Hochschulgesetz und Open Access Mandate
Bruch et al.: “Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen. Nachbereitung einer Veranstaltung und Desiderata” http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:83-opus4-66573 “Im Hochschulgesetz des Landes Baden-Württemberg werden die Hochschulen des Landes aufgefordert, ihr wissenschaftliches Personal zur Nutzung eines gegebenenfalls vorliegenden Zweitveröffenlichungsrechtes im Sinne von § 38 Abs. 4 UrhG zu verpflichten. Die Landesregierung schließt mit dieser … „Hochschulgesetz und Open Access Mandate“ weiterlesen