„Vor Gericht konnte sich Rügemer […] mit seiner Rechtsansicht durchsetzen, dass es dem Berliner Verlag untersagt war, den Artikel ohne die gestrichenen Passagen öffentlich zugänglich zu machen (Landgericht Köln, Az. 14 O 144/23; rechtskräftig).“
Jochen Zenthöfer https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/freier-autor-siegt-vor-gericht-gegen-berliner-zeitung-200754105.html (Paywall)
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Klaus Graf (24. April 2026). Erhebliche Kürzung in Presseartikel ohne Zustimmung: Urheberrechtsverletzung. Archivalia. Abgerufen am 5. September 2026 von https://doi.org/10.58079/164pd