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Über das Mobiliarvermögen ehemals regierender Häuser

Zu Baden siehe http://archiv.twoday.net/stories/2832452

Zur Rechtslage in Hessen: ?p=28733#comments

Es kann also in fürstlichen Familien der frühen Neuzeit als übliche hausgesetzliche Regelung angesehen werden, dass die Mobilien nicht der gesetzlichen Erbfolge (Intestaterbfolge) unterlagen, sondern dem nächsten Regenten zufielen.

Für das 19. Jahrhundert stellt Heinrich Zoepfl, Grundsätze des gemeinen deutschen Staatsrechts […], Bd. 1, Leipzig/Heidelberg 1863, S. 744f. heraus, dass die Intestaterbfolge entweder auf das bewegliche Vermögen beschränkt wurde oder überhaupt nicht in den Hausgesetzen vorgesehen war. Alle Bestandteile des Privatvermögens, über die der Herrscher nicht unter Lebenden oder von Todes wegen verfügt hat, gingen ohne weiteres in den Hausfideikommiss über. Für die letzte Variante führt Zoepfl die folgenden Hausgesetze an:
Hannover 1836 XI § 1
Sachsen-Coburg-Gotha 1855 § 81
Sachsen 1837 § 56f.

Streit um badische Kunstschätze verschärft sich

Laut SWR

Einen Untersuchungsausschuss wegen eines Versehens in einem Ministerium einzusetzen sei geradezu lächerlich, erklärte Mappus. Hier würden Steuergelder organisiert vernichtet.

Preisrätsel: Wie viele Fehler enthalten die Worte “wegen eines Versehens in einem Minsterium”?

“Versehen” ist hier ein Euphemismus für unverantwortliche politische Blauäugigkeit und juristische Unfähigkeit.

Von “einem” Versehen kann aufgrund der dauerhaften und mehrfach wiederholten Anläufe keineswegs die Rede sein.

“Ministerium”: Ein Untersuchungsausschuss müsste prüfen, inwieweit hier auch dauerhafte Adelshörigkeit des Ministerpräsidenten selbst Auslöser der Affäre war.

Und das “eine” Ministerium kann auch nicht so ganz ernst gemeint sein, weil hier

  • das Finanzministerium offensichtlich keine Ahnung vom vorhandenen Vermögen des Landes hat und nicht die notwendige juristische Fachkenntnis besitzt oder einholen kann
  • das Wissenschafts- und Kunstministerium sich wiederholt energisch und ohne Not gegen wichtige Belange von Wissenschaft und Kunst ausspricht
  • der Rechnungshof wohl bewusst die Verankerung der staatlichen Institutionen in der Verfassung (Kulturgutschutz) angreift

Mappus fährt fort:

Bisher seien weder Verpflichtungen eingegangenen worden, noch seien Geldmittel geflossen. Deshalb frage er sich, was eigentlich untersucht werden solle, so Mappus.

Daran ist die Laienspielschar in Stuttgart aber nur ganz knapp vorbeigeschrammt. Denn eigentlich war ja alles unter Dach und Fach. Wie so etwas allgemein zu verhindern ist, sollte durchaus Teil der politischen Diskussion sein. Ob man dazu jetzt unbedingt einen Untersuchungsausschuss braucht, ist schwer zu beurteilen. Aber wie Herr Mappus einfach gar keine Schlüsse aus der Sache zu ziehen, kann es ja nun wirklich nicht sein.

Mühleisen: Baden-Württemberg ist rechtmäßiger Eigentümer der Handschriften von St. Peter

Badische Zeitung vom Dienstag, 7. November 2006

“Handschriften gehören schon dem Land”

Die Nachkommen der früheren badischen
Großherzöge betrachten die Handschriften aus den 1806
aufgelösten Klöstern St. Peter und St. Blasien als ihren Besitz.
Hans-Otto Mühleisen, Politikprofessor in Augsburg, kennt die
Geschichte von St. Peter wie niemand sonst. Mit ihm sprach Wulf
Rüskamp.

BZ: Herr Mühleisen, sind die Besitzansprüche des Hauses Baden
berechtigt?

Mühleisen: Vorderösterreich kam erst 1806 zu Baden. Dennoch
hat Baden damals die Rechtsbestimmungen des
Reichsdeputationshauptschlusses von 1803 angewandt, ohne dass
es dazu drei Jahre später eine Berechtigung hatte.

BZ: Das sieht die Landesregierung nicht so.

Mühleisen: Man hat etwas zu schnell gesagt, durch die
Säkularisation sei Klostergut auf Baden übertragen worden — ohne
zu unterscheiden zwischen dem Land Baden und dem Haus
Baden. Säkularisation diente aber der Vereinheitlichung des
Staatsgebildes, nicht der persönlichen Bereicherung des jeweiligen
Herrschers.

BZ: Wem also gehören die Handschriften?

Mühleisen: Baden-Württemberg als Nachfolger des alten Landes
Baden ist rechtmäßiger Eigentümer.

BZ: Was halten Sie von der Überlegung, die Handschriften zu
verkaufen?

Mühleisen: Alle 200 aus St. Peter stammenden Handschriften sind
für mich mit die besten Zeugnisse für die Kulturgeschichte der
Region. Würde man sie verkaufen, ginge ein Stück
Kulturgeschichte endgültig verloren, das heute noch in Karlsruhe
der Öffentlichkeit zugänglich ist. Derzeit werden historische
Bibliotheken, darunter die von St. Peter, mühselig virtuell
rekonstruiert — und genau zu dem Zeitpunkt sollen Bestände, die
noch da sind, verkauft werden: Ein Vorgang ohne jede kulturelle
Sensibilität.

SPD beantragt Untersuchungsausschuss zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter

Pressemitteilung vom 7.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg (html, pdf)

Ute Vogt: „Das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung im Umgang mit Kulturgütern des Landes ist nur über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufzuklären“

Die SPD-Landtagsfraktion hat am Nachmittag beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen. Nach den Worten der SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Ute Vogt lässt sich das skandalöse Fehlverhalten der Landesregierung nur noch über einen Untersuchungsausschuss wirksam aufklären. „Es ist ein unglaublicher Vorgang, wie leichtfertig die Landesregierung bereit war, Millionen von Euro für den Ankauf von Kunstwerken auszugeben, die dem Land schon seit Jahrzehnten gehören. Was der sozialdemokratische Kultusminister Adam Remmele vor nahezu 80 Jahren dem Land Baden an Kulturgütern gerettet hat, das hätte die Regierung Oettinger beinahe über Nacht verscherbelt.“

Bis zur Stunde weigere sich die Landesregierung, die Verantwortung für diesen einmaligen Vorgang zu übernehmen und der Öffentlichkeit gegenüber darüber Rechenschaft abzulegen. Stattdessen werde weiterhin vernebelt, Verantwortung geleugnet und der Schwarze Peter zwischen den betroffenen Ministerien hin und her geschoben.

Mit dem Untersuchungsausschuss, so Vogt, sollen Ursachen und Verantwortung für das Versagen der Landesregierung und der kompletten Administration in der Kulturpolitik aufgedeckt werden, um ähnliche Fälle für künftige Zeiten auszuschließen. Dabei müsse insbesondere geklärt werden, wie es dazu kommen konnte, dass die Landesregierung auf den Rat namhafter Wissenschaftler zur Klärung der Eigentumsrechte an den Kulturgütern verzichtete. Aufgeklärt werden müsse auch, ob der geplante Ausverkauf landeseigener Kulturgüter aus Gefälligkeit gegenüber dem Haus Baden zu Lasten der Vermögens- und Kulturwerte des Landes geschehen ist.

Die SPD-Fraktion wird in einer Arbeitsgruppe nun den Antrag für den Untersuchungsausschuss erarbeiten und dann im Parlament einbringen. Nach Artikel 35 der Landesverfassung hat der Landtag auf Antrag von einem Viertel seiner Mitglieder die Pflicht, Untersuchungsausschüsse einzusetzen.

Helmut Zorell
Pressesprecher

Vgl. auch die Pressemitteilung vom 02.11.2006 der SPD-Landtagsfraktion,
Kulturgüter: Klärung der Eigentumsfrage unabdingbar (html, pdf)

Oettinger nach Historiker-Befund bis auf die Knochen blamiert

Ute Vogt: „Es ist erschütternd, wie schlampig und verantwortungslos der Ministerpräsident mit Vermögensinteressen des Landes umgeht“
(…) Vogt erneuerte die Forderung an die Landesregierung, dem Landtag unverzüglich eine Zusammenstellung vorzulegen über diejenigen Kunst- und Kulturgüter, die sich nach Auffassung der Landesregierung unstreitig im Eigentum des Hauses Baden befinden sowie eine Liste der Kunstwerke mit strittigen Eigentumsrechten. Es müsse verlässlich ausgeschlossen werden, dass mit Geldern des Landes über die Landesstiftung Kunstwerke gekauft werden, die ohnehin schon dem Land gehören. (…)

Haus Baden sieht Markgrafentafel weiter als Eigentum an

Schwäbische Zeitung Online 07.11.2006 17:35
http://www.szon.de/news/kultur/aktuell/200611070443.html

Stuttgart (dpa) “Das Adelshaus Baden sieht die so genannte Markgrafentafel weiter als sein Eigentum an. Dies geht nach den Worten von Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) aus einem neuen Gutachten hervor, das das Haus Baden vorgelegt habe.

Oettinger wies am Dienstag Kritik an ursprünglichen Plänen des Landes zurück, das Kunstwerk des mittelalterlichen Künstlers Hans Baldung Grien für acht Millionen Euro vom Haus Baden zu kaufen. Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hatte unter Hinweis auf ein Gesetz von 1930 das Bild klar dem Land zugeordnet. Oettinger betonte, er habe sich auf etliche Gutachten und Quellen verlassen, die das Kunstwerk dem Haus Baden zurechnen.

Das Vertrauensverhältnis zwischen der Landesregierung und der Adelsfamilie sei nach wie vor ungetrübt, betonte er. Eine Arbeitsgruppe aus Experten des Finanz- und des Wissenschaftsministeriums werde nun die Eigentumsfragen klären.

Wissenschaftsminister Peter Frankenberg (CDU) dämpfte die mit der Arbeit des Gremiums verbundenen Erwartungen. Auch nach der Prüfung werde es noch eine «Grauzone» geben. Die Wahrscheinlichkeit der richtigen Zuordnung der Kunstwerke werde aber höher sein. Grundlage der Prüfung sei Archivmaterial, das bei den bisherigen Gutachten nicht hinzugezogen worden sie.”

Zur angekündigten Interministeriellen Arbeitsgruppe zu badischen Kulturgütern vgl. auch die Pressemitteilung des MWK vom 7.11.2006:

“Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung von Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg sowie Staatssekretär Dr. Dietrich Birk befasst sich ab sofort mit einer Reihe strittiger Fragen zu den Kulturgütern aus dem Haus Baden. Dazu gehören auch die bisher beim Finanzministerium ressortierenden rechtlichen Fragen des Eigentums an prominenten Kunstwerken und anderen Kulturgütern, wie Frankenberg am 6. November in Stuttgart mitteilte.

Die Arbeitsgruppe, der das Finanzministerium und das Staatsministerium angehören, hat am Montag, 6. November ihre Tätigkeit aufgenommen. Frankenberg: „Wir werden alle relevanten Fragen rasch klären und dazu neben Fachleuten aus unseren Häusern auch externe Experten aus den Bereichen Geschichts- und Rechtswissenschaften heranziehen.“ Die Arbeitsgruppe werde sorgfältig, aber zügig vorgehen und so bald wie möglich dem Kabinett einen Bericht vorlegen.”

O-Töne aus der Landespressekonferenz von heute nachmittag mit Oettinger, Stratthaus und Frankenberg bietet der SWR: “Wie eine Bombe eingeschlagen”. Der Handschriftenstreit ist noch lange nicht zu Ende. (mp3, 3:03 min)

Hieraus Auszüge: (…) Jetzt aber weiß MP Guenther Oettinger gar nicht mehr, was er glauben soll: “Wie ich höre, hat das Haus Baden gestern auf 4 Seiten dargetan, [dass] das Eigentum doch bei Ihnen [sei] – in Kenntnis der Argumente des Historikers [Mertens].” (…)

Der zuständige Kunstminister Peter Frankenberg: “Wir sind jetzt zunächst einmal, wenn Sie so wollen, genau dort, wo wir ursprünglich nicht hinwollten, nämlich an der Basisarbeit in den Archiven und in den Unterlagen [… Heiterkeit im Saal …], um Eigentumsverhältnisse zu klären, die jetzt seit 1918 noch niemand so richtig geklärt hat.” Sorgfältig und gründlich werde jetzt geprüft, versichert der Ministerpräsident und gibt damit auch zu: bisher ist eben das nicht geschehen. (…)

Und auch der Ministerpräsident macht deutlich: so wie der Vergleich zwischen Land und Haus Baden vorgesehen war, so wird er nicht zustandekommen. “Es gibt noch keinen Deal. Es gibt einen Vergleichsentwurf – das ist ein entscheidender Unterschied -, der jetzt nochmals auf seine Stimmigkeit und seine Dimension geprüft wird und der dann zu beschließen wäre.”

In der Stuttgarter Zeitung (Ausgabe vom 8.11.2006 S.6) berichtet Renate Allgöver unter dem Titel “Weiter Streit um badische Kunstschätze. Baden zweifelt an Historiker” über den Auftritt vor der Landespressekonferenz:

(…) Untersucht werden laut Frankenberg alle Archivmaterialien, alle Gesetze und das Begleitmaterial zu den Gesetzen. In den bisherigen acht Rechtsgutachten seien keine Einzelstücke überprüft worden. Jetzt müsse untersucht werden, ob die angenommene Summe von 30 Millionen Euro überhaupt gerechtfertigt sei, so Frankenberg weiter. Der Betrag habe sich aus den bisherigen Rechtsverhältnissen ergeben.

Regierungschef Günther Oettinger sagte, das Haus Baden habe am Montag Zweifel an der Darstellung des Historikers Mertens angemeldet. Das Eigentum an der Markgrafentafel liege bei ihnen, erkläre die Familie in einem vierseitigen Brief. Zur bisherigen Vorgehensweise erklärte Oettinger, ¸¸ich kann nicht selber in die Katakomben gehen”. Auch namhafte Persönlichkeiten seien bisher davon ausgegangen, dass die Markgrafentafel dem Haus Baden gehöre. Er sagte weiter: ¸¸Wir sind lernfähig.” Allerdings stehe man vor einer ¸¸enorm schwierigen und komplexen Sach- und Rechtslage”. Wenn keine endgültige Klärung möglich sei, komme nach wie vor ein Vergleich in Betracht. (…) Gemeinsam mit dem Landesarchiv würden alle verfügbaren Akten bewertet. Eine Frist wird der Arbeitsgruppe nicht gesetzt. ¸¸Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit”, betonte Oettinger.

Update 9.11.2006
Der Südkurier vom 9.11. zitiert auszugsweise aus dem Brief des Hauses Baden an MP Oettinger, mit dem dieser die Aufrechterhaltung seines Anspruchs auf die “Markgrafentafel” begründet:

Stellungnahme des Hauses Baden zum Gemälde Hans Baldung Grien “Markgraf Christoph I. von Baden” (Markgrafentafel):

“Das Haus Baden geht auf der Grundlage der heutigen Sicht der Aktenlage davon aus, dass das oben genannte Gemälde vor 1930 im Eigentum des Hauses Baden gestanden hat und sich seither die Rechtslage nicht verändert hat. Zwar hat Großherzogin Hilda (…) die ihr gehörigen Kunstwerke aus der Kunsthalle dem Land Baden im Jahre 1930 zu Eigentum angeboten. Von dieser Vereinbarung ausgenommen ist aber das Gemälde “Hans Baldung, gen. Grien: Markgraf Christoph I. von Baden”. Die Vereinbarung liegt dem Gesetz zugrunde und ist ebenfalls angedruckt im Gesetzesblatt auf Seite 27f.
Ferner sind andere Familienbildnisse, Gemälde fürstlicher Personen, Fürstenbildnisse und Gedenkblätter ausgenommen – so wie etwa das Bild “Schule des Rubens: Don Juan de Austria a.J.”, im Vertrag aufgeführt als zweites Gemälde nach Baldung Grien. Der Wortlaut des Vertrages aus dem Jahr 1930 bezieht sich demnach eindeutig auf das Gemälde und nicht auf eine Nachahmung. (…) Hätten die Vertragsparteien in Wirklichkeit nicht ein Gemälde von Hans Baldung Grien, sondern eine Nachahmung in Bezug nehmen wollen, so hätten sie in dem Text nicht die klare Bezeichnung “Hans Baldung Grien” gewählt. (…) Somit ist davon auszugehen, dass das Eigentum am Originalgemälde also nicht durch das Gesetz auf das Land Baden übertragen wurde, sondern beim Haus Baden verblieben ist. (…)
Die Rechtslage am Original des Gemäldes war Gegenstand einer gemeinsamen Überprüfung durch das Haus Baden und der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe im Jahr 2002. Beide Seiten sind damals vom Eigentum des Hauses Baden ausgegangen, wobei beiden Seiten der genaue Text der Vereinbarung aus dem Jahre 1930, wie sie im Gesetzesblatt abgedruckt ist, bekannt war.”

Erbprinz Bernhard fügt einen Auszug aus dem Katalog “Schatzhäuser Deutschlands: Kunst in adligem Besitz” bei, der die Tafel als “Leihgabe” bezeichnet. Er bittet um ein Gespräch und hofft, “dass die Verhandlungen wieder in ein sachliches Umfeld zurückgeführt werden können”.

Soweit der Südkurier. Diese Ausführungen des Hauses Baden sind nicht stichhaltig. Bettina Wieselmann (Heidenheimer Zeitung – Südwestpresse, Rubrik ‘Brennpunkt’ – SWP) schrieb dazu bereits am 3.11. (KUNSTSCHÄTZE / Neue Enthüllungen zum Geschäft der Regierung mit dem Haus Baden. Land will sein Eigentum kaufen. Historiker: Gemälde gehört seit einem Dreivierteljahrhundert dem Staat):

“Ausgenommen von der Abtretung bleiben die hier unten genannten Familienbildnisse. . .”, heißt es im Gesetzesblatt. Nach der Katalogliste ist als erstes die “Nr. 87″ angeführt: Hans Baldung, genannt Grien: Markgraf Christof I. von Baden.” Nur auf den ersten Blick sieht dies allerdings so aus, als handle es sich bei diesem ausdrücklich nicht dem Land Baden übereigneten Werk um die wertvolle “Markgrafentafel”. Dagegen spricht jedoch nicht nur der Brief des Markgrafen Bertold. Ein Blick in die erwähnte Katalogliste hilft auch weiter: Die “Markgrafentafel” trägt dort die Nr. 88, während es sich beim Bild Nr. 87 um eine “Kopie nach Baldung Grien” handelt, wie Kunsthallendirektor Klaus Schrenk inzwischen weiß. “Gottseidank” herrsche jetzt über die Zuordnung des Bildes Klarheit, freute sich Schrenk gestern. Die “Markgrafentafel” sei jetzt “zweifelsfrei in unserem Besitz.” Im Finanzministerium, das den angestrebten Vergleich mit dem Haus Baden seit Monaten betreibt und in der Angelegenheit seit Jahren federführend ist, muss man sich nachsagen lassen, schlampig gearbeitet zu haben und 87 von 88 nicht unterscheiden zu können.

Soweit die Südwestpresse. Es ist völlig absurd anzunehmen, dass Innenminister Adam Remmele und Graf Douglas mit soviel Herzblut um den Baldung Grien gerungen haben könnten, wenn es dabei um die kunsthistorisch und künstlerisch bedeutungslose Kopie und nicht das Original gegangen wäre. Außerdem scheitern all die dreisten Taschenspielertricks des Erbprinzen daran, daß die Zuordnung über die Koelitz-Nummer eindeutig ist.

Update 10.11.2006

Staatssekretär Birk weist Ansprüche des Hauses Baden zurück – Markgrafentafel gehört dem Land, vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2916320

Koelitz 1915 beweist: Ansprüche des Hauses Baden haltlos
http://archiv.twoday.net/stories/2918302

Stolberg-Sammlung angekauft

http://www.kn-online.de/artikel/1985138/Stolberg-Sammlung_kommt_nach_Eutin.htm

Für die Landesbibliothek Eutin wurde für 250.000 Euro die sogenannte Stolberg Sammlung rund um den Dichter Friedrich Leopold Graf zu Stolberg (1750 bis 1819) angekauft. Es handelt sich nicht um eine historische Adelssammlung. “Der originale
Nachlass Friedrich Leopold Stolbergs ist seit dem Zweiten Weltkrieg verschollen; deshalb hat Franz Stolberg in jahrzehntelanger zielstrebiger Sammlerschaft einen einzigartigen Bestand zusammengetragen, der sich um Friedrich Leopold
Stolberg und dessen Umfeld rankt. Einzigartige Stücke führen auch zu Zeitgenossen wie Lavater und Voß, schließlich spielt auch die Geschichte der Grafschaft Stolberg am Harz, in Göttingens Nähe, eine nicht unwesentlichen Rolle. Untrennbar mit dem Zustandekommen der Sammlung ist Jürgen Behrens (früher
Freies Deutsches Hochstift, Frankfurt am Main) verbunden, der jahrzehntelang die Stolberg-Forschung geprägt und im Auftrag viele wichtige Erwerbungen getätigt oder veranlasst hat”, liest man im Göttinger Ausstellungskatalog von 2001:
http://webdoc.sub.gwdg.de/ebook/h-k/gbs/gbs_17.pdf

Siehe auch:
http://www.paulinerkirche-goettingen.de/stolberg_voss.htm

Franz Graf zu Stolberg-Stolberg starb 2002. Seine Witwe ließ sich auf den Gedanken ein, die Sammlung nach Eutin zu holen:
http://uetersen.nordclick.de/artikel/1864524/Graf_Stolberg_-_Eutins_verkanntes_Genie.htm

Geschichte und Beschreibung der Sammlung
http://www.heimatverband-eutin.de/download/Langeld,%20Die%20Stolberg-Sammlung.pdf?action=download&id=10

Rechtslage beim Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe?

Weder der Verwaltungsleiter noch die Pressesprecherin Frau Gothe waren bereit, irgendwelche Informationen zur Geschichte oder den Eigentumsverhältnissen der Sammlungen preiszugeben. Der Leiter Prof. Wirth wird am Mittwoch wieder erreichbar sein.

Also muss man sich vorerst mit dem begnügen, was auf der Homepage zu finden ist.

http://www.smnk.de

Das Staatliche Museum für Naturkunde Karlsruhe geht auf die markgräflich-badischen Sammlungen von Kuriositäten und Naturalien zurück. Durch die Interessen und das Engagement von Markgräfin Caroline Luise wurden sie zwischen 1752 und 1783 zu einer bedeutenden wissenschaftlichen Sammlung ausgeweitet. 1784 wurde das Naturalienkabinett in die Räume der Hofbibliothek verlagert und 1785 erstmals als Museum für die Bürger geöffnet. Die Sammlungen des heutigen Naturkundemuseums sind damit seit über 200 Jahren für die Öffentlichkeit zugänglich!

Zwischen 1866 und 1872 ist das heutige Gebäude am Friedrichsplatz für das Naturalienkabinett und die Hofbibliothek errichtet worden. Im Jahre 1942 wurde das Haus durch Bomben zerstört und große Teile der wertvollen Sammlungen gingen verloren. Der Wiederaufbau konnte 1972 abgeschlossen werden. Heute gehört das Naturkundemuseum Karlsruhe wieder zu den größten Einrichtungen seiner Art in Deutschland.

Caroline LuiseMarkgräfin Caroline Luise

Die Insektensammlung des SMNK geht wie das gesamte Museum auf das Badische Naturalienkabinett der Markgräfin Caroline Luise (1723-1783) zurück. Von den wenigen Insekten dieser Gründungszeit (1751-1783) sind heute leider keine Präparate mehr erhalten. Aus der Zeit von Carl Christian Gmelin (1785-1837), dem ersten Direktor des Museums, ist eine Liste bekannt, die 118 Arten und 353 Exemplare erwähnt. Einzelne der mit Gmelin’schen Namensetiketten versehenen Exemplare sind bis heute erhalten geblieben.
Bis Ende des 19. Jahrhunderts hatte die Insektensammlung einige bedeutende Zugänge zu verzeichnen, z. B. die Sammlungen Arnsperger und Türckheim sowie Ausbeuten aus Mexiko, Sumatra und Java. Allerdings ist hiervon der größte Teil nicht erhalten geblieben, da die Präparate damals noch zu großen Teilen als Schausammlung ausgestellt waren, womit der Verlust der meisten Stücke zu erklären ist.

Die Trennung einer wissenschaftlichen Sammlung von der Schausammlung erfolgte erst unter dem Direktor Max Auerbach (1902-1945), der damit den Grundstein für eine spätere eigene Entomologische Abteilung legte. Er begann mit der Neuordnung der Sammlungen nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und der Aufstellung einer „Badischen Sammlung“. 1920 wurde mit Hermann Leininger erstmals ein eigener Konservator für Insekten eingestellt. Bedeutendster Zugang in dieser Zeit war 1917 die Schmetterlingssammlung des Karlsruher Baumeisters Martin Daub. Sie galt damals mit fast 56.000 Exemplaren aus dem paläarktischen Faunengebiet als eine der größten Mitteleuropas.
In der Bombennacht vom 2. zum 3. September 1942 konnte die wissenschaftliche Insektensammlung im Gegensatz zur Schausammlung zwar komplett aus dem brennendem Sammlungsgebäude gerettet werden, aber die anschließende Notlagerung ist an ihr nicht spurlos vorübergegangen.

Unter “Geologie/Paläontologie” liest man:

Kleine Handsammlung der Markgräfin Caroline Louise (Mineralien)
Schenkungen der Kaiserin Maria Theresia, der Zarin Katharina II. und des Zars Alexander I. (Mineralien)

Zoologie

Von den Beständen aus der Zeit der Markgräfin Caroline Luise und des ersten Direktors Carl Christian Gmelin findet man nur noch Spuren in den heutigen Sammlungen der zoologischen Abteilung. Durch die Brände nach den Bombadierungen Karlsruhes im September 1942 im Museumsgebäude und im September 1944 im Karlsruhe Schloß, wohin die Reste ausgelagert worden waren, wurden die meisten zoologischen Schauobjekte und Sammlungsteile vernichtet. Nur die Molluskensammlung blieb bis heute weitgehend erhalten. Einzelne in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erworbene oder gestiftete wertvolle Schädel, wie der eines Javatigers, sowie eine kleine Sammlung von exotischen Vögeln sind die ältesten noch sicher zurückverfolgbaren Nachweise für die damalige Sammeltätigkeit in der Wirbeltiersammlung des Museums, deren Umfang durch alte Inventarbücher und Zettelsammlungen belegt ist. Dazu zählen auch Präparate heute ausgestorbener Arten: Drei Wandertauben, Karolinasittich und Lappenhopf, sind unwiederbringbare Schätze der Sammlung.

Kommentar:

Da auch die naturkundlichen Sammlungen zum Hausfideikommiss gezählt wurden, gibt es keinen Grund, weshalb das Haus Baden gehindert sein sollte, auch auf die Bestände vor 1918 seinen Eigentumsanspruch geltend zu machen. Für die Kunsthalle war 1918/19 unbestritten, dass ihre Gemäldesammlung Privateigentum des Großherzoglichen Hauses war (obwohl man das mit Fug und Recht anzweifeln darf). Die auf die zurückgehenden Bestände könnten daher ebenfalls als Eigentum der Markgrafen aufgefasst werden.

Es gilt aber auch hier die Argumentation, dass die Sammlungen 1918/19 Staatsgut geworden sind.

Da die Naturalien nicht zur Zähringer Stiftung zählten, hatte das Reicke-Gutachten keinen Anlass, auf sie einzugehen. Man erfährt allerdings, dass sie mit anderen Sammlungen 1872 in staatliche Verwaltung übergingen. Zuvor wurden sie von der Zivilliste unterhalten.

Es scheint allerdings nach 1918 kein Anspruch von Seiten des Hauses Baden auf die naturkundlichen Sammlungen erhoben worden zu sein, weshalb ein solcher Anspruch wohl verjährt wäre.

Update: Auch in den Gutachten über die Eigentumsfrage sowie den von mir eingesehen Akten ist nirgends von Ansprüchen aufs Naturalienkabinett die Rede. Die Geschichte der Sammlung hat in zahlreichen Aufsätzen erhellt G. Mayer (siehe die Bibliographie in der gleich zu nennenden Schrift). Einen Überblick gibt: Vom Naturalienkabinett zum Naturkundemuseum 1785-1985, Karlsruhe 1985. Außer Caroline Luises Sammlungen und Schenkungen an das markgräfliche Haus gab es auch hier Säkularisations-Gewinne (fürstbischöfliche Sammlungen Meersburg, Naturalienkabinett St. Blasien, Öhninger gezeichnete Fossilien).

Karlsruher Handschriftenkataloge im Netz

DFG-finanzierte Kataloge und ältere Bände im Reprint stehen auf der Seite ManuMed zur Verfügung (der Katalog Schlechter/Stamm über die kleinen Provenienzen musste aus urheberrechtlichen Gründen wieder entfernt werden). [Update: wieder im Netz, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4674010 ]

HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 2. Die Pergamenthandschriften. – Wiesbaden: Harrassowitz, 1984. – (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0034.htm

HEINZER, Felix, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von Lichtenthal. Mit einem Anhang: Die heute noch im Kloster Lichtenthal befindlichen Handschriften des 12. bis 16. Jahrhunderts. – Wiesbaden: Harrassowitz, 1987. – (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 11)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0246.htm

HÖHLER, Peter, u. Gerhard STAMM: Die Handschriften von St. Blasien. – Wiesbaden: Harrassowitz, 1991. – (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 12)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0244.htm

NIEBLER, Klaus: Die Handschriften von St. Peter im Schwarzwald: Teil 1. Die Papierhandschriften. – Wiesbaden: Harrassowitz, 1969. – (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; Bd. 10, T. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0033.htm

Neu im November 2006:

HOLDER, Alfred: Die Pergamenthandschriften / beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Teubner, 1906 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1970 – 1906 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 5: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 1)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0720.htm

HOLDER, Alfred: Die Papierhandschriften, Fragmenta, Nachträge – beschrieben und erl. von Alfred Holder, Neudr. [der Ausg.] Leipzig, Berlin, Teubner, 1914 mit bibliogr. Nachtr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1971 – 1914 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 6: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 2)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0721.htm
HOLDER, Alfred u. Karl PREISENDANZ: Register – Grundstock der Bibliothek – Die alten Kataloge, Leipzig: Teubner, 1918, Neudr. Wiesbaden: Harrassowitz, 1973 (Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe; 7: Die Reichenauer Handschriften; Bd. 3; beschrieben und erl. von Alfred Holder, fortgeführt von Karl Preisendanz)
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/HSK0722.htm

(Es ist angekündigt, dass weitere alte Kataloge vom Münchner Digitalisierungszentrum digitalisiert werden.)

Bei Google Book Search sind – mit US-Proxy – einsehbar:

Wilhelm Brambach, Geschichte und Bestand der Sammlung, Karlsruhe 1891
http://books.google.com/books?id=P33jsmrASucC
(Auch als PDF herunterladbar)
Aufgrund seiner Wichtigkeit als PDF auf Wikimedia Commons verfügbar:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Brambach_Geschichte_und_Bestand_der_Sammlung.pdf

Alfred Holder, Die Durlacher und Rastatter Handschriften, Karlsruhe 1895
http://books.google.com/books?id=FOmuI8OezsIC&printsec=titlepage (auch als PDF herunterladbar)
[Update: https://www.archive.org/details/diedurlacherund00karlgoog ]

Orientalische Handschriften, KA 1892
http://books.google.com/books?id=0KwULCmRDfUC&printsec=titlepage
(auch als PDF herunterladbar)

Emil Ettlinger, Die ursprüngliche Herkunft der Handschriften … Heidelberg 1901
http://books.google.com/books?id=CmXoVD9UAFkC&pg=PA1
(auch als PDF herunterladbar)
Diese Arbeit gibt einen Kurzüberblick über die Säkularisationsbestände und wurde daher über Wikimedia Commons verfügbar gemacht:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Ettlinger-Handschriften_%281901%29
(Titelei hinten)

Ferdinand Lamey, Romanische Handschriften; Theodor Längin, Deutsche Handschriften, Karlsruhe 1894
http://books.google.com/books?id=MVDSFT7M8SYC&pg=PA51 (Beginn Längin; auch als PDF herunterladbar)

Mit der Sammelbüchse durchs Land

In der FAZ vom 4.10.2006, S. 8 schreibt Leser Dr. Peter Michael Ehrle, Direktor der BLB Karlsruhe:

Über die Berichterstattung der Frankfurter Allgemeinen zum Aktenfund von Professor Mertens (“Der Baldung-Grien-Code”) habe ich mich sehr gefreut. Der Brief des Markgrafen Berthold von Baden (F.A.Z.-Feuilleton vom 2. Oktober) ist ein weiterer Beleg dafür, daß die Landesregierung von Baden-Württemberg unnötig Rechtspositionen des Landes preisgibt, um angeblich strittiges Eigentum zu erwerben, das nach Meinung von Experten in Wirklichkeit Staatseigentum ist. Die Kultureinrichtungen des Landes, zu denen auch die beiden Landesbibliotheken gezählt werden, sollen aus ihren Etats Mittel abgeben, deren Höhe im Falle der Badischen Landesbibliothek dazu führen könnte, daß die Erwerbung von wissenschaftlicher Literatur in den nächsten Jahren stark eingeschränkt werden müßte.

Auch der Kommentar “Mir gebbat nix!” ist äußerst treffsicher, mit einer Ausnahme: “Insofern müßte jetzt kein ermatteter, sondern ein Ruf wie Donnerhall durch Baden-Württemberg gehen, ausgestoßen von Museen, Bibliotheken, Literaturarchiven: ,Mir gebbat nix!’ Und dieser Ruf müßte, wenn diese Kulturinstitutionen nur mannslaut genug wären, dem Ministerpräsidenten als Aufruhr-Schrei in den Ohren gellen.” Diese Äußerung verkennt nicht nur, daß ich mich als Leiter der Badischen Landesbibliothek bis an die Grenzen des Dienstrechts für den Erhalt unserer Handschriften eingesetzt habe, sondern sie verkennt auch, daß die Direktoren der genannten Einrichtungen als Beamte oder Angestellte des öffentlichen Dienstes zur Loyalität gegenüber dem Dienstherrn und zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet sind. Vielleicht sollten endlich einmal das Beamtenrecht und das übrige öffentliche Dienstrecht an die Erfordernisse eines demokratischen Staatswesens angepaßt werden, statt die obrigkeitsstaatlichen Strukturen vergangener Zeiten zu perpetuieren.

Faksimile:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-faz061104.php

Sammeln, nicht horten?

http://www.welt.de/data/2006/10/11/1066440.html

Dirk Heisig betreut für die Ostfriesland Stiftung der Ostfriesischen Landschaft das Projekt, zu dem sich 14 mittlere und kleine Museen der Region zusammengeschlossen haben. Er fordert, dass die Museen ihre Bestände prüfen und sich gegebenenfalls auch von Sammlungsteilen trennen sollen.

Eine unsägliche Stellungnahme. Konzentration auf das wirklich Wichtige setzt voraus, dass man angeben kann, was wirklich wichtig ist. Vergangene Sammlungsentscheidungen müssen als historische Zeugnisse respektiert werden.

Museen sind Treuhänder des ihnen überlassenen (oft geschenkten) Kulturguts. Sie haben auch die Aufgabe, Geschichtsquellen zu bewahren.

Zu Museumsverkäufen siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/3043380 (Verkauf einer Zinnfigurensammlung, Schwäbisch Gmünd)
http://archiv.twoday.net/stories/2862065 (Artikel in politik und kultur)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287 (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831 (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752 (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886 (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739 (ICOM-Positionspapier 2004)

Verkäufe durch die NY Public Library
http://log.netbib.de/archives/2005/12/11/deaccession-roulette

Verkäufe des Wallraff-Richartz-Museums Köln im Zweiten Weltkrieg
http://log.netbib.de/archives/2004/12/07/museumsverkaufe-im-zweiten-weltkrieg

Ende 2003 liess das Stadtmuseum Radolfzell Militaria versteigern und erntete Kritik:
http://log.netbib.de/archives/2003/11/05/tabubruch-stadtmuseum-radolfzell-lsst-objekte-versteigern

http://www.wams.de/data/2003/05/18/97369.html?s=1
Lockerung des Tabus gefordert

In der SZ vom 9.10.2006 S. 15 skizzierte Hubertus Butin in einem längeren Artikel das Problem. Auszug:

Man könne doch das wertvollste Picasso-Gemälde aus der
Kunstsammlung Nordrhein-Westfalen veräußern, um damit den geplanten
Anbau des Hauses zu finanzieren, schlug schon 1997 der Vorsitzende des
Kulturausschusses im Düsseldorfer Landtag vor.

Zuvor hatte bereits der Wuppertaler Stadtrat angeregt, Werke aus der
Kunstsammlung des Von-der-Heydt-Museums zu Geld zu machen, um den
Ankaufsetat zu verbessern. Im Oktober 2005 plädierte auch Hamburgs
Kultursenatorin Karin von Welck dafür, dass die staatlichen Museen
Teile ihrer Sammlungen verkaufen sollten – etwa um ihre finanzielle
Situation zu verbessern. Im baden-württembergischen Landtag und im
Kölner Stadtrat wurde darüber ebenfalls debattiert. Das Sammeln,
Bewahren, Erforschen und Vermitteln des kulturellen Erbes waren einmal
die klassischen Funktionen der Institution Museum – heute jedoch
sollen die Museumsdirektoren auch als Verkaufsleiter agieren.

Zahlreiche Einzelfälle haben sich schon in den vergangenen Jahren zu
einem beunruhigenden Szenario verdichtet. So schlugen die Wogen hoch,
als im Jahr 2000 die Stadt Bonn gegen den ausdrücklichen Willen des
eigenen Kunstmuseums ein Gemälde von Georg Baselitz aus dem
Sammlungsbestand verkaufte. Die Ausstellung “Zeitwenden”, verantwortet
von einem dubiosen Privatverein, hatte in der Stadtkasse ein Loch von
1,9 Millionen Mark hinterlassen. Daraufhin initiierte der damalige
Kulturdezernent den Verkauf des Baselitz-Bildes an die Stiftung Kunst
der Sparkasse in Bonn, deren Eigentum es bis heute ist. Das
Karl-Ernst-Osthaus-Museum in Hagen ließ 1998 aus seiner Sammlung
Gerhard Richters “Seestück” von 1970 in London für über 1,4 Millionen
Pfund versteigern. Mit dem Geld für das bedeutende Gemälde konnte der
kümmerliche Anfkaufsetat von jährlich 40 000 Mark gewaltig aufgestockt
werden. Doch auch hier hagelte es scharfe Proteste, denn Kunst aus
Museen zu veräußern, gilt in Deutschland immer noch als tabu.

Historische und aktuelle Beispiele von Museumsverkäufen
http://www.welt.de/data/2006/09/11/1031262.html

Großes Heiligenkino in Farbe

Vom “Offenbarungseid einer Regierung, die ihr Kulturbekenntnis anlässlich repräsentativer Geschichtsausstellungen heroldmäßig zu verkünden pflegt” sprach der Redakteur der Eßlinger Zeitung, Thomas Krazeisen angesichts der Pläne der Landesregierung, wertvolle Handschriften der Badischen Landesbibliothek zu verkaufen. Die “anrüchigen Hand- und Spanndienste zur Befriedigung wenig edler Feudalinteressen” zeugten von bemerkenswerter Ignoranz gegenüber der eigenen kulturellen Identität, bewahrten doch die in Jahrhunderten gewachsenen und nun zu verscherbelnden Bestände eine unerschöpfliche Fülle an Zeugnissen des abendländischen Selbst- und Weltverständnisses” (Kommentar in der Eßlinger Zeitung vom 29.09.2006).

GrünenbergKonrad von Grünenberg

Unter dem Titel

Die Reise nach Jerusalem.
Geistliche Zierden, weltliche Begierden: Die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe stellt prachtvolle Streitobjekte aus
(Eßlinger Zeitung vom 4.11.2006)

berichtet Thomas Krazeisen über die Karlsruher Sonderausstellung nun in einem großen Artikel im Kulturteil der Eßlinger Zeitung.

“Von seiner Wallfahrt hat der Großbürgersohn [Konrad von Grünenberg] nicht nur den Rittertitel, sondern auch Eindrücke mit nach Hause gebracht, die er in einem großartig illuminierten Reisetagebuch festhielt. Seine Reise dauerte von April bis November 1486, das Werk wurde wenige Monate später fertiggestellt. Es dokumentiert nicht nur erstaunliche topographische Kenntnisse des Konstanzer Patriziers, sondern auch sein Interesse an militärischen Dingen: In der Badischen Landesbibliothek ist derzeit ein Exemplar zu bewundern, welches die detailfreudige Darstellung eines unter türkischer Flagge segelnden Kriegsschiffes zeigt. Die Handschrift im ehemaligen Musiklesesaal der Karlsruher Bibliothek ist eine von insgesamt elf hochkarätigen Exponaten, entstanden zwischen dem 10. und dem 18. Jahrhundert. Es sind allesamt prachtvolle Streitobjekte, die anlässlich des seit Wochen andauernden Konflikts um den möglichen Verkauf wertvoller badischer Handschriften von deren Hütern kurzfristig aus den Tresoren geholt wurden, um sie für wenige Wochen der Öffentlichkeit zu präsentieren.” (…)

“(…) Unberührt vom hässlichen Gezänk ruhen die Preziosen unter Panzerglas und erstrahlen bei wenigen Lux in der ganzen Würde ihres Alters und ihrer einzigartigen Qualität. Allen voran das Homiliarium von der Reichenau, eine grandiose Pergamenthandschrift, die nicht nur Predigten zum kirchlichen Jahreskreis, sondern auch zahlreiche Zierinitialen enthält: ein Fest für die Sinne aus einem ottonischen Skriptorium, bei dem Gold, Silber, Purpur und Lapislazuli geradezu verschwenderisch zelebriert werden. (…)”

“Neben diesen Glanzstücken hochmittelalterlicher Buchkunst in einer von Männern dominierten Ständegesellschaft berücken in der Sonderausstellung Zeugnisse weiblicher Spiritualität. Etwa die Wonnentaler Codices, von denen in der Schau ein Graduale mit Messegesängen und ein Antiphonarium mit Gesängen des Chorgebets für den Breisgauer Zisterzienserinnenkonvent zu sehen sind. Diese Codices zählen zu den am schönsten illuminierten liturgischen Handschriften des 14. Jahrhunderts überhaupt. Hier wird großes Heiligenkino in Farbe gezeigt: Wir sehen die Geschichte der hübschen und heiligen Agnes, die sich mit Christus vermählt; wie sie vom Engel die Märtyrerkrone gereicht bekommt, während vom Teufel ein frustrierter Freier nach hinten gerissen wird. Die Geschichte der heiligen Klara, abgefasst in Straßburg 1490 bis 1492, ist ein Meisterwerk oberrheinischer Nonnenmalerei. Ebenfalls aus Straßburg stammt die großartige Marienserie aus dem so genannten Prozessionale des Dominikanerinnenkonvents St. Agnes. Vor tiefrotem Bildgrund wird der “gute Tod” der Gottesmutter im Rahmen eines Sterbe- und Begräbnisrituals illustriert. (…)”

“(…) Neben dem Stundenbuch des frommen Markgrafen Christoph I. von Baden, das zum ältesten Bestand der badischen Handschriftensammlung zählt, zeigt uns das jüngste Exponate der Ausstellung aus dem ersten Drittel des 18. Jahrhunderts einen Landesherrn als leidenschaftlichen Tulpenzüchter. Markgraf Karl Wilhelm, den es angeblich schon im Morgengrauen in die Botanik zog, konnte sich am Ende seines Lebens im selbsterschaffenen Paradies an mehr als 5000 Tulpensorten vergnügen. Das war auch für den Hochadel ein sündhaft teueres Vergnügen, doch das badische Markgrafenhaus stand einst noch auf solidem finanziellem Fundament.

Bis 25. November. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 10 bis 16 Uhr, donnerstags bis 19 Uhr, samstags bis 12 Uhr.”

Gesamtübersicht: Karlsruher Kulturgut-Debakel

Als einziges Weblog hat ARCHIVALIA von Anfang an umfassend über die baden-württembergische Kulturgut-Affäre berichtet, bei der es zunächst um den Verkauf der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe und zuletzt um fälschlich dem Haus Baden zugeschriebenes Landeseigentum in der Karlsruher Kunsthalle ging.

ARCHIVALIA zitierte die wichtigeren Pressemeldungen in Auszügen, dokumentierte Pressemitteilungen, Protestresolutionen und wichtige Texte im Volltext. Es wurden kritische Kommentare und weiterführende Stellungnahmen insbesondere zu den juristischen Aspekten des Themas veröffentlicht.

Die einzelnen Beiträge wurden innerhalb des Weblogs durch Links vernetzt. Anders als bei Printmedien war bei ARCHIVALIA der Raum nicht knapp. Zahlreiche Nachweise und Links ins WWW dienen dem vertieften Verständnis der Affäre.

Der erste Eintrag erschien am 20. September 2006:
http://archiv.twoday.net/stories/2697632 (Werden Spitzen-Handschriften der Badischen Landesbibliothek verkauft?)
Am gleichen Tag war der Deal von der Presse enthüllt und von Klaus Klein und Jürgen Wolf in den Mailinglisten MEDIAEVISTIK und Diskus thematisiert worden.

Statistik nach Monaten:
September 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200609
Oktober 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200610 (unvollst.)
November 2006
http://archiv.twoday.net/month?date=200611

Fast alle Einträge zum Thema wurden in der Rubrik “Kulturgut” abgelegt, zu der es einen eigenen RSS-Feed gibt:
?cat=12&feed=rss2

Darüberhinaus finden sich einschlägige Beiträge insbesondere in den Kategorien “Herrschaftsarchive” und “English Corner” (englischsprachige Beiträge).

Herrschaftsarchive (2 Einträge)

http://archiv.twoday.net/stories/2890191 (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2876781 (Regelung 1919 zum Badischen Familienarchiv im GLAK)

English Corner (13 Einträge)

http://archiv.twoday.net/stories/2895365 ( Entries on the Karlsruhe cultural desaster in the English language = the following list)
http://archiv.twoday.net/stories/2839062 (Letter from Alain Stoclet to TLS, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799653 (Protest letter IFLA, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2799641 (Protest letter CERL, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2797046 (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772922 (Karlsruhe Lullus, Bibliodyssey weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2772829 (Open letter Fribourg, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2756850 (Cronaca weblog entry)
http://archiv.twoday.net/stories/2743873 (English version of the art historians’ protest letter to the FAZ, exclusive full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2739268 (Protest letter LIBER, full text)
http://archiv.twoday.net/stories/2731521 (Online petition, closed)
http://archiv.twoday.net/stories/2720115 (Loss of Karlsruhe manuscripts; links to listserv messages)
http://archiv.twoday.net/stories/2704321 (September 21, link to a listserv message)

Kategorie Archivrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2741697 (Kurzinfo)
http://archiv.twoday.net/stories/2740997 (Hinweis auf Mußgnug-Artikel)

Mitgezählt werden kann auch der in der Kategorie “Unterhaltung” plazierte Beitrag über MP Oettinger
http://archiv.twoday.net/stories/2735611 (Ab ins All!)

Mehr als 30, in ARCHIVALIA überwiegend im Volltext dokumentierte Protestresolutionen weist nach der Überblick unter
http://archiv.twoday.net/stories/2751526

Der Fall von A bis Z – Auswahl wichtiger Beiträge

Der jeweils jüngste Beitrag steht oben. Ergänzend sei auf die Suchfunktion des Weblogs (im Menü rechts) sowie auf die Übersicht der Protestresolutionen verwiesen.

Archivgut
http://archiv.twoday.net/stories/2890191 (Sinnvoller Ankauf: Markgräflich badisches Archivgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017 (Salemer Urkunden)

Ausstellung der Handschriften in der BLB
http://archiv.twoday.net/stories/2896038 (Großes Heiligenkino in Farbe)
http://archiv.twoday.net/stories/2881304 (Auszüge aus der Ansprache von Wolfgang Klose zur Ausstellungseröffnung)
http://archiv.twoday.net/stories/2872614 (Eröffnung)
http://archiv.twoday.net/stories/2852676 (Vorbericht)

Denkmalschutzrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2892308 (Denkmalschutzrechtliche Ansprüche des Eigentümers von Schloss Salem)
http://archiv.twoday.net/stories/2859642 (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
http://archiv.twoday.net/stories/2857377 (Kriterien für Kulturdenkmal)
http://archiv.twoday.net/stories/2756240 (Ausverkauf landesverfassungswidrig)
http://archiv.twoday.net/stories/2751221 (Verfassung von BW schützt Denkmäler)
http://archiv.twoday.net/stories/2740924 (Enteignung zum Zweck wissenschaftlicher Erfassung)
http://archiv.twoday.net/stories/2740587 (Wirtschaftsministerium lehnt Unterschutzstellung der Karlsruher Sammlungen ab)

Domänenvermögen, Patrimonialeigentum
http://archiv.twoday.net/stories/2892161 (Beurteilung des Prozessrisikos, Hinweis auf übersehenes Urteil des BayObLG)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928 (Schatullgut, Auszüge aus Artikel Klein)
http://archiv.twoday.net/stories/2851645 (Aufsatz von Helferich zum Domänenvermögen 1847)
http://archiv.twoday.net/stories/2789610 (SWR zur Rechtslage)
http://archiv.twoday.net/stories/2772873 (Position Mußgnugs)
http://archiv.twoday.net/stories/2765548 (SPD-Juristen bezweifeln Herausgabeansprüche; Gutachten von StZ ausgewertet)
http://archiv.twoday.net/stories/2731632 (FAZ verwertet Gutachten)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261 (Mußgnug in der FAZ)
http://archiv.twoday.net/stories/2708484 (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919, mit Kommentar)
Siehe auch: Hausfideikommiss, Klein, Mußgnug, Willoweit

Douglas, Christoph Graf, Kunstberater und Mitglied im Verwaltungsrat der Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2835338 (Verwandtschaft mit dem Haus Baden)

Ehrle, Peter Michael, Direktor BLB Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2897739 (Leserbrief FAZ 4.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2810175 (Link zu Vortrag über Geschichte der BLB)
http://archiv.twoday.net/stories/2770269 (Link zu Leserbrief FAZ 5.10.)

Frowein, Jochen, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2885928 (Leserbrief FAZ 4.10.)

Germann, Martin, Bibliothekar Bern
http://archiv.twoday.net/stories/2799773 (Bebilderte Online-Fassung des Artikels SZ 11.10. “Warum mittelalterliche Buchbestände intakt zu bewahren sind”; Zerstreuung der Handschriften der Abtei Fleury)

Hausfideikommiss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308 (Bodensee-Fideikommiss als Partikular-Apanagial-Fideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191 (Handschriften des Hausfideikommisses im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885866 (Säkularisationsgut im Hausfideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2885808 (Wem gehörten die Museumsobjekte im 19. Jh.?)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347 (Vorkaufsrecht aus Stammgüteraufhebungsgesetz)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017 (Bodensee-Fideikommiss aus Salem und Petershausen)
http://archiv.twoday.net/stories/2835237 (Thesen zum großherzoglichen Hausfideikommiss)
http://archiv.twoday.net/stories/2832452 (Über das großherzogliche Mobiliarvermögen)

Heinzer, Felix, Mittellatein-Professor Freiburg und ehem. Bibliothekar
http://archiv.twoday.net/stories/2748027 (Auszüge aus Artikel FAZ 2.10.)

Himmelein, Volker, Kunsthistoriker, ehem. Leiter BLM Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2892184 (wirft Landesregierung Versagen vor)

Klagebefugnis
http://archiv.twoday.net/stories/2823247 (im Stiftungsrecht)
http://archiv.twoday.net/stories/2736892 (Leserbrief Klaus Graf, FAZ 6.10.)

Klein, Winfried, Rechtsanwalt Heidelberg
http://archiv.twoday.net/stories/2893452 (Vortragshinweis)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191 (Klein über die Hausfideikommisshandschriften im GLAK)
http://archiv.twoday.net/stories/2885928 (Auszüge aus dem Artikel von Klein FAZ 5.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2746005 (Leserbrief von Klein StZ 29.9.)

Kunsthalle Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2880867 (Markgrafentafel Baldungs gehört nicht dem Haus Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2876347 (Dokumente zur Kunsthalle)

Kunstkammer, Badische, 1995 von Sotheby’s versteigert
http://archiv.twoday.net/stories/2885866 (Hinweis auf Plädoyer von Johannes Gut 1995, das Ensemble des Neuen Schlosses in Baden-Baden zu erhalten)
http://archiv.twoday.net/stories/2804774 (Pressestimmen)

Mertens, Dieter, Historiker Freiburg http://i.Br.
http://archiv.twoday.net/stories/2880867 (Artikel FAZ 2.11.: Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden)

Museumsverkäufe
http://archiv.twoday.net/stories/2897008 (Sammeln, nicht horten? Übersicht)
http://archiv.twoday.net/stories/2857287 (Vermeer 1929 für Braunschweig gerettet)
http://archiv.twoday.net/stories/2843831 (Rechnungshof BW empfiehlt Museumsverkäufe; Link zu Stellungnahme des Wissenschafts-Ausschusses im Landtag BW 2005)
http://archiv.twoday.net/stories/2843752 (Deaccessioning)
http://archiv.twoday.net/stories/2814886 (Museumsverkäufe in Frankreich unmöglich)
http://archiv.twoday.net/stories/2741739 (ICOM-Positionspapier 2004)

Mußgnug, Reinhard, Heidelberger Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2785010 (Hinweis auf Stellungnahmen)
http://archiv.twoday.net/stories/2736261 (Link zum Artikel FAZ 29.9.)

National wertvolles Kulturgut, Liste
http://archiv.twoday.net/stories/2872688 (Silberzimmer der Welfen, Urteil)
http://archiv.twoday.net/stories/2859723 (Online-Nachweis der Liste)
http://archiv.twoday.net/stories/2859642 (Denkmalschutz und Kulturgutschutz zusammenlegen!)
http://archiv.twoday.net/stories/2754648 (Behandlung im Bundestags-Kulturausschuss)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033 (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)

Naturkundemuseum Karlsruhe
http://archiv.twoday.net/stories/2898603 (Geschichte und Rechtslage)

Ott, Norbert H., Germanist
http://archiv.twoday.net/stories/2720139 (Link zum Artikel SZ 25.9.)

Parlamentaria auf dem Landtagsserver BW
http://archiv.twoday.net/stories/2870261 (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715 (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389 (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349 (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230 (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087 (Stand 2.10.)

Raffelt, Albert, Bibliothekar Freiburg
http://archiv.twoday.net/stories/2720159 (Leserbrief FAZ 26.9.)

Rechtsfragen
Siehe Domänenvermögen, Denkmalschutzrecht, Hausfideikommiss, Klagebefugnis, National wertvolles Kulturgut, Säkularisation, Stiftungsrecht

Reichenau, Kloster
http://archiv.twoday.net/stories/2857303 (Murers Reichenau-Chronik in Frauenfeld digitalisiert)
http://archiv.twoday.net/stories/2744157 (Protest gegen Plan, Handschriften ins Klostermuseum zu überführen)

Reuchlin, Johannes, Humanist
http://archiv.twoday.net/stories/2846139 (Reuchlin-Handschriften sollen nicht verkauft werden)

Säkularisation
http://archiv.twoday.net/stories/2885866 (Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut)
http://archiv.twoday.net/stories/2765716 (Leserbrief Magda Fischer StZ 5.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2737033 (Sozialpflichtigkeit säkularisierten Kirchenguts, Hinweis auf den Aufsatz von Hermann Schmid und das Gerichtsurteil des VGH BW zur Eintragung von Kunstgut des Markgrafen von Baden auf der Liste national wertvollen Kulturguts)

Salem, Kloster und Schloss
http://archiv.twoday.net/stories/2892308 (Salemer Baulasten)
http://archiv.twoday.net/stories/2890191 (Salemer Archivgut nicht in der Kulturgutliste)
http://archiv.twoday.net/stories/2837017 (Salemer Urkunden gehören nach wie vor dem Markgrafen)

Saurma, Elisabeth, Kunsthistorikerin
http://archiv.twoday.net/stories/2731656 (Leserbrief FAZ 28.9.)

Stiftungsrecht
http://archiv.twoday.net/stories/2866508 (Stiftungsaufsicht in der Schweiz)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247 (Klagebefugnis im Stiftungsrecht)

Willoweit, Dietmar, Jurist
http://archiv.twoday.net/stories/2756875 (Leserbrief FAZ 4.10.)

Würtenberger, Thomas, Freiburger Jurist und Gutachter
http://archiv.twoday.net/stories/2892161 (Kritik am Gutachten)

Zähringer Stiftung
http://archiv.twoday.net/stories/2836746 (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396 (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2834592 (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247 (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378 (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198 (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166 (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)

Quellenfaksimiles auf Wikimedia Commons

http://archiv.twoday.net/stories/2708484 (Badisches Gesetz über das Domänenvermögen 1919)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Badisches_Gesetz_%C3%BCber_das_Dom%C3%A4nenverm%C3%B6gen_1919

http://archiv.twoday.net/stories/2876347 (Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe)
Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe vom 12. Juli 1837 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt S. 145:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_gruendung.JPG
Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste vom 18. März 1919 unter anderem zur Kunsthalle Karlsruhe (Beilage zur Begründung des Gesetzes über das Domänenvermögen, Verhandlungen des Badischen Landtags, Beilagenheft S. 220):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG
Gesetz vom 1. April 1930 über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe. In: Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1930, S. 27-30:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930

http://archiv.twoday.net/stories/2851645 (Helferich, Johann: Die Domänenverwaltung in Baden nach den Bestimmungen der Verfassungsurkunde. In: Zeitschrift für die gesammte Staatswissenschaft 1847, S. 1-40)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Helferich_-_Baden

http://archiv.twoday.net/stories/2832452 (Pfister, Staatsverfassung I, 1829, 220f.)
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Pfister_staatsverfassung_2.JPG

Ettlinger: Ursprüngliche Herkunft der Handschriften … 1901
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Ettlinger_Handschriften_v01.gif

Bilder aus Karlsruher Handschriften
http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Badische_Landesbibliothek_manuscripts

Wichtige Internetlinks

Übersicht der BLB Karlsruhe zu Presseberichten
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/aktuelles/aktuellinfo.html#handschriften

Audiobeiträge (vor allem im Format MP3) auf Rundfunkservern weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/2744451

Schwerpunktthema Schutz von öffentlichem Kulturgut in “politik und kultur” (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2862065 )
http://www.kulturrat.de/puk/puk06-06.pdf

Karlsruher Handschriftenkataloge im Netz
http://archiv.twoday.net/stories/2898077

Vortrag von Dr. Winfried Klein in der BLB Karlsruhe am 21. November 2006

Liberal oder rückständig? – Die Bedeutung der badischen Verfassungsentwicklung für das Domänenvermögen und die Handschriften der Badischen Landesbibliothek / Vortrag von Dr. Winfried Klein, Mannheim.

Die schriftliche Fassung des Vortrags vom 21.11.2006 liegt jetzt als PDF (Größe:136 kbyte) vor. Eine Druckversion ist für die Vortragsreihe der Badischen Landesbibliothek vorgesehen. Der Vortrag kann für den Eigenbedarf ganz oder in Auszügen verwendet werden. (Update 29.11.2006)

Dienstag, 21. November 2006, 19.30 Uhr
Vortragssaal der Badischen Landesbibliothek
– Eintritt frei –

Dr. Winfried Klein, der in der FAZ vom 5.10.2006 ausführlich zur Eigentumsfrage der Handschriften der Badischen Landesbibliothek Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2885928 ), ist wohl der derzeit beste Kenner der badischen Domänenfrage. Er weist in seinem Vortrag nach, dass die heutigen Schwierigkeiten keineswegs ihre Ursache in einer “zu liberalen” badischen Revolution von 1918 haben, wie die Landesregierung insinuierte, sondern darin, dass das Haus Baden sich zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht zu einer wirklichen Liberalisierung entscheiden konnte. Einer eindeutigen Klärung der heutigen Rechtslage stehe dieses damalige Versäumnis jedoch nicht entgegen. Denn mit der Revolution von 1918 sei alles, was dem Haus Baden nicht vertraglich als Privateigentum zugestanden wurde, Staatseigentum geworden und damit auch die Handschriften der Badischen Landesbibliothek.

Salemer Baulasten

In der SZ vom 11.10.2006 S. 13 geht Gottfried Knapp auf die Unterhaltungskosten des Klosterkomplexes Salem ein:

Wie bei allen Kulturdenkmalen waren auch in Salem immer wieder aufwändige Sanierungs- und Restaurierungsmaßnahmen fällig. Für die gründlichen Pflegemaßnahmen am Klosterkomplex, die in den letzten Jahren vorgenommen wurden, hat der heutige Eigner der Anlage, Prinz Bernhard von Baden, mit 30 Millionen Euro berechnet, was beim Umfang des Ensembles als akzeptabler Betrag gelten kann. Ob aber die 40 zusätzlichen Millionen, die das Land ebenfalls durch den Verkauf wertvoller Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek herbeischaffen sollte, nötig sind, um den Kloster- oder Schlosskomplex von Salem auch in Zukunft zu sichern, darf bezweifelt werden.

Das mit Abstand bedeutendste Monument im Ensemble ist das hochgotische Münster, das um 1285 begonnen und um 1425 vollendet worden ist, eine dreischiffige Basilika, die mit ihrem prächtig instrumentierten Maßwerkfenster in der Querschiffwand und ihrem geraden Umgangschor die linienhaft elegante, wunderbar feingliedrige Gotik der Zisterzienser in besonderer Reinheit verkörpert. […] Natürlich kann ein solches Schatzhaus nur mit öffentlichen Denkmalgeldern kunsthistorisch sinnvoll betreut werden.

Doch beim “Schloss”, das ja von der Schule privat genutzt wird, und bei den Wirtschaftsgebäuden, in denen der Markgraf seinen Weinhandel betreibt, aber auch ein Feuerwehrmuseum eingerichtet und Kunsthandwerker angesiedelt hat, verhält sich die Sache ein wenig anders. Zwar enthalten die nach dem verheerenden Klosterbrand 1697 völlig neu errichteten “Schloss”-Gebäude einige der schönsten Raumkunstwerke der Region: etwa den von F. J. Feuchtmayer um 1710 üppig mit Standbildern, Büsten und Stuckreliefs ausgestatteten Kaisersaal, das prachtvoll spätbarocke Sommerrefektorium oder den zweigeschossigen klassizistischen Bibliothekssaal. Auch die beiden mehrgeschossigen mächtigen Torgebäude gehören zu den charakterstarken Bauten des Bodenseebarocks. An Qualität und Bedeutung fehlt es dem privaten Teil des Salemer Klosterensembles also keineswegs. Doch dass 40 Millionen Euro auf die hohe Kante gelegt werden müssen, um dieses Baudenkmal weiter zu erhalten, kann uns niemand weismachen.

Am gleichen Tag machte sich auch Rüdiger Soldt in der FAZ seine Gedanken zur Bauunterhaltung von Schloss Salem (S. 4):

Wer in Baden-Württemberg ein historisches Schloß besucht, der wird zwangsläufig darauf aufmerksam gemacht, wie reichhaltig das Land mit Kulturdenkmälern gesegnet ist […]. Was dem Kunstfreund gefällt, ist den Finanzpolitikern eine Last: 11,2 Millionen Euro nehmen die Schlösser pro Jahr ein, die Betriebskosten belaufen sich aber auf etwa 16 Millionen Euro. Das heißt: Das Land muß mindestens fünf Millionen Euro dazugeben. Außerdem fallen im Jahr Sanierungs- und Renovierungskosten in Höhe von 20 Millionen Euro an. […]

Finanzpolitiker wissen, daß sich auch Schlösser, die ein gutes Nutzungskonzept haben und ständig für Veranstaltungen vermietet werden, im Grunde nicht ohne staatliche Zuschüsse bewirtschaften lassen. Deshalb ist es in fast allen Bundesländern Ziel einer vorausschauenden Finanzpolitik, nicht weitere Schlösser in das Portfolio der staatlichen Verwaltung aufzunehmen. Nach Schätzungen der Landesregierung kosten Betrieb und Instandhaltung von Salem jährlich etwa 1,5 Millionen Euro. Insofern ist es verständlich, wenn die Landesregierung bei dem Vergleich mit dem Haus keinen Präzedenzfall schaffen will und für die Schloßanlage deshalb eine eigene Stiftung gegründet werden soll. Sie soll ein Stiftungskapital von etwa 30 Millionen Euro haben, der Zeitpunkt der Gründung der Stiftung steht noch nicht fest.

Den Vorschlag einiger Kulturpolitiker, das Schloß Salem in die staatliche Schlösserverwaltung einzugliedern und dafür zwei oder drei mediokre Schlösser zu verkaufen, hält man im Finanzministerium für nicht realistisch. […]

Zur 900 Jahre alten Schloßanlage Salem gehört das gotische Münster mit der Abtei und einigen Ökonomiegebäuden, die zum Teil auch an das Internat Salem verpachtet sind. Die Schloßanlage umfaßt 42 000 Quadratmeter.

Am 30.9.2006 hatte Wolfgang Messner in der Stuttgarter Zeitung eine Home- bzw. Castle-Story geboten:

Die Schlossanlage von Salem ist so groß wie die halbe Stuttgarter Innenstadt, behauptet Erbprinz Bernhard von Baden. […] Ganze 25 Hektar ist Salem groß, mehr als 42 000 Quadratmeter genutzte Fläche hat allein das Schloss. “Das müssen wir jeden Tag auf unsere Kosten in Schuss halten”, sagt der Prinz. Es gehört den Badenern schon mehr als 200 Jahre, aber jetzt wird der Unterhalt zu teuer. Deshalb der Verkauf. So einfach ist das, sagt Prinz Bernhard.

[…] 30 Millionen Euro braucht der Markgraf zur Tilgung aufgelaufener Schulden, 40 Millionen sollen in eine Stiftung zum Erhalt der Anlage in Salem fließen. Dafür überlassen die Markgrafen dem Land bedeutende Sammlungen und Preziosen […]

Soll also die Allgemeinheit das marode Zuhause des badischen Herrscherhauses sanieren? Keinesfalls, beschwichtigt Bernhard, und zeigt aus dem Fenster des markgräflichen Rentamtes auf das weißgelbe Schloss. “Alles ist in einem Topzustand”, verkündet er und breitet die Arme aus. Die Markgrafen haben hier Millionen Euro vergraben, seit sie das Schloss durch Napoleon und die Säkularisierung 1803 zugesprochen bekamen. 1980 begann die umfassende Renovierung des Areals. Zwischen 1992 und 2002 investierte das ehemalige badische Herrschergeschlecht allein 26 Millionen Euro in die Anlage.

“Es hat kein Ende, es geht immer weiter”, erklärt der Prinz und deutet auf ein Gerüst an der imposanten Südfassade des Schlosses. Dort hat die Dachsanierung begonnen. Das sind 35 000 Quadratmeter Fläche. Sie wird Millionen kosten, Millionen, die die Badener nicht mehr haben. Die Sanierung des Münsterdaches von 1997 bis 2002 verschlang allein 3,5 Millionen Euro. Mit 1,2 Millionen Euro war der Eigentümer dabei, der Rest der Summe wurde mit Zuschüssen des Landesdenkmalamtes, von Stiftungen und von der katholischen Kirche gedeckt.

Jedes Jahr geben die Markgrafen gut eine Million Euro für den Erhalt Salems aus. “Das ist nicht mehr zu schultern”, sagt Prinz Bernhard. Salem ist eine Kleinstadt mit der weltbekannten Schlossschule Salem, einem katholischen Münster und einem evangelischen Betsaal. […] Fast 500 Menschen arbeiten in den historischen Gemäuern. […] Von 40 Mietern erhalten die Markgrafen Pachtzins. Die Schlossschule ist darunter der prominenteste. Mit 16 000 Quadratmetern nimmt sie aber nur ein Drittel der Nutzfläche ein. “Die Einnahmen decken gerade mal die Betriebskosten”, sagt Bernhard. “Und das ist schon gut so.”

Salem sei auch sein eigenes Denkmalamt, seine Bauhütte und Archiv, meint Prinz Bernhard. Das Münster, das auf das Jahr 1300 zurückgeht, ist nach Ulm und Freiburg das drittgrößte im Land. Das muss man sich erst mal leisten können. “Wir sind nur ein mittelständisches Unternehmen”, sagt Erbprinz Bernhard. Schwerpunkt seiner unternehmerischen Tätigkeit ist wie vordem die Land- und Forstwirtschaft. Das Adelshaus besitzt 3700 Hektar Wald. Durch stetige Expansion haben es die Badener mit 130 Hektar Rebfläche zum größten privaten Weingut Deutschlands gebracht. Markgrafenwein wächst in Bermatingen und Birnau am Bodensee und in der Ortenau, wo der Sippe auf dem Ortenberg ein kleines Schloss gehört. Andere Besitztümer haben sie verkauft – zuletzt das von 1573 bis 1578 errichtete Neue Schloss in Baden-Baden für eine unbekannte Summe an eine kuwaitische Familie. Zwischen 1993 und 1995 hatte sich das Haus von den meisten seiner Liegenschaften und Immobilien getrennt.

Damals stand der Markgraf vor einem Schuldenberg von rund 132 Millionen Euro. Schloss Kirchberg am Bodensee samt Campingplatz und Yachthafen, Schloss Eberstein im Murgtal, alles musste weg. Auch eine Maschinenfabrik in Eimeldingen und der florierende Granulathersteller Bergmann in Gaggenau (Kreis Rastatt) wurden versilbert, außerdem ein Medizintechnik- und ein Ladenbauunternehmen. Die Mitarbeiterzahl sank von 1500 auf 400. Heute hat der Markgraf noch 50 Angestellte. Höhepunkt des Ausverkaufs war die Versteigerung von 25 000 Kunstwerken und Alltagsdingen, die im Jahr 1995 auch dank Sotheby’s in Baden-Baden zur Auktion des Jahrhunderts wurde und dem Haus Baden einen Reingewinn von 27 Millionen Euro bescherte. Künftig soll das Geld für Salem von der Stiftung kommen, die mit 40 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Dann gehört die Anlage der Stiftung, die Markgrafen haben nur noch Wohnrecht. Davon macht der Erbprinz schon lange keinen Gebrauch mehr. Er lebt mit seiner Frau Stephanie und seinen drei kleinen Söhnen in einem Reihenhaus, nahe beim Schloss.

Siehe auch die Stellungnahme des Erbprinzen
http://archiv.twoday.net/stories/2877201

Kommentar:

Man darf nicht verkennen, dass die ehemalige Standesherrschaft Salem (mit Petershausen) auf höchst dubiose Art und Weise in den Privatbesitz der Markgrafenfamilie gekommen ist.

Die Abteien Salem und Petershausen waren Reichsstände, die auf rechtlich fragwürdige Weise im § 5 des Reichsdeputationshauptschluss dem Markgrafen zugesprochen wurden:
http://de.wikisource.org/wiki/Hauptschlu%C3%9F_der_ausserordentlichen_Reichsdeputation

Eine Sonderstellung dieser beiden Klöster geht aus dieser Rechtsnorm keinesfalls hervor, die es rechtfertigen würde, dem Gebiet einen anderen staatsrechtlichen Charakter zuzusprechen.

Bis 1919 hat man aber unkritisch in Baden die Darlegungen des Abgeordneten Mittermaier nachgebetet, der sich im Kommissionsbericht zum Entwurf eines Apanagengesetzes ausführlich äußerte (Beilage 1 zum Protokoll der Sitzung der II. Kammer vom 4.7.1839, hier Beilagenheft S. 298-302). Danach seien Salem und Petershausen Entschädigungen der unter privatrechtlichem Titel erhaltenen elsässischen Herrschaft Kutzenhausen für ie badischen Prinzen friedrich und Ludwig. Diese erhielten Salem am 15. November 1802 (ebd., S. 300). 1813 wurde die Standesherrschaft Salem dem Apanagial-Fideikommiss (später: Bodensee-Fideikommiss) einverleibt.

Der Staat musste für die mit der Landeshoheit verbundenen Rechte den Prinzen 12000 Gulden zahlen.

Obwohl die Fideikommisskonstitution von 1792 den Charakter des Fideikommisses als Apanagial-Fideikommiss deutlich zu erkennen gibt (so auch bezeichnet siehe http://archiv.twoday.net/stories/2837017 ), konnte sich die Ansicht Mittermaiers, dass die Erträge des Fideikommisses nicht in den Apanageanspruch einzurechnen seien, im Apanagialgesetz von 1839 durchsetzen.

Indem Mittermaier einen öffentlichrechtlichen Charakter des Fideikommisses verneinte, ergriff der einseitig die Partei des Großherzogs. Aus heutiger Sicht erweist sich die Zuweisung der beiden Reichsabteien an eine Sekundogenitur als klarer Willkürakt des Fürsten, der das von der Kirche unredlich erlangte Raubgut für private Zwecke mißbrauchte. Obwohl das Hausgesetz von 1792 klar vorsah, dass sich Fideikommissbesitz und Apanageanspruch ausschlossen, musste der badische Steuerzahler indirekt für die fürstlichen Schmarotzer aufkommen, die Apanage bezogen und zugleich stattliche Einkünfte aus dem Fideikommiss erhielten (zu dem auch teurer Schmuck und Silbergeschirr gehörten http://archiv.twoday.net/stories/2837017).

Woher kam das Geld, über das der Fürst im 19. Jahrhundert verfügen konnte? Ute Daniel, Hoftheater, Stuttgart 1995, S. 119 macht auf den hohen Anteil der Hofausgaben an den staatlichen Gesamtausgaben in Baden aufmerksam: “In Baden, wo die Hofausgaben im ausgehenden 18. Jahrhundert relativ zu den insgesamt niedrigen Staatsausgaben sehr hoch gelegen hatten – bei etwa 50 bis gut 60 % der Gesamtausgaben, von denen sie vor der Einführung der Zivilliste immer noch 16 bis 24 % beanspruchten -, sanken sie zwischen 1820 und 1850 nach und nach von 16 auf gut 9 % der Gesamtausgaben und gingen auch in ihrer absoluten Höhe zurück”.

Mit anderen Worten: Das Volk bezahlte den Fürsten und seinen Hof, es musste aufbringen, was der Fürst für seine höfische Repräsentation für erforderlich hielt. Auch das zur privaten Verfügung des Fürsten stehende Schatullgut wurde über die Zivilliste vom Staat finanziert.

Das Privatvermögen, mit dessen Mitteln der Fürst Kunstschätze oder Bücher erwerben konnte, war so “privat” nicht. Dies gilt es zu bedenken, wenn es um eigentumsrechtliche Ansprüche aufgrund “Privateigentums” der damals regierenden Dynastie geht.

Salem durfte die markgräfliche Familie über 200 Jahre lang aussaugen. Da erscheint es nur recht und billig, wenn sie sich auch mit nennenswerten eigenen Beiträgen an der Bauunterhaltung beteiligt.

Verfassungsrechtlich sieht es für das Haus Baden an sich nicht schlecht aus, denn das Bundesverfassungsgericht hat am 2. März 1999 “unverhältnismäßige Belastungen des Eigentümers” im Denkmalschutzrecht kategorisch ausgeschlossen:
http://www.oefre.unibe.ch/law/dfr/bv100226.html

Niemand muss nach dieser Entscheidung “gleichheitswidrige Sonderopfer” ohne Ausgleich dulden. Die Privatnützigkeit des Eigentums muss erhalten bleiben.

Die Gerichte haben sich oft zur “Zumutbarkeit” denkmalschutzrechtlicher Regelung geäußert. Die Lösung des Salem-Problems liegt somit in der Auslegung des Denkmalschutzrechts im Licht des Art. 14 GG. Sofern Ausgleichsansprüche des Eigentümers hinsichtlich des denkmalpflegerisch bedingten Mehraufwands bei einer Gesamtbetrachtung, die seine finanziellen Verhältnisse, aber auch die Einbindung des Münsters und des Schlosskomplexes in den historisch gewachsenen Gesamtbesitz berücksichtigt, bestehen, sind diese gegenüber dem Land geltend zu machen. Es ist daher eine irreführende Darstellung, als könne dem Haus Baden von Rechts wegen zugemutet werden, an Salem “kaputt zu gehen”. Sobald die Belastung unverhältnismäßig wird, steht dem Eigentümer der Rechtsschutz der Gerichte zur Seite.

Die Idee einer Salem-Stiftung ist vernünftig, wenngleich die vorgesehenen Regelungen zu sehr den Interessen der Markgrafen entgegenkommen. “Organe der Stiftung wären der Stiftungsrat und der Vorstand. Beabsichtigt ist, dass dem Stiftungsrat zwei vom Haus Baden zu benennende Mitglieder, zwei Vertreter des Landes sowie eine weitere durch Kooptation des Stiftungsrates
mit 2/3 Mehrheit zu bestimmende Persönlichkeit als Vorsitzender angehören. Damit würde gesichert, dass wesentliche Entscheidungen im Stiftungsrat nur mit dem Einverständnis des Landes erfolgen könnten. Vorstand der Stiftung soll der jeweilige Chef des Hauses Baden bzw. ein von diesem benanntes Mitglied seiner Familie sein.” (Finanzministerium, DS 14/341).

Es ist dem Eigentümer sehr wohl zuzumuten, in diese Stiftung erhebliche Eigenmittel einzubringen, die durch Verkäufe von Archivgut oder von nicht auf Salem bezüglichen Kunstschätzen , die sich in Salem befinden (z.B. Zähringer-Bildnisgalerie), erzielt werden könnten. Dazu braucht man weder die Handschriften der BLB anzutasten noch Bilder verkaufen, die dem Land bereits gehören.

Update: Unklar ist, welche Schätze die Markgrafen noch in Schloss Salem aufbewahren. Ein großer Teil des Schlosses entzieht sich als angebliche “Privatgemächer” der Erfassung durch das Landesdenkmalamt, das 2005 lediglich den öffentlich zugänglichen Bereich inventarisieren durfte.

Die 1995 ins Denkmalbuch eingetragene Porträtgalerie mit Familienbildern aus dem Neuen Schloss wurde vor einigen Jahren im Zusammenhang mit dem Verkauf des Schlosses mit Zustimmung des Landesdenkmalamts nach Salem verbracht.

Laut ?p=28769#comments
wurden auch nach 1995 ständig Kulturgüter verkauft, was den steuerrechtlichen Schluss nahelegt, dass die Markgrafenfamilie einen Kunsthandel betreibt. Angesichts des mutmaßlich noch bestehenden gesetzlichen Vorkaufsrechts und der 1919 abgegebenen Erklärung, dem Land die historisch wertvolle Gegenstände vor dem Verkauf anzubieten, erscheint das nicht akzeptabel.

Himmelein wirft der Landesregierung Versagen vor

Der Kunsthistoriker Volker Himmelein war Leiter des Württembergischen Landesmuseums und zuvor des Badischen Landesmuseums. Maria Wetzel interviewte ihn für die Stuttgarter Nachrichten vom 4.11.2006 S. 8.

Auszüge:

Die Landesregierung will die badischen Kunstschätze retten, hat aber offenbar keinen genauen Überblick darüber, was wem gehört. Gibt es jemanden, der diesen hat?

H: Nein, es gibt niemanden, der einen genauen Überblick hat. Um diesen Überblick zu gewinnen, müsste zunächst geprüft werden, welchen Rechtsstatus die Zähringer-Stiftung hat, in die der letzte Großherzog seinen Kunstbesitz eingebracht wissen wollte. Und es müsste im Einzelnen geprüft werden, ob die in Frage stehenden Gegenstände Privatbesitz oder Hofbesitz waren.

Die Zähringer-Stiftung wurde 1954 gegründet. Warum wurden diese Fragen denn nicht längst geklärt?

H: Die Stiftung hat manche Aufgaben, die ihr satzungsgemäß vorgegeben waren, nicht erfüllt, etwa die genaue listenmäßige Erfassung der Bestände. Es gab auch keinen dringenden Anlass, die Eigentumsrechte zu klären, solange die Zähringer-Stiftung als rechtmäßiger Eigentümer gelten konnte. Denn ihre Bestände waren in öffentlicher Hand, die Familie hatte keine Verfügung darüber, und dem Anliegen der Öffentlichkeit war damit eigentlich Genüge getan. Das Problem stellte sich erst durch die Geldverlegenheiten der markgräflichen Familie und die Sorge um den Erhalt von Salem. Deshalb wurde die Frage nach den Eigentumsverhältnissen an den Beständen der Stiftung neu gestellt, um gegebenenfalls Kunstobjekte verwerten zu können um die Erhaltung von Salem ohne große Zusatzkosten für den Staat zu finanzieren.

[…]

Sind die Fachleute im Staatsministerium, im Kunstministerium und im Finanzministerium mit der Aufgabe überfordert?

H: Man könnte den Eindruck haben. Es scheint, dass bei dem vorgesehenen Vergleich zwischen Land und dem Haus Baden bestimmte Rechtspositionen nicht so sorgfältig geprüft wurden wie das nötig gewesen wäre. Und es drängt sich der Eindruck auf, dass das Land an einer Stabilisierung der Zähringer-Stiftung im Augenblick kein allzu großes Interesse hat.

Welche Nachteile hätte die Landesregierung denn davon?

Die Landesregierung wollte ursprünglich Bücher verkaufen, um den Erhalt von Salem zu finanzieren. Wenn die Bücher (und die anderen Kunstgegenstände) der Zähringer-Stiftung gehören würden, wie man das bisher angenommen hat, dann könnte das Land (und der Markgraf) nicht darüber verfügen.

Ist die Drei-Säulen-Lösung mit Sponsoren der falsche Weg?

H: Er ist problematisch, denn wer eines der Kunstwerke erwirbt, ist kein Sponsor sondern ein Investor. Er erwirbt ein Objekt, das er dem Land zwar als Dauerleihgabe überlässt, das aber zum Anlagevermögen des Investors gehört, und das er auch weiterverkaufen kann. Zwar ist ein Vorkaufsrecht des Landes vorgesehen, aber wenn das Land von diesem Vorkaufsrecht keinen Gebrauch machen kann oder will, ist das Kunstwerk weg.

Wie beurteilen Sie das Krisenmanagement der Landesregierung?

H: Es ist einigermaßen irritierend, wie unbedarft und unbedacht in diesem Lande mit Kulturgütern umgegangen wird. Die Verwalter des staatlichen Kunstbesitzes können nicht mehr sicher sein, dass die Landesregierung der Verpflichtung, diesen Kunstbesitz auf jeden Fall zu erhalten, in gleichem Maß wie bisher nachkommt. Schwierig nachzuvollziehen ist vor allem die Bereitschaft, ohne Rücksprache mit den Betroffenen Kulturgüter zur Disposition zu stellen. Damit hat das Land seinen guten Ruf, besonders kunst- und kulturfreundlich zu sein, nachhaltig beschädigt.

Das Karlsruher Kulturgut-Debakel

Nikolai B. Forstbauer sichtet in den Stuttgarter Nachrichten vom 4. November 2006 das Presseecho auf die Baldung-Blamage (S. 3)

Der Spott ist beißend, und er kommt national mit solcher Geschwindigkeit, dass man sich um den Werbewert für das Land Baden-Württemberg keine Gedanken mehr machen muss.

[…] Schuldzuweisungen gibt es genug: Ob Staatsministerium, Finanzministerium oder Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst – keiner der an dem Markgrafen-Thema Beteiligten traut mehr dem jeweils anderen.

“Jetzt ist Feuer unterm Dach”, war am Freitag aus dem Finanzministerium zu hören. An diesem Tag sind auch die Wirren im Hintergrund schon Schlagzeilen wert. “Bild” druckt einen Brief von Karlsruhes Kunsthallendirektor Klaus Schrenk an Kunstminister Frankenberg, in dem der Museumschef auf neue Untersuchungen zum Baldung-Grien-Bild hinweist. Die Botschaft der Indiskretion ist klar: Frankenberg hätte wissen müssen, dass Unheil droht. Auf Anfrage blickt der Kunstminister lieber nach vorne: “Ich erwarte eine kritische und zügige Überprüfung wichtiger badischer Kulturgüter, die dann auch ein verlässliches Ergebnis bringt.” Eine Spitze auch dies: Nicht etwa Frankenbergs Haus, sondern das Finanzministerium hatte die jetzt fraglichen Listen erstellen lassen – über das zuständige Referat Schlösser und Gärten. Und dort, so hallt es wiederum aus den Büros von Finanzminister Stratthaus, habe man wissen müssen, was in der Kunsthalle Karlsruhe hängt. […]
Dieter Mertens Blick in das Generalarchiv des Landes provozierte die “Berliner Zeitung” am Freitag zu eigenem Hintersinn: “Auf die fleißigen Gelehrten im Ländle ist eben Verlass.” Und: “Mit ihren blitzschnell und akribisch recherchierten Gutachten hatten sie schon die brüchige Rechtsgrundlage des Handschriften-Deals vorgeführt. Jetzt blamiert die Wissenschaft abermals die Landesregierung.” Eine Sicht, die man im Staatsministerium in Stuttgart durchaus teilt. “In der Regierung macht sich die traurige Erkenntnis breit”, so ein Mitarbeiter, der ungenannt bleiben will, “dass das Land das Vertrauen der Wissenschaft nicht mehr gewinnen kann.” Und im Finanzministerium macht man eine Negativrechnung besonderer Art auf. Wolle man alle Listen badischer Kulturgüter, deren Besitz rechtlich strittig ist, neu überprüfen, koste dies “wahnsinnig viel Geld und Personal”. Kurz – “dann hätte man auch gleich die ganze Summe bezahlen können”. […]

Oettinger steht im Kunstregen – allein gelassen von drei Ministerien, mehreren Fachabteilungen und beauftragten Experten.

Auch auf die Markrafenfamilie allerdings fällt ein Schatten. Mit Blick auf das dem Staat überlassene Baldung-Gemälde hieß es am Freitag in der “Berliner Zeitung”: “Dass das durchaus traditionsbewusste Haus Baden den so wichtigen Abtretungsvertrag von 1930 nicht mehr präsent hatte, wirkt überraschend.” Und man ahnt: Die Kritik wird zunehmen.

Da der Erbprinz gegenüber der Stuttgarter Zeitung (vom 5.10.2006) vom Zugriff auf die “zentralen Bestände” des Landesmuseums und der Kunsthalle sprach, darf man dem Haus Baden mindestens mangelhafte Recherche attestieren (wenngleich ein Betrugsversuch auch nicht ausgeschlossen werden kann).

Die FAZ vom gleichen Tag (S. 40) höhnt unter Farbbildern der beiden Cranach-Medaillons: “Oettingers Bilder, zweite Lieferung: Auch die hier gehören Baden-Württemberg schon!”

Auszug:

Damit zumindest die Karlsruher Bilder jetzt auf der sicheren Seite sind, hier ihre kleine Liste, die Dieter Mertens dem Archiv entnommen hat: Außer dem Renaissance-Meisterwerk der Markgrafentafel gehören dem Land Baden auch die beiden etwa elf Zentimeter hohen Porträts von Friedrich dem Weisen und Johann dem Beständigen aus der Cranach-Werkstatt. Sie wurden von der Regierung ebenfalls als “unbestrittener” Besitz des Hauses Baden bezeichnet – obgleich sie auch vor 1930 im Karlsruher Bestandsverzeichnis von Koelitz nicht als “Großherzogliches Privateigentum” ausgewiesen waren; ihr Wert ist vom Land mit je einer Million Euro veranschlagt, was für solche Arbeiten einigermaßen großzügig anmutet. Dann sind da noch die Nummern 106, 157 und 539 bei Koelitz. Einzig als Familienbildnis anzusprechen ist Nummer 537, nämlich “Der Türkenlouis erstürmt eine türkische Verschanzung in Ungarn”, von Feodor Dietz 1837 gemalt.

Reiner Ruf in der Stuttgarter Zeitung vom gleichen Tag (S. 9) schilt die Juristen und insbesondere den Gutachter Würtenberger (der sich dem Vernehmen nach erst bequemte, Archiv- Akten zur Zähringer Stiftung einzusehen, NACHDEM er gegutachtet hatte):

Das Schmuckstück der Karlsruher Kunsthalle, die so genannte Markgrafentafel, zu Anfang des 16. Jahrhunderts gemalt von Hans Baldung Grien, ist dem Land Baden und als dessen Rechtsnachfolger dem Land Baden-Württemberg seit dem Jahr 1930 zu eigen. Nur hat das keiner mehr gewusst. […] Da fügt sich ins Bild, dass Repräsentanten dieser Regierung zu Beginn der Debatte um das badische Kulturerbe kunsthistorische Unsicherheiten zeigten und den Dürer-Schüler mal als Hans Balduin, dann wieder als Hans Baldur über die sonst so flinke Ministerzunge huschen ließen.

Eine unglückliche Figur macht auch der Gutachter des Landes, der Freiburger Staatsrechtler Thomas Würtenberger. Dem Finanzausschuss des Landtags bestätigte er noch am 19. Oktober, dass die Markgrafentafel, deren Wert auf acht Millionen Euro taxiert wird, eindeutig dem Adelshaus derer von Baden gehöre. Jeder Zweifel schien sich zu verbieten, hatte sich doch über die Jahre ein ganzes Aufgebot von Juristen den strittigen Eigentumsfragen gewidmet. Schwierige Rechtsfragen wälzten sie hin und her, und wäre der Ausdruck gestattet, so dürfte man von allerschwierigsten Rechtsfragen sprechen. Sie handelten von Begriffen wie Patrimonialeigentum, Herausgabeanspruch, Ersitzen nach Paragraf 937 Bürgerliches Gesetzbuch, aber auch von Konstruktionen wie dem “auf der Willensentschließung des besitzmittelnden Landes beruhenden und nicht abgeleiteten Besitzmittlungsverhältnis”.

Vielleicht hätte die Landesregierung aber auch einfach einen Historiker fragen sollen. Dieter Mertens jedenfalls, Professor für geschichtliche Landeskunde in Tübingen, später Lehrstuhlinhaber für mittelalterliche Geschichte in Freiburg, fand in den Archiven den entscheidenden Hinweis, der zu jenem Gesetz aus dem Jahr 1930 führte, welches die Markgrafentafel und andere Bildnisse in staatliches Eigentum überführte.

Mertens informierte Klaus Schrenk, den Direktor der Staatlichen Kunsthalle in Karlsruhe, dieser wiederum überbrachte die frohe Botschaft dem Wissenschaftsministerium erst telefonisch, dann per Brief. Danach herrschte im Regierungsdreieck von Wissenschaftsministerium, Finanzressort und Staatsministerium lähmendes Entsetzen.

Hatte es zunächst so ausgesehen, als ginge das tragikomische Spiel um den Verkauf von mittelalterlichen Handschriften zu Lasten von Wissenschaftsminister Peter Frankenberg aus, so hat sich die Machtbalance inzwischen zu Ungunsten von Finanzminister Gerhard Stratthaus verändert. Dessen Ressort hatte sich die Sache so ausgedacht: Der für die Museen zuständige Frankenberg verkauft die Handschriften aus der Karlsruher Landesbibliothek. Kein schönes Geschäft. Der für die Schlösser zuständige Finanzminister aber befreit sich von Zahlungen zum Erhalt der Schlossanlage Salem. Dieses Kalkül ist nicht aufgegangen.

Statt dessen bekommt Stratthaus jetzt Schelte. Er hat die Federführung in der Vergleichssache Baden. Auch für die Begutachtung ist er verantwortlich. Im Staatsministerium knurrt man, Oettinger sei “mit falschen Informationen ins Feuer” geschickt worden.

In der Tat ist das Gutachten von Würtenberger/Wax, das “Archivalia” vorliegt, sein Geld nicht wert. Als Staatsrechtler hätte sich Würtenberger auf die von Reicke herausgearbeitete spezifisch staatsrechtliche Problematik des Falls einlassen müssen. Stattdessen dominiert bürgerlichrechtliche dogmatische Akrobatik, die nur hinsichtlich der Verjährungsfragen und der erbrechtlichen Frage, ob es eine wirksame Übereignung an die Zähringer Stiftung gegeben habe, weiterführt. Diese Fragen werden einseitig zuungunsten des Landes beantwortet, man hat den Eindruck ein Parteigutachten für das Haus Baden zu lesen.

Wenn es dem Finanzministerium darum ging, Salem loszuwerden und mit dem Einsatz von 70 Mio., erlöst aus der Karlsruher Handschriftensammlung (womöglich hat Graf Douglas diesen Gedanken souffliert, schließlich braucht der alerte alternde Kunstberater noch ein Karriere-Highlight), ein Schnäppchen im Gegenwert von 300 Mio. zu machen, kam es ja entscheidend darauf an, die Rechtsansprüche des Hauses Baden möglichst aufzuwerten.

Würtenberger musste zugeben, dass ihm ein fertiger Vergleichsvorschlag vom Finanzministerium präsentiert wurde:
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Als krassen handwerklichen Fehler kreide ich Würtenberger an, einen einschlägigen Präzedenzfall aus Bayern übersehen (oder ignoriert) zu haben, der aber an prominenter Stelle abgedruckt ist, in den “Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen” (1987, S. 195-203). Das Gericht wies am 9.6.1987 (Az.: ! Z 89/86) die Herausgabeklage eines Testamentsvollstreckers hinsichtlich von Gegenständen aus dem Staatsarchiv Coburg ab (siehe http://archiv.twoday.net/stories/2906816 mit Link zum Faksimile auf Commons). Hier ging es im Kern um die Frage, ob das frühere Haus- und Staatsarchiv Privateigentum der herrschenden Familie oder als Staatseigentum anzusehen sei. Auch wenn der Fall sehr viel eindeutiger gelagert ist, so wären doch die Ausführungen des Gerichts zur Beweislast des Herausgabeklägers zu berücksichtigen gewesen, da auch in Coburg der Staat viele Jahrzehnte das fragliche Archivgut als unmittelbarer Besitzer besessen hat.

Angesichts von der für den Besitzer streitenden Vermutung des § 1006 BGB hätte das Haus Baden (oder der Insolvenzverwalter) in einem Prozess schlüssig den Zweifel auszuräumen, dass die als Eigentum beanspruchten Gegenstände 1918/1919 mit Resignation und Abfindungsvertrag zu Staatseigentum geworden sind. Angesichts des Gutachterstreits wäre es für ein Gericht das naheliegendste, sich auf die Beweislast des Herausgabeklägers zu berufen und die Klage abzuweisen. Es kann keine Rede davon sein, dass das Domänenvermögen eindeutig als Privateigentum des Landesherrn gesehen wurde. Und es ist ebenfalls nicht beweisbar, dass die strittigen Gegenstände nicht zum Domänenvermögen bzw. Patrimonialeigentum zählten und insofern auch nicht in den Vergleich von 1919 einbezogen waren. Da Reicke, Mußgnug (dem Willoweit, Reickes Assistent, zustimmte) und Klein als Juristen für Staatseigentum plädierten, wird die Gegenseite wohl kaum einen Trumpf aus dem Ärmel zaubern können, der das Gericht überzeugt.

Hinsichtlich der Handschriften der BLB scheint angesichts der Tatsache, dass sowohl die alten markgräflichen Provenienzen als auch das Säkularisationsgut vom Hausfideikommiss beansprucht wurden, bei letzteren aber die Vermutung auf Staatseigentum Vorrang hat , der Beweis eines eindeutigen badischen Eigentums ausgeschlossen. Hinsichtlich der “Hinterlegungen” mag etwas anderes gelten.

Ist aber diese schwere Hürde genommen, so hat das Haus Baden zu beweisen, dass diejenigen strittigen Gegenstände, die nicht Landeseigentum geworden sind, entgegen dem testamentarischen Willen Großherzogs Friedrichs II. nicht Eigentum der Zähringer Stiftung geworden sind. Da der Erbe der Ehefrau des Großherzogs, Markgraf Berthold, von der rechtswirksamen Existenz der Zähringer Stiftung und ihrer Vermögensausstattung ausgegangen ist, hat er durch konkludentes Handeln die Übereignung vollzogen. Wenn das Haus Baden angibt, dies sei nicht nachweisbar, verkennt es die zivilrechtliche Beweislast, die beim Herausgabekläger liegt.

Bernhard Markgraf von Baden hat im übrigen einen Prozess gegen das Land gegenüber der Stuttgarter Zeitung ausgeschlossen (5.10.2006, S. 8). Wenn der Zugriff eines Insolvenzverwalters abgewendet werden kann, fragt man sich, wieso angesichts dieser doch recht komfortablen Rechtslage das Land (bzw. andere Geldgeber) Millionen Euro dem Haus Baden zuschanzen soll.

Cranach-Bilder gehören ebenfalls dem Land

Die vom Ministerpräsidenten Oettinger mit einem Wert von 2 Mio. Euro an zweiter Stelle nach der Markgrafentafel genannten Cranach-Porträts in der Karlsruher Kunsthalle sind von Kultusminister Remmele ebenfalls 1930 für das Land gesichert worden. Dies bestätigte Dieter Mertens gegenüber “Archivalia”.

Cranach

Damit erweist sich unsere Vermutung von gestern Abend http://archiv.twoday.net/stories/2885228
als richtig. Die mit den Koelitz-Nummern 119 und 120 inventarisierten Bilder der Kunsthalle stehen nicht auf der Liste der dem Haus Baden zugestandenen Werke, die der Vertrag von 1930 enthält. (Für das ebenfalls genannte Amberger-Porträt kann folgerichtig nichts anderes gelten, denn es fehlt dort ebenfalls.)

(Nachtrag: In der SZ vom 3.11.2006 ist nachzulesen, dass Mertens bereits gegenüber der SZ das Landeseigentum der Cranach-Bilder herausgestellt hatte. In den zahlreichen Gutachten zu den Besitzstreitigkeiten der folgenden Jahre wurde nach Ansicht Mertens ” zu oft auf alte Positionen zurück gegriffen, und zu selten gefragt, wie sind diese zu Stande gekommen?” Zurückhaltender die FAZ vom 3.11.2006 in einer Kurzmeldung auf S. 2: Als wahrscheinlich kann unterdessen gelten, daß auch die beiden Karlsruher Cranach-Gemälde dem Land gehören)

Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Die Presse amüsiert sich über die Stuttgarter Bilderposse:

Nun muss sich der Ministerpräsident einigen Hohn der Kommentatoren gefallen lassen. Von einer ‘Lachnummer’ spricht die ‘Badische Zeitung’ aus Freiburg. Die ‘Süddeutsche Zeitung’ nennt Oettingers Vorgehen stümperhaft. Erneut werde deutlich, dass der Ministerpräsident viel mache, aber nur wenig richtig.
http://www.dradio.de/kulturnachrichten/20061103100000/drucken

Soviel Blamage war selten, kommentiert der Südkurier.

Von den Artikeln über die Causa Markgrafentafel ist der Bericht von Bettina Wieselmann hervorzuheben:
Link

Das Schatullgut

In einem Leserbrief (FAZ 2.11., S. 11) widerspricht ein Dr. iur. Otfried Mangol (Weingarten) den überzeugenden Ausführungen von Prof. Mußgnug:

Seit Caesars Zeiten war rechtlich streng zu trennen zwischen dem Fiskalvermögen und dem patrimonium Caesaris. Das letztere wurde später als Patrimonialvermögen oder noch später auch als “Schatullgut” bezeichnet. Das war das Gut, das dem Fürsten als persönliches Eigentum zustand, unabhängig vom Fiskalvermögen, das ihm auch gehörte, aber eben nur in seiner Eigenschaft als Herrscher. Wechselte die Herrschaft, so ging das Fiskalvermögen auf den neuen Herrscher über, das Patrimonialvermögen aber blieb ihm. Deshalb ist immer zu prüfen, was fiskalisch und was patrimonial war. Niemals war das Patrimonialvermögen eine “Pertinenz” der Landeshoheit. Das übersieht Mußgnug in den von ihm erwähnten Beispielen, die sämtlich schlichte Hoheits- oder Fiskalrechte betrafen. Selbstverständlich konnte der Fürst mit seinem Schatullgut machen, was er wollte. Er konnte seine Kunstschätze dem Volk zugänglich machen, ohne daß damit der Charakter als Schatullvermögen in Zweifel gezogen war. Die Frage, ob Bibliothek und Museen 1808 zum Schatullgut gehörten, wie der Markgraf von Baden meint, ist damit allerdings noch nicht beantwortet. Das bedarf einer tiefergehenden Forschung, die ohne genaue Kenntnis der historischen Entwicklung, insbesondere der Gründung der Bibliothek und der Anschaffung der Bilder, kaum möglich sein dürfte. Das Land Baden-Württemberg von vornherein ohne diese Kenntnis der Verschwendung zu verdächtigen geht aber nicht an.

Einen ausgewiesenen, rechtshorisch versierten Fachmann des Kulturgutrechts wie Mußgnug mit Baumschul-Wissen zu belehren, ist ein starkes Stück. Nach den Hausgesetzen des Hauses Baden zählte zum Schatullgut nur das beim Ableben des Regenten vorfindliche barvermögen, alles andere wurde zum unveräußerlichen Hausfideikommiss geschlagen, mit dem der Fürst nun einmal nicht machen konnte, was er wollte und der als Domanial-Fideikommiss beim Wechsel des Regenten durchaus beim Land blieb (so in Kurhessen, Hannover 1866).

Man braucht nur einen Blick in die Ausführungen Helferichs zum Patrimonialeigentum zu werfen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_17.png

Bei den Domänen werde Patrimonialeigentum von älteren wie neueren Autoren als Gegensatz zu Privateigentum verwendet.

Helferich sieht die Domänen eindeutig als Pertinenz der Landeshoheit. Man mag diesem Urteil nicht beipflichten, aber der apodiktische Ton “niemals”) ist völlig verfehlt.

Der Autor heisst natürlich Mangold, nicht Mangol. Er hat 2004 in Tübingen über “Drittwirkungen des Fehlurteils im römischen Recht ” promoviert (die Arbeit ist schmal geraten: gut 120 Seiten). Sein eigener Leserbrief ist selbst ein Fehlurteil: Si tacuisses …

Update: Bislang hier noch nicht dokumentiert wurde der Artikel des Heidelberger Rechtsanwalts Dr. Winfried Klein (Das Recht ist das Recht und nicht bloß eine Behauptung;
Nach allen Regeln der Domänenfrage: Die Handschriften der Badischen Landesbibliothek sind Staatseigentum, FAZ 5.10.2006, S. 39), der über die Domänenfrage im 19. Jahrhundert promoviert hat (die Arbeit erscheint bei Duncker & Humblot in Berlin Anfang 2007). Klein behandelt in seiner Dissertation die Fälle Baden (auch aufgrund Karlsruher Akten, wenngleich ihm der Zugang zu den Unterlagen des Familienarchivs vom Markgrafen versagt wurde!), Sachsen-Weimar und Sachsen-Meiningen. Er kann somit derzeit als bester Kenner der badischen Domänenfrage angesprochen werden.

Auszug:

Das Domänenvermögen war in Baden nicht nur auf land- und forstwirtschaftliche Güter beschränkt: Auch die Hofausstattung, zu der nach herrschender Meinung die Hofbibliothek gezählt wurde, galt aus Sicht der Großherzoglich Badischen Regierung als Teil des Domänenvermögens.

Nur dem Großherzog nahestehende Juristen nahmen an, die Hofausstattung sei freies Privateigentum des Großherzogs. Die Mehrheit der Staatsrechtslehrer folgte dem nicht. Sie machte keinen Unterschied zwischen dem Eigentum an den Domänen und dem Eigentum an der Hofausstattung. Selbst wenn man die Hofbibliothek nicht zur Hofausstattung zählen sollte, kommt man um ihre Zuordnung zum Domänenvermögen nicht umhin: Denn die dafür maßgeblichen Zivillistengesetze von 1831 und 1854 sahen vor, die Hofbibliothek aus den Domänenerträgen zu unterhalten. Private Aufwendungen des Großherzogs zu finanzieren war aber nicht Gegenstand der Zivilliste; sie stellte eine Entschädigung für die mit der Innehabung der Landeshoheit verbundenen Lasten dar. Daher regelten die Zivillistengesetze zumindest implizit die Zugehörigkeit der Hofbibliothek zum Domänenvermögen. Für die Beurteilung des Eigentums an den Beständen der Hofbibliothek kommt es also darauf an, wem die badischen Domänen gehörten.

Diese Frage – die Domänenfrage – gehörte zu den großen Themen der deutschen Verfassungsentwicklung im neunzehnten Jahrhundert. […] Das Großherzogtum Baden war ein Sonderfall. Es hatte auf den ersten Blick eine recht fortschrittliche Verfassung, die freilich dem Großherzog nur an versteckter Stelle die Funktion eines Staatsoberhaupts zuwies. Außerdem ließ die Verfassungsurkunde von 1818 zahlreiche Kriterien unerfüllt, die der berühmte Göttinger Jurist Wilhelm Eduard Albrecht für das Bestehen staatlicher Rechtspersönlichkeit aufgestellt hatte. Eines dieser Kriterien war die Verstaatlichung der Domänen. Daran fehlte es.

Zwar hatten verschiedene großherzogliche Verordnungen von 1806 und 1808 noch den Anschein erweckt, Baden schlage einen mit Bayern und Württemberg vergleichbaren Weg ein; im Jahr 1818 wollte Großherzog Karl Ludwig Friedrich dem aber nicht mehr folgen. Er äußerte vielmehr den Wunsch, daß “sämmtliche Domänen als Familien-Privat-Gut” des großherzoglichen Hauses aufgeführt werden sollten. Durchsetzen konnte er sich damit nur bedingt: Denn § 59 der Verfassung von 1818 stellte letztlich nur fest, daß “die Domainen nach allgemein anerkannten Grundsätzen des Staats- und Fürstenrechts unstreitiges Patrimonialeigenthum des Regenten und seiner Familie sind”. Der Unterschied liegt auf der Hand.

Als Familienprivatgut wäre das Domänenvermögen von der Bindung an die Landeshoheit befreit gewesen. Als Patrimonialgut blieben die Domänen – und damit auch die Bestände der Hofbibliothek – aber Pertinenz der Landeshoheit. Zutreffend stellt § 59 also klar, daß dies nach dem damals geltenden Staats- und Fürstenrecht unstreitig war. Auch wenn die Rechtsgelehrten heftig darüber stritten, wer Eigentümer der Domänen sei – einig waren sie sich darin, daß die Domänen Pertinenzqualität hatten. Die Verhältnisse im Großherzogtum Baden waren so ausgestaltet, daß viel dafür sprach, den Großherzog nicht nur als Eigentümer der Domänen, sondern auch als Träger der Landeshoheit anzusehen. Dessenungeachtet differenzierten die meisten Staatsrechtslehrer danach, ob die Domänen schon vor 1803 erworben wurden oder danach. Die bis 1803 erworbenen Domänen hielten sie für Patrimonialeigentum, die danach erworbenen Domänen für Staatseigentum.

Eine Mindermeinung im staatsrechtlichen Schrifttum wollte sämtliche Domänen von § 59 erfaßt sehen; soweit dadurch wirkliche Staatsdomänen dem Staat entzogen worden seien, stünde dem Staat ein Entschädigungsanspruch zu. Folgt man der damals herrschenden Meinung, so waren die infolge der Säkularisation einverleibten Domänen und Bestände der Hofbibliothek schon vor 1918 Staatseigentum. Folgt man der Mindermeinung, so hätte dem Staat ein Entschädigungsanspruch gegen den Großherzog und das großherzogliche Haus zugestanden.

Im Jahr 1918 verlor das großherzogliche Haus nicht nur die Regierungsrechte, sondern infolge des Verlusts der Landeshoheit auch das Eigentum am Domänenvermögen und damit auch das Eigentum an den Beständen der Hofbibliothek. Der Auseinandersetzungsvertrag vom Frühjahr 1919 vollzog diesen Übergang nach. Dies war für das großherzogliche Haus auch erforderlich, um das Eigentum an verschiedenen Vermögensgegenständen beweglicher oder unbeweglicher Art zu erlangen. Wegen der Pertinenzqualität war schließlich alles, was zuvor Bestandteil des Domänenvermögens war, nunmehr Staatseigentum. Besonders deutlich wird dies in § 1 Ziff. 6 des Auseinandersetzungsvertrags, der die Hofausstattung anspricht: Alle Gegenstände der zur Hofausstattung gehörenden Gebäude sollten grundsätzlich dem Staat gehören, selbst wenn hiervon freies Privateigentum des Großherzogs betroffen sein sollte.

Badisches Säkularisationsgut wurde 1918/19 Staatsgut

Johannes Gut, Dem Gespött preisgegeben? Gedanken zu den Verkaufsverhandlungen Neues Schloß Baden-Baden, in: Badische Heimat 75 (1995), S. 311-318 plädierte im Mai 1995 für die Rettung des einzigartigen Ensembles des Neuen Schlosses in Baden-Baden durch einen Ankauf seitens des Staats. Es kam bekanntlich anders: Sotheby’s versteigerte die Kostbarkeiten im Oktober 1995, siehe http://archiv.twoday.net/stories/2804774

Gut, seines Zeichens Jurist, ging in seinem Artikel auch auf die Geschichte und Rechtsverhältnisse der Sammlungen ein. Er erwähnte nach dem Abfindungsvertrag von 1919, der die privaten Sammlungen nicht betroffen habe, den Ankauf der Kunsthallenbilder 1930 und die Errichtung der “Zähringer Stiftung” für die Gegenstände, die sich in öffentlicher Verwahrung befanden.

Deutlich zu unterscheiden sei das eigentliche Privateigentum der fürstlichen Familie und das Domäneneigentum. Zu ersterem habe von Anfang an Salem gezählt, das als Wohnsitz der Sekundogenitur zählte. “Unter das Domäneneigentum fiel die große Anzahl anderer Schlösser, wie Karlsruhe, Baden-Baden, Rastatt, mannheim und Bruchsal, ob diese zur Hofausstattung zählten oder nicht” (S. 313). Gut verweist auf den umstrittenen § 59 der badischen Verfassung, der vom Patrimonial-Eigentum des Regenten und seiner Familie sprach. “Nur folgerichtig war es, daß die Einrichtung (Sammlungen) der altbadischen Schlösser sowie der 1803 und 1805/06 angefallenen Klöster und Schlösser eigentumsmäßig zur Verfügung des Großherzogs standen”. (Aus dem Zusammenhang, der Erörterung des § 59, ergibt sich, dass Gut sie als Domäneneigentum sieht.)

“Das namengebende Neue Schloß in Baden-Baden, zu Beginn des 19. Jahrhunderts wieder in wohnlichen Zustand versetzt, erfuhr in den Jahren 1842-1847 durch Großherzog Leopold eine grundlegende ‘Restaurierung’ im Sinn des Historismus. Sollte dieser ehrwürdige Stammsitz nunmehr doch nicht nur dem Sommeraufenthalt der fürstlichen Familie dienen, sondern auch eine große Bildnissammlung der Zähringer und ein umfangreiches Museum aufnehmen, das – leider zu wenig beachtet – sich an Objektdichte und -qualität den großen Karlsruher Einrichtungen würdig an die Seite stellen konnte. Zu diesem Zwecke reicherten Großherzog Leopold und seine Nachfolger das jeweils Vorhandene in größtem Umfang mit Einrichtungs- und Sammlungsgegenständen jeglicher Art an, die sowohl aus dem Privateigentum der fürstlichen Familie, als auch aus zahlreichen, zum Domäneneigentum zählenden altbadischen Schlössern sowie 1803 und 1805/06 erworbenen Klöstern und Schlössern stammten; offenbar war hierbei nicht ausschlaggebend, ob diese Gebäude der Hofausstattung unterfielen. Noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts gelangten auf diese Weise wertvolle Objekte zum Beispiel aus Mannheim nach Baden-Baden.” (S. 314)

Bei der Versteigerung 1995 wurden demzufolge nicht nur Objekte aus Salem, sondern auch anderes Säkularisationsgut angeboten.

Prof. Klose hat (zitiert http://archiv.twoday.net/stories/2881304 ) zurecht die Handschriften der BLB aus säkularisierten Klöstern als Staatseigentum angesprochen.

Auf die Beschwerde der Universität Freiburg, die um die Handschriften von St. Trudpert bat, beschied das Badische Kabinettsministerium am 2. September 1808 (Universitätsarchiv Freiburg B 6/31, zitiert nach Magda Fischer, Geraubt oder gerettet?, in: Alte Klöster – Neue Herren. Aufsätze Bd. 2, 2003, S. 1273) die Hochschule: Alles freye Guth aufgehobener Klöster wird Eigenthum des Staats und des Regenten, und ein anderweiter rechtlicher Anspruch darauf findet nicht statt. Bey deren Verwendung ist die Bereicherung der Hofbibliothek dahier aus den Seiner Königl. Hoheit heimgefallenen Klosterbibliotheken der erste Augenmerk […].

Helferich zitiert in seinem Aufsatz über das badische Domänenvermögen das Kirchenedikt von 1807, in dem es in § 9 heisst: Das Vermögen der Ordensgesellschaften (ein sehr beträchtlicher Theil des heutigen Kammerguts) gehört zu dem gemeinen Staatsvermögen
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:DE_Helferich_Baden_16.png

Zur Domänenfrage in Baden siehe auch die Stellungnahme von Winfried Klein, http://archiv.twoday.net/stories/2885928

In der Gesetzesbegründung von 1919 heisst es (Beilagenheft, Beilage Nr. 21, S. 218): Was die Einrichtung dieser Gebäude betrifft, so ist sie zu einem großen Teil unzweifelhaft Privateigentum des Großherzogs und braucht insofern nicht erst als Privateigentum überwiesen werden. Das Eigentum anderer Gegenstände ist unbestritten als solches der Krone und somit jetzt des Staats anzusprechen. Von diesen Gegenständen, soweit sie sich in den bisher zur Hofausstattung gehörigen Schlössern befinden, soll dem Großherzog ein Teil zu freiem Eigentum überwiesen werden. Da auf sie § 59 der Verfassung ebenfalls Anwendung findet, müssen sie in das Abfindungsverfahren einbezogen werden. Dagegen sollen alle anderen Gegenstände in diesen Schlössern für Staatseigentum erklärt werden. Dies gilt auch von denjenigen Gegenständen, welche bisher Privateigentum des Großherzogs waren, von ihm aber nicht beansprucht werden.

Dieses Zitat erscheint mir ausserordentlich wichtig, zeigt es doch, dass der Gesetzgeber innerhalb des Mobiliarguts ein Kroneigentum ausmachte, das nun dem Staat gehörte. Und die Vereinbarung bezog sich auf alles Gut, auf das § 59 der Verfassung Anwendung fand.

Wenn es im Gesetz über die Apanagen (Staats- und Regierungs-Bl. 1839 S. 197 ff.) in § 19 heisst, über das Zugestandene habe keine Prinzessin etwas “an das Domanial- und übrige Fideicommißvermögen, sowie an den Staat zu fordern”, so drückt das die komplementäre Funktion des Hausfideikommisses zum Domänenvermögen aus. Das Domänenvermögen war Fideikommissvermögen, da es unveräußerlich war und dem jeweiligen Regenten zustand. Das bewegliche Fideikommissvermögen war aber zugleich auch Patrimonialeigentum im Sinne der Verfassung.

Das Inventar der säkularisierten Klöster und Schlösser war unzweifelhaft Zubehör des Domänenvermögens, also von § 59 der Verfassung erfasst. Durch die Verlagerung in die fürstlichen Sammlungen oder Schlösser war kein Eigentumsübergang verbunden. Als ererbtes Mobiliargut des Regenten zählten diese Gegenstände zwar zum Hausfideikommiss, sie waren aber Pertinenz der Krone.

Auf Säkularisationsgut ist somit eindeutig der § 59 der badischen Verfassung anzuwenden mit der Folge, dass es 1919 von dem Vergleich erfasst und dem Staat zugewiesen wurde, soweit es sich nicht in den Schlössern befand, die dem Haus Baden zugewiesen wurde oder die diesem als Privateigentum zustanden.

Wem gehörten die Museumsobjekte im 19. Jahrhundert?

James J. Sheehan, Geschichte der deutschen Kunstmuseen, München 2002, S. 155-157 gibt einen kurzen Überblick zur Frage, wem die Sammlungen der Museen denn gehörten, dem Fürst oder dem Staat?

In fast jedem deutschen Staat war die Frage des Eigentums an Kunstgegenständen ebenso kompliziert und potentiell strittig (S. 156).

Unter Reformeinfluß bestimmte die Bayerische Verfassung von 1818:
http://wwwalt.uni-wuerzburg.de/rechtsphilosophie/hdoc/bayern1818.html

Titel III § 2
Zu dem unveräußerlichen Staatsgute, welches im Falle einer Sonderung des Staats-Vermögens von der Privat-Verlassenschaft in das Inventar der letztern nicht gebracht werden darf, gehören:
1. Alle Archive und Registraturen;
2. Alle öffentlichen Anstalten und Gebäude mit ihrem Zugehör;
3. Alles Geschütz, Munition, alle Militaire-Magazine und was zur Landeswehr nöthig ist;
4. Alle Einrichtungen der Hof-Capellen und Hof-Aemter mit allen Mobilien, welche der Aufsicht der Hof-Stäbe und Hof-Intendanzen anvertraut und zum Bedarf oder zum Glanze des Hofes bestimmt sind;
5. Alles, was zur Einrichtung oder zur Zierde der Residenzen und Lustschlösser dienet;
6. Der Hausschatz und was von dem Erblasser mit demselben bereits vereiniget worden ist;
7. Alle Sammlungen für Künste und Wissenschaften, als: Bibliotheken, physicalische, Naturalien- und Münz-Cabinette, Antiquitäten, Statuen, Sternwarten mit ihren Instrumenten, Gemählde- und Kupferstich-Sammlungen und sonstige Gegenstände, die zum öffentlichen Gebrauche oder zur Beförderung der Künste und Wissenschaften bestimmt sind;
8. Alle vorhandenen Vorräthe an baarem Gelde und Capitalien in den Staats-Kassen oder an Naturalien bey den Aemtern, samt allen Ausständen an
Staatsgefällen;
9. Alles was aus Mitteln des Staats erworben wurde.

Bei den Sammlungen muss die Erwähnung der öffentlichrechtlichen Widmung unterstrichen werden: “zum öffentlichen Gebrauche oder zur Beförderung der Künste und Wissenschaften bestimmt”.

Hinsichtlich des Badischen Hausfideikommisses, zu dem im 19. Jahrhundert auch die fürstlichen Sammlungen gerechnet wurden, ist vor allem darauf abzuheben, dass die Unveräußerlichkeit der Mobilien im Interesse der Dynastie UND der öffentlichen Widmung erfolgte. Gerade sein umfassender Charakter, der die Gesamtheit der nicht verkauften oder anderweitig verwerteten Gegenstände aus den nach 1801 säkularisierten Herrschaftsgebieten einbezog, spricht für einen öffentlichrechtlich akzentuierten Kron- oder Domanial-Fideikommiss, der mit der Resignation an den Staat gefallen ist. Siehe auch: http://archiv.twoday.net/stories/2835237

Posse in Stuttgart: Doppelt gekauft hält besser

So titelt süffisant die WELT:

http://www.welt.de/data/2006/11/02/1096286.html

Auszug:

Von der Markgräflich-badischen Verwaltung gab es keine Stellungnahme. Die Landesregierung in Stuttgart zeigte sich überrascht und kündigte eine „erneute rechtliche Prüfung“ an, die „auch auf andere bedeutende Einzelwerke oder Werkgruppen ausgedehnt werde“.
Ministerpräsident Oettinger sagte zu „Bild“, die Listen mit den Kulturgütern seien im Finanzministerium erstellt worden. Der Direktor der Karlsruher Kunsthalle habe in einem Brief an das Wissenschaftsministerium auf die Besitzverhältnisse hingewiesen. Das Schreiben habe aber erst am Donnerstag im Ministerium vorgelegen. „Es ist ärgerlich, aber man muss akzeptieren, dass auch Beamten mal ein Fehler unterläuft“, meinte er.
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Ute Vogt, nannte Oettingers Vorgehen „schlampig und verantwortungslos“. Die Grünen forderten, die geplanten Ankäufe der Kulturgüter einzustellen.

MarkgrafentafelBaldungs Markgrafentafel

Ergänzend aus der Netzeitung:
http://www.netzeitung.de/kultur/450520.html

Mertens hat nach eigenen Angaben herausgefunden, dass das Gemälde dem Land bereits 1930 zugesprochen wurde. «Wenn ein Sachbearbeiter das nachgeprüft hätte, hätte das eigentlich auffallen müssen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er sei durch Zufall auf Ungereimtheiten gestoßen. Die Nummer 88, die die betreffende Markgrafentafel im Register der Karlsruher Kunsthalle habe, tauche nicht auf der Liste der Gegenstände auf, die seinerzeit dem Haus Baden zugeschlagen worden seien. «Das hat mich stutzig gemacht.»

Das Finanzministerium teilte ferner mit, auch die Eigentumsverhältnisse anderer Einzelwerke oder Werkgruppen sollten nun erneut geprüft werden. Gerade die zahlreichen, nicht abschließend geklärten Rechtsfragen sprächen aber weiterhin für einen Vergleich mit dem Haus Baden.

Der Mertens-Artikel im Volltext:
http://archiv.twoday.net/stories/2880867

In der Pressemitteilung des Wissenschaftsministeriums anläßlich der Pressekonferenz vom 28.9.2006
http://kultur.baden-wuerttemberg.de/pressemeldungen-detail/article/405/555/1d6a069e4d
steht am Schluß:

Auswahl von Kunstgegenständen, die nach der geplanten Vereinbarung mit dem Haus Baden in Landesbesitz übergehen sollen:

Kunsthalle Karlsruhe:
Baldung von Grien: Tafel “Markgraf Christoph I”
Ch. Amberger: der 45-jährige Ludwig V, Herzog von Bayern
L.Cranach d.Ä.: Johann der Beständige
L.Cranach d.Ä. Friedrich III der Weise
Badisches Landesmuseum:
Zwei Mithrasreliefs
“Türkenbeute”
Waffensammlung
Münzsammlung
Petershausener Portal
Baldung von Grien-Fenster

Es tut mir leid, aber auch die drei anderen genannten Bilder (Amberger, Cranach) finde ich nicht auf der Liste des vorbehaltenen Eigentums in der Vereinbarung von 1930. Es handelt sich bei den Cranach-Bildern offenbar um Koepplin/Falk, Lukas Cranach, Basel/Stuttgart 1974, Bd. 1, S. 296 Nr. 182, 183 KA Staatliche Kunsthalle (120, 119) Bildnisse der Kurfürsten Friedrich und Johann von Sachsen im Rund (1525).

Die beiden Cranach-Medaillons wurden mit einem Wert von 2 Mio. Euro von MP Oettinger an zweiter Stelle in seiner landtagsrede genannt:
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Herrn Oettingers Schreckensszenario ist aus der Luft gegriffen. Eigentum kann man nicht herbeireden.

Aus der Ansprache von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, gehalten am 27.10.2006 zur Eröffnung der Ausstellung “Mittelalterliche Handschriften der Badischen Landesbibliothek: Europäisches Kulturerbe”:

(…) Die Landesregierung postuliert noch immer, dass das Markgrafenhaus Eigentumsrechte an unseren Handschriften habe. Ministerpräsident Oettinger hat im Landtag am 11. Oktober säuberlich unterschieden zwischen dem unbestrittenen Privatbesitz der Markgrafen und den für ihn strittigen Stücken. (…)
In der BLB zählen zu dem für den Ministerpräsidenten unbestrittenen Privatbesitz schon einmal ca. 70 Handschriften der sogenannten Hinterlegungen. Ob sie tatsächlich so unbestritten sind, muss allerdings in jedem Einzelfall erst noch geprüft werden. Alles andere, also der gesamte alte Handschriftenbesitz der BLB scheint für Herrn Oettinger strittig zu sein, er verneint also den Besitzanspruch des Landes daran. Ihretwegen will er nicht vor Gericht gehen. (…)

Herrn Oettingers Schreckensszenario aus dem Landtag ist ohnehin aus der Luft gegriffen. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Besitzer eines Guts vor dem Zugriff des Gerichtsvollziehers (Stichwort Kuckuck), bis das Eigentum eines anderen gerichtlich erwiesen ist. Also erst der Gerichtsentscheid und dann eventuell die Herausgabe. Nicht umgekehrt, wie der Herr Ministerpräsident den Landtagsabgeordneten einreden wollte. Eigentum kann man nicht herbeireden. Alle Fakten weisen die Handschriften als Eigentum des Landes Baden-Württembergs aus.

  • Ein großer Teil der Handschriften kam als Säkularisationsgut nach dem Reichsdeputationshauptschluss vom 25. Februar 1803, §§ 34 und 35 in das Domänen-, d.h. Staatsvermögen der Landesherren, die daraus die kirchlichen Aufgaben zu finanzieren hatten (vergl. auch Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 1957, Seite 54 f.)
  • Badische Landtag verabschiedete am 25. März 1919 ein Gesetz (vergl. Badisches Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 21 vom 9. 4. 1919, Seite 179-182 [dokumentiert in Archivalia]) über die Auseinandersetzung bezüglich des Eigentums an dem Domänenvermögen des bisherigen Landesherren, das u. A. die mittelalterlichen Handschriften als Eigentum des Badischen Staates endgültig feststellt.

(…) Die Gefahr für unsere Landesbibliothek ist keineswegs gebannt, wenn auch der Trick des Dreisäulenmodells national wie international sedativ gewirkt hat. (…)

Im Landtag sagte [Oettinger] am 11. Oktober dazu:

„Deswegen werden wir die Ankaufsmittel der nächsten Jahre für unsere staatlichen Museen und unsere Landesbibliotheken nutzen und sagen: ‚Was ihr besitzt, können wir erwerben. Eigentum daran streben wir an.’ Dann steht manches, was ansonsten in den nächsten drei bis fünf Jahren zu erwerben wäre, zurück.“
Für die Landesbibliothek bedeutete dies, dass in den nächsten Jahren kaum mehr Neuerscheinungen gekauft werden können, die außerhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Erwerbs von in Baden erscheinenden Büchern liegen (Pflichtexemplare): schickt man die BLB auf den Abstieg in die unterste Provinz?

(…) Die Bibliotheksgesellschaft hat namhafte Beträge für die Erhaltung der Handschriften aufgebracht. Sie hat ihre Zuschüsse im Vertrauen auf die Landesregierung bereitgestellt. Wenn die Landesregierung dieses Vertrauen enttäuscht, so verstößt sie damit gegen alle Regeln von Sitte und Anstand.

Es ist geradezu frivol, einerseits die “Mäzenaten-Säule” zu beschwören, und andererseits die Mäzene, die sich bislang um die Karlsruher Handschriften verdient gemacht haben, z.B. unsere Bibliotheksgesellschaft, zu desavouieren. Wer soll da
noch Geld für Baden-Württembergisches Kulturgut geben?”

Der Vollständige Redetext ist auf den Seiten der BBG dokumentiert:
http://www.bbg-karlsruhe.de/pdf/ansprache_klose_27_10_06.pdf

Die Markgrafentafel gehört nicht dem Haus Baden!

Auf Seite 1 der FAZ vom Donnerstag liest man:

Die Darstellung der Landesregierung von Baden-Württemberg, sie sei im Lichte der Rechtslage gehalten, mit dem vormals regierenden badischen Fürstenhaus zu einer gütlichen Einigung über vom Land verwahrte Kunstgegenstände aus früherem fürstlichen Besitz zu kommen, wird durch einen Aktenfund erschüttert. Von höchster Bedeutung unter den Kulturgütern, die Ministerpräsident Oettinger (CDU) als “unbestritten” im Eigentum des Hauses Baden stehend bezeichnet, ist die sogenannte “Markgrafentafel” des Hans Baldung Grien (1484/85 bis 1545) in der Karlsruher Kunsthalle. Der Wert des Gemäldes wird von der Landesregierung mit acht Millionen Euro beziffert. Im Generallandesarchiv in Karlsruhe hat der Freiburger Historiker Dieter Mertens nun in den Akten des Badischen Ministeriums für Kultus und Unterricht ein Schriftstück aufgefunden, das beweist, daß das bedeutende Kunstwerk bereits vor 76 Jahren in den Besitz des Landes Baden übergegangen ist.

MarkgrafentafelMarkgrafentafel – Ausschnitt

Auf den Seiten 39 und 41 legt Mertens seine Ergebnisse dar (Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung des Autors):

Der Baldung-Grien-Code
Wer will denn ein Bild kaufen, das ihm schon gehört? Günther Oettinger haut acht Millionen auf den Kopf / Von Dieter Mertens

Das Land Baden-Württemberg wirbt derzeit bei der Landesstiftung, bei seinen Kultureinrichtungen und bei Sponsoren Geld ein, damit Hans Baldung Griens “unbestritten” im Besitz des Hauses Baden stehende Markgrafentafel für das Land gekauft werden kann. Wie die Kenntnis der Aktenlage der Allgemeinheit einen Verlust von 8 Millionen Euro erspart, steht in unserem Beitrag: Der Freiburger Historiker Dieter Mertens hat im Generallandesarchiv Karlsruhe den eindeutigen Beweis dafür gefunden, daß das hochbedeutende Kunstwerk schon im Jahr 1930 in den Besitz des Landes Baden übergegangen ist.

Die Markgrafentafel von Hans Baldung Grien zählt zu den kunsthistorisch und historisch herausragenden Werken der Karlsruher Kunsthalle. Mit 64 Zentimeter Höhe und 216 Zentimeter Breite hat sie ein ungewöhnliches Format, und für welchen Ort und Zweck sie ursprünglich bestimmt sein mochte, ist gar nicht sicher. Die Tafel zeigt, der “Anna Selbdritt” in der Mitte betend zugewandt, auf der Männerseite den Markgrafen Christoph I. von Baden (1453 bis 1527), der dieses Bild in Auftrag gegeben hat, mit neun Söhnen und auf der Frauenseite seine Gemahlin Ottilie von Katzenelnbogen (1453 bis 1517) mit fünf Töchtern. Konrad Krimm hat 1990 die politische Programmatik des Bildes entschlüsselt. Die Anordnung der Söhne favorisiert entsprechend dem Testament des Markgrafen von 1503 den als Alleinerben vorgesehenen Sechstgeborenen, von den weltlichen Söhnen ist er der zweitälteste. Dieses Testament vermochte Christoph gegen die anderen Söhne aber nicht durchzusetzen, vielmehr hat er die Familie gesprengt, seine eigene Entmachtung heraufbeschworen und die Teilung des Landes herbeigeführt. Sie währte bis 1771.

Im Katalog der Karlsruher Kunsthalle von 1847 wurde das unsignierte Bild erstmals Hans Baldung zugeschrieben, was eine Datierung auf 1509/1510 erlaubt und seither unbestritten ist. Die älteste Nachricht von der Existenz der Tafel stammt aus einem Inventar des Jahres 1691 – es verzeichnete den Inhalt der Transportkisten, in denen der Hof von Baden-Durlach 1688 mehrere hundert Gemälde vor den französischen Truppen in seine Basler Residenz geflüchtet hatte; die Durlacher Karlsburg brannte 1689 nieder. 1789 kehrte die Tafel aus Basel in das inzwischen vereinigte Baden zurück, nun nach Karlsruhe in die Gemäldegalerie. Großherzog Leopold (1811 bis 1852) stellte das Bild für die neugestaltete Fürstenkapelle des Klosters Lichtental bei Baden-Baden als Antependium zur Verfügung, ließ aber 1833 eine Kopie anfertigen, so daß das Original schon bald wieder in Karlsruhe zu sehen war.

Auf Wunsch des Großherzogs ging die Verwaltung der Sammlungen und der Bibliothek 1872/73 an das Innenministerium über, die Finanzierung kam nun aus dem Staatshaushalt anstatt von der Hoffinanzkammer. Für die Kunsthalle galt das nicht, doch wurden ihr Zuschüsse aus dem Staatshaushalt zugesagt. 1919, nach dem Ende der Monarchie, traf der zwischen dem badischen Staat und dem vormaligen Großherzoglichen Haus geschlossene Abfindungsvertrag eine gesonderte Regelung über die Kunstwerke der Kunsthalle Karlsruhe, soweit sie Privateigentum des Großherzogs waren. Im letzten Paragraph verwies er auf eine Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Zivilliste (der für die Hofhaltung bereitgestellten staatlichen Mittel) vom 18. März 1919, die lautet: “1. Die Kunstwerke der Kunsthalle (einschließlich Kupferstichkabinett), die Privateigentum des Großherzogs sind, bleiben solches. Ein Verzeichnis der einzelnen Kunstwerke wird mitgeteilt werden. 2. Seine Königliche Hoheit erklären für Sich und Seine Rechtsnachfolger, die Kunstwerke, solange sie Ihr Eigentum sind, gegen Übernahme aller Verwaltungskosten durch den Staat für immer in der Kunsthalle zu belassen. Sie behalten sich nur vor, das eine oder andere Stück (Familienbilder) vorübergehend aus der Galerie entnehmen zu dürfen. 3. Seine Königliche Hoheit und Seine Rechtsnachfolger werden die Bilder nur in dringenden Notfällen verkaufen; sie räumen für diese Fälle dem Staat ein Vorkaufsrecht ein.” Eine solche Erklärung war ursprünglich gar nicht vorgesehen, weil die Regierung über den Erhalt der genannten Sammlungen, aber nicht über die Eigentumsrechte hatte verhandeln wollen. Seitens des Großherzogs wurden 549 Gemälde – darunter auch die Markgrafentafel – beansprucht; das Ministerium ließ die Liste unkommentiert: Die Sicherung des Eigentumsrechts ohne einvernehmliche Benennung der Objekte bei gleichzeitiger weitestgehender Beschränkung des Eigentumsrechts gehört zu der Art von Kompromissen, mit denen der lange Weg der “Auseinandersetzung” zwischen dem Haus Baden und dem Staat gepflastert ist.

Der letzte regierende Großherzog Friedrich II. (1857 bis 1928, regierend 1907 bis 1918), der keine leiblichen Nachkommen hatte, bestimmte in seinem Testament vom 12. August 1927 über alle seine Sammlungen, daß sie nicht an den Erben Berthold aus der Salemer Linie – den Sohn des ehemaligen Reichskanzlers Max von Baden, der am 9. November 1918 das Ende der Monarchie herbeigeführt hatte – gelangen sollten, sondern übertrug sie seiner Frau Hilda (1864 bis 1952) zu Eigentum – mit der 1919 festgelegten Einschränkung, sie öffentlich zugänglich zu erhalten und nicht zu veräußern außer im Falle der Not, wenn die Sammlungen etwa mit einer Erbschaftsteuer belegt würden. Was bei ihrem Tod noch vorhanden sein werde, sollte in eine Stiftung überführt werden, die “Zähringer Stiftung”.

Als Fall der Not machte das Haus dann die Auswirkungen der Hyperinflation von 1923 geltend. Denn sie vernichtete den Wert des Kapitals von 8 Millionen Reichsmark, die der Abfindungsvertrag dem Haus Baden 1919 in Gestalt staatlicher Schuldbuchforderungen und Schuldverschreibungen zugesprochen hatte. Daraus hatte das Haus eine jährliche Rente von 240 000 Reichsmark gezogen, die nun fehlte. Wie andere ehemals regierende Häuser erhob das Haus Baden jetzt einen sogenannten Aufwertungsanspruch, den es einzuklagen bereit war: Sinn und Zweck des Vertrages von 1919 sei es gewesen, den Mitgliedern des Hauses ein standesgemäßes Leben ohne pekuniäre Sorgen zu ermöglichen. Dieses Ziel des Vertrages sei wegen der Entwicklung der Verhältnisse nicht erreicht worden und müsse nun auf andere Weise sichergestellt werden.

Die badische Regierung wies diese Forderung zurück, entwickelte aber in Etappen die Idee, die Gemäldesammlung insgesamt und die Kupferstichsammlung seitens des badischen Staates en bloc zu erwerben und dabei die Höhe des Preises und die Zahlungsmodalitäten für das Haus Baden so günstig zu gestalten, daß der Aufwertungsanspruch damit abgegolten werde. Die beiderseitigen Vorstellungen lagen indes ziemlich weit auseinander. Zu Lebzeiten des letzten Großherzogs Friedrich II. kam kein Ergebnis mehr zustande; mit seinem Tod gingen die Sammlungen und damit auch die Gemälde in das Eigentum der Großherzogin Hilda über. Weil der Zweck des avisierten Erwerbs der Gemälde- und Kupferstichsammlung die Beseitigung des Aufwertungsanspruchs war, mußte nun nicht nur allein mit Hilda beziehungsweise dem Präsidenten der großherzoglichen Vermögensverwaltung in Baden-Baden verhandelt werden, sondern auch mit der markgräflichen Salemer Linie. Sie trat ab 1929 sogar als der eigentliche Verhandlungspartner auf, als der Graf Douglas-Langenstein, Präsident der badischen Landwirtschaftskammer und Verwandter des Fürstenhauses, den das Ministerium für Kultus und Unterricht im Juli 1928 um Kontaktaufnahme zu Friedrich gebeten hatte, nunmehr namens des Markgrafen Berthold verhandelte.

Graf Douglas sollte die Verhandlungen beschleunigen, weil die großherzogliche Vermögensverwaltung mittlerweile gezwungen war, für die laufenden Gehälter und Renten der etwa 130 Bediensteten – von den Lakaien, Kutschern und Fahrern über die Förster bis zum Hofmarschall und der Vermögensverwaltung selbst – Kredite aufzunehmen. Auf die bereits fertiggestellte Klageschrift wies das Haus Baden mehrfach hin. Ein Darlehen des Landes von 200 000 Reichsmark minderte 1929 den Zeitdruck ein wenig. Die Forderung des Hauses lautete 4,5 Millionen, das Land dachte an 4 Millionen Reichsmark; es hatte den Wert der Gemälde und Kupferstiche 1925 auf 2,9 Millionen taxiert, davon 2 Millionen für die Gemälde, 400 000 Reichsmark für das Thoma-Museum und 500 000 Reichsmark für die Kupferstichsammlung, gab aber 1928 zu, daß der Marktwert gestiegen sei. Was über den Wert der Bilder hinausging, sollte zusammen mit der Gestaltung der Zahlungsweise den Aufwertungsanspruch abgelten. Das Haus wollte eine Reihe von Bildern, die es als Familienbilder betrachtete, vom Verkauf an das Land ausnehmen. Zu diesen zählte als wertvollstes die Markgrafentafel. Die Kunsthalle schätzte ihren Wert auf 30 000 bis 50 000 Reichsmark. Sie war unbestritten privates Eigentum der Familie. Dem von Kultusminister Otto Leers im April 1928 erzielten Ergebnis – 4,4, Millionen, davon 0,5 Millionen Reichsmark sofort – versagte das Kabinett, das Innenminister Adam Remmele als Staats- und Ministerpräsident leitete, die Zustimmung. Für die Markgrafentafel hatte Leers ein Vorkaufsrecht des Landes ausgehandelt.

Seitens der Kunsthalle legte jetzt Lili Fischel dem Kultusministerium dar, daß die Markgrafentafel unmöglich aus dem Verband der altdeutschen Abteilung herausgelöst werden könne, zumal der Wert einiger ihrer Objekte durch neuere Forschungsergebnisse bezweifelt worden sei. Ein Vorkaufsrecht für die Tafel nütze nichts, wenn der Staat dieses gegebenenfalls aus Geldmangel nicht wahrnehmen könne. Deswegen führte das Ministerium die neuen Verhandlungen mit dem Ziel weiter, die Markgrafentafel und sechs andere Bilder von der Ausnahme auszunehmen, das heißt in den Verkauf an den Staat einzubeziehen. Adam Remmele, von 1919 bis 1929 Innenminister, 1925/1926 – anfangs der Verhandlungen mit dem Haus Baden – und wieder seit Ende 1929 Kultusminister, machte sich die Haltung der Kunsthalle zueigen. Er legte ein neues Verhandlungsergebnis – 4 Millionen, davon 1 Million abzüglich des Darlehens sofort – vor und drängte am 20. Januar 1930 seine Kabinettskollegen zur Eile. Er schob eine Warnung nach: Wenn sie die laufenden Verhandlungen scheitern ließen, würde das Haus das Vorkaufsrecht in Gang setzen und die marktgängigen Bilder anbieten. Dann geriete das Land in eine sehr schwierige Lage, weil der Markt mehr hergebe als die Schätzungen lauteten: Das Vorkaufsrecht werde teuer.

Die Freigabe der Bilder zum Verkauf aber würde einen unersetzlichen Schaden für die Kunsthalle bedeuten “und würde in den weitesten Kreisen ganz Deutschlands als ein schwerer Prestigeverlust des badischen Landes betrachtet werden”. Remmele machte einen ebenso gescheiten wie naheliegenden Vorschlag zur angemessenen Entscheidungsfindung: “Mit Rücksicht auf die Bedeutung der Angelegenheit wäre ich dankbar, wenn vor einer endgültigen Entscheidung die Mitglieder des Staatsministeriums der Badischen Kunsthalle (im Entwurf: unter meiner Führung) einen Besuch abstatten und die fraglichen Gemälde in Augenschein nehmen würden.” Ob dies geschehen ist, sagen die Akten nicht, wohl aber, daß Remmele bereits im Kabinettsvortrag auf die berühmtesten Kunstwerke – das schließt die Markgrafentafel unweigerlich ein – hingewiesen hat.

Finanzminister und Ministerpräsident Josef Schmitt rechnete die entstehende Belastung für den Haushalt 1930/31 vor. Er wies auf deren Auswirkungen hin, die angesichts der Deckungslücke von 40 Millionen im Doppelhaushalt 1930/31 weithin spürbar sein würden. Er verlangte Modifikationen der Zahlungsweise; indes dürften finanzielle Erwägungen nicht allein den Ausschlag geben. Der Finanzminister verschloß sich den längerfristigen Vorteilen einer Gesamtbereinigung der finanziellen Beziehungen zum Haus Baden und der kulturellen Bedeutung der Sammlungen in der Kunsthalle keineswegs. Es handle sich für das Land “vor allem um die Aufrechterhaltung wichtiger kultur- und kunstgeschichtlicher Belange. Man würde es vielfach schwer verstehen, wenn das Land die Veräußerung von Kunstwerken aus einer Sammlung, die seit 1831 der Öffentlichkeit zugänglich ist, die mit der kunstgeschichtlichen Entwicklung und Stellung des Landes eng verwachsen sind und deren Erhaltung auch für den Unterricht an den Kunstschulen von Bedeutung ist, in Privatbesitz oder gar zur Ausfuhr über seine Grenzen zulassen würde.”

Schmitt regte an, zur Ermäßigung der finanziellen Belastung des Landes zuzulassen, daß einzelne Kunstwerke zum Verkauf gelangen. Doch da widersprach ihm Remmele entschieden. Ein Verkauf von Kunstwerken des Großherzogs im Ganzen oder im Einzelnen sei für ihn völlig inakzeptabel (damals: “durchaus unmöglich”). Er wies darauf hin, “daß der Verkauf einzelner Kunstwerke die Situation in kulturpolitischer Hinsicht nur verschlimmern würde. Da die große Mehrzahl der im Eigentum des ehemaligen großherzoglichen Hauses stehenden Werke nur einen verhältnismäßig geringen Wert haben, müßte sich die Verwaltung des ehemaligen Großherzoglichen Hauses selbstverständlich bemühen, in erster Reihe die berühmtesten, in meinem Vortrag vom 22. Januar dieses Jahres genannten Kunstwerke, die einen internationalen Markt haben, zum Verkauf zu stellen, um eine ins Gewicht fallende finanzielle Entlastung zu erreichen.”

Remmele brachte die Modifikationen des Finanzministers in die Mitte Februar 1930 fortgeführten Verhandlungen mit dem Grafen Douglas ein. Zur letzten Klippe auf dem Weg zu einer Einigung wurde aber die Frage der Familienbildnisse, voran die Abtretung der Markgrafentafel: Die Familie, so das Argument, könne auf sie nicht verzichten, zumal sie seinerzeit aus der großherzoglichen Kapelle des Klosters Lichtental nach Karlsruhe gebracht worden sei: Die Kapelle, in der die originale Tafel nur sehr kurze Zeit als Antependium fungiert hatte, galt inzwischen als ihr ursprünglicher Bestimmungs- und Aufstellungsort. Sogar der gedruckte Katalog der Karlsruher Kunsthalle von Karl Koelitz erweckt diesen Eindruck.

Remmele und Graf Douglas besuchten am 18. Februar 1930 im Anschluß an ihre Verhandlungen die Kunsthalle, um die Markgrafentafel zu besichtigen. Der Minister bestritt überhaupt nicht das Recht des Hauses Baden auf das Bild, hob aber noch einmal den kunsthistorischen und künstlerischen Wert für die Kunsthallensammlung hervor. Graf Douglas erwog, das Bild dem Haus Baden zwar vertragsmäßig zuzuschlagen, es aber für zwanzig Jahre in der Kunsthalle als Leihgabe zu belassen. “Eine Entscheidung brachte die Besichtigung nicht”, stellte Remmele in der anschließenden Niederschrift fest. Doch noch am Nachmittag hatte er Anlaß, in einem Nachtrag festzuhalten, daß eine Entscheidung gefallen war. Graf Douglas übersandte ihm einen handgeschriebenen Brief des Markgrafen Berthold, der sich wohl eben der Verhandlungen wegen in Karlsruhe aufhielt. Der Brief ist auf Trauerpapier geschrieben – Bertholds Vater, der ehemalige Reichskanzler, war drei Monate zuvor verstorben – und lautet:

“Karlsruhe 18.II.1930.

Sehr geehrter Graf Douglas.

Auf Ihre nochmalige Vorstellung hin, ist das Großherzogliche badische Haus bereit auf das Votivbild von Hans Baldung (Grien) zu Gunsten des badischen Staates zu verzichten.

Ich hoffe, daß damit die letzte Klippe aus dem Wege geräumt ist.

Mit den besten Grüßen bin ich, sehr geehrter Herr Graf,

Ihr stets ergebener Markgraf Berthold.”

Ausschnitt BriefAusschnitt

Remmele sah aber immer noch Gefahren. Denn über den Zahlungsplan mußte noch weiter im Sinne des Finanzministers verhandelt werden, damit die Regierung ihn in der Öffentlichkeit und vor dem Parlament überhaupt vertreten könnte. Graf Douglas sicherte noch einmal zu, daß es bei der Abtretung der Markgrafentafel bleibe. Die Einigung gelang am 21. Februar 1930. Das Ergebnis der jahrelangen Bemühungen, das Minister Remmele abschließend erzielt hat, liegt in Gestalt des am 1. April 1930 vom Landtag beschlossenen, am 14. April verkündeten und am 17. April veröffentlichten Gesetzes über den Ankauf vor. Sein einziger Gegenstand ist die Vereinbarung zwischen dem Land Baden einerseits und der ehemaligen Großherzogin Hilda und dem Markgrafen Berthold, seiner Mutter und seiner Schwester, den lebenden Mitgliedern der Salemer Linie, andererseits. Die Zustimmung der Salemer zu allen Teilen der Vereinbarung wird festgehalten: zur Überführung der der Großherzogin Hilda gehörenden Werke der Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in das Eigentum des Landes Baden mit Ausnahme der einzeln nach Katalognummern aufgeführten Werke; zur Höhe der Vergütung und dem beiliegenden Tilgungsplan und zur Anerkenntnis, keinerlei Aufwertungsansprüche gegen das Land Baden zu haben. Die von der Übereignung an das Land ausgenommenen, also im Eigentum der Großherzogin Hilda verbleibenden Gemälde werden nach dem Katalog von Koelitz identifiziert. Die Markgrafentafel trägt bei Koelitz die Nr. 88. Daß sie unter den beim Haus verbleibenden Bildern nicht aufgeführt wird und folglich in das Eigentum des Landes überging, ist der Erfolg Adam Remmeles. Er war zu recht stolz, daß das Bild “für die Kunsthalle gerettet” war.

Drei Jahre später verhafteten die Nationalsozialisten Remmele, den Sozialdemokraten, in Hamburg. Ehe sie ihn in das Konzentrationslager Kislau verbrachten, wo er ein knappes Jahr inhaftiert blieb, fuhren sie ihn am 16. Mai 1933 auf offenem Lastwagen durch Karlsruhe. Die bestellte Menge verspottete ihn, Musikkapellen intonierten das Lied “Das Wandern ist des Müllers Lust”. Der Müllerssohn Remmele, 1877 geboren, war in der Tat gelernter Müller und war als Geselle mehrere Jahre auf Wanderschaft gegangen. Im Jahr 1948 machte ihn die Stadt Karlsruhe zu ihrem Ehrenbürger; 1951 starb er in Freiburg. Seine umsichtige Rettung der Markgrafentafel für den Staat wurde vergessen.

Die Aktenfundstelle:
GLAK 235/40264 (Min. K u. U, Betr.: Kunsthalle)

Hinweis:
Zum Gesetz von 1930 und zur Erklärung von 1919 siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2876347

MarkgrafentafelMarkgrafentafel – Ausschnitt

Audiatur et altera pars

Südkurier 26.10.2005
Adel verpflichtet. Das Erbe des Denkmals Schloss Salem wiegt schwer – Warum das Haus Baden die Hilfe des Landes in Anspruch nimmt / von Martin Baur

Bernhard von Baden sieht sich als Sachwalter des kulturellen Erbes von Schloss Salem.

… “Insgesamt haben wir für die Grunderneuerung der historischen Substanz der Anlage 30 Millionen Euro eigene Mittel aufgewendet, deshalb steht alles so perfekt da”, erklärt Prinz Bernhard. Die Altschulden, um die es im Handel mit dem Land Baden-Württemberg geht, hätten weder etwas “mit unseren Unternehmungen noch mit einem zu üppigen Lebenswandel zu tun”. Dies Politik und Öffentlichkeit zu verdeutlichen, ist ihm in diesen Tagen nach Wochen der “Fehlinformation und Polemik” dringendes Anliegen. …

http://www.suedkurier.de/nachrichten/seite3/art1798,2271449.html

Dokumente zur Kunsthalle Karlsruhe

Landtagsbeschluss zur Gründung der Kunsthalle Karlsruhe vom 12. Juli 1837 im Großherzoglich Badischen Staats- und Regierungsblatt S. 145:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_gruendung.JPG

Das neuen Gebäude und die aus der Summe von 25.000 Gulden angeschafften Kunstgegenstände sollten einen Bestandteil der “Civilliste” bilden.

Erklärung des Präsidenten der Generalintendanz der Großherzoglichen Zivilliste vom 18. März 1919 unter anderem zur Kunsthalle Karlsruhe (Beilage zur Begründung des Gesetzes über das Domänenvermögen, Verhandlungen des Badischen Landtags, Beilagenheft S. 220):
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Baden_landtagsverhandlungen_1919_220.JPG

Gesetz vom 1. April 1930 über den Ankauf der im Eigentum der ehemaligen Großherzogin Hilda von Baden stehenden Kunstwerke der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts in Karlsruhe. In: Gesetz- und Verordnungs-Blatt 1930, S. 27-30:

http://commons.wikimedia.org/wiki/Gesetz_%C3%BCber_den_Ankauf_von_Kunstgegenst%C3%A4nden_f%C3%BCr_die_Kunsthalle_Karlsruhe_1930

KOMMENTAR:

Der Präsident der Generalintendanz der Zivilliste erklärte 1919 im Namen des Großherzogs bezüglich der Kunsthalle in Karlsruhe unter Punkt 2, “die Kunstwerke, solange sie ihr Eigentum sind, gegen Übernahme aller Verwaltungslasten durch den Staat für immer in der Kunsthalle zu belassen. Sie behalten sich nur vor, das eine oder andere Stück (Familienbilder) vorübergehend aus der Galerie entnehmen zu dürfen”.

1930 wurden in der Vereinbarung über den Ankauf der Kunstwerke der Großherzogin Hilda vor allem Familienbildnisse aus dem Verkauf ausgenommen.

Die Verbringung der vom Verkauf ausgenommenen Stücke (mit Ausnahme einiger weniger Bilder) nach Schloss Baden-Baden und die Versteigerung 1995 verstießen eindeutig gegen den 1919 erklärten Willen des Großherzogs.

Im Katalog “Für Baden gerettet” ist nachzulesen, dass dem Land Baden-Württemberg KEIN Vorkaufsrecht hinsichtlich aller angebotenen Stücke zugestanden wurde. Es konnten Objekte erst in der Versteigerung erworben werden. Das war ein klarer Verstoß gegen Ziffer III der genannten Erklärung des Großherzogs, die wie folgt lautet:

“Ein Verkauf irgend welcher Kunstgegenstände oder von Gegenständen von landesgeschichtlicher Bedeutung ist zur Zeit nicht beabsichtigt. Sollte ein solcher in späterer Zeit einmal in Frage kommen, so werden Seine Königliche Hoheit und Seine Rechtsnachfolger darauf Bedacht nehmen, daß derartige Gegenstände nicht außer Landes kommen, und dem Staate in erster Linie Gelegenheit zur Erwerbung geben.”

Neben dieser zugesicherten Vorkäufsmöglichkeit bestand 1995 nach meiner Rechtsauffassung noch ein gesetzliches Vorkaufsrecht:

Das badische Stammgüteraufhebungsgesetz von 1923 (GVBl. S. 233) normierte in § 26 ein gesetzliches Vorkaufsrecht des Landes Baden für jene Teile der gebundenen Hausvermögen, deren Erhaltung für das Land von wissenschaftlichem, geschichtlichem usw. Wert war. Aufgehoben wurde das zuletzt 1961 geänderte badische Gesetz von 1923 nämlich erst 1983 (GBl. S. 693) mit Wirkung zum 1.4.1984, wobei freilich § 1 von Art. 4 dieses Aufhebungsgesetzes zu beachten wäre, wonach die auf Grund des bisherigen Rechts entstandenen Rechtsverhältnisse aufrechterhalten bleiben.

Die 1995 versteigerten Kunstwerke waren ursprünglich Bestand des Hausfideikommisses und unterlagen daher dem Vorkaufsrecht nach § 26 (auch wenn keine Liste an das Kultus-Ministerium gelangt sein sollte, wie vom Gesetz vorgesehen, oder diese unvollständig war).

Ich wurde darauf hingewiesen, dass § 26 bereits durch das GrdstVG von 1962, also ein Bundesgesetz aufgehoben wurde:
http://bundesrecht.juris.de/grdstvg/__39.html

Soweit aber bewegliche Kulturgüter betroffen waren, fehlte dem aufhebenden Bundesgesetz die Sachkompetenz. Das Bundesgesetz betraf lediglich Rechtsgeschäfte über Immobilien, die eher denkmalschutzrechtliche Regelung des § 26 wurde erst 1983 beseitigt, wobei das seinerzeit begründete Vorkaufsrecht aber zu den Rechtsverhältnissen, deren Bestand garantiert wurde, gehörte.

Daraus und aus der Zusicherung von 1919 ergibt sich, dass Verkäufe, die das Haus Baden hinsichtlich von Kulturgütern vornimmt, ohne dem Land Baden-Württemberg als Rechtsnachfolger des Landes Baden Gelegenheit zum Erwerb zu geben, gegen eine Rechtspflicht verstoßen.

Update: http://archiv.twoday.net/stories/2880867 (Dieter Mertens fand heraus: Baldungs Markgrafentafel gehört bereits seit 1930 dem Land!)

MarkgrafentafelBaldungs Markgrafentafel – Ausschnitt

Geschichte der Kunsthalle auf ihrer Website:
http://www.kunsthalle-karlsruhe-online.de/seite-236

Fideikommissrecht

Schloß A. an der A. (Landkreis E) befindet sich seit 1696 im Eigentum der freiherrlichen Familie von B. Zu dem um 1600 errichteten Schloß mit einigem Grundbesitz gehört eine Schloßkapelle aus dem frühen 18.Jahrhundert mit einheitlicher Barockausstattung (vgl. Dehio, Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler, Band Franken, Stichwort Adelsdorf). Jetziger Eigentümer ist der Beteiligte zu 1. Das Schloßgut war früher ein allodifiziertes Männerlehen der Freiherrn von B.; es fällt unter die seit 1919 erlassenen Gesetze und Verordnungen über die Auflösung und das Erlöschen von Familienfideikommissen. Der Fideikommißauflösungsschein wurde am 15.10.1942 erteilt.

Der Fideikommißsenat des Oberlandesgerichts Bamberg räumte mit Beschluß vom 8.10.1940 “im öffentlichen Interesse” dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege die Beaufsichtigung des Schlosses A. und der Barockkapelle in künstlerischer Hinsicht ein und bestimmte weiter, daß der Bauherr vor jeder baulichen Veränderung des Schlosses und der Kapelle diese Behörde zu hören und deren gutachtlichen Ausführungen zu entsprechen habe.

Oberstes Fideikommißgericht München, Beschluß vom 8. Februar 1989, Az: FK 1/89 (Abdruck: BayObLGZ 1989, 22-28).

Die Entscheidung hob die zugunsten des Staates bestellte Reallast auf.

Wenn man so dämlich “neutralisiert”, kann man statt A. auch Adelsdorf und statt B. Bibra schreiben.

Zum Fideikommissrecht am Beispiel einer Rentenzahlung aus dem Fürstlichen Hausvermögen des Hauses Lippe siehe den Volltext unter:
http://de.wikisource.org/wiki/Oberlandesgericht_Hamm_-_Lippische_Rente

Zur Eintragung des Silberzimmers der Welfen in die Liste des national wertvollen Kulturguts

VG Hannover 6. Kammer, Urteil vom 9. Juni 1989, Az: 6 A 69/87

Leitsatz
1. Gegenüber der an den Nießbraucher und Testamentsvollstrecker gerichteten Verfügung über die Eintragung eines Gegenstands in das Verzeichnis national wertvollen Kulturguts ist auch der Eigentümer klagebefugt.
2. Die behördliche Entscheidung über die Eintragung ist ein Verwaltungsakt mit gleichsam dinglicher Kraft.
3. Das Kulturgutschutzgesetz ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Es verstößt auch nicht gegen Europa-Recht.
4. Die Anhörung kann nach VwVfG § 28 Abs 2 möglicherweise auch dort unterbleiben, wo dem Betroffenen die Rechtsauffassung der Behörde bekannt ist (Rechtsgedanke des § 39 Abs 2 Nr 2 VwVfG; offen gelassen).
5. Angesichts Art 19 Abs 4 GG ist die uneingeschränkte gerichtliche Überprüfung unbestimmter Rechtsbegriffe die Regel. Eine Verringerung der Kontrolldichte kommt nur bei unvertretbaren Verwaltungsentscheidungen in Betracht.
6. Die Erheblichkeit eines Gegenstands für die deutsche Kultur unterliegt voller gerichtlicher Nachprüfung.
7. Die Eigenschaft als “deutscher” Kulturbesitz wird nicht durch den Umstand beeinträchtigt, daß der Gegenstand für lange Zeit ins Ausland verbracht war.
8. Die KMK-Richtlinien zum Vollzug des Kulturgutschutzgesetzes können zu dessen Auslegung herangezogen werden.
9. Zur Schutzwürdigkeit eines Ensembles von Rokoko-Möbeln (Silberzimmer der Welfen).
10. Der Umstand, daß ein Gegenstand erst 32 Jahre nach Inkrafttreten des Kulturgutschutzgesetzes eingetragen worden ist, steht der Anerkennung seiner Bedeutung für das deutsche Kulturgut nicht entgegen.
(juris)

Fundstelle
NVwZ-RR 1991, 643-645 (Leitsatz und Gründe)

Karlsruher Handschriftenausstellung eröffnet

http://www.pz-news.de/kultur/kunst/85669

„Diese Handschriftausstellung ist ein Dank für die überwältigende Solidarität, die die Badische Landesbibliothek in den vergangenen Wochen erfahren hat“. Direktor Peter Michael Ehrle ist deutlich die Sorge um die Zukunft der wertvollen Handschriftenbestände anzusehen, von denen einige in der Sonderschau bis zum 25. November zeigt werden. […]

Wolfgang Klose, Vorsitzender der Badischen Bibliotheksgesellschaft, hält dies aufgrund von Gesetzen aus dem 19. Jahrhundert, die die Säkularisierung der Klöster sowie das Ende des Großherzogtums Baden betreffen, für in keinster Weise statthaft. Für ihn ist die Verkaufsabsicht „ein Angriff auf das fundamentale Selbstverständnis der Gesellschaft, dass der Staat das kulturelle Erbe zu schützen habe“.

Auf 50 Lux abgedunkelt

Zu sehen sind im ehemaligen Musiklesesaal der Landesbibliothek elf Handschriften aus der ehemaligen Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek, die aus konservatorischen Gründen sonst nur ausgewiesenen Fachleuten im Original vorgelegt werden. Im auf 50 Lux abgedunkelten Raum sind Werke ausgestellt, die zwischen dem 10. Jahrhundert und dem Jahr 1730 entstanden. Diese elf Preziosen sind nach Worten von Ute Obhof, Leiterin der Handschriftenabteilung, nur die „Spitze des Eisberges“ was die Qualität der Handschriftensammlung angeht.

So ist nun der um 1487 in Konstanz entstandene Prachtband des Konrad von Grünenburgs „Reise von Konstanz nach Jerusalem“ mit seiner herrlichen Illustration eines türkischen Kriegesschiffs neben dem ungemein wertvollen Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden zu sehen.

Das Ende des 15. Jahrhunderts in Paris geschaffene Werk, dessen Herstellung wohl ein Jahr gedauert hat, wurde noch zu D-Mark-Zeiten, wie Obhof erläutert, für „rund 17 Millionen für eine Ausstellungsausleihe versichert“. Das älteste in der Fächerstadt ausgestellte Werk ist das „Homiliarium von der Reichenau“, eine kunstvolle Sammlung von Predigttexten, die um die Mitte des 10. Jahrhunderts in der Klosterwerkstatt entstanden. Die herrliche illuminierte Handschrift fasziniert auch durch ihre kostbaren Gold- und Purpurauflagen. Das in Straßburg um 1490 entstandene Klarenbuch schildert das Leben der heiligen Klara, wobei die Miniaturen in ihrer Stilistik durchaus an die Darstellung des Minnekults erinnern.

Die kleine Schau schlägt den Bogen vom berühmten Speyerer Evangelistar zum Karlsruher Tulpenbuch, von dem mehrere Blätter gezeigt werden können. Auch wenn die Ausstellung als Dankeschön nicht nur für die über 11 000 Protestunterschriften gedacht ist, die die Landesregierung zu einem vorläufigen Umdenken gebracht haben, sehen Klose, Ehrle und Obhof die Handschriftensammlung längst noch nicht außer Gefahr. „Ob das von der Landesregierung jetzt angestrebte Drei-Säulenmodell funktioniert, weiß niemand“, sagt Klose. Selbst wenn die insgesamt 30 Millionen Euro von der Landesstiftung, Sponsoren und anderen Kultureinrichtungen aufgebracht würden, würden diese Gelder wiederum der Kultur in ganz Baden-Württemberg fehlen.

Bibliothekschef Ehrle, der, wie man hören konnte, infolge seines mutigen Einsatzes für den Erhalt seiner Bestände politisch unter Druck geraten ist, erinnert außerdem daran, dass beispielsweise die Nibelungenhandschrift C, die nicht zu den gefährdeten Beständen gehört, von der Landesbank gekauft und als einfache Leihgabe in die Fächerstadt kam, jederzeit von der Bank zurückgeholt und verkauft werden könnte.

Die Sonderausstellung ist bei freiem Eintritt in der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe bis zum 25. November zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 10 bis 16 Uhr, Donnerstag bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 12 Uhr.

St. Peter Cod. 11a St. Peter Cod. 11a

Landesvereinigung Baden in Europa: Kein Ausverkauf von Kulturgut! Schon 12000 Protestunterschriften

Die Unterschriftenaktion wird noch bis zum 15.11.2006 fortgesetzt. Nachdem die Landesregierung inzwischen auch anderes Kulturgut verkaufen wolle, weitete die LV ihren Protest auch dahingehend aus. Die LV wendet sich dagegen, nun anderes Kulturgut zu verschleudern. Sie hält an ihrer Forderung fest, die Sanierung des Schlosses Salem vollständig aus den Erträgen der Landesstiftung in Angriff zu nehmen. Vgl. auch die Pressemitteilung vom 17.10. (Beschluss der Landesstiftung unzureichend. Landesvereinigung wehrt sich gegen Vorwürfe, Badens Staatsregierung habe 1918/1919 schlampig verhandelt/Land nach wie vor in der Pflicht) und 10.10.2006.

Stand am Dienstag, den 27.10.2006, ca. 12.000 Unterschriften.
(Die Unterschriftenliste kann auf der Website der Landesvereinigung Baden heruntergeladen werden, stattdessen kann die Zustimmung auch online erfolgen.)

Die Unterschriftenlisten sollen am 6.12.2006 in Stuttgart dem Ministerpräsidenten und dem Landtagspräsidenten übergeben werden.

Aus der Pressemitteilung vom 20.10.2006:

Landesvereinigung übt Schulterschluss mit Landtagsparteien.
Kuratorium der Vereinigung einstimmig gegen Ausverkauf von Kulturgut

Das Kuratorium der Landesvereinigung Baden in Europa unterstützt den Kampf der Landesvereinigung gegen den Verkauf von Kulturgut aus Baden-Württemberg. Dies beschlossen die Mitglieder des Kuratoriums einstimmig bei ihrer jüngsten Sitzung. Dem Gremium gehören Personen der Öffentlichkeit aus Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Politik an, darunter Bundestags- und Landtagsabgeordnete aller Parteien.

Die Vertreter von CDU, SPD und Die Grünen aus dem Landtag von Baden-Württemberg forderten, dass die eventuell zum Verkauf stehenden Kunstschätze als Nationales Kulturgut unter Schutz gestellt werden. Sie fordern die Landesregierung auf, den entsprechenden Antrag bei der Bundesregierung zu stellen. Außerdem schlugen sie vor, dem Landtag und der Landesregierung die Unterschriften, die aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland und darüber hinaus aus dem Ausland der Landesvereinigung Baden in Europa vorliegen am 6. Dezember in Stuttgart zu überreichen. Bislang hat die Landesvereinigung an die 10 000 Unterschriften zum Erhalt der Kulturgüter gesammelt.

Weiteres unter http://www.lv-baden.de/a/web