dazu: Photoalbum der Familie Gleichen-Rußwurm. Etwa 1900-1930. Mit ca. 80 eingesteckten Photographien u. einigen Postkarten. – Meist Ansichten von Schloß Greifenberg, Innenräumen (darunter auch Bilder des Schiller-Nachlasses) sowie Angehörigen der Familie.
Schätzung/Estimate: EUR 600.-

Aus der gleichen Provenienz (Einlieferung 148) stammen noch weitere Lose in anderen Sachgruppen der Auktion, so Nr. 177 mit Vermerk >>Ludwig von Gleichen-Rußwurm bekommen zu Weihnachten 1842<<. Ohne Hinweis auf die Provenienz, aber ebenfalls Nr. 148: zwei Bände Insecten-Belustigung aus dem 18. Jahrhundert (Lose 76-77).

Aber auch wenn man sich auf die oben genannten "Autographen" beschränkt: Müsste nicht ein solcher außergewöhnlicher, literaturgeschichtlich bedeutsamer Adels-Nachlaß zusammengehalten und der Forschung zugänglich gemacht werden – etwa in einem Literaturarchiv? Wer ist dafür zuständig? Den Landesgeschichtlern werden die Unterlagen zu privat-literarisch sein, ein Literaturarchiv wird die Kochbücher und die Reisetagebücher nicht wollen, für die Stadt Baden-Baden wäre allenfalls das letzte Los von Belang. Die gedruckten Bücher schliesslich werden auf wenig Interesse stossen. Aber trotzdem ist der enge innere Zusammenhang der Stücke und ihre Verbindung mit dem Leben einer Adelsfamilie von Rang vom Ende des 16. bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts nicht zu leugnen, ein Kontext, der durch die Auktion aller Wahrscheinlichkeit nach zerstört werden wird. Adelskultur wird einmal mehr zum Opfer allseitiger öffentlicher Unzuständigkeit.

Hofkammerarchiv Wien: Archivgebäude mit Inventar denkmalgeschützt

http://derstandard.at/?url=/?id=2025956

Auch wenn es offiziell noch keine Bestätigung gibt: Der Auszug des alt ehrwürdigen Hofkammerarchivs in der Wiener Johannesgasse scheint fix zu sein. Geplant ist demnach die Übersiedlung in neue Räume in Wien-Erdberg. […]
Für Kontroversen und mögliche Verzögerungen könnten aber noch Denkmalschutz-Auflagen sorgen. In der “Wiener Zeitung” vom Samstag wird dazu die Wiener Landeskonservatorin Barbara Neubauer zitiert: “Nach dem vom Bundesdenkmalamt ergangenen Bescheid ist eine Veränderung undenkbar. Die vom Bundesdenkmalamt bescheidmäßig festgestellte Unterschutzstellung umfasst das Objekt mit seinem Inhalt.”

Demnach sind das noch vorhandene Direktionszimmer Franz Grillparzers mit den Räumlichkeiten des Archivs, den Regalen und den historischen Faszikeln als “untrennbare Einheit” verbunden und geschützt. Das Wiener Hofkammerarchiv wurde bereits 1578 urkundlich erwähnt – unter “alte Kammerregistratur”. 1848 erfolgte unter Grillparzers Leitung die Übersiedlung in das eigens konzipierte Haus in der Johannesgasse.

Wirren der Privatisierung

Das gesamte Lok-Archiv der halleschen Außenstelle
des Deutschen Eisenbahnmuseums ist verschwunden. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung in ihrer
Donnerstagsausgabe. Die Sammlung von historischen Büchern und
Originalpapieren gelte als Sachsen-Anhalts wertvollste Chronik
ostdeutscher Bahn-Geschichte seit 1835. Eine Fahndung der
Denkmalschützer nach dem unersetzlichen Archiv habe bislang keinen
Erfolg gebracht. “Die Spur verläuft sich in den Wirren der
Bahn-Privatisierung“, sagte ein mit dem Fall vertrauter
Denkmalschützer gegenüber der MZ.

Mehr: http://www.presseportal.de/story.htx?nr=653784&ressort=2

Mitteldeutsches Kulturgut dezimiert: Glanz und Elend der Sammlung Apel

Die glanzvolle Erwerbung von drei deutschsprachigen und
fuenf lateinischen mittelalterlichen Handschriften aus dem
Eigentum des letzten Nachfahren der Leipziger
Patrizierfamilie Apel, Gerd Heinrich Apel (Hamburg), hat
vor kurzem einiges Aufsehen erregt. Unter den mit Hilfe der
Kulturstiftung der Laender angekauften Handschriften – man
munkelt von einer Kaufsumme von 200.000 Euro – ist auch die
lange verschollene Bechsteinsche Handschrift um 1512
(Sachsenheims „Moerin“, Liederbuch der Klara Haetzlerin,
siehe Mackert, ZfdA 2004, S. 486/8, der aber den
handschriftlichen Bericht Bechsteins für den Meininger
Altertumsverein ignoriert).

http://www.ub.uni-leipzig.de/service/aktuell/apelhs_2004.htm
http://log.netbib.de/archives/2004/09/28/apelsche-handschriften-vorgestellt

Apel wird in Verlautbarungen der gluecklichen Uni Leipzig
dafuer geruehmt, dass er durch das Angebot an die UB
Leipzig die mittelalterlichen Handschriften bewusst nur
geschlossen und einer oeffentlichen Institution der Region
veraeussert habe. Der Erloes fliesse, heisst es, der
Apel’schen Kultur-Stiftung zu, die sich nach Kraeften
bemueht, den einstigen Herrensitz der Apels, Gut Ermlitz
(Sachsen-Anhalt) zu einem “Kultur-Gut” mit musealen
Funktionen umzugestalten, in dem auch die einstigen,
wahrlich einzigartigen Sammlungen der Apel zusammengefuehrt
und praesentiert werden sollen.

Nach der Beschlagnahmung der Apelschen Sammlung nach 1945
wurde sie auf verschiedene Institutionen in Sachsen-Anhalt
und Thueringen verteilt. Nach dem Entschaedigungs- und
Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das die Rueckgabe der
beweglichen Habe anordnete, erschien Apel mit Karteien und
Verzeichnissen der einstigen Sammlung bei den Institutionen
und stellte Rueckgabeantraege, denen teilweise bereits
stattgegeben wurde.

Im Bereich des Bibliotheksguts war die ULB Halle die
Hauptbeguenstigte der Enteignungen, von hier aus wurden
Teile an andere Institutionen abgegeben. 57 Inkunabeln der
Sammlung Apel konnten mit Hilfe der Kulturstiftung der
Laender 2003 fuer 300.000 Euro fuer die ULB erworben
werden. Am 12.5.2003 erhielt gemaess Beschluss des
Landesamtes fuer Regelung offener Vermoegensfragen Apel
saemtliche in der ULB verwahrten Handschriften
(lateinische, orientalische, mittelhochdeutsche und
Musikalien) sowie saemtliche Briefe und Manuskripte von
August und Theodor Apel ausgehaendigt. Fuer die
mittelhochdeutschen Handschriften wurde der ULB ein
Niessbrauch bis 2014 gewaehrt (es sind die von Leipzig
angekauften drei Stueck). Am 14.4.2003 erhielt Apel zudem
230 Baende mit eindeutiger Provenienz Apel zurueck, bei
etwa 1400 Baenden ist die Provenienz noch zu klaeren. Eine
umfassende wissenschaftliche Dokumentation der uebergebenen
Bestaende ist nicht erfolgt, sieht man von einer
kursorischen Erschliessung der Handschriften ab.

Zurueckgegeben wurden auch Bestaende, die in die Staatliche
Galerie Moritzburg gelangt waren. 77 Positionen Druckgrafik
und Handschriften des 14.-18. Jahrhunderts wurden mit
Bescheid vom 28.6.2001 Apel rückübertragen. Der Rest, 233
Flugblaetter, ein wichtiger Bestandteil der
Flugblatt-Sammlung der Stiftung Moritzburg, verblieb mit
Nießbrauchrecht bis 2014 im Grafischen Kabinett. Ein Erwerb
ist für die nächsten Jahre geplant.

Ob weitere Bestaende in anderen Institutionen bereits
rueckuebertragen wurden, ist mir nicht bekannt.

Das Ziel der Rueckfuehrung der zersplitterten Bestaende im
“Kultur-Gut” Ermlitz, damit sie dort dauerhaft gesichert
sind, und dessen Restaurierung sowie der Ausbau zu einem
kulturellen Zentrum verdient selbstverstaendlich alle
Unterstuetzung. Ebensowenig soll kritisiert werden, dass
Apel die mittelalterlichen Handschriften nicht versteigert,
sondern der UB Leipzig angeboten hat. Dass sie dort künftig
der Forschung zur Verfügung stehen, ist natürlich
erfreulich.

Zugleich erweist sich aber der dringende Geldbedarf Apels
in Sachen Bauerhaltung als massive Gefaehrdung des
schuetzenswerten und so gut wie
unerforschten Ensembles der einstigen Apelschen Sammlungen.

Die besondere Ausrichtung der Bibliothek im Bereich
bibliophiler Altbestaende (Handschriften und
frühneuzeitliche Drucke) geht auf den Juristen Heinrich
Apel (1845-1889) zurück, der in den 1870er und 1880er
Jahren einen eindrucksvollen Bestand aus Antiquariaten
zusammentrug. Nennenswerte Sekundaerliteratur zu seiner
Sammlung scheint es nicht zu geben (eine kurze Notiz in der
Broschuere „Herrenhaus und Kultur-Gut Ermlitz“, 2. Aufl.,
S. 10 nennt nur kurz den Sammler, die zitierte
Internetseite der UB Leipzig hat als Geburtsjahr Heinrich
Apels abweichend von der Broschüre 1854).

Dass Gerd Heinrich Apel keinerlei Skrupel hat, fuer seinen
Kultur-Gut-Plan wertvolles Kulturgut zu opfern, die
bedeutenden Reste der Sammlung seiner Vorfahren also weiter
zu zerreissen, zeigten die Muenchner Auktionen bei Hartung
und Hartung 2001/02, bei denen Rueckgabegut aus der
Moritzburg versteigert wurde.

Der Rektor der Leipziger Universität sagte bei der
Vorstellung des Ankaufs: „Dies [der geglueckte Ankauf]
erscheint um so erfreulicher, da in Ostdeutschland in den
letzten Jahren immer wieder Kulturgut von enormer Bedeutung
für unsere Region in Privathaende zurueckgelangt und auf
dem Antiquariatsmarkt anonymisiert und verstreut wurde.
Eine solche Abwanderung konnte dieses Mal, vor allem auch
dank des ausgesprochenen Interesses von Herrn Gerd-Heinrich
Apel, das Familienerbe seiner Heimatstadt als geschlossenes
Segment zu erhalten, verhindert werden.“ (Website a.a.O.).
Wahr ist dagegen: die angekauften Handschriften sind nur
ein Teil des Familienerbes, weitere wichtige Teile der
bibliophilen Sammlung wurden durch Gerd Heinrich Apel auf
Auktionen „anonymisiert und verstreut“.

Dazu ein Zitat eines ungenannten Kenners:

“Auf den Auktionen Hartung & Hartung 100 (Mai 2001) und 102
(Mai 2002) wurden verschiedene Drucke, Urkunden und
Einzelblätter angeboten, meist dt. Literatur in Erst- und
sehr seltenen Ausgaben, dabei viel Barockliteratur – also
etwa das Profil “deutscher Nationalliteratur”, wie es auch
die Sammlungen von Heyse, Maltzahn, Meusebach, Fallersleben
u. a. haben. Neben dem ovalen Sammlungsstempel “Th. Apel”
(Theodor Apel), der sich auch bei Lugt findet, gibt es
die Stempel “Staatl. Galerie Schloß Moritzburg, Halle”
(alles unter der gleichen Einlieferernummer). Drei fast
unikate Faust-Drucke des 16. Jh. sind bei bei Heitz/Ritter
(140 u. 147) zitiert: “Dr. Heinr. Apel, Rittergutsbesitzer
in Ermlitz bei Schkeuditz”, diese Ex. wurden bei Hartung &
Hartung 100 Tenschert für fünfstellige Beträge
zugeschlagen, Stielers “Geharnschte Venus” ging für einen
vergleichbaren Betrag an Braecklein.”
http://log.netbib.de/archives/2004/09/13/sammlung-apel-in-ermlitz-verscherbelt

Ueber die Faustdrucke hat pikanterweise nach Auskunft der
zitierten Rede des Rektors der Sammler Heinrich Apel mit
dem Leipziger Professor Friedrich Zarncke 1887/88
korrespondiert.

Bei der Brandes-Auktion 122 Nr. 1326 ist mit 35.000 Euro
ein Band angesetzt, der in Muenchen versteigert worden war:
“Der Fruchtbringenden Gesellschaft Nahmen, Vorhaben,
Gemählde und Wörter” – laut Katalog: “Vollständigste
Ausgabe eines der schönsten deutschen Kupferstichwerke des
17. Jahrhunderts […] Ungewöhnlich schönes, komplettes und
nahezu fleckenfreies Exemplar aus der Sammlung Apel auf
Schloß Ermlitz in Sachsen-Anhalt. Besonderen Reiz hat das
vorliegende Exemplar dadurch, daß auf der leeren Seite
gegenüber eines jeden Kupfers der aufgeschlüsselte Name des
Dargestellten von zeitgenössischer Hand notiert ist. […]
Vorsatzblatt mit Stempel der staatl. Galerie Moritzburg,
Halle.”

Aus dem Versteigerungsgut erwarb auch die Herzog August
Bibliothek Wolfenbuettel einen Band fuer ihre Sammlung
Deutscher Drucke (Signatur Xb 7070, siehe OPAC).

Es sei angemerkt, dass solche herausragenden Bestaende der
Apelschen Bibliothek natuerlich von groesstem Interesse für
Weimarer HAAB waeren.

Von den Auktionen 2001/2002 war der ULB Halle nichts
bekannt – das Museum (Stiftung Moritzburg) hatte
ebensowenig wie der
Alteigentuemer (auf den man in Halle im Gegensatz zu
Leipzig ueberhaupt nicht gut zu sprechen ist) eine
Veranlassung gesehen, an die Bibliothek heranzutreten. Im
uebrigen ist man in Halle ausserordentlich verstimmt
darueber, dass die UB Leipzig ohne jegliche Information und
Abstimmung die mittelhochdeutschen Handschriften, die nach
Nießbrauchrecht bis 2014 in Halle bleiben duerfen,
angekauft hat – das wirft ein bezeichnendes Licht auf die
Kooperationskultur grosser deutscher wissenschaftlicher
Bibliotheken …

Die Sammlung Apel war eine der herausragenden buergerlichen
Sammlungen um 1900 und erfuellt trotz Zersplitterung und
mutmasslichen Einbussen nach 1945 meines Erachtens immer
noch die Definition des Denkmalschutzgesetzes
Sachsen-Anhalt:
http://www.denkmalpflege-in-sachsen-anhalt.de/DSchG.html

“Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
gegenständliche Zeugnisse menschlichen Lebens aus
vergangener Zeit, die im öffentlichen Interesse zu erhalten
sind. Öffentliches Interesse besteht, wenn diese von
besonderer geschichtlicher, kulturell-künstlerischer,
wissenschaftlicher, kultischer, technisch-wirtschaftlicher
oder städtebaulicher Bedeutung sind.”

Das Landesamt fuer Denkmalpflege ignoriert (wie die meisten
anderen Denkmalaemter) traditionell die beweglichen
Kulturdenkmale, soweit es sich nicht um Bodenfunde handelt.

Die Reste der Sammlung koennten ohne weiteres ohne
finanzielles Risiko des Landes unter Denkmalschutz gestellt
werden. Erst bei der Genehmigung der Veraeusserung waere
mit finanziellen Folgen zu rechnen, und dem Eigentuemer
koennte vermutlich auferlegt werden, eine vorhergehende
wissenschaftliche Dokumentation zu finanzieren.

Denn es unterliegt keinem Zweifel, dass eine
undokumentierte weitere Zerstoerung der Apelschen Sammlung,
wie sie mit den verantwortungslosen Versteigerungen 2001/02
begonnen wurde (womoeglich waren es nicht einzigen
Verkaeufe dieser Art), aus wissenschaftlicher Sicht absolut
inakzeptabel ist. Das bezieht sich sowohl auf kostbare
Einzelstuecke als auch auf die Sammlung als Ganzes,
naemlich als sammlungsgeschichtliches Monument.

Der Eigentuemer wird sich nicht scheuen, weitere Stuecke in
den Handel zu geben, wenn dies fuer den Bauunterhalt seines
Kultur-Guts noetig ist. Er hat die politische
Rueckendeckung aus Halle, wo man das loebliche Projekt
verstandlicherweise mit grossem Wohlwollen betrachtet. Die
grundsaetzliche Haltung des Landesamts fuer offene
Vermoegensfragen ist eher eigentuemerfreundlich, man
wuenscht “guetliche Einigungen” und errichtet hohe Huerden
fuer die Institutionen, die das von ihren verwahrte
Kulturgut auf Niessbrauchrecht laenger behalten wollen. Ein
fuer Bibliotheken und andere Institutionen guenstiges
Urteil aus Gera ist nicht allgemein bekannt:
http://log.netbib.de/archives/2004/09/14/vg-gera-zu-kulturgut-der-reussen

Die Institutionen (Bibliotheken und Museen) geben die
wertvollen Sammlungsteile weitgehend undokumentiert aus der
Hand, teils aus
Fatalismus, teils weil sie den wahren Wert nicht erkennen
(dies gilt insbesondere fuer Museumsbibliotheken, in die
alte Buecher gelangt sind). Sie ziehen nicht an einem
Strang, sie fuegen sich in den fuer das Kulturgut so
zerstoererischen Vollzug des Gesetzes, ein
“Vernichtungswerk”, wie ich schon vor Jahren ausgefuehrt
habe:
http://hclist.de/pipermail/museum/2002-February/000881.html

Es geht nicht darum, das oft sehr grosse menschliche Leid
der Alteigentuemer, die in unmenschlicher Weise behandelt
worden sind, zu leugnen. Wenn sie oder ihre Nachkommen ihr
bewegliches Eigentum zurueckerhalten, so handelt es sich
aber um Eigentum, das als historisches Kulturgut besonderen
Sozialbindungen unterliegt.

Die Institutionen in den neuen Bundeslaendern muessen sich
(wie diejenige in den alten, wo Kulturgutverluste auch zu
haeufig dokumentiert werden konnten) gravierendes Versagen
vorwerfen lassen. Sie koennten die Oeffentlichkeit
informieren oder zumindest dafuer sorgen, dass an einem
“Runden Tisch” (auch unter Beteiligung von
Geschichtsvereinen) ueberlegt wird, wie der Schaden fuer
die Forschung moeglichst gering gehalten werden kann, wie
Mittel fuer Ankaeufe aufgebracht werden koennten. An eine
“guetliche Einigung” mit der Forschung wird, so mein
Vorwurf aus der Sicht eines Wissenschaftlers, nie gedacht.
Man habe alles Menschenmoegliche versucht, lautet stets die
hohle Beschwichtigung. Nein, das ist in meinen Augen eine
Luege.

Nur die Archive müssen von der Kritik weitgehend
ausgenommen werden
. Sie bemühen sich um einen fachlichen
Diskurs, es gibt Veröffentlichungen zu den Gutsarchiven und
Treffen betroffener Archivare:
?s=gutsar

Eine vergleichbare Koordination gibt es bei Bibliotheken
und Museen nicht.

Im Fall der Sammlung Apel ist eine wissenschaftliche
Kooperation der beteiligten Institutionen mit dem Ziel, die
Sammlung Apel und sei es wenigstens virtuell zu
rekonstruieren, nicht in Sicht. Die Rekonstruktion
ueberlaesst man dem Eigentuemer (er war nicht zu naeheren
Auskuenften mir gegenueber bereit), doch Apel muss dringend
Geld fuer sein Projekt auftreiben, ein Fass ohne Boden.
Fuer die museale Praesentation nicht
brauchbare Stuecke wird man daher wohl ueber kurz oder lang
im Auktionshandel wiederfinden, unerreichbar fuer die
klammen Kassen oeffentlicher Institutionen. Der von den
Leipzigern so gefeierte Apel ist somit Kultur-Gut-Retter
und Kulturgutzerstoerer in einer Person.

Es sei angemerkt, dass 2004 bereits eine wertvolle
ostdeutsche Adelsbibliothek undokumentiert in den Handel
gelangt ist. Es handelte sich um die von unerforschte
Schenck’sche Fideikommissbibliothek zu Flechtingen, von der
270 Stuecke bei Hauswedell und Nolte im Mai 2004
versteigert wurden, darunter auch Handschriften.
http://log.netbib.de/archives/2004/04/30/wertvolle-adelsbibliothek-wird-zerstckelt

Die ULB Halle wusste auch davon nichts. Die rund 800 Baende
waren in das Kulturhistorische Museum Magdeburg gelangt und
wurden dem Alteigentuemer rueckuebereignet. Die weniger
wertvollen Buecher kamen an das Magdeburger Antiquariat
Selz.

Dass hier eine wertvolle Geschichtsquelle undokumentiert
zerstoert wurde (eine dilettantische Titelliste, die das
Museum anfertigte, kann man nicht als Dokumentation
zaehlen), kommt dem Museumsdirektor, dem angesehenen
Historiker Dr. Puhle, Vorsitzender des Museumsverbandes
Sachsen-Anhalt, nicht in den Sinn. Es sei ein
rechtsstaatliches Verfahren gewesen, sagt er kuehl am
Telefon mit buerokratischer Gleichgueltigkeit. Erstaunt
fragt er zurueck: Warum haette er denn die Denkmalpflege
oder eine Bibliothek einschalten sollen? Sapienti sat.

Die Haltung ostdeutscher Institutionen “Augen zu und
durch”, das politisch gewollte verschwiegene Geschaeft mit
den Eigentuemern, fuehrt zu einem – durchaus vermeidbaren –
Aderlass an Kulturgut. Es ist ein Geschaeft zu Lasten
Dritter, naemlich der Wissenschaft, der unersetzliche
Quellen unwiderbringlich genommen werden. Und es kann noch
viel schlimmer kommen. Es stehen noch erhebliche
Rueckforderungsantraege an. Nach einer Einschaetzung der
ULB Halle koennten an die 300.000 Baende restituiert
werden. Grosse Adelssammlungen sind darunter: Alvensleben,
Stolberg, Veltheim. Der Erbe der
Stolberg-Stolberg ist Antiquar in Bruessel …

Erstveröffentlichung: INETBIB

Archivarin rechtfertigt skandalöse Verscherbelung

Vor wenigen Jahren machte die Nordelbische Kirche mit den heimlichen Verkäufen von Altbeständen aus ihrer NEKB Schlagzeilen.

http://log.netbib.de/index.php?s=nordelb

Nach diesen unrühmlichen Vorkommnissen in Sachen NEKB wird im Bereich der Nordelbischen Kirche erneut ein wertvoller Druck aus einer geschlossenen Bibliothek verkauft.

Knapp acht Jahre nach Entdeckung einer Gutenberg-Bibel hat die Rendsburger Kirchengemeinde St. Marien einen weiteren bibliophilen Schatz gehoben. Galileo Galileis “Siderius Nuncius” (1610) lagerte jahrzehntelang unentdeckt in den Regalen. Nun soll die Erstausgabe, deren Wert Fachleute auf 150.000 bis 200.000 Euro schätzen, vom Auktionshaus Christies versteigert werden. […]
Das Werk über Sternenkunde stammt aus einer der größten Privatsammlungen des 17. Jahrhunderts. Deren Besitzer, der Rendsburger Marquard Gude (1635-1689), hatte rund 1000 Bücher der Kirche vermacht.
(STERN)

Besonders pikant:

Die Entscheidung für den Verkauf des Galilei, die auch die Leitung der Nordelbischen Kirche mitträgt, trifft grundsätzlich auch im Landesarchiv Schleswig-Holsteins auf Zustimmung. “Im Grund sollte die Gudesche Bibliothek als Barock- Bibliothek als Ganzes erhalten werden, aber wenn es die finanzielle Lage der Kirche nicht zulässt, halte ich eine Versteigerung des Galilei für gerechtfertigt”, sagt die Leiterin der Bibliothek des Landesarchivs, Anneliese Naggar.

Einmal mehr zeigt sich, dass Archivare blind sind, wenn es nicht klassisches Archivgut betrifft und den bedingungslosen Schutz von Provenienzbeständen zur Disposition stellen, wenn es um Bibliotheksgut geht.

Briefkonvolut vor der Zerstreuung in alle Winde

Das Briefkonvolut an den Frankfurter Sammler und Mäzen Carl Hagemann, bei Hartung & Hartung “Deutsche Moderne in Briefen” betitelt, erwies sich als schwer verkäuflich. Die mehr als 900, zum Teil illustrierten Briefe, die Künstler wie Heckel und Kirchner, Museumsdirektoren und Sammlerkollegen zwischen 1913 und 1940 verfaßten, siedeln zwischen den Bereichen Autograph und Zeichnung und scheinen deshalb eher als “Archivgut” empfunden zu werden – zumal sie als Paket aufgerufen wurden. Das Limit von 450000 Euro addierte sich aus marktorientierten Einzelbewertungen – zu teuer für sicherlich höchst interessierte, aber mittellose öffentliche Institutionen und nicht mehr rentabel für den Handel: Ohne ein Wunder ist das Schicksal dieser bedeutenden Korrespondenz in der Auflösung durch Einzelverkauf besiegelt.

FAZ 24.12.2004 Kunstmarkt

Verlustgeschichte

[…] Die Geschichte des Archivs ist die Geschichte der menschlichen Gedächtnissysteme und ihrer fragilen Materialien, von den Tontafeln der Sumerer bis heute. Als solche ist sie eine Geschichte des Bewahrens – und ein Verzeichnis von Katastrophen. Hinter jedem Bibliotheksbrand erhebt sich der Schatten von Alexandria. Am Beginn des modernen französischen Archivwesens steht der Verlust der Reisekanzlei Philipp Augusts in der Schlacht von Frétéval im Jahr 1194. Aber das Archiv hütet auch die Glut des Krieges und lässt sie Jahrzehnte später unerwartet wieder aufflackern. Neue, unerhörte Enthüllungen schienen bevorzustehen, als kürzlich der amerikanische Geheimdienst die “Rosenholz-Dateien” mit den Namen der Westagenten des Ministeriums für Staatssicherheit freigab. Daraus ist nichts geworden. Aber ein gelehrtes Werk wie das “Germanistenlexikon” war dazu angetan, bedeutende Nachkriegskarrieren nachträglich in Zwielicht zu tauchen. Bald sechzig Jahre nach dem Krieg wurde die Mitgliederkartei der NSDAP zu einem fatalen Orakel.

Dass diese Zentralkartei, das Hauptstück des Berliner Document Center, erhalten blieb und den Alliierten in die Hände fiel, verdankt sich nur einer Serie von Zufällen. Offenbar hat der Besitzer der Papiermühle Wirth in MünchenFreimann den Vernichtungsbefehl der NSDAP-Reichsleitung vom April 1945 ignoriert und es vorgezogen, die Existenz der gut acht Millionen Mitgliedskarten dem amerikanischen Stadtkommandanten von München anzuzeigen. Aber der Hinweis blieb beim Counter Intelligence Corps der 7. Armee hängen. Wochen und Monate gingen ins Land, es wurde September, bevor den Stäben zu dämmern begann, dass sie da ein Zentraldokument des Dritten Reiches vor sich hinschimmeln ließen. Im Januar 1946 wurden die fünfzig Tonnen Karten ins Document Center nach Berlin gebracht.

Die am Deutschen Historischen Institut in Washington forschende Historikerin Astrid Eckert hat diese Anekdote aus der unmittelbaren Nachkriegszeit überliefert. Es ist eine Welt wie aus Zettels Albtraum. Eckerts Studie über die Jagd der Alliierten auf die Akten des Dritten Reichs und ihre späte Rückkehr (“Kampf um die Akten. Die Westalliierten und die Rückgabe von deutschem Archivgut nach dem Zweiten Weltkrieg”, soeben im Verlag Franz Steiner erschienen) straft alle romantischen Vorstellungen vom stillen Leben der Archive Lügen. Bei diesem Rennen machten sich auch die Alliierten untereinander Konkurrenz. Ganze Jagdpartien von Nachrichtendienstlern und Archivaren kreuzten durchs eroberte Deutschland: “Um manche Zielobjekte setzte ein wahrer Wettlauf ein, und die Trophäe selbst wurde um den Preis ernster diplomatischer Verwicklungen eifersüchtig gehütet.”

Nachdem Präsident Roosevelt, um die Stimmung der Truppe zu heben, Ende August 1944 zugelassen hatte, dass Angehörige der Armee Trophäen sammeln durften, gab es kein Halten mehr: Das Sammelfieber erfasste die Armee, vom ersten bis zum letzten Mann. Ein Exemplar der Nürnberger Gesetze mit den Originalunterschriften, unter anderem von Hitler und Frick, gelangte über mehrere Stationen endlich in die Tasche von General Patton. Der verschenkte es bei einem Besuch in Kalifornien an die Huntington Library in San Marino, weil er mit der Familie des Mäzens Henry Huntington befreundet war.

Die Historie der Archive ist erfüllt von solchen Anekdoten, die einen sind kurios, die anderen grausam, und manche sind einfach nur banal. Und dann gibt es noch die Geschichten von den deutschen Archivalien, Künstlernachlässen und Gelehrtenpapieren, die weiterhin in die Vereinigten Staaten abwandern, weil hierzulande die Wertschätzung (und konsequenterweise auch das Geld) fehlt für solche unersetzlichen Grundlagen wissenschaftlicher Arbeit. Das sind die traurigen Geschichten.
Ulrich Raulff in der SZ vom 25.9.2004

Archive: Hochpolitische Institutionen

„Archive sind hochpolitische Institutionen“, erklärte András Riedlmayer: „Es ist den wenigsten bewusst, aber die Macht über das Archiv bedeutet die Verfügungsgewalt über die Vergangenheit und die Zukunft“. In seinem Vortrag über das Kulturerbe in den Zerfallskriegen Jugoslawiens lieferte der Harvarder Bibliothekar und Orientalist erschütternde Belege für seine These. Parallel zur „ethnischen Säuberung“, das weist Riedlmayers Forschung akribisch nach, zielten die Aggressoren mit Kalkül auf das Gesamtarchiv einer Gesellschaft. So stand tagelang die alte Bibliothek von Sarajevo in Flammen, brannten Serben 1200 Moscheen in Bosnien nieder und attackierten dort nahezu jedes Archiv. Katasterdaten, amtliche Register, Urkunden, Dokumente und Protokolle gingen in Rauch auf. Könnte man die zerstörten Aktenmeter aneinander reihen, so sagte Riedlmayer zur Verdeutlichung, ergäben sie eine Strecke von 511 Kilometern. Tausende kostbarer Codices in arabischer, persischer, osmanisch-türkischer, hebräischer und bosnischer Schrift sind für immer verloren. Wer später, wie es Riedlmayer mit engagierten Kollegen unternimmt, Bestände rekonstruieren oder ersetzen will, der kann, so der Forscher, nur mehr einen „Schatten aus der Asche auferstehen lassen“

Aus dem Archivkonkressbericht des Tagesspiegels

Fotos und Briefe von Inge Meysel werden versteigert

Lt. einer Mitteilung der “Harburger Anzeigen und Nachrichten” (http://www.han-online.de/HANArticlePool/000000fe4f0863d400d500b700c1003175645fa5) werden neben der Villa Meysel auch deren Inhalt versteigert. Klassische Nachlassbestandteile, wie Fotos von Dreharbeiten – s. Siegener Zeitung . 19.08.2004, leider nicht online verfügbar – sowie Korrespondenz sind ebenfalls betroffen.
Bleibt zu hoffen, dass dieses Kulturgut auch der Allgemeinheit zugänglich bleibt.

Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz

http://ak-brandenburg.de/texte/aktuelles/BbgDSchG2004.pdf

Amtliche Begründung:
http://www.landtag.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_7000/7054.pdf

Im neuen Gesetz heisst es unter § 2 Abs. 2 Nr. 3:

“bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen (bewegliche Denkmale); davon ausgeschlossen ist Archivgut, soweit es den dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen unterliegt”

Anders als in Nordrhein-Westfalen, das Archivgut ganz aus dem Geltungsbereich ausschliesst, ist hier das vom Archivgesetz nicht geregelte private Archivgut (Gutsarchive!) wohl berücksichtigungsfähig. (Die Begründung schweigt sich dazu aus.)

“§ 3 Denkmalliste
(1) Denkmale sind nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Die Eintragung beweglicher Denkmale und beweglicher Bodendenkmale öffentlich-rechtlicher Museen und Sammlungen in die Inventare ersetzt die Eintragung in die Denkmalliste.”

Dies kann sich nicht auf öffentliches Archivgut beziehen, das dem Archivgesetz unterliegt, wohl aber auf Archivalien, die sich in öffentlichen Bibliotheken, Museen usw. befinden.

Nibelungen in Karlsruhe

Heute ist im Badischen Landesmuseum die Ausstellung “Das Nibelungenlied und seine Welt” eröffnet worden.

Das Badische Landesmuseum Karlsruhe präsentiert erstmals die drei bedeutendsten Handschriften des Nibelungenliedes im Original. Darunter die älteste Schrift aus dem 5. Jahrhundert über das Heldenepos.
vermeldet die gestrige Ausgabe der netzeitung

Laufzeit der Ausstellung, Öffnung, Führungstermine, Katalogbestellung u.v.a.m. sind der Homepage des Museums zu entnehmen.

Die Handschrift C läßt sich seit einiger Zeit digital betrachten (siehe auch: Beitrag von Klaus Graf ), aber daß alle 3 Originale zu betrachten sind – auch die Münchner Hs. A und Gallner Hs. B – das gibt es eben nur für kurze Zeit ! Hier hat dieser Slogan volle Berechtigung, noch einmal werden wir das wohl nicht erleben dürfen.

Thema Säkularisation 2003: Frankreichs Kulturgut-Beute

Les Editions de Maison des Sciences de l’Homme de Paris viennent de publier un ouvrage essentiel sur la notion, ô combien actuelle, de «Patrimoine annexé»:

Bénédicte Savoy, Patrimoine annexé. Les saisies de biens culturels opérées par la France en Allemagne autour de 1800, Paris, Editions de la MSH, 2003.
Tome I : xv-496 p., cartes, 89 ill.

Entre 1794 et 1811, la France révolutionnaire puis impériale confisque plusieurs milliers d’oeuvres d’art et de livres précieux dans les pays d’Europe occupés par ses armées. Cette politique d’appropriation est légitimée par une doctrine audacieuse selon laquelle les oeuvres «d’art et de sciences», fruit du génie de la liberté, doivent séjourner au pays de la liberté. Officiellement destinés à promouvoir l’instruction publique et le
progrès des arts, ces objets répartis dans les collections nationales
françaises, mais aussi dans les palais impériaux, ont été pour la plupart restitués à leurs propriétaires légitimes après la chute de l’Empire. Cette étude décrit les modalités et les effets des saisies pratiquées par la France dans le domaine allemand. Elle évoque les principaux acteurs, aux noms souvent prestigieux, impliqués dans les opérations des deux côtés du Rhin: Vivant Denon, Jacob Grimm, les frères Humboldt. Elle éclaire le rôle déterminant que cette politique d’appropriation a joué dans la prise de
conscience patrimoniale des États germaniques au début du XIXe siècle. Elle examine enfin le sort effectivement réservé, en France, aux oeuvres confisquées dans les collections allemandes.

Tome I

Préface de Pierre Rosenberg
Introduction
Première partie
Acteurs

I “C’est à Cologne que nous avons brillé “. La première campagne de saisies
opérée dans les régions rhénanes. 1794-1796

II “Ce ne seroit qu’à titre de trocs”. La mission de François-Marie Neveu en
Allemagne méridionale.1800-1801

III Codicologue, incunabuliste et rabatteur. La mission de Jean-Baptiste
Maugérard dans les quatre départements du Rhin. 1802-1804

IV L’oil de Napoléon. Les missions de Dominique-Vivant Denon en Allemagne du
Nord et en Autriche. 1806-1809

V “Negocium und Antichambrieren”. Les missions de réclamation allemandes.
1814-1815

Deuxième partie
Opinions

VI Patrimoine d’adoption et patrimoine rée. L’opinion publique allemande et
les “conquêtes artistiques” de la France en Europe. 1794-1807

VII Fiat justitia! Regards allemands sur les réclamations de 1814 et 1815

VIII Écrire l’histoire des “conquêtes artistiques”. L’historiographie des
saisies. 1816-1940

Troisième partie
Objets

IX Du gâchis? Le traitement à Paris des |uvres saisies en Allemagne

X Entre trophées militaires et diffusion du savoir Publicité des |uvres
saisies en Allemagne

XI “Contribuer, en temps de paix, à raviver les arts”. Les politiques
allemandes du patrimoine récupéré

Conclusion – Sources – Notes – Crédits photographiques

Tome II : XXII-488 p., 602 ill., index général avec la collaboration de
Nicolas Labasque

L’exposition des oeuvres saisies par Dominique-Vivant Denon en Allemagne,
1807-1808.
Catalogue critique

Le second tome est consacré à la spectaculaire exposition au Louvre, en
1807-1808, des |ivres confisquées par Vivant Denon dans les collections
d’Allemagne du Nord. S’appuyant principalement sur la notice sommaire qui
accompagnait l’exposition, sur les procès-verbaux dressés lors des saisies
(la plupart sont publiés ici pour la première fois) et sur les listes
d’objets restitués, ce catalogue propose une reconstitution inédite et
amplement illustrée de cet évé-nement sans précédent dans l’histoire des
musées allemands, et de l’évolution du goût en Europe.

Tome II

Introduction
Références bibliographiques

Catalogue des oevres exposées
Avertissement – Sculpture – Bronzes antiques – Mélanges, terres cuites,
petites sculptures et marbre, etc. – Plastiques – Autres antiques en
marbre – Sculpture moderne – Tableaux – Dessins – Camées – Sculpture en bois
et en terre – Ivoire sculpté – Curiosités

Inventaires des saisies opérées par la France dans les collections
allemandes. 1800-1809
Munich – Nuremberg – Berlin – Brunswick – Cassel – Schwerin – Vienne

Index des lieux de conservation actuels – Index général des tomes I et II
ISBN 2-7351-0988-7

Dolores Jaulin
Éditions de la Maison des sciences de l’homme
54 bd Raspail
Paris 6e
Tél. : 01 49 54 22 36/20 31
mél. : jaulin@msh-paris.fr

Aus H-MUSEUM

Kein Kulturgutschutz für Archivalien?

Archiv.net der Firma Augias, bekanntlich eng mit dem adelsfreundlichen Landschaftsverband Westfalen verbandelt, bewirbt auf seiner Startseite ausführlich die Potsdamer Antrittsvorlesung von Norbert Reimann (Kulturschutz und Hegemonie. Die Bemühungen der staatlichen Archive um ein Archivalienschutzgesetz in Deutschland 1921 bis 1972), die als PDF nachlesbar ist.
Reimann versucht den Gedanken der staatlichen Aufsicht über Privatarchive, also den Denkmalschutzgedanken, als Hegemonieanspruch der Staatsarchive und nationalsozialistisches Erbe zu diskreditieren. Sein tendenziöser Beitrag, den ich voll und ganz ablehne, verdiente eine ausführlichere Widerlegung.
Reimann setzt sich nicht mit der Regelung des rheinland-pfälzischen Archivgesetzes auseinander, die denkmalschutzrechtlich begründete Befugnisse des Landeshauptarchivs vorsieht.
In Nordrhein-Westfalen ist privates Archivgut vom Denkmalschutzgesetz ausgenommen, und das Kulturgutschutzgesetz des Bundes hindert den Eigentümer nicht an einer Zerstreuung durch Verkauf im Inland. Wenn also ein westfälischer Landadeliger sein Archiv verfeuern will, so kann ihn daran von Rechts wegen niemand hindern. Die erfolgreiche Zusammenarbeit des Landschaftsverbands mit dem Adel in Westfalen soll nicht geleugnet werden, aber wenn man auch die Adelsbibliotheken in den Blick nimmt, so muss man von dem gravierenden Verlust von Geschichtsquellen ausgehen.
Die Archivalienschutzgesetzgebung bezweckte auch die Zugänglichkeit privater Archivalien zu verbessern, die oft sehr zu wünschen übrig lässt.

Rückübereignung von Rittergutsbeständen

Über die archivischen Probleme mit dem Rückgabeanspruch von Alteigentümern beweglicher Kulturgüter (mehr dazu) berichtet Birgit Richter (Zur Rückübereignung von Archivalien aus Rittergutsbeständen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz in Sachsen, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtags 2001 in Cottbus, Siegburg 2002, S. 211-221). Da die Archivalien in der DDR-Zeit provenienzgerecht mit in Staatseigentum befindlichem Schriftgut der Patrimonialgerichte vermischt wurde, bedeutet das Identifizieren der enteigneten Archivalien einen hohen Aufwand. Zu wenig werden in dem sehr allgemein gehaltenen Erfahrungsbericht die Gefahren für das Archivgut bei Rückgabe gewürdigt, kein Gedanke wird an die mögliche Nutzung des Denkmalschutzgesetzes oder Kulturgutliste verschwendet. Jedes neue Bundesland wurstelt allein vor sich hin: Leider ist unter den Archivaren noch kein länderübergreifender Dialog dazu zustande gekommen (S. 221). [aus Netbib 3.1.2003]

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