Die vatikanische Handschrift der Sponheimer Chronik des Johannes Trithemius ist online

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_964

Die Handschrift ist zwar kein Autograph, steht aber Trithemius sehr nahe, denn Rom, BAV, Cod. Vat. Pal. lat. 964, Bl. 3 r–189 r wurde 1528 abgeschrieben von Frater Petrus in Sponheim für Herzog Johann von Bayern.

Leider nicht verlinkt ist die moderne Beschreibung von 1999:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/walz1999/0137

Lehmann in seinen “Merkwürdigkeiten” 1961, S. 36 nennt die Handschrift irrig als Abschrift der Hirsauer Chronik des Trithemius.

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

Als Abdruck liegt bisher nur vor die Ausgabe von Marquard Freher 1601 vor (Opera historica Bd. 2, S. 236-435).

http://www.dilibri.de/rlbdfg/content/pageview/385335

Eine deutsche Übersetzung legte Carl Velten 1969 vor (Selbstverlag).

Zum Inhalt der mit dem Jahr 1509 endenden Chronik des Klosters Sponheim ist zu vergleichen Klaus Arnold in seiner exzellenten Trithemius-Monographie (2. Auflage 1991), nun auch online:

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/159

Siehe auch

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04456.html

ÜBERLIEFERUNG NACH KLAUS ARNOLD

Klaus Arnold gibt im VL Humanismus 2 (2013), Sp. 1089-1121 die derzeit maßgebliche Überlieferungsübersicht. Zitiert nach der Verfasserdatenbank und angereichert mit eigenen Hinweisen, die jeweils unter dem Text von Arnold stehen. Weggelassen ist die bereits oben genannte vatikanische Handschrift. Die Nummerierung stammt von mir.

[1] Würzburg, UB, M. ch. f. 126, 4 r–124 r (Autograph; endet 1509 mit S. 432 der Opp. hist.)

Der Handschriftenkatalog

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0083_b110_JPG.htm

registriert im letzten Teil erhebliche Unterschiede zur Druckausgabe.

[27.10.2016 Digitalisat http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/permalink/mchf126 ]

[2] München, [BSB,] Cgm 2845 (um 1633)

Gern wüsste man, wo in dem 951 Seiten umfassenden Dossier zur pfälzischen Geschichte vom 15. bis zum 18. Jahrhundert (so Birgit Studt: Späte Handschriften, S. 284f.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-43922 ) das Werk des Trithemius steht. Unzulängliche Inhaltsangabe von Schmeller

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008214/image_327

[3] Giessen, UB, Cod. 573 (17./18. Jh.)

Nach Adrian S. 175

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3169

auf Bl. 2r-21v nur ein Auszug (bis Ausgabe S. 248)

[4] Brno (Brünn), Státni Archív, Nemecky Historicky Spolek, Cod. 491 (17. Jh.)

Ich war nicht imstande, hier ohne tschechische Sprachkenntnisse etwas Näheres im Netz herauszufinden. Es scheint sich um einen Bestand eines historischen Vereins zu handeln.

[5] El Escorial, Real Monasterio de San Lorenzo el Escorial, Cod. G II 8 (Anfang 16. Jh.)

Katalog von 1911

https://www.archive.org/stream/catlogodelosc02escouoft#page/244/mode/2up

Wesentlich ergiebiger als der von Arnold: Trithemius 2. Auflage 1991 S. 245

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/257

mit falscher Seitenzahl 258 genannte Dreizeiler im Neuen Archiv 6 (1880), S. 248.

http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN345858530_0006|log27&physid=phys262#navi

Der moderne OPAC des Escorial hat keine Permalinks, enthält aber eine Beschreibung nach dem alten Katalog von 1911 und bestätigt die Datierung Anfang 16. Jahrhundert

http://rbme.patrimonionacional.es (Suche nach Trithemius)

Schon Paul Lehmann gab in seinen “Merkwürdigkeiten” 1961 die Datierung und vermutete mit Fragezeichen sogar ein Autograph (S. 30).

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

[6] Karlsruhe, Bad. LB, Cod. R 4, 1r–325 r (16. Jh.)

Rastatt 4 ist noch nicht online. Der Einband ist 1573 datiert, was einen Terminus ante quem für die Entstehung der Handschrift liefert: nicht nach 1573.

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/4121

[7] Hamburg, SUB, Cod. hist. 60, 18 r–410 r (2. H. 16. Jh.)

Die Hamburger Handschriftenkataloge sind bekanntlich nicht online. Hier Brigitte Lohse 1968. Früher eine Uffenbach-Handschrift. Nachweise bei Kristeller:

https://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA553

[8] Stuttgart, Württ. LB, Cod. hist. fol. 398 (16. Jh., aus Großkomburg)

Katalog Heyd:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264960

Die Datierung kann mittels der Wasserzeichen auf ca. 1576/78 präzisiert werden.

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE8100-CodHist2398_999

[9] Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibl., Cod. Fol. 80, 1r–301r (17. Jh.)

Nach Bushey

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0568_b205_jpg.htm

schon um 1600. Text weiche von der Ausgabe ab. Der Text endet nach dem Weimarer Katalog erst Bl. 301v.

[10] Darmstadt, ULB, Cod. 1406, 1r–67 r (17. Jh.)

Zu dieser Handschrift gibt es nichts online.

[11] Wien, ÖNB, Cod. 3381, 90 r–91v (16. Jh., Auszug)

Dies ist zweifellos das spannendste Exzerpt. Bei

http://manuscripta.at/?ID=12270

und in der Handschriftendokumentation fehlt die wichtigste Studie zu diesem Band, nämlich die von König in den Forschungen zur deutschen Geschichte 1880

https://archive.org/stream/ForschungenZurDeutschenGeschichte20/ForschungenZurDeutschenGeschichte20-1880#page/n63/mode/2up

Nicht wesentlich über König hinaus führt Markus Müller: Spätmittelalterliche Bistumsgeschichtsschreibung (1998), S. 19, 23f.

Unergiebig und fehlerhaft ist:

http://www.geschichtsquellen.de/repPers_100947298.html

Insbesondere der Hinweis auf FWE Roth, der nichts Eigenes beisteuert, ist verfehlt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a5/Roth_deutsche_geschichtsblaetter.pdf (S. 72)

Es wäre an der Zeit, den Codex ohne die Vorurteile des 19. Jahrhunderts zu beleuchten, denn der “Jacobus de Moguntia historiographus”, der im wesentlichen den Band bis 1522 schrieb (nicht nur die Mainzer Chronik ” Chronicon urbis Moguntinae ab a. 399 usque ad a. 1514″ ist ein Autograph!), war einer der “reisenden Historiker” (Eheim über Sunthaim) der Maximilianszeit, denn er weilte offenbar zu Quellenstudien in den Benediktinerklöstern Ettal 1500 und Weingarten 1509. Schon die Übersicht aus den “Tabulae” zeigt die Fülle der alten Quellen, die er sich verschafft hatte. Die ÖNB folgt Krämers Handschriftenerbe hinsichtlich der Provenienz Mainz St. Jakob OSB.

Bei Krämer heißt es in der Rauner-Datenbank (erweitertes Handschriftenerbe):

s. XVI. Jacobus de Moguntia, Chronicon s Wolfgang Trefler. Lit: *Schillmann, S. 6; B. Bischoff, mündlich.

Schillmann führt nicht weiter:

https://archive.org/stream/BeihefteZumZentralblattFuerBibliothekswesen43#page/n13/mode/2up

Die Handschrift enthält ein Stück von Wolfgang Trefler, aber dieser 1521 gestorbene Bibliothekar und Literaturhistoriker des Mainzer Jakobsklosters kann ja nicht der Hauptschreiber sein. Ausgeschlossen ist es freilich nicht, dass er Einträge im Codex gemacht hat.

Die mündliche Mitteilung Bischoffs könnte sich auf die Provenienz oder den Schreiber Trefler bezogen haben. Mit dem Jakobsberg und der Zeit um 1520 kommen wir aber in allernächste Nähe des Jakobsberger Mönchs Hermann Piscator (gestorben 1526), der wie Jacobus historiographus an einer Chronik der Stadt Mainz schrieb. Uta Goerlitz hat in ihrer Studie “Humanismus und Geschichtsschreibung” den Wiener Cod. 3381 nur im Quellenverzeichnis genannt, aber nirgends sonst zitiert, obwohl diese Handschrift für ihre Arbeit außerordentlich wichtig gewesen wäre!

Nicht ausschließen möchte ich, dass “Jacobus” ein Pseudonym ist. Dass ein geschichtsbewusster Benediktiner des Jakobskloster der Sammler der Wiener Handschrift ist, ist eine Vermutung, die mich durchaus anspricht. Zu tollkühn wäre zum jetzigen Zeitpunkt ohne genauen Vergleich mit dem immer noch ungedruckten Werk von Piscator eine Identifizierung mit Piscator.

Goerlitz S. 243-245 stellt die Sponheimer Chronik des Trithemius als eine der Hauptquellen des Piscator vor und betont, dass es wohl schwierig gewesen sei, an ein Exemplar des Werks zu kommen. Angesichts der engen Beziehungen zwischen dem Mainzer und dem Sponheimer Kloster wird man diese Schwierigkeit nicht überschätzen dürfen. Nun war aber die Sponheimer Chronik nach Königs Feststellungen auch eine Hauptquelle für “Jakob von Mainz”, der sogar den Prolog seines Werks von Trithemius geklaut hat.

Goerlitz hat zwar eine Reihe von Themen aus ihrer Piscator-Arbeit ausgebaut, aber auf Cod. 3381 ist sie meines Wissens nie zurückgekommen. Wenn die Hypothese zutrifft, dass die Wiener handschrift aus St. Jakob stammt und “Jacobus” nicht identisch mit Hermannus ist, schrieben um 1500 zwei höchst quellenkundige Benediktiner in diesem Kloster gleichzeitig an einer Mainzer Geschichte. Weitere Erforschung ihres Verhältnisses ist dringend erwünscht!

[25.11.2019 Andreas Bihrer: Die Erfindung der ‚Germania Sacra‘ im 16. Jahrhundert. In: 100 Jahre Germania Sacra (2018), S. 21 erwähnt Jakob von Mainz und diesen Beitrag in Archivalia]

[12] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 661 (17. Jh.: Extractus e Trithemii Chronico Sponheimensi, nach dem Druck).

Nach Klein S. 234 17./18. Jh.

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA234

[13] Dt. Übers.: München, Clm 1824, 43 r–90 v (Auszüge, 17. Jh.).

Alter Katalog:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008251/image_303

NICHT BEI ARNOLD:

[14] Berlin, SB, Ms. lat. fol. 310

Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense. Mit Ergänzungen bis 1526 (Druckabschrift). 1. Drittel 17. Jh. · II + 290 Blatt · 33 × 20,5 · Rheinland. Provenienz: Franziskanerkloster Maria von den Engeln Brühl.

Beschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31278424

Zu den Wasserzeichen:

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE0960-Mlf310_Ir (und weitere)

[15] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 237, Bl. 27r-50v

Auszüge 18. Jahrhundert (wahrscheinlich Druckabschrift). Siehe Klein S. 226

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA226

[16] Zweibrücken, [Bipontina, Hs 12 B]

https://books.google.de/books?id=EfsVAQAAIAAJ&q=trithemius
(bzw. Suche nach Sponheimense)

Das PDF aus Svensson hat die Bipontina wieder aus dem Netz geworfen, und ich finde die alte URL nicht, um im Internet Archive danach zu fahnden. Die es ersetzende HANS-Datenbank ist offline!

[Nachträglich fand ich:

http://web.archive.org/web/20070610110758/http://217.198.244.66:8080/hans/bipontina-svensson-katalog.htm

Hs 12 B Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense, lat.

Abschrift, evt. im Auftrag des Pfalzgrafen Karl zu Birkenfeld. Druck: TRITHEMII OPERA HISTORICA, ED. MARQUARD FREHER. BD. 2. FRANKFURT A. M. 1601. S. 236-435. Letzter Paragraph dieser Hs unterscheidet sich vom Druck: (203r-203v) steht Anno 1526 Nicolaus abbas Sponheimensis […] praesentibus notariis & testibus incepere statt MDXXVI / De Johanne […] Dei nomine incepit. Zum Verf. Wegele, in: ADB 38 (1894) S. 626-630.

16. Jh., letztes Drittel · 203 Bl. · 31,5 × 21 · Mehrere Hände · Koperteinband d. Zeit, darin nicht identifizierbare hs Fragmente d. 16. Jh.s · Aus der Bibliothek des Pfalzgrafen Karl in Birkenfeld, (1r) undatierter Besitzeintrag, VD innen Zur furstl. bibliothec Birckenfeld gehorig. Z. T. antikatholische Randglossen (VD innen, fol. 70r, 159r). Katalog Birkenfeld Hist 2° 62, Katalog 1829 Nr. 821.”

10.10.2016 Der Katalog als PDF:
https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Recherche/Online-Kataloge/Handschriften_Bibliotheca_Bipontina.pdf

3.12.2015: Mainz, Martinus-Bibliothek, Hs. 206 von 1736 überliefert eine Bearbeitung durch P. Ettinghausen mit Fortsetzung von Oliver Legipont.

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/05/Doerr_MainzMB_Hsskat.pdf ]

ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN

Vom beginnenden 16. Jahrhundert bis zum 18. Jahrhundert wurde die Sponheimer Chronik aus landesgeschichtlichem und allgemein historischem Interesse abgeschrieben und exzerpiert. Es gab womöglich mehr Druckabschriften in der Überlieferung des 17./18. Jahrhundert, als oben vermerkt, denn Arnold dürfte nicht jeden Textzeugen daraufhin überprüft haben. Mit zunehmender Erschließung der stiefmütterlich behandelten frühneuzeitlichen Handschriften, die mir hier besonders am Herzen liegen, dürfte sich die Zahl der Handschriften (oben: 16) noch erhöhen lassen.

Textkritischen Wert haben neben dem Autograph wohl nicht nur die ältesten Handschriften im Escorial und in der Vaticana, wie der Hinweis auf Abweichungen vom Druck bei der um 1600 datierten Weimarer Handschrift nahelegt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die frühe Rezeption der Sponheimer Chronik um 1520 in Mainz bei Hermann Piscator und “Jakob von Mainz”.

#forschung

#fnzhss

Warum nicht mal ein DigiWunschbuch ?

Fragt:

http://djgd.hypotheses.org/915

Weil das Göttinger DigiWunschbuch mit 35 Cent pro Seite überteuert ist, siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Weil die Göttinger Stümper immer noch nicht gelernt haben, wie OCR geht.

Weil das Schließen von Lücken im Gesamtbestand frei zugänglicher Digitalisate ein kostenloser Service sein sollte:

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife#Kostenfreie_Digitalisierung

http://archiv.twoday.net/stories/434207182

Altering historical artifacts is damaging historical sources

“If those of us interested in books (and other things) as artifacts, not just vessels for an abstract text (or other meaning) have learned, often by sad experience, it’s that we can’t tell what aspects of a physical object and its pieces and their relationship may turn out to be of value in reconstructing the historical record and better understanding what went on in the past.

One of the best examples of this is provided by a courageous publication by Nicholas Pickwoad, “Swaffham revisited: A review of the earlier conservation of books in the Swaffham Parish Library,” in which he examines work he had done twenty years previously and documents what rebinding and other conservation work had destroyed or obscured. The work he did was perfectly acceptable at the time, indeed recommended practice. The essay should be read by all curators who think of rebinding old books, or otherwise altering historical artifacts, as well as anyone else interested in the preservation of artifactual evidence. Happily, the essay is available on the internet: http://iada-home.org/ta99_097.pdf

John Lancaster in EXLIBRIS-L

See also

https://www.academia.edu/1834228/_Physical_Evidence_and_Manuscript_Conservation_A_Scholars_Plea_

Wir brauchen diamantenen Open Access

Martin Haspelmath fordert diamantenen Open Access, der frei für Leser und Autoren ist, also ohne APCs:

http://www.frank-m-richter.de/freescienceblog/2015/10/28/how-to-switch-quickly-to-diamond-open-access-the-best-journals-are-free-for-authors-and-readers

“So this is what scholars want, and what the world needs: diamond open access for the best journals, funded in a stable way by science funders, with private companies providing lower-level technical services.”

ich unterstütze das, denn Grün OA ist zu wenig akzeptiert (Repositorien sind zu leer), er hat ein Zeitproblem (Embargos!) und ein Formatproblem (version of records sind kaum möglich). Bei OA geht es um wissenschaftliche Chancengleichheit. Goldener OA ist zu teuer und etabliert eine neue Ungleichheit. Vor allem in den geisteswissenschaften gibt es noch kaum renommierte Publikationsmöglichkeiten in der eigenen Sprache.

Ist der Welfenschatz NS-Raubkunst?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/welfenschatz-raubkunst-oder-fehlinvestition-13885444.html

“Zwei Nachfahren Frankfurter Kunsthändler haben Ansprüche auf den Welfenschatz erhoben. Sie wollen die bedeutenden Reliquien nach Amerika holen und einzeln verkaufen. Der deutsche Staat wehrt sich.” Zu Recht.

Die Stiftung habe in Washington schlechte Karten, unkt die WELT

http://www.welt.de/kultur/article148266658/Preussen-Stiftung-kaempft-weiter-um-den-Welfenschatz.html

?s=welfenschatz

Kuppelreliquiar 01 KGM.jpg
Kuppelreliquiar 01 KGM“ von User:FA2010Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Österreichs Verfassungsgerichthof gegen unbedingtes "Recht auf Vergessen"

Eine etwas zu plakative Überschrift, zugegeben.

http://derstandard.at/2000024733326/Widerspruchsrecht-zur-Verwendung-von-Internet-Daten-verfassungswidrig?ref=rec

“Das geltende Recht, gegen eine Aufnahme von persönlichen Daten in eine Datenbank jederzeit ohne Begründung Widerspruch einlegen und eine Löschung der Daten verlangen zu können, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis festgestellt, dass dieses Widerspruchsrecht gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt.

Der VfGH argumentiert, dass man damit nämlich auch unterbinden könnte, dass es beispielsweise zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Tätigkeit eines Politikers auf einer Internetseite kommt. Das Höchstgericht setzt ein Frist zur Reparatur des Gesetzes mit 31. 12. 2016.”

Urteilstext:

https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/1/6/7/CH0003/CMS1446106986139/widerspruch_daten_g264-2015.pdf

“§ 28 Abs. 2 DSG 2000 ist wegen Verstoßes gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK als verfassungswidrig aufzuheben.” Es gibt “Fallkonstellationen, in denen – mangels Anwendbarkeit des § 48 DSG 2000 – das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 ausgeübt werden kann und eine unbedingte Löschungsverpflichtung des Auftraggebers bewirkt, obwohl Art. 10 EMRK die Durchführung einer Interessenabwägung gebietet”.

Ein unbekanntes Epitaph auf Herzog Albrecht den Beherzten von Sachsen (gestorben 1500)

Die 24 lateinischen Verse (Vers 1: “Hic iacet albertus qui theutonus alter achilles”) wurden in eine Inkunabel der UB Liverpool eingetragen, auf dem auf dem hinteren Buchdeckel eingeklebten Nachsatzblatt. Signatur: SPEC Inc.Ryl.59.

Beschreibung:

http://library.liv.ac.uk/record=b1482663~S3

Ich habe auf das Stück schon im Februar 2014 aufmerksam gemacht,

http://archiv.twoday.net/stories/706565980

aber erst jetzt hat die Bibliothek freundlicherweise meine Anregung aufgenommen, einen Scan ins Netz zu stellen:

http://www.liv.ac.uk/library/sca/highlights/images/Inc.Ryl-59-6.jpg
[27.7.2019 https://libguides.liverpool.ac.uk/library/sca/incunabula und unten]

Der Band kam über Thomas Glazebrook Rylands (1818 -1900) nach Liverpool und trägt sein Wappen und die Devise “Dum spero spiro”. Abbildungen solcher Besitzkennzeichen von Rylands:

https://armorial.library.utoronto.ca/stamp-owners/RYL002

Zuvor gehörte die Inkunabel – Augustinus: Opuscula. Straßburg: Martin Flach 11. August 1491, GW 2868

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW02868.htm

nicht einem Eulemann, wie die Beschreibung der UB Liverpool liest (“‘Ex libris J.G.H. Eulemann, Hannoviae 1840′”), sondern dem bekannten Inkunabelsammler Friedrich Culemann in Hannover. Die meisten seiner Inkunabeln wurden im Februar 1870 bei Sotheby’s versteigert. Google hat ein Exemplar des Katalogs mit Angaben zu Ersteigerern und Preisangaben der Bodleiana ins Netz gestellt. Es handelt sich um die Nr. 149.

https://books.google.de/books?id=1WVbAAAAQAAJ&pg=PA15

Nachweise zu Culemanns einstigem Inkunabelbesitz finden sich bei Paul Needham:

http://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl

In der frühen Neuzeit gehörte das Buch dem Benediktinerkloster St. Peter in Erfurt: “Liber regalis Monasterij S. Petri Erfordiae”. (Auch zu dieser Provenienz siehe Needham).

Ohne Fotos lässt sich nicht sagen, was es mit dem Besitzeintrag A …[?] Johanne Z[?]ermeza Abbate 1571′ (?, Abt Johann Zenner vom Petersberg 1571-1584), weiteren handschriftlichen Einträgen, unter anderem ein Briefwechsel zwischen Charles VIII. von Frankreich (gestorben 1498) mit Venedig, und dem nicht identifizierten Blatt aus einem Druck des Leipziger Druckers Gregor Böttiger auf sich hat.

Vermutlich wurde das 24 Verse umfassende lateinische Epitaph, das sich laut Überschrift auf einen im Jahr [1]500 gestorbenen Dux Albertus von Sachsen bezieht, in Erfurt eingetragen. Albert der Beherzte wird als deutscher zweiter Achilles und “stupor orbis” gerühmt.

Als zweiter Achilles galt Enea Silvio Piccolomini Albrecht Achilles von Brandenburg:

https://books.google.de/books?id=CeUaAAAAYAAJ&pg=PA552

Daran erinnerte Konrad Wimpina 1513:

https://books.google.de/books?id=OS_Jm39gL6sC&pg=PA28
[27.7.2019 https://books.google.de/books?id=OS_Jm39gL6sC&pg=PP23]

Erwähnt werden im Epitaph auch Kriegstaten Alberts (vor Neuss in den Burgunderkriegen gegen Karl den Kühnen) und in Ungarn.

Alberts GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118647717

Albert starb am 12. September 1500 in Emden, wo auch sein Herz bestattet ist. Sein Körper fand seine letzte Ruhestätte am 25. Januar 1501

https://books.google.de/books?id=81kw4pPrKN4C&pg=PA369
[27.7.2019 Die Grabmonumente im Dom zu Meissen, 2004, S. 369]

in der Fürstenkapelle im Dom zu Meißen. Der – freilich formelhafte – Beginn “Hic iacet” lässt daran denken, dass sich das Gedicht als Inschrift auf einer Tafel in der Nähe der heute noch vorhandenen Messingplatte an Alberts Grabstätte

veterawettinensia/katalog/meissen/albrecht
[27.7.2019 nicht mehr öffentlich zugänglich]

befand. Der Text scheint sonst nicht bekannt zu sein (teste Google).

Es gibt aber eine Reihe anderer lateinischer Vers-Epitaphien auf Albert.

1. Heute noch vorhanden ist das in der Emdener Johannes a Lasco Bibliothek aufbewahrte Emdener Epitaph.

Abbildung:

https://books.google.de/books?id=3GUfBl7Ne7UC&pg=PA353

[27.7.2019 größere Abbildung vom Abguss in Meißen, Ende 19. Jahrhundert:
https://www.bildindex.de/document/obj32027864]

[alter Stich bei Johann Zacharias Hartmann 1726:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10959439_00015.html

Ebd., S. 15 Text der Inschrift]

Vers 1: “Siste precor gradum qui transis viator”

(Der Beginn greift eine traditionelle Formulierung von römischen Grabinschriften auf:

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=viator+siste+gradum

“Siste gradum precor” im Umkreis von Peter Luder 1462/63 in einer Stuttgarter Handschrift
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0071_b093_JPG.htm )

Wiedergaben im Netz (Auswahl):

Arnold Buchelius 1617 in einer Utrechter Handschrift mit Wappenzeichnung. Digitalisat:

http://www.hetutrechtsarchief.nl/collectie/handschriften/buchelius/monumenta-quaedam/008
[27.7.2019 https://hetutrechtsarchief.nl

]

Den luyster … 1699

https://books.google.de/books?id=GphMAAAAcAAJ&pg=RA2-PA50
[27.7.2019: https://books.google.de/books?id=GphMAAAAcAAJ&pg=RA3-PA50]

Köhlers Münz-Belustigung 1731

https://books.google.de/books?id=VcNVAAAAcAAJ&pg=PA40

Harkenroht 1731 mit niederländischer Übersetzung

https://books.google.de/books?id=tFFgAAAAcAAJ&pg=PA160

Wiarda 1792

https://books.google.de/books?id=-MFfAAAAcAAJ&pg=PA179

Johann Friedrich Ursinus: Die Geschichte der Domkirche zu Meissen […], 1798, S. 41

https://books.google.de/books?id=n79WAAAAcAAJ&pg=PA41

Johannes Holtmanns, in: Der deutsche Herold 6 (1875), S. 136-137

http://interactive.ancestry.de/34414/flhdeu2006a_0496919_4-00000 (Bild 94)
[27.7.2019 https://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11309089_00126.html]

2. Ursinus (wie oben) und frühere Autoren schreiben ein zweites Epitaph von 16 Versen dem Leipziger Professor Konrad Wimpina (gestorben 1531) zu, das nach des Ursinus Angabe auch auf einer Tafel beim Meißener Grab stand:

Vers 1: “Saxoniae dux magnanimus virtute vel armis”

Weitere Abdrucke neben Ursinus (in Auswahl):

[Georg Fabricius: Rerum Misnicarum Libri VII, 1569

https://books.google.de/books?id=DRJTAAAAcAAJ&pg=PA167 ]

Mergenthal: Gründliche … Beschreibung 1586

https://books.google.de/books?id=JjTBzM93SdQC&pg=PT16
[27.7.2019 https://books.google.de/books?id=JjTBzM93SdQC&pg=PP17]

David Chytraeus: Fortsetzung der Vandalia des Albert Krantz 1586

https://books.google.de/books?id=bpJYAAAAcAAJ&pg=PA118

Georg Fabricius bei Elias Reusner 1592

https://books.google.de/books?id=2gxEAAAAcAAJ&pg=PA299

Andreas Möller 1653

http://diglib.hab.de/drucke/196-24-hist-2s/start.htm?image=00167

Spener 1677 (mit Autorenangabe Fabricius)

https://books.google.de/books?id=fJxAAAAAcAAJ&pg=RA5-PT99
[27.7.2019 https://books.google.de/books?id=fJxAAAAAcAAJ&pg=PP416]

Monatliche Unterredungen 1692

https://books.google.de/books?id=ZSlFAQAAMAAJ&pg=PA802

Vogel 1714

https://books.google.de/books?id=74JDAQAAIAAJ&pg=PA71

Der Sammler 1837

http://hdl.handle.net/2027/chi.096973445?urlappend=%3Bseq=617

Joseph Negwer: Konrad Wimpina (1909), S. 44 gibt es als Gedicht Wimpinas wieder, sagt aber nicht, aus welchem der von ihm angeführten früheren Drucke:

https://archive.org/stream/kirchengeschich01seppgoog#page/n419/mode/2up

Im Schriftenverzeichnis gibt er keinen Abdruck in Wimpina-Frühdrucken an:

https://archive.org/stream/kirchengeschich01seppgoog#page/n577/mode/2up

1497 hatte Wimpina über Herzog Albrecht ein Heldengedicht publiziert (gedruckt in Leipzig).

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00032630/image_4

3. Ursinus S. 42 und Theodor Distel im Neuen Archiv für sächsische Geschichte 1890, S. 154f. teilen ein weiteres Epitaph “Quantus erat dextra Pellides, Tullius ore” (12 Verse) mit.

Distel:
http://digital.slub-dresden.de/id32627959Z/159

Distel hatte den früheren Abdruck bei Ursinus übersehen. Seine Vorlage aus dem 17. Jahrhundert im Hauptstaatsarchiv Dresden (damals III, 1, fol. 4, Nr. 1, Bl. 24) bot auch eine deutsche Übersetzung. Aufgrund einer brieflichen Ankündigung von Georg Fabricius 1556, er wolle für die vornehmsten Personen Epitaphia machen, schreibt Distel ihm den Text zu. Ein wenig voreilig, wie sich zeigen wird. Ursinus gibt keinen Autor an, sagt aber, die Verse hätten auf einem Pergament auf einem “Täflein 19 Zoll lang und breit” gestanden.

Dieses Stück ist auch handschriftlich in einer Leipziger Inkunabel überliefert, ohne dass der Beschreibung in INKA zu entnehmen ist, aus welcher Zeit die Eintragung stammt:

http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=43003133

Wenn sie aus der Zeit um 1500 stammt, kann Fabricius natürlich nicht der Autor gewesen sein.

Fabricius Verfasserschaft ist auch deshalb wenig wahrscheinlich, da dieser wohl kaum dreist einfach alle Verse aus einem Epitaph des italienischen Humanisten Philippus Beroaldus auf den Condottiere Roberto Sanseverino (gestorben 1487 in der Schlacht von Calliano) geklaut haben dürfte (ab Vers 11 der Vorlage). Dies blieb Distel verborgen.

Zu Sanseverino

https://it.wikipedia.org/wiki/Roberto_Sanseverino_d’Aragona

Abdrucke des Beroaldus-Texts:

Bologna 1491

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00065950/image_156

Ca. 1515

http://www.uni-mannheim.de/mateo/itali/beroaldo2/jpg/cs028b.html

1731

https://books.google.de/books?id=nlpeAAAAcAAJ&pg=RA1-PA191

Sollte das Epitaph wenig nach dem Tod Albrechts entstanden sein, lag damals mindestens schon der Abdruck in der Ausgabe von 1491 vor. Schon die Liste der noch vorhandenen Exemplare legt den Schluss nahe, dass dieses Werk des berühmten Humanisten auch nördlich der Alpen rezipiert wurde.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BEROPHI.htm#OrationesEtPoemata

In Meißen schmückte man sich gern mit den fremden Federn, da die eleganten Verse voller Anspielungen auf die Antike waren. Und wieso sollte nicht auch auf Albert zutreffen, womit der italienische Humanist den Feldherr Sanseverino rühmte? (Heute würde man dagegen laut Plagiat rufen.)

Außerdem weiß Urisnus noch von 8 lateinischen Versen eines Albert Busch (ich konnte ihn nicht identifizieren), die aber nie in der Grabkapelle aufgestellt worden seien.

Vers 1: “Alberti sita sunt hic clari principis ossa”

FAZIT

Auch wenn Edition und Kommentierung des vierten, neu gefundenen Epitaphs in Liverpool noch zu leisten bleibt, waren die dank Google gewinnbaren Einblicke in die literarische Sepulchralkultur um 1500 nicht ohne Interesse.

Sowohl das Wimpina-Epitaph als auch das Beroaldus-Plagiat und der neu gefundene Hic-iacet-Text in Liverpool waren auch als epigraphische Zeugnisse realisiert. Sie standen wohl alle auf Tafeln nahe am Grab. (Das Emdener Epitaph ist ja noch als Objekt vorhanden.) Sie sind daher aus meiner Sicht bei den Inschriften der Stadt Meißen, die gerade bearbeitet werden

http://www.saw-leipzig.de/de/projekte/die-deutschen-inschriften-des-mittelalters-und-der-fruehen-neuzeit

zu berücksichtigen.

Die Epitaphien wurden in der frühen Neuzeit gern abgeschrieben und gedruckt. Das Beroaldus-Plagiat und der Liverpooler Text wurden jeweils in eine Inkunabel handschriftlich eingetragen.

Die vier Epitaphien dürften zeitgenössisch sein, auch wenn es dafür an klaren Beweisen mangelt. Unter dieser Voraussetzung sind die lateinischen Epitaphien auch ein Zeugnis für die Rezeption des Humanismus am sächsischen Hof. Wimpina gilt als Humanist, die Italien-Imitatio spricht für sich. Bei den beiden anderen Texten steht eine sprachliche Analyse noch aus, aber die lateinischen Verse sollten doch einen gewissen Anspruch signalisieren.

Beispielsweise für den 1496 gestorbenen Eberhard im Bart, Freund der Humanisten, ist unmittelbar Vergleichbares nicht nachweisbar.

Auch wenn noch weitere Studien nötig sind, hat sich doch bereits gezeigt, dass es sich lohnt, solchen “kleinen Formen” nachzuspüren.

Nachträge:

Etliche Epitaphien auf den unglücklichen Schlachtentod Karls des Kühnen 1477 sind bekannt:

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Lateinische_Gedichte_auf_den_Tod_Karls_des_K.C3.BChnen

Herzog Albrecht als deutscher Achilles (ohne Einzelnachweis):

https://books.google.de/books?id=hJyAR8ZNkygC&pg=PA112
[27.7.2017 war: André Thieme: Herzog Albrecht der Beherzte (1443-1500) (2002), S. 112.]

Die Bezeichnung findet sich bei Peckenstein 1597

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10143369_00074.html

“Dr. Eckhart Leisering vom Sächsischen Staatsarchiv erteilte freundlicherweise am 4. November 2015 folgende Auskunft: “sowohl die Angabe bei Distel als auch die Nennung im Gesamtkatalog
deutschsprachiger Leichenpredigten beziehen sich offenbar auf folgende, in unserem Archiv noch vorhandene, Akte:

Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv, Dresden, 10024 Geheimer
Rat (Geheimes Archiv), Loc. 4381/12, Absterben der Herzoge zu Sachsen,
albertinischer Linie, 1486ff.
Dokumente zum Tod Herzog Albrechts befinden sich hier auf Bl. 4br
– 29v
.
Leichenpredigten oder andere Druckschriften sind nicht enthalten. Auf Blatt 24r befindet sich die von Theodor Distel angeführte Grabinschrift.

Bl. 24ar – 29v enthalten eine Beschreibung des Begräbnisses Herzog Albrechts mit folgendem Titel: „Nachricht in einem alten Aufsatz verzeichnet, wie das Begängnis Herzog Albrechts zu Sachsen des Heyligen Römischen Reichs Erblichen Gubernatoris in Frießland zu Meißen am Tage Pauli Bekehrung Anno 1501, damals Montags, geordnet und gehalten worden“. Dieses undatierte
Dokument könnte nach meinem ersten Eindruck vom Schriftbild aus
der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts stammen. Zu einer exakteren zeitlichen Einordnung wäre noch eine genauere Analyse der Schrift notwendig.

Darüber hinaus konnten wir folgende einschlägige Quelle ermitteln:
Sächsisches Staatsarchiv, Hauptstaatsarchiv, Dresden, 10004 Kopiale, Nr. 106, Ausgangsregister der herzoglichen Korrespondenz / Alte Aufschrift: “George Herzog zu Sachsen auszug der Copial” (Hand 16. Jh.), “Registratur oder Extract der brief und befehlich” (Hand 16. Jh.), 20. Aug. 1500 – 27. Aug. 1501

Auf Bl. 55r (nach älterer Foliierung 40r) befindet sich hier eine Schreibernotiz darüber, dass die Nachricht über Albrechts Tod am 17. September („Dornstags lamperti“) 1500 in Dresden eintraf. Auf Bl. 55r bis 56v sind Nachrichten Herzog Georgs über den Tod seines Vaters an verschiedene Empfänger enthalten.

Über aktuelle Forschungen zu Herzog Albrecht von Sachsen ist mir nichts bekannt. Ich kann nur auf folgenden Tagungsband von 2002 verweisen, in dem auch ein Beitrag von mir zur Väterlichen Ordnung vom 18. Februar 1499 enthalten ist: Herzog Albrecht der Beherzte (1443-1500). Ein sächsischer Fürst im Reich und in Europa, hrsg. v.
André Thieme, Köln/Weimar/Wien 2002. Der folgende Ausstellungskatalog in niederländischer Sprache enthält auf S. 34 bis 36 Beschreibungen der Epitaphe Albrechts in Emden und in Meißen: Saksers yn Fryslân. Saksisch bestuur in Fiesland 1498-1515.
Catalogus bij de tentoonstelling in het Fries Museum 30 mei tot 31 augustus 1998, Leeuwarden 1998. Die folgende ebenfalls niederländische Publikation enthält ein umfassendes
Inventar über die in Dresden vorhandenen Quellen zu den Herzögen Albrecht, Heinrich und Georg von Sachsen als Erbstatthaltern in Friesland mit Regesten zu den Einzeldokumenten: Paul Baks und andere, Inventarissen van de archieven van gewestelijke bestuursinstellingen van Friesland. Microfiches van stukken betreffende het bestuuur van Friesland 1498 – 1515 (Originelien in Dresden en Wenen), Ljouwert (Leeuwarden) 1998.”

[27.7.2019 Katy Hooper von der UB Liverspool hat mir noch im Dezember 2015 sieben Scans zur Verfügung gestellt:

Hier am unteren Rand der Besitzeintrag “A reverendissimo domino Johanne Zennero Abbate 1571”. Abt Johannes Zenner (1571-1584, vgl. Falckenstein II, S. 1052) kann den Band z.B. in Leipzig erworben haben, ein Eintrag in Erfurt, wie oben vermutet, ist nur eine Möglichkeit.

(Scan 6 ist der mit dem Gedicht, Abbildung ganz unten.)

]

#forschung
#inkunabel
#epigraphik

Können Externe im Göttinger Repositorium publizieren?

Die in der OA-Week erbetene Antwort der Gruppe Elektronisches Publizieren (EPU) der Universität Göttingen lief jetzt ein:

“In der Tat haben die geschlossenen Fragen (Ja/nein) des Census die korrekte Antwort erschwert. Hier wäre eine deskriptive Antwortmöglichkeit besser gewesen. Die Leitlinien für den GOEDOC-Server ( http://www.sub.uni-goettingen.de/elektronisches-publizieren/publizieren/goedoc/leitlinien ), die im Rahmen der DINI-Zertifizierung 2004 entstanden sind, beinhalten in puncto Zielgruppe eine sehr offene Formulierung. Da zum damaligen Zeitpunkt das Angebot an Repositorien noch sehr beschränkt war, bot die SUB laut Ihrer Leitlinie den Service an: „Im Rahmen der überregionalen Aufgaben stellt die SUB Göttingen den Server auch anderen Personen zur Veröffentlichung wissenschaftlich relevanter Dokumente zur Verfügung“. Insofern können in diesem Kontext auch Publikationen externer Personen bereitgestellt werden. Diese Option besteht. Daneben können auch Personen und Institutionen, die der Universität Göttingen verbunden sind, das Angebot nutzen. Das können also auch „Alumni“ sein. Insgesamt sind diese Fälle – solange ich mit dem Bereich befasst bin – von der Größenordnung absolut vernachlässigbar. Im Ergebnis beschränkt sich das auf ganz wenige Einzelfälle, da kein autorenseitiger Upload möglich ist, so dass jede Anfrage über die Redaktion in Zusammenarbeit mit den Fachreferenten laufen muss. Hierüber wurden keine konkreten Zahlen erhoben. Mittlerweile ist das Angebot an Dokumentenservern groß und insbesondere auch Fachrepositorien mit guten Infrastrukturen bieten ihre Dienste an. Daran orientiert sich auch unsere Beratung. Die Änderung der DFG-Richtlinien zu den Sondersammelgebieten, die Vielzahl bestehender Repositorien und das Aufkommen anstehender Aufgaben/Projekts, erfordert eine Fokussierung auf das institutionelle Repositorium für die Universität Göttingen. In dem Kontext ist auch eine Überarbeitung der Leitlinien angedacht.

Aus unserer Sicht ist es zukunftsweisend, dass eine Infrastruktureinrichtung wie CERN die Verantwortung für ein Repositorium wie Zenodo übernimmt und hier nicht nach dem Status der Beiträger differenzieren muss. Für Repository-Manager an Universitätsbibliotheken ist der Rechtfertigungszwang für den Personaleinsatz im Repositoriumsbetrieb leider häufig ein Grund für die Beschränkung auf bestimmte Statusgruppen.”

Bundesverfassungsgericht bekräftigt Anspruch auf Entscheidungstext

http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bverfg-1bvr85715-handelsblatt-auskunft-urteil-pressefreiheit

http://www.bverfg.de/e/rk20150914_1bvr085715.html

Kein großer Sieg für die Pressefreiheit, denn die unfähigen Richter haben einige Hintertürchen für die intransparente Klassenjustiz eingebaut. So besteht “grundsätzlich kein Anspruch auf Einsicht in Behördenakten”. Entscheidungen können “vollständig unter Verschluss gehalten werden, wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr einer Vereitelung, Erschwerung, Verzögerung oder Gefährdung der sachgemäßen Durchführung eines Strafverfahrens im Sinne des § 4 Abs. 2 Nr. 1 ThürPrG unmittelbar und dringend nahelegen”. Wetten, dass sich das Richter-[…] an solche restriktive Aussagen halten wird?

Update:

http://www.verfassungsblog.de/oeffentlichkeit-hat-ein-recht-gerichtsurteile-zu-lesen

http://holmputzke.de/index.php/veroeffentlichungen mit Autorenlink zur NJW

"Statt sein wissenschaftliches Werk als Buchkapitel zu publizieren, könnte man es genauso gut in einem Loch im Garten vergraben"

http://infobib.de/2015/10/29/weniger-sammelbaende-mehr-zeitschriftenartikel

mit Hinweis auf

http://infobib.de/2013/06/11/how-to-bury-your-academic-writing

Joachim Kemper verlässt Speyer und geht nach Frankfurt

Joachim Kemper teilt mit:

“zum November werde ich meine Tätigkeit bei der Abteilung Kulturelles Erbe/Stadtarchiv Speyer beenden und zum Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main wechseln.

Ich nutze die Gelegenheit, um mich für das in den letzten Jahren der Abteilung Kulturelles Erbe bzw. dem Speyerer Stadtarchiv und dessen Aktivitäten und Vorhaben entgegengebrachte Interesse zu bedanken – dies gilt erst recht für die vielfältigen Kooperationen in Speyer bzw. dessen Umland und darüber hinaus.

Ab November bin ich dienstlich am Institut für Stadtgeschichte erreichbar. ”

Versinkt das Speyerer Stadtarchiv nun wieder im Dornröschenschlaf?

Die Schwarze und die weisse Kunst auf der Briefmarke

Website zur (Motiv-)Philatelie im Zusammenhang mit Buch, Druck, Papier.

Unter
http://www.drucker-marken.de/lapidarium
einige Veröffentlichungen zum Buchdruck, bspw. eine zu Gutenberg-Denkmälern.

http://www.drucker-marken.de/swk-sammler
PDFs der Zeitschrift “Die schwarze und die weiße Kunst” (komplett).

Grüße
J.Paul

Armselig: Nur 9 von 25 Postdamer [sic!] Masterarbeiten sind Open Access einsehbar

Und zwar nach 1 Jahr. Das ist nur etwas mehr als ein Drittel!

?p=3267#comments

Zu meiner Forderung, solche Prüfungsarbeiten IMMER OA zu veröffentlichen, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/444870012
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1644

Dr. jur. Laurentius Motz aus Weil

Provenienz-Eintrag von 1531 in einem Münchner Buch (Ausgabe Ps.-Haymo, siehe dazu
https://risd.digication.com/bvnedwards/Welcome ):

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10188492_00003.html

Zur Person Dr. jur. utr. Laurentius Motz, Passauer Offizial und mehrmals Rektor der Universität Wien (gestorben 1532) siehe etwa

https://books.google.de/books?id=j1YPAQAAIAAJ&q=motz+jurist+wien
https://www.google.de/search?&tbm=bks&q=%22Laurenz+Motz%22
https://books.google.de/books?id=3t0WAQAAIAAJ&q=“laurentius+motz” (wohl falsche Metadaten bei GBS)
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147097801

Aufgrund der Herkunftsangabe Württemberg wird nicht an Weil der Stadt, sondern an Weil im Schönbuch zu denken sein.

US-Urteil zu CC-Lizenzen

http://www.technollama.co.uk/us-court-interprets-copyleft-clause-in-creative-commons-licenses

Ein Fotograf, der auf Flickr ein Bild unter CC-BY-SA gepostet hatte, wandte sich gegen einen Verlag, der das Bild als Titelbild für einen Atlas verwendet hatte und auf der Rückseite geschrieben hatte: “Photo: Swain’s Lock, Montgomery Co., MD
Photographer: Carly Lesser & Art Drauglis, Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″

Die Richterin wies den ersten Vorwurf der Lizenzverletzung zu Recht zurück: Copyleft meint nicht, dass bei der Aufnahme eines Werks in ein Sammelwerk das ganze Werk unter die Ursprungslizenz gestellt werden muss: “the Atlas is a map book and not an adaptation of plaintiff’s photograph”.

Die Richterin wies den dritten Vorwurf der nicht ausreichenden Attribuierung zurück. Der Fotograf hätte nicht auf dem Titelbild genannt werden müssen.

Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Richterin “Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″ als URI angesehen hatte. Ein URI sei – ich bin anderer Ansicht – lediglich ein “unique identifier that can allow users to find the text of the license”. Es ist zweifelsohne löblich, dass die Version angegeben wurde, und in den USA mag es naheliegen, die Unported-Version als Standard anzusehen, aber eindeutig ist CC-BY-SA-2.0 in Anbetracht der Existenz vieler anderer Fassungen für andere Rechtsordnungen nicht. Zumutbar ist die Mitteilung des genauen Links zur Lizenz.

Die ausführliche deutsche Zusammenfassung des Urteils

http://www.offenenetze.de/2015/08/24/creative-commons-sharealike-auslegung-von-cc-by-sa-und-die-sicht-des-us-district-court-of-columbia

geht auf diesen Punkt gar nicht ein.

Im Ergebnis ist dem Urteil zuzustimmen; den nachnutzenden Verlag für die Verletzung der URI-Verpflichtung einen hohen Schadensersatz zahlen zu lassen, fände ich selbst unbillig.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Swain's lock.jpg
Swain’s lock” by Flickr user: Carly & Art Washington, D.C. http://www.flickr.com/people/wiredwitch/ – Flickr: http://www.flickr.com/photos/wiredwitch/2455026301/. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons.

Man kann online auch zu wenig von sich preisgeben

Meint Blogger Johnny Haeusler:

http://www.wired.de/collection/latest/johnny-haeusler-warnt-passt-auf-dass-ihr-online-genug-von-euch-preisgebt

” Ich verstehe, dass nicht jede Person ein ausführliches Profil auf allen Social-Media-Kanälen haben möchte. Ich halte das nicht mal für nötig. Eine halbwegs aktuelle Online-Dokumentation der eigenen beruflichen Vita mit möglichst vielen weiterführenden Links ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (und noch einmal mehr bei Freiberuflern) derart unerlässlich, dass ich mir wünschen würde, meine Kinder würden das Anlegen und Pflegen eines beruflichen oder interessengesteuerten Blogs schon in der Schule lernen.”

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