Fragen zu § 52b UrhG aus Anlass der EuGH-Entscheidung
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html und weitere Beiträge von Steinhauer und mir ebenda.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html und weitere Beiträge von Steinhauer und mir ebenda.
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg47271.html Peter Delin fragt nach: Erst einmal vielen Dank an Horst Hilger für seinen wieder einmal sehr reichhaltigen ZKBW-Dialog Nr. 71 vom 24.03.2012. Darin findet sich der absonderliche Vertrag über die Anwendung der § 52 b UrhG, der – den einzelnen Bibliotheken eine Gebühr pro digitalisiertem Medium von 46,5 % des Nettoladenpreises des jeweiligen Printwerkes … „Absonderlicher Rahmenvertrag zu § 52b UrhG“ weiterlesen
Den Sachstand referiert: http://bibliothekarisch.de/blog/2011/04/19/freiheit-fur-digitale-kopien Siehe hier: ?s=52b+urhg (RSS)
http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2011/03/16/erster-einblick.htm Wie ein Gerichtssprecher [des LG Frankfurt, KG] auf Anfrage von http://buchreport.de erklärte, darf die Bibliothek es ihren Nutzern nicht ermöglichen, die von den Bibliotheken digitalisierten, urheberrechtlich geschützten Bücher von elektronischen Leseplätzen auszudrucken oder auf USB-Sticks zu vervielfältigen. Somit dürfte das Urteil beim Börsenverein und bei Verlagen in diesem Punkt auf Erleichterung stoßen. Es bleibt … „Erste Informationen zum Urteil Ulmer vs. TU Darmstadt zu § 52b UrhG“ weiterlesen
http://www.iuwis.de/blog/aus-der-literatur-johannes-reschke-2010-auslegung-von-%C2%A7-52b-urhg Steinhauer bespricht kritisch die Arbeit Johannes Reschke (2010): Die verfassungs- und dreistufentestkonforme Auslegung der Schranken des Urheberrechts – zugleich eine Überprüfung von § 52b UrhG. Göttingen: V&R unipress (Schriften zum deutschen und internationalen Persönlichkeits- und Immaterialgüterrecht, Band 27) ISBN 978-3-89971-656-6 Zitat: Seine abschließende Einschätzung freilich verwundert: „Nachdem in den letzten Jahren die verfassungsrechtlich geschützten … „Johannes Reschke (2010): Auslegung von § 52b UrhG“ weiterlesen
Weiter digitalisieren und weiter kopieren – das 52b-Dilemma http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Publikationen2010/Besprechung-Steinbeck-52b-271010.pdf
http://idw-online.de/de/news390431 In dem bisherigen einstweiligen Verfügungsverfahren haben die zuständigen Gerichte, das Landgericht und das Oberlandesgericht Frankfurt, in zwei Instanzen das beklagte Recht der Bibliotheken ausdrücklich bestätigt, das Recht der Nutzer jedoch eingeschränkt. Bibliotheken dürfen unabhängig von den Verlagen Werke aus ihrem Printbestand digitalisieren und in ihren Räumen das so geschaffene digitale Exemplar zur Nutzung anbieten. … „§ 52b UrhG: TU Darmstadt erzwingt Fortsetzung des Musterprozesses“ weiterlesen
http://bibliothekarisch.de/blog/2010/03/24/wue-books-fuehren-wir-den-52b-urhg-ad-absurdum
http://www.opus-bayern.de/bib-info/volltexte/2010/828
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/12/03/urteil-olg-frankfurt-sachen-leseplaetze-7504113 Volltext: PDF Boersenverein.de
http://www.inf.uni-konstanz.de/netethicsblog/?p=202 “Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat am 24.11.2009 das Urteil des Landgerichts Frankfurt teilweise revidiert und untersagt, dass die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt § 52b UrhG so interpretiert, dass die an den elektronischen Leseplätzen der Bibliothek einsehbaren elektronischen Dateien von den Nutzern ausgedruckt oder auf einem elektronischen Device wie USB-Stick gespeichert werden.” Ich habe … „§ 52b UrhG: OLG Frankfurt gibt Ulmer-Verlag Recht“ weiterlesen
http://www.bibliotheksrecht.de/2009/07/31/anmerkung-darmstadt-urteil-6623748
http://www.bibliotheksverband.de/presse/2009/PM%20ULB%20Darmstadt_erste_Verhandlung.pdf Am 13. Mai 2009 wird vor dem Landgericht Frankfurt am Main die erste mündliche Verhandlung zum Antrag auf Einstweilige Verfügung des Verlags Eugen Ulmer KG gegen die TU Darmstadt in der Sache Urheberrechtsverletzung stattfinden. Gegenstand ist die Anwendung des neuen § 52b UrhG durch die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt. Die ULB Darmstadt bietet ihren … „Gerichtstermin für Verfahren zum § 52b UrhG steht fest“ weiterlesen
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/campus/895062 Das wird den Verlegern gar nicht gefallen. § 52b UrhG lautet: “Zulässig ist, veröffentlichte Werke aus dem Bestand öffentlich zugänglicher Bibliotheken, Museen oder Archive, die keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, ausschließlich in den Räumen der jeweiligen Einrichtung an eigens dafür eingerichteten elektronischen Leseplätzen zur Forschung und für private Studien zugänglich zu … „UB Würzburg scannt die 500 meistausgeliehenen Bücher aufgrund § 52b UrhG“ weiterlesen
Update zu: http://archiv.twoday.net/stories/4440795 http://bibliotheksrecht.blog.de/2008/05/19/heckmann-zu-s-52-b-urhg-4192569 Steinhauer, dem wir als stellv. Direktor der UB Magdeburg alles Gute wünschen, zeigt einen neuen Aufsatz Heckmanns zum Thema an, der mit erheblichen Bauschschmerzen eine Analogie zu § 52a Abs. 3 annehmen will, da sonst die Vorschrift ins Leere liefe. Steinhauer erwägt daran anschließend, dass die Archivschranke des § 53 Abs. … „Zur Annexvervielfältigungskompetenz im § 52b UrhG“ weiterlesen
Steinhauer bestritt in INETBIB, dass Bibliotheken außer vergriffenen Bücher etwas digitalisieren dürfen, um es an den Leseplätzen in der Bibliothek für privates Studium und Forschung zugänglich zu machen. Ich sehe das anders – siehe schon http://archiv.twoday.net/stories/4311044 – und habe ausführlich repliziert unter: http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg34877.html Nur am Rande sei angemerkt, dass öffentliche Archive, obwohl eigens erwähnt, kaum … „Der künftige § 52b UrhG und das Annex-Vervielfältigungs-Privileg“ weiterlesen
Die “Historia belli a Carolo Magno contra Saxones gesti” ist nur in einer einzigen Handschrift, Hannover, GWLB, Ms. XIII 857, Bl. 23r-45 (um 1470?)1 überliefert und wurde von Christian Ludwig Scheidt: Bibliotheca Historica Goettingensis 1 (1758), S. 19-63 (MDZ) gedruckt. Als “Karlslegende” wurde sie in die BHL als Nr. 1616 aufgenommen2. Der Eintrag in den … „Vergessen: die Karlsgeschichte des Johannes von Essen (15. Jahrhundert)“ weiterlesen
Als um 1800 die deutsche Volkssage “erfunden” wurde, gab es nicht nur Bücher wie Nachtigals Volcks-Sagen (1800, Wikisource), sondern auch Sagenpublikationen in Zeitschriftenartikeln. Dazu zählt ein mit H. U. S. gezeichneter Beitrag: Volkssagen aus Eichstädt im April 1796. In: Der fränkische Merkur vom 7. Juni 1796, Sp. 383-386 (Commons). Die an die Bubenrothermühle bei Dollnstein … „Von Zwergen und Kobolden – der Erzähltyp “Ausgelohnt” (DMK/Uther 477) vor 1800“ weiterlesen
https://www.historische-kommission.lwl.org/de/publikationen/neue-folge/die-baende-der-neuen-folge/band-62/ Ein Inhaltsverzeichnis existiert nicht, wurde aber von den Autoren Ulrich Meier und Heinrich Stiewe erstellt: Ulrich Meier und Heinrich Stiewe: Abriss der Stadtgeschichte von Blomberg Naturräumliche Lage und Siedlungslandschaft (Heinrich Stiewe): S. 2a. Teil I: Mittelalter und Renaissance (Ulrich Meier): S. 2b – 33a 1. Stadtgründung und Ausbau (13. Jahrhundert): S. 2b – 6b … „Mappe Blomberg in der Reihe „Historischer Atlas westfälischer Städte“ erschienen“ weiterlesen
https://www.rnd.de/medien/krieg-in-ukraine-hunderte-radiosender-spielen-freitag-give-peace-a-chance-von-john-lennon-DG25KTMRTWRSD6HRLZ52BXVPJI.html
https://leonidtiokhin.medium.com/scientists-shouldnt-be-allowed-to-recommend-their-own-peer-reviewers-1752be611f63
https://zeitung.faz.net/faz/feuilleton/2021-04-21/5bcf5400fe86352b734b774482c73384?GEPC=s5 Archäologen fordern: “Bewahren Sie bitte die berühmte Mainzer Steinhalle als überaus schützenswertes museologisches Kulturdenkmal für die Nachwelt!” https://www.dvarch.de/fileadmin/redakteure/Stellungnahmen/Erhalt/DVA_Stellungnahme_zur_Einrichtung_eines_Demokratiemuseums_im_LM_Mainz.pdf http://www.mainzer-altertumsverein.de/aktuell.html https://mainzund.de/wir-fuehlen-uns-hinters-licht-gefuehrt-freundeskreis-mainzer-landesmuseum-steinhalle-fuer-roemische-funde-erhalten/ 30.4.2021 Petition https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-mainzer-steinhalle-als-museale-praesentationsflaeche-des-lm-mainz
Gerade gab es einen Beitrag in den Tagesthemen mit Bildern aus dem Stadtarchiv Brügge. https://orf.at/stories/3184869/ “Das Fischereiprivileg für die Stadt Brügge gewährt 50 Booten, in britischen Küstengewässern auf Fischfang zu gehen – und zwar für alle Ewigkeit, heißt es darin. Ausgestellt wurde das Dokument 1666 vom englischen König Charles II., als Dank für die Gastfreundschaft … „Fischereiprivileg für Brügge von 1666 könnte Brexit übertrumpfen“ weiterlesen
Die MGH erinnern an Theodor Mommsens Bibliotheksbrand 1880, bei dem kostbare Bibliothekshandschriften in Flammen aufgingen: http://www.mgh.de/home/aktuelles/newsdetails/schaetze-aus-200-jahren-mgh-geschichte-folge-10-ein-verheerender-brand/6c8852b372/
Anknüpfend an den Beitrag zum Wissenschaftsurheberrecht vom 6. März 2018 möchte ich heute kurz auf die Frage eingehen, was sich bezüglich der früheren Leseplatzregelung (§ 52b UrhG-alt; Archivalia-Beiträge) für die Archive geändert hat. * Ein großer Fortschritt ist, dass die frühere Beschränkung auf veröffentlichte Werke weggefallen ist. Es kann also auch genuines Archivgut digitalisiert und … „Digitalisierung urheberrechtlich geschützter Werke in Archiven nach § 60f UrhG“ weiterlesen
Der Aufruf zur Mitarbeit http://www.sharingheritage.de/wp-content/uploads/Aufruf-zur-Mitwirkung-ECHY.pdf an dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52016PC0543&from=DE Themenjahr richtet sich an alle “öffentlichen und privaten Träger, Bewahrer und Vermittler des kulturellen Erbes”. Die Leitthemen lauten: Europa: Austausch und Bewegung; Europa: Grenz – und Begegnungsräume; Die Europäische Stadt; Europa: Erinnern und Aufbruch; Gelebtes Erbe. Aus den Informationen des Deutschen Nationalkomitees … „Europäisches Kulturerbejahr 2018 ruft zur Mitarbeit auf“ weiterlesen
Pressemitteilung des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft: http://urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0216.html “Den Ländern und den einzelnen Hochschulen und ihren nach § 2 Absatz 2 des Rahmenvertrags gleichgestellten Forschungseinrichtungen wird dringend geraten, diesem Vertrag nicht beizutreten. Die Landeshochschulkonferenz Niedersachsen hat schon einstimmig beschlossen, diesen Schritt zu vollziehen. Und mehrere andere Zusammenschlüsse von Hochschulen und ihren Vertretungen in anderen … „Rahmenvertrag zum § 52a UrhG: “Der Bildung und Wissenschaft irritierende Unsinn geht einfach weiter”“ weiterlesen
http://dx.doi.org/10.17176/20151111-190738 “Dieser Vorab-Auszug aus dem Buch “Bibliotheksurheberrecht” (Katja Bartlakowski, Eric Steinhauer, Armin Talke) befasst sich mit urheberrechtlichen Schrankenregeln, die im Laufe der Jahre 2014 und 2015 durch die Rechtsprechung neu ausgelegt wurden (der “elektronische Semesterapparat”, § 52a UrhG und die “elektronischen Leseplätze”, § 52b UrhG) oder neu in Kraft getreten sind (Regelungen über verwaiste (61ff … „"Vorabdruck" aus der 2. Auflage von "Bibliotheksurheberrecht" in Beta-Version (Stand: 7.11.2015) online“ weiterlesen
Zu http://archiv.twoday.net/stories/1022419475 und http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53908.html Die Urteilsbegründung zu der Entscheidung zu § 52b UrhG liegt nun vor: http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&client=12&nr=72304&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf Der BGH hält sich eng an die Vorgaben des EuGH. Von besonderem Interesse scheint mir folgende Passsage: Entgegen der Ansicht der Klägerin stellt sich damit jedoch nicht die Frage, ob die Zulässigkeit von Vervielfältigungen nach § 53 UrhG … „Volltext liegt endlich vor: Urteil vom 16. April 2015 – I ZR 69/11 – Elektronische Leseplätze II“ weiterlesen