Rechtsanwalt Ulbricht schnorchelte wohl nie in einem entlegenen See, geißelte aber gerade die urheberrechtliche Ignoranz von heftig.co. Lies selbst und staune!

“Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet.” RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.

http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html

Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de übernehmen darf.


Autor: Klaus Graf

Historiker und Archivar, Blogger

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