BGH: Panoramafreiheit gilt auch für Foto von Aida-Kussmund
https://heise.de/-3698975 Die Panoramafreiheit § 59 UrhG gilt für Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden. Der BGH stellte in seiner Pressemitteilung” vernünftigerweise klar: Diese Voraussetzung ist auch dann erfüllt, wenn ein Werk nicht ortsfest ist und sich nacheinander an verschiedenen öffentlichen Orten befindet. Ein Werk befindet sich bleibend an solchen Orten, … „BGH: Panoramafreiheit gilt auch für Foto von Aida-Kussmund“ weiterlesen