Bedauerliche Ansicht des VGH München in einem Fall, bei dem es um eine (als nichtig erklärte) kommunale Informationsfreiheitssatzung ging. Unverantwortlich ist auch die Auffassung, dass der Informationszugang von Rechts wegen auf Gemeindeeinwohner beschränkt werden dürfe. Informationen fließen dann eben von Gemeindeeinwohnern zu anderen Interessenten.
http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20170125
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Klaus Graf (5. September 2017). Kein direkter, verfassungsunmittelbarer Anspruch auf Informationszugang. Archivalia. Abgerufen am 25. April 2025 von https://doi.org/10.58079/c6bc