Monarchisch-monastischer Komplex

Ich erstand Toni Aigner: Das Andechser Heiltum. Religion und Politik im Haus Wittelsbach. Edition Andechs, P. Kirchheim Verlag, München 2013, eine Dissertation bei Alois Schmid, von der ich mehr erwartet hätte.

Lokale Würdigungen:

http://www.anselm-bilgri.de/fileadmin/anselm-bilgri/webinhalte-anselm-bilgri/Literatur/Toni-Aigner-Das_Andechser_Heiltum.pdf
http://www.tutzinger-nachrichten.de/TN_03-14_final.pdf (S. 28)

Die Arbeit, die dem Verhältnis der Andechser Reliquien und ihrer Betreuer und dem Haus Wittelsbach nachgeht, bohrt nicht sonderlich tief, sie bleibt deskriptiv. Neue Erkenntnisse insbesondere zum Spätmittelalter darf man darin nicht erwarten. Recht ahistorisch wirkt die Grundthese, dass das Haus Wittelsbach stets eine besondere Beziehung zu Andechs aufrechterhalten hat. Die Konjunkturen dieses Verhältnisses werden nicht herausgearbeitet.

Wittelsbacher- und kloster-treu steht die Studie den Positionen von Kraft und Bauerreiß OSB (und jüngst auch Hlawitschka) nahe, während die scharfe Quellenkritik von Brackmann eher nicht so die Sache des Verfassers ist. Die Andechser Kultpropaganda basiert auf massiven Fälschungen!

Man erfährt nur wenig über die Reliquien selbst und vermisst einen Überblick über die Kloster-Historiographie, an der sich der Autor allzu gern entlanghangelt. Aus historiographiegeschichtlicher Sicht ist der Abschnitt S. 257-266 unzulänglich.

S. 73 wird der fiktive Graf Leupold von Andechs irrig mit dem Markgrafen Luitpold in Verbindung gebracht, weil dem Autor die Traditionsgeschichte des Stoffs nicht bekannt ist, siehe etwa

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA182
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA181

Sattlers Chronik von Andechs (1877) ist leider nur mit US-Proxy einsehbar:

http://hdl.handle.net/2027/inu.30000118923923

Update: Nun kam auch Toni Aigner: Die Chronik von Andechs und der frühe Buchdruck (2010) an, die Magisterarbeit des Autors. Für mich persönlich hat diese Arbeit keinerlei Nutzen, und ich bezweifle, dass man sie historiographiegeschichtlich als “sehr interessante Arbeit” werten darf, wie in der ZBLG geschehen:

http://www.kbl.badw-muenchen.de/zblg-online/rezension_1608.html

Für wissenschaftliche Zwecke nutzt man statt der Textwiedergabe Aigners S. 67-90 das Digitalisat von GW 1639

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00034205/image_5

Zu den weiteren Ausgaben:

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/ANDECHS.htm

Dann braucht man auch nicht grübeln, wieso Aigner S. 67 in der ersten Zeile des Drucks heyligen statt heiligen liest.

Williams-Krapp hat 1978 keinen guten Artikel zur Andechser Chronik im ²VL vorgelegt, und was die Geschichtsquellen schreiben ist katastrophal schlecht:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_00989.html

Zur Überlieferungsgeschichte der Chronik erfährt man bei Aigner nichts Brauchbares. Wieso eine Handschrift im Bayerischen Hauptstaatsarchiv von 1472 als direkte Druckvorlage angesehen werden darf, erfährt man nicht. Um sich verlässlich zu informieren, muss man auf die mir jetzt noch nicht zugänglichen Studien von Brackmann und Kraft zurückgreifen.

Etliche der auf
http://www.handschriftencensus.de/werke/1715
aufgeführten Handschriften der Andechser Chronik sind online: Augsburg SuStB, Dresden,
Cgm 246, 699, 2928, 5482, 6243

Darunter auch die Vorlage für die Edition Krafts Cgm 2928 um 1430:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00006621/image_41

Da liest man ganz am Anfang etwas vom heiligen Berg Andechs, während Aigner 2008 S. 18 Urkunden von 1448 und 1452 als die “ersten gesicherten Quellen” für den Begriff des “Heiligen Bergs” angibt.

Sapienti sat.

Verlage vermarkten elektronische Fassungen ohne die Rechte dafür zu haben

Steinhauer macht auf ein altbekanntes Problem aufmerksam:

http://skriptorium.blog.de/2014/08/08/gute-raubkopie-schlechte-raubkopie-19079832

“Zur Zeit ist der Aufsatz auch noch frei zugänglich.” Das trifft nicht zu! Vielleicht hat Steinhauer von seinem Dienst-PC zugegriffen und die Uni Hagen Rechte erworben.

APP: Speyer – Stadt der Protestation

Die neue Smartphone-App “Speyer – Stadt der Protestation”, eine Gemeinschaftsproduktion von Evangelischer Landeskirche der Pfalz und Stadtarchiv Speyer, wurde heute präsentiert.
Sie steht sowohl im Google play-store wie im Apple APP-Store zum (kostenlosen) Download zur Verfügung.

Pressemeldung der Landeskirche:

http://www.evkirchepfalz.de/aktuelles-und-presse/pressemeldungen/pressemeldung.html?tx_aspresse_pi1%5Bitem%5D=1562&cHash=323b502d7a4de640b85ceb525382fa71

Weitere Informationen, ein Werbeplakat (PDF) usw. sind hier zu finden.

Ärztebriefe mit unsinniger Lizenz

?p=20144#comments

Am Fuß eines Datenbank-Eintrags liest man z.B.:

http://www.aerztebriefe.de/id=00011506 “(Bitte beim Zitieren angeben)” – aber was soll, das wenn der Link nicht funzt?

“Die Inhalte der Datenbank sind durch eine Creative Commons-Lizenz (CC BY-NC-ND 3.0 DE) geschützt.”

Die Lizenz ist natürlich Schwachsinn. Eigentlich sollten ja alle Forschungsdaten PD sein. Eine Datenbank, die man nicht weiterentwickeln kann (also keine Bearbeitung = ND), stiftet unter freier Lizenz NULL Nutzen, niente. Und wieder einmal hat man nicht begriffen, dass die Lizenz ND absolute Feinarbeit erfordert, weil der Gegenstand, der nicht verändert werden darf, unmissverständlich anzugeben ist:

Der einzelne Eintrag dürfte kaum urheberrechtlich geschützt sein – so what?

ODER

Die ganze Datenbank darf 1:1 für nicht-kommerzielle Zwecke gespiegelt werden, aber wer möchte das, wenn er nichts ergänzen darf?

Wann hört solche bodenlose Dummheit mal auf? Wer CC nicht kapiert, soll dann halt ganz darauf verzichten und sich mit einem “Alle Rechte vorbehalten” als Wissenschaftsschädling outen. CC ist nicht dazu da, um etwas zu schützen, sondern um etwas FREIZUGEBEN.

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