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Caroline Luise von Baden und der Hausfideikommiss

Gerda Kircher, Karoline Luise von Baden als Kunstsammlerin, Karlsruhe 1933, S. 8
Caroline Luise Markgräfin von Baden 1723-1783. Stuttgart 1983, S. 116

Am 30. Juli 1783 schlossen die Söhne der Markgräfin gemäß ihren “Intentionen” einen Vergleich, demzufolge die geschlossenen Sammlungen (Gemälde, Naturalien mit Bibliothek, Porzellan, Zeichnungen) einen ewigen Fideikommiss bilden sollten, der dem jeweiligen Regenten zustehen sollte.

Der schriftliche Nachlass der Fürstin fiel an Prinz Friedrich, der die Originalmanuskripte in § 8 seines Testaments vom 25.1.1806 dem Archiv des Hausfideikommisses vermachte (nach seinem und seiner Frau Tod).

War die brüderliche Konvention von 1783 die Geburtsstunde des badischen Hausfideikommisses?

Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch

Badische Neueste Nachrichten, 29.11.06
Zähringer-Stiftung als Schwarzes Loch.
Landesvereinigung Baden verweist auf juristische Fakten im Kulturgüter-Streit / von Michael Hübl
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/presse-bnn061129.php

DER THRON steht schon lange leer, doch Badens Erben wollen immer mehr.

Klischees sind wohlfeil und eignen sich gut für holzschnittartige Darstellungen der Wirklichkeit. Bei näherer Betrachtung erweisen sie sich allerdings oft als haltlos. Das durfte jetzt Robert Mürb feststellen. Den Vorsitzenden der “Landesvereinigung Baden in Europa” grämte sehr, dass badische Parlamentarier und Beamte schuld daran sein sollten, dass jetzt die Nachfahren des letzten Großherzogs von Baden meinen, sie könnten Ansprüche gegen das Land Baden-Württemberg geltend machen. Hätte man nach der Revolution von 1918 in Baden die Besitzverhältnisse ähnlich eindeutig geklärt wie in Württemberg, stünde man gegenüber den Abkömmlingen des ehemaligen Herrschergeschlechts heute besser da – so ein gängiges Argument, mit dem die Landesregierung ihren Plan zu verteidigen pflegte, Kulturgüter zum Verkauf freizugeben, bei denen man zumindest nicht ganz sicher sei, ob sie nicht vielleicht doch der Familie von Baden gehören könnten. (…)
Über 20 000 Unterschriften gegen die Stuttgarter Pläne hat allein die Landesvereinigung bislang gesammelt; am 6. Dezember soll das Protestpaket Baden-Württembergs Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger überreicht werden. Das wurde gestern bei einer Pressekonferenz in Karlsruhe bekannt gegeben.

Wichtiger war allerdings die Bekanntgabe der Ergebnisse umfangreicher Recherchen, die der Jurist Mario Wachter angestellt hat. Sie ergaben, dass man in Baden nach der Abdankung des Großherzogs Friedrich II. keineswegs so nachlässig verfuhr, wie gerne kolportiert wird. Wachter machte insbesondere auf Paragraph 8 des 1. Staatsvertrags vom März 1919 aufmerksam. Er enthält den Satz: “Damit sind alle gegenseitigen Ansprüche ausgeglichen.” Laut Wachter handelt es sich dabei um eine sogenannte “Ausgleichsklausel”, mit der sichergestellt und ausgeschlossen wird, dass jemand nachträglich juristische Sachverhalte geltend macht. “Unsere Regelung war eine anständige, keineswegs übertriebene Lösung”, schrieb später der badische Finanzminister in seinen Lebenserinnerungen.

(…) Sie machte gleichwohl einen zweiten Vertrag erforderlich, der am 17. April 1930 im Badischen Gesetz- und Verordnungs-Blatt veröffentlicht wurde. Er sah den Kauf von Kunstwerken vor, die das damalige Land Baden für vier Millionen (bei einer Verzinsung von anfänglich sechs, später fünf Prozent) von der Adelsfamilie erwarb. Auch davon gab es Ausnahmen, die sehr genau aufgelistet sind, wie Wachter anhand der einschlägigen Drucksachen nachwies. Drei dieser Werke aus anerkanntem Privatbesitz, darunter Heinrich Issels “Festzug der badischen Landestrachten” hat das Land inzwischen erworben – anlässlich des Verkaufs von Schloss Baden-Baden vor rund zehn Jahren.

Als drittes entscheidendes Faktum führt Mario Wachter den Übergang der einstigen Hofbibliothek in die Verwaltung des Staates an, die bereits 1872 bestimmt wurde. Eine Frage musste freilich auch er offen lassen: Welche Rolle spielt die Zähringer-Stiftung, die 1954 eingesetzt wurde? Sie ist, wie Rudolf Mürb berichtete, die einzige Stiftung im Land, für die nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe als Aufsichtsbehörde fungiert. Ungeklärt ist, was diese Stiftung überhaupt noch besitzt, und ob ihr bei der Ausarbeitung des Stiftungsvertrages nicht Objekte zugestanden wurden, die längst dem Staat übereignet waren. Wachter bezeichnete die Stiftung denn auch als “großes Schwarzes Loch” (…)

Das Haus Baden habe nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben, so der kulturpolitische Sprecher der Fraktion [GRÜNE], Jürgen Walter, der zusammen mit der Karlsruher Abgeordneten Renate Rastätter und anderen Fraktionsmitgliedern das Archiv besuchte.

Möglicherweise sollte der geplante Handschriften-Verkauf zum guten Geschäft für den Kunsthändler Christoph Graf Douglas werden, der bereits beim Verkauf von Schloss Baden-Baden eine maßgebliche Rolle spielte. Nach Informationen der Grünen sollten zehn Millionen Euro als Provision für den Verkauf der Handschriften an Graf Douglas fließen, der als Finanzberater des Hauses Baden tätig ist. Weil er zugleich Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist, könne ein Interessenkonflikt nicht ausgeschlossen werden, meint Jürgen Walter.

Neue Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Zwei Anträge der Fraktion GRÜNE, über die bereits früher berichtet wurde, liegen jetzt mit den Stellungnahmen der zuständigen Ministerien vor:

Antrag
Fraktion GRÜNE 26.09.2006 Drs 14/343
und Stellungnahme des Finanzministeriums [vom 18.10.2006]
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0343_d.pdf
Eingegangen 26.09.2006 / Ausgegeben: 01.12.2006

Antrag
Fraktion GRÜNE 25.10.2006 Drs 14/507
und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst [vom 17.11.2006]
Der geplante Verkauf von badischen Kulturgütern
Hier: Die rechtliche Stellung der Zähringer-Stiftung

http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0507_d.pdf
Eingegangen: 25. 10. 2006 / Ausgegeben: 30. 11. 2006

Bildnisse Markgraf Christophs I. von Baden und ihre Rezeption

Zu den Recherchen von BCK unter
?p=28627#comments

Helmle

Siehe nun die Bildergalerie:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Christoph_I._%28Baden%29

Update:

Wilhelm Brambach: Bildnisse zur Geschichte des Badischen Fürstenhauses, 1884, S. 13f. enthält das Verzeichnis der Bildnisse von Christof I.:

44 Brustbild. Oelgemälde von Hans Baldung
K G. Koelitz, Gemälde-Galerie n. 87. Nagler, Künstler-Lexikon I S. 237. Woltmann II 445. Künstler-Lexikon h. v. J. Meyer II S. 624. 628 n. 21.

45 Dieselbe Aufnahme. Holzschnitt desselben Künstlers, 1511.

Koelitz a. a. O. Derschau II S. 29 n. 286. Bartsch, Peintre-Graveur VII S. 322 n. 59. Nagler, Künstler-Lexikon I S. 239. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 634 n. 144.

46 Dasselbe Bild in modernen Wiederholungen.

Lith. I. N. Heinemann, Tondruck, Badenia I (1859) z. S. 45f. – Stahlstich, E. Schuler inc.: Krieg, die beiden Schlösser zu Baden, Titelbild. Einzelblatt KG. – Lichtdruck nach Zeichnung von H. Götz bei v. Weech, Zähringer z. S. 20.

47 Knieende Figur. Miniaturbild.

KB. Mst. Durlac. 95a (f. 10v.)

48 Brustbild. Holzschnitt

Pantaleon III 15, deutsch S. 26, unzuverlässig; s. S. 4.

49 Spätere Darstellungen und Wiederholungen.

Oelgemälde: Beust, Schloss in Rastatt S. 24. Krieg, die beiden Schlösser zu Baden S. 88. 146 (Copie von Kisling). 171. 202 (Copie nach Cranach? Wohl Verwechslung mit H. Baldung, oben S. 13 Anm.) Verzeichniss S. 3 n. 14. S. 21 n. 68. – Abbildungen n. 18. – Moderne Wiederholung: Medaillon, Glasgemälde in Ebersteinschloss.

50 Bildnisse auf Münzen.

B. 52-54 (vergrössert: Lampadius, Beiträge, Titel). B. 55. 56. 58. Sch. III t. III. KB I 19.

51 Neuere plastische Darstellungen.

Büste von Fechtig: Krieg, die beiden Schlösser zu Baden S. 151. – Statuette von E. Meister: Konstanz, Wessenberg-Galerie; Mainau.

Familienbild.
52 Votivbild. Der Markgraf und die Markgräfin Ottilia mit zehn Söhnen und fünf Töchtern. Oelgemälde von Hans Baldung.

K G. Koelitz, Gemälde-Galerie n. 88. Copie: Lichtenthal, Fürstenkapelle. Woltmann II 445. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 624. 628 n. 22. – Herr, Lichtenthal S. 33 (irrige Angabe).

53 Dasselbe. Hiero. Holzach del Basil. Mart. Weis. sculp. Argent. Kupferstich, qu. fol.

Sch. II S. 287; vergl. Sachs III 139. Künstler-Lexikon h. v. Meyer II S. 637 n. 11.

Millionenprovision im Kunstgüterstreit? // GRÜNE: Schlüssel zur Lösung liegt bei der Zähringer-Stiftung

Stuttgarter Zeitung, 28.11.2006, Südwestdeutsche Ztg., S. 8

Millionenprovision im Kunstgüterstreit?
Landtagsgrüne vermuten Interessenkonflikt zwischen Zähringer-Stiftung und dem Haus Baden / von Meinrad Heck.

STUTTGART. Im Streit um die Kulturgüter des Fürstenhauses Baden haben die Landtagsgrünen im Generallandesarchiv Karlsruhe nachgeforscht. Nach Studium der Akten bleiben sie dabei: Druck auf die Landesregierung, aber ohne Untersuchungsausschuss.

(…) Den von den Genossen geplanten Untersuchungsausschuss lehnen die Grünen immer noch ab. Denn dieser Plan gehe ¸¸an den Realitäten vorbei”. Der ¸¸Schlüssel” zur Lösung der Eigentumsfrage badischer Kunstgegenstände liege ausschließlich bei der so genannten Zähringer-Stiftung.

(…) Entscheidend an diesem Testament des Großherzogs aus dem Jahr 1952 ist der Umstand, dass sämtliche Kunstgegenstände, die der Herzog in seinem Besitz glaubte, ausdrücklich nicht verkauft, sondern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollten. Vor Wochen hatten StZ-Recherchen dieses Testament an die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt haben die Grünen im Generallandesarchiv Karlsruhe entdeckt, dass das Haus Baden ¸¸nie einen Anspruch auf den Besitz erhoben” habe.

An der Existenz der Zähringer-Stiftung haben die Grünen nach Studium der Akten keinen Zweifel. Allen Beteiligten müsse demnach ¸¸klar sein, dass dieses Erbe nicht veräußert werden kann”. Jene 70 Millionen Euro, die Ministerpräsident Oettinger nach dem Verkauf einer wertvollen Handschriftensammlung im Wege eines Vergleiches dem Haus Baden zukommen lassen wollte, sind den Grünen zufolge eine ¸¸fingierte Summe”.

Oettinger habe später eine Zahl von 60 Millionen Euro genannt und Jürgen Walter glaubt zu wissen, warum plötzlich zehn Millionen fehlen. Sie seien ¸¸als Provision” für den Verkauf der Handschriften gedacht gewesen. Und sie hätten angeblich – Informationen des Grünen zufolge, deren Quelle er nicht nennen will – an den Finanzberater des Hauses Baden fließen sollen. Das ist dem Grünen-Sprecher zufolge der international tätige Kunsthändler Christoph Graf Douglas, der wiederum laut amtlichem Register Vorstandsmitglied der Zähringer-Stiftung ist und als solcher gemäß fürstlichem Testament besagte Kunstgegenstände der Öffentlichkeit erhalten sollte. Einen möglichen Interessenkonflikt samt Hintergründen wollen die Grünen nicht per Untersuchungsausschuss, sondern mit weiterem Aktenstudium aufklären.


Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Jürgen Walter GRÜNE in der Landtagsdebatte,

Jürgen Walter zu Gefälligkeitsgutachten und einem stillen Teilhaber
?p=28568#comments
Gutachten zur Zähringer-Stiftung
?p=28568#comments

Kulturgutschutz in BW (Stellungnahme zum Antrag Fraktion SPD)

Neu auf dem Landtagsserver BW: Der

Antrag Fraktion SPD
(Abg. Ute Vogt, Helen Heberer, Stober und Fraktion)
25.10.2006 Drs 14/510

Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden

der in der kommenden Parlamentssitzung im Dezember beraten werden wird, liegt jetzt mit der Stellungnahme der Landesregierung vor. Auszüge hieraus:

(Zur Kulturgüterliste)

“Die Gegenstände, die in Baden-Württemberg eingetragen sind, können im „Gesamtverzeichnis national wertvollen Kulturgutes nach §6 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“ eingesehen werden. Abgedruckt ist die Aufstellung als Teil A der aus zwei Teilen bestehenden „Bekanntmachung der Gesamtverzeichnisse national wertvollen Kulturgutes und national wertvoller Archive“ mit Stand vom April 1999 im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz vom 28. Mai 1999. Eine aktualisierte Fassung ist in Vorbereitung.
Die Gesamtverzeichnisse sind auch über das Internet zugänglich. Die aktuelle Liste „VuB – Kulturgüter – Gesamtverz. Kulturgut (Teil A) – (SV 1402)“ ist zusammen mit der Liste „VuB Kulturgüter – Gesamtverz. Archive (Teil B) – (SV 1402)“ im Internet unter http://www.zoll.de zu finden.

2. welche Rechtsgrundlagen in Baden-Württemberg zur Ausführung des Gesetzes zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (BGBl. I 2001, S. 2785) bestehen;

In Baden-Württemberg wird das Gesetz ohne Ausführungsbestimmungen unmittelbar angewandt.

(…) Aus Sicht des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat sich das bestehende gesetzliche Instrumentarium bewährt. Ein aktueller Veränderungsbedarf besteht nicht. (…)

5. welche Maßnahmen die Landesregierung generell ergreifen wird, um in Baden-Württemberg befindliche national wertvolle Kulturgüter zuverlässig und vollständig vor der Abwanderung ins Ausland zu sichern;

“Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg hat auf der Grundlage des Kulturgutschutzgesetzes zwei Sachverständigenausschüsse
berufen. Beiden Gremien gehören jeweils fünf Sachverständige an, die regelmäßig zu Sitzungen zusammenkommen. Aufgabe dieser Gremien ist die Begutachtung von Eintragungsanträgen einerseits und die Erörterung spezifischer Fragestellungen des Kulturgutschutzes andererseits.

Unabhängig von der Arbeit dieser Gremien bleiben die Kultureinrichtungen des Landes aufgefordert, mitzuteilen, wenn Kulturgüter in die bundesweite Kulturgutschutzliste aufgenommen werden sollen.

II. 1. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen,
a) die aus Sicht der Landesregierung unstrittig im Eigentum des Hauses Baden sind
und
b) die nach Auffassung des Hauses Baden in dessen Eigentum sind;

2. eine Liste jener Kulturgüter vorzulegen, die jetzt zur Veräußerung anstehen;

Der zwischen dem Land und dem Haus Baden vorgesehene Vergleich über die eigentumsrechtliche Zuordnung einer Vielzahl bedeutender Kulturgüter hat als wesentliches Ziel die endgültige Klärung des Eigentums an den Sammlungen und Beständen und die Sicherung für das Land.

Zwar lassen sich die Bestände je nach historischem Schicksal, Erwerbs- und Veräußerungsvorgängen und gutachtlichen Stellungnahmen in verschiedene Zuordnungsgruppen zusammenfassen.

Das Alter und die wechselvolle Geschichte der einzelnen Gegenstände erschweren die eigentumsrechtliche Zuordnung. Um hier soweit als möglich eine Klärung herbeizuführen, hat das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine
Expertengruppe mit namhaften Fachwissenschaftlern eingesetzt.

Das Haus Baden hat in der jüngsten Vergangenheit auf der Grundlage historischer Erwerbstatbestände wiederholt das Eigentum an sämtlichen in Rede stehenden Kulturgütern beansprucht.

Eine Liste der betroffenen Ministerien [sic !] von zum Verkauf vorgesehenen Kulturgütern gibt es nicht.”

3. das Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes für die national wertvollen Kulturgüter in der unter 1. a) erbetenen Liste einzuleiten.

“Nach weiterer Klärung der Eigentumsverhältnisse wird geprüft werden, ob und gegebenenfalls für welche Gegenstände ein Antragsverfahren zur Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes eingeleitet wird.”

Weitere Parlamentaria zu Causa Karlsruhe vgl.
http://archiv.twoday.net/stories/2954062
und dort verlinkte frühere Beiträge.

Reinhold-Schneider-Gesellschaft: Protest

Reinhold-Schneider-Blätter – Heft 18 – Oktober 2006 (via BLB)

Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Protest

Undenkbares soll denkbar werden: Die baden-württembergische Landesregierung will Bücherschätze im Wert von 70 Millionen Euro aus dem Hort der Badischen Landesbibliothek herausnehmen und dem Markgrafen von Baden überlassen.

Die Reinhold-Schneider-Gesellschaft protestiert gegen diesen zerstörerischen Eingriff in einen überkommenen Bestand, der eine über Jahrhunderte gewachsene und bewahrte Einheit darstellt. Die unersetzlichen Dokumente gehören zum unveräußerlichen Kulturerbe unseres Landes, das es zu schützen und zu erschließen gilt.

Als Folge der geplanten Versteigerung würden die alten Handschriften mit ihrem wertvollen Bilderwerk unwiederbringlich in alle Winde zerstreut werden. Die markgräfliche Familie ist ohnehin nicht auf die Herausgabe bestimmter Stücke erpicht, denn sie möchte die Bücher zu Geld machen, um ihr Schloss Salem zu erhalten. Mithin lassen sich die Ansprüche des Hauses Baden, soweit diese begründet sind, allemal in Geld abfinden. Das reiche Land Baden-Württemberg, das in den letzten Jahren im Raum Stuttgart mancherlei Prestigeobjekte erstellen konnte, sollte jetzt statt eines Ausverkaufs nach Wegen suchen, um eine etwaige Schuld aus Mitteln des Landeshaushalts oder der Landesstiftung zu begleichen. Sollte dem Schloss Salem der Verfall drohen, wäre dies eine Aufgabe des Landesdenkmalschutzes, der auch für private denkmalwürdige Bauten zuständig ist.

Die geplante Veräußerung unersetzlichen Kulturgutes ist geeignet, das öffentliche Ansehen des Landes Baden-Württemberg nachhaltig zu beschädigen. Wir fordern die Landesregierung auf, die wertvollen Kostbarkeiten der Badischen Landesbibliothek, zu denen auch der gesamte Nachlass des Schriftstellers und Dichters Reinhold Schneider gehört, nicht anzutasten.

Prof. Dr. Michael Albus
Vorsitzender der Reinhold-Schneider-Gesellschaft
Sandmühle 69
55262 Heidesheim / a. Rh.

Die Sammlung Kopf als Bestandteil der Zähringer Stiftung

Die leicht erreichbaren Informationen dazu sind eingebracht worden in den Wikipedia-Artikel zum Bildhauer Joseph von Kopf.

Lenbach:Kopf

http://de.wikipedia.org/wiki/Joseph_von_Kopf

Wieder ein vom Haus Baden gebrochenes Versprechen: Das Atelier Kopfs sollte für IMMER an seiner Stelle bleiben, 1983 wurde es ins Landesmuseum transportiert.

Offener Brief des Schwäbischen Heimatbundes zur Causa Karlsruhe

Herrn

Ministerpräsident Günther H. Oettinger, MdL
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

5. Oktober 2006

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

gestatten Sie, dass wir uns heute an Sie persönlich in der Frage der Auseinandersetzung um die Finanzierung der Unterhaltung von Schloss und Kloster Salem durch den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek wenden.

Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Handschriftenbeständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen.

Es geht bei diesem drohenden Verkauf um einen Vorgang von grundsätzlicher Tragweite. Es ist für uns nur schwer nachvollziehbar, warum in Baden die Bestände der öffentlichen Kultureinrichtungen, die auf die alten fürstlichen Sammlungen zurückgehen, nicht genauso selbstverständlich als staatliches Kulturgut gelten sollen wie im württembergischen Landesteil, aber auch in anderen deutschen Bundesländern. Die in den Medien verbreiteten verschiedenen juristischen Gutachten scheinen jedenfalls diesen angeblichen Sonderfall nicht zu bestätigen. Es darf auch nicht übersehen werden, dass der Staat selbst, sei es das alte Land Baden oder Baden-Württemberg, seit über 200 Jahren die Konservierung, fachliche Betreuung und Erschließung der Karlsruher Bibliotheksbestände finanziell getragen hat – bis hin zur Neukatalogisierung der Handschriften mit Fördermitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem 1991 eingeweihten Neubau der Landesbibliothek, in dem ein Sonderbereich für die Handschriften mit aufwendiger Sicherheits- und Museumstechnik eingerichtet wurde. Dass sich nun der Staat selbst von Teilen dieser Schätze trennen will, ist deshalb nicht nachvollziehbar.

Schwerer aber wiegen für uns noch die ideellen Aspekte dieses Vorgangs. Nicht nur die internationale Mittelalterforschung droht hier wertvollste Quellengrundlagen ihrer Arbeit zu verlieren, weil eine Abwanderung in den Bereich des freien Handels vieles davon auf lange Zeit, wenn nicht für immer, unzugänglich und unauffindbar machen würde. Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen eine Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität. Hier geht es um Güter, die zutiefst mit unseren kulturellen Wurzeln und unserer Geschichte verbunden sind und letztlich einen wesentlichen Bestandteil dessen darstellen, was wir meinen, wenn wir von gesellschaftlicher Identität sprechen. Handschriften sind das Gedächtnis der Gesellschaft.

Die Politik hat in den letzten Jahren zurecht immer wieder daran erinnert, wie lebenswichtig solche wurzelhaften, identitätsstiftenden Momente der Tradition im Rahmen der zunehmenden Globalisierung unserer Welt für eine Gesellschaft wie die unsere sind. Es kann und darf nicht sein, dass jetzt ein Ausverkauf von Kulturgut ausgerechnet vom Staat selbst ausgeht.

Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft missbrauchten Begriff „Heimat“ immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. Sie machen sich damit verdient um die Geschichte, aber auch um die Zukunft unseres Landes und unserer Gesellschaft.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Fritz-Eberhard Griesinger
Vorsitzender

Dr. Walter Kilian
Stv. Vorsitzender

Prof. Dr. Wilfried Setzler
Stv. Vorsitzender

Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung 1983

Das von Max Markgraf von Baden unterschriebene Protokoll der Sitzung der Zähringer Stiftung vom 2. Dezember 1983 hat folgenden Wortlaut:

Am 2. Dezember 1983 trat um 0830 Uhr in den Räumen des Generallandesarchivs in Karlsruhe der Stiftungsrat der Zähringer Stiftung zu einer Sitzung zusammen.

Es waren anwesend:

S.K.H. Max Markgraf von Baden als Vorsitzender
Herr Professor Dr. Volker Himmelein
Herr Dr. Hans Georg Zier

Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt:

1) Herr August Herb, Vizepräsident des OLG Karlsruhe, wird mit sofortiger Wirkung zum Geschäftsführer der Stiftung bestellt.

2) Der zuletzt gemachte Kompromißvorschlag des Landes Baden-Württemberg bezüglich der Bestände der Zähringer Stiftung wird einstimmig abgelehnt.

3) Es wird beschlossen, zur nächsten Sitzung Herrn Römer von der Badischen Landesbibliothek einzuladen.

4) Es soll ein Staatsbeitrag von DM 1.000,– p.a. für den laufenden Geschäftsbetrieb angefordert werden.

5) Die bisherige Tätigkeit von Fräulein von Lentzke soll fortgesetzt werden, falls Fräulein von Lentzke dazu bereit ist.

6) Herr Professor Dr. Himmelein ist der Meinung, daß die gegenwärtige Unterbringung der Wessenberg-Stiftung nicht befriedigend ist, daß aber eine Chance für eine Neuaufstellung besteht, nachdem die Stadt Konstanz Petershausen angekauft hat.
Es wird beschlossen, sich in dieser Angelegenheit mit der Stadt Konstanz in Verbindung zu setzen.

7) Aus der Sammlung Kopf könnte eine Büste der Königin Olga gegen eine Büste der Großherzogin Stephanie von Dannecker ausgeliehen werden.
Herr Professor Himmelein wird die Sache weiter besprechen.

8) Das Museum für Kunsthandwerk in Frankfurt hat um Leihgaben aus der Türkenbeute gebeten.
Es wurde beschlossen, diesem Wunsche zu entsprechen, wobei aber keine Weitergabe in Räume außerhalb [Vorlage: außerhald] des Museums für Kunsthandwerk erfolgen darf.

9) Der Termin der nächsten Sitzung wird für den 2. Februar 1984 um 1100 Uhr im Generallandesarchiv Karlsruhe festgelegt.

Die Sitzung schloß um 0930 Uhr.

Salem, den 8. Dezember 1983

Kommentar:

Wie die Sitzung einer mangels Vermögensmasse bedeutungslosen Stiftung liest sich dieses Protokoll gewiss nicht. Als Bestandteile der Sitzung werden explizit erwähnt: Wessenberg-Stiftung in Konstanz, Sammlung Kopf, Türkenbeute. Außerdem lässt die Einladung an den Leiter der Landesbibliothek darauf schliessen, dass dort ebenfalls Stiftungseigentum lokalisiert wurde.

Von den drei Anwesenden waren zwei Landesbeamte: Himmelein als Direktor des Badischen Landesmuseums, Zier als Direktor des Generallandesarchivs. Gleichwohl wurde ein Kompromißvorschlag des Landes zu den strittigen Eigentumsfragen “einstimmig” abgelehnt.

Himmelein hatte als Leiter des Landesmuseums die Ausleihe von Stücken aus der Türkenbeute zu verantworten, da sie sich in seinem Gewahrsam befanden. Aufgrund seiner beamtenrechtlichen Treuepflicht hatte er alles zu vermeiden, was die Rechtsposition des Landes (die er als Mitglied des Stiftungsrats nicht akzeptierte) gefährdete. Hinsichtlich der Entscheidung über eine Leihgabe besteht kein Grund, die Anwendbarkeit des öffentlichen Rechts anzuzweifeln (auch wenn der Leihvertrag privatrechtlichen Charakter haben sollte), es handelt sich eindeutig um einen Verwaltungsakt, für den das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Baden-Württemberg galt. Die Leihgabe war mit einer von der Zähringer Stiftung verfügten Auflage versehen (§ 36 Abs. 2 VwVfG). Zur Besorgnis der Befangenheit bestimmt § 21:

“Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Mißtrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.”
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/21.html

Ein solcher Grund lag vor bei allen Verfügungen über Bestände der Zähringer Stiftung, über deren Umfang Land und Stiftung unterschiedlicher Ansicht waren. Himmelein hatte also seinerzeit einerseits die Interessen der Stiftung und die von ihr verfügte Auflage zu beachten, andererseits als Landesbeamter nach pflichtgemäßem Ermessen über die erbetene Leihgabe zu entscheiden. Es leuchtet ein, dass er sich nicht zweiteilen konnte und ein Interessenskonflikt bestand.

Die Aufsichtsbehörde, also das Ministerium, hätte seit der Stiftungsgründung 1954 sicherstellen müssen, dass sich der jeweilige Leiter des Landesmuseums, der kraft Sitzungssatzung im Stiftungsrat saß, jeglichen Verwaltungshandeln hinsichtlich der strittigen Bestände der Zähringer Stiftung enthielt. Als Stiftungsratsmitglied unterliegt der Direktor keiner dienstlichen Weisung.

Die Amtsführung des Leiters konnte nie und nimmer nach den – hier offensichtlich mit Füßen getretenen – Grundsätzen des öffentlichen Rechts “unparteiisch” erfolgen, da er zugleich Vertreter der Zähringer Stiftung und zur Loyalität verpflichteter Landesbeamter war.

Durch die Stiftungssatzung ist dieser Interessenkonflikt bis auf weiteres vorgegeben. Eine strikt gesetzliche Lösung könnte nur darin bestehen, dass ein anderer Mitarbeiter des Landesmuseums mit der fachlichen Bearbeitung der in die potentiellen Rechte der Stiftung eingreifenden Maßnahmen (insbesondere Leihgaben) betraut wird, die dann von der Aufsichtsbehörde, dem Ministerium, erlassen werden.

Zur Zähringer Stiftung siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2834592 (Materialien zur Zähringer Stiftung, Haupteintrag)
http://archiv.twoday.net/stories/2836746 (Wessenberg-Galerie in Konstanz)
http://archiv.twoday.net/stories/2835396 (Stiftung von Louis Jüncke in Baden-Baden)
http://archiv.twoday.net/stories/2823247 (Klagebefugnis im Stiftungsrecht; erbrechtliches Problem bei der Zähringer Stiftung)
http://archiv.twoday.net/stories/2770378 (Auszug aus Testament von 1927)
http://archiv.twoday.net/stories/2750198 (Text der Stiftungssatzung von 1954)
http://archiv.twoday.net/stories/2740166 (Eintrag im Stiftungsverzeichnis)

Der Jurist bei den Musen

Im Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen hatte der St. Galler Rechtsprofessor Rainer Schweizer große Anerkennung als Gutachter erworben, seit einem halben Jahr ist er Präsident der Schweizer Gesellschaft für Kulturgeschichte (GSK), Betreiber eines der grössten Wissenschaftsprojekte, die unter dem Dach der Schweizerischen Akademie für Geistes- und Sozialwissenschaften (SAGW) abgewickelt werden. 35 bis 45 Wissenschaftler sind permanent daran, die «Kunstdenkmäler der Schweiz» aufzuspüren, zu inventarisieren und zu beschreiben (ausführliche Beschreibung im Rahmen der Datenbank Informationsmittel Schweiz (IMCH) der BBS). Die Präsidentschaft ist für Schweizer nicht einfach ein musischer Abstecher. Die Pflege des kulturellen Erbes braucht Schutz durch das Recht. Mehr im
St. Galler Tagblatt vom Mittwoch, 15. November 2006.

NRW: Vereinsfahne und Adelsbibliothek in der Denkmalliste

Man glaubt es kaum: Die Stadt Balve hat als Untere Denkmalbehörde eine simple Vereinsfahne des 19. Jahrhunderts als bewegliches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.

Der Westfälische Anzeiger berichtet (mit Bild der Vereinsfahne):

In der Denkmalliste der Stadt werden die Vereinsfahne des Gesangvereins “Concordia” Beckum und die Landsbergsche Bibliothek auf Schloss Wocklum als bewegliche Denkmäler geführt.

Die Vereinsfahne aus dem Jahr 1896 sei von besonderer Bedeutung, da sie ein Symbol des Gemeindelebens im über 700 Jahre alten Stadtteil Beckum darstelle, heißt es in der Denkmalliste. Weiter: “Die Fahne ist eine Urkunde der Orts- und Vereinsgeschichte und hat wegen ihres hohen Alters auch über den Ort hinausweisenden Zeugniswert für die Geschichte des Sängerwesens.” Die Darstellung von Lyra, Schwan, Notenheft, Klarinette und Triangel im Lorbeerkranz sei mit kunsthandwerklichem Anspruch gestaltet und ausgeführt.

Noch weit älter als die Beckumer Vereinsfahne ist die 474 Bände umfassende Bibliothek der Familie Landsberg-Velen auf Schloss Wocklum. Gut 50 Bände stammen aus dem 15. und 16. Jahrhundert, darunter zum Beispiel das äußerst seltene “Livre de l’art de faulconnerie” von Jean de Franchières. Auch 22 so genannte Inkunabeln, Anfangserzeugnisse des Buchdrucks aus der Zeit vor 1500, sind noch vorhanden. Bei den restlichen Büchern handelt es sich um Ausgaben des 17. und 18. Jahrhunderts. Ursprünglich bestand die Bibliothek einmal aus rund 13 000 Büchern, zusammengetragen aus den drei Adelsbibliotheken in Wocklum, Velen und Gemen. Sie enthielt auch die naturwissenschaftliche Spezialbibliothek des Engelbert von Landsberg-Drensteinfurt. Der weitaus größte Teil wurde allerdings in den 30er Jahren des 20. Jahrhunderts veräußert.

“Es handelt sich um eine wissenschaftlich bedeutsame, in sich geschlossene Adelsbibliothek mit einer historisch hohen Aussagekraft über die Bildungsintentionen und die Informationsbeschaffung einer politischen und sozialen Führungsschicht”, wird die Bedeutung dieser Sammlung in der Denkmalliste der Stadt Balve skizziert. Die Gesamtbibliothek sei ein Zeugnis der Vergangenheit gewesen, die für das Geschichtsbild einer Epoche als bedeutend habe eingestuft werden können. Der verbliebene Rest enthalte noch Spuren dieser ehemaligen Bedeutung. Die Bibliothek ist inzwischen mit EDV-Technik inventarisiert worden und kann über die Universitäts- und Landesbibliothek Münster überregional recherchiert werden.

http://www.come-on.de/lokales/story.php?id=208760

Rechtslage bei beweglichen Denkmälern (außer Bodendenkmälern) in Nordrhein-Westfalen

NRW-Denkmalschutzgesetz
http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz4488/4488.pdf

Zuständig für die Eintragung in die Denkmalliste ist die untere Denkmalbehörde (also die Gemeinde). Sie erfolgt im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband.

Archivgut kann nach § 2 Abs. 6 nicht in die Denkmalliste eingetragen werden, da es vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen ist – hier hat der Gesetzgeber nachzubessern, denn auch das Archivgesetz enthält keinerlei Vorschriften über privates Archivgut!

§ 3 Abs. 5 lautet:
“Die Denkmalliste steht hinsichtlich der Eintragung von Baudenkmälern und ortsfesten
Bodendenkmälern jedermann zur Einsicht offen. Hinsichtlich der Eintragung von beweglichen
Denkmälern ist die Einsicht nur dem Eigentümer und den sonst dinglich Berechtigten oder von
ihnen besonders Ermächtigten gestattet.” Satz 2 geht eindeutig zu weit. § 2 Abs. 1 lautet: “Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung
und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die
Sachen bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für die Erhaltung und Nutzung
künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.” Durch die Bindung des Denkmalbegriffs an das öffentliche Interesse in § 2 ist für eine Geheimhaltung der Liste der beweglichen Bodendenkmäler kein Platz – sie ist für wissenschaftliche Forschung und journalistische Recherchen oder Auskunftsersuchen nach dem NRW-IFG gegebenenfalls in anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Nur soweit die Öffentlichkeit oder hinreichend viele Experten den Denkmalwert anerkennen, kann ein Schutz im öffentlichen Interesse gerechtfertigt werden (analog zu den Baudenkmälern Kleeberg/Eberl, Kulturgüter in Privatbesitz, 2. Aufl. 2001, Rdnr. 43 mit Anm. 32 auf S. 63). Dass der Staat die Befugnis hat, im Bereich der beweglichen Denkmäler gleichsam exklusiv – also ohne Rücksicht auf die Bevölkerung oder Sachverständige, die ja beide von Gesetz wegen von der Einsicht und damit auch der Kenntnis der Denkmalliste ausgeschlossen sind – zu urteilen, lässt sich keinem Denkmalschutzgesetz entnehmen.

§ 3 bestimmt: “bewegliche Denkmäler sind nur
einzutragen, wenn dies wegen ihrer besonderen Bedeutung, die auch in einem historisch
begründeten Ortsbezug liegen kann, angebracht erscheint. Mit der Eintragung oder der
vorläufigen Unterschutzstellung unterliegen sie den Vorschriften dieses Gesetzes. Werden
bewegliche Denkmäler von einer öffentlichen Einrichtung betreut, so bedürfen sie nicht der
Eintragung in die Denkmalliste; sie unterliegen gleichwohl den Vorschriften dieses Gesetzes.”

Eine Enteignung von beweglichen Denkmälern ist nicht vorgesehen.

Den Eigentümer treffen die üblichen Erhaltungspflichten.

§ 22 Abs. 3 nomiert als Aufgabe der Landschaftsverbände: die “wissenschaftliche Untersuchung und Erforschung der Denkmäler sowie deren Veröffentlichung und wissenschaftliche Behandlung der Fragen von Methodik und Praxis der Denkmalpflege”. Es ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Staat kein Forschungs-Monopol beanspruchen kann. Soweit die Landschaftsverbände die Möglichkeit eingeräumt bekommen, über die Auskunfts- und prüfungspflichten des Gesetzes hinaus Forschung an privaten Denkmälern zu betreiben, ist sicherzustellen, dass auch jeder andere Wissenschaftler dies tun kann. Dies ergibt sich aus Art. 5 GG.

Offener Brief des Schwäbischen Heimatbundes an MP Oettinger

Heft 2006/4 der Schwäbischen Heimat dokumentiert einen Protestbrief des Schwäbischen Heimatbundes vom 5.10.2006 gegen den Verkauf von wichtigen und wertvollen Teilen der Badischen Landesbibliothek, adressiert an den MP Oettinger und unterzeichnet vom Vorstand (Fritz-Eberhard Griesinger, Dr. Walter Kilian und Prof. Dr. Wilfried Setzler).

“Der Schwäbische Heimatbund ist über den geplanten Verkauf von Beständen der Badischen Landesbibliothek aus seinem Engagement für die Erhaltung kultureller Schätze unseres Landes heraus äußerst betroffen. (…)”

“… Die wirklichen Eigentümer dieser Schätze sind die Bürger dieses Landes, und dieser Allgemeinheit möchten wir hier unsere Stimme verleihen. Das ist kein Plädoyer gegen die Bewahrung von Schloss Salem, denn es kann aus unserer Sicht nicht um eine Verrechnung unterschiedlicher Kulturgüter gehen, bei der Baudenkmäler mit Schriftdenkmälern in Konkurrenz gesetzt werden. Beide gehören zu unserer Geschichte und letztlich zu unserer kulturellen Identität.”

“… Als eine Vereinigung, die stolz darauf ist, den oft mißbrauchten Begriff “Heimat” immer noch bewusst in ihrem Namen zu tragen, fühlt sich der Schwäbische Heimatbund deshalb im Namen all seiner Mitglieder und aller mit ihrer Heimat verbundenen Baden-Württemberger zutiefst verpflichtet, Sie, Herr Ministerpräsident, mit aller Dringlichkeit zu bitten, von dem geplanten Verkauf Abstand zu nehmen. (…)”

Im gleichen Heft auch ein Artikel der Journalistin Sabine Freudenberg, Zur Sache: der Staat – treuhänderischer Verwalter von Kulturgut oder Kassenwart?

“… Um einen Vergleich mit dem Haus Baden finanzieren zu können, wurden dessen Kulturgüter gegeneinander in Stellung gebracht: Schloss und Münster Salem, Gemälde und Münzen, Türkenbeute und Handschriftensammlung. Als die Proteste eskalierten, sprach die Landesregierung vom Dilemma: strittige Eigentumsfragen und Kulturgüterschutz. Doch dieses Dilemma, und das ist der eine kulturpolitische Skandal, ist selbstverschuldet. …”

(via Presseberichte BLB Karlsruhe)

Parlamentaria zur Causa Karlsruhe

Neu eingestellt auf dem Landtagsserver wurden seit dem 14.11.

Drs 14/495 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Darin (S. 2 – 8, lfd. Nr. 1):
Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
vom 19.10.2006 und Bericht vom 30.10.2006

Zu
a) dem Antrag der Fraktion der SPD und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/341 – mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE – Drucksache 14/402
Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes
b) dem Antrag der Fraktion GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/343 Abschnitt I
Sicherung der Handschriftensammlung der Badischen Landesbibliothek
c) dem Antrag der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE und der Stellungnahme des Finanzministeriums – Drucksache 14/382
Eigentumsrechte an den Handschriften der Badischen Landesbibliothek

Beschlussempfehlung [vom 19.10.2006]

Der Landtag wolle beschließen,
I.
1. Der Landtag unterstützt die Landesregierung darin,
a) die über Generationen währende Auseinandersetzung zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden um das Eigentum an den ehemals großherzoglichen Kunst- und Kulturgütern endgültig beizulegen und so das badische Kulturerbe langfristig zu sichern,
b) die für die kulturelle Identität des Landes bedeutsame Klosteranlage Schloss Salem dauerhaft zu sichern.
2. Die Landesregierung wird gebeten, auf der Grundlage der dem Landtag am 10. Oktober 2006 vom Ministerpräsidenten vorgestellten Konzeption die zur Umsetzung dieser Ziele erforderlichen Schritte einzuleiten und dem Landtag vor Abschluss der Vereinbarung zu berichten.
[II. und III.
die genannten Anträge der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE abzulehnen bzw. (mitsamt der dazu eingegangenen Eingaben) für erledigt zu erklären.]

Bericht [vom 30.10.2006]

Der Finanzausschuss beriet den Antrag Drucksache 14/341 mit dem dazu eingebrachten Änderungsantrag Drucksache 14/402, den Antrag Drucksache 14/343 – diese Anträge hatte das Plenum des Landtags in seiner 9. Sitzung am 11. Oktober 2006 an den Finanzausschuss überwiesen –, den Antrag Drucksache 14/382 sowie sechs Eingaben in seiner 3. Sitzung am 19. Oktober 2006.

Mit zur Beratung vor lag ein von den Fraktionen der CDU und der FDP/DVP in der Sitzung eingebrachter Antrag [dem der Ausschuss schlußendlich mehrheitlich zustimmte].

Auf Wunsch des Finanzministeriums nahm Professor Dr. Thomas Würtenberger für Auskünfte zu Rechtsfragen an der Beratung teil.

Ausführliches Sitzungsprotokoll (Berichterstatter: Groh) in Drs 14/495, Nr.1, S.2 – 8,
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0495_d.pdf

Drs 14/526 vom 8.11.2006 (Ausgegeben: 09.11.2006)
http://www.landtag-bw.de/WP14/Drucksachen/0000/14_0526_d.pdf

Änderungsantrag
der Fraktion der SPD
zu der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
– Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1
zu den Anträgen der Fraktion der SPD, der Fraktion GRÜNE
und der Abg. Renate Rastätter u. a. GRÜNE
– Drucksachen 14/341, 14/402, 14/343 Abschnitt I und 14/382

Die „unvollendete Revolution“ in Baden – Hintergründe des
geplanten Verkaufs von Kulturgütern des Landes

Der Landtag wolle beschließen,
Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses – Drucksache 14/495 lfd. Nr. 1 – in folgender Fassung zuzustimmen:
„I.
Die Landesregierung zu ersuchen,
1. unverzüglich die Verhandlungen über einen Vergleich mit dem ,Haus Baden‘ über Kunst- und Kulturgüter zu stoppen;
2. eine Liste derjenigen Kunst- und Kulturgüter vorzulegen, die nach Auffassung der Landesregierung unstreitig dem ,Haus Baden‘ gehören;
3. diese Liste durch unabhängige Wissenschaftler überprüfen zu lassen;
4. einen Bericht vorzulegen, auf welche Art und Weise die Landesregierung ihre bisherigen Informationen und Erkenntnisse darüber gewonnen hat, welche Kunst- und Kulturgüter angeblich im unstreitigen Eigentum des ,Hauses Baden‘ sind.“
07. 11. 2006
Vogt
und Fraktion

Begründung:

(…) Bei allen vom Ministerpräsidenten hier aufgeführten Kunstwerken wurde mittlerweile der Nachweis geführt, dass sie gerade nicht unstreitig dem „Hause Baden“ gehören, sondern ganz im Gegenteil unstreitig dem Land Baden-Württemberg. Die gesamte Argumentation des Ministerpräsidenten für einen Vergleich des Landes mit dem „Hause Baden“ in Höhe von 60 bis 70 Mio. € zu Gunsten des Adelshauses ist damit hinfällig und den Verhandlungen des Landes mit dem „Haus Baden“ die Grundlage entzogen.

Plenarprotokoll 14/12 09.11.2006 der 12. Sitzung der 14. Wahlperiode des Landtags von Baden-Württemberg, jetzt online unter
http://www3.landtag-bw.de/Wp14/Plp/14_0012_09112006.pdf

In der Fragestunde (TOP 7, Ziffer 4, Seite 603 (44 von 91)) wurde u.a. die Frage des Abg. Jürgen Walter GRÜNE zum Ankauf badischer Kulturgüter durch das Land Baden (Drs. 14/496, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 ) von Staatssekretär Birk beantwortet. Birk sagt zu der Liste von Kunstgegenständen, die von der Vereinbarung von 1930 zur Abtretung von Kunstwerken der Badischen Kunsthalle und des Kupferstichkabinetts an das Land Baden ausgenommen worden sei, an der Spitze stehe die Nr. 87, “Hans Baldung, genannt Grien, Markgraf von Baden”. Birk: “Nach neuestem Erkenntnisstand handelt es sich dabei um eine Kopie des Originals, nicht um eine deckungsgleiche Kopie, sondern um einen Bildausschnitt, also einen Portraitauszug dieses Markgrafenbildes. Walter stellt noch eine Zusatzfrage nach dem Volumen eines 1983 angestrebten Vergleichsvorschlags (Birk sagt Prüfung zu), eine 2. Zusatzfrage, ob Birk die Auffassung teile, dass durch das Gesetz von 1930 das Eigentum an einer ganzen Reihe von Kunstgegenständen unzweifelhaft auf das Land Baden und damit jetzt auf das Land Baden-Württemberg übergegangen sei, wird mit dem Verweis auf die spätere Debatte zu diesem Sachverhalt nicht zugelassen (ebenso wie noch zwei weitere Zusatzfragen). Birk sagt aber auf Nachfrage von Boris Palmer: “Ich muss Ihnen auch sagen: Wir sind dankbar, dass dieses Gesetz aus dem Jahr 1930 jetzt auch entsprechend in die Diskussion mit eingebracht wurde. Dieser Sachverhalt war uns bislang nicht bekannt. Wir werden ihn natürlich rechtlich würdigen.”

Auf den Seiten 640-648 (81-89 von 91) Debatte und Beschluss zu der oben zitierten Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) vom 19.10. und zum Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) vom 08.11.2006, mit Redebeiträgen von Nils Schmidt (SPD), Christoph Palm (CDU), Jürgen Walter (GRÜNE), Heiderose Berroth (FDP/DVP) und Minister Peter Frankenberg.

Das Plenum hat folgende Beschlüsse gefasst:

Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD (Drs 14/526) zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Drs 14/495, lfd. Nr. 1) wurde abgelehnt, die Beschlussempfehlung in namentlicher Abstimmung angenommen.

(Es wurden 113 Stimmen abgegeben, davon 70 mit Ja, 43 mit Nein. Es gab keine “Abweichler”, die Abg. der CDU und FDP/DVP stimmten für den Antrag, die Abg. der SPD und GRÜNE gegen den Antrag.)

Zum Auftritt des Juristen Würtenberger im Finanzausschuss (der im nun veröffentlichte Bericht an den Landtag ausführlich dokumentiert ist, s.o.) vgl. auch
http://archiv.twoday.net/stories/2847715
http://archiv.twoday.net/stories/2892161

Die Fraktion GRÜNE hat im Anschluß an die Sitzung des Finanzausschusses vom 19.10. am 25.10. einen Berichtsantrag zur rechtlichen Stellung der Zähringer- Stiftung gestellt, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2870261 , der im Landtag noch nicht behandelt wurde und zu dem die Landesregierung erst am 20.11. (?) Stellung genommen hat (vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2967042 , Pressemitt. der Fraktion GRÜNE NR. 319/2006). Gleiches gilt für einen Antrag der Fraktion der SPD (“Das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes und insbesondere seine Handhabung in Bezug auf die Kulturgüter im Eigentum des Hauses Baden”, a.a.O.).

Die Fraktion der SPD im Landtag von Baden-Württemberg hat am 07.11.2006 beschlossen, einen Untersuchungsausschuss nach Artikel 35 der Landesverfassung zum Ausverkauf landeseigener Kulturgüter durch die Landesregierung zu beantragen, vgl. http://archiv.twoday.net/stories/2905516 . Konkretisiert wurde der Untersuchungsauftrag am 21.11.2006 (“SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern”, Pressemitt. , vgl. a. http://archiv.twoday.net/stories/2967177 ).

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Einsetzung und Auftrag des Untersuchungsausschusses
„Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“

Über den Antrag soll der Landtag auf seiner kommenden Plenarsitzung am Nikolaustag (6.12.) entscheiden. Die SPD verfügt über genügend Mandate, um ihn alleine durchzusetzen (vgl. swr.de, 21.11.2006).

Frühere Einträge zu Parlamentaria:
http://archiv.twoday.net/stories/2905516 (Stand 07.11.)
http://archiv.twoday.net/stories/2870261 (Stand 30.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2847715 (Stand 24.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2834389 (Stand 21.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2831349 (Stand 20.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2787230 (Stand 11.10.)
http://archiv.twoday.net/stories/2749087 (Stand 02.10.)

“Provenienzrecherche soll deutlich gestärkt und bundesweit besser koordiniert werden”

PRESSE- UND INFORMATIONSAMT DER BUNDESREGIERUNG
PRESSEMITTEILUNG NR.: 410 Mo, 20.11.2006
Erster Konsens bei Gesprächen über NS-Raubkunst

Neumann kommt mit dem Expertengespräch der Bitte von Museumsdirektoren nach, Probleme und Fragen im Zusammenhang mit der Restitution von Kunstwerken zu erörtern. (…) Neumann sagte, aus den Museen kämen viele Vorschläge zur Veränderung bei der Handhabung. „Die Museen beklagen, dass es inzwischen einen regelrechten Restitutionshandel gebe, der knallhart kommerzialisiert sei.“ Er wolle deswegen über diese Thematik in einem ersten Schritt mit den Museen sprechen, aber er werde auch mit Vertretern der Opferseite zusammenkommen. (dpa)

Deutschlandradio Kultur berichtete hierüber ausführlich in mehreren Beiträgen:


  • Die Debatte um Raub- und Fluchtkunst in deutschen Museen : Restitutions-Gipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / von Stefan Koldehoff (Sendung: Kulturinterview, 20.11.2006 09:10, mp3, 02:42 min, Text)
  • Krisengipfel bei Kulturstaatsminister Neumann / Kulturinterview mit Dr. Martin Roth, Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden (20.11.2006 09:12, mp3, 06:42 min, Text)
  • Das Treffen Kulturstaatsminister, Museumsdirektoren und Galeristen / von Markus Rimmele (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:08, mp3, 03:31 min)
  • Deutschland ist in der Pflicht – Kritik am Fehlen der Opferverbände / von Julius Schoeps, Leiter d. Moses Mendelssohn Zentrum und S. Brinkmann (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:13, mp3, 04:56 min, Text)
  • Schnelle und faire Lösungen? Nach dem Treffen / von Christina Feilchenfeldt, Kunsthistorikerin (Sendung: Fazit, 20.11.2006 19:19, mp3, 07:31 min, Text)

SWR 2 Forum am 21.11.2006, 17:05 (mp3, 11:09 min)
Die neuen Rückgabe-Forderungen an deutsche Museen / von Susanne Kaufmann. Gesprächsteilnehmer: Dr. Martin Roth – Generaldirektor der Staatlichen Kunstsammlungen Dresden; Prof. Dr. Christoph Stölzl – Kulturpolitiker, CDU, Geschäftsführer des Auktionshauses Villa Grisebach, Berlin; Dr. Hannes Hartung – Rechtsanwalt aus München und Autor des Buches “Kunstraub in Krieg und Verfolgung

Vgl. auch Stuttgarter Zeitung 21.11.2006. Museen und Forscher werden allein gelassen. “Auf der Suche nach dem verlorenen Kunstwerk”: in Dresden haben Experten am Wochenende getagt / Von Ute Grundmann.

Mit Links zu:


  • ArtLoss Register, http://www.artloss.com
    (kommerzielle Datenbank von Kunsthandel und Versicherungen)
  • LostArt, http://www.lostart.de
    (Freizugängliche Online-Datenbank der “Koordinierungsstelle für Kulturgutverluste” in Magdeburg, finanziert vom Bund und den Ländern)

Martin Roth, der Direktor der Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden, brachte es auf den Punkt: Museen erhielten keinen Cent für die Provenienzforschungen, die die Häuser auf Jahre lahmlegen könnten. “Aber die Museen bekommen die schlechte Presse und sitzen in der Falle.

SPD beschließt Untersuchungsauftrag zum Umgang der Landesregierung mit badischen Kulturgütern

SPD-Fraktion Baden-Württemberg
Pressemitteilung vom 21.11.2006 (html, pdf)

Ute Vogt: „Wir wollen umfassend aufklären, wie es zu dem unverantwortlichen Umgang der Regierung mit Kulturgütern und Landesvermögen kommen konnte

Untersuchungsausschuss soll auch Empfehlungen für den künftigen Umgang mit Kulturgütern geben.

(…) Der Antrag der Fraktion zu „Einsetzung und Auftrag des Untersuchungs- ausschusses“ gemäß Artikel 35 der Landesverfassung trägt den Titel „Das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden beim Erwerb von Kunst- und Kulturgütern aus dem vermuteten oder tatsächlichen Eigentum des Hauses Baden“.

(…) Die SPD will laut Einsetzungsantrag das Handeln von Landesregierung und Landesbehörden in drei Komplexen untersuchen:


  • bei der Übereinkunft mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern
  • bei der Frage, ob und wie versucht wurde, Klarheit über die Eigentumsverhältnisse der infrage stehenden Kunst- und Kulturgüter zu erhalten
  • bei der materiellen und finanziellen Umsetzung einer Vereinbarung mit dem Haus Baden über den Erwerb von Kunst- und Kulturgütern.

(…) Ute Vogt: „Wer im Kabinett eine „Drei-Säulen-Lösung“ zur Finanzierung des Kulturgüterankaufs beschließt, wer eine Benefiz-Gala gemeinsam mit dem SWR anschiebt, Spendenkonten einrichtet und in der Landesstiftung den Beschluss über einen 10-Millionen-Euro-Beitrag zum Bilderankauf herbeiführt, der kann nicht mehr so tun, als ginge es nur um vage Gedankenspiele.“

Der Untersuchungsauftrag im Einzelnen
In dem vierseitigen Antrag zur Einsetzung und zum Auftrag des Untersuchungsausschusses verlangt die SPD-Landtagsfraktion die Hinzuziehung aller Akten, die für die Erfüllung des Untersuchungsauftrags von Bedeutung sind. Untersucht werden sollen insbesondere folgende Vorgänge:


  • Auf welche Kunst- und Kulturgüter im Einzelnen bezog sich die Übereinkunft zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Haus Baden, die Gegenstand des Kabinettsbeschlusses vom 9. Oktober 2006 war
  • Wer auf Seiten der Landesregierung war an den Verhandlungen des Landes mit dem Haus Baden beteiligt, die zu dieser Übereinkunft führten
  • Wurde von Seiten der Landesregierung die finanzielle Situation des Hauses Baden insgesamt geprüft, die nach den Angaben der Landesregierung Ursache und Ausgangspunkt der gemeinsamen Verhandlungen war
  • Auf welchen Grundlagen wurden die Gegenstandslisten erarbeitet, die der Übereinkunft mit dem Haus Baden zugrunde liegen, wer war verantwortlich, wer war beteiligt
  • Wurde das Gutachten, auf das sich die Landesregierung bei der Beurteilung der Eigentumsfrage bezog, ergebnisoffen in Auftrag gegeben oder sollte diese Expertise die mit dem Haus Baden ausgehandelte Übereinkunft rechtlich absichern
  • Warum wurde bei der Klärung der Eigentumsfragen auf den Rat namhafter Wissenschaftler verzichtet
  • Wie kommt die 300-Millionen-Euro-Schätzung der Landesregierung für die fraglichen Kunst- und Kulturgegenstände im vermuteten Eigentum des Hauses Baden zustande
  • Treffen die Summen zu, die in der Übereinkunft der Landesregierung mit dem Haus Baden für die Sanierung der Salemer Liegenschaften (30 Millionen Euro) und als Kapitalstock der auffangenden Stiftung (40 Millionen Euro) als notwendig erachtet werden

(…) Als Mitglieder entsendet die SPD-Fraktion in den 10-köpfigen Untersuchungsausschuss die kulturpolitische Sprecherin der Fraktion, Helen Heberer aus Mannheim, als ihren Obmann den stv. Fraktionsvorsitzenden Nils Schmid, der als Jurist und Finanzexperte insbesondere die Vermögensinteressen des Landes im Auge haben wird, sowie den Karlsruher Abgeordneten Johannes Stober, der auch Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist.

Update 23.11.2006 – Antrag im Landtagsserver eingestellt:

Antrag Fraktion SPD,
21.11.2006, Drs 14/577
http://www.landtag-bw.de/WP14/drucksachen/Txt/14_0577.html

Routineversager … // GRÜNE: Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument

Die GRÜNEN im Landtag lehnen einen Untersuchungsausschuss zur Kulturgüterposse in BW ab. Das “dilettantische Handeln” der Landesregierung sei bereits bekannt, es handele sich “nur um gewöhnliches politisches Versagen der Landesregierung”. Die GRÜNEN wollen lieber juristische Fragen geklärt wissen, wie die nach den realen Eigentumsverhältnissen und nach der rechtlichen Stellung der Zähringer Stiftung.

Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg
PRESSEMITTEILUNG NR. 319/2006, 21. November 2006

Untersuchungsausschuss ist das falsche Instrument
Kretschmann: „Aufklärung mit anderen Mitteln vorantreiben

(…) So räume die Landesregierung in ihrer heute eingegangenen Antwort auf einen Antrag der Grünen ein, dass „das Land bisher stets die Rechtsauffassung vertreten [hat], dass die streitgegenständlichen Bestände entweder im Eigentum des Landes oder Eigentum der Zähringer-Stiftung stehen“. Jürgen Walter, kulturpolitischer Sprecher der Fraktion: „Es wird immer deutlicher, dass es nicht um einen Vergleich mit dem Haus Baden ging, der auf den realen Eigentumsverhältnissen beruht, sondern um einen Vergleich, der das Haus Baden zufrieden stellt und finanziell saniert.“ So schreibt die Landesregierung in ihrer Antwort, dass „ein Bücherbestand im finanziellen Gegenwert von 70 Mio. €“ bereits in dem Untersuchungsauftrag an die Gutachter Würtenberger und Wax von der Landesregierung vorgegeben war.

(…) Kretschmann: „Wir werden alles daran setzen, durch das Studium der Akten, durch weiteres beharrliches Nachfragen die Vorgänge aufzuklären, und so die Landesregierung zu einem endgültigen Kurswechsel zu bewegen.Um die Rolle der Zähringer-Stiftung noch eingehender zu beleuchten, werden die Grünen in die Akten der Stiftung Einsicht nehmen.

Jürgen Walter betonte nochmals die falsche Grundlage der Politik der Landesregierung: „Die Landesregierung hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Erst wurde die Vergleichssumme gebildet und dann die dazu passende rechtliche Konstruktion. Es zeigt sich zunehmend, dass das Land in einer starken rechtlichen Stellung ist, sowohl was das direkte Eigentum badischer Kulturgüter als auch diejenigen, die in der Zähringer-Stiftung eingebracht sind, betrifft. Ein Vergleich, der auf der Basis der realen Eigentumsverhältnisse berechnet wird, wird sicher deutlich unter den 70 Mio. € liegen. Der Umgang des Landes mit dem kulturellen Erbe Badens ist und bleibt beschämend.

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546

Deutschlandfunk 11.11.2006 17:38 (mp3, 04:42 min)
http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2006/11/11/dlf_200611111738.mp3
Luther digital – Herzog August Bibliothek stellt Schriften des Reformators ins Netz
Autor: Stenke, Wolfgang, Sendung: Kultur heute. Text zum Beitrag:
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/562579

Der Titel der Sendung des DLF ist etwas irreführend – nicht die Drucke selbst, sondern ihr Katalog wurde ins Netz gestellt. Dieser allerdings hat es in sich. Ein Großprojekt findet nach 4 Durchgängen und zwei Metamorphosen (Buchdruck -> CD-ROM -> Online) eines umfangreichen und komplizierten Manuskripts 36 Jahre nach seinem Beginn nun seinen vorläufigen Abschluß in der Form einer Internetdatenbank. Der Katalog enthält vollständige Druckbeschreibungen, mit der erstmaligen Abbildung sämtlicher Titelrahmen und Textillustrationen und mit der Angabe aller Provenienzen und handschriftlichen Einträge. Die Illustrationen und Provenienzen sind recherchierbar.

Lutherkatalog – Projektbeschreibung (HAB):

Im Rahmen der Verzeichnung und Beschreibung einzelner Bestandsgruppen wurde der Katalog der zeitgenössischen Lutherdrucke 1513 bis 1546 herausgegeben, die Bibelausgaben ausgenommen. 6000 Bücher verteilen sich auf 2300 Drucke und bilden heute die größte Luthersammlung der Welt. Die Drucke sind detailliert beschrieben, und ihre Merkmale in besonderen Registern erfasst. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Buchschmuck mit 2400 Holzschnitten und seinen reichen Motiven sowie den 940 genannten und den unzählbaren anonymen Vorbesitzern samt ihren Einträgen vom 16. Jahrhundert an. Der umfangreiche Katalog war ab 1970 für den Buchdruck erarbeitet worden und wurde im November 2006 als Internet-Portal öffentlich zugänglich gemacht.

Finanzierung der Publikation: Deutsche Forschungsgemeinschaft
Bearbeiterin: Dr. Maria von Katte, Datenbank: Christian Knoop

Datenbank:

Katalog der Wolfenbütteler Luther-Drucke 1513 bis 1546 / Erstellt von Maria von Katte. Datenbank von Christian Knoop.

http://diglib.hab.de/edoc/ed000007/start.htm
urn:nbn:de:gbv:23-edoc/ed0000073

Auszüge aus der Einleitung von Maria von Katte:

Provenienzen:

“Auf dem Grund einer alten Bibliothek schlummern Bibliotheken. Wie in einem Mikroskop sieht man, dass hier Bewegung war. (…)”
941 Eigentümer nennen sich oder werden in Einzeldrucken und Sammelbänden genannt. Darunter sind sieben Klöster, ein Stift, eine Kirche, eine Stadt und eine Bibliothek. (…) Die Hälfte der 941 Genannten ist in biografischen Nachschlagewerken nicht verzeichnet. Sie treten uns aus dem Buch entgegen, das sie kauften, lasen oder binden ließen, das sie verschenkten oder erhielten, vererbten oder erbten. Ihre eigenen biografischen Angaben und Lesespuren sind das einzige, was von ihnen überliefert ist. (…) Ihnen stehen die Lesespuren Anonymer gegenüber, deren Zahl sich nicht schätzen läßt. (…)

In den biografischen Angaben des Personenindex’ steht die Beziehung zu Luther und zu Luthers Werk im Mittelpunkt, das heißt, die Lebensstationen sind erwähnt im Hinblick auf Begegnung und Lektüre. Sind Besitz- oder Lektürevermerk nicht datiert, wurde in jedem Fall eine Datierung angestrebt.

Neben dem Personenindex, dessen Beschreibungsteil Volltextsuche erlaubt, stehen drei Register in einer PDF-Datei zur Verfügung:
1. Chronologie der Einträge und Aufdrucke im Hinblick auf Bucherwerb, Lektüre, Bindedatum und Nachlaß, 2. Orte und Länder der Herkunft und Wirkung, des Bucherwerbs und der Lektüre, 3. Die Einträge nach ihren Gegenständen.

Die Eigentümer von Beginn an bis zum Jahr 1700 sind geistlichen oder weltlichen Standes. Unter ihnen sind Angehörige von Orden und Ordensgeistliche, Priores und Äbte (beider Konfessionenen), Kaplane und Priester, Bischöfe (beider Konfessionen), Domherren (beider Konfessionen), Professoren der Theologie und gelehrte Theologen (verschiedener Konfessionen), Diakone, Vikare und Prediger (auch an Schloß und Hof), Pastoren, Küster und Patrone. Daneben gibt es Studenten, Lehrer und Schuldirektoren, Kantoren, Organisten und Komponisten, Dichter und Historiker, Sekretäre und Kanzler, Ratsherren sowie Rats- und Visitationsschreiber, Mediziner und Apotheker. Es erscheint auch ein Torwärter, und Handwerker nennen sich, so ein Barbier, ein Schneider und ein Schuster, ein Posamentierer, ein Buchdrucker, ein Uhrmacher, zwei Büchsenmacher, ein Medailleur und ein Glockengießer. Schließlich gibt es Obristen und Landsknechte. Und alle lasen sie Martin Luther, aber aus unterschiedlichen Beweggründen.

(…) unter das wohlgeordnete Inhaltsverzeichnis im Vorderdeckel, das unter anderem neun Autographen von Luther und Bugenhagen aufführt, schrieb der Meister mit fester, klarer Handschrift: “Jst ein Herlich Gutt Buch”. Dieses Urteil steht im Gegensatz zu den antireformatorischen Kraftworten von unmißverständlicher Bedeutung, die manch anderes Buch zieren. Aber: Auch Gegner waren Käufer. (…)

Schließlich gehörten nicht wenige Bücher Frauen, die sie ohne Ausnahme besonders sorgfältig behandelt haben. (…) Vollendet wird unser Eindruck von der Wertschätzung eines Buches aber erst dann, wenn wir einer jener feinen Gelehrtenhände begegnen, die den Namen ihres Vorgängers mit Nachdruck ausgestrichen oder weggekratzt haben, als sollte ein Widersacher vernichtet werden. Aber: Ehre, wem Ehre gebührt.

Illustrationen:

H 990: || Maße außen: 6,9 x 5,4 cm || Generelle Motive: Katechismus: 6. Gebot. || Biblische Inhalte: König David sieht beim Psalmodieren Bathseba. || Verwendung: 1608.

Erfaßt und abgebildet sind insgesamt 2373 Bilder auf den Titelblättern und im Text: … Titeleinfassungen, teils mit zusätzlichem Holzschnitt oder Leiste(n), Titelholzschnitte, Titelleisten, teils mit Holzschnitt, Textholzschnitte bzw. Textleisten, Druckermarken und Lutherbildnisse. Sie alle erweitern das Feld, auf dem die Entwicklung der protestantischen Ikonografie untersucht werden kann.

(…) Neben Hans Baldung Grien, Hans Brosamer, Hans Burgkmair, Hans und Lucas Cranach d.J., Urs Graf, Georg Lemberger, Hans Schäufelein, Heinrich Vogtherr d.Ä. und Anton Woensam von Worms signieren Maler oder Formschneider, die nicht identifiziert sind. Die meisten aber sind ungenannt, und wir kennen nur die Werkstätten, wo ihre heute nicht mehr bekannten Bilder entstanden sind oder wo sie verwendet wurden. Deren künstlerische Qualität ist unterschiedlich, aber selbst die schlichteren unter ihnen, die an vergleichbare Illustrationen aus Basel, Colmar oder Antwerpen nicht heranreichen, überraschen durch Ausdrucksstärke. Sie sind geprägt von plastischer Volkstümlichkeit, wie in Magdeburg und Erfurt, von reformatorischer Bekenntnisfreude, vor allem in Wittenberg, Straßburg und Augsburg, oder von reformatorischer Angriffslust, wie zum Beispiel in Nürnberg – und alle zeichnet eine besondere Innigkeit in den Passionsdarstellungen aus. (…)

(…) Form und Inhalte des Bildmaterials … sind durch ein ausdruckbares Bildregister erschlossen, das dem Betrachter einen formalen und inhaltlichen Überblick sowie die Möglichkeit zu gezielter Suche und zum Vergleichen bietet. (…)

Zukunft:

An dem Bildregister hat aus eigenem wissenschaftlichen Interesse Dr. Wilhelm Velten mitgewirkt, sowohl Theologe als auch Kunsthistoriker und ehemals Leiter der Bibliothek des evangelischen Ministeriums im Evangelischen Augustinerkloster zu Erfurt. Für die Zukunft wäre es ein Gewinn, wenn sich ein Kenner der christlichen Ikonografie wie er der Untersuchung einzelner Bilder oder Bildserien widmen und die Ergebnisse hier mitteilen würde. Im Hinblick auf die 500-jährige Geschichte der Reformation wäre die künftige Erweiterung der Abbildungen auf 100% wünschenswert, entweder durch Zukauf einiger Drucke oder mit Hilfe auswärtiger Vorlagen. Daneben sind Untersuchungen zu den Eigentümern und Lesern vielversprechend, auch zu den anonymen unter ihnen, deren Schriftzüge bildlich erfaßt werden könnten. Einzelne Einbände sind ebenfalls näherer Untersuchung wert.

Der Katalog, der am Ende steht, könnte ein Anfang sein.

Cranach-Bilder vermehren sich – die Verwirrung im Kabinett Oettinger auch

Südkurier 15.11.2006 05:16
Cranach-Bilder vermehren sich

Salem (mba) Die Frage, welche badischen Kulturschätze dem Land schon gehören und welche nicht, verkompliziert sich weiter durch eine zumindest für CDU-Finanzstaatssekretär Gundolf Fleischer überraschende Gemäldevermehrung. “Der Wissenschaftsminister hat uns heute im Kabinett referiert, dass wir drei Cranachs haben”, ließ er verlauten. Die Opposition, die das Engagement des Landes zur Rettung von Schloss Salem ablehnt, will er “nur auffordern, von ihrer destruktiven, ja barbarischen Einstellung endlich abzukommen.”

Kommentar:
Liest Frankenberger in trauter Kabinettsrunde aus dem Koelitz vor – oder referiert er gar Lesefrüchte aus Archivalia? Und was will uns die hirnrissige Einlassung des CDU-Finanzstaatssekretärs sagen? Was die dreiste Behauptung, die Opposition lehne ein Engagement des Landes zur “Rettung” von Schloss Salem ab (Rettung? Lt. Erbprinz Bernhard ist das Schloss gut in Schuss – es geht schlicht um die Sicherung der laufenden Kosten für den Erhalt in Höhe von 1,5 Mio per anno).

Vom Zauber des Originals

Mir war bis dato unbekannt, dass Ex-Bundesverkehrsminister und Ex-Ministerpräsident Reinhard Klimmt ein studierter Historiker ist, noch weniger, dass er ein Bibliophiler alter Schule ist.

Zitat aus seiner Kolumne „Vom Zauber des Originals“, der man gerade unter den jüngeren Politikern viele Leser wünscht:

Warum also alte Auflagen, z. B. in der Geschichtsschreibung, nicht nur altmodisch und wahrscheinlich – vieles spricht dafür – in Fakten und Urteilen überholt; zudem in einer anderen Orthographie, in einer umständlichen Sprache. Wieso dieser Rummel um Erstausgaben, wo doch die späteren Auflagen meistens den Hinweis “verbessert” bzw. “erweitert” tragen?!

Es hat schon einen Sinn: derselbe Gegenstand – Ereignisse oder Strukturen, Personen und Persönchen – verändert sich durch den Blickwinkel des Betrachters, gewinnt andere Gestalt in der unterschiedlichen Manier der Wiedergabe.

Und:

Wir – ich, der ich dies schreibe – und Sie, der Sie dies lesen – werden die Gutenbergbibel nie besitzen – wahrscheinlich nie im Leben berühren können, aber es ist gut zu wissen, dass es sie noch gibt.

Klimmts in den letzten Jahren für die Antiquariatsplattform http://abebooks.com entstandenen Blogtexte„Kolumnen“ sind recht schön, und jetzt – mit Illustrationen nach Holzschnitten von Uwe Bremer versehen – bei Gollenstein als Buch herausgekommen („überall und nirgendwo“. Aus der Welt der Bücher, ISBN 3-938823-18-6). Ein etwas rigideres Lektorat oder wenigstens eine Rechtschreibprüfung hätten dem Buch freilich nicht geschadet.

Der gesamte Online-Text der oben zitierten Kolumne ist bei abebooks.com noch zu finden.

Seriöse öffentliche Debatte über adeligen Kunstbesitz überfällig

Auf der Münchner Ausstellung 2004/2005 “Schatzhäuser Deutschlands” mit Kunst aus Adelsbesitz war auch als angebliche Leihgabe des Hauses Baden Baldungs Markgrafentafel zu sehen (obwohl sie in Wirklichkeit dem Land gehört, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/2905478 ). Sie ist im Begleitband S. 22-23 abgebildet.

Nach wie vor aktuell ist mein Text in der Kunstchronik 2005, den ich im folgenden im Volltext dokumentiere.

Adelige Schatzhäuser in Gefahr

S.K.H., I.K.u.K.H., S.D., S.H., S.E. – illustre Namen des
deutschen Adels versammelte als Leihgeber eine spektakuläre
Ausstellung von Kunst in adeligem Privatbesitz im Münchner
Haus der Kunst: „Schatzhäuser Deutschlands“ (November 2004
bis Februar 2005). Ein im wesentlichen vom
Ausstellungsleiter Wilfried Rogasch allein verfasstes
gleichnamiges Begleitbuch dokumentiert nach einem
einleitenden Essay eine Auswahl der für die Ausstellung
ausgewählten Gemälde, Skulpturen und Werke des
Kunsthandwerks im Bild. Ein zweiter Teil beschreibt die
„Schatzhäuser“, die Schlösser und Schlossmuseen, aus denen
die wahrhaft edlen Stücke stammen. Der im Prestel-Verlag
erschienene Band eignet sich dank seiner vielen erlesenen
Farbabbildungen sicher hervorragend als Geschenk in
erlauchten und weniger erlauchten Kreisen.

Der wissenschaftliche Ertrag des Buchs ist dagegen eher
bescheiden zu nennen. Was will man auch von einem Band
erwarten, der noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis
aufweist? Rogasch schreibt feuilletonistisch, was an sich
kein Nachteil sein muss. Enttäuschend sind die
Schlossbeschreibungen des zweiten Teils, die sich auf gutem
Reiseführerniveau bewegen, aber gelegentlich auch die
abgegriffene Platitüde nicht scheuen: „Schon von fern grüßt
der Bergfried“ (S. 172). An anderer Stelle wähnt man sich
in eine Homestory von „Schöner Wohnen“ versetzt (S. 174).
Sammlungsgeschichtlich wichtige Fakten erfährt man in
diesen diskreten Texten, die den aristokratischen
Leihgebern meist unkritisch huldigen, kaum.
Glücklicherweise ist der einleitende Essay weitgehend frei
von einer solchen Lakaienperspektive, da er die
kontinuierlichen Veräußerungen aus adeligen Sammlungen klar
und deutlich thematisiert – auch den Aufsehen erregenden
Casus des Hauses Fürstenberg, das sich in den vergangenen
Jahren von seiner mäzenatischen Tradition weitgehend
verabschiedet und etwa seine Alten Meister einem
Industriellen verkauft hat (gleichwohl hat es aber Stücke
zur Münchner Schau beigesteuert). Der leicht apologetische
Tonfall erklärt sich wohl aus der Dankbarkeit gegenüber den
Leihgebern, denen ihre Kostbarkeiten in oft zähen und
langwierigen Verhandlungen abgerungen werden mussten.

Obwohl Rogaschs Einleitung ein breites Publikum gut
bedienen mag und gewiss manche aufschlussreiche Beobachtung
enthält, ist sie weit davon entfernt, eine brauchbare
Skizze der Geschichte des adeligen Sammelns in Deutschland
zu bieten. Eine solche Geschichte dürfte die Einbettung des
aristokratischen Sammelns in der Vormoderne in die
Konjunkturen der damaligen Erinnerungskultur nicht
übergehen, also auch die Zusammenhänge mit „bürgerlichen
Sammlungen“. Dass der Freiherr Hans von Aufseß, der
Begründer des Germanischen Nationalmuseums, mit keiner
Silbe erwähnt wird, spricht für sich.

Die Ausstellung propagiert einen Pretiosen-Fetischismus,
der sich in obsoleter kunsthistorischer Manier an
„Spitzenwerken“ und Erstklassigem orientiert. Der besondere
Ensemble-Charakter gewachsener Sammlungen, deren eigene
Geschichtlichkeit sich in einem bedeutungsvollen Netz von
Bezügen zwischen den Stücken und zu historischen
Sammlerpersönlichkeiten (mitunter auch Sammlerinnen)
realisiert, bleibt so auf der Strecke. Nicht nur die
Bibliotheken des Adels sind „einmalige historische
Wissensnetzwerke“ (S. 27). Die nach heutigen ästhetischen
Maßstäben zusammengesuchte Kunst- und Wunderkammer adeligen
Sammelns gerät zur prunkvollen Selbstdarstellung
überwiegend hochadeliger Häuser. Aber Entscheidendes fehlt:
etwa die in Schlössern omnipräsenten Jagdtrophäen. Dass
diese zentrale Bedeutung für das adelige Sammeln vom 16.
bis zum 20. Jahrhundert besaßen, kann nicht ernsthaft
bestritten werden. Anderes ist nicht vorhanden, weil es
schlicht und einfach nicht in das konservative
Sammlungsprofile des Adels passte, etwa die klassische
Moderne aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Durch
die Präsentation zeitgenössischer moderner Kunst wird eine
Kontinuität adeligen Sammelns fingiert wird, die es nicht
gegeben hat.

Aus sammlungsgeschichtlicher Perspektive müsste man
natürlich auch differenzieren zwischen den verschiedenen
Gruppen des Adels. Die ehemals regierenden fürstlichen
Häuser und die ehemaligen Standesherren wie
Waldburg-Wolfegg, Thurn und Taxis, Fürstenberg geben den
Ton an, ritterschaftliche Sammlungen sind nur am Rande
vertreten. Unter den (von Rogasch verständlicherweise nicht
thematisierten) Lücken hebe ich das Haus
Oettingen-Wallerstein mit seinen (wohl höchst gefährdeten)
Harburger Kunstschätzen hervor, das in einer Darstellung
aristokratisch-restaurativer Kulturbestrebungen nach dem
Säkularisations- und Mediatisierungsschock nicht fehlen
dürfte. Es sei erlaubt, heutigen adeligen Eigentümern zur
Kenntnis zu bringen, was der „Fürst Proletarier“ Ludwig von
Oettingen-Wallerstein (1791-1870) im Organisationsplan für
seine Sammlungen 1811 schrieb: „Die literarischen und
Kunstsammlungen unseres fürstlichen Hauses sind ein
Reichtum, den kein Maß bestimmen kann. […] Alle Werke des
Geistes gehören der Nation, gehören der Menschheit an und
in diesem Sinne allein krönen sie den Besitzer mit dem
Golde ihres Reichtums. – Darum ist das Heiligste ihrer
Hallen geöffnet und jeder Auserwählte zum freien Genusse
gastfreundlich berufen“ (zit. nach Jb. d. Hist. Vereins für
Nördlingen 1917, S. 73f.).

Obwohl eine wissenschaftliche Dokumentation der
Ausstellung, die natürlich etliche wirkliche Trouvaillen
enthält, nicht vorliegt (die Exponate werden im Anhang von
Rogaschs Buch nach Leihgebern geordnet lediglich
aufgelistet) und Rogaschs sammlungsgeschichtliche
Bemerkungen aus den genannten Gründen unzulänglich sind,
ist die Münchner Schau ein bedeutsames kulturpolitisches
Ereignis. Rogasch benennt präzise den entscheidenden Punkt:
Angesichts des anstehenden Generationswechsels in den
Adelshäusern gelte es, „die Diskussion der Frage, wie für
den Erhalt dieses kulturellen Erbes in Privatbesitz zu
sorgen sei, zu beleben. Was können die betroffenen Familien
selbst tun, und wie können sie von der öffentlichen Hand
oder der Gesellschaft als Ganzes unterstützt werden, damit
diese Schatzhäuser, Gesamtkunstwerke aus Architektur,
Innenausstattung, Kunstsammlungen, Bibliotheken, Archiven,
Nebengebäuden, Parkanlagen sowie dazugehörigen land- und
forstwirtschaftlichen Betrieben für die Zukunft als
lebendiges Ganzes erhalten bleiben?“ (S. 23f.).

Rogasch spricht die unerfreulichen Veräußerungen
insbesondere auf den sogenannten „Adelsauktionen“ der
letzten Jahre deutlich an. Sein Focus auf dem hochadeligen
Sammeln und das Insistieren auf Spitzenqualität lässt
jedoch den Rang von niederadeligen Schloßausstattungen und
Sammlungen als einzigartige Geschichtsquellen der
Adelskultur über Gebühr in den Hintergrund treten. Kaum ein
Jahr vergeht, in dem nicht eine „Schloßauktion“ ein
unersetzbares Ausstattungsensemble undokumentiert in alle
Winde zerstreut (siehe dazu meinen Artikel: Vom Winde
verweht: Schloßausstattungen von Ludwigslust (Mecklenburg)
und Niederstotzingen (Ostwürttemberg), in: Kunstchronik 52,
1999, S. 521-525). Herablassend spricht Rogasch davon,
mindestens 80 Prozent der Gemälde in deutschem Adelsbesitz
seien Porträts, „ein Großteil davon minderer Qualität“ (S.
28). Oft handelt es sich aber um kulturhistorisch
hochbedeutsame Ahnengalerien, die eigentlich als
ursprüngliche Ausstattung der als Baudenkmäler
eingetragenen Schlösser geschützt sein sollten. Wenn sich
die Denkmalämter überhaupt mit solchen Stücken befassen,
stehen sie so gut wie immer auf verlorenem Posten. 2002
galt eine Schloßauktion im fränkischen Giebelstadt dem
beeindruckenden Kulturgut der Freiherren Zobel von
Giebelstadt. Buchstäblich in der Nacht vor der Auktion
gelang es dem Münchner Denkmalamt, einen alten Vertrag mit
dem adeligen Eigentümer auszugraben und wenigstens den
Kernbestand der hochrangigen Ahnengalerie vom Verkauf
ausnehmen zu lassen. 2004 konnte sich das Landesdenkmalamt
Baden-Württemberg nicht durchsetzen, als Schloßaustattung
der Mainau (Eigentümer: Graf Bernadotte) unter den Hammer
kam – das Regierungspräsidium als zuständige Denkmalbehörde
ließ nur einen Teil der Liste gelten, mit der das
Denkmalamt wichtige Stücke zu sichern versuchte.

Nur im Ausnahmefall ist bekannt (oder gar von der
Denkmalpflege inventarisiert), was sich in den zahlreichen
Schlössern und Gutshäusern, die sich noch in adeligem
Besitz befinden, an Kulturgut erhalten hat. Unendlich viele
Stücke versickern ohne Provenienzangabe im Kunsthandel und
scheiden für eine kunstsoziologische Analyse, die ihren
„Sitz im adeligen Leben“ in den Blick nimmt, somit aus. In
einem mühsamen Prozeß setzt sich im Antikenhandel die
Erkenntnis durch, dass der Handel mit aus dem Kontext
gerissenenen Funden wissenschaftsethisch abzulehnen ist –
warum sollte nicht das Gleiche für Ausstattungs- und
Sammlungsstücke, die ohne wissenschaftliche Erfassung aus
ihrem Zusammenhang entfernt werden, gelten?

Der Interessenkonflikt ist evident. Die adeligen Eigentümer
insistieren auf ihrem Eigentum und lehnen staatliche
Bemühungen, das von ihnen verwahrte Kulturgut zu schützen,
strikt ab. Obwohl die Kulturgutschutzgesetzgebung des
Bundes dank eifriger Lobbybemühungen des Kunsthandels
extrem milde ausgefallen ist und das „Gesamtverzeichnis
national wertvollen Kulturgutes“ aus wissenschaftlicher
Perspektive eher als hahnebüchen zu gelten hat, ist diese
Liste „bei adligen Privatbesitzern gelinde gesagt, nicht
beliebt“ (S. 45). Die weitaus gravierenderen
Eingriffsmöglichkeiten der Denkmalschutzgesetze oder ein
etwa noch bestehender Schutz nach dem Fideikommissrecht
werden natürlich noch viel weniger akzeptiert. Immerhin ist
das Haus Thurn und Taxis vor dem Bayerischen Obersten
Landesgericht kürzlich mit dem Versuch gescheitert, die
Fideikommissbindung seines Kulturgut juristisch aufheben zu
lassen. (Auf die Sonderproblematik, dass so gut wie alle in
der ehemaligen DDR enteigneten Adelsfamilien das ihnen
restituierte bewegliche Kulturgut in den Kunsthandel geben,
was einen schmerzlichen Aderlaß für die Museen der neuen
Länder bedeutet, kann ich aus Platzgründen nicht näher
eingehen.)

Der Kunsthandel erfreut sich bekanntlich bester
Verbindungen zum Adel und lehnt den staatlichen
Kulturgutschutz ebenfalls ab. Die noblen „house sales“ sind
zu einem festen Bestandteil der Planungen von
Auktionshäusern geworden: „Tatsächlich können zweitrangige
Kunstwerke adliger Provenienz in der Atmosphäre des
Auktionssaales erstaunliche Preise erzielen“, bemerkt
Rogasch mit unangenehm elitärem Zungenschlag (S. 45).

Demgegenüber haben Öffentlichkeit und Wissenschaft, die auf
der Sozialbindung adeligen Eigentums beharren, einen
schweren Stand. Populistische Parolen wie „Fürstennippes“
(aufgekommen bei der Baden-Badener Auktion von 1995) sind
ebenso wenig hilfreich wie das Standardargument, man hätte
diese Herrschaften am besten 1918 enteignen sollen.

In der Tat ist eine seriöse öffentliche Debatte über den
privaten adeligen Kunstbesitz, wie sie die Münchner
Ausstellung fordert, überfällig. Eine solche
Auseinandersetzung dürfte nicht vom Primat des Ökönomischen
diktiert werden, auch wenn natürlich tragfähige finanzielle
Lösungen gefunden werden müssen. Es kann auch nicht darum
gehen, den adeligen Kunstbesitz in das Eigentum der
öffentlichen Hand überzuführen. Nichts spricht gegen
privates Eigentum, wenn zum einen die dauerhafte Erhaltung
des Kulturguts (und insbesondere der Sammlungen als
ungeschmälerte Ensembles) sichergestellt ist und zum
anderen Öffentlichkeit und Wissenschaft in angemessener
Form Zugang erhalten. Als Rechtsform bietet sich natürlich
die Stiftung privaten Rechts an, die in der Form der
Familienstiftung ja auch aufs engste mit den adeligen
Fideikommissen verwandt ist, die über viele Generationen
adelige Sammlungen erfolgreich zusammenhielten. Ob der
Gedanke an eine Gesamtstiftung in Art des englischen
„National Trust“ tatsächlich nur ein „durch Wunschdenken
beflügelter schöner Traum“ ist, wie Rogasch meint (S. 46),
ist durchaus noch nicht ausdiskutiert. Am „runden Tisch“
und ohne Zeitdruck müßten langfristige Lösungsvorschläge
entwickelt werden, denn das aufgeregte Agieren vor
unmittelbar anstehenden Veräußerungen überfordert, nach den
bisherigen leidigen Erfahrungen zu urteilen, das
Krisenmanagement der öffentlichen Hand.

Ganz und gar nicht unschuldig an der Malaise ist die
Wissenschaft, die sich meist gar nicht oder sehr verhalten
zu solch heiklen Themen äußert. Dringend aufgewertet werden
müsste die Sammlungs- und Provenienzgeschichte der
Vormoderne, in der die adeligen Sammlungen eine höchst
prominente Rolle spielen. Hier könnten erheblich mehr
Brücken zu adeligen Privateigentümern aufgebaut werden,
könnte wesentlich mehr Dialog stattfinden. Die Erforschung
der Adelskultur muss sich mehr um die adeligen Archive,
Bibliotheken und Sammlungen bemühen. Man mag auch das als
einen durch Wunschdenken und die zitierten romantischen
Worte von Graf Oettingen-Wallerstein 1811 beflügelten
„schönen Traum“ abtun, aber es wäre ein gangbarer Weg,
einer jüngeren Generation adeliger Erben einsichtig zu
machen, dass ihr Privateigentum zugleich Bestandteil einer
gemeinsamen Geschichte ist, die es verdient auch in ihren
Objekten bewahrt zu werden.

(Internethinweise zur Problematik in der Kategorie
„Kulturgut“ von http://log.netbib.de )

Klaus Graf

Erschienen: Kunstchronik 58 (2005), 181-184 [26.12.2021 online https://doi.org/10.11588/artdok.00000370]

Greifenklaue 2001 dem Haus Baden abgekauft

Für die Landesausstellung “Spätmittelalter am Oberrhein” 2001/2002 wurde vom Land Baden-Württemberg die sogenannte Greifenklaue, ein um 1400 entstandenes kostbares Trinkgefäß aus Wisenthorn, aus dem Eigentum des Hauses Baden erworben (es war auf der Liste des national wertvollen Kulturgutes als Nr. 0165 unter Kunstgewerbe, gemeinsam mit dem Willkomm-Trinkhorn, gelistet). Seit 1767 lässt sich die Greifenklaue in der Schatzkammer der Domherren zu Speyer nachweisen. Aus dem Schloss Bruchsal kam sie in den Besitz und später in die sogenannte Kunstkammer der Markgrafen von Baden.

Kostenpunkt: 1,2 Mio DM, wovon die Museumsstiftung BW zwei Drittel, die Kulturstiftung der Länder ein Drittel trug.

Quellen im WWW:
http://www.landesmuseum.de/sonder/2001/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue-Stube.doc
http://www.landesmuseum.de/mittelalter/blm/blm_presse/PI_Greifenklaue.doc
http://sonne.prz.tu-berlin.de/kultur/snit.show_archiv

GreifenklauenBeide Greifenklauen sind heute im Badischen Landesmuseum gelandet, hinten die Speyerer (Foto von 1892)

Angeboten wird im ZVAB das Patrimonia-Heft, das diesem Stück gewidmet ist von einem Berliner Antiquariat mit der Beschreibung:
“Die Greifenklaue der Domherren zu Speyer aus der Kunstkammer der Marktgrafen von Baden. Kulturstiftung der Länder Berlin 2001 Heft 39″

Selten war ein Fehler so erhellend!

Säkularisationsgut – wie die Greifenklaue – war Staatsgut, siehe
?p=28667

Daran änderte auch die Inbesitznahme durch das großherzogliche Haus bzw. den Hausfideikommiss nichts. Zurückzuführen ist die skandalöse Eigentumszuordnung zum Privateigentum des Hauses Baden, die dazu führte, dass das Land 2001 genuines Staatsgut zurückkaufen musste, auf das eklatante Versagen der Vertreter des badischen Staats am 11. März 1919, als Finanzminister Wirth, begleitet von zwei Ministerialräten, das gesamte Zähringer Museum dem Haus Baden zuschanzte. Da sich die Kommissionsmitglieder einig waren, konnte dann in der Parlamentssitzung von einer gänzlich unkontroversen Einigung gesprochen werden. Einzelheiten über die Einigung erfuhr das Parlament nicht.

SWR 2: Ausverkauf der Tradition?

Ausverkauf der Tradition? Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger; Moderation: Sabine Freudenberg; Gesprächsteilnehmer: Dr. Michael Hütt – Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen; Prof. Hans-Georg Wehling – Politikwissenschaftler, Universität Tübingen; Bettina Wieselmann – Redakteurin der Südwestpresse
Thu, 16 Nov 2006 17:05:21 +0100
http://mp3.swr.de/swr2/forum/swr2_forum_20061116_kulturpolitik.6444m.mp3

Ausverkauf der Tradition?
Die Kulturpolitik der Regierung Oettinger

Es diskutieren:
Dr. Michael Hütt, Vorstand des Museumsverbandes Baden-Württemberg, Leiter der städtischen Museen Villingen Schwenningen;
Prof. Hans-Georg Wehling, Politikwissenschaftler, Universität Tübingen;
Bettina Wieselmann, Redakteurin der Südwestpresse;
Moderation: Sabine Freudenberg

“Allianz der Ignoranz”, “Kulturbanausentum” und “Barbarei” – in den letzten Wochen hagelte es Kritik an der Kulturpolitik der Regierung Oettinger. Der Vorschlag, eine wertvolle Handschriftensammlung zu verkaufen, um einen Vergleich mit dem Adelshaus Baden zu finanzieren, stieß auf blankes Entsetzen in der Öffentlichkeit. Inzwischen werden aber auch Fragen laut, wie viel Kultur sich der Staat leisten kann und ob sich Museen nicht von einigen Beständen trennen sollten. Ministerpräsident Oettinger hatte zu Beginn seiner Amtszeit auf einem Kunstkongress in Karlsruhe die Kultur als Standortfaktor beschworen. Politik und Wirtschaft sehen heute Kunst und Kultur immer stärker unter ökonomischen Gesichtspunkten: Sponsoren sehen Kunst als Investment, Museumsnächte locken die Massen, Kultur als Event wird geschätzt. Eine neue Politikergeneration setzt auch in der Kulturpolitik neue Maßstäbe.

Bundesweit einzige Stelle zur Provenienzforschung an der Hamburger Kunsthalle

Aus einem Artikel von Hajo Schiff in der TAZ vom 15.11.2006
(Curriculum Vitae. Woher stammt ein Kunstwerk? Spektakuläre Bildrückgaben können der Provenienzforschung endlich die verdiente Aufmerksamkeit geben)
http://www.taz.de/pt/2006/11/15/a0190.1/text

(…) Das Problem betrifft freilich nicht nur große Bilder aus bekannten Schausammlungen, sondern auch tausendfach Bilder aus den Depots, es betrifft Zeichnungen, Kupferstiche sowie Objekte aus Kunstgewerbemuseen und ethnologischen Sammlungen. Und es geht nicht nur um Besitzwechsel zwischen 1933 und 1945. Auch die deutschen Fürstenhäuser haben überraschende, bis in die Weimarer Republik zurückreichende oder auf DDR-Unrecht bezogene Forderungen. Um all das aus dem nebulösen Agieren zwischen ökonomischem Begehren und verunsicherter Politik herauszuholen und die notwendige Klärung der Geschichte der Kunst herbeizuführen, gibt es eine ganze Wissenschaft, die viel zu wenig befragt wird: die Kunstgeschichte.

Nicht einmal für den geplanten Krisengipfel über weitere Rückgabeforderungen im Bundeskanzleramt wurde zur Kenntnis genommen, dass sich einige Museen seit längerem mit Provenienzforschung befassen. Doch so sinnvoll es ist, sich schon weit vor möglichen, manchmal zweifelhaften Forderungen von gewieften Anwälten mit der Herkunft und der Sammlungsgeschichte des eigenen Museumsbesitzes zu befassen, so wenig wird diese notwendige Hintergrundforschung unterstützt.

Acht Millionen Euro wollte die baden-württembergische Regierung dem badischen Fürstenhaus bezahlen für die “Markgrafentafel” des deutschen Malers Hans Baldung Grien – doch genaueres Studium der Unterlagen durch einen externen Historiker erbrachte Anfang November, dass diese definitiv seit 1930 bereits in öffentlichem Eigentum ist. Hektische Reaktionen auf Rückgabeverlangen sind aber keine vernünftige Methode, mit der komplizierten deutschen Geschichte umzugehen – und sie machen im Ausland einen schlechten Eindruck. Doch in eine kontinuierliche Klärung wird kaum investiert: Abgesehen von einigen begrenzten Forschungsvorhaben gibt es nur in Hamburg an der Kunsthalle seit 2000 eine Stelle zur Provenienzforschung. Für diesen Bereich ist Frau Dr. Ute Haug bundesweit die einzige regulär und unbefristet angestellte Forscherin. Das rentiert sich für die Hamburger Kunsthalle moralisch, wissenschaftlich und – wenn man so will – auch ökonomisch. Denn dort kommen jetzt deutlich weniger und besser begründete Rückgabeforderungen an.

Durch die jahrzehntelange Vernachlässigung von Forschungen zur Sammlungs-, Rezeptions- und Provenienzgeschichte haben die öffentlichen Sammlungen ja überhaupt erst ein Informationsvakuum geschaffen, in das geschickte Anwälte mit Forderungen vorstoßen können, meint Ute Haug. Dabei geht es ihr keineswegs darum, berechtigte Forderungen zurückzuweisen oder einen Schlussstrich zu ziehen. Auch wäre es falsch, institutionsgeschichtliche Forschung nur unter dem Aspekt der Rechtfertigung öffentlichen Besitzes zu sehen. Beschlagnahmtes Eigentum kann nicht als Gemeingut betrachtet werden: “Die Museen sind nicht die Eigentümer, nur die Verwalter ihrer Kunstwerke – und wir haben diese besondere historische Verantwortung”, sagt Ute Haug.

Eigentlich sind diese Forschungen eine normale kunsthistorische Arbeit an jedem einzelnen Kunstwerk. Die Herkunft aus bestimmten Sammlungen und die Berührung mit bestimmten Familienbiografien allein reicht für eine allseitig akzeptable wissenschaftliche Klärung nicht aus. Notwendig ist die Forschungsarbeit in Archiven und Literatur, Verfolgung der Rezeptionsgeschichte durch Kunsthandel, Kunstraub und Sammeltätigkeit, und das möglichst zurück bis zur Entstehung des Kunstwerks, dazu kommt noch die juristische Prüfung.

Wie das funktioniert, zeigt der Fall des Rückgabeverlangens betreffs Max Liebermanns “Der Chirurg Ferdinand Sauerbruch” (…)

Wiener Hofbibliothek im 19. Jahrhundert ein Staatsinstitut

http://www.digizeitschriften.de/index.php?id=loader&tx_jkDigiTools_pi1[IDDOC]=7500

G.K.: Die Misère der Wiener öffentlichen Bibliotheken und die Frage, ob die Hofbibliothek ein Staatsinstitut ist, in: Neuer Anzeiger für Bibliotheskwissenschaft 1874, vor allem 374ff.

Das Eigentum des Monarchen an den Sammlungen beruhe mehr auf staatsrechtlicher als auf privatrechtlicher Grunbdlage.

Vermeidbare Blamage

In der FAZ vom 13.11.2006 S. 18 macht eine pensionierte Archivarin auf die Kompetenz der Archive aufmerksam.


Zu “Stuttgart nimmt Aktenfund ernst” (F.A.Z. vom 3. November): Als Archivar im Ruhestand fragt man sich: Warum haben mehrere juristische Gutachter zur Feststellung der Rechte des ehemals regierenden Hauses Baden und des Landes Baden-Württemberg an Karlsruher Bibliotheks- und Museumsgut von hohem kulturellen Rang intensiv staatliche Archive benutzt, die Landesregierung beziehungsweise das Wissenschaftsministerium jedoch offenbar nicht? Über dem Bestreben, im Zuge der allgemeinen Verwaltungsreform ein “Landesarchiv Baden-Württemberg” heranzuzaubern und unter diesem gemeinsamen Hut sowohl die Stuttgarter Landesarchivdirektion als auch die traditionellen Zentralarchive Württembergs und Badens, die jüngeren Regionalarchive für die einzelnen Regierungsbezirke und weitere staatliche Archive zu versammeln, hatte man in Stuttgart wohl den Wert der Archive für den Staat aus den Augen verloren. Sie haben ja nicht nur die Aufgabe, Geschichtsbewußtsein zu vermitteln oder Jubiläen und Gedenktage des Landes mit Archivalienausstellungen zu schmücken. Ihre Kernaufgabe ist Sicherung und Bereithaltung derjenigen Urkunden und Akten, aus denen Regierungen und Behörden auf Dauer die für sie maßgeblichen Rechtsverhältnisse ersehen können und müssen.

Im Rahmen der Benutzungsordnung haben Archive staatlichen Stellen Akteneinsicht zu gewähren oder ihnen auf dem Wege der Amtshilfe Auskünfte zu erteilen, was bis zur Erstellung von Gutachten gehen kann. Aufgrund ständigen Umgangs mit dem Archivgut haben Archivare solide Akten- und Beständekenntnis, von der – soweit ihre Beratungskompetenz in Anspruch genommen wird – auch Forscher für ihre Spezialgebiete profitieren. Hat “Stuttgart” Archive und Archivare nicht rechtzeitig ernst genug genommen? Man mag kaum glauben, daß die Hauptaufgabe der Archive etwa im Wissenschaftsministerium, wo zwar die einst mit dem Archivwesen befaßte Abteilung zusammenschrumpfte zu einem dem Bibliothekswesen assoziierten Referat, übersehen wurde. Jedenfalls ist wohl im Vorfeld parteiinterner Überlegungen und der Kabinettsberatungen etwas gründlich schiefgegangen. Ergebnis: eine an sich vermeidbare Blamage für die Markgrafen von Baden und die Landesregierung, die in Gefahr ist, staatliches Eigentum ein zweites Mal zu erwerben. Peinlich der Eindruck, daß an eminent wichtigen staatlichen Institutionen eisern gespart wird (falls man sie nicht noch fleddert), gegenüber Privatpersonen aber die Großzügigkeit ungebremst scheint.

Ich fand bisher unerwähnt, daß Schloß Salem wohl besser zu halten gewesen wäre, hätte sich nicht der Eigentümer seinerzeit mit dem Internat überworfen, so daß es teilweise in Neubauten umzog. Das schmälerte Einnahmen, und auf die Spendenfreudigkeit dieser Schülergeneration und ihrer Verwandten wird kaum zu hoffen sein. Daran trifft das Land kein Verschulden. Wie wird das Ganze nun ausgehen? Bereits 1919 soll es, wie jüngst in Zeitungen zu lesen war, Beamtennachlässigkeit und nicht der politische Wille der badischen Regierung gewesen sein, bei der Vermögensauseinandersetzung mit dem Haus Baden manches unklar zu lassen. Beamte sind bekanntlich bewährte Blitzableiter . . . Oder wird politische Verantwortung für den Eklat übernommen, der dem öffentlichen Ansehen des Landes abträglich ist?

Eva Gießler, Oberarchivrätin i. R.,
Gundelfingen