http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20160173
Weil sich das VG Karlsruhe weigert, einem Bürger Zugang zu Kommentarliteratur zu verschaffen, entschied der VGH, dass solche Fachliteratur keine amtliche Information im Sinne des IFG ist.
Unzählige Gerichtsbibliotheken sind ohne weiteres für die Öffentlichkeit zugänglich, ohne dass der Geschäftsbetrieb gestört wird. Für diejenigen, die es nicht sind, gilt das Steuerzahlerargument für Open Access entsprechend: Was vom Bürger bezahlt wird, muss ihm auch zur Verfügung stehen.
“Was vom Bürger bezahlt wird, muss ihm auch zur Verfügung stehen.”
Denken Sie dieses Scheinargument mal zu Ende.