Anlass sind Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. “Dem praktischen Bedürfnis nach einer offenen, an der Lebenswirklichkeit der Bürger orientierten Information und Kommunikation öffentlicher-Stellen kann mit einer umsichtigen, (selbst-)kritischen Nutzung sozialer Plattformen wohl besser Rechnung getragen werden als durch das bisherige strikte Verbot – zumal sich viele öffentliche Stellen nicht daran hielten und dieses Verbot auch praktisch kaum durchsetzbar war.”
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Klaus Graf (7. September 2017). Baden-Württemberg: LfDI erwägt, die bisherige strikte Ablehnung der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen zu überdenken. Archivalia. Abgerufen am 14. Dezember 2024 von https://doi.org/10.58079/c6c1
Ein Gedanke zu „Baden-Württemberg: LfDI erwägt, die bisherige strikte Ablehnung der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen zu überdenken“