Wo ist der mörderische Mönch?

Das Vatikanische Geheimarchiv öffnet die Unterlagen aus dem gesamten Pontifikat von Pius XI. für die Forschung. Hubert Wolf hat dazu in der FAZ vom 16.9.2006 S. 41 einen langen Artikel veröffentlicht.

Der gleiche Autor hatte dazu bereits einen auch online einsehbaren Artikel am 2.9.2006 in der NZZ publiziert:
http://www.nzz.ch/2006/09/02/li/articleEEOJK.html

Archiv der aussergewöhnlichen Phänomene

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/projekte/id=186

Noch weithin unbekannt in der Welt der wissenschaftlichen Forschung ist ein Spezialarchiv, das sich seit einigen Jahren die Überlieferung aussergewöhnlicher menschlicher Erfahrungen, parapsychologischer Phänomene sowie so genannter Anomalien zur Aufgabe gemacht hat: Das Archiv des 1950 in Freiburg gegründeten Instituts für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V. (IGPP)
Das Freiburger Institut bewahrt in der Hauptsache die im Rahmen der eigenen wissenschaftlichen Arbeit anfallenden Materialien und Unterlagen auf, um diese längerfristig zu sichern und zukünftigen Forschungsprojekten zugänglich machen zu können. Im IGPP-Archiv liegen demzufolge vielfältige Bestände zu allen Formen außergewöhnlicher Erfahrungen vor, insbesondere zu den Bereichen „Aussersinnliche Wahrnehmung (ASW)“ (Themen wie Telepathie, Hellsehen oder Präkognition) und „Psychokinese (PK)“ (die rein mentale Beeinflussung biologischer oder physikalischer Systeme). Zudem sind zahlreiche Aspekte aus den Grenzgebieten der Psychologie sowie der Anthropologie (beispielsweise Astrologie, Esoterik, „Uri-Geller-Manie“, unorthodoxe Heilverfahren, Jugendszenen, Nahtodforschung, Okkultismus und Okkultkriminalität, Phänomene im religiösen Kontext, Traumforschung, UFO-Forschung, Wunder und Wunderheilungen u.v.a.m.) ausführlich dokumentiert. Umfängliches Aktenmaterial bietet Einblicke in die komplexen Strukturen sogenannter Spuk-Fälle. Weiterhin lassen sich im Archiv unzählige Schilderungen von „Spontanphänomenen“, d.h. Berichten aus Bevölkerung über aussergewöhnliche Erfahrungen, finden.

http://www.igpp.de/german/libarch/info.htm

Deutsche Archivare virtuell grauenhaft unkommunikativ

http://132390.forum.onetwomax.de/topic=100274549223

Beteiligung von Nutzerkreisen bei der Bewertung – 1 sachliche Antwort (Hinweis auf die Diskussionsmöglichkeit im Rahmen des Archivtags).

Im Bilanzband der Archivschule zur Bewertungsdiskussion von 2005 findet sich ein ernüchternder Bericht über das mit grossen Hoffnung gestartete http://www.forum-bewertung.de.

Wer in der Archivliste der Archivschule Marburg ist, wird ebenfalls feststellen, dass US- und französische Archivare in ihren (z.T. jüngeren) Mailinglisten intensiver diskutieren bzw. Mitteilungen verbreiten als deutsche Archivare. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/topics/Foren

In den Kommentaren des Weblogs ARCHIVALIA scheinen ebenfalls die Nicht-Archivare zu dominieren.

http://augias.net hat überhaupt keine interaktive Komponente.

Gedankenaustausch von Archivaren erfolgt daher grundsätzlich immer noch
* durch die seltenen gedruckten Publikationen (eine kontroverse Diskussion findet dabei so gut wie nie statt)
* durch die seltenen persönlichen Begegnungen mit anderen Archivaren (in vielen Fällen maximal 2-3 Jahr)
* durch Telefonate mit Kollegen
* durch direkte Mailkommunikation.

Interaktion ist aber der Zentralbegriff des Web 2.0.

Was ist das Web 2.0?

Linksammlung:
http://www.drweb.de/weblog/weblog/?p=457

Wikipedia über Web 2.0
http://de.wikipedia.org/wiki/Web_2.0

***

Archive und Web 2.0

Weblogs zählen zum Web 2.0, daher auch ARCHIVALIA.

Folksonomies sind für das Web 2.0 wichtig, also die Vergabe von Schlagworten durch Benutzer (“Tagging”).

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinschaftliches_Indexieren

Eine wichtige Anwendung von Folksonomies/Tagging sind Social Bookmarks. Am bekanntesten ist der Anbieter http://del.icio.us

Archivare können dieses Angebot dazu nutzen, eine gemeinsame Linksammlung zum Thema Archivwesen zu pflegen:
http://del.icio.us/tag/Archivwesen

Eine weitere wichtige Tagging-Anwendung ist die Foto-Community Flickr. Unerfreulicherweise ist der Tag archives oder archival bei Flickr absolut wertlos, da er für die individuellen Archive der Mitglieder üblicherweise verwendet wird. Es gibt allerdings 423 Fotos zum Thema (Tag) archivist:

http://www.flickr.com/search/?q=archivist&m=text

Das “Fotoalbum” des Vereins der Archivare von Hawaii demonstriert die Möglichkeiten:

http://www.flickr.com/photos/tags/associationofhawaiiarchivists

Das ist natürlich keine wissenschaftliche Bildersammlung, aber wie jeder andere Verein oder jede andere Berufsgruppe haben auch Archivare das Recht, virtuelle Medien für die gemeinsame Kontaktpflege zu nutzen!

Wenn sich eine Community der Archivare in einem solchen System organisieren würde, könnte diese dafür sorgen, dass die Tags archives/archival durch Zusätze einen spezifischen Inhalt haben.

Einige relevante Bilder kann man bei Flickr durch die Kombination von Tags finden:
http://www.flickr.com/search/?q=oregon+archives&m=text

***

Zukunftsmusik

Bereits heute können Bibliotheksbenutzer in einigen OPACs taggen. Man braucht wenig Phantasie, um sich vorstellen zu können, dass Benutzer auch archivische Findbucheinträge mit ihren eigenen Schlagworten versehen können.

Denkbar sind auch Ergänzungen und Kommentare von archivischen Angeboten.

In Wikis können gemeinsam Transkriptionen archivischer Digitalisate erstellt werden. Siehe auch http://de.wikisource.org

… und, und, und.

Aber da die deutschen Archivare virtuell grauenhaft unkommunikativ sind, werden wir das wohl alles nimmer erleben …

BAM

Das DFG-Projekt Gemeinsames Internetportal für Bibliotheken, Archive und Museen (BAM) hat in den vergangenen Monaten erhebliche Fortschritte gemacht ( http://www.bam-portal.de ). Die Datenbestände wurden um circa 22 Mio. Titel aus dem GBV, circa 1,2 Mio. Titel aus dem Kalliope-Portal sowie um circa 500 Findbücher aus den Beständen des Bundesarchivs erweitert. Dazu kommen kleinere Bestände aus Museen. Um das BAM-Portal nach Ablauf der Förderung durch die DFG weiterführen zu können, haben die bisherigen Projektpartner BSZ, Landesarchiv Baden-Württemberg, Stiftung Landesmuseum für Technik und Arbeit in Mannheim, das Bundesarchiv und die Stiftung Preußischer Kulturbesitz ein Konsortium gegründet, in dem das BSZ die Federführung übernommen hat und weiterhin den reibungslosen technischen Betrieb gewährleistet.

Aus dem ZKBW-Dialog, dem zur 50. Ausgabe zu gratulieren ist!

http://www2.bsz-bw.de/cms/service/fernleihe/zkbw-dialog/zkdial50.html

Die Grundsätze der Aktenkassation

http://mdz1.bib-bvb.de/cocoon/bdlg/Blatt_bsb00000215,00034.html

Georg Hille [Archivrat in Schleswig, gest. 1911]: Die Grundsätze der Aktenkassation. In: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Alterthumsvereine 49 (1901), S. 26-30 mit Diskussion S. 30-31

In der Diskussion übte Prof. Dr. von Zwiedineck (Graz) Kritik am Referenten Hille. Trotz ihrer wissenschaftlichen Vorbildung würden die Archivare meistens den “bureaukratischen Standpunkt einnehmen. Da die Archive aber auch wissenschaftliche Institute seien, müsse auch die Meinung des Historikers dabei befragt werden”.

Schwulenakten vernichtet

Kassationsentscheidungen der Archive werden leider so gut wie nie öffentlich diskutiert.

Ich erinnere mich an einen Artikel der ZEIT wohl aus den 1990ern, bei dem es um die Vernichtung von ästhetisch wertvollen Firmenbriefköpfen durch das Hamburger Staatsarchiv ging.

Ob es zu dem mit beträchtlichem öffentlichen Wirbel verbundenen Fall der Vernichtung von NS-Gerichtsakten außer anmerkungsweiser Erwähnung durch Robert Kretzschmar eine publizierte archivfachliche Debatte gab, ist mir nicht bekannt. Ich möchte es eher kategorisch verneinen.

Auf den Casus spielt Lorenzen-Schmidt in einem Interview an:
“Die Übervorsichtigkeit im Hause wurde noch gesteigert durch den nicht ganz archivgerechten Umgang mit Gerichtsüberlieferungen aus der Nazizeit, die von einem Nicht-Archivar nach groben Vorgaben des Staatsarchivs auf Archivwürdigkeit überprüft wurden. Die Kassationsentscheidung wurde ruchbar und gelangte auch an die Öffentlichkeit.” Inzwischen aber herrsche ein “positives Klima” in Hamburg für Kassationen und Nachkassionen.
http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/transf_hanke.pdf

Einige Zitate aus Presseveröffentlichungen:

Hamburger Abendblatt 28. Juli 2006
“Rosenkranz möchte, daß die Menschen mehr über das Schicksal der homosexuellen Opfer erfahren. […] Ende der 80er Jahre wurden zwar 100 000 NS-Akten freigegeben, doch dem damaligen Leiter des Hamburger Staatsarchivs waren die Schwulenakten zuviel, und er ließ 1996 Tausende davon vernichten, was ihm nicht einmal eine Rüge einbrachte, obwohl der skandalöse Fall den sogar Rechtsausschuß der Bürgerschaft beschäftigte. “Durch diesen unbedachten oder beabsichtigten Ordnungsakt wurden die Opfer ein zweites Mal vernichtet”, meint Rosenkranz. Er wird nicht lockerlassen. Ende der achtziger Jahre wurden viele Akten von schwulen NS-Opfern weggeworfen – angeblich hatte das Archiv keinen Platz.”

taz, die tageszeitung Mai 22, 1996

NS-Justizgeschichte im Reisswolf
Von Silke Mertins

Nicht archivwuerdig: NS-Strafakten ueber Schwule werden teilweise vernichtet

“Ein Sturm der Empoerung von WissenschaftlerInnen und Homosexuellenverbaenden ist ueber das Hamburgische Staatsarchiv und die Justizbehoerde hereingebrochen: Wie kann man ueberhaupt nur in Erwaegung ziehen, den einmaligen Hamburger Gluecksfall eines fast vollstaendigen NS-Strafaktenbestands zerstoeren zu wollen? Der Senat konnte und wollte. Im Rahmen der Ueberfuehrung der NS-Akten in den Bestand des Staatsarchivs – die Aufbewahrungspflicht war abgelaufen – wurde nach Pruefung der “Archivwuerdigkeit” aussortiert und bei Bedarf dem Reisswolf uebergeben. Betroffen sind vor allem Verfahren nach Paragraph 175: Verfolgung von Schwulen. Sie machen den groessten Teil des Aktenbestandes aus.

Nur “Bagatell-Delikte” und Verfahren, in denen keine politische oder Minderheitenverfolgung erkennbar seien, wuerden nach Einzelfallpruefung vernichtet, hiess es. “Das hat sich als Luege entpuppt”, so GALierin Sabine Boehlich. Denn jetzt, so geht aus der Antowrt auf eine GAL-Anfrage hervor, gibt der Senat doch zu, dass auch andere Akten, naemlich strafrechtliche Verfolgung nach Paragraph 175, nicht weiter aufbewahrt werden und somit fuer die wissenschaftliche Forschung fuer immer verloren sind.

“Die Aussagekraft der Akten ist sehr unterschiedlich: Viele lassen nur ein routinemaessiges Verfahren erkennen”, heisst es in der Senatsantwort. Wo Tatbestand und Urteil stark verkuerzt seien, reiche eine beispielhafte Aufbewahrung. Soll heissen: Der Rest wird vernichtet.

Ein Teil der historisch bedeutsamen Akten schwuler Geschichte geht verloren. Gleichzeitig wird ein einzigartig komplettes NS-Justizarchiv zerstoert, obwohl heute gar nicht absehbar ist, welchen Erkenntnisinteressen diese Dokumente, selbst “Bagatell-Delikte”, fuer ForscherInnen des 21. Jahrhunderts haben koennten. Schliesslich, so die KritikerInnen, habe sich vor 15 Jahren auch noch niemand fuer das heute zentrale Thema Alltagsgeschichte interessiert.”

Süddeutsche Zeitung 4. April 1996
Leserbrief von Sabine Boehlich
“In seiner Antwort auf eine von meinen drei Kleinen Anfragen hat der Senat selber zugegeben, dass auch Strafakten ueber Verfahren nach Paragraphen 175 und 175a vernichtet wurden. Dies kann nur bedeuten, dass das Hamburger Staatsarchiv die Paragraphen nicht fuer typisches NS-Recht haelt oder aber den u. a. mit der Justizbehoerde und der Forschungsstelle fuer die Geschichte des Nationalsozialismus in Hamburg verabredeten Kriterien fuer die Aufbewahrung von Akten bei der tatsaechlichen Bearbeitung nicht gefolgt ist.”

SZ 30. März 1996
Leserbrief
“Dass der in seiner Vollstaendigkeit einmalige Hamburger Bestand an NS -Strafjustizakten geschlossen haette erhalten werden muessen, ist nicht nur Prof. Dr. Finzschs Ansicht. Zahlreiche renommierte deutsche und internationale Zeithistoriker haben inzwischen entsprechende Protestbriefe an den Hamburger Buergermeister gerichtet. Norbert Finzsch hat nie behauptet, dass die meisten der NS-Strafakten gegen Homosexuelle in Hamburg vernichtet worden seien. Streitpunkt ist vielmehr, dass selbst nach den Kriterien, die vom Staatsarchiv fuer die Aussortierung formuliert worden waren, keine Akte haette vernichtet werden duerfen, in der Angehoerige verfolgter Minderheiten als Taeter oder Opfer auftauchen, also auch keine einzige Akte nach Paragraphen 175, 175a.

Diese Kriterien sind jedoch nicht eingehalten worden: Wie bereits in den Antworten auf drei Kleine Anfragen der GAL in der Buergerschaft im Sommer 1995 zugegeben werden musste und auch anderweitig nachweisbar ist, wurden Akten, die sogenannte vergessene NS-Opfergruppen betreffen, dem Reisswolf uebergeben. Dennoch verbreiten Archivleiter Loose und sein zustaendiger Abteilungsleiter, Hans-Wilhelm Eckardt, in oeffentlichen AEusserungen hierzu bis heute die Unwahrheit.

Hinzu kommt, dass nicht einmal die Anzahl und Art der vernichteten Akten dokumentiert wurde, was allen archivarischen Gepflogenheiten – auch bei Massenakten – widerspricht und somit als aeusserst unprofessionelles Vorgehen zu bezeichnen ist. Worauf sich also das blinde Vertrauen des SPD -Kulturpolitikers Kopitzsch (obendrein Historiker von Beruf!) gruendet, er traue dem Staatsarchiv nichts Boeses zu, bleibt sein Geheimnis.”

SZ 12. März 1996
Schwere Vorwuerfe gegen Hamburger Staatsarchiv Wichtige Akten ueber Nazi -Opfer vernichtet?. Historiker spricht von wissenschaftlicher Katastrophe – nach Ansicht der Behoerden zu Unrecht

taz 21. Oktober 1995

“Seit 1987 sortiert und katalogisiert eine Arbeitsgruppe der Hamburger Justizbehoerde den insgesamt 100.000 Faelle umfassenden Bestand an Sondergerichts-, Land- und Amtsgerichtsakten, der in einzelnen Jahrgaengen ueber 90 Prozent der gesamten Justizakten der Zeit repraesentiert. Nach und nach sollen die Akten in das Hamburger Staatsarchiv ueberfuehrt werden. Bis heute wurden von 72.100 bewerteten Akten nur 13.600 als bewahrenswert eingeschaetzt. Der Leiter des Hamburger Staatsarchivs, Hans-Dieter Loose, haelt die Angst, Wichtiges koenne verlorengehen, fuer unbegruendet: “Homosexuelle gehoeren wie Juden und Sinti zu den Opfern des Nationalsozialismus. Diese Faelle erhalten wir komplett.”

Dieser Darstellung widerspricht der Jurist Klaus Baestlein. Nach seinen Angaben wurden zwar bis vor anderthalb Jahren die Landgerichtsfaelle zum Paragraphen 175 vollstaendig erhalten, bei den Akten des Amtsgerichts hingegen wurde nur eine von drei Akten fuer archivwuerdig befunden. Baestlein muss es wissen: Er leitete bis zum Fruehjahr 1994 die Arbeitsgruppe, die die Archivierung des Aktenbestandes vorbereitete.

Nur “Bagatellfaelle”, versichert Baestlein, wuerden aussortiert. Doch gerade sie koennten Aufschluesse ueber das Leben unter nationalsozialistischen Vorzeichen geben – ueber den Alltag. Genau hier liegt auch das Interesse von Sexualwissenschaftlern und Historikern wie Ruediger Lautmann, Martin Dannecker, Hans-Georg Stuemke oder Volkmar Sigusch, deren Appelle, den Aktenbestand einsehen und fuer die sozialhistorische Forschung nutzen zu koennen, bislang ungehoert blieben. Anders als im Falle von Juden oder Roma gibt es bis dato keine umfassenden Studien zum gewoehnlichen Alltag gewoehnlicher Homosexueller unter dem Hakenkreuz: Gab es Lokale? Wie schuetzte man sich vor Razzien? Gab es Solidaritaet untereinander? Oder Denunziatonen? Oder auch: Welche Richter taten sich besonders hervor, pikante Details zu erfragen? Wessen Urteile fielen drakonisch aus, wer hingegen liess ab und an Milde walten?

Vielleicht ruehren diese Fragen auch an ein Tabu der westdeutschen Erfolgsgeschichte nach dem 8. Mai 1945: Ueber die Rechtsprechung gegen Homosexuelle durch die NS-Justiz zu reden hiesse zugleich, ueber die juristische Verfolgung Schwuler durch die Nachkriegsbehoerden bis 1969 nicht schweigen zu koennen. Bekanntlich sind nur wenige Homosexuelle, die in Konzentrationslagern den Rosa Winkel tragen mussten, entschaedigt worden.”

Siehe auch:
taz 13. Juli 1995, 10. August 1995.

Weitere Informationen aus dem Lager der Gegner der Kassationen (mit Replik des Staatsarchivs):
http://www.stefanmicheler.de/wissenschaft/art_archiventsorgung_1997.html

Detaillierte Kritik der Kassationen (1999):
http://www.stefanmicheler.de/wissenschaft/art_aktenvernichtung_1999.html

Google and Michigan block access outside U.S.

Update to entry http://archiv.twoday.net/stories/2609488

Peter Suber writes in his “Open Access News”:

Google and Michigan block access outside U.S.
Klaus Graf has pointed out that Google Book Search and the University of Michigan’s MBooks (based on Google scans) both block access to users outside the US.

His test case is Emanuel Geibel’s Gedichte, published in Stuttgart in 1873, the same year that Geibel died [Correction: Geibel died in 1884 but this changes nothing concerning the copyright – it was my mistake]. As Klaus observes, the book is in the public domain in every country on Earth and US users have free online access to the full text.

Comment. When Klaus told me this by email a few days ago, I asked some friends outside the US to click on the link and tell me whether they got a book or an error message. So far, they report no access from Australia, Canada, England, Finland, France, India, Nigeria, and Paraguay. How many report access? None. (Thanks to many friends in many places for rapid turn-around on this informal survey.)

When denying access to non-US users, Google gives this error message:

Page images and the full text of this item are *not available* at this time due to *copyright restrictions*. (Why?) However, you may search within the text of this item to determine the frequency and location of specific words and phrases.

I join Klaus in calling on Google and Michigan either to restore access to non-US users or to explain what copyright problems bar access to this public-domain book.

http://www.earlham.edu/~peters/fos/2006_09_03_fosblogarchive.html#115766385751334831

Thanks, Peter!

Google Newspaper Archives Search

http://news.google.com/archivesearch

http://www.spellboundblog.com/2006/09/06/google-newspaper-archives

So what does this mean for archives? In their FAQ, Google states “If you have a historical archive that you think would be a good fit in News archive search, we would love to hear from you.”. Take a moment and think about that – archives with digitized news content could raise their hand and ask to be included. Google has suddenly put the tools for increasing access in the hands of everyone. The university that has digitized it’s newspapers can suddenly be put on the same level with the New York Times and the Washington Post.

Stichprobenverfahren bei der Bewertung

Das Standardwerk ist:
Matthias Buchholz, Überlieferungsbildung bei massenhaft gleichförmigen Einzelfallakten … 2001

Rezensionen online:
http://www.forum-bewertung.de/beitraege/1024.pdf
http://www.toebak.ch/publikationen/bewertung4.htm

Eine 124-seitige Zusammenfassung von Buchholz von 2002 ist online:
http://hsr-trans.zhsf.uni-koeln.de/hsrretro/docs/artikel/hsr/hsr2002_543.pdf

Transferarbeit von Jehn zur Staatsanwaltschaft Bochum
http://www.archive.nrw.de/dok/Transferarbeiten/Jehn/Transferarbeit_Jehn.pdf

Wikipedia zitierfähig?

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23435/1.html

Weisheit der Massen
Quelle für wissenschaftliche Arbeiten?
Von Karin Wehn und Martin Welker
Telepolis vom 01.09.2006

Die Autoren stellen sich drei Fragen:

1. Was ist eine Enzyklopädie oder, anders gefragt: Wie unterscheidet sich Wikipedia von einer klassischen Enzyklopädie?
2. Welche Faktoren von Wissenschaftlichkeit können von einem Wikipedia-Zitat gestört werden?
3. Sollte ein grundsätzliches Wikipedia-Zitierverbot ausgesprochen werden oder gibt es Fälle, in denen Wikipedia-Zitate sinnvoll sind?

Ihre Antworten fallen aber reichlich unbefriedigend aus.

Die meisten Autoren (und viele Wikipedianer) befinden sich im Irrtum, wenn sie dem Etikett “Enzyklopädie” vertrauen. Die Wikipedia ist eine Mischung aus allgemeiner Enzyklopädie, aktuellem Nachschlagewerk und Fachlexikon. In einer allgemeinen Enzyklopädie findet man weder sehr detaillierte Informationen über seltene Lilien- und Libellenarten und auch nichts über die – immer wieder bei den Löschkandidaten bemühten – Pornosternchen.

Sieht man für eine Anzahl von Artikel, die in Anbetracht der Gesamtzahl (über 400.000 der deutschsprachigen Version) natürlich verschwindend klein ist, die Wikipedia auf dem Niveau eines seriösen Fachlexikons, so ist es natürlich keine Frage, ob sie zitierfähig ist. Natürlich zitieren Historiker und Germanisten das Lexikon des Mittelalters oder das Verfasserlexikon.

Beispiele für solche guten Artikel:
Felix Fabri (besserer Forschungsstand als das Verfasserlexikon)
Judensau (in der Zusammenstellung so in keinem Nachschlagewerk vorhanden)
Ritter Toggenburg (völlig neu erarbeitete Rezeptionsgeschichte der Ballade)
Schöpfungshöhe (ein juristischer Begriff für Laien erklärt)

Wenn Artikel den Forscher weiterführen, dann dürfen sie nicht nur zitiert werden, sie müssen es nach den Standards wissenschaftlichen Arbeitens auch.

Werden die in dem Artikel angeführten sog. Perma-Links verwendet, die sich auf genau eine Version des Artikels beziehen, dann ist auch das Argument hinfällig, die Artikel seien zu instabil. Man muss eine Version zitieren, die keine offenkundigen Mängel aufweist.

Aus dem ZVAB

Spieß, Philipp Ernst
Lebensumstände des weil. Wohlgebohrnen Herrn Philipp Ernst Spieß … von ihm eigenhändig verfaßt. Bey seiner Beerdigung am 8. März 1794 abgelesen und … nebst der dabey gehaltenen Standrede zum Druck befördert. 3 Bl., 25 S. 4°. Orig.-Heftstreifen
Bayreuth, gedruckt mit Hagenschen Schriften, 1794

Seltene einzige Ausgabe des Privatdrucks. Philipp Ernst Spieß (1734-1794), Geschichtsforscher und Archivar auf der Plassenburg, in Culmbach und Bayreuth, galt “als einer der ersten Archivkundigen in Deutschland und mehrere Fürsten schickten ihre betreffenden Beamten zu ihm, um sie durch ihn im Archivwesen und der Diplomatik ausbilden zu lassen” (ADB). Er pflegte enge Kontakte zu einigen fränkischen Abteien wie Banz und Langheim und besonders zu dem Kloster St. Blasien im Schwarzwald und zu den wissenschaftlichen Bestrebungen der Mönche. Spezielle Verdienste erwarb er sich mit Beiträgen zur deutschen und fränkischen Geschichte und bei der Herausgabe des ersten Teils der “Germania sacra”, dem “Episcopatus Wircebergensis”. – Titel fleckig, letztes Blatt mit kleinen Löchern, sonst nur geringe Gebrauchsspuren. – ADB XXXV 183 ff.

[Schlagworte: 18. Jahrhundert, Autobiographien, Kulturgeschichte]
Sprache: Deutsch
Artikel-Nr. 11000
991 weitere Einträge gefunden im
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100 Euro

DDR-Eingaben als Geschichtsquellen

Felix Mühlberg: Bürgen, Bitten und Behörden, 2004 (14,90 Euro)

http://www.deutschesfachbuch.de/info/detail.php?isbn=3320029479&part=1&word=

Aus dem Vorwort:

“Eingaben, also Beschwerdebriefe an Verwaltungen, die Medien, staatliche Institutionen und gesellschaftliche Organisationen, an Parteigrößen oder wichtige Kommunalpolitiker, sind eine bisher kaum beachtete Quelle zur Erforschung der DDR-Geschichte. Das ist umso überraschender, da schon die Beschäftigung mit wenigen Eingaben genügt, um die Vielfalt und Dichte der enthaltenen Informationen zu erahnen. So faszinierte mich die Briefsammlung, da in den überlieferten Eingaben der Zuschauer über fast alle Bereiche des Alltags, ihre Sorgen und Nöte in einer sehr direkten und unvermittelten Sprache berichten. In vielen Eingaben wird nicht nur das Problem und die Forderung vorgetragen. Sie enthalten oft auch Schilderungen des Lebens in der DDR, fast schon ethnographischen Tagebüchern gleich, die einen Einblick in den Alltag der Eingabenautoren ermöglichen. Dies macht die Eingabe als Quelle vor allem für sozial- und kulturgeschichtliche Untersuchungen zur DDR besonders wertvoll. Wie keine andere Quelle dieser Zeit enthält sie Informationen zum erfahrungsgeschichtlichen Kontext des Alltagslebens. Konsumverhalten, Wohnungssituation, soziales Verhalten, Konflikte mit dem Staat, mentale Dispositionen und historische Veränderungen von individuellen Problemlagen oder Wünschen und vieles andere mehr lassen sich aus den Eingaben rekonstruieren.

Eingaben sind als Quelle für mentale Traditionsbestände und den Wandel von Norm- und Wertvorstellungen besonders aussagekräftig. Sie geben einen Einblick in das Leben derjenigen, die in anderen archivarischen Quellen kaum zu Wort kommen. Im Unterschied zu lebensgeschichtlichen Interviews, wie sie die Oral History nutzt, ist das Erlebte in den Eingaben noch frisch in der Erinnerung oder vielleicht sogar im Affekt aufgeschrieben worden. Es schreiben Personen, die sonst nie auf den Gedanken kommen würden, ihre alltäglichen Routinen und deren Störungen zu Papier zu bringen. Die Nähe zum Ereignis bei der Niederschrift und die personelle Identität von Betroffenem und Eingabenautor machen die Eingabe zu einer exponierten qualitativen Quelle.”

Die Dissertationsfassung ist seit 2000 online (PDF):
http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2000/0065

Zusammenfassung der Forschungsergebnisse
http://archiv.tu-chemnitz.de/pub/2002/0168/data/tu21.html

Zitat: “Es gibt kaum eine wertvollere und ergiebigere Quelle über das Alltagsleben in der DDR”, so Dr. Mühlberg.

Mühlberg schreibt beiläufig, nach 1989 habe man (in den Stadtarchiven) den Quellenwert der Eingabe-Akten erkannt und es seien ihm keine Kassationen mehr bekannt geworden.

Zum Eingabewesen der DDR siehe auch die Trefferliste:
https://www.google.de/search?num=100&hl=de&q=eingabewesen+ddr&btnG=Suche&meta=

Siehe auch:
Elsner, Steffen H., Das Eingabewesen als Element des Krisenmanagements in der DDR. In: Zeitschrift des Forschungsverbandes SED-Staat. 8/2000 (Berlin, 2000), pp. 116-25
Online: http://www.zzf-pdm.de/papers/krisen/elsnert.html

Staadt, Joachen: Meckern war ja nicht verboten … in der DDR
http://www.ta7.de/txt/politik/poli0006.htm

Burning Money: Google's Scanning Nonsense

Google’s Copyright Paranoia blocks non-US-citizen from viewing the full text of books which are PUBLIC DOMAIN world wide. There is no change in the policy I have criticized at
http://archiv.twoday.net/stories/1073534

Now UMich is blocking in the same way US-citizen from viewing books which are PD in the US. See the example at
http://log.netbib.de/archives/2006/09/01/mbooks-online

Update: I have checked with an US-Proxy: UMich has the same IP rights management like Google. Us citizen can see the full text of Geibel at
http://hdl.handle.net/2027/mdp.39015018428865

End of Update

Geibel died in 1873 (see the UMich catalog entry!) and thus his works are PD in the EU (and worldwide, including Mexico).

The Chroniken der deutschen Städte are at UMich in the same way not free as in the Google. There can be found hundreds of PD books which UMich sees falsely as copyrighted.

That Google is doing a very poor scanning job (no book without errors) is well known for all digitization experts.

Its Fraktur OCR is worthless, see
http://log.netbib.de/archives/2006/09/01/bs-e-stinben-men-s-ft-nictt-su

The decision of the UMich Regents NOT to show library patrons the digitized books which UMich believes copyrighted makes the whole effort for Fraktur books actually worthless.

If a German Fraktur book from say 1925 (author died 1945) is scanned it is PD in the EU 2015. We have to wait until that date before there is any profit from the scanning. “Search only” does’nt make sense if there is no searchable OCR text. Let’s have a look on an US edition of Wilhelm Hauff (shown as PD at UMich):

Zcnn menu bit (Iisuen Tieben unub @on (Iistem
geliebl felt tell!, boss bofet et’ sienanbgtasgip
(Slusben, unb en if is Rep.
(Sic (mielten jept gmot)cn Slnicgs’nolf. Die Rod)
cutlet, Sic Sen @Jtiilseifcr eon (tines Sbcssmrahcs
(Schalberoff oat’ l@neihinpen em(maties ash baum gu.
sun ben (sinufis milpetfeilt baUd, fimrnten oaf cit
@oom mit hem bemein, tat’ l@niulcims (Sorbcs
if rem ttfct ge(fmiebems (matte. Utber ben @lbat
beftosh mom olfo sift ben geningflc 3uunti(tl surf r.
Itben tie Sent (,t)ra(es beitusmen?

Can you detect any string worth for searching in this text?

There are thousands of Fraktur books which are OCR’d in this useless way by Google.

Let’s be fair to Google. Its a commercial enterprise no welfare institution. But there is no excusation for the ignorant and incompetent UMich librarians who are blocking PD books and ignoring the serious Fraktur problem.

Tag des schriftlichen Kulturerbes

Das Hochschularchiv der RWTH möchte gerne auf folgende Veranstaltung hinweisen:

Am 2. September veranstalten zahlreiche Archive und Bibliotheken in Deutschland erstmals den „Tag des schriftlichen Kulturerbes“. Auch das Hochschularchiv der RWTH Aachen wird sich an diesem bundesweiten Aktionstag beteiligen. Wir würden uns freuen, Sie am 2. September im Hochschularchiv begrüßen zu können.

An diesem Tag jährt sich zum zweiten Mal der Brand der Anna Amalia Bibliothek in Weimar. Eine große Zahl alter und wertvoller Bücher und Handschriften wurde damals ein Raub der Flammen. Diesen unwiederbringlichen Verlust haben Archive und Bibliotheken zum Anlass genommen, um gemeinsam darauf hinzuweisen, wie gefährdet Bücher und schriftliche Nachlässe sind – und haben am 2. September letzten Jahres, genau ein Jahr nach dem Brand, die „Aktion Lesezeichen“ veranstaltet. Die Aktion wurde ein voller Erfolg: Prominente, die sich schon für die Bibliothek in Weimar eingesetzt hatten, kamen, und die VolkswagenStiftung konnte für die Finanzierung gewonnen werden. Vielleicht erinnern Sie sich noch an die ausführliche Berichterstattung in den Medien.

Doch nach wie vor gibt es in Deutschland mehr als 60 Millionen Schriften, die vom Zerfall bedroht sind. Um die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, findet in diesem Jahr erstmals der „Tag des schriftlichen Kulturerbes“ statt. Das Hochschularchiv der RWTH beteiligt sich, weil auch seine Unterlagen bedroht sind.

Das Hochschularchiv lädt Sie zum „Tag des schriftlichen Kulturerbes“ herzlich in das Hochschularchiv der RWTH ein. Herr Dr. Graf, der wissenschaftliche Archivar des Hochschularchivs, wird am 2. September um 15 Uhr eine Führung durch das Archiv anbieten. Bei dieser Führung wird das Thema Schriftgut der RWTH und dessen Bestandserhaltung (Gefährdung und Präventivmaßnahmen) im Mittelpunkt stehen. Darüber hinaus können Sie sich bei dieser Gelegenheit natürlich auch über die gegenwärtigen Arbeiten und Projekte des Archivs informieren. Ebenso werden Fragen des Datenschutzes, der Bestandserhaltung und der Aktenübernahme zur Sprache kommen.

Frau Prof. Dr. Roll (Wissenschaftliche Leiterin) und Herr Dr. Klaus Graf (Geschäftsführer)

Hochschularchiv der RWTH
Kopernikusstr. 16
52056 Aachen
Tel. 0241-(80)26386
Fax. 0241-(80)22675
http://www.archiv.rwth-aachen.de

Wikisource: Einführung in das archivalische Arbeiten (1931)

Aufgrund der intimen Kenntnisse Gebhard Mehrings (gestorben 1931, über ihn siehe Wikipedia) der württembergischen Archivüberlieferung ist seine an Laien adressierte kurze Einführung von 1931 heute noch nützlich. Das Buch ist “Public Domain”, da keine Rechte des Autors (oder Verlags, Verlage haben keine länger dauernden Rechte) mehr bestehen. Diese sind am 31.12.2001 erloschen (§ 64 UrhG). Das Buch konnte also gescannt und auf Wikimedia Commons eingestellt werden. Eine Seite für Wikisource wurde angelegt:

http://de.wikisource.org/wiki/Schrift_und_Schrifttum

Wer eine Seite aus der Frakturschrift abschreiben möchte, kann den Reiter “Korrekturlesen” aufrufen, wartet dann eine kleine Weile, bis sich im oberen Teil der Scan der Doppelseite aufgebaut hat und drückt anschließend auf “Seite speichern”. Mehr dazu auch auf den Wikisource-Hilfeseiten.

Um aktive Mitarbeit wird gebeten!

Historische Geodaten im Würgegriff des Vermessungsmonopols

Auch historische Geobasisdaten sind Geobasisdaten, sagt das nordrhein-westfälische Vermessungsgesetz:

http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz7127/index.php

Siehe auch Wikipedia

Es wäre an der Zeit, dass auch hierzulande eine Kampagne für freie öffentliche Daten kämpft, wie dies die britische Zeitung “The Guardian” tut:
http://www.freeourdata.org.uk

§ 5 des NRW-Gesetzes, das die Veröffentlichung und Vervielfältigung von Geobasisdaten von einer behördlichen Genehmigung abhängig macht , ist aufgrund des Verstoßes gegen höherrangiges Recht nichtig (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Genehmigungsvorbehalt ).

Das 2005 erlassene Gesetz enthält eine Vorschrift, die zum Archivrecht zu zählen ist:

§ 3 Abs. 4 lautet:

“Bildflugvorhaben, die den Zwecken des Geobasisinformationssystems (§ 1 Abs. 3) dienen
können, sind dem Landesvermessungsamt anzuzeigen. Die bei solchen Bildflügen erzeugten
Luftbilder und sonstige Fernerkundungsergebnisse sind dem Landesvermessungsamt auf
Anforderung zur Auswertung zur Verfügung zu stellen. Sie sind dem Landesvermessungsamt zur
Übernahme in das Landesluftbildarchiv (§ 9 Nr. 4) anzubieten, sobald sie nicht mehr in eigenen
Archiven aufbewahrt werden sollen. Absatz 1 findet entsprechende Anwendung.”

Dies bedeutet nichts anderes als: Führt eine private Firma Bildflugvorhaben durch, so ist das dadurch entstehende Privatarchiv an Kassationen gehindert. Es muss seine Luftbilder und vergleichbaren Unterlagen dem Landesluftbildarchiv übereignen.

Während es nach nordrhein-westfälischem Landesrecht legal ist, dass der Eigentümer von Haus XY sein traditionsreiches Wasserburgarchiv auf dem Schlosshof in Flammen aufgehen lässt (weil Privatarchive vom Geltungsbereich des Archivgesetzes ausgenommen sind und die Eintragung in das Gesamtverzeichnis geschützten Archivguts die Vernichtung im Inland nicht verhindert), wird hier in ungeheuerlicher Weise (wenn man die am Fetischcharakter des Eigentums orientierte archivrechtliche Reflexion z.B. von Professor Strauch in seinem Buch “Das Archivalieneigentum” zugrundelegt) in das Privateigentum eingegriffen. Hier wird dem Vermessungsmonopol Zugriff auf Privatarchive verschafft. Für die Anbietungspflicht im Fall der Archivauflösung muss freilich auch gelten, was § 3 Abs. 1 schreibt:

“Wer Daten oder Materialien (Unterlagen) im Besitz hat, die für das
Geobasisinformationssystem von Bedeutung sind, ist verpflichtet, sie den in § 2 Abs. 1 genannten
Behörden auf Anforderung zur unentgeltlichen Auswertung zur Verfügung zu stellen. Diese
Verpflichtung besteht nicht, wenn überwiegende öffentliche Belange oder private Interessen dem
entgegenstehen. Aufwendungen, die dem Verpflichteten entstehen, sind zu erstatten.”

Von einer Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte ist nicht die Rede. Da die Norm nicht an eine Gegenleistung des Staates anknüpft, gilt für die Vervielfältigung geschützter Unterlagen der § 53 UrhG als vorrangiges Bundesrecht.

Was allen gehört, muss auch für alle kostenfrei nutzbar sein. Ein exklusiver Zugriff des Staates auf Privatarchive ist nur dann gerechtfertigt, wenn keine Monopolstrukturen aufgebaut werden.

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