Von Fabian Payr:
https://link.springer.com/chapter/10.1007%2F978-3-658-33127-6_19
Ohne Belege!
OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Klaus Graf (1. Juli 2021). 20 Argumente gegen Gendern. Archivalia. Abgerufen am 16. März 2025 von https://doi.org/10.58079/ce3c
Ich zitiere eine Bewerbungsabsage der BSB, um zu zeigen, welche Blüten die Genderidologie wirklich treibt. Die Haltung von Frau Dr. Claudia Fabian, Leiterin der Abteilung Handschriften und Alte Drucke der Bayerische Staatsbibliothek, scheint hinsichtlich dieses Phänomens exemplarisch zu sein. Ich zitiere:
“Sehr geehrter Herr Dr. (…)
Nach einer gewissen Verzögerung konnte das Auswahlverfahren für die wissenschaftliche Projektmitarbeit bei der Erschließung deutscher mittelalterlicher Handschriften der Bayerischen Staatsbibliothek nun abgeschlossen werden. (…) Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Interesse an diesem Projekt und Ihrer Bereitschaft, hier in diesem zeitlich begrenzten Rahmen mitzuwirken. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass wir uns für eine andere Kandidatin entschieden haben. Ihre uns übersandten Unterlagen werden nach DSGVO nun gelöscht.” Interessant, dass man jetzt als Mann feminisiert wird. Doch das ist nicht alles. Das Bayerische Hauptstaatsarchiv, gleich neben der Staatsbibliothek, verfasste einen Briefkopf, in dem ich als “Frau Dr. xy” tituliert wurde. Auf den “Doktor” kann ich verzichten, aber mein Geschlecht lasst mir doch bitte!!! Wenn man bedenkt, dass derartige Schreiben standardisiert sind, läuft das auf eine “Geschlechtsumwandlung” hunderter männlicher Bewerber hinaus. Haben bayerische Behörden nichts anderes zu tun? Die Benachteiligung des weiblichen Geschlechts scheint ja offensichtlich so groß zu sein, dass man es nicht für nötig hält, den Männern ihr Geschlecht zu belassen. Definitiv ein Fall für die PRESSE.
Die Belege fehlen, weil das nur die Zusammenfassung der zahlreichen vorangehenden Kapitel ist, die allesamt mit Literaturangaben versehen sind: https://link.springer.com/book/10.1007/978-3-658-33127-6 Das ist keine Aussage zu Inhalt oder Qualität der Belege, lediglich zu deren Existenz.