Datenschutzrecht gibt Anspruch auf unentgeltliche Kopien von Prüfungsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung
https://www.bverwg.de/de/pm/2022/76 Normen in Prüfungsordnungen, die die Einsichtnahme in eigene Prüfungsunterlagen an bestimmte Fristen binden, sind daher gegenstandslos.