Dieter Büchner: Schulbibliotheken. Jedem bekannt – nur nicht als Kulturdenkmale [Die historische Bibliothek des Heinrich-Suso-Gymnasiums in Konstanz]. In: Denkmalpflege in Baden-Württemberg. Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege 51 (2022), H. 2, S. 103-109
Kategorie: Kulturgut
Kunst- und Buchverkäufe aus dem Stift St. Peter (Salzburg) in der Zwischenkriegszeit
http://cistercium.blogspot.com/2022/07/kunst-und-buchverkaufe-aus-dem-stift-st.html fasst den einschlägigen Artikel aus dem Sammelband „dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen” zusammen.
Abriss früherer Synagoge in Detmold: Volker Beck fordert Einschreiten von NRW-Ministerpräsident Wüst
Aufbewahren oder wegschmeißen?
https://histgymbib.hypotheses.org/12854 (Felicitas Noeske)
“Die Sammlung an Schülermützen in der alten Bibliothek des Ratsgymnasiums Bielefeld wurde für den Geschichtsunterricht genutzt:
Johannes Altenberend, Benjamin Magofsky: Schuleigene Sachquellen im Geschichtsunterricht. Potenziale und Erfahrungen. In: Geschichte in Wissenschaft und Unterricht. Ausgabe Nr. 1/2, 2022
Der Aufsatz arbeitet die sowohl schulinternen als auch sozialen Funktionen und Bedeutungen des gymnasialen Accessoires der Schülermütze des Kaiserreichs heraus […]. Die Darstellung weist überdies auf weitere im Ratsgymnasium vorhandene mobile Sachquellen hin, wie zum Beispiel die Sammlung von Schulfahnen, aber auch auf immobile Sachquellen, wie Kriegerdenkmale und Luftschutzkeller. […]
Die unauflösbare Spannung zwischen Erinnerung und Nutzlosigkeit kennt jeder aus seinem Alltag, wenn eine Schublade oder ein Schrank aufzuräumen ist. Welche Rolle spielt – auch rückblickend historisch – in der Schule die Frage: aufbewahren oder wegschmeißen? Nur eine Frage archivalischer Bewertung oder eine Frage schulischer Erinnerungskultur? Der Begriff „schulische Erinnerungskultur” stammt nicht von mir; ich fand ihn in der Rezension von Klaus Graf 2022 zum Band 57 der Halleschen Forschungen Historische Schulbibliotheken. Eine Annäherung. Der Begriff ist so anregend, dass ich ihn mir aneigne, denn er markiert, hervorragend exemplifiziert in Grafs Rezension, für mich ein noch unerforschtes Feld schulischer Sachquellen. […]
Vor einigen Jahren hat ein Gymnasium im Zuge eines Umbaus eine über fast hundert Jahre zufällig entstandene Sammlung an Schreibmaschinen, die das Schulsekretariat nacheinander in Gebrauch gehabt hatte, aus dem Archiv entsorgen lassen, ca. 15 bis 20 Maschinen von der ältesten Adler-Maschine bis zur letzten automatischen IBM vor Einsatz des Computers. Irreversibler Verlust an schulischer Technikgeschichte oder Erleichterung von Regalmetern unnützen Ballasts?”
Die Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek
Die folgende Buchbesprechung erschien in: BIBLIOTHEK – Forschung und Praxis 2022; 46(2): 339–341
https://doi.org/10.1515/bfp-2022-0004
Fürst zu Stolberg-Wernigerode, Philipp: Die Fürst zu Stolberg-Wernigerodesche Bibliothek. Zur Geschichte einer adeligen Büchersammlung, ihrer Zerschlagung und ihrer Wiedereröffnung. Frankfurt a. M.: Vittorio Klostermann, 2022. 160 und 50 ungezählte S., 89 €, ISBN 9783465045243
Es gibt nur wenige Monografien über Adelsbibliotheken. Die geradezu mirakulöse Wiederauferstehung der einst so glanzvollen Büchersammlung der Fürsten zu Stolberg-Wernigerode, die nun nicht mehr in dem Harzstädtchen, sondern auf dem Hofgut Luisenlust in Hirzenhain im Wetteraukreis angesiedelt ist, ist dem Autor dieses Buches zu verdanken. Er hat mit großem Engagement die in ostdeutschen Institutionen noch greifbaren Buchbestände der einstigen Privatbibliothek seiner Familie zurückgefordert und konnte im Sommer 2019 die 1939 geschlossene Bibliothek für die Öffentlichkeit erneut eröffnen.
Über die eigentliche Bibliotheksgeschichte von den Anfängen unter Graf Wolf Ernst zu Stolberg (wohl 1569) bis zu den Verkäufen in der Weltwirtschaftskrise ab 1928 erfährt man leider nur wenig. Wesentliche Fortschritte gegenüber der maßgeblichen Darstellung von Brigitte Pfeil: Katalog der deutschen und niederländischen Handschriften des Mittelalters in der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt in Halle (Saale) Bd. 1, 2007, S. XVII–XXX sind nicht zu erkennen.
Der eigentliche Spiritus rector des Bibliotheksaufbaus war Graf Christian Ernst von Stolberg-Wernigerode (1691–1771), dessen Wirken, vom Autor unbemerkt, 2020 in einer umfangreichen Studie von Thomas Grunewald behandelt wurde: Politik für das Reich Gottes? Der Reichsgraf Christian Ernst zu Stolberg-Wernigerode zwischen Pietismus, adligem Selbstverständnis und europäischer Politik. Der pietistisch gesinnte Duodez-Herrscher sammelte evangelische Gesangbücher, um ein Wernigerödesches Gesangbuch herausgeben zu können. Die reichen Theologica-Bestände, aber auch die juristisch-historischen Werke dürften die bemerkenswerten konfessionspolitischen Ambitionen von Christian Ernst als „Rüstkammer“ unterstützt haben. Bemerkenswert ist die 1746 verfügte Öffnung seiner Privatbibliothek für jeden, der sie nutzen wollte (S. 32 f.). Damals umfasste die Bibliothek etwa 10 000 Bände, als Christian Ernst 1771 starb, waren es bereits 30 000.
Der Autor erwähnt die Mediatisierung nicht, obwohl das Selbstverständnis der mediatisierten Standesherren nicht nur in Wernigerode zu bemerkenswerten kulturellen Sammelaktivitäten geführt hat.[1] Erinnert sei nur an die Fürsten von Fürstenberg, die den Nachlass des Joseph von Lassberg für ihre (in den 1990er-Jahren aufgelöste) Donaueschinger Hofbibliothek ankauften. In Wernigerode wurde 1841 der Nachlass des Historikers Christian Heinrich Delius und 1857 der vor allem auf dem Gebiet der älteren deutschen Literatur starke bibliophile Nachlass von Karl Wilhelm Zeisberg, der die meisten wertvollen Handschriften in die Sammlung brachte, erworben. 1865 war die Büchersammlung auf 66 000 Bände angewachsen. Inwieweit die Eigentümer sie als „Landesbibliothek“ sahen und wie sie genutzt wurde, ist offensichtlich noch zu erforschen.
In den Krisenjahren der Weimarer Republik erlitt die Bibliothek, die 1919 über 120 000 Bände zählte, erhebliche Verluste. 1945 waren noch über 91 000 Bände vorhanden. Die eigentliche Katastrophe ereignete sich 1946, als die sowjetischen Besatzer rund 50 000 Bände nach Moskau bringen ließen. In der DDR wurde die Fürstenbibliothek zerschlagen, auch wenn das Meiste in die heutige Universitäts- und Landesbibliothek Halle gelangte. Mit dem „Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG)“ von 1994 ergab sich die juristische Möglichkeit, aus den Beständen in Halle (ca. 20 000 Bände, S. 97) und aus einigen wenigen, kleineren Institutionen die Bücher in den Privatbesitz der ehemaligen Eigentümerfamilie zurückzubringen. Etwa 12 500 Bände, die nicht restituiert wurden, dürften noch in Institutionen der östlichen Bundesländer vorhanden sein bzw. sind in den Antiquariatshandel gelangt (S. 99).
Das vorliegende Buch ist keine bibliothekshistorische wissenschaftliche Darstellung einer Adelsbibliothek, sondern eher ein Arbeitsbericht über die Mühen der Rekonstruktion und Restitution der Bestände, der als Dokumentation eines erinnerungswürdigen Geschehens sinnvoll und notwendig ist, dessen Lektüre aber durch die vielen Details ermüdet. Unterstützt wird die Darstellung von einem nicht paginierten, verdienstvollen Anhang faksimilierter Dokumente (Nr. I–XLVIII). Ein Register fehlt.
Die Bibliothekare Reinhard Altenhöner (Staatsbibliothek Berlin) und Reinhard Laube (Herzog Anna Amalia Bibliothek Weimar) schreiben in ihrem Geleitwort, dem Autor gehe es um einen „kritischen Dialog“ (S. 12). Das Ziel dieses Dialogs ist dem Rezensenten unklar. Die Lektüre legt den Verdacht nahe, dass hier eher an eine Einbahnstraße gedacht ist, dass es im Wesentlichen um die offenen Wünsche des Autors geht, der sich bei seinem löblichen Unterfangen mancherlei Widerständen ausgesetzt sah und noch sieht. Seine Position ist größtenteils nachvollziehbar. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Enteignung 1945 krasses Unrecht war und die Zerschlagung der Bibliothek eine herausragende Geschichtsquelle zu großen Teilen zerstört hat. Allerdings lässt sich darüber streiten, ob die Regelungen des EALG nicht auch massive Schäden am ostdeutschen Kulturgut angerichtet haben – eine entsprechende wissenschaftliche Bilanz steht noch aus.[2] Empörend ist, dass die Bundesrepublik den sowjetischen Nachfolgestaat Georgien, wo in einem Keller der Universität Tiflis 50 000 Bände aus Deutschland vermodern, mit diesem Problem allein lässt (S. 105). Nur den Kopf schütteln kann man über die Fehlentscheidung der Kulturstiftung der Länder, den Ankauf von lediglich 55 Bänden aus der Provenienz der Fürstlichen Bibliothek für das Schloss Wernigerode zu unterstützen (S. 111–16). Stattdessen hätte man die Rekonstruktion der Familienbibliothek fördern müssen! Die Wiedervereinigung von Archiv und Bibliothek lässt auf sich warten (S. 106–08). Der Eigentümer, der sein Archiv in Hirzenhain unterhält, und das Land Sachsen-Anhalt, das die in der Orangerie in Wernigerode befindlichen Bestände unter Denkmalschutz stellte und eine Nutzung von einem Depositalvertrag abhängig macht, streiten sich auf dem Rücken der wissenschaftlichen Nutzer, denen so eine landesgeschichtlich hochbedeutende Geschichtsquelle entzogen wird. Hier müsste sich ebenfalls das Land bewegen.
Wenn es um den Erhalt und die Zugänglichkeit der Bibliothek in Hirzenhain geht, sind aus Sicht des Rezensenten kritische Fragen angebracht. Die Restbestände der historischen Bibliothek, einschließlich der über 1 500 Handschriften, sind in Hessen weder als Kulturdenkmal noch als national wertvolles Kulturgut eingetragen. Ob eine Stiftungslösung angedacht ist, ist nicht bekannt. Wer weiß, ob die künftigen Generationen der Familie nicht die Lust am etwas anachronistisch anmutenden „Bibliotheksspleen“ des jetzigen Eigentümers verlieren? Wer soll die Sammlung dann retten? Mit der Zerstückelung in Auktionen ist wahrscheinlich zu rechnen. Der Rezensent hat den Eigentümer wegen einer Speyerer Handschrift kontaktiert, aber weder die Genehmigung erhalten, dass die Bibliothek in Halle den vorhandenen Mikrofilm digitalisieren und ins Netz stellen darf, noch die Erlaubnis, den Codex selbst ins Internet zu bringen (offenbar existiert kein buchschonender Aufsichtsscanner auf dem Hofgut).
Online erschienen: 2022-07-06
Erschienen im Druck: 2022-07-31
© 2022 Klaus Graf, publiziert von Walter de Gruyter GmbH, Berlin/Boston
Dieses Werk ist lizensiert unter einer Creative Commons Namensnennung 4.0 International Lizenz.
[1] https://archivalia.hypotheses.org/97818.
[2] https://archivalia.hypotheses.org/51974.
***
Siehe auch
https://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCrst_zu_Stolberg-Wernigerodesche_Bibliothek
https://www.stolberg-wernigerode.de/bibliothek
https://provenienz.gbv.de/F%C3%BCrstlich-Stolberg-Werniger%C3%B6dische_Bibliothek
28.2.2023 https://archivalia.hypotheses.org/167220

12 museums among cultural sites damaged or destroyed in Ukraine confirms UNESCO
Monitoring-Initiative zur Dokumentation und Bewertung von Schäden an Kulturgut in der Ukraine
Grabungen vor Naumburger Dom: Rückschlag durch Vandalismus
Guerre en Ukraine : plus de 150 sites culturels endommagés ou détruits
Guerre en #Ukraine : plus de 150 sites culturels endommagés ou détruits @UNESCO I @ONUinfo 🔗 https://t.co/rUKDiYnSFs pic.twitter.com/ux2KQtR5eG
— ICOM (@IcomOfficiel) June 24, 2022
Kloster Marienthal will Handschriften nicht auf Kunstmesse in Maastricht präsentieren lassen
Heute meldete der MDR:
“Äbtissin Elisabeth Vaterodt sagte MDR SACHSEN, der 800 Jahre alte Marienthaler Psalter und weitere Handschriften würden nicht auf der weltweit führenden Kunstmesse “The European Fine Art Fair” (TEFAF) in Maastricht präsentiert.
Ein Schweizer Geschäftsmann wollte die Werke ab Freitag einem Publikum aus aller Welt zum Verkauf anbieten. Der Verkauf der Handschriften sollte mehrere Millionen Euro einbringen und damit die offenbar leeren Kassen des Klosters St. Marienthal wieder auffüllen. Archivare, Historiker und Politiker hatten das Vorhaben des Konvents scharf kritisiert. […]
Nun scheint der öffentliche Druck auf die Äbtissin zu groß geworden zu sein. Derzeit gebe es Verhandlungen mit dem Freistaat Sachsen, wie es mit den Schriften weitergeht, sagt Elisabeth Vaterodt. Auch Sachsens Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU) bestätigte dem MDR, dass es Gespräche mit der Klosterleitung gibt. Ziel sei es, das für die sächsische Geschichte so bedeutsame Kulturgut für Sachsen zu bewahren.
Äbtissin hält an Zusammenarbeit mit Schweizer Kunsthändler fest
Sachsen hat für das kulturhistorisch wertvolle Buch aus Ostritz bislang 1,2 Millionen Euro angeboten. Der Schweizer Handschriftenhändler, der den Psalter für das Kloster verkaufen sollte, hat den Wert dieser Schrift und anderer Werke aus der Klosterbibliothek aber auf mehr als 4 Millionen Euro geschätzt. Kunstexperten halten diesen Preis für viel zu hoch. Die Ostritzer Äbtissin sieht aber derzeit keine Veranlassung die vertraglich geregelte Zusammenarbeit mit dem Schweizer Geschäftsmann zu beenden. Das hat sie am Freitag gegenüber MDR SACHSEN noch einmal betont.”
Zu dem im Mai hier enthüllten Skandal: https://archivalia.hypotheses.org/145746
Totalversagen der Bayerischen Staatsbibliothek beim Schutz von Klosterbibliotheken
Im Dezember 2021 stellte ich Anfragen an die BSB, auf die ich erst jetzt eine Antwort erhielt:
“Sehr geehrter Herr Graf,
zu Ihren Fragen zum Kloster Reisach und seiner Bibliothek können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Bei dem Kloster handelt es sich um ein staatseigenes Gebäude, das vom Orden der Karmeliter bis zur Auflösung des Klosters 2019 genutzt wurde. Über die weitere Verwendung des Gebäudes liegt derzeit (April 2022) noch keine Entscheidung vor. Von dieser Entscheidung wird maßgeblich das weitere Vorgehen zur Sicherung und zum Umgang mit dem Bibliotheksbestand, der auch staatseigene Bücher enthält, abhängen. Bis dahin kann die Bibliothek noch in ihren historisch wertvollen Räumen und Regalen im geschlossenen Gebäude und ehemaligen Klausurbereich verbleiben, in dem sie geeignet untergebracht ist. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Bestände in dem abgeschlossenen und gesicherten Gebäude einer anderen Gefährdung ausgesetzt sind als bisher. Ihre konkreten Fragen zu den Dreharbeiten haben wir dem für das Kloster Reisach zuständigen Staatlichen Bauamt Rosenheim vorgelegt und können Ihnen folgende Informationen geben:
* Wieso wurde von der Sicherung des Bestands in fachlich geeigneten, hinreichend gegen Verluste gesicherten Räumlichkeiten abgesehen?
Es wurde nicht davon abgesehen, denn die im 2.OG situierte Bibliothek, ist mittels geeigneter Alarmsicherung ausreichend gegen Diebstahl gesichert. Die klimatischen Bedingungen wurden mit einem Restaurator abgestimmt – eine Verbringung der Bücher erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand als nicht zielführend.
* Gab es bei den Dreharbeiten jeweils eine speziell für die Aufsicht über die Bücher zuständige Person?
Während der gesamten Dreharbeiten war eine vom Bauamt bevollmächtigte Aufsichtsperson vor Ort, sowie eine weitere Aufsicht seitens der Produktionsfirma. Dritte Personen hatten zu keinem Zeitpunkt Zutritt zur Klosteranlage.
* Da zu erwarten ist, dass sicherheitsrelevante Fragen nicht detailliert beantwortet werden: Wurden seit der Aufgabe des Klosters hinreichende Maßnahmen zur Sicherung der Bibliothek ergriffen und wird bei weiteren Planungen bedacht, dass die Existenz einer “verlassenen” wertvollen alten Klosterbibliothek durch die Ausstrahlung des Tatorts bundesweit bekannt wurde (der Drehort ist leicht recherchierbar) und sich dadurch auch das Risiko für die Buchbestände erhöht hat?
Eine angemessene Sicherung des Gebäudes lag und liegt vor; die konkreten Filmaufnahmen für den Tatort führen daher trotz der jetzt möglicherweise größeren Bekanntheit des Ortes nicht zu einer Risikosteigerung für die Buchbestände, die weitere Maßnahmen erfordern würde.
* Wäre es aufgrund der statischen Probleme der Klosterkirche nicht dringend geboten, die angrenzende Bibliothek in Sicherheit zu bringen?
Laut Auskunft des Staatlichen Bauamts besteht eine für die Sperrung statische Relevanz nur im Bereich des Gewölbes des Kirchenschiffs. Die Räumung / Sperrung des angrenzenden Bibliotheksbereiches ist nicht erforderlich.
* Hat eine Inventarisierung durch den Freistaat stattgefunden oder ist eine solche geplant?
Die Klosterbibliothek wurde verschiedentlich durch die Bayerische Staatsbibliothek besichtigt und die alten Kataloge liegen vor. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Bibliothek in einem grob nach Formaten und Fachgebieten geordneten Zustand befindet. Vor Ort ist ein alphabetischer Katalog vorhanden, der aber den historischen Bestand eher nicht bzw. nur unvollständig enthält. Die Bestände sind ohne eine aufwendige, vollständige Inventarisierung und Erschließung derzeit nicht benutzbar und wirken nur museal. Ob und wie diese Erschließung erfolgen kann, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.
* Exemplarisch sei nach den 15 Inkunabeln gefragt: Sind alle noch vorhanden?
Die Bayerische Staatsbibliothek hat 15 Bände mit Inkunabeln und Handschriften bei der letzten Begehung identifizieren können und für eine weitere Erschließung sowie Durchführung von bestandserhaltenden Maßnahmen vorläufig in die BSB transferiert.
Hinsichtlich der Klöster Dettelbach und Engelberg ist festzustellen, dass ältere Bestände von Klosterbibliotheken nicht zwingend als Eigentum des Freistaats Bayern anzusehen sind. Es ist jeweils die konkrete historische Situation der Säkularisation zu betrachten. Bei den genannten Klöstern war nicht davon auszugehen, dass es sich hier um staatliches Eigentum handelt; vielmehr ist vom Eigentum des Ordens auszugehen, der selbstverständlich darüber verfügen kann ohne die Erlaubnis des Freistaats Bayern einzuholen. Dennoch war es ein Anliegen des Ordens, die wertvollen Teile der Bestände zu sichern. Der Franziskanerordnen hat daher der Bayerischen Staatsbibliothek im Jahr 2020 einen Bestand von 260 Bänden mit Inkunabeln und Frühdrucken überlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schnitzlein
Bayerische Staatsbibliothek”
Den Wahrheitsgehalt der Auskunft kann ich natürlich nur teilweise überprüfen. Ich schließe nicht aus, dass die Bibliothek lügt. Angesichts meiner Befunde zu den Besitzvermerken der Klosterbibliotheken Dettelbach und Engelberg, ist es dreist zu behaupten, dass es sich nicht um Säkularisationsgut handelt und damit um Staatseigentum. Das Gegenteil ist der Fall: Es müsste in jedem einzelnen Fall gezeigt werden, dass die Stücke nach 1803 erworben wurden, denn alles spricht dafür, dass sie in der Frühen Neuzeit zusammengetragen wurden.
https://archivalia.hypotheses.org/136529
https://archivalia.hypotheses.org/135668
Natürlich darf der Orden definieren, was er für “wertvoll” hält. Zeugnisse der Klostergeschichte wie historische Besitzvermerke aus der Frühen Neuzeit lässt er und die BSB schutzlos.
Papstaudienz: Ministerpräsident Kretschmer wird vermutlich nicht wagen, die Causa St. Marienthal anzusprechen
Die störrische Äbtippse müsste durch einen Wink aus Rom zur Räson gebracht werden, aber man wird kaum hoffen dürfen, dass der Ministerpräsident den Skandal in Rom thematisiert.
Über die vatikanische Genehmigungspflicht beim Kulturgüterverkauf fand ich in dem neuen Band „…dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen” (Näheres) auf S. 41 Anm. 87:
Für die auf den zu behandelnden Zeitraum folgenden Jahrzehnte ist Folgendes festzuhalten: Pius XII. ordnete
im Jahr 1951 an, dass grundsätzlich bei jeder Veräußerung im Gegenwert von mehr als zehntausend Franken
oder Lire in Gold der Apostolische Stuhl einbezogen werden musste: Siehe Jone, Gesetzbuch 2 (wie Anm.
70) 697. Erst in den Sechzigerjahren setzten legistische Mechanismen ein, die einen vergleichsweise flexiblen
Umgang mit der „Romgrenze“ ermöglichten: Siehe dazu Bruno Primetshofer, Ordensrecht auf der Grundlage
der nachkonziliaren Rechtsentwicklung unter Berücksichtigung des staatlichen Rechts Österreichs, der Bundesrepublik
Deutschland und der Schweiz (rombach hochschul paperback 89, Freiburg im Breisgau 1978) 132.
Aus dem Reskript Cum admotae vom 6. November 1964 (Acta Apostolicae Sedis 59 [1967] 374–378), dem
Dekret der Religiosenkongregation Religionum laicalium vom 31. Mai 1966 (Acta Apostolicae Sedis 59 [1967]
362–364) und dem Motu proprio Pastorale munus Pauls VI. vom 30. November 1963 (Acta Apostolicae Sedis
56 [1964] 5–12) ging insgesamt die Zuständigkeit der Bischofskonferenzen zur Festlegung der Romgrenze
hervor, und dies auch für den Ordensbereich. Im Mechanismus hat sich daran auch unter dem Reglement des
CIC 1983 nichts geändert. In Anbetracht der Dokumente aus den 60er Jahren ergab sich als Romgrenze für
Österreich der Betrag von 3 Millionen Schilling, für die damalige Bundesrepublik eine Grenze von 500.000
DM für Verkäufe und eine Million DM bei Aufnahme von Darlehen und für die Schweiz eine Romgrenze von
200.000 SFr. Was die heutige in Österreich maßgebliche Rechtslage betrifft, so ist die Wertgrenzenfestsetzung
der österreichischen Bischofskonferenz aus dem Jahr 2007 heranzuziehen. Demnach beträgt der entsprechende
Betrag 3 Millionen Euro, die für den weltgeistlichen kirchlichen Bereich geltende „Untergrenze“, ab der eine
Genehmigung des Diözesanbischofs erforderlich ist, 80.000 Euro: Siehe Schima, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
(wie Anm. 61) 1454f., mit Hinweis auf Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz
45/2008, Pkt. 4.
Ukrainians are using 3D technology to preserve hundreds of cultural artifacts in a digital archive
Verkäufe sogenannter Inkunabel-“Dubletten” durch die Österreichische Nationalbibliothek im 20. Jahrhundert
Katharina Kaska: Unabhängige Experten? Die Nationalbibliothek als Gutachter und Käufer von klösterlichem Buchbesitz. In: „…dass die Codices finanziell unproduktiv im Archiv des Stiftes liegen”. Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit (2022, Paywall), S. 71–96, hier S. 81 Anm. 81 entnehme ich:
“Noch bis weit ins 20. Jahrhundert wurden von der NB Dubletten von Inkunabeln und Frühdrucken verkauft und getauscht, um Neuankäufe zu finanzieren, und damit die Bedeutung des Exemplars und der Provenienz negiert. Siehe Trenkler, Geschichte (wie Anm. 5 [= Geschichte der Österreichischen Nationalbibliothek. Zweiter Teil, 1973 – Zusatz KG], 32 mit Verweis auf einzelne Verkaufsvorgänge aus der Ära Bick [1923–1938, 1945–1949, Zusatz KG] und 226 zu Verkäufen 1949. Diese Vorgänge sind bisher noch nicht im Detail aufgearbeitet (knappe Hinweise in Mazal, Inkunabelkatalog [wie Anm. 38] XXXf., XXIVf.). Ernst Trenkler schreibt, dass hauseigene Bände abgegeben wurden und besser erhaltene und schöner gebundene Exemplare der Fideikommissbibliothek behalten wurden (Geschichte 32 Anm. 11). Zur Fideikommissbibliothek siehe http://fkb.onb.ac.at/ und die dort genannten Publikationen. Zu Dublettenverkäufen in Bibliotheken allgemein: Klaus Graf, Über die Abgabe angeblicher Inkunabeldubletten durch Bibliotheken, Archivalia 11. 5. 2019, https://archivalia.hypotheses.org/99489”
Diesen Blogbeitrag nennen Katharina Kaska und Christoph Egger in ihrer Einleitung (S. 11) eine “materialreiche Zusammenstellung”.
Kirche will keinen Kulturgutschutz
Zur Causa St. Marienthal erschien ein recht ausführlicher Artikel auf katholisch.de, der wenig Hoffnung macht.
Die katholische Kirche verweigert sich jeglichem Kulturgutschutz. Christoph Mackert wurde für den Artikel interviewt und sprach sich für eine Änderung des Kulturgutschutzgesetzes aus:
Dürfen Klöster ihre Kunstgegenstände einfach so verkaufen? Grundsätzlich ja, antwortet Mackert. Die Güter eines Klosters seien aus rechtlicher Perspektive Privatbesitz und fielen deshalb nicht unter das sogenannte Kulturgutschutzgesetz. Die bundesgesetzliche Regelung aus dem Jahr 2016 soll verhindern, dass Kunstwerke von nationaler Bedeutung aus Deutschland ausgeführt werden – ebenso sollen Kulturgüter fremder Nationen möglichst wieder an ihr Ursprungsland zurückgegeben werden. Kirchen und Klöster könnten ihren Kunstbesitz auf Antrag in die Liste der staatlich zu schützenden Güter aufnehmen lassen, aber das sei freiwillig, erklärt Mackert. Als Angehörige eines Ordens päpstlichen Rechts müssten die Marienthaler Schwestern lediglich beim Heiligen Stuhl um Erlaubnis bitten, wenn sie Teile ihres Besitzes veräußern wollten, was wohl auch geschehen sei.
Der Wissenschaftler macht den Zisterzienserinnen trotzdem schwere Vorwürfe: Zum einen hätten sie mit dem Verkaufsvorhaben gegen eine Vertragsklausel im Zusammenhang mit seinem Forschungsprojekt verstoßen. Die wissenschaftliche Erschließung der Handschriften wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanziert, im Gegenzug habe sich das Kloster schriftlich verpflichtet, den Kunstbestand dauerhaft zu bewahren. “Was die Äbtissin macht, ist ein klarer Vertragsbruch”, sagt Mackert. Zum anderen gebe es bereits seit vergangenem Jahr Gespräche über einen möglichen Verkauf Marienthaler Bibliotheksbestände an den Freistaat Sachsen, der daran interessiert ist, die Handschriften und weitere Bücher öffentlich zugänglich zu halten. Nun hätten sich die Schwestern vor Ablauf der Verhandlungsfrist an den externen Kunsthändler gewandt, der neben extrem hohen Verkaufspreisen, die er regelmäßig ansetzt, auch für seine hohen Provisionen bekannt sei. […]
Um solche Fälle in Zukunft zu verhindern, wünscht sich Mackert eine Erweiterung des Kulturgutschutzgesetzes: “Die Kirchen und Klöster sind die Hauptgedächtnisträger für den Bereich des Mittelalters. Wenn sie aus finanziellen Gründen nicht mehr in der Lage sind, dieser Verantwortung gerecht zu werden, sollte eine staatliche Taskforce in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Stellen die Möglichkeit erhalten, gefährdete Kulturgüter in die öffentliche Hand zu überführen.”
Mackert übernimmt eine Forderung von mir, die ich am 9. Mai so formulierte:
Die Auflösung von Klosterbibliotheken, wenn diese schützenswertes Kulturgut sind, darf vom Staat nicht einfach hingenommen werden. Es bedarf einer bundesweiten Task force, die auf der Basis einer flächendeckenden Inventarisierung notfalls auch gegen die kirchlichen Eigentümer Rettung und/oder Dokumentation veranlasst. Es ist ein Unding, dass virtuelle Rekonstruktionen von Klosterbibliotheken sich noch nicht mit solchen hochgradig gefährdeten Ensembles befassen. Diese Task force muss mit einem stattlichen Stiftungsetat ausgestattet werden. Wird das Problem nicht langfristig und systematisch angegangen, bleibt es bei hektischen Rettungsversuchen, und der Antiquariatshandel lacht sich ins Fäustchen.
Eine Nebelkerzentaktik wendet ein Vertreter der Bischofskonferenz an:
Jakob Johannes Koch hat Verständnis für die prekäre Situation der Schwestern. Er ist Kulturreferent der Deutschen Bischofskonferenz und weiß, auf welche finanziellen Probleme viele Klöster zusteuern. “Fälle wie der um den Marienthaler Psalter sind typisch für unsere Zeit, in der es den Orden massiv an Nachwuchs fehlt. So etwas wird in Zukunft häufiger vorkommen”, sagt Koch im Gespräch mit katholisch.de. Viele Ordensgemeinschaften sind überaltert und verlieren rasant Mitglieder. In den Frauenorden sieht die Statistik besonders düster aus: Laut Information der Deutschen Ordensoberenkonferenz sind nur noch rund 17 Prozent der in Deutschland lebenden knapp 18.000 Ordensfrauen unter 65 Jahre alt. Jährlich verlieren die Frauengemeinschaften etwa 1.000 Schwestern. […]
Im kommenden Jahr plant die Deutsche Bischofskonferenz {…], eine neue Arbeitshilfe zur Neugestaltung und Umnutzung von Kirchen zu veröffentlichen. Was das oft wertvolle Inventar betrifft, komme den Diözesen jedoch zugute, dass sie über eine professionelle Kulturgutverwaltung verfügten, die Kulturgüter beispielsweise zur Verwendung in einer anderen Kirche vermittelt könne. Verkauf an den freien Kunstmarkt komme da BISHER nicht in Frage, so Koch. [Hervorhebung von mir KG]
Eine Ausweitung des Kulturgutschutzgesetzes lehnt er ab: “Die Ausnahme kirchlicher Kunstwerke aus der Regelung ist wichtig, um den Unterschied zwischen Kultur und Kultus zu gewährleisten. Sonst könnten staatliche Stelle womöglich einmal entscheiden, ob ein kostbarer Kelch noch im Gottesdienst verwendet werden darf oder nicht. Er hat aber einen sakralen Charakter und wurde bei aller kunsthistorischen Bedeutung nun einmal für den Kultus geschaffen.”
Das ist ein absurdes Beispiel. Die Denkmalschutzgesetze tragen den Bedürfnissen des Kultus Rechnung, und auch bei dem Kulturgutschutz aufgrund des Kulturgutschutzgesetzes wurde bisher eher zu viel auf private Eigentümer Rücksicht genommen. Ein wirklicher Konflikt kann verfassungskonform überhaupt nicht entstehen. Die Erhaltungspflicht des Kulturgutschutzgesetzes liegt auch im eigenen Interesse der Kirche, wenn diese ihre Lippenbekenntnisse zum Kulturgüterschutz ernst nehmen würde. Üblicherweise achtet sie selbst darauf, kostbare Kelche nicht durch häufige Benutzung im Gottesdienst zu schädigen. Und liturgisch macht es keinen Unterschied, aus welchem Kelch das Sakrament gespendet wird. Bei dem Marientaler Psalter verhält es sich anders. Ursprünglich ein Kultgegenstand, soll er nun meistbietend verscherbelt werden. Er kann im Louvre Abu Dabi landen oder in der Schatulle eines japanischen Milliardärs. Es besteht nicht der geringste Grund, den Psalter bzw. die ganze Klosterbibliothek vom Kulturgutschutz oder dem Denkmalschutzgesetz auszunehmen.
Mit keinem Wort wird der Riesen-Skandal erwähnt, dass die gewissenlose Äbtippse die frevelnde Hand sogar an die wertvollste Urkunde des Klosterarchivs legt, also an Archivgut, was in den (hier nicht gültigen) Archivgesetzen der Kirche aus gutem Grund ausgeschlossen wird.
Fazit: Geht es nicht mit der Kirche, muss es gegen sie gehen. Sie muss alle Privilegien verlieren, um zu jener armen und demütigen Gemeinschaft werden, die den Werten ihres Gründers wirklich Rechnung trägt.
Ein Sammelbecken von über 700 Jahren Kulturgeschichte Sachsens und der Oberlausitz: die Klosterbibliothek St. Marienthal
https://blog.ub.uni-leipzig.de/die-klosterbibliothek-von-st-marienthal/
“Seitdem Ende April 2022 bekannt wurde, dass mit dem ‚Marienthaler Psalter‘ eine reich bebilderte Handschrift des 13. Jahrhunderts aus der Bibliothek des Zisterzienserinnenklosters St. Marienthal über den Schweizer Nobel-Antiquar Jörn Günther zum Verkauf steht, ist das Entsetzen über den drohenden Kulturgutverlust groß. Alarmierte Reaktionen aus wissenschaftlichen Fachkreisen, kultur- und geschichtsinteressierter Öffentlichkeit, aus der Bibliotheks- und Archivszene und nicht zuletzt aus vielen Teilen der sächsischen Politik und Gesellschaft füllen Blogs, Twitter-Kanäle und die Berichterstattung regionaler und überregionaler Medien. Inzwischen konnte der Freistaat Sachsen zusammen mit großen Förderpartnern ein attraktives Lösungsangebot zusammenstellen, um den drohenden Verkauf abzuwenden. Nun muss sich das Kloster positionieren: zum Verhandlungsangebot des Freistaats, aber auch zur eigenen Verantwortung für das kulturelle Erbe Deutschlands und des eigenen Ordens.”
Der Blogbeitrag würdigt anhand der Handschriften die Bedeutung der Klosterbibliothek als Ensemble.
Videos zum Denkmalpreis des Bezirks Schwaben 2022
Ukrainisches Nationaldenkmal in Flammen – Kloster Sviatohirsk
Causa St. Marienthal: Bistumsarchiv wimmelt mich ab
Zur Verscherbelung einer Archivurkunde durch das Kloster Marienthal mailte ich am 25. Mai 2022 der Leiterin des Archivs des Bistums Dresden-Meißen:
“Sehr geehrte Frau Kollegin,
bezüglich der Aufforderung an das Bistum in https://archivalia.hypotheses.org/146996 bitte ich Sie, diese der Bistumsleitung befürwortend weiterzuleiten. Sind Ihnen für die nicht der diözesanen Obrigkeit unterstehenden Ordensinstitute gesamtkirchliche Rechtsnormen bekannt, die der Veräußerung von Archivgut entgegenstehen? Ich erlaube mir, meinen Kurskollegen Dr. Helbach, der möglicherweise weitere Informationen dazu bereitstellen kann, ins CC zu setzen.
Mit kollegialem Gruß
Dr. Klaus Graf”
Heute kam die Antwort:
“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,
Ihre Beiträge müßten Sie bitte direkt nach Rom senden. Seien Sie versichert, daß alles im Rahmen des Kirchenrechts Geforderte und unabhängig davon im Interesse unseres Bistums Mögliche seitens der Bistumsleitung unternommen worden war.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Mitzscherlich”
Der Kampf gegen gewissenlose Kulturgutschändung durch die Katholische Kirche findet offensichtlich weder bei den Kirchenbibliothekaren noch bei den kirchlichen Archivkolleg*innen Verbündete.
Zur Causa St. Marienthal weist https://archivalia.hypotheses.org/145746 (mit diesem) 10 Folgebeiträge nach.
Die Wittenberger Judensau vor dem Bundesgerichtshof
Die Wittenberger Judensau vor dem Bundesgerichtshof
Karlsruhe 30. Mai 2022
Pressemitteilung Nr. 57/22 vom 5.5.2022 (bundesgerichtshof.de)
Bericht und Analyse
von
Wolfgang H. Deuling
In Sachen Düllman gegen Ev. Stadtkirchengemeinde Wittenberg erschienen zur mündlichen Verhandlung über die Revision des Klägers gegen das Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg vom 04. Februar 2020 nach Aufruf der Sache am 30. Mai 2022:
- mit dem Revisionskläger Herrn Michael Düllmann und in Begleitung von Herrn Rechtsanwalt Hubertus Benecke und Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Rohnke
- für die Revisionsbeklagte und in Begleitung von Herrn Pfarrer Keilholz und Herrn Jörg Bielig, Vorsitzender des Kirchengemeinderats, Frau Rechtsanwältin Dr. Brunhilde Ackermann
Der VI. Zivilsenat tagte unter dem Vorsitz von Herrn Richter Stephan Seiters, Berichterstatterin war Richterin Frau Vera von Pentz. Weiter anwesend waren die Richterin Dr. Oehler, Richter Dr. Klein, Richterin Dr. Linder als beisitzende Richter und Richterinnen.
Der Vorsitzende Richter führte detailliert in den Sach-und Streitstand ein. Er stellte zunächst klar, dass die Skulptur und Inschrift – isoliert betrachtet – eine Beleidigung des Klägers, der auch aktiv legitimiert sei, darstelle. Sie sei „steingewordener Antisemitismus“ bzw. „in Stein gemeißelter Antisemitismus“.
Die Beklagte sei auch passivlegitimiert und begehe eine eventuelle Beleidigung auch durch aktives Tun, was jedenfalls in der Restaurierung liege.
Die Skulptur und Inschrift wurde in den letzen 130 Jahren mindestens 4/5 mal gründlich und substanzerhaltend restauriert – zuletzt 2017 aus Anlass der Feierlichkeiten zum 500-jährigen Jubiläum des Beginns der protestantischen Reformation von Martin Luther.
Das Wittenberger Judensau-Relief 2022
Postkarte der 1920er/1930er Jahre aus dem Verlag H. Rubin, Dresden,
mit dem Aufdruck „Echte Photographie“ auf der Rückseite.
Das Wittenberger Judensau-Relief 2022
Weniger eindeutig war dann allerdings die Einschätzung des Vorsitzenden zu der sogenannten „Kontextualisierung“. Insoweit folgte der Senat grundsätzlich der Überlegung der Vorinstanz, dass durch den sogenannten „Schrägaufsteller“ und das Bodendenkmal ein einheitlicher Aussagegehalt mit dem Relief geschaffen werde. Diese Elemente sind also nach Auffassung des Senats grundsätzlich geeignet, die antisemitische Aussage des Reliefs zu relativieren.
Problematisch war für die Klägerseite dann allerdings insbesondere der nächste Gedankenschritt des Vorsitzenden. Danach hielt der Senat offenbar die Antragsfassung des Klägers – Entfernung der Skulptur – für zu weitgehend, da dies alle denkbaren Kontexte erfassen würde. Der Senat war offenbar der Auffassung, eine Verurteilung zur Entfernung sei nur dann möglich, wenn es keinerlei denkbare Erläuterung gäbe, die die Rechtswidrigkeit beseitigen könnten. Davon war der Senat offenbar nicht überzeugt.
Es gab dann Plädoyers und Repliken von Prof. Rohnke und Frau Dr. Ackermann, die insbesondere das Cancel-Culture-Theorem, z.B. „Mohrenstraße“, bemühte.
Frau Dr. Ackermann erwähnt in ihrer Revisionserwiderung vom 18. März 2021, dass es sich bei der Wittenberger Stadtkirche um eine Weltkulturerbestätte handelt:
https://whc.unesco.org/en/list/783/documents/
Unerwähnt blieb, dass bei dem Unesco-Weltkulturerbeantrag aus dem Jahr 1995 das Wittenberger Judensau-Relief und das Bodendenkmal verschwiegen wurde und dem Welterbekomitee bei seiner Entscheidung im Jahr 1996 nicht bekannt war. Den sogenannten „Schrägaufsteller“ gab es 1995/1996 noch nicht.
Prof. Rohnke hat sehr ausführlich dafür plädiert seinen Antrag auf die konkrete, aktuell streitige Gestaltung und die dort verwendeten Informationen zu beziehen und ausgeführt, dass diese nicht ausreichend seien den antisemitischen Aussagegehalt des Reliefs zu relativieren oder zu neutralisieren.
Weder der Vorsitzende noch andere Mitglieder des Senats kommentierten die Ausführung der Parteivertreter. Auch Fragen wurden nicht gestellt.
Es ist deshalb nicht einfach ein Ergebnis vorherzusehen. Bleibt es bei der Rechtsauffassung, die der Vorsitzende in seiner Einführung geäußert hat, könnte eine Zurückweisung der Revision das Ergebnis sein. Aber auch eine andere Entscheidung ist möglich.
Der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf den 14. Juni 2022, 10.00 Uhr:
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wurde auf 10.000 Euro festgesetzt.
Zu erwähnen ist noch, dass der AfD-Kreisverband Wittenberg vor dem Gebäude des BGH für die Beibehaltung der Wittenberger Judensau-Skulptur mit 4 Personen und einem Transparent demonstrierte.
Last but not least siehe zur Wittenberger Judensau auch Archivalia:
https://archivalia.hypotheses.org/126217
und
Berichterstattung „Jüdische Allgemeine“ vom 02. Juni 2022:
https://www.juedische-allgemeine.de/politik/antisemitismus-in-stein/
Bücherverkäufe österreichischer Klöster in der Zwischenkriegszeit
«Die Hohenzollern und die Nazis» wird Sachbuch des Jahres
Virtuelle Rekonstruktion zerstörten ukrainischen Architekturerbes
Im Sommer 1933 posierte Joseph Goebbels mit dem Exkronprinzen Wilhelm von Preußen am Kaffeetisch
“Rücksichtnahme auf die Autonomie der Kirchen und Religionsgemeinschaften” – wieso dürfen kirchliche Kulturgüter unbeschränkt ins Ausland abwandern?
Zu § 9 des Kulturgutschutzgesetzes lesen wir die amtliche Begründung:
https://dserver.bundestag.de/btd/18/074/1807456.pdf
Die Kirchen haben Rechte (wenn es gilt, entfremdetes Kulturgut zurückzufordern), aber keinerlei Pflichten (wenn es gilt, Kulturgut zu schützen). Quousque tandem? Wie lange halten die Kirchen den Staat noch im Würgegriff?
Blog Archaeologik: “Marienthaler Nonnen ohne Gewissen”
Seit dem 9. Mai dieses Jahres beschäftigt uns der Kultur-Skandal der Zisterzienserabtei Marienthal in der Oberlausitz, die wertvollste Handschriften über den berüchtigten Antiquar Jörn Günther verscherbeln will. Eine wie immer präzise Darstellung des Falls gibt Rainer Schreg in seinem geschätzten Blog Archaeologik. Er zitiert auch meine Forderung:
“Es bedarf einer bundesweiten Task force, die auf der Basis einer flächendeckenden Inventarisierung notfalls auch gegen die kirchlichen Eigentümer Rettung und/oder Dokumentation veranlasst. Es ist ein Unding, dass virtuelle Rekonstruktionen von Klosterbibliotheken sich noch nicht mit solchen hochgradig gefährdeten Ensembles befassen. Diese Task force muss mit einem stattlichen Stiftungsetat ausgestattet werden. Wird das Problem nicht langfristig und systematisch angegangen, bleibt es bei hektischen Rettungsversuchen, und der Antiquariatshandel lacht sich ins Fäustchen.”
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Der Plan, die wertvollste Urkunde des Klosterarchivs ebenfalls zu verkaufen, löste Empörung aus.
Wenn diese Nachricht sich bewahrheitet, wäre eine neue Dimension des Ausverkaufs #Kulturerbe #Marienthal erreicht. Archive sind lebendiges Gedächtnis, Urkunden sind keine Sammlerstücke. Die Archivwelt muss sich einschalten @VdALVSachsen @VdAarchiv! https://t.co/WR7zZ1ulVx
— Andreas Rutz (@AndreasRutzSLG) May 25, 2022
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Jules van der Ley sagt: Wer verramscht, was Generationen getreulich verwahrt haben, hat keine guten Hände.
Die Nonnen bewerben ein dilettantisches Video mit einem Spaziergang durch die öffentlich zugänglichen Teile des Klosterareals.
Italy: Confiscation of properties and business enterprises of art trader Gianfranco Becchina
Sicily’s anti-mafia unit confirms seizure of property belonging to Gianfranco Becchina, who for forty years headed one of Italy's most notorious antiquities trafficking cells.
Becchina sold hundreds of those antiquities to the Getty and others https://t.co/bMx61FwCnd
— Chasing Aphrodite (@ChasingAphrodit) May 25, 2022
Causa Kloster St. Marienthal: Jörn Günther bietet auch Urkunde aus dem Klosterarchiv an
Ein absoluter Tabubruch: Jörn Günther bietet nicht nur den Marienthaler Psalter (für 4 Mio. Euro) und das Kapiteloffiziumsbuch von Altzelle (für eine halbe Mio.), sondern auch Archivgut aus dem Archiv der Zisterzienserinnenabtei St. Marienthal an, nämlich die “Marienthaler Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom 13. August 1357” (Näheres im PDF). Noch nie wurde meines Wissens in jüngerer Zeit aus dem Provenienzbestand eines Klosterarchivs ein Archivale zum Einzelverkauf bestimmt. Ein No-go! Trotz aller schändlicher Kulturgutzerstückelungen im Bibliotheksbereich konnte man sich bislang sicher sein, dass die Klosterarchive unangetastet blieben. Das ist nun vorbei. Die Äbtissin hat anscheinend den Verstand verloren, sie wurde vertragsbrüchig und lügt dreist.
Nach wie vor ist es wichtig, eine möglichst breite Öffentlichkeit von dem von mir am 9. Mai 2022 aufgedeckten Skandal zu unterrichten. Teilen Sie die einschlägigen Beiträge in den Social Media, sprechen Sie mit Kolleg*innen, schreiben Sie ganz konventionell Briefe an den Ministerpräsidenten von Sachsen usw. Auch wenn es keine Petition gibt, können Sie viel dafür tun, dass der öffentliche Druck aufrecht erhalten bleibt!
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Christoph Mackert hat dem MDR ein Interview gegeben:
Geld wurde offenbar genügend eingeworben, denn der Freistaat hat, so Mackert, “potente Partner” gefunden, die dem Kloster, wenn es denn wieder an den Verhandlungstisch zurückkehren würde, ein “überzeugendes Angebot” machen könnten. Das Problem bei Jörn Günther sei, dass dieser einer von zwei in der Schweiz ansässigen “Luxusantiquare” sei, die “Phantasiepreise” erzielen könnten. Eine Entscheidung, ob die hoffentlich als Ganzes angekaufte Klosterbibliothek einschließlich der kostbaren, vor der Reformation geretteten Handschriften letztlich in Leipzig oder in Dresden ihren Platz finden könne, sei jetzt nicht vordringlich.
In Sachsen Digital ist der Psalter für jeden online zugänglich: http://digital.slub-dresden.de/id1801040079
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https://www.alles-lausitz.de/kloster-st-marienthal-bald-ohne-den-psalter.html
„Ich sehe überhaupt keine Veranlassung, die Zusammenarbeit, die vertraglich geregelt ist, zu beenden“, erklärte Äbtissin Elisabeth Vaterodt in einem Dienstag auf katholisch.de veröffentlichten Interview. Im Blog https://archivalia.hypotheses. org bekundete dessen Betreiber Dr. Klaus Graf noch am Dienstag unter der Überschrift: ’Keine Entspannung in der Causa St. Marienthal: Äbtissin uneinsichtig’: „Die selbstgerechte Klostervorsteherin unterstellt dem Land Sachsen eine Falschaussage, wenn es sagt, man habe vereinbart, ’dass das Land bis Ende Juni Zeit habe, um ein eigenes Angebot für die Handschriften vorzulegen’“. Nach Angaben des MDR würde der Freistaat über 1,2 Mio. Euro anbieten, Schätzungen gehen jedoch von einem Wert von 4 bis 5 Millionen Euro aus.
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Und hier noch eine anonyme Stimme aus dem Kreis katholischer Altbestandsbibliothekar*innen:
Die Äußerungen der Äbtissin, die man lesen konnte, lassen ja erkennen, dass auf dieser Seite keine Einsicht zu erwarten ist. Die Abtei darf zwar wie ein Privatmann frei über ihr Eigentum verfügen […], aber zumindest moralisch hat sie eine Verantwortung vor der Geschichte und dürfte das ihr anvertraute kulturelle Erbe nicht als Verfügungsmasse betrachten – sofern die öffentliche Hand ihr hilft, dieses Erbe zu bewahren, und genau das ist ja auch geschehen. Nur der Staat kann hier wirksam Druck machen.
Andererseits geraten alle kirchlichen Bibliotheken durch ein solches Verhalten in Misskredit. Jeder Bischof – ich kann hier nur über die katholische Kirche sprechen – müsste für die in seiner Verantwortung stehenden kulturellen Einrichtungen (Bibliotheken, Museen; für Archive gilt das sowieso) eine Selbstverpflichtung mit Gesetzeskraft eingehen, dass Kulturgut niemals aus finanzieller Not oder anderen Gründen in private Hände veräußert werden darf. In äußerster Not kommt nur der Staat für eine Abgabe in Frage, der seinerseits den maximalen Schutz gewährleisten muss.
Die Anordnung über die Sicherung und Nutzung der Archive der katholischen Kirche (Kirchliche Archivordnung – KAO), Abdruck im Kirchlichen Amtsblatt des Bistums Dresden-Meißen (PDF), sagt zwar unmissverständlich in § 7 “Archivgut ist unveräußerlich”, gilt aber NICHT für das unmittelbar dem Generalabt unterstehende Kloster St. Marienthal.
Ich fordere das Bistum auf, bei den zuständigen vatikanischen Stellen vorstellig zu werden, dass diese mindestens davon absehen, Erlaubnisse für die Veräußerung von Archivgut zu erteilen!
FAZ greift endlich Causa St. Marienthal auf
Heute @Stefan_Locke zur Tragödie in St. Marienthal/#Ostritz. Ein Wunder wie auf dem Deckengemälde der Klosterbibliothek wird sich kaum ereignen. Vielmehr ist zu hoffen, dass man @SachsenDe erfolgreiche Verhandlungen führt, um den Verlust abzuwendenhttps://t.co/faZoshHjzc pic.twitter.com/uNXDj0pX6C
— Achim Bonte (@bonstabi) May 24, 2022
Leider liegt der FAZ-Artikel hinter einer Paywall. Viel Neues erfährt man nicht. (Meine von der FAZ natürlich nicht erwähnte Berichterstattung begann am 9. Mai. Der Artikel listet alle weiteren Beiträge zum Skandal in Archivalia auf.)
Das Kloster hat sich bei der Erschließung der Bestände im Rahmen eines DFG-Projekts verpflichtet, sie dauerhaft zu bewahren. Sogar der Fall der Klosterauflösung ist geregelt. Was das Kloster mache, sei “glatter Vertragsbruch”, sagt Christoph Mackert von der UB Leipzig.
Das Land Sachsen hält an seiner Darstellung fest, dass es bis Ende Juni Zeit habe, ein Angebot abzugeben.
Das arme Bistum Dresden-Meißen macht sich einen schlanken Fuß bzw. wäscht seine Hände in Unschuld. (Es wäre überfällig, dass die teils steinreichen Diözesen einen gemeinsamen Fonds für kirchliche Kulturgüter – möglichst gemeinsam mit den Bundlesländern und Stiftungen usw. – gründen, um Verluste zu verhindern.)
Jörn Günther will die Verhandlungen mit dem Land führen, das jedoch nicht auch noch Geld für Provision ausgeben will.
Im Zweifel kann das Land nichts machen, da ein Kulturgutschutz ausgeschlossen ist. Einmal mehr ignoriert wird mein Vorschlag, die Klosterbibliothek unter Denkmalschutz zu stellen – das ginge.
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Tag 24 (Dresden) meldete: Nonnen-Kloster will historischen Kunstschatz versilbern und macht sich damit keine Freunde.
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Das Buch von 2021 über St. Marienthal mit dem Beitrag von Eifler über die Klosterbibliothek ist komplett online:
https://www.ibz-marienthal.de/wp-content/uploads/2022/01/Marienthal_Buch-final-21-12-30.pdf
Ukraine: 458 Kulturstätten systematisch beschädigt oder zerstört
“458 Kulturstätten sind bislang in der Ukraine seit Beginn des Kriegs von russischen Truppen systematisch beschädigt oder zerstört worden, entnimmt Jörg Häntzschel (SZ) einem am Dienstag veröffentlichten Bericht des Conflict Culture Research Network, das von dem amerikanischen Anthropologen Brian Daniels mitgegründet wurde, um Kulturzerstörung in Kriegen via Satellit zu dokumentieren. Ihor Poschywajlo, Direktor des Kiewer Maidan-Museums, berichtet vom “Denkmal eines Soldaten in Gostomel, dem die Russen in die Brust schossen. Vom plattgewalzten Denkmal für den 1974 geborenen Opernstar Wassyl Slipak, der 2016 im Osten der Ukraine von einem Scharfschützen getötet wurde. Von einer Kollegin, die mit einem bekannten Künstler verheiratet ist. Die Russen verbrannten sämtliche seiner Werke im Garten ihres Hauses. ‘Putin hat klar gesagt, war er vorhat: Er will alles zerstören, was mit ukrainischer Identität zu tun hat.’ Daniels, der den Krieg vom Satelliten aus beobachtet, ist überzeugt, dass Putins Truppen genau das tun: ‘Es ist eine Taktik der verbrannten Erde. Es geht darum, die historische Präsenz der Ukraine zu entfernen.'””