Dresdener Mayakalender

http://digital.slub-dresden.de/id280742827

Dazu: http://www.mdr.de/nachrichten/maya104_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Die Schrift ist nach Einschätzung der Bibliothek eine der bedeutendsten Zeugnisse vorspanischer Zeit in Amerika. Sie besteht aus 39 Blättern aus Feigenbaumrinde, die zusammen 3,50 Meter Länge erreichen. Der Codex zeigt Hieroglyphen, Bilder und Symbole, mit denen Maya-Priester ihr Wissen über Krankheiten, Erntezeiten, religiöse Handlungen, Opferungen und Astronomie der Nachwelt erhielten. Der Kalenderteil konnte Ende des 19. Jahrhunderts von dem Dresdner Bibliothekar Ernst Wilhelm Förstemann entschlüsselt werden. Bürger sagte, es gebe noch Maya-Aufzeichnungen in Madrid, Paris und Mexiko-Stadt. Allerdings enthalte nur das Dresdner Dokument einen Kalender und ein Apokalypse-Bild, auf dem eine Art Sintflut begleitet von mythischen Drachengestalten zu sehen ist.

4.000 Interessierte kommen jährlich nur wegen der Maya-Schrift

Im Jahr 1739 gelangte das Werk nach Sachsens. Damals erwarb der kurfürstlich-sächsische Hofkaplan und Bibliothekar Johann Christian Götze den Codex für die Dresdner Bibliothek aus dem Besitz eines Privatmannes in Wien, erst im 19. Jahrhundert wurde er als Handschrift der Maya erkannt. Das Original darf aus konservatorischen Gründ nicht berührt, bewegt oder transportiert werden. Es befindet sich in einem temperierten Glaskasten in der Schatzkammer der Staatsbibliothek und kann dort besichtigt werden.

Wenn Open Access eine disruptive Technologie ist, dann ist Open Access unausweichlich

David W. Lewis wendet das Modell von Christensen auf Open Access an und kommt zu dem Schluss, dass demnach 2021 50 % der Zeitschriftenartikel Open Access sein werden und 2025 mehr als 90 %.

Schön wärs.

http://crl.acrl.org/content/early/2011/09/21/crl-299.full.pdf+html

Pfaffen versuchen sich an Pseudo-Open-Access

Der Weltkirchenrat hat am Freitag die erste kostenlose Internetbibliothek für Theologie und Ökumene eröffnet. Jeder Interessierte hat Zugang zu den über 200.000 Texten, Büchern, Zeitschriften und akademischen Publikationen aus verschiedenen Ländern.

http://log.netbib.de/archives/2011/09/26/global-digital-library-on-theology-and-ecumenism

Die Digitale Bibliothek http://www.globethics.net/gtl ist

– nur nach umfangreicher Registrierung zugänglich, auch die genuinen OA-Bestandteile

– endlosen Terms of use muss zugestimmt werden

– es gibt keine zitierfähigen Internetadressen für die Inhalte (die Identifier z.B. GALE-186270960 können offenbar nur für die Suche verwendet werden, es gibt keinen Resolver)

– bei den von GALE bereitgestellten Inhalten sind teilweise die Metadaten nicht ausreichend (aber auch bei anderen z.B. Identifier 0044-2674 = Zeitschrift für Evangelische Ethik 1972, komplett)

Die meisten Inhalte sind einfach aus OA-Repositorien zusammengesuchte Metadaten. Das Auswahlkriterium bleibt rätselhaft. Aus meinen in Freidok befindlichen Beiträgen wurden 3 ausgewählt.

Die beiden wichtigsten mittelalterlichen Musikhandschriften frei im Netz

Die Digitalisierung der beiden wichtigsten Musikhandschriften des Mittelalters ist abgeschlossen. In der Handschriftensammlung der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel werden zwei der bedeutendsten Musikhandschriften des Mittelalters aufbewahrt. Die in der Fachwelt nur mit der Abkürzung W1 und W2 bezeichneten Handschriften überliefern das Repertoire mehrstimmiger Kompositionen, das sich seit dem 12. Jahrhundert an der Kathedrale Notre Dame zu Paris herausgebildet hatte. Diese beiden wichtigsten Musikhandschriften des Mittelalters stehen erstmals frei zugänglich im Netz zur Verfügung: http://www.hab.de/bibliothek/wdb/mssdigital.htm .
W1 (Cod. Guelf. 628 Helmst) und W2 (1099 Helmst.) stellen sowohl einen Brennpunkt der musikwissenschaftlichen Forschung als auch eine Hauptquelle für die historische Aufführungspraxis mittelalterlicher Musik dar. Die Polyphonie, bei der sich im Gegensatz zum einstimmigen gregorianischen Choral, zu einer Unterstimme gleichzeitig eine oder mehrere Oberstimmen in freier melodischer Gestaltung entfalten, markiert einen epochalen Wandel in der europäischen Musikgeschichte. Das Pariser Repertoire ist in nur vier Handschriften weltweit nahezu vollständig enthalten. Die beiden Wolfenbütteler Pergamentkodizes stammen aus dem 13. Jahrhundert und befanden sich im 16. Jahrhundert im Besitz des Reformationshistorikers Matthias Flacius Illyricus. In die Herzog August Bibliothek gelangten sie über die Universitätsbibliothek Helmstedt.

http://idw-online.de/pages/de/news442596

Digitalisate:
http://diglib.hab.de/mss/628-helmst/start.htm
http://diglib.hab.de/mss/1099-helmst/start.htm

The perils of inadequate description

Archives-L is actually discussing on bizarre archives findings.

“A worker cataloging materials from the Clinton governorship was in the middle of going through nearly 2,000 boxes of archived documents when he stumbled upon the priceless artifact. “He didn’t know what it was until he opened the box, because the catalog for the box listed the contents as a plaque. But it made no mention of the moon rock,”

http://lightyears.blogs.cnn.com/2011/09/22/moon-rock-found-among-bill-clintons-stuff

Streetview-Hysterie behindert nun auch Forschung – BW bricht eigenes Denkmalschutzgesetz

> aus datenschutzrechtlichen Gründen können in Baden-Württemberg
> Informationen zu Kulturdenkmalen nur an Eigentümer, bzw. an von
> Eigentümern bevollmächtigte Institutionen oder Personen gegeben
> werden. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine
> Denkmalverzeichnisse zur Verfügung stellen.
> Diese Vorgehensweise wurde erst kürzlich zwischen dem Landsamt für
> Denkmalpflege und dem Datenschutzbeauftragten des Landes
> Baden-Württemberg besprochen und abgestimmt.

?p=11161#comments

Es heißt im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg: Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen,
an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Es heißt öffentliches, nicht amtliches Interesse. Es ist daher absolut widersinnig, der Allgemeinheit die Kenntnis der Kultudenkmale zu entziehen. Der Denkmalbestand des Landes wird daher zu einer Geheim-Ressource – das darf nicht Schule machen!

§ 14 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes sagt ausdrücklich: Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als berechtigtes Interesse kann von der Verwaltung nicht einfach das Interesse des Eigentümers definiert werden, denn der Gesetzgeber hat anders entschieden. Berechtigtes Interesse ist “ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art” (enger: rechtliches Interesse).

Update:
Denkmallisten im Internet:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html

Auf offiziellen Websites publizierte Gesamtlisten gibt es in 8 Bundesländern, in Hessen ist sie im Aufbau, in SH fehlt nur Lübeck.

“Bewegte Bilder – starres Recht?” Buchpräsentation am 6. Oktober in der Deutschen Kinemathek

Einladung zur Präsentation der Neuerscheinung „Bewegte Bilder – starres Recht?“ am 6. Oktober um 18:00 Uhr in die Deutsche Kinemathek.

Gesetze haben großen Einfluss auf unsere kollektive Erinnerung an das audiovisuelle Erbe. Experten, Juristen und Praktiker aus Archiven geben einen Überblick zu den Auswirkungen rechtlicher Bestimmungen auf den Umgang mit dem filmischen Archivgut.

Die Publikation knüpft damit an den Diskurs über die rechtlichen Rahmenbedingungen des Filmerbes an, der in den letzten Jahren gerade in der Deutschen Kinemathek geführt wurde.

Der Verwaltungsdirektor der Deutschen Kinemathek, Dr. Paul Klimpel, präsentiert als Herausgeber das Buch und diskutiert das Thema mit angesehenen Experten.

Deutsche Kinemathek
Veranstaltungsraum, 4.OG
Potsdamer Straße 2
10785 Berlin

Weitere Informationen zum Buch finden Sie im PDF.
Der Eintritt ist frei. Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

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