Wissenschaftskommunikation der Zukunft

Der Jülicher Sammelband mit Beiträgen zum Thema Open Access ist komplett unter
http://hdl.handle.net/2128/2893
einsehbar. Auch die Schweizer Schule der historischen Fachinformatik ist vertreten.

Ist es eigentlich so schwer für Schriftenserver zu kapieren, dass zu den Metadaten eines Sammelbands die Liste der einzelnen Aufsätze gehören muss, um diese auffindbar zu machen? Woher soll man wissen, dass der Beitrag von Haber/Hodel online zugänglich ist (ausser über Googles Volltextsuche)?

Urkunden bei Christie’s

Wurden in der Auktion 7471 als Nr. 4 am 14.11.2007 versteigert (für 1250 brit. Pfund):

GERMANY. Six documents in German on vellum, 14th-16th Centuries, comprising:
Letters patent of Edelknechte Evulf, son of the late Johannes von Kellenbach, Gerhard von Ebrechtilsheym and Albrecht von Ripboldiskirchen, Shrove Tuesday [20 February] 1352, acknowledging a payment of £50 due to the estate of Johannes von Kellenbach from Folker, ‘eyn edilknecht von Wilpberg’, decorative initial, 220 x 274mm (minor discolouration, punctures), seal tags (seals lacking);
Letters patent of Philip von Myden ‘gena[nn]t von Diefdach’ and his wife, Feast of SS Peter and Paul [29 June] 1384, acknowledging the purchase of a vineyard, 145 x 267mm (minor staining), seal tags (seals lacking);
Letters patent of Hermann IV of Hesse, Archbishop of Cologne, Andernach, Tuesday after Epiphany [9 January] 1481, a grant to Hermann von Wyger, 153 x 312mm (some wear and punctures, tear 30mm to upper left), seal tag (seal lacking);
Letters patent of Friderich Herr zu Pirmont und zu Erenberg and Katherina, ‘Dorchter von Eltze’, Trier, Feast of the Conversion of St Paul [25 January] 1481, decorative initial, 238 x 320mm (some browning, one puncture), seal slits, seal tag (seals and two seal tags lacking);
and two 16th-century charters, of Johann von Schönburgh, Herr zu Hartelstein, Saturday after the Conversion of St Paul [26 January] 1521, 165 x 310mm (loss to lower margin, lacking seal and tag), and Wilhelm, Herr zu Eltz and his wife Johanna, Sunday after SS Peter and Paul [6 July] 1561, decorative initial, 285 x 590mm (lacking seals and one seal tag).
Hermann von Hessen (c.1450-1508) was Archbishop of Cologne from 1480 to his death, as Hermann IV “the peaceful”.

Archivpraxis in der Schweiz

ISBN 978-3-03919-045-4

In Libreka kann man ein wenig hineinschnobern.

Bei der Suche nach Archivrecht liest man abgesehen vom Register immer nur:

“Diese Seite enthält den gesuchten Begriff, wurde aber vom Verlag nicht zur Ansicht freigegeben.”

Das führt das Modell eines solchen Angebots ad absurdum. Titelseite, Inhaltsverzeichnis und Index ermöglichen keine Kaufentscheidung, da man keine Möglichkeit hat, die Güte der einzelnen Aufsätze anhand von Beispielseiten zu überprüfen. Ob das eine gute Darstellung ist oder ein mieses Machwerk kann man also nur in der Buchhandlung überprüfen oder in einer Institution, die solche Titel unbesehen kauft, da sie dem eigenen Sammelauftrag entsprechen.

Open Access in der Digitalisierungsstrategie BW

http://www.landesarchiv-bw.de/sixcms/media.php/25/Digistrategie_labw2007web.pdf

4. „Open Access“ und wirtschaftliche Verwertung von digitalisiertem Archivgut
Grundsätzlich ist das Landesarchiv Baden-Württemberg bestrebt, Online-Findmittel und digitalisiertes Archivgut im Internet im Sinne der „Open-Access“-Strategie für eine unentgeltliche Nutzung bereitzustellen. Es erfüllt damit seinen gesetzlich verankerten politischen Auftrag, Quellen für die Forschung und Wissenschaft, die Heimatpflege und Bildungszwecke zugänglich zu machen, aber auch der landesweiten Identitätsstiftung zu dienen.
Angesichts der begrenzten Ressourcen für die Digitalisierung von Archivgut und die dafür notwendige Infrastruktur sind aber auch Maßnahmen zur Co-Finanzierung von Digitalisierungsmaßnahmen durch so genannte Mehrwertdienste zu berücksichtigen, d.h. Leistungen, die über die Bereitstellung von Informationen zu den Beständen und digitaler Bestände hinausgehen. Zu solchen Mehrwertdiensten gehört z.B. die Bereitstellung von digitalen Reproduktionen auf Datenträgern oder die Online-Reproduktionenlieferung im Rahmen eines „Online-Shops“. Hier können im Einklang mit den Rahmenbedingungen, die das Haushaltsrecht setzt, Einnahmen erzielt werden, die zumindest eine Kostendeckung der Mehrwertdienste und bei eventuellen Überschüssen auch weitere Digitalisierungsmaßnahmen oder die Weiterentwicklung bzw. Aufrechterhaltung bestehender Maßnahmen und Investitionen ermöglichen. Durch die Bereitstellung von Digitalisaten für die Nutzung werden, wie die bisherigen Erfahrungen beim Vertrieb von Reproduktionen (Fotokopien, Fotografien, etc.) zeigen, Einnahmen nur in bescheidenem Umfang zu erzielen sein.
Soweit Digitalisate in Form von kommerziellen Distributionswegen (z.B. über Bildagenturen) zusätzlich einer kommerziellen Verwertung zugeführt werden, dient diese vorrangig dazu, die Präsenz des Landesarchivs in der Öffentlichkeit zu erhöhen und für das archivalische Erbe zu werben.

Klar ist nicht, was OA hier meint: ob kostenfrei oder beschränkungsfrei. Die Definitionen von OA (BBB) sind eindeutig: Ohne re-use kein OA.

More on Copyfraud

Beethoven Haus has no right or claim to any sort of copyright in Beethoven’s manuscripts. Such claims are perhaps the most egregious examples of copyfraud around. Beethoven is clearly public domain and the only thing they have a legitimate claim to are the actual manuscripts themselves – as physical property. Moreover, if Beethoven Haus is supported with public funds of any sort, the notion of making a profit for scans or images made of such manuscript material violates the whole purpose of funding such institutions publicly – namely to preserve the manuscripts and make access possible to as wide an audience possible.

While there are certainly legitimate issues regarding preservation and digitization of such treasures, as well as the considerable expense involved in such projects (planetary scanners, etc.), the notion that libraries or archives have copyright interest in works that are clearly public domain is one that must be fought. It’s basically a back-door attempt at asserting intellectual property rights upon the public domain by limiting access to those with deep pockets, or membership in a secret club. Ownership of a physical object in which a work is embodied (like a manuscript) is distinct from copyright ownership. This is a concept found in most copyright laws around the world.

“Carolus” at
http://www.imslpforums.org/viewtopic.php?t=615&postdays=0&postorder=asc&start=210

Aus Huttens Bibliothek

Bei Hauswedell und Nolte kommt zur Versteigerung:

Im Jahr 1515 erschien in Straßburg das „Rerum ab origine mundi“, verfasst von Otto von Freising.

Dieses Werk wurde mit einem Augsburger Druck aus dem gleichen Jahr, Burcard von Biberachs „Chronicon Abbatis Vrspergen“, zusammen in einen Pergamentband gebunden. Dieser befand sich bis zu seinem Tod im Jahr 1523 im Besitz des wichtigen Humanisten Ulrich von Hutten. Von dieser Tatsache zeugen neben seinem Besitzvermerk auf dem Titelblatt auch ein eigenhändiger Kaufnachweis am Ende des zweiten Teils und zahlreiche Randanmerkungen von Huttens Hand. Huttens Bibliothek auf der Ebersburg wurde nach der Erstürmung derselben durch seine Feinde aufgelöst und zum Teil versteigert. Autographen Ulrich von Huttens sind von allergrößter Seltenheit: Kein einziges ist im Jahrbuch der Auktionspreise verzeichnet (30.000).

FAZ

Katalog:

779 Hutten, Ulrich von (Humanist, 1488-1523). Eigenh. Besitzvermerk >>Hulderichi de Hutten Eq[uitis].<>Moguntiae 1 flor. X alb.<>Theologische Studien und Kritiken<<, Jahrg. 1901, 1. Heft, S. 129 beschrieben wurde. – Das vorliegende Exemplar trägt das Exlibris des Christian Carl von Erbach-Fürstenau. Aus dieser Bibliothek gelangte es wohl um 1930 in den Handel u. wurde dort 1932 erworben. Seitdem befindet es sich im Besitz der Familie des damaligen Käufers. – Autographen von Ulrich von Hutten sind von äußerster Seltenheit, im Jahrbuch der Auktionspreise ist keines zu finden.
Schätzung/Estimate: EUR 30.000.

BNF und Massendigitalisierung

http://www.lemonde.fr/web/article/0,1-0@2-3246,36-977766@51-561616,0.html

Longtemps, ce ne fut qu’un projet ou un sujet de polémique : la bibliothèque numérique devient une réalité. Bruno Racine, président de la Bibliothèque nationale de France, devait annoncer, mardi 13 novembre, plusieurs avancées décisives. Les 90 000 volumes de la collection Gallica, déjà numérisés en mode image, seront tous, avant l’été 2008, consultables en mode texte, c’est-à-dire de manière interactive.

Plus important, un accord a été signé en septembre avec un consortium d’entreprises, la Safig, destiné à numériser 100 000 ouvrages de la BNF par an. L’opération a commencé. Les premiers ouvrages numérisés seront consultables dès mars 2008. L’accroissement se fera ensuite au rythme de 8 000 documents par mois. “Nous sommes passés de l’artisanat à l’ère industrielle, indique Bruno Racine. Fin 2010, on devrait disposer de quelque 400 000 ouvrages numérisés.” Le coût de l’opération, 8 millions d’euros par an, est alimenté par une taxe sur les appareils de reproduction.

[…]

PLoS One: Dinosaur Scoop

http://thebeagleproject.blogspot.com/2007/11/open-access-science-publishing-lands.html

Here’s a glass of Chilean Cabernet Sauvignon to PLoS ONE, Sereno et al and their decision to reveal Nigersaurus taqueti in an open access journal. I don’t work as a professional scientist, but I’m a scientifically literate cheerleader from the sidelines (and I’m not the only one), and it’s fantastic for me to be able to read this stuff: some of it is above my pay grade, but with a bit of reading around I can understand it all, and even without understanding every word I can relish the work. The more science is freely available the more interested minds might be able understand what science does and what science means.

Here is the article
http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0001230

Other blog and media coverage at
http://scienceblogs.com/clock/2007/11/extreme_dinosaur_nigersaurus_t.php

German coverage
http://www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1663283&newsfeed=rss

Rechtsfragen des E-Learning

Kreutzers Leitfaden (PDF) führt ins Urheberrecht ein, weist aber Fehler auf.

“So ist es etwa nicht gestattet, ein Foto der Mona Lisa von einer fremden Webseite
oder einer Online-Datenbank auf seine eigene Webseite zu stellen (soweit hierfür nicht
ausnahmsweise eine Schrankenbestimmung wie das Zitatrecht einschlägig ist). Denn das
Foto ist unabhängig von der Rechtslage an dem abgebildeten Werk durch das Urheberoder
Lichtbildrecht des Fotografen geschützt, die eine eigenständige Schutzdauer haben.”

Das ist Kreutzers Ansicht, nicht die herrschende Meinung, siehe
http://archiv.twoday.net/stories/4345664

Geld für Salem wäre da

DIE ZEIT Nr. 47-2007 – Das Schloss muss weg

Das Land BADEN WÜRTTEMBERG legt seinen Kulturgüterstreit bei und der Erbprinz von Baden dient sich der Öffentlichkeit an

VON RÜDIGER BÄSSLER

SALEM
Charmant lächeln, zur rechten Zeit die Stirn in Falten legen, ab und
zu ein wenig drohen, so kann es was werden mit einer Lösung im
Kulturgüterstreit zwischen dem Land Baden Württemberg und dem
Adelsgeschlecht derer von Baden. Jedenfalls aus Sicht von Bernhard,
dem Erbprinzen. Der älteste Sohn des Markgrafen Max überwindet sich in
jeder Weise, um das Land Baden Württemberg dazu zu bewegen, Schloss
Salem zu kaufen. Im Gegenzug, so stellt man sich den Handel in Salem
neuerdings vor, würde das Adelshaus alle Ansprüche auf wertvolle
Handschriften und Bilder fahren lassen, deren Besitzrechte bislang
ungeklärt sind.
Ende des Jahres wollen die Gläubigerbanken der Adelsfamilie Geld
sehen, mindestens aber ein tragfähiges Konzept zur Entschuldung. Es
geht um 30 Millionen Euro an Verbindlichkeiten, die angeblich bloß
entstanden sind, weil die Markgräfler sich seit Jahren selbstlos um
den Erhalt ihres Denkmalssitzes gekümmert haben. Nun ist die Not so
groß, dass der 37 jährige Bernhard entschlossen mit jener eisernen
Familienregel gebrochen hat, nach der alle Geschwätzigkeit von Übel
sei. Sie stammt von Max Markgraf von Baden, einem stillen, stets
grämlich wirkenden Netzwerker, der zu besten Zeiten in fast 50
Verbänden und Vereinen vom Rheinschiffahrtsverband bis zum Deutschen
Roten Kreuz aktiv war. Wollten Journalisten früher etwas von ihm,
beglückte ihn das so sehr wie die Nachricht, die Reblaus habe es sich in seinen Weinstöcken gemütlich gemacht.

An diese Tradition hat sich auch Prinz Bernhard gehalten, als er 1999
die Leitung der väterlichen Forst , Fisch und Weinbetriebe übernahm.
Wenn er einmal im Rahmen einer Weinprobe plauderte, dass er ganz
hingerissen sei von Sauerkirschmarmelade, dann durften sich die
Zuhörer schon glücklich schätzen. Nur einmal geriet der etwas bieder
wirkende Bernhard böse in die Klatschpresse, als er, natürlich in
geschlossener Gesellschaft, ein Hamburger Model heiratete (400 Gäste,
keine Presse), eine Bürgerliche, von der später durch eine
Indiskretion Unterwäschefotos auftauchten.

Welche Änderung nun: Schloss Salem öffnet seine Pforten den
Fernsehteams.

[…] Die
Expertenkommission, welche die Eigentumsverhältnisse um die
umstrittenen Kulturgüter erforscht, wird bis zum Jahresende kein in
allen Teilen gerichtsfestes Gutachten vorlegen können. Zu schwammig
sind viele historische Verfügungen in dieser Sache formuliert. Im
Landtag schwenkt eine Mehrheit in Richtung eines Schlosskaufs, um
nicht etwa erneut, wie im Fall des Schlosses Baden Baden, einer
kuwaitischen Investorin das Feld überlassen zu müssen. Wenn es noch
Einwände gegen den Handel gibt, dann entweder infolge eines
revanchistischen Reflexes gegen Adelstraditionen oder in der Absicht,
den Ministerpräsidenten Günther Oettinger noch ein wenig in der Klemme
zu behalten, der mit dem alten Markgrafen so voreilig den Kauf der
umstrittenen Kulturgüter ausgemacht hatte.
Das Geld fürs Salemer Schlössle ist sowieso da. Zweiundfünfzig
Schlösser besitzt das Land Baden-Württemberg bisher, wendet für deren
Betrieb und Erhalt jährlich rund 37 Millionen Euro auf. Im Grundstock,
aus dem das Land sich bedient, wenn es Immobilien kauft, liegen 441
Millionen Euro. Fragt sich eigentlich nur noch, wie viel die
Landesregierung den Salemern tatsächlich zahlt. Während Prinz Bernhard
öffentlich versichert, er wolle wirklich »kein Geld für mich oder
meine Familie” hat sein Haus schon einmal ein renommiertes
Immobilienuntermehmen mit einer Schätzung des heimischen
Gebäudeensembles beauftragt. Auch die Landesregierung lässt längst den
»realen Immobilienwert« prüfen. Noch ein letztes Feilschen, dann wird
der drohende Frevel eines Verkaufs wertvoller historischer Kulturgüter
wohl endgültig abgewendet sein. Hoffentlich.

Andrea Weckerle (via http://flickr.com) lizensiert unter CC-BY-ND-BC 2.0 de
http://www.flickr.com/photos/andreaweckerle/246891957

Archivgut im Internet

http://www.edvtage.de/vortrag.php?kapitel=2006_01&PHPSESSID=92183951a68079c9bb1dffdb6f928998

Der Beitrag von Lupprian bringt nichts Erhellendes, sondern artikuliert einmal mehr die urangst vieler Archivare vor einem Kontrollverlust:

“Stellt man Digitalisate in hoher Qualität zur Verfügung, so fürchten manche Archive, dass der – für das Archiv ja anonyme – Surfer diese herunterlädt und für Publikationen oder anderweitig verwendet. Dem Archiv entgehen sowohl die bislang verlangten Einnahmen aus Reproduktionsgebühren als auch die Pflichtexemplare von Publikationen. Dem kann man jedoch entgegenwirken: Einmal durch eine Auflösung, die zwar die Lesbarkeit zulässt, aber keine druckfähigen Downloads. Zum anderen kann man digitale Wasserzeichen anbringen, die sich – das haben Versuche gezeigt – sogar nach Medienbrüchen wie z. B. Papierausdrucken verifizieren lassen (5). Dieses Verfahren ist nicht umsonst zu haben; die Kosten lassen sich u. U. durch den Verkauf von Reproduktionen amortisieren.”

Meine Position dazu ist bekannt.

Neues Urheberrecht: Einmalige Möglichkeit zur Wahrung von Rechten an eigenen Publikationen

http://edoc.hu-berlin.de/e_info/copyright.php

Mit dem neu in das Gesetz eingefügten § 137 l UrhG wird den Verlagen nun jedoch die Möglichkeit gegeben, diese Rechte rückwirkend für sich zu beanspruchen.
Nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes gilt damit Folgendes:

* Wenn ein Verfasser einem Verlag zwischen dem 1. Januar 1966 und Inkrafttreten des Gesetzes (voraussichtlich am 1. Januar 2008) ein umfassendes, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinem Werk übertragen hat, darf der Verlag es ohne weitere Zustimmung des Autors im Internet zugänglich machen.
* Ausnahme 1: Der Verfasser widerspricht innerhalb eines Jahres ab Inkrafttreten des Gesetzes der Internet-Verwertung durch den Verlag. Solange der Verlag das Werk noch nicht im Internet zugänglich gemacht hat, kann der Widerspruch auch zu einem späteren Zeitpunkt noch wirksam eingelegt werden.
* Ausnahme 2: Der Verfasser hat das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung seiner Werke zwischenzeitlich (das heißt noch bis einschließlich Dezember 2007) einem anderen übertragen. Dann bekommt der Verlag das Recht auf Internet-Verwertung auch dann nicht automatisch, wenn der Verfasser nicht widerspricht.

Wir weisen alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Humboldt-Universität darauf hin, dass ihnen die Rechte an der online-Veröffentlichung aller eigenen Publikationen, die bis 1995 erschienen sind, unabhängig von den jeweiligen Autorenverträgen und -vereinbarungen weiterhin zustehen.

Damit diese Rechte nach der Gesetzesänderung nicht automatisch als ausschließliche Verwertungsrechte den Verlagen zufallen und um einen Beitrag zur freien Verfügbarkeit wissenschaftlicher Informationen im Sinne von Open Access zu leisten (siehe dazu die Open-Access-Erklärung der Humboldt-Universität), bitten wir alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler:

Senden Sie eine formlose Mitteilung an die Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ (openaccess@hu-berlin.de), in der Sie der Universitätsbibliothek ein einfaches Nutzungsrecht Ihrer vor 1995 erschienenen Publikationen auf dem edoc-Server der Humboldt-Universität übertragen (Beispieltext).

Damit nutzen Sie die zweite erwähnte Ausnahmeregelung, die nur noch bis zum Ende des Jahres 2007 gilt. Da für die Veröffentlichung auf dem edoc-Server ein einfaches Nutzungsrecht ausreicht, können Sie das Recht auf elektronische Zugänglichmachung zusätzlich auch Dritten einräumen und es selbst nutzen.

Bitte fügen Sie nach Möglichkeit die Liste der Publikationen oder eine URL, die auf eine solche Liste verweist, an. Die Arbeitsgruppe „Elektronisches Publizieren“ wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Die Universitätsbibliothek kann Sie im Rahmen ihres neuen Dienstes EoD (eBooks on Demand) auch bei der Digitalisierung eigener Publikationen unterstützen, die nicht in digitaler Form vorliegen.

Sollten Sie die online-Veröffentlichung auf einem anderen Server – etwa einem wissenschaftlichen Fachportal – bevorzugen, steht Ihnen diese Möglichkeit selbstverständlich auch offen.

Damit schließt sich die HU-Universität anderen Hochschulen an, die gleichfalls dazu aufrufen, die Frist bis zum Jahresende zu nutzen:
http://archiv.twoday.net/stories/4441178

NS-Forschung: Kanzlei Rosenberg online einsehbar

Der Bestand NS 8 – Kanzlei Rosenberg wurde auf Initiative des Projekts zusammen mit der Abteilung Reich des Bundesarchivs vollständig vom Mikrofilm digitalisiert und zur Online-Präsentation aufbereitet.

Die Kanzlei Rosenberg entstand im April 1934 aus dem Privatsekretariat Alfred Rosenbergs und wurde von Thilo von Trotha geleitet. Ihre Zuständigkeit erstreckte sich auf die gesamte von Rosenberg selbst geführte Korrespondenz in dessen Aufgabenbereich und wurde verwaltungsmäßig vom so genannten Amt Rosenberg mitbetreut, das nach Rosenbergs Ernennung zum Beauftragten des Führers für die Überwachung der gesamten geistigen und weltanschaulichen Schulung und Erziehung der NSDAP (DBFU) eingerichtet worden war. Die Überlieferungsschwerpunkte des Bestandes betreffen die biographische und allgemeine politische Tätigkeit Rosenbergs seit 1918, so zum Beispiel Rosenbergs Wirken im Spiegel der Publizistik, seine schriftstellerische Tätigkeit, Reden und Vorträge, ferner Rosenbergs zahlreiche Ämter in der NSDAP wie etwa die Tätigkeit als Hauptschriftleiter und Herausgeber des “Völkischen Beobachters”, als Reichsführer des Kampfbundes für deutsche Kultur und Leiter des Außenpolitischen Amtes des NSDAP (APA), als DBFU sowie als Leiter des Einsatzstabes Reichsleiter Rosenberg (ERR) und Reichsminister für die besetzten Ostgebiete.

http://www.bundesarchiv.de/fb_daofind/Zdaofind_NS8

Beispielseite

Usage of Creative Commons by cultural heritage organisations

http://www.eduserv.org.uk/foundation/studies/cc2007

Snapshot and case studies of current usage of Creative Commons (and other open content) licences by cultural heritage organisations in the UK

Jordan Hatcher, formerly a Research Associate at the AHRC Research Centre for Studies in Intellectual Property and Technology Law, undertook this study into how open content licences are used by heritage organisations in the UK. The study began in June 2007 and the final report was published in November 2007.

NYPL: Google Books in CATNYP!

Starting September 10, 2007, NYPL is offering access via CATNYP to the digital copies of its collections scanned by Google. You may search for an item in the CATNYP catalog and if a digital copy is available, you may link to the copy that is part of Google Book Search. Scans of books will be made available first; periodicals and journals scanned by Google will be linked in CATNYP records in a few months. It is NYPL’s intention to eventually provide direct access to copies of the digital files we receive from Google. For instructions on easy ways to find NYPL’s Google Books in CATNYP, see our FAQ with hints on searching. To access a searchable list of all NYPL’s Google Books in CATNYP please click here

Remarks:

NYPL has links not only the PD books but also to books which snippet view. It is not marked if a book can be viewed as full text.

Example for a record with Google link:
http://catnyp.nypl.org/record=b8623342

Unfortunately the Google books are presented in a frame. Therefore one cannot see the Google ID. It is not possible to circumvent the Google post-1864 DRM for Non-US users by using CATNYP.

Limited to: Language “German” 3088 results found

Mark Twain Project

http://www.marktwainproject.org

Mark Twain Project Online applies innovative technology to more than four decades’ worth of archival research by expert editors at the Mark Twain Project. It offers unfettered, intuitive access to reliable texts, accurate and exhaustive notes, and the most recently discovered letters and documents.

Its ultimate purpose is to produce a digital critical edition, fully annotated, of everything Mark Twain wrote. MTPO is a collaboration between the Mark Twain Papers and Project of The Bancroft Library, the California Digital Library, and the University of California Press.

Prüfungsarbeiten: in Schweden kein totes Kapital mehr?

Every year tens of thousands of Swedish university students spend many million hours researching and writing their final theses. The end result – all the essays – is a knowledge resource of great weight. However, up until quite recently, it was common that the finished essays where stored away in the darkest corners of the university libraries, where no-one would ever find them.

This problem led way to the Swedish website http://Uppsatser.se. The website was launched in 2004, with the goal to become a knowledge platform that could bridge the knowledge-gap between university students, schools and companies in Sweden.

http://www.essays.se/essays-se-about

Ein Anti-Pagiatssystem in Schweden nennt sich übrigens “Urkund”:
http://www.urkund.se

Zum Thema Prüfungsarbeiten:
?s=pr%C3%BCfungsarb

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