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Bundesgerichtshof zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf elektronischen Lernplattformen von Universitäten

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=66067&pos=0&anz=193&Blank=1 “Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Universität den Teilnehmern einer Lehrveranstaltung nur dann Teile eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einer elektronischen Lernplattform zur Verfügung stellen darf, wenn diese Teile höchstens 12% des Gesamtwerks und nicht mehr als 100 Seiten ausmachen und der Rechtsinhaber der Universität … „Bundesgerichtshof zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke auf elektronischen Lernplattformen von Universitäten“ weiterlesen

Herzergießungen eines einfältigen Klosterbruders

Open Access senkt den Einfluss der großen Wissenschaftsmagazine, stellt SPIEGEL ONLINE fest: http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/open-access-senkt-einfluss-der-etablierten-fachjournale-a-866659.html Viele glauben, dass Open Access in der Wissenschaftskommunikation unausweichlich ist, auch ich. Hubertus Kohle hat dem Open-Access-kritischen Artikel von Philipp Theisohn (ETH Zürich) im Organ des reaktionären Deutschen Hochschulverbandes schon die nötige Abfuhr beschert: http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2012/11/13/der-deutsche-hochschulverband Theisohn betitelte seine 2004 in Tübingen eingereichte … „Herzergießungen eines einfältigen Klosterbruders“ weiterlesen

Stuttgarter Unrechtsrichter: nur 3 Seiten dürfen passwortgeschützt ins Netz

Nichtskönner vom OLG Stuttgart, die sich leider Richter nennen dürfen, haben im Fall Kröner vs. Fernuni Hagen entschieden, dass nur drei (in Zahlen: 3) Seiten im Rahmen von § 52a UrhG Kursteilnehmern zugänglich gemacht werden dürfen. http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/OLG%20Stuttgart%20040412.pdf Zu § 52a UrhG ?s=52a+urhg RA Thomas Stadlers Stellungnahme: http://www.internet-law.de/2012/04/das-urheberrecht-behindert-unterricht-und-bildung.html Aus Rainer Kuhlens Stellungnahme: a) Weltfremde Richter. In … „Stuttgarter Unrechtsrichter: nur 3 Seiten dürfen passwortgeschützt ins Netz“ weiterlesen

§ 52a UrhG wird gerichtlich überprüft

http://goo.gl/LB5uw ) http://heise.de http://www.iuwis.de/blog/die-definition-von-klein-ua-erste-bemerkungen-zur-klageschrift-des-alfred-kr%C3%B6ner-verlags Der Kröner-Verlag verklagt die Fernuni Hagen, da diese ihren Studenten 91 von 476 Textseiten aus dem Lehrbuch “Meilensteine der Psychologie” über ihr Intranet kostenfrei elektronisch verfügbar gemacht habe. Die Klageschrift ist wenig überzeugend. Update: PDF der Klageschrift http://goo.gl/MiJF5 = http://boersenverein.de