„Das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat dem ORF Vorarlberg im Streit mit der Landesregierung um die Herausgabe von E-Mails in Zusammenhang mit der Wirtschaftsbundaffäre recht gegeben. Das Land verweigerte dem Medium die Übergabe der Nachrichten und führte als Begründung eine „fiktive Archivierung“ ins Feld. Das LVwG habe nun entschieden, dass das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) auch für diese gelte, berichtete der ORF Vorarlberg am Montag.
Die betreffenden E-Mails sollen 2015 Interventionen von Unternehmern beim damaligen Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser (ÖVP) belegen. Eine Herausgabe lehnte das Land unter Verweis auf das Archivgesetz ab. Die E-Mails seien zwar beim Amt der Landesregierung gespeichert, sie gälten aber formal als archiviert, auch wenn das Landesarchiv sie aus technischen Gründen bisher nicht übernommen habe. Akten, die im Landesarchiv liegen, fallen nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz.
Diese Ansicht kippte das LVwG nun nach einer ORF-Beschwerde. „Es gibt im Archivgesetz keine Rechtsgrundlage für eine ‚Übernahmefiktion‘, wenn elektronische Dokumente mangels entsprechender technischer Möglichkeiten nicht vom Vorarlberger Landesarchiv übernommen werden konnten“, zitierte der ORF aus der rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts. Der Zugang zu der begehrten Information sei „nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu beurteilen“, hielt das Gericht fest und hob den Bescheid auf.“
Vorarlberger Nachrichten vom 23.06.2026
https://vorarlberg.orf.at/stories/3358745/
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Klaus Graf (3. Juli 2026). Vorarlberg: Keine Archivierungsfiktion. Archivalia. Abgerufen am 10. Oktober 2026 von https://doi.org/10.58079/16iaw