Dieser Beitrag handelt nicht von Jason Arday, über den in diesen Tagen Medien rund um den Globus berichten. Angeblich unter extrem schwierigen Verhältnissen aufgewachsen, wurde er in sehr jungen Jahren zum Professor für Bildungssoziologie an der Universität Cambridge und zum Fellow an Jesus College ernannt. Ihm waren immer wieder Plagiate vorgeworfen, doch von den zuständigen Instanzen nie richtig untersucht oder geahndet worden. Stattdessen versuchte er, Hinweisgeber mit Hilfe einer Rechtsanwaltskanzlei einzuschüchtern, die für „strategic lawsuits against public participation“ (SLAPP) berüchtigt ist. Erst als die großen Zeitungen immer mehr Unstimmigkeiten in Ardays Selbstdarstellung aufdeckten und die Universität eine neue Untersuchung ankündigte, wurde die Situation unhaltbar. Arday kündigte selbst. Eine gute Woche später wurde er tot aufgefunden. Die Universität und das College müssen jetzt erklären, wieso er überhaupt berufen wurde, warum man ihn so lange verteidigte und warum man nach der Kündigung sich seelsorgerlich nicht ausreichend um ihn kümmerte.
Der Fall, um den es hier gehen soll, betrifft keinen so prominenten Wissenschaftler, dafür aber – soweit ein Vergleich anhand der englischen Presseberichte möglich ist – viel umfangreichere Textübernahmen über einen noch längeren Zeitraum. Gemeinsam ist beiden Fällen aber das bewußte Wegsehen der zuständigen Instanzen, nachdem sie auf die Plagiate aufmerksam gemacht worden waren.
Zum 450. Jubiläum der deutschen St.-Petri-Kirche in Kopenhagen erschien im Februar letzten Jahres eine Festschrift in deutscher Sprache, verfaßt von der Literaturwissenschaftlerin Kerstin Gräfin von Schwerin, redigiert von der damaligen Kopenhagener Hauptpastorin Rajah Scheepers, die außerplanmäßige Professorin für Kirchengeschichte an der Universität Marburg ist. Die gleichzeitig erschienene dänische Übersetzung in gleicher Aufmachung fertigte der Vorsitzende des Kirchenvorstands (in Kopenhagen Gemeinderat genannt), der Rechtsanwalt Stefan Reinel, zusammen mit Frau und Sohn an.
Als ich das Buch las, stellte ich schnell fest, daß es nicht nur drei meiner eigenen Arbeiten plagiiert, sondern auch viele andere Bücher und Aufsätze. Ein zäher Kampf führte schließlich am 10. April 2026 zu einem außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Verlag – d.h. der Kirchengemeinde – und drei Autoren, die sich für ihre Urheberrechte eingesetzt hatten. Das Buch wurde aus dem Verkehr gezogen, die Restauflage sollte makuliert werden und die Autoren eine finanzielle Entschädigung erhalten.
Nun könnte man sagen „Ende gut, alles gut“ und mit dem außergerichtlichen Vergleich die Sache auf sich beruhen lassen, aber im Verlauf traten so viele Reaktionsmechanismen, die man auch aus dem Fall Arday kennt, immer wieder in Erscheinung, daß es sich lohnt, den Verlauf gründlicher nachzuzeichnen.
Das Buch hat Folioformat, füllt 232 Seiten und ist mit dem üblichen Apparat eines wissenschaftlichen Werks ausgestattet: Vor- und Geleitworte von zwei Professoren, zwei Bischöfen und einem Gemeinderatsvorsitzenden, zahlreiche Fußnoten, Nachwort, Literaturverzeichnis, Bildnachweis und Personenregister.1 Vorgestellt wurde es dem Kopenhagener Publikum von keinem geringeren als dem Präsidenten der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Akademienunion, Christoph Markschies. Sein Vortrag bei dieser Gelegenheit erschien im Auszug im Gemeindeblatt (S. 5) und vollständig auf der Homepage der Gemeinde.
Im Nachwort dankt Schwerin der Gemeinde „für das mir entgegengebrachte Vertrauen, die 450-jährige Geschichte der Gemeinde und der Stadt Kopenhagen schreiben zu dürfen.“ So drückt man sich aus, wenn man eine eigene wissenschaftliche Leistung präsentiert. Allerdings weiß Schwerin wahrscheinlich, daß die Geschichte Kopenhagens weiter als 450 Jahre zurückgeht, nur fallen die wenigen von ihr selbst geschriebenen Passagen immer wieder durch unbeholfene Formulierungen auf. Mindestens die Hälfte des Texts ist von insgesamt mehr als 15 Autoren abgeschrieben (kumulierte Stellungnahme, 23. 7. 26). Wir haben es hier also mitnichten mit einem Grenzfall, kleinen Versehen oder vergessenen Anführungszeichen zu tun. Schwerin muß sich viele Wochen lang jeden Morgen gefragt haben: Bei wem schreibe ich heute ab?
Anfrage an den Gemeinderat und Befangenheit
Am 1. Juni schrieb ich an den Gemeinderat – schließlich wird die Gemeinde im Impressum als Verleger genannt – und schickte eine umfangreiche Plagiatdokumentation mit. Ich bat, meinen Brief an die Mitglieder des Gemeinderats und die Mitarbeiter an der Festschrift weiterzuleiten, deren Anschrift ich nicht kannte. Aus dem Protokoll der folgenden Gemeinderatssitzung, am 18. Juni, wird deutlich, daß Schwerin informiert worden war (Punkt 4.2). Der Gemeinderat beschloß, für die Festschrift nicht verantwortlich zu sein. Ich solle mich an die Autorin wenden. Der Vorsitzende des Gemeinderats solle mir das mitteilen. Monatelang hörte ich nichts von ihm, obwohl ich in der Zwischenzeit den Gemeinderat über weitere Plagiatfunde in dem Buch informierte.
Reinel ist nicht nur Vorsitzender des Gemeinderats, sondern übersetzte auch mit Frau und Sohn die Festschrift ins Dänische. Der Sohn arbeitete auch als Redakteur an der deutschen Ausgabe mit. Von einem Juristen sollte man erwarten können, daß er die Regeln für Befangenheit in Beschlußorganen des öffentlichen Diensts kennt. Die evangelisch-lutherische Kirche ist in Dänemark Staatskirche und deshalb Teil der öffentlichen Verwaltung und allen ihren Verfahrensregeln unterworfen. Nachdem die Plagiate bekannt geworden waren, hätte der Gemeinderat von den Verursachern der unbrauchbaren Festschrift Schadensersatz für die in den Sand gesetzten Ausgaben fordern müssen, also von Autorin, Redakteuren und Übersetzern. Die Plagiate sind so offensichtlich, daß alle bei der Arbeit mindestens einige davon bemerkt haben müssen. Bei einer Abstimmung in dieser Frage wäre Reinel in höchstem Grade befangen, schließlich ginge es um seine finanziellen Interessen und die seiner Familienmitglieder. Ich machte den Gemeinderat mehrfach auf Reinels Befangenheit aufmerksam, doch Reinel konnte die Frage zu seiner Chefsache machen.
Mittlerweile hatte Scheepers Nachfolgerin, Christiane Stahlmann, ihr Amt als Hauptpastorin an der St.-Petri-Kirche angetreten. Ich schrieb ihr am 14. August zum Amtsantritt und drückte meine Sorgen über die Plagiate und den Umgang damit aus. Ihre Antwort am selben Tag beschränkte sich kühl-bürokratisch auf „Danke für deine [sic] zahlreichen Mails. Die von dir [sic] erhobenen Vorwürfe stehen, so weit ich das weiß, in der Gemeinderatssitzung am 27. August auf der Tagesordnung. Danach wird sicher jemand aus dem aktuellen Gemeinderat mit Dir [sic] Kontakt aufnehmen.“ Ich machte sie darauf aufmerksam, welch eine seelische Belastung die Plagiate und der Umgang mit ihnen für mich bedeuteten, und bat sie, einmal stichprobenweise anhand meiner Plagiatnachweise die Festschrift mit ihren Vorlagen zu vergleichen. Die meiste plagiierte Literatur sei ja im Pastorat vorhanden. Eine Antwort erhielt ich von dieser Seelsorgerin nie.
Am 20. August schrieb endlich Reinel, der aber nur eine Antwort nach der nächsten Sitzung am 27. August ankündigte. Am 28. August teilte er dann mit: „zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Du so lange auf eine ausführliche Antwort warten musstest. Der Hintergrund dafür ist, dass der Gemeinderat über die Sommerferien keine Sitzungen abhält und wir erst jetzt die Möglichkeit hatten die Angelegenheit ausführlich zu besprechen.
Der Gemeinderat hat sich auf seiner gestrigen Sitzung vom 27. August nun intensiv mit Deinen Schreiben und den beigefügten Unterlagen befasst. Die vorgebrachten Plagiatsvorwürfe werfen ernsthafte Fragen auf. Eine abschließende rechtliche Bewertung liegt außerhalb unserer Zuständigkeit, aber wir nehmen Deine Hinweise ernst. Wir haben daher beschlossen, den Verkauf der Festschrift vorerst einzustellen.
Eine Mediation unter Leitung einer neutralen Person wäre aus unserer Sicht ein naheliegender und geeigneter Weg zur Lösung der Angelegenheit. Voraussetzung ist, dass der vorgeschlagene Weg von der Autorin und dem Redaktionsteam akzeptiert wird. Kosten, die für eine Mediation entstehen, würden wir, wie in solchen Situationen üblich, zur Hälfte übernehmen …“
Der Brief beginnt mit einer geheuchelten Entschuldigung für die lange Wartezeit auf eine ausführliche Antwort – aber ich hatte bisher nicht einmal eine kurze Antwort auf meinen Brief vom 1. Juni sowie spätere Ergänzungen dazu erhalten, nur Eingangsbestätigungen. Der nächste Satz ist gelogen. Der Gemeinderat hatte ja am 18. Juni ausführlich über die Plagiate diskutiert und einen Beschluß gefaßt. Dann wird in zwei Sätzen von „ernsthaft“ und „ernst nehmen“ gesprochen und dazwischen wahrheitswidrig behauptet, der Gemeinderat sei für eine rechtliche Bewertung nicht zuständig, dabei war der Gemeinderat der Verleger. Abschließend verlangt Reinel von mir, der die Plagiate nicht zu verschulden hatte, daß ich die Hälfte des stattlichen Honorars eines Advokaten bei einer Mediation zahlen solle.
Ich hielt eine Mediation für sinnlos, solange wir uns nicht über den Umfang und die Bewertung der Plagiate einig waren. Ich forderte den Gemeinderat auf, meine Plagiatnachweise von einem unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen. Der Gemeinderatsvorsitzende äußerte sich nie zu diesem Vorschlag, sondern wiederholte gebetsmühlenhaft den Vorschlag zur Mediation, ohne die dabei auftretenden praktischen Fragen zu diskutieren (z. B. Ort und Sprache der Mediation; die zu beteiligenden Personen wohnen in drei verschiedenen Ländern).
Am 5. November schrieb die Hauptpastorin Stahlmann einem potentiellen Käufer der Festschrift: „Die Festschrift ist momentan nicht erhältlich. Nach der Veröffentlichung wurden Vorwürfe laut, dass bei der Abfassung der Festschrift nicht korrekt mit den Quellen umgegangen wurde, die der Festschrift zugrunde liegen. Dies wird derzeit geprüft, der Gemeinderat ist mit den betroffenen Autor:innen im Kontakt.“ Von den Ergebnissen der Prüfung durch den Gemeinderat wurde nie etwas bekannt. Meines Wissens begrenzte sich der „Kontakt“ auf die drei Autoren, die später an der Mediation teilnahmen, und bestand ausschließlich darin, abzublocken und auf die jeweils nächste Sitzung des Gemeinderats zu vertrösten. Das restliche Dutzend der plagiierten Autoren (oder ihre Erben) hat vom Gemeinderat bis heute nichts erfahren. Außerdem betrafen die Vorwürfe nicht den Umgang mit Quellen (die Schwerin selbst kaum gelesen hatte), sondern ihr wortwörtliches Abschreiben aus der Sekundärliteratur ohne Anführungszeichen.
Am 25. November schickte mir Gemeinderatsmitglied Riko Jacob – Informatikprofessor und Institutleiter (sektionsleder) an der Kopenhagener IT-Universität, also bestens mit den Gepflogenheiten der öffentlichen Verwaltung vertraut – das Manuskript eines Artikels, der im nächsten Gemeindeblatt unter Reinels Namen erscheinen solle. Ich riet sofort von einer Veröffentlichung ab. Trotzdem wurde der Artikel im Dezember gedruckt (S. 8), übrigens mit der mir zweifelhaft erscheinenden Angabe, auf dem Stand vom 31. Oktober zu sein. Reinel erklärt hier, daß die Festschrift angeblich keine wissenschaftlichen Ziele verfolgt habe – als ob umfassendes Abschreiben ohne Kenntlichmachung von Zitaten in populären Werken erlaubt sei. Dann erwähnt er, daß zwei Historiker (darunter ich) sich gemeldet und behauptet hätten, „dass, ihrer Auffassung nach, bei bestimmten Textpassagen darauf hätte hingewiesen werden sollen, dass diese mit ähnlichen Formulierungen auch in ihren eigenen Werken vorkommen.“ Wie Reinel schon lange vor dem 31. Oktober wußte, ist ungefähr die Hälfte der Festschrift wortwörtlich bei mehr als 15 Autoren abgeschrieben. Reinel schreibt weiterhin: „Der Gemeinderat bedauert, wenn der Eindruck entstanden ist, man habe sich die Arbeiten der beiden Historiker unbotmäßig und ohne angemessene Würdigung aneignen wollen. Dieses war von Kerstin Gräfin von Schwerin in keiner Weise beabsichtigt. Urheberrechtsverletzungen im rechtlichen Sinne liegen laut Kerstin Gräfin von Schwerin auch nicht vor. Eine detaillierte eigene Überprüfung der Frage, ob solche Urheberrechtsverletzungen vorliegen könnten, überfordert die fachliche Kompetenz des Gemeinderates.“
Zur „detaillierte[n] eigene[n] Überprüfung“: Am 5. November hatte die Pastorin ja behauptet, daß der Gemeinderat die Plagiatsvorwürfe prüfe. Der Vorsitzende des Gemeinderats, dessen Mitglied die Pastorin ist, widerspricht ihr hier. Allerdings klingt seine Behauptung der fehlenden Kompetenz hohl: Gemeinderatsmitglied Agathe M. Hahn ist Editionsphilologin. Reinel gibt auf der Homepage seiner Rechtsanwaltskanzlei an, Experte für Urheberrecht zu sein. Seine frühere Kanzlei betrieb eine Abmahnfabrik, die an mehrere Zehntausend Personen in ganz Nordeuropa Briefe verschickte, in denen 1000 € für angeblich illegalen Download von Pornofilmen verlangt wurden. Viele ließen sich aus Schreck und Unkenntnis auf einen „Vergleich“ zum halben Preis ein, obwohl sie keine Filme heruntergeladen hatten. Wahrscheinlich verdiente die Kanzlei auf diese Weise mehrere Millionen Euro. Als schließlich dänische Gerichte diesem Rechtsmißbrauch ein Ende machten und keine Revisionsmöglichkeit mehr bestand, beschwerte Reinel als Vorstandsvorsitzender der Kanzlei sich über die Richter bei dem dafür zuständigen Gremium. Das war ein in Dänemark unerhört selten vorkommender Schritt, der in Juristenkreisen mißbilligt wurde. Das Gremium lehnte die Klage in allen Punkten ab. Die Abmahnmasche der Kanzlei war dem dänischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen sogar eine Dokumentation wert.
Während Reinel im Fall der Festschrift meinte, daß gravierende Urheberrechtsverletzungen keinen Pfennig Entschädigung wert seien, bestand er auf 1000 € für den einmaligen Download von Pornofilmen. Dabei sind Zweifel erlaubt, ob die notwendige Schöpfungshöhe für einen urheberrechtlichen Schutz vorlag, denn das setzt ja voraus, daß ein angeblich heruntergeladener Film sich in Handlung und Dialog ausreichend von anderen Pornofilmen unterscheidet. Reinels Janusköpfigkeit scheint mir weit verbreitete Vorurteile über den Advokatenstand zu befeuern. Obwohl er die Dokumentation der massiven Urheberrechtsverletzungen in der Festschrift kannte, ließ er als selbsterklärter Experte für Urheberrecht Schwerin die hanebüchene Behauptung „Urheberrechtsverletzungen im rechtlichen Sinne liegen laut Kerstin Gräfin von Schwerin auch nicht vor“ verbreiten, wobei ich mich immer noch frage, ob es auch Urheberrechtsverletzungen im nicht-rechtlichen Sinne gibt.
Eine dänische Besonderheit
Da das Buch in Dänemark erschien, wendete ich mich schließlich an Udvalget til Beskyttelse af Videnskabelig Arbejde (UBVA) [der Ausschuß zum Schutz wissenschaftlicher Arbeit]. Dieser Ausschuß hat kein deutsches Pendant. Finanziert wird er von einem Zusammenschluß der Akademikergewerkschaften (auch hierzu fehlt ein deutsches Gegenstück). Sein Vorsitzender, Morten Rosenmeier, ist Professor für Urheberrecht an der Universität Kopenhagen. Er beauftragte Jørgen Blomqvist, einen anderen Kopenhagener Professor für Urheberrecht, mit der Erstellung eines Gutachtens zur Festschrift. Es beschränkte sich leider auf Plagiate aus meinen Schriften und denen eines anderen Autors, der sich auch an UBVA gewendet hatte. Obwohl das Gutachen wegen dieser Beschränkung nur ein Prozent der von mir aufgezeigten Plagiate gründlich prüfte, war das Urteil vernichtend genug. Das Buch enthalte eindeutige Urheberrechtsverletzungen. Der Verlag solle als nächsten Schritt die übrigen Plagiatsvorwürfe prüfen lassen. Wenn nur einige wenige davon zuträfen, sei zu erwarten, daß ein Gericht die Vernichtung der gesamten Auflage anordnen würde. Die Erstellung des Gutachtens bezahlte UBVA.
Am 17. Dezember 2025 leitete ich das Gutachten an den Gemeinderat weiter. Zunächst passierte wieder nichts. Man müsse erst die nächste Sitzung Ende Januar abwarten, hieß es. Danach passierte weiter nichts.
Reinel ändert die Strategie
Nach Blomqvists Gutachten mußte Reinel im Januar 2026 einsehen, daß an einen Weiterverkauf der Festschrift mit einem Erratablatt nicht mehr zu denken war und änderte die Strategie. Nun versuchte er, es so aussehen zu lassen, als habe es die Festschrift nie gegeben, schließlich war er ja Übersetzer der dänischen Ausgabe und hatte das deutsche Original mit einem lobenden Vorwort versehen.
Nachdem die Gemeinde Aufforderungen der Nationalbibliothek, die vorgeschriebenen Pflichtexemplare der deutschen und der dänischen Fassung abzuliefern, monatelang immer wieder ignoriert hatte, schrieb Reinel am 14. Januar 2026 an die Nationalbibliothek: „Das Buch ist nicht an Sie abgeliefert worden, weil kurz nach der Vorstellung des Buches ein Streit mit mehreren Personen entstand, die behaupten, daß das Buch eine Verletzung ihres Urheberrechts bewirkt [sic].“ Er zitiert dann einen Paragraphen, der die Ablieferungspflicht erläutert, und schreibt: „Das Buch befindet sich weder im Handel noch ist es in der Öffentlichkeit verbreitet worden, und deshalb ist es nach unserer Auffassung nicht im Sinne des Gesetzes ‚erschienen‘“ (260114 Reinel an KB).
Das war wieder einmal unwahr. Das Buch war im Februar 2025 erschienen. Erst am 27. August wurde der Verkauf „vorerst“ eingestellt. Am 1. Juni hatte sich der erste plagiierte Autor gemeldet, am 20. Oktober der zweite. Insgesamt wurden 200 Exemplare abgesetzt.
Die Bibliothek gab sich damit zufrieden, auch nachdem ich dokumentiert hatte, daß die Festschrift mehr als ein halbes Jahr lang verkauft worden war und damit unzweifelhaft unter das Pflichtablieferungsgesetz fiel.
Mediation
Am 29. Januar 2026 schrieb der Vorsitzende von UBVA, daß der Gemeinderat ihn gefragt habe, ob UBVA an den Verhandlungen um die Plagiate teilnehmen könne. Rosenmeier bot eine Mediation bei einem Rechtsanwalt an und erklärte, daß UBVA die Kosten übernehme. Ich hatte meine Zweifel, denn solange der Gemeinderat der Ansicht war, daß das Buch keine Urheberrechtsverletzungen enthalte, war ein Gespräch wenig aussichtsreich, und in einem Gespräch mit vielen Personen gleichzeitig läßt sich kaum der Umfang der Plagiate feststellen. Dafür müßte ja jeder die gesamte relevante Literatur auf dem Tisch haben.
Auf Empfehlung von Rosenmeier schrieb ich schließlich am 16. Februar an den Gemeinderat und bat ihn, innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen, wie er sich zu Blomqvists Gutachten und den darin enthaltenen Lösungsvorschlägen verhalte. Nach dieser Frist müsse der Gemeinderat mit rechtlichen Schritten rechnen.
Eine Woche später schickte Jacob ein zum größten Teil geschwärztes Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 28. Januar. Dort war zu lesen, das Gutachten „mit der Einschätzung möglicher UR-verletzungen ist für den Gemeinderat nachvollziehbar, bietet eine gute Grundlage für weitere Schritte und wird seitens des GR’s ernst genommen.“ Da die Protokollführerin als Übersetzerin arbeitet, nehme ich an, daß nicht nur das Wort „UR-verletzungen“ (für ‘Urheberrechtsverletzungen’), sondern auch der Rest der zitierten Stelle ihr von dem Juristen Reinel souffliert worden war. Die Stelle spricht ausdrücklich nur von möglichen Urheberrechtsverletzungen. Sie seien zwar nachvollziehbar und würden ernst genommen, aber nirgends steht, daß der Gemeinderat die Schlußfolgerungen des Gutachtens anerkenne.
Kurz vor Ende der gesetzten Frist kam dann doch noch Bewegung in die Sache. Reinel wich zwar weiterhin Fragen danach aus, wie er sich zu den Schlußfolgerungen des Gutachtens stelle, erklärte aber immerhin, die Mediation könne von Blomqvists Gutachten ausgehen („på baggrund af Jürgen Beyers fornyede forespørgsel herom bekræfter jeg hermed på vegne Sankt Petri Menighedsråds vegne [sic] gerne, at mediationen kan foregå med udgangspunkt i Jørgen Blomkvists responsum“). Als Termin wurde schließlich der 10. April vereinbart. Es nahmen Reinel und Jacob vom Gemeinderat teil, Blomqvist von UBVA, drei plagiierte Autoren und der Rechtsanwalt Rasmus Wandall als Leiter.
Bei der Mediation griff Jacob das alte Argument Reinels auf, der Gemeinderat könne nicht beurteilen, ob Plagiate vorlägen. Beyer behaupte das, Schwerin und Scheepers stritten es ab. Der Gemeinderat halte alle drei für ehrbare Personen und wisse deshalb nicht, wem er glauben solle.
Man stelle sich einmal vor, Schwerin käme auf einem Fahrrad angefahren mit Scheepers auf dem Gepäckträger sitzend. Beyer sagt, das sei sein Fahrrad, geerbt von seiner Mutter. Schwerin und Scheepers streiten das ab. Beyer sagt zu Jacob: „Hier ist der Schlüssel für das eingebaute Speichenschloß meines Fahrrads. Warum nicht ausprobieren, ob er bei dem umstrittenen Fahrrad paßt?“ Jacob antwortet: „Wir haben hier einander widersprechende Aussagen von respektablen Personen. Es ist mir unmöglich, eine Entscheidung zu fällen.“ Entweder hat man in der Informatik ein radikal anderes Rationalitäts- und Kausalitätsverständnis als in der Geschichtswissenschaft, oder Jacob machte hier deutlich, daß der Gemeinderat den Plagiatfall nicht aufklären wollte.
Reinel begann gleich in seiner ersten Wortmeldung, Zweifel an Blomqvists Gutachten anzumelden und den Standpunkt zu vertreten, daß man gar nicht sicher sein könne, ob das Buch überhaupt Urheberrechtsverletzungen enthalte. Sein schriftliches Versprechen, vom Gutachten ausgehen zu wollen, war wie fortgeblasen.
Blomqvist machte dieser Diskussion ein Ende, indem er kategorisch erklärte: Wenn auch nur ein Drittel der übrigen von Beyer aufgezeigten Plagiate einer Überprüfung standhalte, sei er sich zu hundert Prozent sicher, daß ein Gericht die Vernichtung der gesamten Festschrift anordnen werde.
Anschließend gab es noch eine aufschlußreiche Diskussion über die Gerichtskosten: Für die Autoren war das neu, die Juristen waren sich einig. Reinel hatte ganz offensichtlich von Anfang an darauf spekuliert und war deshalb so selbstsicher aufgetreten: Wenn, wie zu erwarten, die Autoren vor Gericht gewönnen, müsse die Gemeinde bezahlen: eine Entschädigung an die plagiierten Autoren, die Makulierung der Restauflage, ihre eigenen Anwaltskosten, die Gerichtskosten und die Anwaltswaltskosten der Kläger – letztere jedoch nur in dem Umfang, die das Gericht anhand des Streitwerts festsetze. Da der Streitwert gering sei, müßten die Autoren einen großen Teil ihrer Anwaltskosten selbst zahlen, selbst wenn sie vor Gericht in jedem einzelnen Punkt Recht behielten.
Die Autoren waren aber mittlerweile über Reinels Dreistigkeit, als Gemeinderatsvorsitzender Unrecht mit Hilfe juristischer Spitzfindigkeiten durchsetzen zu wollen, so erbost, daß sie erklärten, den Prozeß auf jeden Fall führen zu wollen, auch wenn sie dafür in die eigene Tasche greifen müßten. Bei der sicheren Aussicht auf einen verlorenen Prozeß willigten Reinel und Jacob in einen Vergleich ein, in dem die Autoren alle ihre Forderungen durchsetzen konnten. Die Gemeinde sparte so die Gerichtskosten, ihre eigenen Anwaltskosten und den vom Gericht festzusetzenden Teil der Anwaltskosten der Kläger, mußte aber insgesamt 2250 € Entschädigung an die Autoren zahlen, Pflichtexemplare an die Nationalbibliothek abliefern, die Restauflage auf eigene Kosten schreddern lassen und eine Quittung dafür vorzeigen sowie eine vorformulierte Entschuldigung sowohl auf der Homepage der Gemeinde als auch im Gemeindeblatt veröffentlichen (Vergleich). Reinels Körpersprache hatte sich von selbstsicher und breitbeinig zu wortkarg und gebückt gewandelt.
Wie setzte der Gemeinderat den Vergleich um?
Die Entschuldigung erschien, wie abgemacht, im Gemeindeblatt (S. 4). Allerdings verzichtete der Gemeinderat bei diesem Heft auf seine seit Jahren geübte Praxis, im per Mail versandten Newsletter auf das Erscheinen des Gemeindeblatts im Druck und digital hinzuweisen. Dafür muß man wissen, daß der Postversand in Dänemark nicht nur sehr teuer, sondern auch extrem unzuverlässig ist. Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, daß die nächste Nummer des Gemeindeblatts nicht mehr beschwiegen, sondern wie früher ausführlich beworben wird.
Der Gemeinderat hatte sich verpflichtet, die Entschuldigung auch auf der Homepage der Gemeinde zu bringen, doch dort hat er sie mehr versteckt als veröffentlicht. Auf Nachfrage erklärte die Hauptpastorin Stahlmann am 5. Mai 2026, wo sie zu finden sei: „Sie findet sich im Untermenü Geschichte / Jubiläum.“ Biblisch gesprochen stellte die Hauptpastorin das Licht der Gemeinde also unter einen Scheffel. Denn auch zwei Schritte von der Homepage entfernt findet man auf der Unterunterseite „Jubiläum“ mitnichten die Pressemitteilung, sondern fast ganz unten nur eine unscheinbare Zeile „23.4.2026 Pressemitteilung Festschrift 450 Jahre Sankt Petri”. Klickt man auf diese Zeile, wird ein Photo des Entschuldigungstexts als Bilddatei heruntergeladen. Auf der Homepage steht der Text also nicht. Sinn dieser umständlichen Übung war offenbar, die Mitteilung vor Suchmaschinen zu verstecken.
Was immer noch fehlte, war die Quittung für das Schreddern der Restauflage. Am 3. Mai 2026 schickte mir Reinel eine Quittung, nachdem er sie ein paar Tage zuvor schon an andere Teilnehmer des Vergleichs geschickt hatte; angeblich habe er mich als Empfänger schlicht vergessen. Er behauptet, daß alle Punkte des Vergleichs mittlerweile erfüllt seien und begründet das u.a. damit, daß die Entschuldigung in Zukunft (!) im Gemeindebrief und auf der Homepage gebracht werde. Nur ein mit allen Wassern der juristischen Dialektik gewaschener Advokat kann auf den Gedanken verfallen, eine versprochene Handlung als eine bereits durchgeführte zu verkaufen (260503 Reinel an Beyer)!

In der Quittung erkennt man als Unterschrift die Initialen M A, darunter von anderer Hand ergänzt den ausgeschriebenen Namen und daneben eine andere Ergänzung von derselben Hand, daß die Restauflage von 1300 Exemplaren bei der „Recyclingstation Glostrup zur Sicherheitsmakulierung“ abgeliefert werden solle. Auf Nachfrage schickte Reinel keine Bestätigung der Recyclingstation. Ich fragte dann selbst dort nach und erfuhr am 26. Mai 2026: „Die Recyclingstation Glostrup hat keinen Reißwolf, um verschiedene Bücher, Briefe, Papiere zu vernichten. Sollten sie beim Recyclingcenter abgeliefert worden sein, gibt es keine Möglichkeit, das zu dokumentieren, denn sie wurden dann in unseren Buchcontainer geworfen“ (260526 Glostrup Genbrugsstation).
Die Firma, die die 1300 Bücher abholte, zeigte sich entsetzt über meine Nachfrage. Mit der Gemeinde sei kein Schreddern vereinbart worden, sondern nur der Transport zum Recyclingplatz. Schreddern hätte zusätzlich 2500 € plus Arbeitslohn gekostet (260601 Skraldebilen.dk).
Wir wissen also nicht, was mit den 1300 Exemplaren der Festschrift passiert ist. Vielleicht wurden sie an IT-Firmen verramscht, damit sie ihre Large Language Models mit diesem Unsinn füttern können?
Am 2. Juni informierte ich die Unterzeichner des Vergleichs darüber, daß die Bücher nicht geschreddert worden seien, und fragte, wer die Ergänzung mit dem Schreddern geschrieben habe. Lange gab es keine Reaktion. Erst am 6. Juli schrieben Reinel und Jacob: „Es liegt eine schriftliche Bestätigung vor, daß die Restauflage der Jubiläumsschrift vernichtet ist. Die Bücher wurden am 15. April 2026 um 11 Uhr abgeholt zur Vernichtung auf der Recyclingstation Glostrup zum Schreddern, was der Mitarbeiter – Markus [sic] Andersen –, der die Bücher im Namen skraldebilen.dk abholte, mit seiner Unterschrift bestätigt hat“ (260706 Reinel u. Jacob). (Die Übersetzung versucht, die stilistischen Mängel des dänischen Originals wiederzugeben.) Reinel und Jacob erklären nicht, wer die Ergänzung geschrieben habe, die das Unmögliche verspricht, nämlich die Bücher in Glostrup schreddern zu lassen. Daß es sich hier um Urkundenfälschung handelt, scheint weder diesen Rechtsanwalt noch diesen Professor zu stören. Sie wissen, daß die „Quittung“ gefälscht ist, doch berufen sie sich erneut auf sie.
Obwohl Reinel durch das Nichterfüllen von einigen Vergleichspunkten das verwinkelte Ansehen von Advokaten bestätigt hat, so ist doch die Festschrift offiziell vom Markt genommen, und man könnte sagen: „Ende fast gut, alles beinahe gut.“ Der Umgang mit der plagiierten Festschrift hat jedoch noch einige Nebenstränge, denen jetzt nachgegangen werden soll, und zwar in chronologischer Reihenfolge. Hier werden wir auf mehrere Parallelen zum aktuellen Fall aus Cambridge stoßen.
Deutscher Botschafter Prof. Dr. Pascal Hector
Neben der Hauptpastorin und dem Gemeinderatsvorsitzenden steuerten drei hochgestellte Personen Geleitworte zu der Festschrift bei: der Kopenhagener Bischof Peter Skov-Jakobsen, die Auslandsbischöfin der EKD Petra Bosse-Huber, und der deutsche Botschafter in Kopenhagen Prof. Dr. Pascal Hector. Zwei der von ihnen vertretenen Institutionen hatten sich finanziell für die Gemeinde engagiert – die Botschaft bezahlte die Hälfte der zum Jubiläum angeschafften Aushängetafeln zur Geschichte der Gemeinde, die EKD subventioniert laufend die Gemeinde. Also versuchte ich, über diese beiden Geldgeber Einfluß auf den Gemeinderat zu nehmen, der sich nicht bewegte.
An den Botschafter schrieb ich am 25. Juni 2025. Er ließ mich durch seinen Kulturreferenten abwimmeln. Ein Jahr später, am 4. Juli 2026, schrieb ich ihm – mittlerweile in Zagreb stationiert – erneut und teilte die Rückziehung der Festschrift mit. Wieder keine Reaktion. Hector ist Honorarprofessor am Europa-Institut der Universität des Saarlands und damit den Regeln zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis unterworfen. Auch Briefe an das Europa-Institut und das Auswärtige Amt blieben unbeantwortet.
Auslandsbischöfe der EKD, Petra Bosse-Huber und Frank Kopania
Am 26. Juni 2025 schrieb ich an Petra Bosse-Huber, die Auslandsbischöfin der EKD. Sie hatte beim Jubiläumsgottesdienst die Festpredigt gehalten, die mit den Worten beginnt: „als ich mich in die spannende Geschichte der vergangenen 450 Jahre St. Petri vertieft habe, wie sie Kerstin Gräfin von Schwerin so kenntnisreich in der Festschrift wiedergibt …“ (Gemeindeblatt, S. 8f.; auch direkt von der Homepage der Gemeinde herunterzuladen unter der Überschrift „7.3.2025 Predigt Festgottesdienst Auslandsbischöfin Petra Bosse-Huber“). Im Februar 2025 hatte die Bischöfin auch in einer Pressemitteilung für die Festschrift Reklame gemacht. Bosse-Huber wurde Ende Juni emeritiert und antwortete mir nicht. Also schrieb ich nach einiger Zeit an ihren Nachfolger, Frank Kopania. Auch er antwortete nicht.
Ein Jahr später, am 4. Juli 2026, schrieb ich den beiden erneut um mitzuteilen, daß die Festschrift mittlerweile von der Gemeinde zurückgezogen sei. Es kamen zwei automatische Antworten. Die Mail an Bosse-Huber wurde als unanbringbar bezeichnet, Kopanias Mailserver berichtete von dessen Urlaub und verwies mich auf die Sekretärin Birgit Dreßler. Ich schrieb also an Dreßler: „Ich nehme an, daß Sie eine Mailanschrift kennen, unter der [Frau Bosse-Huber] erreichbar ist. Bitte leiten Sie meinen Brief an sie weiter.“ Dreßler antwortete, sie könne mir die Mailanschrift nicht nennen. Ich schrieb zurück: „ich hatte Sie nicht gebeten, mir die private Mailanschrift von Frau Bosse-Huber zu nennen, sondern meine Mail an sie weiterzuleiten. Ich bin mir sicher, daß Sie dazu in der Lage und befugt sind.“ Keine Antwort. Ich erkläre mir die abweisende Reaktion so, daß der Sekretärin eine klare Dienstanweisung vorliegt, bei Fragen nach Plagiaten konsequent abzublocken. Kopanias Urlaub ist mittlerweile seit langem beendet, aber geantwortet hat er immer noch nicht.
Robert-Walser-Gesellschaft und Johann-Heinrich-Voß-Gesellschaft
Da ich am 10. August 2025 immer noch keine Reaktion von der Gemeinde oder von Schwerin erhalten hatte, suchte ich im Internet nach einer Mailanschrift von Schwerin. Ich fand jedoch nur, daß sie Präsidentin der Robert-Walser-Gesellschaft (Bern) und Vorstandsmitglied der Johann-Heinrich-Voß-Gesellschaft (Eutin) sei. Ich schickte also eine Plagiatdokumentation an die Robert-Walser-Gesellschaft und bat darum, meinen Brief an Schwerin weiterzuleiten. Außerdem fragte ich, was man von einer plagiierenden Präsidentin halte.
Das Vorstandsmitglied Lukas Gloor antwortete, man nehme von meinen Anschuldigungen Kenntnis und warte ab, bis „zwischen den involvierten Parteien ein belastbares Ergebnis“ vorliege. Auf meine Antwort, die Literaturwissenschaftler im Vorstand seien doch in der Lage, die Plagiate selbst zu überprüfen, antwortete Gloor, der Vorstand halte sich an das übliche Verfahren und warte „die offizielle Reaktion der beschuldigten Parteien (Verlag, Autor/innen, Herausgeber/innen u.a.)“ ab. Er schrieb kein Wort davon, daß man sich selbst um eine Reaktion dieser Parteien bemühe. Nachdem ich einen Nachtrag mit weiteren Plagiatnachweisen geschickt hatte, antwortete Gloor am 21. August, man warte weiter „die angekündigte Stellungnahme der beschuldigten Parteien ab“. Nach noch einem Nachtrag – dieses Mal mit Plagiatnachweisen in einem anderen Buch von Schwerin – antwortete Gloor am 13. Oktober nur, daß der Vorstand den Nachtrag zur Kenntnis nehme. Am selben Tag schrieb ich an sämtliche Mitglieder des Vorstands (Reto Sorg, Gelgia Caviezel, Sabine Eickenrodt, Caroline Socha-Wartmann, Ulrich Weber, Kerstin Gräfin von Schwerin und Lukas Gloor), daß ich Gloors Antwort so verstände, „daß die Gesellschaft die umfangreichen Plagiate von Frau Gräfin von Schwerin in wissenschaftlichen und populären Werken anerkennend und als einer Präsidentin würdige wissenschaftliche Praxis zur Kenntnis nimmt, denn Herr Gloor schreibt kein Wort davon, daß mein Brief zu Konsequenzen irgendwelcher Art geführt habe oder führen werde. Sollte ich von keinem von Ihnen bis zum 24. Oktober etwas anderes hören, gehe ich davon aus, daß jedes Vorstandsmitglied Frau Gräfin von Schwerins Arbeitsweise voll und ganz gutheißt und wünscht, daß eine systematische Plagiatorin weiterhin die Robert-Walser-Gesellschaft leitet. Außerdem werd[e] ich dann davon ausgehen, daß jedes Mitglied bereit ist, in der Öffentlichkeit mit dieser Haltung präsentiert zu werden.“ Als einziger antwortete Gloor, aber ausdrücklich „im Namen des Vorstands“, am 21. Oktober 2025: „Die Robert Walser-Gesellschaft ist in den Konflikt zwischen Ihnen und den Verantwortlichen der genannten Festschrift nicht involviert. Da die Auseinandersetzung noch läuft, können wir keine Stellung beziehen. Der Vorstand hat beschlossen, in der Sache mit Ihnen nicht weiter zu korrespondieren. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.“
Mit dem Kopenhagener Vergleich war ja der „Konflikt zwischen [mir] und den Verantwortlichen der genannten Festschrift“ gelöst und die Voraussetzungen eingetroffen, auf die mich die Robert-Walser-Gesellschaft immer wieder vertröstet hatte. Am 16. Mai 2026 schrieb ich dem Vorstand der Robert-Walser-Gesellschaft von dem geschlossenen Vergleich zur Rückziehung von Schwerins Festschrift. Am 19. Mai 2026 teilte Gloor mit: „Der Vorstand der Robert Walser-Gesellschaft hat Ihre Mitteilung erhalten. Er hat beschlossen, in der Sache nicht weiter zu korrespondieren. Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.“
Der Vorstand änderte also plötzlich seine Argumentation. Anstatt das Festhalten an der Plagiatorin als Präsidentin damit zu begründen, daß das Plagiat noch nicht offiziell festgestellt sei, beschloß der Vorstand nach der offiziellen Feststellung des Plagiats, den Kopf in den Sand zu stecken. Eine seltsame Art, eine wissenschaftliche Gesellschaft zu leiten.
Ähnlich verhielt sich auch die Johann-Heinrich-Voß-Gesellschaft, bei der Schwerin Vorstandsmitglied ist. Einen Monat, nachdem ich die Gesellschaft über die Plagiate informiert hatte, wurde Schwerin erneut in den Vorstand gewählt.
Wallstein Verlag
Am 10. August schrieb ich auch an den Wallstein Verlag, in dem Schwerin ein Buch über Friederike Brun veröffentlicht hatte, die Tocher eines Pastors an der Kopenhagener St.-Petri-Kirche. Ich informierte über die Plagiate in der Kopenhagener Festschrift, bat darum, meine Mail an Schwerin weiterzuleiten und empfahl, das im Wallstein Verlag erschienene Buch auf Plagiate zu prüfen.
Zwei Wochen lang passierte nichts. Dann schrieb ich noch einmal an dieselbe Anschrift. Schließlich antworte die Lektorin Diane Coleman Brandt am 25. August und teilte mit, man werde das weitere Vorgehen intern beraten.
Als ich am 9. Oktober immer noch nichts von Wallstein gehört hatte, schrieb ich wieder. In der Zwischenzeit hatte ich mir das Buch über Friederike Brun angesehen. Es enthielt zahlreiche Plagiate (Plagiatdokumentation Schwerin zu Brun). Brandt antwortete am folgenden Tag, daß der Verlag Schwerin um eine Stellungnahme gebeten habe. Ich empfahl, Schwerin eine klare Frist zu setzen und sofort selbst anzufangen, das Buch auf Plagiate zu prüfen. Hinweise gebe es ja genug in meiner Plagiatdokumentation.
Da keine Antwort kam, fragte ich am 2. November nach. Am folgenden Tag antwortete Brandt, dieses Mal mit Kopie an den Verlagsgründer und -leiter Thedel von Wallmoden, daß der Inhalt der Korrespondenz mit Schwerin vertraulich sei und daß die Sache verlagsintern untersucht werde.
Am 27. Juni 2026 berichtete ich Brandt und Wallmoden von dem Kopenhagener Vergleich und von weiteren Plagiaten in Schwerins Arbeiten. Ich ergänzte: „Ich wurde gebeten, für einen vielgelesenen Blog zum Wissenschaftsbetrieb über den Umgang mit Kerstin Gräfin von Schwerins Plagiaten zu schreiben. Natürlich werde ich auch über Wallsteins nonchalante Einstellung zu Plagiaten schreiben. Sollten Sie das Buch doch noch einstampfen, bevor eine öffentliche Diskussion beginnt, teilen Sie mir das bitte umgehend mit.“ Am 13. Juli entschuldigte Brandt die späte Antwort mit ihrer gerade erfolgten Rückkehr aus dem Urlaub. Zu Schwerin schrieb sie nur, daß der Verlag den Fall prüfe. Ich antwortete:
„Sehr geehrte Frau Brandt,
Sie schreiben schon seit fast einem Jahr nichts anderes, als daß Sie den Fall prüften. Der Herausgeber des Blogs drängt mich, meinen Beitrag zu schicken. Dort werde ich also schreiben müssen, daß der Wallstein Verlag bei Nachweisen von Plagiaten in einem seiner Bücher bei jeder Nachfrage über Monate hinweg nichts anderes schreibe, als daß man den Fall prüfe, und daß abzusehen sei, daß sich das noch Jahrzehnte so hinziehen werde.
Sollte ich mich irren, schicken Sie mir bitte eine Zeitleiste, wann bei Ihrer Prüfung folgende Schritte erfolgt sind. Ich orientiere mich hierbei am Flowchart “Plagiarism in a published article” von COPE (https://doi.org/10.24318/cope.2019.2.2):
Wann wurde ein interner oder externer Experte mit einem Textvergleich beauftragt, ausgehend von meinen Plagiatnachweisen?
Wann lagen die Ergebnisse dieses Textvergleichs vor?
Wann wurden die Ergebnisse des Textvergleichs Kerstin Gräfin von Schwerin mitgeteilt?
Wann antwortete Schwerin?
Da Sie noch keine abschließende Bewertung vorgenommen haben, können Sie die Zwischenergebnisse vorerst vertraulich halten. Die Monatstage verdienen aber keine Geheimhaltung – es sei denn, Sie möchten unterstreichen, daß Sie öffentlich eine Untersuchung verkünden und in Wirklichkeits NICHTS tun.
Bitte antworten Sie bis zum 17. Juli. Zu diesem Zeitpunkt erwarte ich auch eine Auskunft, wann Sie Ihre Prüfung abgeschlossen haben werden. Das sollte, selbst wenn Sie – wie ich vermute – erst heute mit der Prüfung anfangen, bis zum 10. August 2026 möglich sein – dem Jahrestags meines ersten Briefs an Wallstein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jürgen Beyer“

Am 17. Juni erhielt ich dann eine Antwort, und zwar nicht von Brandt, sondern von Wallmoden. Er beteuert, daß der Verlag „Plagiatsvorwürfe grundsätzlich sehr ernst“ nehme und daß man dabei sei, alle von mir genannten Stellen zu prüfen. Hinterher werde man Schwerin dazu befragen. Er erklärt nicht, worin sich diese Befragung von der Stellungnahme unterscheide, um die der Verlag Schwerin im Herbst gebeten hatte, wie Brandt am 10. Oktober schrieb. Außerdem wolle Wallmoden einen (!) der mindestens fünf Autoren befragen, den ich als Quelle in meiner Plagiatdokumentation genannt hatte. Wozu eine Stellungnahme des plagiierten Autors notwendig sei, erklärt Wallmoden nicht. Jedenfalls scheint er ihm keine Entschädigung anbieten zu wollen.
So oder so ähnlich hatte ich das ja schon seit Monaten immer wieder vom Wallstein Verlag gelesen. Danach kam aber die große Keule: „Wir weisen Sie darauf hin, dass wir öffentlichen Äußerungen über eine vermeintlich nachlässige Handhabung von Plagiatsvorwürfen durch den Wallstein Verlag unmittelbar und mit den schärfsten juristischen Konsequenzen für den Urheber solcher Behauptungen entgegentreten werden. Mit Fristsetzung zum 22.7.2026 fordere ich Sie deshalb auf, rechtsverbindlich die Unterlassung derartiger Äußerungen über dem [sic] Wallstein Verlag zu erklären.“ Es ist wichtig festzuhalten, daß Wallmoden sich hier über ein ungelegtes Ei echauffiert. Er wußte über meine Pläne nicht mehr, als ich oben zitiert habe.
Wallmoden unterzeichnet seinen Einschüchterungsversuch mit „Prof. Thedel v. Wallmoden“. Er ist Honorarprofessor an der Neuphilologischen Fakultät der Universität Heidelberg. § 55 Abs. 1 des baden-württembergischen Hochschulgesetzes fordert von Honorarprofessoren dieselben Qualifikationen wie von regulären Professoren, wie sie in § 47 festgelegt sind. Ich finde nirgends einen Hinweis auf Wallmodens Habilitation oder Promotion, ja nicht einmal auf einen Studienabschluß.2 Das Gesetz eröffnet zwar, gerade bei Professuren in künstlerischen Fächern, die Möglichkeit, Leistungen über die Promotion hinaus statt durch eine Habilitation durch andere Leistungen nachzuweisen. An der Promotion und vor allem an der allerersten Voraussetzung – „ein abgeschlossenes Hochschulstudium“ – führt jedoch bei unbefristeten Stellen wie einer Honorarprofessur kein Weg vorbei, erst recht nicht in einem Fach wie „Verlags- und Editionswesen“. Die Neuphilologische Fakultät ist ja nicht für praktische oder künstlerische Ausbildung bekannt, sondern als Bücherwurmfakultät. Ich sähe gern einmal den Fragebogen, der bei Wallmodens Bestellung zum Honorarprofessor dem Senat der Universität Heidelberg vorgelegt wurde.
Ich fand keine Hinweise auf Wallmodens Lehrveranstaltungen (wobei mir allerdings der Zugang zu älteren Vorlesungsverzeichnissen nur teilweise gelang). Nach § 55 Abs. 1 muß ein Honorarprofessor „Lehrveranstaltungen in [seinem] Fachgebiet von mindestens zwei Semesterwochenstunden durchführen“. Immerhin gilt für Wallmoden als Heidelberger Professor die örtliche Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (bes. § 1 u. 5). Solche Regeln wird er kennen, schließlich nennt eine Broschüre der Universität Göttingen zur guten wissenschaftlichen Praxis ihn auf S. 26 als Mitglied der Gemeinsamen Untersuchungskommission von Universität und Universitätsmedizin in Göttingen.
Anstatt bei Uneinigkeit über die wissenschaftliche Qualität eines Textes eine Diskussion in den üblichen wissenschaftlichen Fora zu suchen und, wenn das zu keinem Ergebnis führt, die Ombudsstelle der Universität Heidelberg um eine Vermittlung zu bemühen, versucht Wallmoden, Kritiker einzuschüchtern. Es sollen offenbar nicht die besseren philologischen Argumente, sondern die finanziellen Mittel für Advokaten den Ausschlag geben. Es wäre interessant zu erfahren, wie viel Geld der Wallstein Verlag jährlich an Rechtsanwälte zahlt, damit sie Abmahnbriefe verschicken. Die Ombudspersonen der Universität Heidelberg sollten ihren Honorarprofessor über wissenschaftliche Umgangsformen aufklären. Ein Honorarprofessor muß den Studenten vorleben, wie man mit wissenschaftlichem Dissens umgeht.
Hier sehen wir wieder eine Parallele zum aktuellen Cambridger Fall. Dort brachte eine auf solche Einschüchterungsversuche spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei Times Higher Education dazu, die Berichterstattung über Arday fallen zu lassen. Zum Glück ist Archivalia bei hypotheses.org in Frankreich beheimatet. Frankreich hat die Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 zum Schutz vor rechtsmißbräuchlichen Klagen zur Verhinderung von öffentlichen Diskussionen in eigenes Recht umgesetzt. Sie gilt bei grenzüberschreitenden Fällen wie diesem, wo der Wallstein Verlag in Göttingen beheimatet ist, Archivalia in Frankreich und der Autor in einem weiteren EU-Land mit umgesetzter EU-Richtlinie. Eine weitere Parallele zum Cambridger Fall besteht darin, daß sich jetzt auch die Universität Heidelberg fragen lassen muß, ob bei dieser Berufung alles mit rechten Dingen vor sich ging.
Ich für meinen Teil habe aus Wallmodens Schreiben den Schluß gezogen, keine Bücher aus dem Wallstein Verlag zu rezensieren. Ich möchte nicht riskieren, eine Abmahnung wegen wissenschaftlich fundierter Kritik an einem Wallstein-Buch zu erhalten.
Wieviel einfacher hätte Wallmoden es sich machen können, wenn er meine Fragen nach der Zeitleiste seines Umgangs mit den Plagiatsvorwürfen kurz beantwortet hätte. Da er so tut, als ob die Behauptung einer „nachlässige[n] Handhabung von Plagiatsvorwürfen“ durch seinen Verlag von Gerichten als wahrheitswidrig eingestuft würde, hätte es ihm doch leichtfallen müssen, mir in einigen Zeilen zu erklären, welche Schritte er wann unternommen habe, um die Plagiatsvorwürfe zu klären. Wissenschaft und wissenschaftliche Kritik leben von Öffentlichkeit. Keulenschwingende Dünnhäuter braucht dort niemand.
Indem Wallmoden als Professor an der Heidelberger Neuphilologischen Fakultät auf einen Textvergleich und damit auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung verzichtet und seine Macht mit juristischem Geschütz durchsetzen will, meldet er sich aus dem wissenschaftlichen Diskurs ab. Die Haltbarkeit wissenschaftlicher Positionen entscheidet sich aber nicht vor Gericht, sondern in einer offenen und veröffentlichten Diskussion.
Jeder hauptamtliche Professor an der Neuphilologischen Fakultät wird in der Lage sein, meine Plagiatsvorwürfe zu Schwerins Buch innerhalb einer Woche zu überprüfen. Der Honorarprofessor Wallmoden schafft das nicht einmal in einem Dreivierteljahr.
Kerstin Gräfin von Schwerin
Immerhin hatten mein Briefe an die Robert-Walser-Gesellschaft und die Johann-Heinrich-Voß-Gesellschaft einen Erfolg. Die Gesellschaften müssen Schwerin informiert haben. Am 13. August 2025 schrieb sie mir: „Ich bin vorn [sic] Sankt Petri Gemeinderat beauftragt worden, eine Festschrift für ein breites Publikum zu verfassen in Zusammenarbeit mit einer Redaktion. In dieser Funktion trete ich als Autorin auf, nicht als Literaturwissenschaftlerin. Es handelt sich dabei nicht um eine wissenschaftliche Publikation. Ich wehre mich vehement gegen den Vorwurf, ich sei eine ‚Großplagiatorin‘. In den nächsten Tagen erhalten Sie eine Stellungnahme. Ich möchte Sie bitten, von weiteren Beschuldigungen in der Öffentlichkeit Abstand zu nehmen.“ Auf die angekündigte Stellungnahme warte ich noch heute. Schwerin hat sich nie wieder gemeldet. Wie bereits oben erwähnt, ließ sie im Dezember im Gemeindeblatt ausrichten, daß „Urheberrechtsverletzungen im rechtlichen Sinne“ nicht vorlägen, was hanebüchener Unsinn ist, dem sogar Reinel mittlerweile durch seine Unterschrift widersprochen hat.
Deutsche Schule Kopenhagen
Einer der vielen plagiierten Texte in der Festschrift war ein Vortrag eines dänischen Historikers, und zwar in der Form einer Übersetzung durch Jürgen Sacht, Geschichtslehrer und stellvertretender Schulleiter der deutschen Schule in Kopenhagen, die einst von der Gemeinde gegründet worden war und deshalb genauso heißt: Sankt Petri Schule. Ich machte Sacht am 19. Oktober 2025 auf das Plagiat seiner Übersetzung aufmerksam. Er antwortete am 19. Oktober: „Ich sehe mir die angegebenen Stellen morgen in der Schule an. Wir werden es auf jeden Fall in der Schulleitung besprechen und ich melde mich dann zeitnah wieder bei Ihnen.“ Trotz einer Nachfrage am 31. Oktober hörte ich nie wieder etwas von Sacht oder von der Schule.
Bischof von Kopenhagen Peter Skov-Jacobsen
Der Kopenhagener Bischof hatte auch ein Vorwort zur Festschrift beigesteuert. Am 30. Oktober fragte ich Peter Skov-Jacobsen, wie er sich dazu verhalte, daß sein Vorwort in einem durch und durch plagiierten Buch erschienen sei, und bat ihn um eine Einschätzung des bisherigen Umgangs mit der Festschrift. Der Bischof antwortete nie. Seine Referentin Jeanette Bjørnlund Nielsen schrieb mir von Regeln für die Mitgliedschaft in der deutschen Gemeinde, woraus ich beim besten Willen nicht ablesen konnte, wie der Bischof sich zu der plagiierten Festschrift in der Nachbarkirche und seiner Beteiligung daran stellte. Auch eine Nachfrage führte zu nichts.
Universität Hamburg
Da auch Schwerins Hamburger Dissertation aus Plagiaten kompiliert ist, machte ich die Ombudsstelle der Universität am 15. Dezember 2025 darauf aufmerksam (Plagiatdokumentation Schwerin, Diss.). Auf Nachfragen hin beteuerte Helga Nolte von der Ombudsstelle stets, daß man alle vorgesehenen Schritte abarbeite. Nach mehr als drei Monaten, am 24. März, bat sie mich dann plötzlich um Schwerins Anschrift. Sieht man in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg nach, steht dort in § 13 Abs. 3: „Der/dem Betroffenen ist unter Angabe der belastenden Tatsachen und gegebenenfalls der Beweismittel unverzüglich in geeigneter Weise Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben.“ An der Universität Hamburg bedeutet das Wort „unverzüglich“ also ‘mehr als drei Monate’! Ich schickte Nolte Schwerins Postanschrift, die ich mittlerweile im Internet gefunden hatte.
Nachdem ich am 22. April der Ombudsstelle vom Kopenhagener Mediationsergebnis berichtet hatte, kam Bewegung in die Sache. Am 8. Mai teilte Nolte mit, daß jetzt der zuständige Promotionsausschuß tätig sei. „Ich gehe davon aus, dass Sie als hinweisgebende Person über das Ergebnis der Ausschussarbeit in Kenntnis gesetzt werden“. Das hoffe ich, aber wir wissen ja bereits, daß man in Hamburg die Satzungsbestimmung „unverzüglich“ nach Ps. 90,4 und 2. Petr. 3,8 auslegt, wonach tausend Jahre wie ein Tag sind.
In einem weiteren Punkt zeigt die Universität Hamburg keine Eile. Ich hatte im Dezember darauf hingewiesen, daß Schwerin im kommentierten Vorlesungsverzeichnis für neuere deutsche Literatur im Wintersemester 2002/03 ihr Seminar mit zwei bis drei Plagiaten angekündigt habe und daß die plagiierte Ankündigung deshalb aus dem Netz genommen werden solle. Dort ist sie immer noch zu lesen. Die Universität Hamburg hat sich dazu seit Dezember nicht geäußert. Was lernen Studenten in Hamburger Seminaren, wenn sie mit Plagiaten angekündigt werden?
Universität Marburg
Wie erwähnt, ist Scheepers, die Hauptredakteurin der Festschrift, außerplanmäßige Professorin für Kirchengeschichte an der Universität Marburg. Am 8. Januar 2026 schrieb ich an die Ombudspersonen der Universität Marburg, die Professoren Regine Kahmann und Rolf F. Maier (260108 Beyer an Kahmann u. Maier). Nach fast drei Monaten, am 30. März, erhielt ich eine Antwort vom stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission für die Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis, dem Juraprofessor Michael Kling. Er schreibt, daß die Kommission auf ihrer Sitzung am 10. März entschieden habe, daß es sich bei der Sache um eine nur zivilrechtlich relevante Angelegenheit handele, die bloß Schwerin betreffe. Warum nach der Sitzung drei Wochen verstreichen mußten, um die Antwort zu verschicken, geht aus dem Schreiben nicht hervor. Da die Antwort mit „Vertraulich! Persönlich!“ überschrieben ist, muß ich den Lesern leider die juristisch verklausulierten Stilblüten der Universität Marburg vorenthalten. Vielleicht brauchte man die drei Wochen dafür, an dem Text zu feilen, um über den dürftigen Inhalt hinwegzutäuschen?
Am 7. April schickte ich dem Präsidenten der Universität Marburg eine Beschwerde (Präsident Marburg I), bezog mich auf die einzelnen Paragraphen der Marburger Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und wies nach, daß es in meinem Schreiben nicht um einen zivilrechtlichen Zwist mit Schwerin gehe, sondern um Scheepers Verstöße gegen gute wissenschaftliche Praxis. Außerdem machte ich Verfahrensfehler der Kommission deutlich und handwerkliche Fehler in der Satzung selbst. Ich stellte auch einen Antrag nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz und fragte nach einer Statistik der von der Kommission bisher behandelten Plagiatsfälle. Am 14. April schrieb ich ein weiteres Mal und teilte das Ergebnis der Mediation mit (Präsident Marburg II). Mit dem Vergleich war ja der zivilrechtliche Streit um die Festschrift für mich beendet.
Der Präsident behandelte die Beschwerde nicht, sondern ließ sie von der Kommission beantworten, über die ich mich beschwert hatte. Die Kommission wurde also Richterin in eigener Sache. Sie ließ sich bis zum 12. Juni Zeit, bezieht sich aber nur auf meinen Brief vom 7. April und erwähnt das Mediationsergebnis, von dem ich am 14. April berichtet hatte, mit keinem Wort. Das Schreiben ist vom Vorsitzenden der Kommission, dem Medizinprofessor Sebastian Adeberg, unterschrieben.
Einleitend und abschließend erklärt die Kommission, in meinem Schreiben vom 7. April keine neuen Anhaltspunkte für Scheepers wissenschaftliches Fehlverhalten sehen zu können, verläßt dann aber den Boden der Argumentation des ersten Briefs. Da auch dieses Schreiben mit „Vertraulich! Persönlich!“ überschrieben ist, kann ich leider den Lesern keinen richtigen Eindruck von den hölzernen Formulierungen vermitteln, mit denen Scheepers’ Verantwortung für das Buch heruntergespielt wird; sie erinnern an unbeholfene Proseminararbeiten. Nun ist nicht mehr die Rede davon, daß es sich um einen zivilrechtlichen Streit zwischen mir und Schwerin handele. Jetzt argumentiert die Kommission, daß die Festschrift wahrscheinlich keine wissenschaftliche Publikation sei. Sie begründet das mit dem Anlaß der Festschrift, wobei aus der Formulierung eindeutig erkennbar ist, daß die Kommission das Buch nicht gesehen hatte. Scheepers’ Verantwortung als Hauptredakteurin wird überhaupt nicht erwähnt. Die Kommission sei höchstens bereit, sich mit Scheepers’ Vorwort auseinanderzusetzen, aber nur dann, wenn dort wissenschaftliche Quellen im Zusammenhang mit Schwerins Text ausgewertet würden. Die Kommission offenbart hier ein seltsames Verständnis von Quellen in der Geschichtswissenschaft, die für sie immer wissenschaftliche Quellen sein müssen. Die meisten von Historikern und Kirchenhistorikern verwendeten Quellen sind aber keine wissenschaftlichen Texte, sondern wurden ursprünglich für andere Zwecke geschrieben. Absurderweise liest die Kommission überhaupt nicht die Hauptquelle, von der meine Beschwerde handelte: die von Scheepers als Hauptredakteurin zu verantwortende Festschrift, die durch und durch plagiiert ist.
Den angeblich nicht-wissenschaftlichen Charakter der Festschrift schließt die Kommission nicht einmal aus dem Titel des Buches, noch weniger aus seinem Inhalt oder seinen formalen Beigaben (Fußnoten, Register usw.), sondern aus dem Anlaß! Die Festschrift ist zwar die mit Abstand schlechteste in einer langen Reihe von Jubiläumspublikationen in der Geschichte der Gemeinde, doch kommt sie in wissenschaftlichem Gewand daher wie ihre deutlich besseren Vorgänger aus den Jahren 1925 und 2000.3 Wenn man nur anhand von Äußerlichkeiten urteilt, bürgt also schon der Anlaß für den wissenschaftlichen Anspruch der Festschrift.
Ich frage mich nach dieser wissenschaftlichen Fehlleistung, ob Adeberg als Arzt Medikamente für Patienten verschreibt, die er nie untersucht hat, oder ob er als Forscher über Versuche schreibt, die er nie gemacht hat. Schließlich ist er ja in der Lage, schon aus dem Anlaß über den Inhalt entscheiden zu können. So geht also Wissenschaft an der Universität Marburg, jedenfalls bei den Personen, die über wissenschaftliche Redlichkeit wachen sollen.
Daß die Festschrift auch einen Text plagiiert, den Scheepers selbst bei ihrem Vorgänger im Kopenhagener Amt abgeschrieben hatte, erwähnt die Kommission mit keinem Wort. Für unter eigenem Namen veröffentlichte Plagiate von Professoren der Universität Marburg fühlt sich die Kommission offenbar auch nicht zuständig.
Die Kommission vertritt den Standpunkt, daß es einer Professorin erlaubt sei, in nicht-wissenschaftlichen Büchern zu plagiieren. Das entspricht nicht der Rechtslage in Deutschland. Bekanntlich kündigte die Universität Bonn ihrer Professorin Ulrike Guérot wegen Plagiaten in populären Büchern, was in allen folgenden Gerichtsurteilen bestätigt wurde. Womit begründet die Kommission ihre von der Rechtsprechung und der Marburger Satzung abweichende Haltung?
Die Kommission geht nicht darauf ein, daß die Herausgabe von plagiierten Texten unter § 14 Abs. 2 und § 19 Abs. 2 Nr. 4 und 5 der Satzung fällt. Es stört die Kommission auch nicht, daß ich in dem Verfahren regelwidrig nicht gehört worden war.
Scheepers hatte im Vorwort geschrieben: „Der größte Dank gilt der Autorin, Kerstin Gräfin von Schwerin, die im Auftrag des Gemeinderates dieses beeindruckende Werk verfasst hat. Einen solchen Überblick zu geben, der gleichzeitig an den entscheidenden Stellen in die Tiefe geht, ist wahrlich eine Meisterleistung. Dann gilt mein Dank Claudia Hoffmann Dose und Tobias Reinel, die unermüdlich Quellen und Fotos gesucht haben sowie eine präzise und kundige redaktionelle Arbeit geleistet haben.“ Das ist ein Fehlurteil gigantischen Ausmaßes im eigentlichen Fachgebiet der Marburger Professorin, aber darunter leiden offenbar weder der Ruf der Professorin noch der der Universität.
Auf die handwerklichen Fehler in der Satzung, die eine Ahndung von wissenschaftlichem Fehlverhalten an der Universität Marburg spätestens in der ersten Gerichtsinstanz scheitern ließe, geht die Kommission gar nicht ein. Die Satzungen zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten legten sich die meisten Universitäten bekanntlich auf Druck der DFG zu, die ihre Mittelvergabe an das Vorhandensein solcher Satzungen knüpfte. Die Universität Marburg kam dieser Forderung entgegen, in dem sie ein potemkinsches Dorf errichtete.
Es ist an der Zeit, daß die DFG prüft, wie Universitäten mit wissenschaftlichem Fehlverhalten umgehen. Ich empfehle der DFG, keine Forschungsmittel mehr der Universität Marburg zu überweisen, bis sie ihre Satzung korrigiert und eine Statistik zur Arbeit der Kommission vorgelegt hat. Vielleicht kommt die Universität Marburg ja ihrer Pflicht nach dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz nach, wenn die DFG fragt. Meine Anfrage vom 7. April ist weiterhin unbeantwortet.
Warum sind dem Juraprofessor Michael Kling als stellvertretendem Vorsitzenden der Kommission die formalen Fehler in der Satzung nicht aufgefallen? Vielleicht deshalb, weil die Kommission die Satzung für ihre Arbeit nicht braucht? Alle meine Beschwerden werden mit fadenscheinigen Argumenten vom Tisch gewischt, und die Kommission argumentiert nie mit der Satzung.
Die wissenschaftlichen Literatur zur Kopenhagener St.-Petri-Gemeinde füllt zusammen vielleicht 1000 Seiten. Sie wird zur Grundausstattung von Scheepers Kopenhagener Dienstwohnung gehört haben. Man muß davon ausgehen, daß sie das meiste davon gelesen hat. Ist ihr Gedächtnis wirklich so schlecht, daß sie nichts davon erinnerte, als sie die Festschrift redigierte und auf jeder Seite auf Texte stieß, die sie schon einmal gelesen hatte? Das ist schwer vorzustellen. Warum ist dies der Universität Marburg keine Untersuchung wert?
Das Vorgehen der Universität Marburg erinnert an das der Universität Cambridge im Fall Arday. Die beiden Universitäten behaupteten, aus formalen Gründen für ein mögliches Fehlverhalten nicht zuständig zu sein. In Cambridge behauptete man, Publikationen aus der Zeit vor Ardays Berufung nicht prüfen zu können, obwohl sie seiner Bewerbung zugrunde lagen.
Ombudsstellen und Satzungen zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis
Nach Vorgabe der DFG werden Plagiatsvorwürfe an Universitäten im Rahmen von Satzungen zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis von Ombudstellen, die verschieden heißen können, behandelt. Damit gelten auch für Plagiatsvorwürfe Verfahrensregeln, die auf ein sehr weites Feld Rücksicht nehmen müssen und deshalb der effizienten Behandlung von Plagiatsfällen abträglich sind. Ombudsstellen haben beispielsweise mit Fällen zu tun, bei denen Aussage gegen Aussage steht und das Liebesleben der Beteiligten betroffen ist – wie bei den MeToo-Fällen. Hier ist es oft nicht nur extrem schwierig festzustellen, wie es eigentlich gewesen, sondern auch die meisten Begleitumstände gehören nicht in die Öffentlichkeit.
Bei Plagiaten liegt die Sache dagegen gänzlich anders. Plagiatsvorwürfe betreffen veröffentlichte Texte. Ihre Kritik ist Teil der Qualitätssicherung in der Wissenschaft. Sie findet öffentlich statt. Alle können sich, soweit sie fachlich dafür gerüstet sind, an der Diskussion beteiligen. Das ist seit dem 17. Jahrhundert die Grundlage wissenschaftlichen Fortschritts. Die Universitäten verraten ihren wissenschaftlichen Auftrag, wenn sie Plagiate nach Verschwiegenheitsregeln behandeln, die der Fortsetzung der Laborarbeit im Schlafzimmer angemessen sind.
Sowohl die Universität Hamburg als auch die Universität Marburg versuchten, mir in den oben genannten Fällen einen Mundkorb umzuhängen. Nolte von der Universität Hamburg schrieb am 16. Dezember 2025: „Wir möchten Sie vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass gemäß der ‚Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens an der Universität Hamburg‘ alle Angelegenheiten, die der Ombudsstelle vorgelegt bzw. vom Ombudsgremium bearbeitet werden, einer strikten Vertraulichkeit unterliegen. Diese Vertraulichkeit ist von allen Beteiligten ebenfalls zu wahren, worum wir Sie hiermit bitten.“ Sie fügte einen Link zur Satzung hinzu. In dieser Satzung steht zwar, daß die in der Ombudsstelle geleistete Arbeit vertraulich sei, aber es wird dort nirgends verlangt, daß der Hinweisgeber sich nicht an andere Personen oder an die Öffentlichkeit wenden dürfe. Als ich Nolte darauf hinwies, protestierte sie nicht, zog ihre übergriffige Formulierung aber auch nicht zurück. Ich nehme an, daß sie es beim nächsten Plagiatfall wieder mit einem Mundkorb versucht.
Vor einem Jahr waren Textübereinstimmungen zwischen den Druckfassungen von Frauke Brosius-Gersdorfs Dissertation und der Habilitationsschrift ihres Ehemanns Hubertus Gersdorf in aller Munde, nachdem Stefan Weber darauf hingewiesen hatte. Am 27. Juli 2026 teilte die Universität Hamburg mit, daß „die gegen Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf vorgebrachten Plagiatshinweise nicht bestätigt werden“ konnten. Unklar bleibt, welche „zuständigen Gremien“ in diesem Fall tätig wurden, aber es scheint, daß der Fall nicht den Promotionsausschuß der Fakultät erreichte. Wieso die Textübereinstimmungen von der Universität Hamburg als unbedenklich eingestuft werden, geht aus der Pressemitteilung nicht hervor. Das Überraschendste an der Pressemitteilung ist ihr vorletzter Satz: „Die Universität Hamburg steht für wissenschaftlichen Austausch und offenen akademischen Diskurs.“ Diesen Satz hatte die Universität übrigens schon in mindestens einer früheren Pressemitteilung benutzt.
Die beiden Schreiben der Universität Marburg sind mit dem Vermerk „Vertraulich! Persönlich!“ versehen. Dort wird ja erklärt, daß die Universität Marburg keinen Verstoß gegen gute wissenschaftliche Praxis erkennen könne. Warum sollte ein Freispruch verschwiegen werden? Ich vermute, weil die Kommission weiß, daß ihre Persilscheine, wenn sie öffentlich bekannt werden, dem Ansehen der Universität schaden. Da ist es ein probates Mittel, den Kritikern der Universität schnell einen Mundkorb umzuhängen. Scheepers war als Redakteurin für ein Buch in ihrem Fachgebiet zuständig. Das Buch wurde wegen gravierender Urheberrechtsverletzungen zurückgezogen. Das ist nichts Persönliches oder Vertrauliches, sondern eine wichtige Nachricht für die Fachöffentlichkeit.
De Gruyter Brill und Wilhelm Fink
Am 8. Januar schrieb ich an den Verlag De Gruyter Brill. Ein Sammelband des Wilhelm Fink Verlags, der zu De Gruyter Brill gehört, enthält einen Aufsatz von Schwerin, in den sie auf ihre übliche Weise Plagiate eingebaut hat (Plagiatdokumentation Schwerin zu Klee). Ähnlich wurde ich auch bei einem zweiten Sammelband von Fink / De Gruyter Brill fündig, zumindest vorläufig. Da ich einen Teil der Vorlagen nicht im Original einsehen konnte und die Metadaten bei Google Books manchmal falsch sind, veröffentliche ich diese Plagiatdokumentation nicht, doch schickte ich sie zusammen mit der anderen an den Wilhelm Fink Verlag (überhaupt keine Reaktion) und an De Gruyter Brill. Auf meinen Brief vom 8. Januar erhielt ich lange keine Antwort, doch nach Nachfragen meldete sich schließlich am 18. Februar 2026 Darren Green mit dem Titel eines Senior Publication Ethics Manager bei De Gruyter Brill: „De Gruyter Brill takes concerns related to research and publication ethics seriously and investigates all serious allegations or integrity-related concerns in accordance with COPE guidance.“ Wenn im selben Satz „concerns“ und „serious(ly)” je zweimal vorkommen, liegt schon die Vermutung nahe, daß es sich um leere Floskeln handele. Das sollte in der Folgezeit immer deutlicher werden.
Am 9. März fragte ich nach, zu welchem Ergebnis der Verlag gekommen sei. Antwort zwei Tage später: „The concerns you raised are currently under review. We will contact you again once the assessment has progressed.“ Auf meine Nachfrage am 15. März erhielt ich keine Antwort. Nachdem ich am 26. Juni dem Geschäftsführer von De Gruyter Brill, Carsten Buhr, geschrieben hatte, schrieb mir am 4. Juli Maurits van den Boogert, Chief Publishing Officer. Er antworte im Namen von Buhr:
„The issue you have brought to our attention is a serious one. I recognise that you first raised your concerns several months ago and understand your frustration that you have not yet received a substantive response.
Having discussed the matter with our Publication Ethics team, I can assure you that the matter is under active review. While this process may not have progressed (or be progressing) as quickly as you would wish, our priority is to ensure that the investigation is thorough, fair and properly evidenced. This necessarily takes time and requires consultation with the appropriate parties.
While I cannot promise when the investigation will conclude, I have asked the Publication Ethics team to ensure that you receive an update on its progress this month. To be clear: For you the outcome may be a foregone conclusion, but it is necessary for us to form our own opinion on the basis of our own standard procedures.“
Auch hier fallen wieder Wörter wie „serious“, „concern“ oder „thorough“ auf. Van den Boogert drückt zwar Verständnis für meine Unzufriedenheit aus, doch ist in seinem Brief kein Wort der Entschuldigung für die Langsamkeit des Verlags zu finden oder Sorge um das Ansehen des Verlags zu erkennen. Welche konkreten Schritte der Verlag unternommen hat, erfährt man nicht. „[C]onsultation with the appropriate parties“ klingt nach rechtstaatlichem Verfahren und dem Aufrechterhalten der Unschuldsvermutung, doch scheint hier auch ein Irrtum auf: Offenbar meint De Gruyter Brill, ein Plagiat erst dann feststellen zu können, wenn ein Geständnis des Autors vorliegt. Genausowenig wie ein Strafmandat für Falschparken ein Geständnis des Fahrzeughalters voraussetzt, ist es zum Feststellen von Textübereinstimmungen notwendig.
Der Umfang der Aufgabe für De Gruyter Brill läßt sich leicht berechnen. Es geht um zwei Aufsätze von Schwerin, der eine füllt 11 Seiten, der andere 18, zusammen also 29 Seiten. Bis Anfang Juli hatte De Gruyer Brill also für jede einzelne Seite mehr als sechs Tage Zeit gehabt.
Am vorletzten Tag des Juli kam dann eine Mail von Darren Green, die mit einer juristischen Ermahnung endete: „This message is confidential and may be legally privileged or otherwise protected from disclosure … You must not … disclose the contents of this message … to any other person …“ Ich wage aber trotzdem zu verraten, daß man Textübereinstimmungen zusammengestellt und Schwerin sowie die jeweiligen Bandherausgeber um eine Stellungsnahme gebeten hatte. Green verspricht eine endgültige Antwort im August, will aber nicht verraten – worum ich gebeten hatte –, wann der Verlag angefangen habe, die Texte zu vergleichen.
Am 3. August fragte ich dann Carsten Buhr, den Geschäftsführer von De Gruyter Brill, nach einer Dokumentation, wann bei De Gruyter Brill welche Schritte in dieser Sache unternommen worden seien. Außerdem drückte ich meine Unruhe darüber aus, daß ausgerechnet Green mit der Bearbeitung betraut worden sei: „Warum reagierte Green auf die detailliert dokumentierten Hinweise ein halbes Jahr lang nur mit leeren Versprechungen? Jeder Außenstehende sieht hier die Gefahr, daß Ihre Entscheidung, Green mit der Beantwortung dieser Fragen zu beauftragen, das Risiko erhöht, daß Green zu dem Ergebnis kommt: ‚Schwerins Aufsätze waren keine Plagiate, und deshalb habe ich mit gutem Grund die Sache ein halbes Jahr lang nicht weiterverfolgt.‘“ Ich erhielt keine Antwort.
Am 6. August sah ich mir die bei Google Books zugänglichen Seiten eines weiteren Artikels von Schwerin an (13 Seiten aus dem Jahr 2008) und schickte die Parallelstellen, die ich bei Google Books gefunden hatte, als Screenprints an Green, denn das Buch war im selben Verlag erschienen. Dieses Mal antwortete er immerhin am selben Tag und versprach eine Untersuchung, erklärte aber sofort, nicht versprechen zu können, innerhalb von zwei Monaten damit fertig zu werden, worum ich gebeten hatte.
Was ist eine gedruckte Entschuldigung wert?
Der Gemeinderat als Verleger hat, angesichts einer zu erwartenden finanziell ruinösen Niederlage vor Gericht, eine vorformulierte Entschuldigung im Gemeindebrief gedruckt und auf der Homepage versteckt. Obwohl ich viele Mitglieder des Gemeinderats seit Jahren kenne, hat sich kein einziges bei mir persönlich entschuldigt, ebenso wenig einer der Autoren, Redakteure oder Übersetzer.
Scheepers schrieb am 1. Juni 2025 nach Empfang meines ersten Plagiatnachweises: „vielen Dank für Deine Nachrichten. Wir werden uns damit befassen und Dir dann eine Antwort schicken. Einen gesegneten Sonntag“. Das ist das letzte, was ich je von ihr gehört habe.
Auch nach der Rückziehung des Buchs entschuldigten sich Schwerin und Scheepers nicht. Warum auch? Trotz der Depublizierung der Festschrift können sie mit dem Verlauf zufrieden sein. Die Reaktionen der Robert-Walser-Gesellschaft und der Universität Marburg bestätigen ihnen, daß sie richtig gehandelt haben, und spornen sie an, auf dieselbe kräftesparende Weise ihr Publikationsverzeichnis weiter aufzublasen und das scheinbare Ansehen ihrer Institutionen in allerlei bibliometrischen Rankings zu steigern.
Der Gemeinderat hat bisher nicht erklärt, wie es angesichts der geballten wissenschaftlichen und juristischen Kompetenz – die Autorin ist Präsidentin einer wissenschaftlichen Gesellschaft, die Hauptredakteurin Professorin für Kirchengeschichte und der Übersetzer Experte für Urheberrecht – zu so umfangreichen Plagiaten kommen konnte.
Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
Christoph Markschies, Präsident der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften und der Akademienunion, lobte die Festschrift bei ihrer Vorstellung über den grünen Klee. Völlig irreführend verweist er auf die Interkulturalität der Gemeinde, die in der Festschrift geschildert sei (Homepage der Gemeinde \ Geschichte \ Jubiläum \ „ 6.3.2025 Zu unserem Jubiläum wurden die Festschrift und Ausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt“. Eine Kurzfassung erschien im Gemeindeblatt, S. 5). Deutsch-dänischen Kulturkontakt gab es natürlich in der Geschichte der Gemeinde, nur schreibt die Festschrift nichts davon. Sie steht fest in der Tradition der deutschtümelnden Kulturträgerideologie (vgl. kumulierte Stellungnahme, S. 34–36). Wie soll man nach einem solchen Fehlurteil noch darauf vertrauen, daß Markschies bei der Begutachtung von Akademieprojekten fundierte Entscheidungen trifft?
Ob ein Mittagssalon der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, bei dem Claudia Hoffmann Dose, Kerstin Gräfin von Schwerin und Lone Søndergaard am 2. Oktober 2025 auftraten (BBAW-Bericht 2025, S. 170), auf Markschies’ Vermittlung zurückgeht, entzieht sich meiner Kenntnis. Claudia Hoffmann Dose war eine Redakteurin der Festschrift. Ich hatte sie schon am 1. Juni über die umfassenden Plagiate informiert. Sie wußte also, daß sie mit einer Plagiatorin gemeinsam auftrat.
Oft benutzte Abwehrstrategien für Plagiatoren
Während in Zeitungsartikeln schon mehrfach die skurrilen Ausreden zusammengestellt wurden, die ertappte Plagiatoren allen Ernstes vorbrachten, sollen hier die Strategien vorgestellt werden, mit denen Plagiatoren und ihre Unterstützer versuchen, auf Plagiatsvorwürfe zu reagieren – leider viel zu oft mit Erfolg.
1) Werden Plagiatsvorwürfe gemacht, nicht reagieren.
2) Werden die Plagiatsvorwürfe wiederholt, wieder nicht reagieren.
3) Läßt sich eine Reaktion aus äußeren Umständen nicht vermeiden, so wenig wie möglich sagen und nichts zugeben.
4) Werden die Vorwürfe gründlich dokumentiert, darauf bestehen, daß dies eine Privatmeinung sei und daß keine berufene Stelle die Plagiate bisher bestätigt habe.
5) Sind die Plagiate offensichtlich und für jeden nachvollziehbar dokumentiert, die Sache trotzdem herunterspielen.
6) Ist die Verantwortung für die Plagiate klar zu plazieren, Zeitnot und allerlei widrige Umstände als Entschuldigung vorbringen.
7) Handelt es sich um ein wissenschaftliches Buch, es als ein populäres Buch oder Lehrbuch ausgeben, für das angeblich gänzlich andere Regeln gälten.
8) Wird vorgeschlagen, die Plagiatsvorwürfe von einem unabhängigen Experten prüfen zu lassen, auf keinen Fall darauf eingehen. Sonst könnte man nicht mehr Punkt 4 anwenden.
9) Wird mit einem Prozeß gedroht, eine Mediation vorschlagen, bei der die Gegenseite die Hälfte der Kosten zahlen soll.
10) Bei einer Mediation der Gegenseite deutlich machen, daß sie auch bei einem gewonnenen Prozeß auf einem guten Teil ihrer Anwaltskosten sitzen bleibe, weil der Streitwert niedrig sei.
Für Verlage oder Universitäten gelten noch einige weitere Ratschläge:
11) Man publiziert formelle Regeln, wie man bei Plagiatsfällen zu verfahren gedenke. Diese Regeln sind natürlich nur für die Öffentlichkeit bestimmt. Für den internen Gebrauch gelten sie nicht. Plagiatsvorwürfe werden abgeheftet, aber nicht untersucht.
12) Öffentlich beteuert man stets, daß man die Sache sehr ernst nehme (das „Ernstnehmen“ muß in jeder Stellungnahme erwähnt werden!) und intensiv an einer Aufklärung des Falls arbeite. Sollte nach einigen Wochen nachgefragt werden, teilt man dasselbe mit. Es ist nicht im Interesse des Hauses, ein Plagiat zu untersuchen, aber es ist wichtig, das zu behaupten.
13) Urheberrechtsverletzungen sind zwar Straftaten, aber es handelt sich um Antragsdelikte. Der Staatsanwalt wird nur tätig, wenn ein plagiierter Autor selbst Strafantrag stellt, und das muß er spätestens drei Monate, nachdem er von der Urheberrechtsverletzung Kenntnis erlangt hat, tun. Hinweise von anderen als den plagiierten Autoren selbst, auch wenn die Urheberrechtsverletzungen extrem umfassend und ausführlich dokumentiert sind, können wir also ignorieren. In der Regel wird durch zögerliches und hinhaltendes Antworten die 3-Monats-Frist schon überschritten sein.
14) Eine Veröffentlichung der Plagiatsvorwürfe und eine öffentliche Diskussion lassen sich mit der Androhung juristischer Schritte verhindern. Den meisten Kritikern fehlt das finanzielle Polster, um ein Verfahren, bei dem sie wahrscheinlich gewinnen würden, durchzustehen.
15) Wissenschaftliche Erkenntnis ist uns egal. Wissenschaft ist bloß ein formelles und leicht zu manipulierendes Verfahren, mit dem wir unser Geld verdienen.
Universitäten müssen noch einen weiteren Punkt beachten:
16) Sind die Plagiate nicht zu bestreiten, erklärt man, daß die Arbeit nicht im Rahmen der Tätigkeit für die Universität entstanden sei. Der Universität fehle also die rechtliche Handhabe, die Plagiate zu untersuchen – selbst wenn die Veröffentlichung eine zentrale Bewerbungsunterlage gewesen war.
„How big a problem is plagiarism“?
Vor kurzem erschien hier auf Archivalia ein Link zu einem Artikel „How big a problem is plagiarism“ von Joseph Epstein. Der Verfasser rührt Sachen zusammen, die leicht auseinandergehalten werden können. Ich denke nicht, daß sich die Gesetzgebung zu den hier angesprochenen Punkten in den USA wesentlich von der EU, wo das Urheberrecht weitgehend harmonisiert ist, unterscheidet.
Kriminalisiert sind nur Urheberrechtsverletzungen, nicht Plagiate. Seitenlanges Abschreiben aus einem Buch, dessen Verfasser vor mehr als 70 Jahren starb, ist strafrechtlich gesehen erlaubt. Geschützt sind nur die konkreten Ausformungen und keine Ideen. Es steht also jedem frei, eine tragische Liebesgeschichte zwischen Jugendlichen aus verfeindeten Familien zu schreiben. Nur wenn die Handlung Punkt für Punkt Shakespeares Romeo and Juliet entspricht, wird man von einem Plagiat sprechen können. Ideendiebstahl, der in den Satzungen der deutschen Universitäten zu guter wissenschaftlicher Praxis vorkommt und sanktioniert werden kann, ist urheberrechtlich nicht verboten. Moralisch gesehen ist es natürlich perfide, wenn ein Gutachter einen Forschungsantrag ablehnt und die dort vorgestellten Ideen später selbst publiziert.
Allbekannte Fakten, wie sie in Lexika zu finden sind, sind nicht urheberrechtlich geschützt. Ich bat eine AI, in vier Sätzen einen Lexikonartikel über Martin Luther zu schreiben: „Martin Luther (1483–1546) war ein deutscher Theologe und Augustinereremit, der 1517 mit seinen 95 Thesen gegen den Ablasshandel die Reformation auslöste. Durch sein Wirken als Professor in Wittenberg spaltete sich die westliche Kirche, wodurch der Protestantismus entstand. Seine deutsche Bibelübersetzung revolutionierte die Theologie und prägte maßgeblich die neuhochdeutsche Schriftsprache. Seine theologische Kernidee war, dass der Mensch allein durch den Glauben und die Gnade Gottes erlöst wird.“ In jedem Artikel dieser Länge wird folgendes vorkommen: Martin, Luther, 1483, 1546, Theologe/Theologie, 1517, 95 Thesen, Ablasshandel, Reformation, Professor, Wittenberg, Protestantismus, Bibelübersetzung, Schriftsprache/(Neu-)Hochdeutsch, Glauben, Gnade. Erst wenn die verbindenden Wörter in derselben Reihenfolge in einem früheren Artikel zu finden sind, handelt es sich um ein Plagiat. Natürlich kann man dieses Argument nicht so weit strecken wie offenbar der Kopenhagener Gemeinderat. Mir wurde berichtet, dort sei argumentiert worden, daß bei historischen Arbeiten keine Plagiate möglich seien, weil jeder, der die Quellen lese, zu demselben Ergebnis komme!
Indem Epstein Inspiration, Abschreiben, Ideen und Kernfakten durcheinander mischt, verharmlost und beschönigt er absichtliche Plagiate. Natürlich weiß jeder Autor, ob er einen Text selbst schreibt oder abschreibt. Ein Satz wie „Es regnete in Strömen“ wird in vielen Texten unabhängig voneinander zu finden sein. Wenn man dagegen den Satz „Eigentlich wollte sie auf dem Rückweg von der Bibliothek mit dem Fahrrad noch beim Teegeschäft vorbeifahren, aber weil es in Strömen goß, fuhr sie so schnell wie möglich auf dem kürzesten Weg nach Hause“ in zwei verschiedenen Texten findet, ist der eine vom anderen abgeschrieben – jedenfalls mit einer Wahrscheinlichkeit von 1:1.000.000.
Welche Schlußfolgerungen sollen wir aus Epsteins Argument ziehen, daß auch Martin Luther King in seiner Dissertation plagiiert habe? Bedeutet das, daß King ein guter Wissenschaftler war oder Schwerin eine lobenswerte Menschenrechtsaktivistin? Epstein vermischt, wahrscheinlich absichtlich, Kategorien, um Plagiate zu verharmlosen.
Epstein schreibt, er habe nie Plagiate in studentischen Hausarbeiten bemerkt. Wahrscheinlich hat er sie absichtlich übersehen. Auf diese Weise ersparte er sich viel Ärger mit Studenten und seinem Chef. Ich habe das einmal vor zehn Jahren an der schwedischsprachigen Åbo Akademi in Finland durchexerziert: Der Institutsdirektor und der Dekan wollten eine Studentin im 8. Semester trotz mehrseitigen Plagiats unbedingt bestehen lassen, weil das Institut für jedes bestandene Examen Geld erhält. Ich schrieb darüber in der Zeitung (Hufvudstadsbladet, 11. 11. 2016, S. 24; einige Sätze verschwanden bei der Drucklegung, aber der Sprung in der Argumentation ist ja offensichtlich).
Rechtlich gesehen macht es überhaupt keinen Unterschied, ob es sich um ein populäres oder ein wissenschaftliches Buch handelt, um eine Dissertation oder um ein Lehrbuch. Zwar werden in manchen Gattungen weniger punktgenaue Quellennachweise akzeptiert als in anderen, das wörtliche Zitieren ohne Anführungsstriche ist aber in keiner Gattung erlaubt. Gelegentlich ein Wort durch ein gleichbedeutendes zu ersetzen, einen Nebensatz zu streichen oder den Text in ein anderes Tempus zu setzen, ändert nichts daran, daß es sich um eine unerlaubte wörtliche Übernahme fremder Texte handelt.
Wie sollen Bibliotheken und Bibliographien mit plagiierten Büchern umgehen?
Die Kopenhagener Festschrift wurde im Katalog der schleswig-holsteinischen Landtagsbibliothek angezeigt. Wahrscheinlich hatte man einem Minister beim Jubiläum ein Exemplar in die Hand gedrückt, und er hatte es bei seiner Rückkehr nach Kiel in der Bibliothek abgeliefert. Nachdem der Vergleich geschlossen war, informierte ich die Bibliothek und bat darum, das Buch für die gewöhnliche Ausleihe zu sperren und im Katalog zu vermerken, daß es wegen Urheberrechtsverletzungen vom Verlag zurückgezogen worden sei.
Die Bibliothek strich das Buch vollständig aus dem Katalog, als sei es nie erschienen. Da die Landtagsbibliothek am K10plus-Verbundkatalog teilnimmt, wurde das Buch dort noch angezeigt. Nach meinem Hinweis wurde ein Vermerk im K10plus-Verbundkatalog angebracht, warum das Buch nicht mehr zugänglich sei. Das ist dort gängige Praxis.
Die Deutsche Nationalbibliothek hatte das Buch zwar in ihrem OPAC angezeigt, aber stets vermerkt, daß es noch nicht im Haus sei. Seitdem ich die Nationalbibliothek informiert habe, steht dort „Ohne Bestand in der Deutschen Nationalbibliothek“. Kein Wort von der Rückziehung wegen gravierender Urheberrechtsverletzungen.
Ich hatte dafür gesorgt, daß in den Vergleich ein Passus aufgenommen wurde, nach dem die dänische Nationalbibliothek Pflichtexemplare erhält, die für die gewöhnliche Ausleihe gesperrt werden (der Forschung zu Plagiaten könnten sie beispielsweise zur Verfügung gestellt werden). Daß die Bibliothek ihre Pflichtexemplare erhielt, liegt also ausschließlich an mir. Bis zum Vergleich hatte die Bibliothek ja Reinels Lügen akzeptiert, obwohl ihr die Dokumentation dazu vorlag, daß das Buch lange Zeit verkauft worden war.
Selbst nach Empfang der Pflichtexemplare unterstützt die Bibliothek weiterhin die Plagiatoren. Anstatt das Buch nur für die gewöhnliche Ausleihe zu sperren und den Katalogposten mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen, werde – wie die Abteilungsleiterin der Nationalbibliothek Katrine Garcia Madsbjerg am 22. April 2026 mitteilte (260422 Katrine Garcia Madsbjerg) – der Katalogposten für die Öffentlichkeit bis zum Ablauf des Urheberrechts unsichtbar gemacht und das Buch ebenso lange zusammen mit Informationen über die Urheberrechtsverletzungen in einem Giftschrank aufbewahrt.
Auch in die dänische Nationalbibliographie, die in den Verbundkatalog bibliotek.dk integriert ist, wurde das Buch, obwohl es ja erschienen war, nicht aufgenommen. Bei der Nationalbibliothek und der Nationalbibliographie hat Reinel also einen vollen Erfolg erzielt. Hier wird sein Name nicht als Übersetzer eines plagiierten Buchs genannt. Solange die Sache nicht groß durch die dänische Presse geht, erfährt nie jemand davon. Plagiatoren können sich in Dänemark ungestört daranmachen, das nächste Buch zu plagiieren.
Was über die Verzeichnung des Buchs in Dänemark gesagt wurde, gilt allerdings nur, wenn man direkt im Katalog der Nationalbibliothek oder im dänischen Verbundkatalog sucht. Geht man den Umweg über den Karlsruher Virtuellen Katalog, findet man die Titel im Kopenhagener OPAC. Das wird – außer den verantwortlichen Bibliothekaren in Kopenhagen – niemanden wundern, der gewohnt ist, im schlechtesten Bibliothekssystem aller großen europäischen Forschungsbibliotheken nach Literatur zu suchen. Über den KVK wird die Festschrift in beiden Sprachen angezeigt, allerdings werden die Redakteure nicht genannt. Beim Katalogposten zur dänischen Fassung fehlen auch die Übersetzer, und die Autorin wird allen Ernstes nur so genannt, wie sie auf dem Titelblatt steht: „grevinde Kerstin af Schwerin“. (Wir haben es hier mit einem der vielen Fehler der inkompetenten Übersetzung zu tun, schließlich führt Schwerin keinen dänischen Grafentitel.) Im Katalogposten steht kein Wort von den Urheberrechtsverletzungen und der Sperrung des Buchs für die Ausleihe.
Garcia Madsbjerg schreibt nichts davon, daß die Informationen zur Urheberrechtsverletzung physisch mit den Büchern verbunden würden (also beispielsweise ein Hinweis handschriftlich hineingeschrieben werde), auch bleibt unklar, ob die Sperrfrist nach dem Ableben der plagiierten Autoren oder der Plagiatorin berechnet wird. Deshalb ist zu befürchten, daß im nächsten Jahrhundert die Bibliothek die durch und durch plagiierte Festschrift problemlos ausleiht und niemand erfährt, daß sie je wegen gravierender Urheberrechtsverletzungen zurückgezogen worden sei.
Wenn ein Buch zurückgezogen oder ein Doktorgrad aberkannt wird, sollten alle Bibliotheken, die das Buch besitzen, folgendermaßen verfahren. Die Zurückziehung des Buchs wird handschriftlich im Exemplar eingetragen und im Katalog vermerkt. Das Buch wird für die gewöhnliche Ausleihe gesperrt, kann aber im Lesesaal benutzt werden, eventuell nach einer schriftlichen Begründung. In der Nationalbibliographie und in einschlägigen Fachbibliographien wird die plagiierte Publikation unter Verweis auf das Plagiat genannt. Bei digitalen Ausgaben wird ein Vermerk angebracht und die plagiierte Veröffentlichung für die gewöhnliche Nutzung gesperrt.
Auf diese Weise wird man allen legitimen Interessen gerecht. Die Veröffentlichung bleibt Teil der Buch- und Wissenschaftsgeschichte und wird nicht einfach gelöscht wie Leo Trotzki auf Photos aus der russischen Revolution. Es ist weiterhin möglich, Aussagen zu dem Buch zu prüfen (beispielsweise die in diesem Beitrag gemachten Hinweise zu Plagiaten!). Jeder Nutzer erfährt von dem Plagiat, was verhindern sollte, daß die Texte unter dem Namen des Plagiators zitiert werden. Die Bibliotheken erhalten vom Verlag den Kaufpreis erstattet, müssen die Bücher aber nicht an den Verlag zurückschicken.
Daß Plagiatoren ungern ihre Missetat öffentlich erwähnt sehen wollen, ist kein legitimes Interesse. Wenn es zur Zurückziehung eines Buches oder zum Entzug eines Doktorgrads kommt, werden die Urheberrechtsverletzungen stets eindeutig und umfangreich gewesen sein. Die Plagiatoren hatten über mehrere Wochen oder Monate jeden Tag neu beschlossen, fremde Texte als die eigenen auszugeben. Sie hätten genug Zeit gehabt, es sich besser zu überlegen. Ein plagiiertes Buch ist nicht das Ergebnis einer momentanen Unaufmerksamkeit wie bei einem Verkehrsunfall (der natürlich viel fatalere Folgen haben kann).
(Vertrauens-)Verluste für Institutionen
Kirchliche Gremien sind in den letzten Jahre häufiger in Verruf geraten, weil sie auf Übergriffe mit Beschönigungen und Vertuschen reagierten. Ich verstehe immer noch nicht, warum das geschah, aber nun verstehe ich besser, daß es geschieht. Ich frage mich bloß, was der Kopenhagener Gemeinderat mit seiner Strategie gewinnen wollte.
Je länger sich die Sache hinzog, desto mehr verlor der Gemeinderat. Die viel beworbene Festschrift gibt es nicht mehr. Das Geld für den Satz (4579 €) und den Druck der Festschrift (9926,22 €) sowie für das Autorenhonorar (3000 €) wurde umsonst gezahlt. Zusammen belaufen sie sich auf 17.505,22 € (noch ohne die Mehrwehrtsteuer für den Druck, deren Zahlung bis nach Verkauf der Exemplare ausgesetzt war, mittlerweile aber fällig wurde). Als Entschädigung wurden insgesamt 2250 € gezahlt, aber es können sich ja noch ein Dutzend weitere plagiierte Autoren oder deren Erben melden. Der Abtransport der 1300 Exemplare kostete ungefähr 700 €. Damit sind wir schon bei 20 455,22 €. Durch den absprachewidrigen „Verzicht“ auf die versprochene Makulierung sparte die Gemeinde immerhin ungefähr 2500 €, wobei der Arbeitslohn noch nicht mitgerechnet ist. Dem stehen die mageren Einnahmen gegenüber. Von den 200 ausgegebenen Exemplare werden ein Teil als Freiexemplare an Gäste beim Jubiläum ausgeteilt worden sein. Wenn wir annehmen, daß 150 Exemplare zu 150 DKK verkauft wurden, kommen wir auf ungefähr 3000 € Einnahmen, von denen allerdings noch die hohe dänische Mehrwertsteuer abzuführen war.
Die Schatzmeister der Gemeinde versprachen im Gemeindeblatt im Dezember 2025 „Erhöhte Transparenz bezüglich der Petri-Finanzen“ (S. 9). Bisher haben sie noch nicht öffentlich mitgeteilt, wie viel Geld die Gemeinde durch die plagiierte Festschrift verlor. Pikant ist vor allem, daß die Festschrift aus dem Erbe der wenige Jahre zuvor verstorbenen Birgit Giselinde Clausen finanziert wurde. Erträge von Stiftungen leisten – wie bei vielen Innenstadtkirchen – einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der Gemeinde. Die Schatzmeister haben noch nicht erklärt, wie sie das Vertrauen von zukünftigen Testatoren zurückgewinnen wollen.
Mein erster Brief an den Gemeinderat endete mit den Worten: „Niemand wird erwarten, daß ein Gemeinderat immer fehlerfrei handelt. Die Qualität seiner Arbeit mißt sich daran, wie er mit aufgedeckten Fehlern umgeht.“ Das gilt mutatis mutandis auch für Verlage, Universitäten und wissenschaftliche Gesellschaften. Bei allen zeigte sich, daß sie den öffentlich formulierten Ansprüchen an sich selbst nicht gerecht werden.
Zur Wiedergabe der Quellenbelege in diesem Artikel
Bei veröffentlichten Quellen habe ich gern auch auf digitale Fassungen verwiesen, am liebsten auf die archivierten Fassungen im Internet Archive. Bei Verweisen auf Korrespondenz ging die Vorgehensweise von der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland und Dänemark aus. Die deutsche St.-Petri-Gemeinde ist Mitglied der dänischen Staatskirche und deshalb den Öffentlichkeitsregeln der staatlichen Verwaltung unterworfen. Schreiben von dänischen Behörden dürfen grundsätzlich von den Empfängern veröffentlicht werden, nur sollte man eventuelle private Angaben zu darin vorkommenden Personen unkenntlich machen, wenn diese Angaben nichts mit dem Verwaltungsvorgang zu tun haben. In Deutschland dagegen dient der Datenschutz oft dem Täterschutz. Deshalb verfahre ich bei Schreiben aus Deutschland vorsichtiger.
Nebenbei bemerkt funktioniert die Informationsfreiheit in Dänemark bedeutend schlechter, als es die Formulierungen im Gesetz nahelegen. Vor allem fehlt eine Möglichkeit, das Recht auf Akteneinsicht bei Verwaltungsgerichten einzuklagen. In einer internationalen Rangliste zur Informationsfreiheit landete Dänemark vor einigen Jahren auf Platz 115 von 142 Ländern (Deutschland übrigens auf Platz 129); das Ranking beurteilte aber nur die Gesetzgebung, nicht ihre Umsetzung. Meine Anfragen zu Akteneinsicht, bespielsweise zu Beschlüssen des Gemeinderats in Sachen Festschrift, hat der Gemeinderat konsequent ignoriert. Er bricht damit das Gesetz, weiß aber, daß das überhaupt keine Konsequenzen hat, weder für die Institution, noch für die sie leitenden Personen.
Vorschläge zur Eindämmung von Plagiaten
Das Reaktionsmuster der für Plagiate Verantwortlichen ist eigentlich immer gleich. Man weigert sich, die aufgezeigten Plagiate anzuerkennen, und besteht darauf, daß sie nicht öffentlich erwähnt würden, solange sie nicht von berufener Stelle bestätigt worden seien. Gleichzeitig versuchen die Verantwortlichen aktiv zu verhindern, daß eine kompetente Stelle die Plagiatsvorwürfe prüft.
Ich möchte einige Vorschläge machen, wie man der Landplage mit relativ geringen Kosten besser Herr werden kann. Der erste Vorschlag ist von der Tätigkeit des dänischen UBVA inspiriert, paßt sie aber deutschen Verhältnissen an und macht sie effektiver.
1) Eine Plagiatprüfstelle
Da staatliche Gremien langsam arbeiten, sollte eine private Wissenschaftsstiftung als Pilotprojekt eine Plagiatprüfstelle lancieren, und zwar an einem Ort mit einer gut ausgestatteten Bibliothek. In der Plagiatprüfstelle arbeiten Personen, die bei begründeten Plagiatsvorwürfen die gesamte Publikation gründlich prüfen (sowohl mit spezialisierten Programmen als auch manuell). Sollte der Anteil der Plagiate eine gewisse Bagatellgrenze überschreiten, erstellt die Plagiatprüfstelle ein Gutachten und informiert den Autor, dem eine Frist zur Antwort gesetzt wird. Begründete Einwände des Autors werden im Gutachten berücksichtigt. Dann publiziert die Plagiatprüfstelle auf ihrer Homepage das Gutachten und informiert den Verlag. Bei akademischen Qualifikationsschriften wendet sie sich auch an die zuständige Universität. Eine solche Prüfung sollte in der Regel nicht länger dauern als anderthalb Monate (wenn die plagiierten Schriften im Ausland erschienen sind, kann natürlich mehr Zeit notwendig sein; eventuell müssen auch externe Gutachter mit den notwendigen Sprachkenntnissen beauftragt werden).
Für den Hinweisgeber ist die Plagiatsprüfung kostenlos. Kommt es zu einer Mediation oder einem Rechtsstreit, übernimmt die Plagiatprüfstelle bei eindeutig erscheinenden Fällen die Kosten. Die Kostenübernahme durch die Plagiatprüfstelle ist ein ganz wesentlicher Punkt.
Nach der Einarbeitung der Plagiatprüfungsstelle sollten andere Stiftungen, staatliche Forschungsförderungsinstitutionen, Universitäten, die VG Wort, die Verlagsbranche usw. sich an der Finanzierung beteiligen. Vor allem sollten sie aber erklären, daß sie die Ergebnisse der Plagiatprüfungstelle grundsätzlich anerkennen. In ihren Verträgen zur Finanzierung von Forschungsprojekten sollten sie festlegen, daß sie bei Feststellung von Plagiaten das Recht haben, gezahlte Fördermittel und Druckkostenzuschüsse von den Plagiatoren zurückzufordern.
Eine solche Stelle wäre für den allergrößten Teil der in Deutschland erscheinenden oder von in Deutschland arbeitenden Wissenschaftlern publizierten Arbeiten zuständig. Wie groß der Personalbedarf einer Plagiatprüfungstelle langfristig sein wird, wird sich zeigen. Wahrscheinlich wird er im Laufe der Jahre durch die Tätigkeit der Plagiatprüfstelle abnehmen. Selbst wenn das Geld für eine solche Stelle von den Mitteln der Forschungsförderung genommen würde, brächte die neue Institution der Wissenschaft mehr Nutzen, als durch die Umwidmung der Gelder Schaden entstünde, denn die Qualität und Originalität der Forschung stiege.
Während bisher die gesamte Last des Aufdeckens von Plagiaten auf den Schultern eines plagiierten Autors ruht und Plagiatoren und ihre Verlage in den meisten Fällen damit rechnen können, daß der plagiierte Autor am Ende frustriert aufgibt, weil wegen des geringen Streitwerts Rechtsanwälte wenig Interesse an einem Rechtsstreit haben oder der Kläger trotz gewonnenen Prozesses auf einem großen Teil der Anwaltskosten sitzen bliebe, weil Universitäten aus falsch verstandener Kollegialität ihre Mitarbeiter schützen und weil Verlage sich ungern öffentlich eine Blöße geben und das investierte Geld nicht abschreiben wollen sowie weil die Presse kein Interesse hat, über in der Öffentlichkeit sonst unbekannte Plagiatoren zu schreiben.
Die Plagiatprüfstelle arbeitet grundsätzlich mit Originaldrucken aus der Bibliothek. Das reduziert das Risiko, einer Fälschung aufzusitzen, wie es in einem berüchtigten Fall geschah, in dem eine angebliche Vorlage frisch gedruckt wurde, um ein angebliches Plagiat „nachzuweisen“.
Solange die Plagiatprüfstelle von wissenschaftlichen Institutionen finanziert wird, wird sie sich mit wissenschaftlichen Veröffentlichungen beschäftigen. Sollten später Interessenten aus anderen Branchen (Film, Musik, Werbung usw.) zur Finanzierung beitragen, könnte sie ihren Aufgabenbereich erweitern.
Im Gegensatz zu UBVA sollte die Plagiatprüfstelle sich nicht auf Plagiate aus Werken des Hinweisgebers beschränken, sondern – wenn die gemachten Hinweise bestätigt werden – das gesamte Werk auf Herz und Nieren prüfen. Im Kopenhagener Fall wäre das Verfahren dadurch um einige Monate verkürzt worden. Allerdings bedeutet das, daß die Plagiatprüfstelle deutlich mehr finanzielle Mittel braucht als UBVA. Außerdem wäre ihr geographisches Einzugsgebiet viel größer.
Die Plagiatprüfstelle sollte eine öffentliche Schwarze Liste führen, auf der nicht nur die Namen von Plagiatoren, plagiierten Veröffentlichungen, Verlagen und Arbeitgebern der Plagiatoren stehen, sondern auch Angaben zu den Reaktionen der Verlage und Arbeitsgeber auf die Aufdeckung von Plagiaten. Bibliotheken und Druckkostenzuschußgebern gäbe das eine nützliche Handreichung für die sinnvolle Verwendung ihrer knappen Geldmittel.
Zu überlegen wäre, ob man eine Berufungsinstanz schafft. Nun ist der Nachweis von Plagiaten nicht sonderlich umstritten. Umstritten ist in einigen Fällen bloß, ob der Umfang so groß ist, daß Sanktionen angebracht sind. Vermieden werden sollte nach Möglichkeit, daß ein finanzstarker Plagiator das Inkrafttreten der Entscheidung durch aussichtslose Berufungsrunden in die Länge zieht, wie man ja problemlos einen von der Universität entzogenen Doktorgrad noch mindestens fünf Jahre lang führen kann, wenn man sich durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit klagt und bereit ist, die Gerichts- und Anwaltskosten zu zahlen.
Es ist wichtig, daß die Fachöffentlichkeit möglichst schnell informiert wird, wenn es Zweifel an einem Buch oder Aufsatz gibt. Andernfalls werden die plagiierten Angaben von späteren Forschern zitiert. Im besten Fall entgeht dem eigentlichen Autor die verdiente Anerkennung für seine Leistung, im schlimmsten Fall – wie bei Schwerin – hat der Plagiator nicht nur abgeschrieben, sondern noch Fehler daruntergemischt, und dann wird aus seiner Arbeit auch noch Unsinn weitertradiert.
2) Bibliotheken
Alle Bibliotheken – nicht nur der K10plus-Verbundkatalog – sollten nach einer Entscheidung der Plagiatprüfstelle in ihren Katalogen vermerken „Von der Plagiatprüfstelle am … als Plagiat bezeichnet“ und nicht darauf warten, bis die monate- oder jahrelange, angeblich „ernsthafte“ Untersuchung des Verlags zu einem Ende gelangt oder über die Zulassung der Berufung über die Abweisung einer Klage über den Entzug eines Doktorgrads von einem Verwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden wird. Ähnliches gilt für Fachbibliographien.
3) Open Access mit Möglichkeit zum Plagiatnachweis
Viele Universitäten (Forschungseinrichtungen usw.) halten ihre Mitarbeiter an, Kopien ihrer Arbeiten im Open Access auf einem Server des Arbeitgebers bereitzustellen. Hier sollte eine Funktion ergänzt werden, die es jedermann ermöglicht, neben dem Text Zitate aus älteren Veröffentlichungen anzubringen, wenn die Arbeit Plagiate enthält. Ganz wichtig ist dabei, daß diese Parallelstellen erst dann freigeschaltet werden, wenn ein Mitarbeiter der Universität die Sache an der Originalpublikation geprüft hat. Für die Universität hätte eine solche Regelung einen großen Vorteil: Da Arbeiten aus dieser Universität leicht auf Plagiate zu prüfen sind, werden Leser damit rechnen, daß sie neue und solide Ergebnissen enthalten.
4) Finanzieller Druck
Es wäre sicherlich müßig, bei Plagiatoren, Verlagen oder Universitäten auf Einsicht in die Verwerflichkeit von Urheberrechtsverletzungen zu hoffen. Durch öffentlichen Druck und finanzielle Einbußen wird eine Änderung jedoch möglich sein. Der Fall Arday wird bewirken, daß potentielle Donatoren es sich zweimal überlegen, die Universität Cambridge und Jesus College mit Geld zu bedenken. Ein Hauptgrund, warum die Universitäten Oxford und Cambridge und ihre Colleges besser gestellt sind als andere britische Universitäten, ist ja das über Jahrhunderte angesammelte Stiftungskapital. Die Zinsen decken einen stattlichen Teil der laufenden Ausgaben.
Denkbar ist auch, daß Stiftungen, die Druckkostenzuschüsse bewilligen, konsequent ihr Geld zurückfordern, wenn Plagiate bekannt werden. Hier mache ich mir allerdings wenig Hoffnung. Am 31. Juli schrieb ich an eine Stiftung, die den Druck von Schwerins Buch über Friederike Brun ermöglicht hatte. Die Homepage der Stiftung fordert die Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis und schreibt, das Geld könne zurückgefordert werden. Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Noch läßt sich jedoch nicht sagen, ob das an den Sommerferien oder am Desinteresse der Stiftung liegt.
5) Festlegung von Richtlinien
Wenig verspreche ich mir dagegen von offiziellen Richtlinien für den Umgang mit Plagiaten. Großverlage, die sich Abteilungen für „Publication Ethics“ leisten, sind oft eher Teil des Problems, wenn diese Abteilungen als potemkinsche Dörfer errichtet worden sind, um den Eindruck zu erwecken, daß die Großverlage mehr an wissenschaftlicher Qualität als an Profit interessiert seien. Auch die Satzungen zur Wahrung guter wissenschaftlicher Praxis der Universitäten sind oft nicht das Papier wert, auf dem sie gedruckt sind.
Rufschädigung?
Bei öffentlichen Diskussionen um Plagiate wird schnell der Vorwurf der Rufschädigung laut. So wie die Diskussion oft abläuft, hat der Vorwurf eine gewisse Berechtigung. Wenn eine rechte Zeitung berichtet, daß ein rechter Plagiatexperte einem linken Politiker Plagiate in der Dissertation vorwerfe, tritt in einer linken Zeitung sofort ein linker Plagiatexperte auf und erklärt die Vorwürfe für unbegründet (oder mit umgekehrten politischen Vorzeichen). Das ist tatsächlich rufschädigend, und zwar für die Wissenschaft. Solange die Zeitungen nicht die Plagiatdokumentationen veröffentlichen, sondern nur die Meinungen, hilft das nicht weiter. Die Universitäten entscheiden so langsam, daß die ursprünglichen Vorwürfe längst vergessen sind, und außerdem veröffentlichen die Universitäten oft nur ihre Entscheidung (Entzug des Grades oder nicht), aber dokumentieren nicht öffentlich die Argumentation für die Entscheidung. Damit wirkt die Entscheidung der Universität wie eine weitere Meinung.
Etwas anderes ist es, wenn Plagiatdokumentationen – wie hier zu Schwerin – veröffentlicht werden. Schwerins Plagiate sind so umfangreich und in mehreren Publikationen zu finden, daß es sich erübrigt, darüber zu diskutieren, ob das gerade noch akzeptiert werden könne oder nicht. Die Veröffentlichung der Dokumentation schädigt nicht Schwerins Ruf. Ihr Plagiieren hat das getan, und das war eine Tätigkeit, die sie über Jahrzehnte mit voller Absicht betrieben hat.
Wichtig für die Wissenschaft ist, daß solche Diskussionen öffentlich und zügig geführt werden. Es gibt wirklich keinen Grund, warum es Jahre dauern soll, bis ein Buch zurückgezogen oder ein Doktorgrad abererkannt wird. Die notwendige Dokumentation läßt sich bei einer Vollzeitstelle in wenigen Wochen erstellen. Übrigens reicht es bei einem Buch von 800 Seiten ja schon, wenn man die Prüfung nach 200 Seiten beendet, falls sich gezeigt hat, daß sich dort lange Plagiate auf fast jeder Seite befinden.
Rufschädigend sind Plagiate auch für Universitäten, wissenschaftliche Gesellschaften oder Verlage, aber nicht in dem Sinne, wie Wallmoden meint. Die öffentliche Dokumentation von Plagiaten schädigt diese Institutionen viel weniger als ihre Weigerung, das Offensichtliche anzuerkennen. Ihr Ansehen hängt nicht von einem makellosen Äußeren ab, sondern von einer funktionierenden Fehlerkultur.
Der Fall Arday wird von mehreren schon jetzt für den größten Skandal in der Geschichte der Universität Cambridge gehalten. Grund dafür sind weniger seine Plagiate, die man in diesem Umfang schon häufiger gesehen hat und die von Schwerin sogar in den Schatten gestellt werden. Hinzu kommen jedoch zum einen Ardays haarsträubende Behauptungen zu seinem Lebenslauf, vor allem aber ignorierte die Universität offensichtlich bewußt alle wild blinkenden Alarmlampen. Hätte man die Vorwürfe angemessen überprüft und sanktioniert, hätte das dem Ansehen der Universität nicht langfristig geschadet. Nun ist abzusehen, daß die Universität und besonders Jesus College im Laufe der nächsten Jahre von ihren Alumni weniger Geld geschenkt erhalten. Für diesen Schaden sind aber nicht die Hinweisgeber verantwortlich, sondern die Universitäts- und Fakultätsleitungen. Man erhält eine Ahnung davon, wie es hinter den alten Collegemauern gärt, wenn man die Blogartikel und die Kommentare dazu auf 21percent.org liest. (Mancher wird sich wundern, daß ich hier nichts von Hautfarbe schreibe, aber der Rassismusvorwurf wurde von allen Seiten der Debatte für die gegensätzlichsten Vorgänge erhoben; sich hier zu positionieren, würde diesen Artikel noch viel länger machen und vor allem zu seinem Thema, dem Umgang mit Plagiaten, nichts beitragen.)
Honorarprofessoren
Der aufmerksame Leser wird bemerkt haben, daß eine außerplanmäßige Professorin und zwei Honorarprofessoren in der Bagatellisierung von Schwerins Plagiaten wenig honorige Rollen gespielt haben. Wäre es nicht an der Zeit, die großzügige Titelvergabe der Universitäten zu überprüfen? Wer tatsächlich Lehraufträge durchführt, sollte dafür mit Geld bezahlt werden, aber nicht mit einem Titel, der ihm gesellschaftliches Ansehen verleiht. In vielen Nachbarländern würde der in Deutschland übliche Deal – vornehmer Titel gegen oft kostenlose Lehre – unter den Begriff Korruption fallen.
Es gib ein wirksames Mittel, die Zahl dieser Professoren zu reduzieren: Bei der bibliometrischen Evaluierung der Universitäten zählen die Honorarprofessoren wie hauptamtliche Professoren. Da viele Honorarprofessoren weniger publiziert haben als so mancher Doktorand, würden die Universitäten schnell das Interesse daran verlieren, die Eitelkeit mächtiger Personen zu befriedigen.
Etablierte Forscher an außeruniversitären Forschungsinstitutionen können gegen anständige Bezahlung gern weiterhin Lehraufträge übernehmen. Das geschieht auch in Dänemark. Diese Lehrkräfte nennt man dort aber externe Lektoren und nicht Professoren. Die Stellen werden ausgeschrieben und nach Tarif bezahlt.
Schluß
Nach mehr als einem Jahr kann man nicht mehr sagen: „Ende fast gut, alles beinahe gut.“ Obwohl die Rückziehung der Festschrift ein gutes Ergebnis war, zeigt der gesamte Verlauf einen Abgrund institutioneller Beschönigungen und Bagatellisierungen, ja sogar dreister Lügen. Wir müssen erkennen, daß viele Institutionen eine tief verwurzelte Kultur pflegen, die Plagiatoren schützt. Verlage, Universitäten, Bibliotheken, wissenschaftliche Gesellschaften und Kirchen werden offenbar von Personen geleitet, denen gravierende Urheberrechtsverletzungen als läßliche Sünden, wenn nicht gar als Geschäftsmodell erscheinen. Hoffentlich greifen andere Medien den Fall Schwerin auf und fangen an zu graben. Im Cambridger Fall bewegte sich erst etwas, als eine Zeitung nach der anderen neue Ungereimtheiten in Ardays Selbstdarstellung ans Licht brachte. Der Universitätsleitung wurde klar, daß ein Festhalten an Arday zu einem noch größeren Imageschaden führen würde als das Anerkennen der ursprünglichen Vorwürfe. Also zog sie die Reißleine.
Was sagt es über die Germanistik aus, daß Schwerin über Jahrzehnte hinweg die eine Arbeit mit offensichtlichen Plagiaten nach der anderen publizieren konnte, ohne daß man einen Fachvertreter protestieren hörte?
Ich hoffe sehr, daß eine weitere Parallele zum Cambridger Fall uns allen erspart bleibt. Die Pastoren, die bisher mitgeholfen haben, Schwerins Plagiate unter den Teppich zu kehren, sollten die Hauptperson jetzt seelsorgerlich unter ihre Fittiche nehmen, damit sie die öffentliche Diskussion gut verarbeiten kann. Dabei könnte es ihr helfen, wenn Schwerin den Dutzenden von ihr plagiierten Autoren jeweils einen persönlichen Brief schriebe, sich entschuldigte und ihnen angemessene Entschädigungen zahlte. Noblesse oblige.
- Kerstin Gräfin von Schwerin: 450 Jahre Sankt Petri. Fest verwurzelt – in Geschichte, Stadt und Gegenwart 1575–2025, hg. v. Rajah Scheepers et al., Kopenhagen: Sankt Petri Kirche 2025; Grevinde Kerstin af Schwerin [Kerstin Gräfin von Schwerin]: 450 år Sankt Petri. Fast forankret – i historie, by og nutid 1575–2025, hg. v. Rajah Scheepers et al., übers. v. Stefan Reinel, Tobias Reinel u. Camilla Neuenschwander, Kopenhagen: Sankt Petri Kirke 2025. [↩]
- Die Homepage des Verlags, die Wikipedia, die Universität Heidelberg und die Niedersächsische Bibliographie schreiben fast gleichlautend, daß Wallmoden Germanistisk, Geschichte und Philosophie studiert habe, aber nirgends wird ein Abschluß erwähnt [↩]
- Louis Bobé: Die deutsche St. Petri Gemeinde zu Kopenhagen. Ihre Kirche, Schulen und Stiftungen MDLXXV–MCMXXV. Im Auftrage des St. Petri Kirchenkollegiums, Kopenhagen: In Kommission bei Th. Linds Eftf. 1925; Sankt Petri Kopenhagen 1575–2000. 425 Jahre Geschichte deutsch-dänischer Begegnung in Biographien mit einem Beitrag von Hans Munk Hansen zur Restaurierung, hg. v. Jürgen Beyer u. Johannes Jensen, Kopenhagen: In Kommission bei C. A. Reitzel 2000 [↩]
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Jürgen Beyer (16. August 2026). Ein Großplagiator schreibt ab – und alle schauen weg. Archivalia. Abgerufen am 10. September 2026 von https://doi.org/10.58079/16nzb
Ich gebe gern zu, daß ich Jason Arday’s Arbeiten nicht selbst mit seinen möglichen Vorlagen verglichen habe. Ich kann beispielsweise auf Retraction Watch (https://retractionwatch.com/2026/07/27/cambridge-jason-arday-plagiarism-allegations-times-higher-education-exclusive/) verweisen. Manche der Untersuchungen von Plagiatsvorwürfen scheinen nicht sehr aufrichtig gewesen zu sein, was mich nach meiner Erfahrung im Fall Gräfin von Schwerin allerdings nicht verwundert. Ich nehme an, daß in den nächsten Monaten und Jahren empirisch fundierte Arbeiten zu Ardays wissenschaftlicher Produktion erscheinen werden. Ich konnte am 16. August nur das schreiben, was in der von mir für seriös gehaltenen Presse über ihn stand (wobei ich sehr viel mehr gelesen als zitiert hatte, schließlich wurde ich in Cambridge promoviert und verfolge die Universität von weitem).
In meinem Artikel hatte ich ausdrücklich davon abgesehen, mich zu den Rassismusvorwürfen zu äußern. Alle Seiten werfen damit um sich. Für die einen – auch für Jason Arday selbst – galt jede noch so begründete Kritik an Arday als Rassismus. Für andere war die Ernennung von Arday zum Professor eine Form von Rassismus, wobei einige den Rassismus darin sahen, daß weiße, liberale Eliten als Ausdruck ihres Gutmenschentums unbedingt einen Schwarzen als Professor haben wollten und Arday ausgenutzt hätten, obwohl sie gewußt hätten, daß er nicht qualifiziert gewesen sei, während wieder andere die Ernennung wegen der Hautfarbe an sich als Rassismus betrachteten. In der Diskussion gab und gibt es noch viel mehr Rassismusvorwürfe. Das hilft bei einer Diskussion über Plagiate, und speziell beim Fall Schwerin nicht weiter, ebenso wie die Reduzierung auf die „Stimmungsmache neonazistischer Kulturkrieger“, die sich dann ja auch im Guardian, in The Atlantic und in Times Higher Education (die ich zitiert hatte), ausgetobt haben müßten. Die Frage, wo man die Grenze zwischen Neonazis und Demokraten zieht – rechts von der CDU, rechts von der SPD, rechts von der Grünen Jugend oder rechts von der Linken – ist eine politische, die durchaus diskutiert werden kann, aber ich halte Archivalia in diesem Fall für das falsche Forum.
Daß die angekündigten Untersuchungen nach nicht einmal zwei Wochen noch zu keinen Ergebnissen geführt haben, deutet für mich nicht darauf hin, daß man keine Unregelmäßigkeiten finden wird. Auch der Wallstein Verlag, die Universität Hamburg und De Gruyter Brill haben nach vielen Monaten dauernden Untersuchungen noch keine Plagiate von Schwerin mitgeteilt. Daraus schließe ich nicht, daß es keine gebe.
Die Feststellung von Plagiaten ist eine philologische Aufgabe – Textvergleich! – und hat nichts mit politischen Sympathien oder der Hautfarbe zu tun. Bei den Fällen, über die es sich zu diskutieren lohnt (wie z.B. Schwerin) sind die Plagiate offensichtlich genug. Ardays frei erfundene Behauptungen zu seiner Biographie, die er selbst immer wieder aus freien Stücken machte, zuletzt offenbar in der Autobiographie, sind so aufschneiderisch, daß Plagiate und Datenfälschungen nur zu gut ins Bild passen. Aber Christian Kammann hat recht: Bisher gibt es keine Bestätigung von Ardays Plagiaten durch eine zuständige Institution. Bei Schwerin gibt es das bisher auch nur bei der Kopenhagener Festschrift. Trotzdem hielt ich es für richtig, den Artikel zu schreiben, damit jeder sich selbst ein Bild machen kann, auch wenn die Institutionen sich noch viel Zeit lassen.
Eine lesens- und bedenkenswerte Ausarbeitung, auch wenn sie niemanden überraschen wird, der/die den deutschen Wissenschafts- und Publikationsbetrieb näher kennt.
Unzutreffend ist die Aussage der Ausarbeitung, Prof. Arday sei ein Plagiator. Liverpool John Moores University hat entsprechende Vorwürfe nach Prüfung nicht bestätigt. Die angekündigten weiteren Untersuchungen (Glasgow, Durham, Cambridge), die der Stimmungsmache neonazistischer Kulturkrieger, einschliesslich der englischen Gossenpresse, Rechnung tragen, haben bislang keine Ergebnisse präsentiert.
Dass die Universität Cambridge beziehungsweise Jesus College aufgrund der angeblichen Verfehlungen von Prof. Arday künftig weniger Gelder einwerben können, halte ich für unwahrscheinlich. Sicher ist, dass das Agieren der Vizekanzlerin, Prof. Prentice, in der Causa Arday das bereits anderweitig angeschlagene Vertrauen in ihre Kompetenz bei vielen Mitgliedern der Universität weiter zerstört hat. Die Stellungnahme im Fall von Prof. Prentice vom 12. August 2026 zeugt von Rassismus und mangelnder Verteidigungsbereitschaft gegen neonazistische Umtriebe. Nur so ist auch zu verstehen, dass sich die Universitätsleitung bislang zu der von Dr. James Orr, Head of Policy der britischen Nazipartei Reform Ltd. und Dozent an der Fakultät für Theologie, in Cambridge betriebenen Rekrutierungskampagne Pipeline Project für die Nazis nicht äussert.
Nicht zu unterschätzen: Die Gerüchteküche.
Es wird grundsätzlich alles geglaubt, was einem Kollegen sagen, die einem einen Gefallen getan haben. Freundchen, Freundinnen, Freunde und am besten noch Lebensgefährten. Man kennt das ja.
Die entscheiden oft mehr über Gutachten, Drittmittelbeweilligungen und Karrieren als man denkt.
Ich bin schwer beeindruckt von dieser Arbeit und hoffe, dass der Autor, Jürgen Beyer, nicht am Ende Opfer eines von seinem großartigen Engagement ausgelösten Rachefeldzuges wird.