“Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet.” RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.
Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de übernehmen darf.