Umstrittenes Pixelio-Urteil des LG Köln hat keinen Bestand
http://www.internet-law.de/2014/08/umstrittenes-pixelio-urteil-des-lg-koeln-hat-keinen-bestand.html http://www.ra-plutte.de/2014/08/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand “Grundsätzliche Bedeutung über den konkreten Fall hinaus hat schließlich die Feststellung des Gerichts, die Darstellung des Bildes unter seiner Direkt-URL sei bei realitätsnaher Betrachtung keine urheberrechtlich relevante Zweitnutzung, sondern lediglich eine technische Begleiterscheinung.” Siehe ?s=pixelio