http://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/!image/1069086/1/-/
Der Autor ist gemeinfrei, daher ist “Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)” Copyfraud. [Siehe Kommentare]
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Der Autor ist gemeinfrei, daher ist “Wahrnehmung der Rechte durch die VG WORT (§ 51 VGG)” Copyfraud. [Siehe Kommentare]
Wie meinen? Als Lizenz ist in den bibliographischen Daten doch Public Domain Mark 1.0 angegeben? Siehe hier http://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/!metadata/1069086/1/-/
Oder übersehe ich da etwas?
Sie übersehen, dass der Verantwortliche erst nach meinem Beitrag dazu kam, seinen Fehler zu korrigieren.