Anlass sind Überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. “Dem praktischen Bedürfnis nach einer offenen, an der Lebenswirklichkeit der Bürger orientierten Information und Kommunikation öffentlicher-Stellen kann mit einer umsichtigen, (selbst-)kritischen Nutzung sozialer Plattformen wohl besser Rechnung getragen werden als durch das bisherige strikte Verbot – zumal sich viele öffentliche Stellen nicht daran hielten und dieses Verbot auch praktisch kaum durchsetzbar war.”
Ein Gedanke zu „Baden-Württemberg: LfDI erwägt, die bisherige strikte Ablehnung der Nutzung sozialer Medien durch öffentliche Stellen zu überdenken“