Petitionsrecht auf kommunaler Ebene nicht in allen Bundesländern
Die entsprechenden Vorschriften sind (unvollständig) aufgelistet in einem Dokument zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen (Stand 2013): https://m.bpb.de/lernen/grafstat/partizipation-vor-ort/141262/info-03-02-gemeindeordnungen Ein Jedermannsrecht, Anregungen und Beschwerden einzubringen, kannten damals nach dieser Website nur die Länder Brandenburg, Bremen (für Bremerhaven), Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Auf Einwohner beschränkt war das Recht in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Eine Musteranregung von § 25 Gemeindeordnung … „Petitionsrecht auf kommunaler Ebene nicht in allen Bundesländern“ weiterlesen