Baden-Württemberg: LfDI erwägt, die bisherige strikte Ablehnung der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen zu überdenken

https://www.datenschutz.de/landesbeauftragter-begruesst-offenlegung-der-ueberlegungen-des-bundesverfas-sungsgerichts-zur-nutzung-sozialer-medien/

Anlass sind Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. “Dem praktischen Bedürfnis nach einer offenen, an der Lebenswirklichkeit der Bürger orientierten Information und Kommunikation öffentlicher-Stellen kann mit einer umsichtigen, (selbst-)kritischen Nutzung sozialer Plattformen wohl besser Rechnung getragen werden als durch das bisherige strikte Verbot – zumal sich viele öffentliche Stellen nicht daran hielten und dieses Verbot auch praktisch kaum durchsetzbar war.”


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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