“Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet.” RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.
Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de übernehmen darf.
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (2. Juni 2014). Rechtsanwalt Ulbricht schnorchelte wohl nie in einem entlegenen See, geißelte aber gerade die urheberrechtliche Ignoranz von heftig.co. Lies selbst und staune! Archivalia. Abgerufen am 12. November 2025 von https://doi.org/10.58079/bhx2